Gast
#3290479
Situation: Auf einem zwei Stockwerke hohen Gebäude mit einem ca. 100 m² großen Metall-Flachdach stehen mehrere Split-Klima-Aussengeräte. Das Metallflachdach ist über einen 10 mm² ALU-Leiter mit der Blitzschutzerde verbunden. Die Klima-Aussengeräte sind über die Stromzuführung mit dem Schutzleiter (PE) des Hausnetztes verbunden. Von den Aussengeräten wird dieses PE-Potetial sowohl über den Schutzleiter der Steuerleitung, wie auch über Kupfer-Klimaleitungen zu den Innengeräten im Obergeschoss weitergeleitet. Fragen: Ist es korrekt, die Klima-Aussengeräte mit dem Blitzschutz der Dachfläche zu verbinden? Verletzt das nicht die Regel, daß man möglichst vermeiden sollte, das (bei einem Blitzeinschlag u.U. gegenüber dem Hauserder erheblich erhöhte) Potential des äußeren Blitzschutzes in ein Gebäude zu leiten? Aber ist dies bei Klimageräten (*) überhaupt vermeidbar? Ist es sinnvoll (bzw. erlaubt?) den Blitzschutz und den Haus-PE über einen Potentialausgleich im Obergeschoss räumlich bzw. höhenmäßig näher zusammenzuführen, als nur über den Hauptpotentialausgleich beim HAK im Keller? (*) oder bspw. bei in den Blitzschutz einbezogene SAT-Antennen, von denen über die Koax-Kabel ja ebenfalls leitende Verbindungen mitten ins Haus führen.