Festanstellung über Vermittlungsagentur

Gast #3282374
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Hallo Forum,

ich habe gerade Kontakt mit einer Agentur aufgenommen bzgl fester 
Stelle. Die erlärten mir ich würde zuerst bei der Agentur angestellt und 
später dann vom Betrieb übernommen.

Muss ich dann mein Gehalt zweimal verhandeln, das fände ich ja nicht so 
günstig.

Gruß Alex
Gast #3282520
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a.h. schrieb:
> Hallo Forum,
>
> ich habe gerade Kontakt mit einer Agentur aufgenommen bzgl fester
> Stelle. Die erlärten mir ich würde zuerst bei der Agentur angestellt und
> später dann vom Betrieb übernommen.
>
> Muss ich dann mein Gehalt zweimal verhandeln, das fände ich ja nicht so
> günstig.
>
> Gruß Alex

Was heisst Agentur?

Das Spielchen mit erst Agentur, dann Betrieb nennt man auch oft 
Zeit-bzw. Leiharbeit.

Wie lange sollst du über die Agentur arbeiten, bevor du vom Betrieb fest 
übernommen wirst?

Warum stellt dich der Betrieb nicht direkt ein, es gibt Probezeit, es 
gibt befristete Arbeitsverträge?
#3282553
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a.h. schrieb:
> Muss ich dann mein Gehalt zweimal verhandeln, das fände ich ja nicht so
> günstig.

Wenn es da man überhaupt was zu verhandeln gibt. Dienstleister haben
da ihre Tarife nach Qualifikation, Firmen oft nach Tätigkeit, also
gar keine vergleichbare Verhandlungsbasis. Andererseits kann dich
doch eh keiner zwingen. Wenn es dir nicht gefällt, Tschüss.
Gast #3282580
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Dr. Who schrieb:
> a.h. schrieb:
>> Muss ich dann mein Gehalt zweimal verhandeln, das fände ich ja nicht so
>> günstig.
>
> Wenn es da man überhaupt was zu verhandeln gibt. Dienstleister haben
> da ihre Tarife nach Qualifikation, Firmen oft nach Tätigkeit, also
> gar keine vergleichbare Verhandlungsbasis. Andererseits kann dich
> doch eh keiner zwingen. Wenn es dir nicht gefällt, Tschüss.

Jaein, Leihbuden haben ihre Qualifikationswitztarife, die Tätigkeit wird 
dann durch die freiwillige Zulage, die telweise verhandelbar ist, 
angepasst.

"und Tschüss" kann man immer sagen.
Gast #3282648
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a.h. schrieb:
> Hallo Forum,
>
> ich habe gerade Kontakt mit einer Agentur aufgenommen bzgl fester
> Stelle. Die erlärten mir ich würde zuerst bei der Agentur angestellt und
> später dann vom Betrieb übernommen.
Och, jetzt nennen sich die Sklavenfarmen "Agentur", als nächstes 
firmieren sie in "Hilfswerk" um!

>
> Muss ich dann mein Gehalt zweimal verhandeln, das fände ich ja nicht so
> günstig.
Keine Sorge, den du hast nix zu verhandeln.
Der Satz lautet:
"Ware wird bezahlt bei Lieferung und Preis ist nicht nachverhandelbar!"
>
> Gruß Alex


Sachen gibt´s!
#3283013
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Kommt immer auf die Firma an. Natürlich wird alles gerne über Leiharbeit 
gemacht. Kann aber auch ein Sprungbrett sein. Wenn Du gut bist bekommst 
du ein Übernahmeangebot. Und es ist auch klar, wenn man den AG wechselt 
muss man verhandeln. Aber das ist ja mehr ne Chance als ein Risiko.

Es wäre auch noch interessant um was für einen Job es genau geht...
Gast #3283032
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> Wenn Du gut bist bekommst du ein Übernahmeangebot.
solche Sprüche kommen meist als das besondere Vorspiel vom Verleiher 
selber, daran glauben ist wie das in der Kirche, da würde ich nicht 
drauf wetten, noch dazu kassiert, wenn es so kommen würde, der Verleiher 
eine satte Prämie,
wie abartig solche Gefilde doch schon sind?
Gast #3283044
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Marx W. schrieb:

> Och, jetzt nennen sich die Sklavenfarmen "Agentur", als nächstes
> firmieren sie in "Hilfswerk" um!

Den Gedanken hatte ich in der Mittagszeit schon. Oder sogar Institut 
oder gemeinnützige GmbH nennen. ;-)

Aber im Ernst: So mancher bislang seriöse Vermittler erkennt doch 
irgendwann auch das lukrative Leihgeschäft, und macht es als ein 
Nebenfeld auf, oder?

Viele machen ja Vermittlung und Verleih gleichermaßen, ist doch nichts 
neues.
#3283057
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Elo schrieb:
>> Wenn Du gut bist bekommKo

Elo schrieb:
>> Wenn Du gut bist bekommst du ein Übernahmeangebot.
> solche Sprüche kommen meist als das besondere Vorspiel vom Verleiher
> selber

nicht unbedingt. Gerade in großen Firmen nicht. Da gibts oft ne Regelung 
wonach Leiharbeiter die eine gewisse Zeit im Unternehmen benötigt 
wurden, fest eingestellt werden müssen. Und da sucht sich das 
Unternehmen halt die Besten aus....
Gast #3283075
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Bad Urban schrieb:
> die eine gewisse Zeit im Unternehmen benötigt
> wurden, fest eingestellt werden müssen.

Naja, es gibt Regelungen, da muss bei IGM-Unternehmen nach 2 Jahren 
einer Leihkraft ein Übernahmeangebot gemacht werden, das gilt meines 
Wissen erst ab November 2013.
Viele werden auch nur mit einer möglichen Übernahme über Jahre 
hingehalten.

Müssen muss da keiner.

Wilhelm F. schrieb:
> Viele machen ja Vermittlung und Verleih gleichermaßen, ist doch nichts
> neues.

Jau, wenn das Arbeitsamt mit drin hängt (Vermittlungsgutschein) könnte 
es Ärger geben. Aber wenn der Vermittler und der Verleiher 
unterschiedliche Adressen haben und unterschiedliche Firmeninhaber, 
passiert da nicht viel.
#3283081
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Ich schrieb:
> Naja, es gibt Regelungen, da muss bei IGM-Unternehmen nach 2 Jahren
> einer Leihkraft ein Übernahmeangebot gemacht werden, das gilt meines
> Wissen erst ab November 2013.
> Viele werden auch nur mit einer möglichen Übernahme über Jahre
> hingehalten.

Ja, das mit den zwei Jahren hatte ich auch im Kopf. Ich weiß allerdings 
jetzt nicht, ob das im IGM-Vertrag verankert ist. Aus meiner Beobachtung 
weiß ich nur, dass viele Leiarbeiter übernommen wurden. Auch schon lange 
vor der Frist. Weil eben Leute gesucht waren, deren Stellen kurzfristig 
mit Leiharbeitern besetzt wurden. Aber das ist wohl auch von Firma zu 
Firma unterschiedlich.
Gast #3283102
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Ich schrieb:

> Viele werden auch nur mit einer möglichen Übernahme über Jahre
> hingehalten.

Dazu muß ein Verleiher nur eine Jobbeschreibung und Position im Einklang 
mit dem Entleiher neu formulieren. Schon umgeht man die Übernahme. Auch 
bereits ein ganz alter Hut. Also der ist jetzt Bäckergehilfe, und morgen 
Fleischergehilfe, als Grobbeispiel.
Gast #3283675
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Wäre schön, Bad Urban,

> .. Da gibts oft ne Regelung
> wonach Leiharbeiter die eine gewisse Zeit im Unternehmen benötigt
> wurden, fest eingestellt werden müssen.

Das ist ja gerade der Witz. Wo das Personal auf Projekt eingekauft wird 
wie Verbrauchsmaterial, da endet der Vertrag vor dieser Zeit und dann 
darf der Lohnsklavenverleiher die Person bei einem anderen Unternehmen 
unterbringen oder ihm kündigen.

Ekelhaft ist die Suggestion, dem Lohnsklave winke eine Festanstellung.
Hoffen darf man auf alles, aber wer sich wegen dieser Hoffnung ins Zeug 
legt, der läßt sich doppelt abzocken.

Ciao
Wolfgang Horn

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