Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Jahresurlaub trotz der Kündigung


von Rafael (Gast)


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Hallo Zusammen,
habe eine frage bezüglich meines Jahresurlaubs.
ich kündige morgen meinen Arbeitsvertrag und Mittwoch habe ich meine 4 
Wochen Jahresurlaub.
kann der Chef das ablehnen ?
Gruss
Rafael

von Stephan S. (Gast)


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Nur 4 Wochen Jahresurlaub?

von Rafael (Gast)


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Sorry 30 Tage

von Rafael (Gast)


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und noch 80 überstunden

von visitor (Gast)


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Warum sollte er, wenn dir die 4 Wochen rechtlich zustehen!

Dein Chef wird u.U. davon ausgehen, dass du nach deiner Kündigung nur 
noch deine Zeit absitzen würdest und somit nicht mehr produktiv für das 
Geschäft bist in vielen Fällen, wird man sogar "freigestellt", damit man 
nicht mehr an Betriebsgeheimnissen mitgehen läßt.

von Ich (Gast)


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Rafael schrieb:
> ich kündige morgen meinen Arbeitsvertrag und Mittwoch habe ich meine 4
> Wochen Jahresurlaub.

Ist der Urlaub schriftlich genehmigt?

Kündigungsfrist - Kündigung zum 15.9.?
Wenn Du 30 Tage Jahresurlaub hast, wären das bis zum 15.9. 21 A-Tage 
Urlaubanspruch gegenüber deinem derzeitigen Chef..

Als was arbeitest Du?
Der Chef kann mit dir doch recht wenig anfangen, wenn du gekündigt hast.

von petar (Gast)


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Google nach Resturlaub, du kriegst ihn mindestens anteilig. Den Rest 
verrät dir Google.

von Rafael (Gast)


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ich bin Entwicklungsingenieur.
Mein Urlaub wurde seit 5 Monaten genehmigt durch Tisoware(Programm).
Meine Kündigungsfrist ist 3 Monate.
ich habe 30 Tage Jahresurlaub und noch 2 Wochen als Überstunden.
kann ich alles komplett auf stück nehmen?

von skills (Gast)


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Kein feiner Zug...

und kannst Du lesen? >du kriegst ihn mindestens anteilig>

von Ich (Gast)


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Rafael schrieb:
> ich bin Entwicklungsingenieur.
> Mein Urlaub wurde seit 5 Monaten genehmigt durch Tisoware(Programm).
> Meine Kündigungsfrist ist 3 Monate.

3 Monate, zum welchen Termin willst du jetzt kündigen 15.11. 30.11. oder 
jetzt schon zum 31.12.?

Auf jeden Fall reicht dein Jahresurlaub+Überstunden nicht aus, um den 
gesamten Zeitraum zu überbrücken.

Den genehmigten Urlaub kannst du sicher nehmen.

Warum jetzt alles zusammen nehmen.

Jetzt den genehmigten Jahresurlaub und den Rest halt ganz zum Schluss, 
es sei denn du und dein Chef möchte, das du bis zum letzten Tag in der 
Firma arbeitest.

von asdf (Gast)


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>Kein feiner Zug...

so what. Wenn dich der arbeitgeber beim verlassen nicht hasst, hast du 
nicht das maximum rausgeholt.

von Marx W. (Gast)


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Ich schrieb:
> Kündigungsfrist - Kündigung zum 15.9.?
> Wenn Du 30 Tage Jahresurlaub hast, wären das bis zum 15.9. 21 A-Tage
> Urlaubanspruch gegenüber deinem derzeitigen Chef..

Schmarrn, er hat einen  Anspruch von 30 Tagen!

von Marx W. (Gast)


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Rafael schrieb:
> ich habe 30 Tage Jahresurlaub und noch 2 Wochen als Überstunden.
> kann ich alles komplett auf stück nehmen?

Urlaub ja, Ü-Stunden kann man dir auszahlen.
Gibts zu Ü-Stunden eine Betriebs- Tarifvereinbarung?

von Rafael (Gast)


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**3 Monate, zum welchen Termin willst du jetzt kündigen 15.11. 30.11. 
oder
jetzt schon zum 31.12.?**
August ist schon durch dann bleibt nur September Oktober und November 
damit die 3 Monate Kündigungsfrist eingehalten werden.
das heisst zum 30.11 und dann 01.12 bin ich schon in der neuen Firma.
Ich will alles nehmen weil später sie werden mir freistellen d.h raus 
von den Projekte und der Verantwortung.

von Zocker_13 (Gast)


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Geh zum Onkel Doktor und mach einen gelben Schein.

Duerfte die einzige Sprache sein die dein Schaeff versteht.

Und die einzige Moeglichkeit die du hast.

von guest (Gast)


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>Kündigungsfrist - Kündigung zum 15.9.?
>Wenn Du 30 Tage Jahresurlaub hast, wären das bis zum 15.9. 21 A-Tage
>Urlaubanspruch gegenüber deinem derzeitigen Chef..

>Google nach Resturlaub, du kriegst ihn mindestens anteilig. Den Rest
>verrät dir Google.

Falsch

ab der 2. Jahreshälfte besteht voller Urlaubsanspruch

http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=bundesurlaubsgesetz&btnG=Google-Suche&gbv=1

von Wilhelm F. (Gast)


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Rafael schrieb:

> Ich will alles nehmen weil später sie werden mir freistellen

Wenn du irgendwann gegen Ende bis zum letzten Tag frei gestellt wirst, 
ist da halt der Urlaub in der Freistellung mit drin. Wenn du Glück hast, 
bekommst du sogar noch ein paar Tage oder gar Wochen Gratisurlaub dazu, 
weil man mit dir in der Restzeit sowieso nichts gescheites mehr 
anstellen kann. Es sei denn, im Aktenkeller Akten sortieren, auch nicht 
ganz unbeliebt. Man wird das aber bestimmt einträglich versuchen zu 
lösen. Du kannst diesen Urlaub dann allenfalls nicht ganz so frei 
zeitlich wählen, wie du ihn am liebsten willst. Es sei denn, der Chef 
fühlt sich irgendwie angepinkelt. Auf Eskalationen ist man in der Regel 
nicht so aus, denn das kostet alle Seiten Energie.

Das wäre mir aber nebensächlich, die Vorfreude auf die neue Firma mit 
besseren Konditionen würde mir persönlich gegenüber allen anderen Dingen 
erheblich überwiegen. Der Rest ist halt Verschleiß, man muß ja nicht 
immer superkleinlich sein.

Nur, wenn auf anständige Weise nix mehr geht, halt diesen:

Zocker_13 schrieb:

> Geh zum Onkel Doktor und mach einen gelben Schein.

In diesem Falle wird man wiederum versuchen, dich noch mit allerletzten 
Mitteln anzupinkeln, z.B. dem Arbeitszeugnis. Man erstellt es erst z.B. 
in vier Monaten später, anstatt zeitgerecht. Wenn man aber die neue 
Stelle fest hat, sollte sowas aber nicht mehr weiter stören.

von petar (Gast)


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guest schrieb:
>>Google nach Resturlaub, du kriegst ihn mindestens anteilig. Den Rest
>>verrät dir Google.
> Falsch
>
> ab der 2. Jahreshälfte besteht voller Urlaubsanspruch
Lern lesen und verstehen, da steht mindestens anteilig.

von guest (Gast)


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>Lern lesen und verstehen, da steht mindestens anteilig.

wo ?

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat 
des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

c. wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines 
Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

danach - voller Anspruch

von oszi40 (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> besseren Konditionen würde mir persönlich gegenüber allen anderen Dingen
> erheblich überwiegen. Der Rest ist halt Verschleiß, man muß ja nicht
> immer superkleinlich sein.

Hinterlasse kein Trümmerfeld. Man sieht sich oft mehrmals auf dieser 
Welt...

von KatzenBaum (Gast)


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Ich nutze den Thread kurz:

Gibt es eine Gesetzeslücke das wenn man in der Probezeit kündigt, die 
Firma von einem Verlangen kann das Gehalt für 20-Tage zurückzubezahlen?

Wurde mir gerade von einem Ex-Kollegen gesagt der das wohl gehört haben 
soll. Aber nach vielen Google-Anfragen habe ich nichts gefunden. (Bevor 
ich es als Märchen abstempel wollte ich hier noch nachfragen)

von ms (Gast)


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Bei Kündigung von seiten des Arbeitnehmers steht einem in der zweiten 
Jahreshälfte lediglich der GESETZLICHE Jahresurlaubsanspruch (20 Tage 
bei 5 Tage / Woche) zu. Bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte 
anteilig ein zwölftel des Gesetzlichen Anspruches pro Monat.

von piz (Gast)


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kündigst du als an am 30.6, also noch im ersten halbjahr, hast du 
anspruch auf deinen anteiligen gesetzlichen jahresurlaub.
kündigst du am 1.07., also im zweiten halbjahr, hast du anspruch auf den 
vollen gesetzlichen jahresurlaub.

der rest ist dann unternehmensabhängig und evt. spielt auch der 
traifvertrag bzw. betriebsvereinbarung eine rolle, sofern es sowas gibt. 
Dann wird es für den AN aber nur positiv und nicht negativ. Also mehr 
urlaubstage
Überstunden können übrigens auch ausbezahlt werden.

von Justus S. (jussa)


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piz schrieb:
> kündigst du am 1.07., also im zweiten halbjahr, hast du anspruch auf den
> vollen gesetzlichen jahresurlaub.

bei einem potentiellen neuen AG dann aber eben nichts mehr in diesem 
Jahr...

von Wilhelm F. (Gast)


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oszi40 schrieb:

> Hinterlasse kein Trümmerfeld. Man sieht sich oft mehrmals auf dieser
> Welt...

Nein. Ich meinte damit lediglich, daß man auf die Vorfreude neuer Dinge 
einfach alte Geschichten vergißt.

von Karl (Gast)


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guest schrieb:
> Falsch
>
> ab der 2. Jahreshälfte besteht voller Urlaubsanspruch
>
> 
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=bundesurlaubsgesetz&btnG=Google-Suche&gbv=1

Auch mal §6 gelesen? Kein doppelter Anspruch!
Aller Urlaub der jetzt genommen wird, ist Weihnachten weg. Der neue AG 
freut sich, wenn der alte AG schon den Jahresurlaub bezahlt hat.

von Wilhelm F. (Gast)


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Karl schrieb:

> Der neue AG
> freut sich, wenn der alte AG schon den Jahresurlaub bezahlt hat.

Ein neuer AG wird über alte Urlaubsansprüche aller Wahrscheinlichkeit 
nach überhaupt nichts wissen wollen.

von rcc (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Ein neuer AG wird über alte Urlaubsansprüche aller Wahrscheinlichkeit
> nach überhaupt nichts wissen wollen.

Dafür gibts eine entsprechende Bestätigung bei der Kündigung wie viel 
Urlaub schon gewährt wurde, und die will der neue AG auch haben...

von Zocker_13 (Gast)


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> Autor:  rcc (Gast)
> Datum: 17.08.2013 18:10

> Dafür gibts eine entsprechende Bestätigung bei der Kündigung wie viel
> Urlaub schon gewährt wurde, und die will der neue AG auch haben...

Alles Quatsch !

Wen interessiert den der Mist. Wenn du direkt so anfaengst kannste wohl 
noch am gleichen Tag die Pappe im Personalbuero abholen.

Fuer 1 Monat Arbeit gibt es 2,5 Tage Urlaub, basta !

> Autor:  Karl (Gast)
> Datum: 14.08.2013 19:44
> http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=bund...

> Auch mal §6 gelesen?

Damit kannste wahrscheinlich innerhalb der naechsten fuenf Minuten den 
Abschied einreichen.

Was soll so ein Bloedsinn ?

von F. F. (foldi)


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guest schrieb:
> c. wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines
> Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
>
> danach - voller Anspruch

Die einfache Begründung dafür ist, wenn er am Ende des, sagen wir mal 
10. Monats, geht, dann kann er ja schon seinen ganzen Urlaub genommen 
haben und den kann er dann ja schlecht zurück geben.

von Wilhelm F. (Gast)


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rcc schrieb:

> Dafür gibts eine entsprechende Bestätigung bei der Kündigung wie viel
> Urlaub schon gewährt wurde, und die will der neue AG auch haben...

Das funktioniert vielleicht noch bei Wechseln in alten Beamtenapparaten, 
wenn einer von der Bahn zur Polizei wechselt, oder von der Polizei zum 
Justizvollzug.

von Marx W. (Gast)


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rcc schrieb:
> Wilhelm F. schrieb:
>> Ein neuer AG wird über alte Urlaubsansprüche aller Wahrscheinlichkeit
>> nach überhaupt nichts wissen wollen.
Doch will der!
> Dafür gibts eine entsprechende Bestätigung bei der Kündigung wie viel
> Urlaub schon gewährt wurde, und die will der neue AG auch haben...
Genau so ist es!

von Marx W. (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> rcc schrieb:
>
>> Dafür gibts eine entsprechende Bestätigung bei der Kündigung wie viel
>> Urlaub schon gewährt wurde, und die will der neue AG auch haben...
>
> Das funktioniert vielleicht noch bei Wechseln in alten Beamtenapparaten,
> wenn einer von der Bahn zur Polizei wechselt, oder von der Polizei zum
> Justizvollzug.

Falsch!

Richtig ist es hier dargestellt!

http://de.wikipedia.org/wiki/Urlaubsbescheinigung

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