Hallo, Ich habe was vom Internet bestellt, und das Teil wurde mit 6 wöchigem Verzug geliefert. Zu diesem Zeitpunkt bin ich nicht zuhause, sondern beweisbar beruflich verreist. Familienangehörige können das Teil entgegennehmen, aber nicht entscheiden, ob ich das Teil will oder nicht. Wann beginnt die 14-tägige Frist? Wenn das Teil ins Haus geliefert wird, oder wenn derjenige, der das Teil gekauft hat, es persönlich in Empfang nimmt. Im Gesetz steht: Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. ??? http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Das frage er bitte einen Anwalt. rein subjektiv würde ich sagen, sobald der Postbote seine Unterschrift hat.
http://www.heise.de/resale/artikel/Wenn-der-Nachbar-die-Ware-entgegennimmt-1860871.html "Nach Palandt § 312d Rz 4 in Verbindung mit Rz 15 bei § 438 BGB bedeute der "Eingang beim Empfänger", dass die Sache beim Empfänger abgeliefert worden sein muss. Davon sei auch auszugehen, wenn die Ware nicht bei der Person selbst, aber in ihrem Haushalt abgeliefert wurde. Bei einer Abgabe in der Nachbarschaft treffe die Vermutung hingegen nicht zu. Eine Übergabe der Sache an einen Nachbar gelte juristisch nicht als Zustellung beim Empfänger, stellten die Richter klar. "
"Wesentlich für den Beginn der Widerrufsfrist ist der Eingang der Ware beim Empfänger. “Mit der Übergabe an den Empfänger ist die Sache jedenfalls auch abgeliefert, wenn die Sache dem Käufer so überlassen ist, dass er sie untersuchen kann. Beim Versendungskauf ist die Sache dann abgeliefert, wenn die Sache beim Verkäufer tatsächlich übergeben wird.” Hierfür muss die Ware in den Organisationsbereich des Kunden gelangen und für ihn die Möglichkeit bestehen, die Ware zu untersuchen. Im eigenen Haushalt ausreichend Gelangt die Ware also in den Haushalt des Kunden, so ist dies ausreichend, da davon ausgegangen werden kann, dass die Untersuchungsmöglichkeit dann gegeben ist." von (http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/08/24/widerrufsfrist-beginnt-nicht-mit-abgabe-beim-nachbarn/ ) Da du aber nachweislich abwesend warst, war dein "Organisationsbereich" (vorletzter Absatz) nicht in deinem Haushalt - somit konntest du die Sache nicht "untersuchen" - somit kann die Vermutung des letzten Satzes widerlegt werden. Ob das Juristen allerdings auch so sehen würden weiß ich nicht. Da du auch die Verzögerung nicht zu vertreten hast und deine Abwesenheit während der Lieferung somit nicht absehbar war, würde ich auf jeden Fall auf das Widerrufsrecht pochen - du als Empfänger hast es ja erst nach deiner Reise erhalten.
> Da du auch die Verzögerung nicht zu vertreten hast
Ich habe am 22.7 bei Music-Store ein Keyboard bestellt.
Als Liefertermin nannten sie "ab 31.7" bei sofortiger Bezahlung.
Ich habe sofort per Paypal bezahlt.
Üblicherweise kommen die bestellten Sachen sofort (1-2 Tage nach
Bezahlung).
Der Shop hat mich soeben eines besseren belehrt ("beginnt beim Tag der Zustellung des Artikels") Ich hatte Ihnen geschrieben, dass ich auf unterwegs bin und die Rückgabefrist somit am 7.9 beginnt. Dann haben die mir umgehend geantwortet. > ... >Auf die Lieferzeit des Vertriebs haben wir leider keinen Einfluss. > >Die Rückgabefrist beginnt beim Tag der Zustellung des Artikels, > beträgt allerdings 30 Tage, von >daher sollte es keine Probleme mit Ihrer Dienstreise geben. > >Mit freundlichen Grüßen / Best Regards > ... So, so. Also die Zustellung des Artikels ist der Zeitpunkt. An wen, scheint egal zu sein. Dass dieser Shop 30 Tage Rückgabefrist bietet, habe ich überlesen, von daher waren meine Bedenken ohne Bedeutung
J. Wa. schrieb: > Der Shop hat mich soeben eines besseren belehrt Sie haben dich über die Regeln des Shop-eigenen Rückgabesystems belehrt. An den gesetzlichen Regeln ändert das nichts.
>Sie haben dich über die Regeln des Shop-eigenen Rückgabesystems belehrt. >An den gesetzlichen Regeln ändert das nichts. Welchen grundsätzlichen Widerspruch siehst du zwischen den Shopregeln und der gesetzlichen Regelung?
Ich sehe keinen grundsätzlichen Widerspruch. Es sind nur einfach zwei voneinander unabhängige Rechte. Die Shop-Regeln sind (vmtl.) Teil von dessen AGB, die anderen stehen im Gesetz. Die Shop-Regeln gelten 30 Tage ab Versendedatum, die gesetzlichen offenbar (s.o.) 14 Tage ab Ankunft im Haushalt. Meist wird ersterer Zeitraum dominieren, das hebt aber nicht das Gesetz auf.
>Die Shop-Regeln gelten 30 Tage ab Versendedatum, Das wurde aber anders formuliert: >Die Rückgabefrist beginnt beim Tag der Zustellung des Artikels, So wie sich das Ganze darstellt, gehen die Shopregeln zugunsten des Kunden über das Gesetz hinaus.
Fatal Error schrieb: > Das wurde aber anders formuliert: > >>Die Rückgabefrist beginnt beim Tag der Zustellung des Artikels, Zusammen mit >>Auf die Lieferzeit des Vertriebs haben wir leider keinen Einfluss. ergibt sich, dass die Übergabe an den Versender gemeint sein dürfte, nicht die Ankunft beim Adressaten.
>ergibt sich, dass die Übergabe an den Versender gemeint sein dürfte, >nicht die Ankunft beim Adressaten Damit bewewegen wir uns stark im Bereich der Spekulation. Landläufig ist die "Zustellung" der Eingang beim Adressaten. In Versandbestätigungen lautet die Formulierung sinngemäß, daß die Ware dem Versender "übergeben" wurde, nicht "zugestellt". http://www.duden.de/rechtschreibung/Zustellung
Michael K. schrieb: > Da du aber nachweislich abwesend warst, war dein "Organisationsbereich" > (vorletzter Absatz) nicht in deinem Haushalt Eine sehr... kreative Ansicht. Ausnahmsweise mal eine, die kein Jurist vertreten wird. Gratuliere, es ist schwer, solche Ansichten zu formulieren.
Dass das juristisch evtl. anders gesehen wird, habe ich selbst geschrieben (das nächste mal also erst lesen und dann rummotzen): Michael K. schrieb: > Ob das Juristen allerdings auch so sehen würden weiß > ich nicht. Nichtsdestotrotz kann man Dinge auch mit gesundem Menschenverstand betrachten, wobei die gesetzliche Formulierung eigentlich klar ist und es letztendlich Auslegungssache des jeweiligen Gerichtes ist, wann die Zustellung an den Empfänger erfolgte - und wie ein Solches entscheiden würde (wobei das hier nicht Thema ist), weißt weder du noch ich. Ein Präzedenzfall ist mir nicht bekannt - somit steht das offen. P.S. Auch wenn du eine andere Meinung hast ist das kein Grund um beleidigend zu werden.
Michael K. schrieb: > Nichtsdestotrotz kann man Dinge auch mit gesundem Menschenverstand > betrachten, wobei die gesetzliche Formulierung eigentlich klar ist und Eben. Sowohl gesunder Menschenverstand als auch der Wortlaut sprechen gegen dich. > es letztendlich Auslegungssache des jeweiligen Gerichtes ist, wann die > Zustellung an den Empfänger erfolgte - und wie ein Solches entscheiden > würde (wobei das hier nicht Thema ist), weißt weder du noch ich. Ein > Präzedenzfall ist mir nicht bekannt - somit steht das offen. Warum sollte es da Präzedenzfälle geben? Was eine Zustellung ausmacht ist Erstsemesterstoff und mehr als ausführlich auch durch Obergerichte geklärt. Warum die Zustellung in diesem Kontext also eigene Präzedenzfälle gebieren sollte, ist dein Geheimnis.
> war dein "Organisationsbereich" > (vorletzter Absatz) nicht in deinem Haushalt Das ist noch komplizierter. Ich habe das Teil an die Adresse meiner Mutter geschickt. Die ist Rentnerin, zuverlässig und immer zu Hause. Ich habe zwar keinen Briefkasten an ihrem Haus, aber den gleichen Nachnamen. Alternative wäre Packstation, aber da habe ich keine in der Nähe und das Teil wäre zu groß. Da die Zusteller immer zu den normalen Arbeitszeiten kommen, kann man doch als Erwerbstätiger sowieso nichts selbst in Empfang nehmen ?! Wenn was beim Nachbarn zugestellt wird, gilt es nicht als Empfang beim Besteller, (siehe weiter oben) http://www.heise.de/resale/artikel/Wenn-der-Nachbar-die-Ware-entgegennimmt-1860871.html Wie aber, wenn man etwas an eine Adresse schicken lässt, wo man gar nicht wohnt? Oder bei der Packstation: Wann ist der Zeitpunkt der Zustellung und Beginn der Rückgabefrist? Wenn der Zulieferer die Ware reintut oder der Empfänger rausnimmt? (Nicht entnommene Sachen in der Packstation werden nach einer Woche sowieso zurückgeschickt, ein Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist wäre gar nicht möglich) Im Prinzip sind schon 14 Tage Rückgabefrist irrsinnig! Ob man etwas haben will oder nicht, sollte man in 5 Minuten inklusive auspacken feststellen können. Mehr Zeit habe ich im Laden auch nicht. Wenn dann manche Shops noch längere Fristen (30 Tagen) anbieten, macht mich das misstrauisch.
>Wie aber, wenn man etwas an eine Adresse schicken lässt, wo man gar >nicht wohnt? Was denkst du denn? Daß der Versender noch recherchieren muß, ob du da wirklich wohnst? Sonst hast du keine Probleme? >... dann manche Shops noch längere Fristen (30 Tagen) anbieten, macht >mich das misstrauisch. Welche finsteren Machenschaften fürchtest du denn?
> Welche finsteren Machenschaften fürchtest du denn? Dass irgendwo auf Seite 212 der AGB kleingedruckt steht, dass die Rückgabe eine Bearbeitungsgebühr von 29,43€ nach sich zieht. 30 Tage verleitet manche, die 14 Tage verstreichen zu lassen und lesen aber nicht die ganze AGB. Pech! > Was denkst du denn? Daß der Versender noch recherchieren muß, Nicht der Versender! Die Gerichte müssen feststellen, ob die Ware ab einem Zeitpunkt im "Organsationsbereich" war. Da reicht der Anruf beim Meldeamt und dauert 30 sek.
J. Wa. schrieb: > Im Prinzip sind schon 14 Tage Rückgabefrist irrsinnig! Ob man etwas > haben will oder nicht, sollte man in 5 Minuten inklusive auspacken > feststellen können. Wie soll ich in 5 Minuten wissen ob etwas Müll ist? J. Wa. schrieb: >> Was denkst du denn? Daß der Versender noch recherchieren muß, > > Nicht der Versender! Die Gerichte müssen feststellen, ob die Ware ab > einem Zeitpunkt im "Organsationsbereich" war. Da reicht der Anruf beim > Meldeamt und dauert 30 sek. In Ordnung, dann gebe ich eben ab jetzt einfach immer die Adresse meines Nachbarn an und habe somit unbeschränktes Rückgaberecht, schließlich kann ich ja behaupten ich hätte es erst gestern von ihm abgeholt. Manchen ist echt nicht mehr zu helfen.
>...dass die Rückgabe eine Bearbeitungsgebühr von 29,43€ nach sich zieht. Daß du den Passus über Rückgabe dann zur Sicherheit einfach mal liest, würde dich überfordern? >Die Gerichte müssen feststellen, ob die Ware ab einem Zeitpunkt >im "Organsationsbereich" war. Völlig falsch, du hast zu gewährleisten, daß die Ware in deinen Organisatonsbereich gelangen kann. Wie du das mit einer "falschen " Adresse glaubst erreichen zu können, erschließt sich vermutlich nur dir. >Da reicht der Anruf beim Meldeamt und dauert 30 sek. Bist du eigentlich wirklich so doof oder tust du nur so?
> Bist du eigentlich wirklich so doof oder tust du nur so?
Manche müssen einfach zu solchen Audrücken greifen. Das ist auch in
anderen Threads oft der Fall.
>Manche müssen einfach zu solchen Audrücken greifen.
Wie würdest du deine Ansicht sonst alternativ bezeichnen?
> Eben. Sowohl gesunder Menschenverstand als auch der Wortlaut sprechen > gegen dich. Kannst du bitte nicht immer nur Kontra geben, sondern auch Begründungen liefern. Alles andere ist Kindergarten. "Mit der Übergabe an den Empfänger ist die Sache jedenfalls auch abgeliefert, wenn die Sache dem Käufer so überlassen ist, dass er sie untersuchen kann" (Amtsgericht Winsen - Urteil vom 28. Juni 2012, Az.: 22 C 1812/11) Weder die Übergabe an den Empfägnger ist erfolgt, noch konnte er diese durch seine Abwesenheit untersuchen. Und was spricht da jetzt gegen mich? Erst lesen, dann antworten (siehe oben)...
Die Sache mit dem Pakat beim Nachbarn ist ja auch insofern ein Sonderfall, dass ein Paket, welches ohne Vollmacht einfach beim Nachbarn abgegeben oder vor die Tür gestellt wird, grundsätzlich nicht als zugestellt gilt. Zugestellt ist es erst mit deiner Unterschrift (es sei denn, du genehmigst es). Wenn mein Paketbote noch lange Pakete einfach in den Garten stellt, trotz wiederholter Aufforderung das nicht zu tun, werden da auch mal ein paar einfach nicht angekommen sein.
Michael K. schrieb: > Kannst du bitte nicht immer nur Kontra geben, sondern auch Begründungen > liefern. Dann fang du mal damit an. Du behauptest ja abstruses. Und nein, ich begründe auch nicht, warum ich nicht an kleine grüne Männchen glaube.
vn nn schrieb: > Wenn mein Paketbote noch lange Pakete einfach > in den Garten stellt, trotz wiederholter Aufforderung das nicht zu tun, > werden da auch mal ein paar einfach nicht angekommen sein. Ganz dreist finde ich es bei DPD, die hängen es in letzter Zeit einfach nur noch mit DPD-Beuteln an die Außen!-Türklinke, also hätte es jeder von der Straße aus mitnehmen können.
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