Forum: Offtopic Nebenkostenvorauszahlung zu hoch


von Uhu U. (uhu)


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Ein Bekannter ist vor ein paar Monaten umgezogen. Die neue Wohnung hat 
eine Gas-Etagenheizung, für deren Gasverbrauch er selbst mit den 
Stadtwerken abrechnet.

Allerdings verlangt der Vermieter einen Nebenkostenvorschuß, der etwa so 
hoch ist, als wenn die Heizkosten darin enthalten wären.

Welche Möglichkeiten hat man als Mieter, derart großzügig bemessene 
Abschlagszahlungen auf ein realistisches Maß zu stutzen?

Man kann natürlich auf die Nebenkostenabrechnung warten, muß aber dann 
i.d.R. anderthalb Jahre lang Geld in den Gierschlud werfen, das man dann 
- hoffentlich - zurück bekommt.

Die Rechtslage ist ja so, daß der Vermieter dem Mieter nach der 
Abrechnung die Abrechnungsgrundlagen offenlegen muß - bei einer 
vermieteten Eigentumswohnung wäre das die Hausgeldabrechnung des 
Verwalters.

Wie ist das bei den Abschlagszahlungen? Kann er dafür - vor der 
eigentlichen Abrechnung - Einsicht in die Abrechnung des Verwalters 
verlangen und dann ggf. Kürzung der Vortauszahlungen auf ein 
realistisches Maß?

von Hubert M. (hm-electric)


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Zuerst würde ich da mit mehreren Nachbarn reden, und fragen was die so 
zahlen. Den Vermieter anrufen, und den fragen.......

von Tilo (Gast)


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Gab es in der Wohnung bereits Vormieter?
Die Abrechnung muss sich normalerweise an den Erfahrungswerten 
orientieren.
In meinem Mieterlexikon gibt zu dem Thema verweise zu ein paar Urteilen:
BGH WuM 2004
OLG Dresen RE WUM 2004, 83
OLG Stuttgart RE WUM 82, 272
Da gehts thematisch aber eher um zu niedrig angesetzte NK, mit denen 
eine günstigere Wohnung vorgegaukelt wurde.

von Uhu U. (uhu)


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Hubert Mueller schrieb:
> Zuerst würde ich da mit mehreren Nachbarn reden,und fragen was die so
> zahlen.

Das gibt erst mal einen Anfangsverdacht, aber der besteht ja bereits.

> Den Vermieter anrufen, und den fragen.......

Das wäre der letzte Schritt. Bevor man den tut, sollte schon 
einigermaßen klar darüber sein, wohin der Hase laufen kann.


Tilo L. schrieb:
> Gab es in der Wohnung bereits Vormieter?

Ja, aber die sind nicht mehr greifbar.

> Da gehts thematisch aber eher um zu niedrig angesetzte NK, mit denen
> eine günstigere Wohnung vorgegaukelt wurde.

Der Fall liegt hier nicht vor. Die Miete selbst ist schon horrend - 
deutlich über dem oberen Limit des Mietspiegels und es ist ein Loch von 
einer Wohnung, aber daran ist dank Vertragsfreiheit wenig zu drehen, 
solange die Grenze zum Mietwucher nicht überschritten ist - und daß der 
Gauner auch noch mit den Nebenkosten bescheißen wollte, ist zumindest 
nicht auszuschließen - Vergangenheit deswegen, weil die Wohnung 
zwischenzeitlich verkauft wurde und jetzt mit dem neuen Eigentümer 
verhandelt werden muß.


Irgendwie müßte man - legal - Einblick in die letzte Jahresabrechnung 
bzw. den Wirtschaftsplan der WEG bekommen, um handfeste Argumente zu 
haben.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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Keine Lust, selber zu googeln? Bei politiscen Verschwörungen bist du 
doch sonst so gewitzt.

"Die Nebenkostenvorauszahlungen müssen angemessen sein. In § 556 II 2 
BGB ist dies ausdrücklich bestimmt. Angemessen sind die Vorauszahlungen, 
wenn sie die zu erwartenden Nebenkosten ungefähr abdecken. Dem Vermieter 
ist ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzugestehen und damit auch ein 
eingeschränktes Bestimmungsrecht über die angemessene Höhe einer 
Nebenkostenvorauszahlung."


http://www.nebenkostenabrechnung.com/wie-ergibt-sich-die-hoehe-der-nebenkostenvorauszahlung/

von Uhu U. (uhu)


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Du hast das Problem nicht verstanden: wie beweist man, das die 
Nebenkost nicht angemessen sind? Welche Möglichkeiten hat man als 
Neumieter, an diese Beweismittel zu kommen?

Das die Nebenkostenvorauszahlungen angemessen sein müssen, ist nichts 
neues.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Du hast das Problem nicht verstanden:

Vielleicht solltest du deinen eigenen Beitrag noch einmal lesen und 
versuchen zu verstehen:

>Allerdings verlangt der Vermieter einen Nebenkostenvorschuß, der etwa so
>hoch ist, als wenn die Heizkosten darin enthalten wären.

Und danach ist der Vorschuß angemessen. Zitat aus dem Link:

"Angemessen sind die Vorauszahlungen, wenn sie die zu erwartenden 
Nebenkosten ungefähr abdecken"

von Uhu U. (uhu)


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Fatal Error schrieb:
> "Angemessen sind die Vorauszahlungen, wenn sie die zu erwartenden
> Nebenkosten ungefähr abdecken"

Das mit den Heizkosten ist eine reine Vermutung. Wie hoch sie 
tatsächlich sind, weiß der Hausverwalter und der Vermieter - aber die 
sind Partei.

Ein Recht zur Einsichtnahme besteht in die Abrechnung. Aber bis die 
erste vorliegt, haben wir Herbst 2014 und für Vermutungen, die man nicht 
beweisen kann, kann man sich nicht allzuviel kaufen.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Das mit den Heizkosten ist eine reine Vermutung.

Und warum schreibst du das nicht gleich in deinem ersten Beitrag, 
anstatt jetzt nachzukarten?
Sonst bist du doch so genau, wenn es um die Beiträge anderer geht.

Nach deiner Schätzung scheint sich der Vorschuß übigens in einer 
realistischen Größenordnung zu bewegen, also geht es hier wohl eher ums 
Prinzip.

>Die neue Wohnung hat eine Gas-Etagenheizung, für deren Gasverbrauch
>er selbst mit den Stadtwerken abrechnet.

Mal ganz gewagt: bei den Stadtwerken wg. Bdarfsschätzung anrufen?

>Die Miete selbst ist schon horrend - deutlich über dem oberen Limit
>des Mietspiegels und es ist ein Loch von einer Wohnung, aber daran
>ist dank Vertragsfreiheit wenig zu drehen

Mit welchen Terrormethoden ist denn dein Bekannter genötigt worden, in 
die Wohnung einzuziehen?

von Justus S. (jussa)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> aber daran ist dank Vertragsfreiheit wenig zu drehen,
> solange die Grenze zum Mietwucher nicht überschritten ist - und daß der
> Gauner auch noch mit den Nebenkosten bescheißen wollte, ist zumindest
> nicht auszuschließen -

wenn er bescheißen hätte wollen, dann hätte er aber doch die Nebenkosten 
für den Anfang zu niedrig angesetzt, um die Wohnung günstig erscheinen 
zu lassen...eine zu hohe Warmmiete vorgaukeln ist doch aus 
Vermietersicht Schwachsinn

von Uhu U. (uhu)


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Fatal Error schrieb:
> Und warum schreibst du das nicht gleich in deinem ersten Beitrag,
> anstatt jetzt nachzukarten?

Sorry, das hat mit nachkarten - wer sprach da eben von "politiscen 
Verschwörungen"? - nichts zu tun. Ich hatte mich oben so vage 
ausgedrückt, daß man daraus nun wirklich nicht ableiten kann, ich hätte 
handfeste Zahlen auf der Hand - dann hätte ich längst die Lösung.

> Nach deiner Schätzung scheint sich der Vorschuß übigens in einer
> realistischen Größenordnung zu bewegen, also geht es hier wohl eher ums
> Prinzip.

Wie kommst du darauf?

> Mal ganz gewagt: bei den Stadtwerken wg. Bdarfsschätzung anrufen?

Das ist nun überhaupt nicht das Problem - das Gas zahlt er selbst direkt 
an die Stadtwerke.

> Mit welchen Terrormethoden ist denn dein Bekannter genötigt worden, in
> die Wohnung einzuziehen?

Terrormethoden? Du scheinst eine ziemlich abseitige Phantasie zu haben.

Die Sache verhält sich ganz einfach: Hier herrscht ziemlicher 
Wohnraummangel und der Bekannte mußte wegen Eigenbedarf aus seiner 
bisherigen Wohnung raus. Dazu kommt, daß er Migrant ist und so hat er 
auf dem "Wohnungsmarkt" nicht gerade eine Hand voller Asse.

Der vorherige Eigentümer war übrigens selbst Migrant - das sind meistens 
die aller übelsten Vermieter...

von Uhu U. (uhu)


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Justus Skorps schrieb:
> wenn er bescheißen hätte wollen, dann hätte er aber doch die Nebenkosten
> für den Anfang zu niedrig angesetzt, um die Wohnung günstig erscheinen
> zu lassen...eine zu hohe Warmmiete vorgaukeln ist doch aus
> Vermietersicht Schwachsinn

Wenn man eine Wohnung verkaufen will, nicht unbedingt. Zudem gilt deine 
Überlegung nur auf einem halbwegs intakten Wohnungsmarkt - den wir hier 
nicht haben.

von Uhu U. (uhu)


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Eine Handhabe könnte § 560 (3) BGB "Veränderungen von Betriebskosten" 
geben. Ist zwar auch etwas windig, aber vielleicht kann er das ja mit 
Nebenkosten von anderen Eigentümern im selben Haus etwas untermauern.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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Was ist denn jetzt außer deiner Prinzipienreiterei dein Problem?

Die Aussage "angemessenene Höhe" heißt nicht, daß die Vorauszahlung 
unter keinen Umnständen über dem realen Verbauch liegen darf.

Such einfach über Google die duchschnittlichen Heizkosten/qm raus, oder 
frag bei den örtlichen Stadtwerken nach, rechne die zu erwartenden 
Kosten hoch und vergleiche beide Werte.

Aber besser als Laie mit Paragraphen um sich werfen. Trägt bestimmt zu 
einem gedeihlichen Mietverhältnis bei.

von Rick M. (rick-nrw)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Ein Bekannter ist vor ein paar Monaten umgezogen. Die neue Wohnung hat
> eine Gas-Etagenheizung, für deren Gasverbrauch er selbst mit den
> Stadtwerken abrechnet.
> ...
>
> Wie ist das bei den Abschlagszahlungen? Kann er dafür - vor der
> eigentlichen Abrechnung - Einsicht in die Abrechnung des Verwalters
> verlangen und dann ggf. Kürzung der Vortauszahlungen auf ein
> realistisches Maß?

Die Höhe der Nebenkosten steht im Mietvertrag, der unterschrieben wurde.

Wenn die Kosten für Gas direkt mit den Versorgungswerken abgeschlossen 
ist, geht das ganze den Vermieter fast nichts an, solange geheizt wird.

- Den Vermieter anschreiben bzw. snsprechen und um Aufklärung bitten, 
wie die Nebenkosten zustande kommen.
- Mieterverein einschalten
- Über welche Summen sprechen wir hier eigentlich?

von Uhu U. (uhu)


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Rick McGlenn schrieb:
> - Den Vermieter anschreiben bzw. snsprechen und um Aufklärung bitten,
> wie die Nebenkosten zustande kommen.

Das ist das Ziel der Aktion. Nur sollte man das nicht völlig 
unvorbereitet angehen, sonst erzählt der am Ende noch irgendwas vom 
Pferd.

> - Über welche Summen sprechen wir hier eigentlich?

Umlagefähige Betriebskosten entstehen in der Wohnung (~ 55m²) wohl im 
Wesentlichen durch Wasser, Müllentsorgung, Kaminfeger und Versicherungen 
- Heizung + WW ist normalerweise der aller fettste Brocken in solchen 
Abrechnungen und der ist nicht drin, weil er das Gas selbst bei den 
Stadtwerken bezieht. Es dreht sich um monatlich 110 €, also 1320 € im 
Jahr, die er an Vorschüssen an den Vermieter abdrückt. Der Junge kommt 
mit dem Nebenkostenvorschuß und den Zahlungen an den Gasbelieferer auf 
monatlich 170 € Nebenkosten für die Hütte - das ist ungefähr die halbe 
Miete, die der Vermieter laut Mietspiegel für das Loch verlangen kann; 
aber da liegt er selbstredend auch derb drüber.

von D. I. (Gast)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Es dreht sich um monatlich 110 €, also 1320 € im
> Jahr, die er an Vorschüssen an den Vermieter abdrückt.

Was? 110€ wenn man Heizung/Gas selbst beim Versorger bezahlt? Für 55m²? 
Wir haben 90€ / Monat bei 86m², und da ist alles drin...

von Uhu U. (uhu)


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D. I. schrieb:
> Wir haben 90€ / Monat bei 86m², und da ist alles drin...

Das ist Migrantenmilieu. Von Deutschen werden sie schon schlecht 
behandelt, aber ihresgleichen toppt das locker noch.

von D. I. (Gast)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> D. I. schrieb:
>> Wir haben 90€ / Monat bei 86m², und da ist alles drin...
>
> Das ist Migrantenmilieu. Von Deutschen werden sie schon schlecht
> behandelt, aber ihresgleichen toppt das locker noch.

Ja so einen Ali als Vermieter kann ich mir wirklich gut vorstellen, ...

Wenn man im Leben nichts besseres zu tun hätte und streitsüchtig wäre 
mit Fleiß einziehen und dann das Mietrecht bis zum Äußersten 
strapazieren ;)

Um welche Gegend gehts denn?

P.S. Für alle wäre es am schönsten, wenn man alle Abzocker mit allen 
Nomaden zusammen täte und die anderen mit gesunden Verstand ihre Dinge 
machen ließe...

von Kai S. (kai1986)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Es dreht sich um monatlich 110 €

naja, das kann schon hinkommen, es kommt halt darauf an, was alles drin 
enthalten ist. Da brauch bloß ne einfache Ikea Küche in der Wohnung 
drinnen sein, für die der Mieter nochmal 20€ pro Monat zahlt, vielleicht 
noch ein Stellplatz für ein Auto dabei und das Straße kehren/Schnee 
räumen wurde an eine Firma vergeben. Die ganzen Zusatzkosten dafür sind 
dann meist im Mietvertrag extra aufgeführt, werden aber zum Überweisen 
der Miete schnell unter Nebenkosten zusammengefasst. Da ist man schnell 
bei 110€ pro Monat. Was genau da aber alles drinen ist muss dein 
Bekannter schon selbst wissen, bzw. einfach mal bei dem Vermieter 
nachfragen (man muss auch nicht immer gleich mit dem Anwalt drohen, wenn 
einem was komisch vorkommt, sondern kann einfach miteinander reden).

Gruß Kai

von Uhu U. (uhu)


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Kai S. schrieb:
> Da brauch bloß ne einfache Ikea Küche in der Wohnung
> drinnen sein, für die der Mieter nochmal 20€ pro Monat zahlt, vielleicht
> noch ein Stellplatz für ein Auto dabei und das Straße kehren/Schnee
> räumen wurde an eine Firma vergeben.

In dem Fall ist keine Küche drin, die hat mein Bekannter selbst 
eingebaut, incl. neuem Fliesenspiegel. Das Parkett hat er auch auf 
eigene Kosten repariert und frisch versiegelt. Das Bad ist einfach nur 
eine Katsastrophe - größeren Murks habe ich noch nie gesehen, eben eine 
Renovierung nach TIN 007 (Türkische Improvistations Norm) Und die Löcher 
in den Türrahmen, in die früher wohl mal irgend welche Schiebetüren 
montiert waren, stieren einen an.

Der Alteigenümer hatte neue Fenster versprochen, aber der neue will 
davon nicht wissen.

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