Ein Bekannter ist vor ein paar Monaten umgezogen. Die neue Wohnung hat eine Gas-Etagenheizung, für deren Gasverbrauch er selbst mit den Stadtwerken abrechnet. Allerdings verlangt der Vermieter einen Nebenkostenvorschuß, der etwa so hoch ist, als wenn die Heizkosten darin enthalten wären. Welche Möglichkeiten hat man als Mieter, derart großzügig bemessene Abschlagszahlungen auf ein realistisches Maß zu stutzen? Man kann natürlich auf die Nebenkostenabrechnung warten, muß aber dann i.d.R. anderthalb Jahre lang Geld in den Gierschlud werfen, das man dann - hoffentlich - zurück bekommt. Die Rechtslage ist ja so, daß der Vermieter dem Mieter nach der Abrechnung die Abrechnungsgrundlagen offenlegen muß - bei einer vermieteten Eigentumswohnung wäre das die Hausgeldabrechnung des Verwalters. Wie ist das bei den Abschlagszahlungen? Kann er dafür - vor der eigentlichen Abrechnung - Einsicht in die Abrechnung des Verwalters verlangen und dann ggf. Kürzung der Vortauszahlungen auf ein realistisches Maß?
Zuerst würde ich da mit mehreren Nachbarn reden, und fragen was die so zahlen. Den Vermieter anrufen, und den fragen.......
Gab es in der Wohnung bereits Vormieter? Die Abrechnung muss sich normalerweise an den Erfahrungswerten orientieren. In meinem Mieterlexikon gibt zu dem Thema verweise zu ein paar Urteilen: BGH WuM 2004 OLG Dresen RE WUM 2004, 83 OLG Stuttgart RE WUM 82, 272 Da gehts thematisch aber eher um zu niedrig angesetzte NK, mit denen eine günstigere Wohnung vorgegaukelt wurde.
Hubert Mueller schrieb: > Zuerst würde ich da mit mehreren Nachbarn reden,und fragen was die so > zahlen. Das gibt erst mal einen Anfangsverdacht, aber der besteht ja bereits. > Den Vermieter anrufen, und den fragen....... Das wäre der letzte Schritt. Bevor man den tut, sollte schon einigermaßen klar darüber sein, wohin der Hase laufen kann. Tilo L. schrieb: > Gab es in der Wohnung bereits Vormieter? Ja, aber die sind nicht mehr greifbar. > Da gehts thematisch aber eher um zu niedrig angesetzte NK, mit denen > eine günstigere Wohnung vorgegaukelt wurde. Der Fall liegt hier nicht vor. Die Miete selbst ist schon horrend - deutlich über dem oberen Limit des Mietspiegels und es ist ein Loch von einer Wohnung, aber daran ist dank Vertragsfreiheit wenig zu drehen, solange die Grenze zum Mietwucher nicht überschritten ist - und daß der Gauner auch noch mit den Nebenkosten bescheißen wollte, ist zumindest nicht auszuschließen - Vergangenheit deswegen, weil die Wohnung zwischenzeitlich verkauft wurde und jetzt mit dem neuen Eigentümer verhandelt werden muß. Irgendwie müßte man - legal - Einblick in die letzte Jahresabrechnung bzw. den Wirtschaftsplan der WEG bekommen, um handfeste Argumente zu haben.
Keine Lust, selber zu googeln? Bei politiscen Verschwörungen bist du doch sonst so gewitzt. "Die Nebenkostenvorauszahlungen müssen angemessen sein. In § 556 II 2 BGB ist dies ausdrücklich bestimmt. Angemessen sind die Vorauszahlungen, wenn sie die zu erwartenden Nebenkosten ungefähr abdecken. Dem Vermieter ist ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzugestehen und damit auch ein eingeschränktes Bestimmungsrecht über die angemessene Höhe einer Nebenkostenvorauszahlung." http://www.nebenkostenabrechnung.com/wie-ergibt-sich-die-hoehe-der-nebenkostenvorauszahlung/
Du hast das Problem nicht verstanden: wie beweist man, das die Nebenkost nicht angemessen sind? Welche Möglichkeiten hat man als Neumieter, an diese Beweismittel zu kommen? Das die Nebenkostenvorauszahlungen angemessen sein müssen, ist nichts neues.
>Du hast das Problem nicht verstanden: Vielleicht solltest du deinen eigenen Beitrag noch einmal lesen und versuchen zu verstehen: >Allerdings verlangt der Vermieter einen Nebenkostenvorschuß, der etwa so >hoch ist, als wenn die Heizkosten darin enthalten wären. Und danach ist der Vorschuß angemessen. Zitat aus dem Link: "Angemessen sind die Vorauszahlungen, wenn sie die zu erwartenden Nebenkosten ungefähr abdecken"
Fatal Error schrieb: > "Angemessen sind die Vorauszahlungen, wenn sie die zu erwartenden > Nebenkosten ungefähr abdecken" Das mit den Heizkosten ist eine reine Vermutung. Wie hoch sie tatsächlich sind, weiß der Hausverwalter und der Vermieter - aber die sind Partei. Ein Recht zur Einsichtnahme besteht in die Abrechnung. Aber bis die erste vorliegt, haben wir Herbst 2014 und für Vermutungen, die man nicht beweisen kann, kann man sich nicht allzuviel kaufen.
>Das mit den Heizkosten ist eine reine Vermutung. Und warum schreibst du das nicht gleich in deinem ersten Beitrag, anstatt jetzt nachzukarten? Sonst bist du doch so genau, wenn es um die Beiträge anderer geht. Nach deiner Schätzung scheint sich der Vorschuß übigens in einer realistischen Größenordnung zu bewegen, also geht es hier wohl eher ums Prinzip. >Die neue Wohnung hat eine Gas-Etagenheizung, für deren Gasverbrauch >er selbst mit den Stadtwerken abrechnet. Mal ganz gewagt: bei den Stadtwerken wg. Bdarfsschätzung anrufen? >Die Miete selbst ist schon horrend - deutlich über dem oberen Limit >des Mietspiegels und es ist ein Loch von einer Wohnung, aber daran >ist dank Vertragsfreiheit wenig zu drehen Mit welchen Terrormethoden ist denn dein Bekannter genötigt worden, in die Wohnung einzuziehen?
Uhu Uhuhu schrieb: > aber daran ist dank Vertragsfreiheit wenig zu drehen, > solange die Grenze zum Mietwucher nicht überschritten ist - und daß der > Gauner auch noch mit den Nebenkosten bescheißen wollte, ist zumindest > nicht auszuschließen - wenn er bescheißen hätte wollen, dann hätte er aber doch die Nebenkosten für den Anfang zu niedrig angesetzt, um die Wohnung günstig erscheinen zu lassen...eine zu hohe Warmmiete vorgaukeln ist doch aus Vermietersicht Schwachsinn
Fatal Error schrieb: > Und warum schreibst du das nicht gleich in deinem ersten Beitrag, > anstatt jetzt nachzukarten? Sorry, das hat mit nachkarten - wer sprach da eben von "politiscen Verschwörungen"? - nichts zu tun. Ich hatte mich oben so vage ausgedrückt, daß man daraus nun wirklich nicht ableiten kann, ich hätte handfeste Zahlen auf der Hand - dann hätte ich längst die Lösung. > Nach deiner Schätzung scheint sich der Vorschuß übigens in einer > realistischen Größenordnung zu bewegen, also geht es hier wohl eher ums > Prinzip. Wie kommst du darauf? > Mal ganz gewagt: bei den Stadtwerken wg. Bdarfsschätzung anrufen? Das ist nun überhaupt nicht das Problem - das Gas zahlt er selbst direkt an die Stadtwerke. > Mit welchen Terrormethoden ist denn dein Bekannter genötigt worden, in > die Wohnung einzuziehen? Terrormethoden? Du scheinst eine ziemlich abseitige Phantasie zu haben. Die Sache verhält sich ganz einfach: Hier herrscht ziemlicher Wohnraummangel und der Bekannte mußte wegen Eigenbedarf aus seiner bisherigen Wohnung raus. Dazu kommt, daß er Migrant ist und so hat er auf dem "Wohnungsmarkt" nicht gerade eine Hand voller Asse. Der vorherige Eigentümer war übrigens selbst Migrant - das sind meistens die aller übelsten Vermieter...
Justus Skorps schrieb: > wenn er bescheißen hätte wollen, dann hätte er aber doch die Nebenkosten > für den Anfang zu niedrig angesetzt, um die Wohnung günstig erscheinen > zu lassen...eine zu hohe Warmmiete vorgaukeln ist doch aus > Vermietersicht Schwachsinn Wenn man eine Wohnung verkaufen will, nicht unbedingt. Zudem gilt deine Überlegung nur auf einem halbwegs intakten Wohnungsmarkt - den wir hier nicht haben.
Eine Handhabe könnte § 560 (3) BGB "Veränderungen von Betriebskosten" geben. Ist zwar auch etwas windig, aber vielleicht kann er das ja mit Nebenkosten von anderen Eigentümern im selben Haus etwas untermauern.
Was ist denn jetzt außer deiner Prinzipienreiterei dein Problem? Die Aussage "angemessenene Höhe" heißt nicht, daß die Vorauszahlung unter keinen Umnständen über dem realen Verbauch liegen darf. Such einfach über Google die duchschnittlichen Heizkosten/qm raus, oder frag bei den örtlichen Stadtwerken nach, rechne die zu erwartenden Kosten hoch und vergleiche beide Werte. Aber besser als Laie mit Paragraphen um sich werfen. Trägt bestimmt zu einem gedeihlichen Mietverhältnis bei.
Uhu Uhuhu schrieb: > Ein Bekannter ist vor ein paar Monaten umgezogen. Die neue Wohnung hat > eine Gas-Etagenheizung, für deren Gasverbrauch er selbst mit den > Stadtwerken abrechnet. > ... > > Wie ist das bei den Abschlagszahlungen? Kann er dafür - vor der > eigentlichen Abrechnung - Einsicht in die Abrechnung des Verwalters > verlangen und dann ggf. Kürzung der Vortauszahlungen auf ein > realistisches Maß? Die Höhe der Nebenkosten steht im Mietvertrag, der unterschrieben wurde. Wenn die Kosten für Gas direkt mit den Versorgungswerken abgeschlossen ist, geht das ganze den Vermieter fast nichts an, solange geheizt wird. - Den Vermieter anschreiben bzw. snsprechen und um Aufklärung bitten, wie die Nebenkosten zustande kommen. - Mieterverein einschalten - Über welche Summen sprechen wir hier eigentlich?
Rick McGlenn schrieb: > - Den Vermieter anschreiben bzw. snsprechen und um Aufklärung bitten, > wie die Nebenkosten zustande kommen. Das ist das Ziel der Aktion. Nur sollte man das nicht völlig unvorbereitet angehen, sonst erzählt der am Ende noch irgendwas vom Pferd. > - Über welche Summen sprechen wir hier eigentlich? Umlagefähige Betriebskosten entstehen in der Wohnung (~ 55m²) wohl im Wesentlichen durch Wasser, Müllentsorgung, Kaminfeger und Versicherungen - Heizung + WW ist normalerweise der aller fettste Brocken in solchen Abrechnungen und der ist nicht drin, weil er das Gas selbst bei den Stadtwerken bezieht. Es dreht sich um monatlich 110 €, also 1320 € im Jahr, die er an Vorschüssen an den Vermieter abdrückt. Der Junge kommt mit dem Nebenkostenvorschuß und den Zahlungen an den Gasbelieferer auf monatlich 170 € Nebenkosten für die Hütte - das ist ungefähr die halbe Miete, die der Vermieter laut Mietspiegel für das Loch verlangen kann; aber da liegt er selbstredend auch derb drüber.
Uhu Uhuhu schrieb: > Es dreht sich um monatlich 110 €, also 1320 € im > Jahr, die er an Vorschüssen an den Vermieter abdrückt. Was? 110€ wenn man Heizung/Gas selbst beim Versorger bezahlt? Für 55m²? Wir haben 90€ / Monat bei 86m², und da ist alles drin...
D. I. schrieb: > Wir haben 90€ / Monat bei 86m², und da ist alles drin... Das ist Migrantenmilieu. Von Deutschen werden sie schon schlecht behandelt, aber ihresgleichen toppt das locker noch.
Uhu Uhuhu schrieb: > D. I. schrieb: >> Wir haben 90€ / Monat bei 86m², und da ist alles drin... > > Das ist Migrantenmilieu. Von Deutschen werden sie schon schlecht > behandelt, aber ihresgleichen toppt das locker noch. Ja so einen Ali als Vermieter kann ich mir wirklich gut vorstellen, ... Wenn man im Leben nichts besseres zu tun hätte und streitsüchtig wäre mit Fleiß einziehen und dann das Mietrecht bis zum Äußersten strapazieren ;) Um welche Gegend gehts denn? P.S. Für alle wäre es am schönsten, wenn man alle Abzocker mit allen Nomaden zusammen täte und die anderen mit gesunden Verstand ihre Dinge machen ließe...
Uhu Uhuhu schrieb: > Es dreht sich um monatlich 110 € naja, das kann schon hinkommen, es kommt halt darauf an, was alles drin enthalten ist. Da brauch bloß ne einfache Ikea Küche in der Wohnung drinnen sein, für die der Mieter nochmal 20€ pro Monat zahlt, vielleicht noch ein Stellplatz für ein Auto dabei und das Straße kehren/Schnee räumen wurde an eine Firma vergeben. Die ganzen Zusatzkosten dafür sind dann meist im Mietvertrag extra aufgeführt, werden aber zum Überweisen der Miete schnell unter Nebenkosten zusammengefasst. Da ist man schnell bei 110€ pro Monat. Was genau da aber alles drinen ist muss dein Bekannter schon selbst wissen, bzw. einfach mal bei dem Vermieter nachfragen (man muss auch nicht immer gleich mit dem Anwalt drohen, wenn einem was komisch vorkommt, sondern kann einfach miteinander reden). Gruß Kai
Kai S. schrieb: > Da brauch bloß ne einfache Ikea Küche in der Wohnung > drinnen sein, für die der Mieter nochmal 20€ pro Monat zahlt, vielleicht > noch ein Stellplatz für ein Auto dabei und das Straße kehren/Schnee > räumen wurde an eine Firma vergeben. In dem Fall ist keine Küche drin, die hat mein Bekannter selbst eingebaut, incl. neuem Fliesenspiegel. Das Parkett hat er auch auf eigene Kosten repariert und frisch versiegelt. Das Bad ist einfach nur eine Katsastrophe - größeren Murks habe ich noch nie gesehen, eben eine Renovierung nach TIN 007 (Türkische Improvistations Norm) Und die Löcher in den Türrahmen, in die früher wohl mal irgend welche Schiebetüren montiert waren, stieren einen an. Der Alteigenümer hatte neue Fenster versprochen, aber der neue will davon nicht wissen.
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