Das Problem betrifft bestimmt so einige: Seit Beginn des Jahres werden Grundstückseigentümer in Brandenburg erneut von geldgierigen Abwasservereinen ("Zweckverband") mit teilweise horrenden Nachforderungen hinsichtlich der vom Grundstück her aufkommenden Regenwassermengen belästigt. Meine erste Hoffnung war die, dass ich im Internet auf eine Entscheidung eines Oberverwaltungsgrichtes gestossen bin, wonach es nicht erlaubt ist, für die gleiche Leistung zweimal zur Kasse gebeten zu werden. Das haben sich auch so einige (ebenfalls geldgierige) Anwälte herausgesucht und damit unvorsichtige Kunden zum Widerspruch oder gar Klage verleitet. Das muss aber schief gehen, denn: Das oben erwähnte Urteil lag der Abwasser-Lobby offensichtlich schwer im Magen, so dass diese einen juristischen Winkelzug erfolgreich umgesetzt hat. Vor einem anderen Gericht wurde nämlich daraufhin erstritten, dass dies alles gaaanz anders ist, wenn der erste Bescheid ungültig gewesen wäre. Also hat man flugs die alten Bescheide für ungültig erklären lassen und nun neue ausgestellt. Meine letzte Hoffnung klammert sich nun an die Tatsache, dass ich zum Zeitpunkt des ersten Bescheides noch garnicht Eigentümer meines heutigen Grundstückes war. Im notariell beglaubigten Kaufvertrag (übrigens von der Gemeinde) steht die Zusicherung, dass das Grundstück definitiv frei von Lasten aller Art ist. Ob das ein Argument ist, worauf sich reiten liesse? Hier ist kein Rechtsberatungs-Forum, weiss ich, wollte nur mal vorab so die Meinungen hören ... vlt. finden sich ja Leidensgenossen.
Nun dann hat dein Anwalt in jedem Fall zwei passende Argumente aber Anwalt ist hier wohl das mindeste. 1. muss der zweckveband sich an den Vorbesitzer halten 2. wären Schadebersatzforeungen legitim solltest du einen allfälligen Prozess verlieren, was ich nicht glaube 3. wie sieht es mit verjährung aus?
Frank Esselbach schrieb: > Im notariell beglaubigten Kaufvertrag (übrigens von > der Gemeinde) steht die Zusicherung, dass das Grundstück definitiv frei > von Lasten aller Art ist. Ob das ein Argument ist, worauf sich reiten > liesse? Vorsicht: es handelt sich bei der Zusicherung wohl eher um die Erschließungskosten. Die haben aber mit den laufenden Gebühren für Abwasserentsorgung nichts zu tun. Winfried J. schrieb: > 1. muss der zweckveband sich an den Vorbesitzer halten Wenn man eine Immoblie kauft, tritt man in die Rechte und Pflichten des Verkäufers ein und dem kann kein böser Wille angelastet werden, weil die Forderungen des "Zweckverbandes" zu seiner Zeit ja noch gar nicht bestanden.
Frank Esselbach schrieb: > hinsichtlich der vom Grundstück her aufkommenden > Regenwassermengen Dein Problem wird sein dass die Regenwassermengen auch im nächsten Jahr aufkommen werden. Du solltest mal nachschauen wie das Wasser von deinem Grundstück in die Kanalisation gelangt. Hast du eine andere Möglichkeit das Wasser anders abzuleiten oder versickern zu lassen? Manch einer hier im Dorf hat sich auch Behälter besorgt (im Erdboden vergraben) und nutzt das kalkfreie Wasser für WC, Waschmaschine und Bewässerung. Wenn du das anfallende Wasser mit einer Biokläranlage reinigst fallen auch keine Abwassergebühren an, aber manch eine Stadt will dich dann trotzdem zwingen all dein anfallendes Abwasser vom Klärwerk reinigen zu lassen. Rechtlich ist das absurd, die wollen das Klärwerk nur effektiv auslasten um möglichst viel Geld zu verdienen. Wir müssen nur Geld für die Fläche vor unserm Grundstück bezahlen, aber das sind nicht mal 5m² , der Rest gehört der Stadt. Es gab hier mal extreme Regenfälle bei denen die ganzen Straßen unter Wasser standen, an einem Tag ist so viel Wasser vom Himmel gefallen wie sonst nicht mal in mehreren Monaten zusammenkommen. Wenn solche Regenmengen in die Klärwerke fließen haben die entweder eine Menge Arbeit oder sie leiten das gesamte ankommende Wasser direkt in den Fluss, was sie in dem Fall auch sicher gemacht haben. Die Kosten das Alteigentümers solltest du jedenfalls nicht bezahlen.
... Aber erst ab Kaufdatum. Für zurückliegende Leistungen muss der Leistungsempfänger belastet werden, auch wenn diese erst nachträglich berechnet werden. Oder zahlst du den Stromverbrauch eines Vorbesitzers/mieters auch? Namaste
Frank Esselbach schrieb: > Im notariell beglaubigten Kaufvertrag (übrigens von > der Gemeinde) steht die Zusicherung, dass das Grundstück definitiv frei > von Lasten aller Art ist. Das mag dir einen Regreßanspruch gegen den Voreigentümer geben, aber warum sollte das den Zweckverband kümmern?
Weil in dem Berechnungzeitraum kein oder zeitweise kein Vertragsverhältnis bestand, auch kein behördlich verordnetes. Wenn ein Ver/Entsorgungsunternehmen Forderung an einen Kunden stellt muss es schon den richtigen Kunden als Adressaten belasten. Dies gilt nicht nur für den Ort der Leistung sondern auch für den Zeitraum.
Das ist richtig, aber mir gings speziell um die Zusicherung der Lastenfreiheit.
wenn ich das so lese: "geldgierigen Abwasservereinen ("Zweckverband")" "horrenden Nachforderungen" "einige (ebenfalls geldgierige) Anwälte" "Abwasser-Lobby" "juristischen Winkelzug" kommt mir nur eine einzige Antwort in den Sinn: Du hast schlicht und einfach keine Kohle und hast Dich mit Deiner Klitsche auf dem Kuhdorf übernommen und schlägst jetzt wild um Dich nur weil hier bestehende Gesetze real angewendet werden müssen. Da gibt es nur eine Antwort: Pech gehabt, die Sparschweinstrategie ging nicht auf. Zieh wieder zurück in die Platte aus der Du gekommen bist.
Hans Jelt schrieb: > Wenn solche Regenmengen in die Klärwerke fließen haben die entweder eine > Menge Arbeit oder sie leiten das gesamte ankommende Wasser direkt in den > Fluss, was sie in dem Fall auch sicher gemacht haben. Sie haben nicht mehr arbeit, es sind schlichtweg die Klärbecken den Mengen nicht gewachsen. Aus diesem Grund wird Regenwasser entweder getrennt von Schmutzwasser direkt in Gewässer abgeleitet, oder bei starken Regenfällen muss ein Teil des Mischwasser direkt in Flüsse eingeleitet werden. Wobei ersteres natürlich sinnvoller ist bzgl. Umwelt, das so kein Schmutzwasser in Flüsse gelangt.
Stefan Rand schrieb: > Das mag dir einen Regreßanspruch gegen den Voreigentümer geben, aber > warum sollte das den Zweckverband kümmern? Weil der Zweckverband kein Vertragsverhältnis mit dem jetzigen Eigentümer hat. Das Grundstück mag zwar mit Strom, Wasser und Gas erschlossen sein, aber der jetzige Eigentümer hat mit keinem der Anbieter einen Vertrag abgeschlossen. Letztendlich bedeutet das dass der Strom und das Wasser/Abwasser welches bis zu dem Zeitpunkt der Übernahme des Grundstücks verbraucht wurden dem vorherigen Grundstückseigentümer berechnet werden müssen. Dazu wird normalerweise der Zählerstand zu einem definierten Zeitpunkt vor der Übergabe erfasst und dann beim Verkäufer des Grundstücks abgerechnet, ist die Stadt Eigentümer des Grundstücks muss sie die Rechnung auch begleichen. Alles was danach passiert liegt im Ermessen des neuen Eigentümers, er kann mit einem anderen Gasversorger einen Vertrag abschließen oder er schließt einen Vertrag mit dem bisherigen Versorger ab. Es geht ja nicht dass man einen Vertrag über DSL, Wasser, Gas und einem teuren Handytarif (mal etwas übertrieben) aufgebrummt bekommt wenn man das Grundstück kauft. Es sei denn er hat das Grundstück für 1 Euro gekauft und im Vertrag ist festgelegt dass er von jetzt an 2 Jahre lang für die witzigen Zusatzgadgets zahlen muss und das Geld so wieder rein kommt.
Hans Jelt schrieb: > Weil der Zweckverband kein Vertragsverhältnis mit dem jetzigen > Eigentümer hat. Liest du eigentlich die Beiträge im Thread, bevor du schreibst?
Stefan Rand schrieb: > Liest du eigentlich die Beiträge im Thread, bevor du schreibst? Er schrieb: Frank Esselbach schrieb: > dass ich zum > Zeitpunkt des ersten Bescheides noch garnicht Eigentümer meines heutigen > Grundstückes war Das heißt dass er es wohl möglich im Moment ist, aber dazu muss er einen neuen Vertrag abgeschlossen haben und ich bezweifle dass er einer Übernahme des bestehenden (incl. bestehender Kosten) Vertrages zugestimmt hat. Wie gesagt, wir kennen hier nicht alle Fakten und letztendlich will er auch keine Rechtsauskunft von uns haben, sondern hofft auf Menschen die ähnliches schon durchgemacht haben so dass er abschätzen kann was und ob er etwas dagegen machen kann.
> Rechtlich ist das absurd, die wollen das Klärwerk nur effektiv auslasten > um möglichstviel Geld zu verdienen. Dir ist offenbar nicht ganz klar, dass kommunale Zweckverbände gar nichts verdienen dürfen? Sie dürfen bestenfalls eine geringfügige Rücklage bilden, dass nicht jedes Jahr die Gebühren angepasst werden müssen, aber sie dürfen eben auch keine Verluste machen. Blöderweise sind das letzte und dieses Jahr eklatante Mehrkosten entstanden, weil zuvor ein Gericht beschlossen hat, dass Oberflächenwasser auch berücksichtigt wegen muss. Dein Zorn richtet sich gegen die Falschen... Und die Nachforderung würde ich jetzt einfach mal schriftlich ablehnen, und dann auf dem BMA nachfragen, auf welcher Grundlage Sie dir diese Kosten aufs Auge drückenwollen, und ob das überhaupt geht. Dazu braucht man noch keinen Advokaten...
Hans Jelt schrieb: > Stefan Rand schrieb: >> Liest du eigentlich die Beiträge im Thread, bevor du schreibst? Es geht darum, daß ich oben bereits erläuterte, zu welchem Punkt ich mich ausschließlich geäußert habe, bevor du wieder um die Ecke kamst, um mich zu "widerlegen". Erst lesen, dann posten.
Frank Esselbach schrieb: > mit teilweise horrenden > Nachforderungen hinsichtlich der vom Grundstück her aufkommenden > Regenwassermengen belästigt. Ist das denn gekoppelt mit dem Grad der Versiegelung des Grundstückes? Auf wenig versiegelten Grundstücken fällt m.E. wesentlich weniger Regenwasser als Abwasser an, als auf komplett zubetonierten. Ein anständiger Bescheid nimmt darauf Rücksicht und berechnet nach Versiegelung. Und ist es Pflicht in Brandenburg, Regenwasser in die Kanalisation zu leiten? Wie oben schon erwähnt, kann man Regenwasser in Zisternen sammeln und gar nicht erst den Wasserwerken zur Verfügung stellen. Wenn du nachweist, das dein Regenwasser zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet wird, können sich m.E. die Abwassertypen daran nicht mehr bereichern. Das ganze ist doch sowieso ein Witz, denn die Klagen der Berliner Wasserwerke über zu geringe Abwassermengen habe ich noch im Ohr. Weil wir so gut Wasser sparen, wird die Kanalisation nicht mehr richtig durchgespült und versumpft schneller als früher.
Matthias Sch. schrieb: > Das ganze ist doch sowieso ein Witz, denn die Klagen der Berliner > Wasserwerke über zu geringe Abwassermengen habe ich noch im Ohr. Weil > wir so gut Wasser sparen, wird die Kanalisation nicht mehr richtig > durchgespült und versumpft schneller als früher. In Berlin gibt es zwei getrennte Abwassersysteme, eines für Regen (Gullies, Regenrinnen etc.) und das für Haushaltsabwasser (Fäkalien etc.). Letzteres ist das, das unter dem Wassersparwahn leidet, ersteres hat keine Probleme.
Matthias Sch. schrieb: > Ist das denn gekoppelt mit dem Grad der Versiegelung des Grundstückes? > Auf wenig versiegelten Grundstücken fällt m.E. wesentlich weniger > Regenwasser als Abwasser an, als auf komplett zubetonierten. Ein > anständiger Bescheid nimmt darauf Rücksicht und berechnet nach > Versiegelung. Zuweilen sind die Hirsche so "clever", daß sie das Regenwasser nach Fläche abrechnen und egal, ob es in die Kanalisation eingeleitet wird, oder nicht. Den Ossiabzockern würde ich das jederzeit zutrauen.
@ Uhu Bei uns fließt das Regenwasser vom Weg nach hinten auf das Grundstück, nur vorn an der Straße muss es in Richtung Straße fließen da man dort mit dem Auto ja einen Meter vom Grundstück auf die Straße fährt. Es geht dort also schon nach dem Gefälle. Wir bezahlen also nur das was wirklich in die Kanalisation fließt. Es ist wahrscheinlich trotzdem eine Abzocke die manche viel härter trifft als andere. Wenn man auf seinem Grundstück eine Sammel- und Sickergrube bauen kann hat man auch mal Wasser für Notfälle, aber nicht jeder hat den Platz dafür oder hat Lust in sowas zu investieren. Wenn man dann noch eine Biologische Kläranlage dazu baut (ist quasi Teil der Sammelgrube) hat das Klärwerk einen Kunden weniger. Ich finde das besser da jeder dann weiß dass er dort kein altes NaPS oder so reinschütten sollte da er sonst den Boden rund um seiner Sickergrube vergiftet.
Hans Jelt schrieb: > Wenn man dann noch eine Biologische Kläranlage dazu baut (ist quasi Teil > der Sammelgrube) hat das Klärwerk einen Kunden weniger. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, daß man keine Abwassergebühren mehr zahlen muß - die werden nämlich üblicherweise nach m³ Frischwasserzufuhr berechnet und der Trick mit dem Regenwasser dient nur dazu, auch für nicht geliefertes Wasser - das womöglich auch nicht entsorgt werden muß - auch noch Rundfunkgebühr zu verlangen ;-) Übrigens: In vielen Gemeinden wird auch für selbst per Brunnen gefördertes Wasser eine Gebühr verlangt.
Hans Jelt schrieb: > Wenn man auf seinem Grundstück eine Sammel- und Sickergrube bauen kann > hat man auch mal Wasser für Notfälle Das sowas auch nach hinten losgehen kann, haben wir hier in der Gegend: Ein Dorf auf nem Hügel, jahrelang wurde das Regenwasser in den gemeinsamen Dorfteich geleitet, der auch Feuerlöschteich ist. Dann kamen die Bescheide für Regenwasserabgabe. Die Leute haben ihre Regenwasserableitung umgestellt und versickern im eigenen Garten, fangen in Zisternen auf und nehmen es als Gießwasser. Da jetzt nicht mehr genügend Regenwasser in den Dorfteich kommt, ist der zu einer stinkenden Pfütze verkommen, nix mehr mit Feuerlöschteich. Die Gemeinde will jetzt den Dorfteich aus einem 50m tiefen Brunnen füllen, was natürlich mit Mehraufwand und Stromkosten verbunden ist. Die Kosten sind allemal höher als die Einnahmen durch die Regenwasserabgabe. Aber das kommt halt raus, wenn irgendwelche Bürokratenärsche in irgendwelchen Amtsstuben zu viel Zeit haben.
Lothar Miller schrieb: > Dir ist offenbar nicht ganz klar, dass kommunale Zweckverbände gar > nichts verdienen dürfen? Ja nee, ist klar. Die Zweckverbände vielleicht nicht, aber die Leute, die das planen und die das leiten sehrwohl. Bei uns sind ettliche Kläranlagen viel zu groß geplant und gebaut worden. Da HBVO gilt, verdient der Planer um so mehr, je teuerer das Projekt wird. Der blöde Bürger zahlt es ja. Nach der Gemeindezusammenlegung bekamen wir eine absolut nachteilige, geradezu unverschämte, Trinkwassersatzung. Tenor: Wir müssen Sie nicht anschließen und beliefern, aber wenn wir können, dann haben Sie das abzunehmen. Und wenn Sie eigenes Wasser verbrauchen, dann sind Sie aber sowas von dran... Auf meine Frage, wieso die Gemeindeleitung so einer Satzung zustimmen kann, kam nur: Der Mann der Oberbürgermeisterin ist der Vorsitzende im Trinkwasserzweckverband.
Hans Jelt schrieb: > Wenn man dann noch eine Biologische Kläranlage dazu baut (ist quasi Teil > der Sammelgrube) hat das Klärwerk einen Kunden weniger. Das glaubst auch nur Du. Schon mal was von Anschluss- und Benutzungszwang gehört? Da werden Gruben auch mal unter polizeilicher Mithilfe mit Beton verfüllt, oder eine Bürgermeisterin zwangsangeschlossen: http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-Abwasser-Rebellin-aus-Briesensee-scheitert-vor-Gericht;art1065,2282545 http://www.meinwasser.info/2011/strafsache-groger.html Das geht höchstens, wenn eine Gemeinde geschlossen nicht der Aufnahme in den Wirkungsbereich des Zweckverbandes zustimmt. Das kann sich aber ganz schnell ändern, wenn mal wieder Gemeinden "reformiert" werden. Ist bei uns so: Die Gemeinde hat beschlossen, nicht dem Abwasserzweckverband anzugehören. Die Bürger haben ihre alten Sicker- oder Sammelgruben ertüchtigt, die müssen bis Ende 2013 alle auf biologische Kleinkläranlage umgestellt haben (Vorgabe vom Umweltamt). Es gab vom Land erzwungen eine Gemeindereform, damit gehören die Orte jetzt auch zum Abwasserzweckverband, obwohl sie nie dafür gestimmt haben. Noch ist es dem Abwasserzweckverband zu mühselig, die Kacke über den Berg zu pumpen, aber wenn die eine Meise bekommen, dann kann ich meine 5.000 Eur teure SBR (Die auch laufende Kosten verursacht, ist nicht so, dass man da umsonst kacken darf.) zukippen und werde für weitere 5.000 Eur + X zwangsangeschlossen. Und dann wundern die sich über Politikverdossenheit.
Timm Thaler schrieb: > Und dann wundern die sich über Politikverdossenheit. Aber in der DDR wurdet ihr doch viel schlimmer unterdrückt, oder nicht?
Uhu Uhuhu schrieb: > Aber in der DDR wurdet ihr doch viel schlimmer unterdrückt, oder nicht? "Schlimmer" würde eine Vergleichbarkeit bedeuten. Wir wurden "anders" unterdrückt. Und nein, ich will das nicht zurückhaben. Zum Beispiel war das Trinkwasser spottbillig, trotzdem wurden wir im "Heimatkundeunterricht" (nennt sich heute Heimat-Sachkunde) zum Wassersparen angehalten. Es hat keinen interessiert, ob Du Deinen privaten Brunnen genutzt hast, es hat aber auch keinen interessiert, ob die LPG Dir diesen Brunnen mit Nitraten zugepumpt hat. Fließend warmes Wasser aus Wand war eine große Errungenschaft des sozialistischen Wohnungsbaus, dafür wurde in einer Großstadt auch mal über Jahre ein Experiment mit Fluorid im Trinkwasser gefahren, was erst viel später bekannt wurde. Das wirklich Erschreckende: Mit der Wende haben viele Leute geglaubt, jetzt können sie mitbestimmen. Und musten frustriert feststellen, dass der Filz zwar anders, aber nicht besser geworden ist. Wobei ich nicht glaube, dass es solche Beispiele wie die brandenburger Bürgermeisterin nicht auch im Westen gibt. Und auch Zweckverbände sind glaube ich nirgends sonderlich beliebt.
Timm Thaler schrieb: > Das wirklich Erschreckende: Mit der Wende haben viele Leute geglaubt, > jetzt können sie mitbestimmen. Und musten frustriert feststellen, dass > der Filz zwar anders, aber nicht besser geworden ist. Tja, hätte man euch das als Wessi vor 23 Jahren gesagt, wäre man in der Luft zerrissen worden. (Ich habe es selbst ausprobiert - wenn der Mann nicht zwischenzeitlich gestorben wäre, würde er wohl heute noch grün anlaufen, wenn er mich sieht.) > Wobei ich nicht glaube, dass es solche Beispiele wie die brandenburger > Bürgermeisterin nicht auch im Westen gibt. Hm, ich stehe ja nun wohl eher nicht in dem Verdacht, in dieser Beziehung den Westen schönreden zu wollen, aber mir scheint, in der ehemaligen DDR ist man um ein vielfaches skrupelloser, als im Ex-Bonner Revier. Wenn ich mir ansehe, was sich die "Sicherheitsbehörden" in Sachsen in den letzten Jahren so alles an eklatanten Rechtsbrüchen heraus genommen haben, da kommen mir die Kerle hier im Westen fast schon wie Musterschüler i.S. Befolgung einschlägiger Rechtsvorschriften vor. Ich schätze, das liegt daran, daß die Leute "drüben" aus DDR-Zeit eine Art stalinistische Rigorosität gewöhnt waren und andereseits dem Staat und allem, was sie dafür hielten, doch einiges an Vertrauen entgegengbracht haben, was dem gemeinen Wessi im Traum nicht einfiele. Ossis über den Tisch zu ziehen war Anfang der 90er ein leichter und verbreiteter Sport allen möglichen, zugereisten Gesindels. Das alles zusammen und die Folgen der wilden Geldmacherei wurde eben weiterentwickelt zu für die Leibeigenen durchaus noch genügend ärgerlichen Pfründen. Aber der Westen ist dabei aufzuholen.
Uhu Uhuhu schrieb: > Wenn ich mir ansehe, was sich die "Sicherheitsbehörden" in Sachsen in > den letzten Jahren so alles an eklatanten Rechtsbrüchen heraus genommen > haben, Da musst Du aber sehen, dass viele dieser Machenschaften, wie z.B. Leipziger Filz, der unfähige thüringer Verfassungsschutz, oder die vielen kleinen Schweinereien oft auf "Wessies" zurückzuführen sind, die im Westen nix geworden und sich dann im Osten gesundgestoßen haben. Legendär sind da zum Beispiel die Bürgermeister, die aus dem Westen kommend die Orte "mal auf Vordermann bringen" wollten. Die haben erstmal Wiesen oder Brachland aufgekauft. Dann den Gemeinderäten eingeredet, dass man unbedingt ein Gewerbegebiet braucht. Dafür haben sie dann ihr Land wieder verkauft. Das Gewerbegebiet wurde mit viel Geld aus dem Aufbau Ost angelegt - um dann Jahrelang leer zu stehen. Nach vier Jahren waren die Bürgermeister wieder weg, und die Gemeinde hatte einen Arsch voll Schulden. Dann wurden Straßen gebaut, wieder mit Aufbau Ost-Geld. Da die Ossis alle nicht arbeiten können, haben das Firmen aus dem Westen gemacht - mit Ossis als Subunternehmer. Das Aufbau Ost-Geld ist also zu 90% direkt wieder in den Westen abgeflossen. Und die Anlieger wurden zu Straßenausbaubeiträgen verdonnert, die manchem Bürgermeister Morddrohungen einbrachten. Dann kamen die Abwasserzweckverbände. Mit Zwangsanschluss - ok, das System funktioniert halt nur, wenn sich viele beteiligen. Aber die Kosten haben manchem alten Ehepaar mit ihrem klein Häuschen den Boden unter den Füssen weggezogen. Was ist der Unterschied zwischen nem Ei und nem Ossi? - Das Ei kann man nur einmal in die Pfanne hauen.
Timm Thaler schrieb: > Da musst Du aber sehen... Ja, das sehe ich schon. Nur auch im Westen waren/sind nicht immer die Fähigsten an der Macht und trotzdem sind derlei Exzesse fast undenkbar. Auf der einen Seite das Pack aus dem Westen in Goldgräberstimmung, auf der anderen die naiven Ossis, die das alles nur für Karl-Eduards perverse Fantasie hielten und dachten, für sie würde jetzt weiterhin gesorgt, nur besser. Aber womöglich liegt das ja nur daran, daß im Westen die Claims schon 40 - oder doch 1040? - Jahre früher abgesteckt waren...
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