Hallo Forum, ich habe gerade Kontakt mit einer Agentur aufgenommen bzgl fester Stelle. Die erlärten mir ich würde zuerst bei der Agentur angestellt und später dann vom Betrieb übernommen. Muss ich dann mein Gehalt zweimal verhandeln, das fände ich ja nicht so günstig. Gruß Alex
a.h. schrieb: > Hallo Forum, > > ich habe gerade Kontakt mit einer Agentur aufgenommen bzgl fester > Stelle. Die erlärten mir ich würde zuerst bei der Agentur angestellt und > später dann vom Betrieb übernommen. > > Muss ich dann mein Gehalt zweimal verhandeln, das fände ich ja nicht so > günstig. > > Gruß Alex Was heisst Agentur? Das Spielchen mit erst Agentur, dann Betrieb nennt man auch oft Zeit-bzw. Leiharbeit. Wie lange sollst du über die Agentur arbeiten, bevor du vom Betrieb fest übernommen wirst? Warum stellt dich der Betrieb nicht direkt ein, es gibt Probezeit, es gibt befristete Arbeitsverträge?
a.h. schrieb: > Muss ich dann mein Gehalt zweimal verhandeln, das fände ich ja nicht so > günstig. Wenn es da man überhaupt was zu verhandeln gibt. Dienstleister haben da ihre Tarife nach Qualifikation, Firmen oft nach Tätigkeit, also gar keine vergleichbare Verhandlungsbasis. Andererseits kann dich doch eh keiner zwingen. Wenn es dir nicht gefällt, Tschüss.
Dr. Who schrieb: > a.h. schrieb: >> Muss ich dann mein Gehalt zweimal verhandeln, das fände ich ja nicht so >> günstig. > > Wenn es da man überhaupt was zu verhandeln gibt. Dienstleister haben > da ihre Tarife nach Qualifikation, Firmen oft nach Tätigkeit, also > gar keine vergleichbare Verhandlungsbasis. Andererseits kann dich > doch eh keiner zwingen. Wenn es dir nicht gefällt, Tschüss. Jaein, Leihbuden haben ihre Qualifikationswitztarife, die Tätigkeit wird dann durch die freiwillige Zulage, die telweise verhandelbar ist, angepasst. "und Tschüss" kann man immer sagen.
a.h. schrieb: > Hallo Forum, > > ich habe gerade Kontakt mit einer Agentur aufgenommen bzgl fester > Stelle. Die erlärten mir ich würde zuerst bei der Agentur angestellt und > später dann vom Betrieb übernommen. Och, jetzt nennen sich die Sklavenfarmen "Agentur", als nächstes firmieren sie in "Hilfswerk" um! > > Muss ich dann mein Gehalt zweimal verhandeln, das fände ich ja nicht so > günstig. Keine Sorge, den du hast nix zu verhandeln. Der Satz lautet: "Ware wird bezahlt bei Lieferung und Preis ist nicht nachverhandelbar!" > > Gruß Alex Sachen gibt´s!
> Re: Festanstellung über Vermittlungsangebot
Na, da wird wohl wieder einer ueber den Tisch gezogen !
Kommt immer auf die Firma an. Natürlich wird alles gerne über Leiharbeit gemacht. Kann aber auch ein Sprungbrett sein. Wenn Du gut bist bekommst du ein Übernahmeangebot. Und es ist auch klar, wenn man den AG wechselt muss man verhandeln. Aber das ist ja mehr ne Chance als ein Risiko. Es wäre auch noch interessant um was für einen Job es genau geht...
> Wenn Du gut bist bekommst du ein Übernahmeangebot.
solche Sprüche kommen meist als das besondere Vorspiel vom Verleiher
selber, daran glauben ist wie das in der Kirche, da würde ich nicht
drauf wetten, noch dazu kassiert, wenn es so kommen würde, der Verleiher
eine satte Prämie,
wie abartig solche Gefilde doch schon sind?
Marx W. schrieb: > Och, jetzt nennen sich die Sklavenfarmen "Agentur", als nächstes > firmieren sie in "Hilfswerk" um! Den Gedanken hatte ich in der Mittagszeit schon. Oder sogar Institut oder gemeinnützige GmbH nennen. ;-) Aber im Ernst: So mancher bislang seriöse Vermittler erkennt doch irgendwann auch das lukrative Leihgeschäft, und macht es als ein Nebenfeld auf, oder? Viele machen ja Vermittlung und Verleih gleichermaßen, ist doch nichts neues.
Elo schrieb: >> Wenn Du gut bist bekommKo Elo schrieb: >> Wenn Du gut bist bekommst du ein Übernahmeangebot. > solche Sprüche kommen meist als das besondere Vorspiel vom Verleiher > selber nicht unbedingt. Gerade in großen Firmen nicht. Da gibts oft ne Regelung wonach Leiharbeiter die eine gewisse Zeit im Unternehmen benötigt wurden, fest eingestellt werden müssen. Und da sucht sich das Unternehmen halt die Besten aus....
Bad Urban schrieb: > die eine gewisse Zeit im Unternehmen benötigt > wurden, fest eingestellt werden müssen. Naja, es gibt Regelungen, da muss bei IGM-Unternehmen nach 2 Jahren einer Leihkraft ein Übernahmeangebot gemacht werden, das gilt meines Wissen erst ab November 2013. Viele werden auch nur mit einer möglichen Übernahme über Jahre hingehalten. Müssen muss da keiner. Wilhelm F. schrieb: > Viele machen ja Vermittlung und Verleih gleichermaßen, ist doch nichts > neues. Jau, wenn das Arbeitsamt mit drin hängt (Vermittlungsgutschein) könnte es Ärger geben. Aber wenn der Vermittler und der Verleiher unterschiedliche Adressen haben und unterschiedliche Firmeninhaber, passiert da nicht viel.
Ich schrieb: > Naja, es gibt Regelungen, da muss bei IGM-Unternehmen nach 2 Jahren > einer Leihkraft ein Übernahmeangebot gemacht werden, das gilt meines > Wissen erst ab November 2013. > Viele werden auch nur mit einer möglichen Übernahme über Jahre > hingehalten. Ja, das mit den zwei Jahren hatte ich auch im Kopf. Ich weiß allerdings jetzt nicht, ob das im IGM-Vertrag verankert ist. Aus meiner Beobachtung weiß ich nur, dass viele Leiarbeiter übernommen wurden. Auch schon lange vor der Frist. Weil eben Leute gesucht waren, deren Stellen kurzfristig mit Leiharbeitern besetzt wurden. Aber das ist wohl auch von Firma zu Firma unterschiedlich.
Ich schrieb: > Viele werden auch nur mit einer möglichen Übernahme über Jahre > hingehalten. Dazu muß ein Verleiher nur eine Jobbeschreibung und Position im Einklang mit dem Entleiher neu formulieren. Schon umgeht man die Übernahme. Auch bereits ein ganz alter Hut. Also der ist jetzt Bäckergehilfe, und morgen Fleischergehilfe, als Grobbeispiel.
a.h. schrieb: > Die erlärten mir ich würde zuerst bei der Agentur angestellt und > später dann vom Betrieb übernommen. Und der Betrieb weiß bescheid? xD
Wäre schön, Bad Urban, > .. Da gibts oft ne Regelung > wonach Leiharbeiter die eine gewisse Zeit im Unternehmen benötigt > wurden, fest eingestellt werden müssen. Das ist ja gerade der Witz. Wo das Personal auf Projekt eingekauft wird wie Verbrauchsmaterial, da endet der Vertrag vor dieser Zeit und dann darf der Lohnsklavenverleiher die Person bei einem anderen Unternehmen unterbringen oder ihm kündigen. Ekelhaft ist die Suggestion, dem Lohnsklave winke eine Festanstellung. Hoffen darf man auf alles, aber wer sich wegen dieser Hoffnung ins Zeug legt, der läßt sich doppelt abzocken. Ciao Wolfgang Horn
Hm, da war doch mal was? Züge, Sklaven, Versprechen auf Arbeit, ..? Geschichte wiederholt sich.
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