Gast
#3274933
Hallo, nehmen wir an, ich möchte von meinen Gameboy Spielen ein Backup machen. Dort wurden OTP-Eproms verwendet. Diese kann man, ohne einen Kopierschutz zu umgehen, einfach auslesen. Laut deutschem Recht darf man ja von z.B. CDs ein Backup machen, wenn diese keinen Kopierschutz haben. Aber wie sieht der Fall nun bei einem solchen Eprom auf dem Gameboy aus ? Ich suche entweder eine Passage in einem Gesetzbuch oder ein Gerichtsurteil. Eure persönliche Meinung zu dem Thema ist zwar schön, mir wäre aber eine Referenz lieber. Vielen Dank schonmal im Vorraus !