Hallo, nehmen wir an, ich möchte von meinen Gameboy Spielen ein Backup machen. Dort wurden OTP-Eproms verwendet. Diese kann man, ohne einen Kopierschutz zu umgehen, einfach auslesen. Laut deutschem Recht darf man ja von z.B. CDs ein Backup machen, wenn diese keinen Kopierschutz haben. Aber wie sieht der Fall nun bei einem solchen Eprom auf dem Gameboy aus ? Ich suche entweder eine Passage in einem Gesetzbuch oder ein Gerichtsurteil. Eure persönliche Meinung zu dem Thema ist zwar schön, mir wäre aber eine Referenz lieber. Vielen Dank schonmal im Vorraus !
Tststs, Deine Sorgen möcht ich haben... - meinst Du das wirklich ernst??? Was hast Du denn mit dem EPROM-Inhalt vor? Etwa ein "Riesengeschäft"? Dann hätte ich noch eine Super-Idee: lies doch das EEPROM aus Deinem Sat-Receiver aus und verkauf die geheimnisvollen Sendertabellen bei www.007-shop.de
Natürlich darfst du. Eine Kopie zu privaten Zwecken ist immer erlaubt. Es wäre sogar erlaubt, wenn du danach deine Gameboy-Module verkaufst. Allerdings darfst du deine Kopien nicht verbreiten, z.B. für Gameboy-Simulatoren über Rapidshare.
MaWin schrieb: > Es wäre sogar erlaubt, wenn du danach deine Gameboy-Module verkaufst. > > Allerdings darfst du deine Kopien nicht verbreiten, > z.B. für Gameboy-Simulatoren über Rapidshare. Hahaha!
><Aber wie sieht der Fall nun bei einem solchen Eprom auf dem Gameboy aus ?
Schädigst du irgendjemanden damit? Wenn ja, ist es verboten.
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