Blitzschutz für Klima-Aussengeräte

Gast #3290479
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Situation:

Auf einem zwei Stockwerke hohen Gebäude mit einem ca. 100 m² großen 
Metall-Flachdach stehen mehrere Split-Klima-Aussengeräte. Das 
Metallflachdach ist über einen 10 mm² ALU-Leiter mit der Blitzschutzerde 
verbunden.

Die Klima-Aussengeräte sind über die Stromzuführung mit dem Schutzleiter 
(PE) des Hausnetztes verbunden. Von den Aussengeräten wird dieses 
PE-Potetial sowohl über den Schutzleiter der Steuerleitung, wie auch 
über Kupfer-Klimaleitungen zu den Innengeräten im Obergeschoss 
weitergeleitet.

Fragen:

Ist es korrekt, die Klima-Aussengeräte mit dem Blitzschutz der 
Dachfläche zu verbinden?

Verletzt das nicht die Regel, daß man möglichst vermeiden sollte, das 
(bei einem Blitzeinschlag u.U. gegenüber dem Hauserder erheblich 
erhöhte) Potential des äußeren Blitzschutzes in ein Gebäude zu leiten? 
Aber ist dies bei Klimageräten (*) überhaupt vermeidbar?

Ist es sinnvoll (bzw. erlaubt?) den Blitzschutz und den Haus-PE über 
einen Potentialausgleich im Obergeschoss räumlich bzw. höhenmäßig näher 
zusammenzuführen, als nur über den Hauptpotentialausgleich beim HAK im 
Keller?

(*) oder bspw. bei in den Blitzschutz einbezogene SAT-Antennen, von 
denen über die Koax-Kabel ja ebenfalls leitende Verbindungen mitten ins 
Haus führen.
Gast #3290580
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> Ist es korrekt, die Klima-Aussengeräte mit dem Blitzschutz der
> Dachfläche zu verbinden?
>
WENN der Blitz direkt einschlägt, dann wird ein fingerdicker 
Blitzableiter glühen und der dünne PE könnte evtl. in wenigen 
Bruchteilen einer Sekunde verschwunden sein. Wenn es mich betreffen 
würde, dann würde ich nun ein Angebot der Blitzschutzfirma zur 
Erweiterung der Anlage einholen. Die wissen sicher etwas mehr und die 
Versicherung ist beruhigt.

Klimageräte in einem Eisen-Käfig, der mit dem guuut geerdeten 
Blitzableiter verbunden ist, könnten mir gefallen (da der höchste Punkt 
da größte Risiko trägt).
Gast #3290621
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oszi40 schrieb:
> dann wird ein fingerdicker
> Blitzableiter glühen und der dünne PE könnte evtl. in wenigen
> Bruchteilen einer Sekunde verschwunden sein.

Genau dieses Szenario befürchte ich auch. Aber die Klima-Außengeräte 
(und damit auch die Innengeräte, die Strom-/Kältemittel-Leitungs-mäßig 
nur mit den Aussengeräten verbunden sind) einfach "Haus-PE-befreit" zu 
lassen, ist wohl kaum VDE-tolerabel..!?

oszi40 schrieb:
> Klimageräte in einem Eisen-Käfig,

Die Klimageräte könnte Faraday gewiß bestens behüten...

...aber bzüglich der SAT-Antenne - von der ja bspw. bei vier 
Quattro-LNBs auch nicht ganz zu vernachlässigender Querschnitt ins Haus 
führt - meine ich doch eine gewisse Inkompatibilität zwischen dem 
Wächter und dem Nutzsignal zu erkennen...;-)

Muß man da um sicher zu gehen 16mal mit so neumodischen Zeugs wie "Sat 
over Fibre" in Haus?
Gast #3290754
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Fangeinrichtungen und Ableitungen sollen nach VDE V0185 mindestens 50²
Alu sein. 10² Alu ist viel zu wenig.

Das SK1 Klimagerät mit Metallgehäuse muss natürlich an den PE zum Schutz 
gegen den elektrischen Schlag nach VDE 0100-410. Blitzschutz hingegen 
ist ein völlig anderes Ding. Wohin geht der Blitz bei Anschluss des 
Gehäuses an PE und die Blitzschutzerdung ? Beachte dazu den Leitwert 10² 
Alu gegen z.B. d=24mm CuRohr d.h 75² Cu. Folge: Der überwiegende 
Blitzstrom ist im Haus. Aua.

Abhilfe: Fangeinrichtung mit Abstand zum Klimagerät installieren und 
Querschnitt der Ableitung vergrößern. Und keine Verbindung PE- 
Blitzschutz dort oben !
Gast #3291169
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Die großen Klimageräte haben fast immer ein Gehäuse aus Metall. Stehen 
diese auf einem Alu-Dach, so sind sie doch automatisch auf gleichem 
Potenzial. Du müsstest den Schutzleiter schon abklemmen, um zu vermeiden 
dass der Blitz ins Haus kommt. Ist der Schutzleiter in der gleichen 
Größenordnung, wie die Zuleitung, so stellt er die 10² des Blitzschutzes 
locker in den Schatten. Die Teile brauchen nämlich mächtig Dampf.
Gast #3300588
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das ist denke ich auch die falsche Stelle zum sparen. Wenn man einen 
Blitzableiter  hat, dann sollte man sich auch auf diesen verlassen 
können.

Ab- und Fangleitungen zusätzlich zum Potentialausgleich können zur 
Vermeidung von Funkenüberschlägen nötig werden. Mehrere 
Potentialausgleiche können in großen Anlagen verwendet nötig werden, die 
miteinander zuverbinden sind. Gas- und Wasserleitungen müssen überbrückt 
werden. Mit dem Potentialausgleich brauchen unterirdische metallene 
Rohre nicht verbunden werden.

Massive Leiter, fein- bzw. mehrdrähtige Leiter kommen als 
Potentialausgleichsleiter, isoliert oder blank in die Verwendung. Im, 
unter oder auf Putz, in Kabel-Kanälen und Kabelträger-Systemen werden 
sie verlegt. Isolierte Potentialausgleichsleiter sind grün-gelb 
gekennzeichnet.
Der Potentialausgleich wird durch ein Prüfgerät nach DIN VDE 0413 nach 
seiner Wirksamkeit gemessen, und zwar nach dem Widerstand:

    Potentialausgleichschiene und den leitfähigen fremden Teilen
    durch einen Potentialausgleichleiter verbundenen Teilen

Der Wert sollte nicht mehr als 0,1 Ohm betragen.

http://potentialausgleich.com/
Gast #3301953
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Das einzig richtige sind Fangeinrichtungen in gehörigem Abstand zu den 
zu schützenden Einrichtungen.
Ziel ist, der Blitzstrom wird außerhalb des Gebäudes abgeleitet. Da 
durch die Impedanz der Ableitung die Spannung am oberen Ende sehr hoch 
werden kann, muss ein Sicherheitsabstand zu den Gerätschaften 
eingehalten werden.

oszi40: ein 16qmm Massivkupferdraht glüht bestenfalls an der 
Einschlagstelle. Die thermische Trägheit ist zu hoch und der Blitz zu 
kurz.

Zitat Dehn Blitzbibel:
Ein 50mm²-Alu-Ableiter wird selbst bei einem Klasse-1-Blitz (200kA) nur
um 52 K wärmer.

Hatten wir doch vor kurzem:
Beitrag "Re: Sicher unter Strommasten"
Beitrag "Re: Erdung eines Wohnhauses"
Gast #3303668
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eProfi schrieb:
> oszi40: ein 16qmm Massivkupferdraht glüht bestenfalls an der
> Einschlagstelle. Die thermische Trägheit ist zu hoch und der Blitz zu
> kurz.

Warst Du selbst Augenzeuge? Bekannte haben es nachweislich schon erlebt.
Mein Erlebnis bein Einschlag war, daß als Folge in dieser Straße 
ziemlich alle elektronischen Netzteile im Eimer waren (durch 
Weiterleitung des Übels).
Daraus folgend würde ich behaupten, daß die Fangeinrichtungen nicht 
"einen gehörigen", sondern eher den optimalen Abstand brauchen! Sonst 
helfen sie nicht.

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