Forum: Offtopic Brandenburg: Nachzahlung an Abwasservereine wg. Schmutzwasser


von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Das Problem betrifft bestimmt so einige: Seit Beginn des Jahres werden 
Grundstückseigentümer in Brandenburg erneut von geldgierigen 
Abwasservereinen ("Zweckverband") mit teilweise horrenden 
Nachforderungen hinsichtlich der vom Grundstück her aufkommenden 
Regenwassermengen belästigt.

Meine erste Hoffnung war die, dass ich im Internet auf eine Entscheidung 
eines Oberverwaltungsgrichtes gestossen bin, wonach es nicht erlaubt 
ist, für die gleiche Leistung zweimal zur Kasse gebeten zu werden. Das 
haben sich auch so einige (ebenfalls geldgierige) Anwälte herausgesucht 
und damit unvorsichtige Kunden zum Widerspruch oder gar Klage verleitet. 
Das muss aber schief gehen, denn:

Das oben erwähnte Urteil lag der Abwasser-Lobby offensichtlich schwer im 
Magen, so dass diese einen juristischen Winkelzug erfolgreich umgesetzt 
hat. Vor einem anderen Gericht wurde nämlich daraufhin erstritten, dass 
dies alles gaaanz anders ist, wenn der erste Bescheid ungültig gewesen 
wäre. Also hat man flugs die alten Bescheide für ungültig erklären 
lassen und nun neue ausgestellt.

Meine letzte Hoffnung klammert sich nun an die Tatsache, dass ich zum 
Zeitpunkt des ersten Bescheides noch garnicht Eigentümer meines heutigen 
Grundstückes war. Im notariell beglaubigten Kaufvertrag (übrigens von 
der Gemeinde) steht die Zusicherung, dass das Grundstück definitiv frei 
von Lasten aller Art ist. Ob das ein Argument ist, worauf sich reiten 
liesse?

Hier ist kein Rechtsberatungs-Forum, weiss ich, wollte nur mal vorab so 
die Meinungen hören ... vlt. finden sich ja Leidensgenossen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Nun dann hat dein Anwalt in jedem Fall zwei passende Argumente
aber Anwalt ist hier wohl das mindeste.

1. muss der zweckveband sich an den Vorbesitzer halten

2. wären Schadebersatzforeungen legitim solltest du einen allfälligen 
Prozess verlieren, was ich nicht glaube

3. wie sieht es mit verjährung aus?

von Uhu U. (uhu)


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Frank Esselbach schrieb:
> Im notariell beglaubigten Kaufvertrag (übrigens von
> der Gemeinde) steht die Zusicherung, dass das Grundstück definitiv frei
> von Lasten aller Art ist. Ob das ein Argument ist, worauf sich reiten
> liesse?

Vorsicht: es handelt sich bei der Zusicherung wohl eher um die 
Erschließungskosten. Die haben aber mit den laufenden Gebühren für 
Abwasserentsorgung nichts zu tun.


Winfried J. schrieb:
> 1. muss der zweckveband sich an den Vorbesitzer halten

Wenn man eine Immoblie kauft, tritt man in die Rechte und Pflichten des 
Verkäufers ein und dem kann kein böser Wille angelastet werden, weil die 
Forderungen des "Zweckverbandes" zu seiner Zeit ja noch gar nicht 
bestanden.

von Hans J. (step_up_mosfet)


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Frank Esselbach schrieb:
> hinsichtlich der vom Grundstück her aufkommenden
> Regenwassermengen

Dein Problem wird sein dass die Regenwassermengen auch im nächsten Jahr 
aufkommen werden.

Du solltest mal nachschauen wie das Wasser von deinem Grundstück in die 
Kanalisation gelangt.

Hast du eine andere Möglichkeit das Wasser anders abzuleiten oder 
versickern zu lassen?

Manch einer hier im Dorf hat sich auch Behälter besorgt (im Erdboden 
vergraben) und nutzt das kalkfreie Wasser für WC, Waschmaschine und 
Bewässerung.

Wenn du das anfallende Wasser mit einer Biokläranlage reinigst fallen 
auch keine Abwassergebühren an, aber manch eine Stadt will dich dann 
trotzdem zwingen all dein anfallendes Abwasser vom Klärwerk reinigen zu 
lassen.
Rechtlich ist das absurd, die wollen das Klärwerk nur effektiv auslasten 
um möglichst viel Geld zu verdienen.

Wir müssen nur Geld für die Fläche vor unserm Grundstück bezahlen, aber 
das sind nicht mal 5m² , der Rest gehört der Stadt.

Es gab hier mal extreme Regenfälle bei denen die ganzen Straßen unter 
Wasser standen, an einem Tag ist so viel Wasser vom Himmel gefallen wie 
sonst nicht mal in mehreren Monaten zusammenkommen.
Wenn solche Regenmengen in die Klärwerke fließen haben die entweder eine 
Menge Arbeit oder sie leiten das gesamte ankommende Wasser direkt in den 
Fluss, was sie in dem Fall auch sicher gemacht haben.


Die Kosten das Alteigentümers solltest du jedenfalls nicht bezahlen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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... Aber erst ab Kaufdatum. Für zurückliegende Leistungen muss der 
Leistungsempfänger belastet werden, auch wenn diese erst nachträglich 
berechnet werden.
Oder zahlst du den Stromverbrauch eines Vorbesitzers/mieters auch?

Namaste

von Stefan R. (srand)


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Frank Esselbach schrieb:
> Im notariell beglaubigten Kaufvertrag (übrigens von
> der Gemeinde) steht die Zusicherung, dass das Grundstück definitiv frei
> von Lasten aller Art ist.

Das mag dir einen Regreßanspruch gegen den Voreigentümer geben, aber 
warum sollte das den Zweckverband kümmern?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Weil in dem Berechnungzeitraum kein oder zeitweise kein 
Vertragsverhältnis bestand, auch kein behördlich verordnetes.

Wenn ein Ver/Entsorgungsunternehmen Forderung an einen Kunden stellt 
muss es schon den richtigen Kunden als Adressaten belasten.
Dies gilt nicht nur für den Ort der Leistung sondern auch für den 
Zeitraum.

von Stefan R. (srand)


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Das ist richtig, aber mir gings speziell um die Zusicherung der 
Lastenfreiheit.

von Egon P. (egpr)


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wenn ich das so lese:

"geldgierigen Abwasservereinen ("Zweckverband")"
"horrenden Nachforderungen"
"einige (ebenfalls geldgierige) Anwälte"
"Abwasser-Lobby"
"juristischen Winkelzug"

kommt mir nur eine einzige Antwort in den Sinn:

Du hast schlicht und einfach keine Kohle und hast Dich mit Deiner
Klitsche auf dem Kuhdorf übernommen und schlägst jetzt wild um Dich
nur weil hier bestehende Gesetze real angewendet werden müssen.
Da gibt es nur eine Antwort:

Pech gehabt, die Sparschweinstrategie ging nicht auf.
Zieh wieder zurück in die Platte aus der Du gekommen bist.

von Vn N. (wefwef_s)


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Hans Jelt schrieb:
> Wenn solche Regenmengen in die Klärwerke fließen haben die entweder eine
> Menge Arbeit oder sie leiten das gesamte ankommende Wasser direkt in den
> Fluss, was sie in dem Fall auch sicher gemacht haben.

Sie haben nicht mehr arbeit, es sind schlichtweg die Klärbecken den 
Mengen nicht gewachsen. Aus diesem Grund wird Regenwasser entweder 
getrennt von Schmutzwasser direkt in Gewässer abgeleitet, oder bei 
starken Regenfällen muss ein Teil des Mischwasser direkt in Flüsse 
eingeleitet werden. Wobei ersteres natürlich sinnvoller ist bzgl. 
Umwelt, das so kein Schmutzwasser in Flüsse gelangt.

von Hans J. (step_up_mosfet)


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Stefan Rand schrieb:
> Das mag dir einen Regreßanspruch gegen den Voreigentümer geben, aber
> warum sollte das den Zweckverband kümmern?

Weil der Zweckverband kein Vertragsverhältnis mit dem jetzigen 
Eigentümer hat.
Das Grundstück mag zwar mit Strom, Wasser und Gas erschlossen sein, aber 
der jetzige Eigentümer hat mit keinem der Anbieter einen Vertrag 
abgeschlossen.

Letztendlich bedeutet das dass der Strom und das Wasser/Abwasser welches 
bis zu dem Zeitpunkt der Übernahme des Grundstücks verbraucht wurden dem 
vorherigen Grundstückseigentümer berechnet werden müssen. Dazu wird 
normalerweise der Zählerstand zu einem definierten Zeitpunkt vor der 
Übergabe erfasst und dann beim Verkäufer des Grundstücks abgerechnet, 
ist die Stadt Eigentümer des Grundstücks muss sie die Rechnung auch 
begleichen.

Alles was danach passiert liegt im Ermessen des neuen Eigentümers, er 
kann mit einem anderen Gasversorger einen Vertrag abschließen oder er 
schließt einen Vertrag mit dem bisherigen Versorger ab.

Es geht ja nicht dass man einen Vertrag über DSL, Wasser, Gas und einem 
teuren Handytarif (mal etwas übertrieben) aufgebrummt bekommt wenn man 
das Grundstück kauft.

Es sei denn er hat das Grundstück für 1 Euro gekauft und im Vertrag ist 
festgelegt dass er von jetzt an 2 Jahre lang für die witzigen 
Zusatzgadgets zahlen muss und das Geld so wieder rein kommt.

von Stefan R. (srand)


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Hans Jelt schrieb:
> Weil der Zweckverband kein Vertragsverhältnis mit dem jetzigen
> Eigentümer hat.

Liest du eigentlich die Beiträge im Thread, bevor du schreibst?

von Hans J. (step_up_mosfet)


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Stefan Rand schrieb:
> Liest du eigentlich die Beiträge im Thread, bevor du schreibst?

Er schrieb:
Frank Esselbach schrieb:
> dass ich zum
> Zeitpunkt des ersten Bescheides noch garnicht Eigentümer meines heutigen
> Grundstückes war

Das heißt dass er es wohl möglich im Moment ist, aber dazu muss er einen 
neuen Vertrag abgeschlossen haben und ich bezweifle dass er einer 
Übernahme des bestehenden (incl. bestehender Kosten) Vertrages 
zugestimmt hat.

Wie gesagt, wir kennen hier nicht alle Fakten und letztendlich will er 
auch keine Rechtsauskunft von uns haben, sondern hofft auf Menschen die 
ähnliches schon durchgemacht haben so dass er abschätzen kann was und ob 
er etwas dagegen machen kann.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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> Rechtlich ist das absurd, die wollen das Klärwerk nur effektiv auslasten
> um möglichstviel Geld zu verdienen.
Dir ist offenbar nicht ganz klar, dass kommunale Zweckverbände gar 
nichts verdienen dürfen? Sie dürfen bestenfalls eine geringfügige 
Rücklage bilden, dass nicht jedes Jahr die Gebühren angepasst werden 
müssen, aber sie dürfen eben auch keine Verluste machen. Blöderweise 
sind das letzte und dieses Jahr eklatante Mehrkosten entstanden, weil 
zuvor ein Gericht beschlossen hat, dass Oberflächenwasser auch 
berücksichtigt wegen muss. Dein Zorn richtet sich gegen die Falschen...

Und die Nachforderung würde ich jetzt einfach mal schriftlich ablehnen, 
und dann auf dem BMA  nachfragen, auf welcher Grundlage Sie dir diese 
Kosten aufs Auge drückenwollen, und ob das überhaupt geht. Dazu braucht 
man noch keinen Advokaten...

von Stefan R. (srand)


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Hans Jelt schrieb:
> Stefan Rand schrieb:
>> Liest du eigentlich die Beiträge im Thread, bevor du schreibst?

Es geht darum, daß ich oben bereits erläuterte, zu welchem Punkt ich 
mich ausschließlich geäußert habe, bevor du wieder um die Ecke kamst, um 
mich zu "widerlegen".

Erst lesen, dann posten.

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Frank Esselbach schrieb:
> mit teilweise horrenden
> Nachforderungen hinsichtlich der vom Grundstück her aufkommenden
> Regenwassermengen belästigt.

Ist das denn gekoppelt mit dem Grad der Versiegelung des Grundstückes? 
Auf wenig versiegelten Grundstücken fällt m.E. wesentlich weniger 
Regenwasser als Abwasser an, als auf komplett zubetonierten. Ein 
anständiger Bescheid nimmt darauf Rücksicht und berechnet nach 
Versiegelung.
Und ist es Pflicht in Brandenburg, Regenwasser in die Kanalisation zu 
leiten? Wie oben schon erwähnt, kann man Regenwasser in Zisternen 
sammeln und gar nicht erst den Wasserwerken zur Verfügung stellen.
Wenn du nachweist, das dein Regenwasser zur Deckung des Eigenbedarfs 
verwendet wird, können sich m.E. die Abwassertypen daran nicht mehr 
bereichern.
Das ganze ist doch sowieso ein Witz, denn die Klagen der Berliner 
Wasserwerke über zu geringe Abwassermengen habe ich noch im Ohr. Weil 
wir so gut Wasser sparen, wird die Kanalisation nicht mehr richtig 
durchgespült und versumpft schneller als früher.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Matthias Sch. schrieb:
> Das ganze ist doch sowieso ein Witz, denn die Klagen der Berliner
> Wasserwerke über zu geringe Abwassermengen habe ich noch im Ohr. Weil
> wir so gut Wasser sparen, wird die Kanalisation nicht mehr richtig
> durchgespült und versumpft schneller als früher.

In Berlin gibt es zwei getrennte Abwassersysteme, eines für Regen 
(Gullies, Regenrinnen etc.) und das für Haushaltsabwasser (Fäkalien 
etc.).

Letzteres ist das, das unter dem Wassersparwahn leidet, ersteres hat 
keine Probleme.

von Uhu U. (uhu)


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Matthias Sch. schrieb:
> Ist das denn gekoppelt mit dem Grad der Versiegelung des Grundstückes?
> Auf wenig versiegelten Grundstücken fällt m.E. wesentlich weniger
> Regenwasser als Abwasser an, als auf komplett zubetonierten. Ein
> anständiger Bescheid nimmt darauf Rücksicht und berechnet nach
> Versiegelung.

Zuweilen sind die Hirsche so "clever", daß sie das Regenwasser nach 
Fläche abrechnen und egal, ob es in die Kanalisation eingeleitet wird, 
oder nicht. Den Ossiabzockern würde ich das jederzeit zutrauen.

von Hans J. (step_up_mosfet)


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@ Uhu

Bei uns fließt das Regenwasser vom Weg nach hinten auf das Grundstück, 
nur vorn an der Straße muss es in Richtung Straße fließen da man dort 
mit dem Auto ja einen Meter vom Grundstück auf die Straße fährt. Es geht 
dort also schon nach dem Gefälle. Wir bezahlen also nur das was wirklich 
in die Kanalisation fließt.

Es ist wahrscheinlich trotzdem eine Abzocke die manche viel härter 
trifft als andere.

Wenn man auf seinem Grundstück eine Sammel- und Sickergrube bauen kann 
hat man auch mal Wasser für Notfälle, aber nicht jeder hat den Platz 
dafür oder hat Lust in sowas zu investieren.

Wenn man dann noch eine Biologische Kläranlage dazu baut (ist quasi Teil 
der Sammelgrube) hat das Klärwerk einen Kunden weniger.

Ich finde das besser da jeder dann weiß dass er dort kein altes NaPS 
oder so reinschütten sollte da er sonst den Boden rund um seiner 
Sickergrube vergiftet.

von Uhu U. (uhu)


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Hans Jelt schrieb:
> Wenn man dann noch eine Biologische Kläranlage dazu baut (ist quasi Teil
> der Sammelgrube) hat das Klärwerk einen Kunden weniger.

Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, daß man keine Abwassergebühren 
mehr zahlen muß - die werden nämlich üblicherweise nach m³ 
Frischwasserzufuhr berechnet und der Trick mit dem Regenwasser dient nur 
dazu, auch für nicht geliefertes Wasser - das womöglich auch nicht 
entsorgt werden muß - auch noch Rundfunkgebühr zu verlangen ;-)


Übrigens: In vielen Gemeinden wird auch für selbst per Brunnen 
gefördertes Wasser eine Gebühr verlangt.

von Dr. W. (hiwi)


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Was die Gemeinde nicht weiß...

von Timm T. (Gast)


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Hans Jelt schrieb:
> Wenn man auf seinem Grundstück eine Sammel- und Sickergrube bauen kann
> hat man auch mal Wasser für Notfälle

Das sowas auch nach hinten losgehen kann, haben wir hier in der Gegend: 
Ein Dorf auf nem Hügel, jahrelang wurde das Regenwasser in den 
gemeinsamen Dorfteich geleitet, der auch Feuerlöschteich ist. Dann kamen 
die Bescheide für Regenwasserabgabe. Die Leute haben ihre 
Regenwasserableitung umgestellt und versickern im eigenen Garten, fangen 
in Zisternen auf und nehmen es als Gießwasser.

Da jetzt nicht mehr genügend Regenwasser in den Dorfteich kommt, ist der 
zu einer stinkenden Pfütze verkommen, nix mehr mit Feuerlöschteich. Die 
Gemeinde will jetzt den Dorfteich aus einem 50m tiefen Brunnen füllen, 
was natürlich mit Mehraufwand und Stromkosten verbunden ist. Die Kosten 
sind allemal höher als die Einnahmen durch die Regenwasserabgabe.

Aber das kommt halt raus, wenn irgendwelche Bürokratenärsche in 
irgendwelchen Amtsstuben zu viel Zeit haben.

von Timm T. (Gast)


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Lothar Miller schrieb:
> Dir ist offenbar nicht ganz klar, dass kommunale Zweckverbände gar
> nichts verdienen dürfen?

Ja nee, ist klar. Die Zweckverbände vielleicht nicht, aber die Leute, 
die das planen und die das leiten sehrwohl. Bei uns sind ettliche 
Kläranlagen viel zu groß geplant und gebaut worden. Da HBVO gilt, 
verdient der Planer um so mehr, je teuerer das Projekt wird. Der blöde 
Bürger zahlt es ja.

Nach der Gemeindezusammenlegung bekamen wir eine absolut nachteilige, 
geradezu unverschämte, Trinkwassersatzung. Tenor: Wir müssen Sie nicht 
anschließen und beliefern, aber wenn wir können, dann haben Sie das 
abzunehmen. Und wenn Sie eigenes Wasser verbrauchen, dann sind Sie aber 
sowas von dran... Auf meine Frage, wieso die Gemeindeleitung so einer 
Satzung zustimmen kann, kam nur: Der Mann der Oberbürgermeisterin ist 
der Vorsitzende im Trinkwasserzweckverband.

von Timm T. (Gast)


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Hans Jelt schrieb:
> Wenn man dann noch eine Biologische Kläranlage dazu baut (ist quasi Teil
> der Sammelgrube) hat das Klärwerk einen Kunden weniger.

Das glaubst auch nur Du.

Schon mal was von Anschluss- und Benutzungszwang gehört? Da werden 
Gruben auch mal unter polizeilicher Mithilfe mit Beton verfüllt, oder 
eine Bürgermeisterin zwangsangeschlossen:

http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-Abwasser-Rebellin-aus-Briesensee-scheitert-vor-Gericht;art1065,2282545
http://www.meinwasser.info/2011/strafsache-groger.html

Das geht höchstens, wenn eine Gemeinde geschlossen nicht der Aufnahme in 
den Wirkungsbereich des Zweckverbandes zustimmt. Das kann sich aber ganz 
schnell ändern, wenn mal wieder Gemeinden "reformiert" werden.

Ist bei uns so: Die Gemeinde hat beschlossen, nicht dem 
Abwasserzweckverband anzugehören. Die Bürger haben ihre alten Sicker- 
oder Sammelgruben ertüchtigt, die müssen bis Ende 2013 alle auf 
biologische Kleinkläranlage umgestellt haben (Vorgabe vom Umweltamt). Es 
gab vom Land erzwungen eine Gemeindereform, damit gehören die Orte jetzt 
auch zum Abwasserzweckverband, obwohl sie nie dafür gestimmt haben. Noch 
ist es dem Abwasserzweckverband zu mühselig, die Kacke über den Berg zu 
pumpen, aber wenn die eine Meise bekommen, dann kann ich meine 5.000 Eur 
teure SBR (Die auch laufende Kosten verursacht, ist nicht so, dass man 
da umsonst kacken darf.) zukippen und werde für weitere 5.000 Eur + X 
zwangsangeschlossen.

Und dann wundern die sich über Politikverdossenheit.

von Uhu U. (uhu)


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Timm Thaler schrieb:
> Und dann wundern die sich über Politikverdossenheit.

Aber in der DDR wurdet ihr doch viel schlimmer unterdrückt, oder nicht?

von Timm T. (Gast)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Aber in der DDR wurdet ihr doch viel schlimmer unterdrückt, oder nicht?

"Schlimmer" würde eine Vergleichbarkeit bedeuten. Wir wurden "anders" 
unterdrückt. Und nein, ich will das nicht zurückhaben.

Zum Beispiel war das Trinkwasser spottbillig, trotzdem wurden wir im 
"Heimatkundeunterricht" (nennt sich heute Heimat-Sachkunde) zum 
Wassersparen angehalten. Es hat keinen interessiert, ob Du Deinen 
privaten Brunnen genutzt hast, es hat aber auch keinen interessiert, ob 
die LPG Dir diesen Brunnen mit Nitraten zugepumpt hat. Fließend warmes 
Wasser aus Wand war eine große Errungenschaft des sozialistischen 
Wohnungsbaus, dafür wurde in einer Großstadt auch mal über Jahre ein 
Experiment mit Fluorid im Trinkwasser gefahren, was erst viel später 
bekannt wurde.

Das wirklich Erschreckende: Mit der Wende haben viele Leute geglaubt, 
jetzt können sie mitbestimmen. Und musten frustriert feststellen, dass 
der Filz zwar anders, aber nicht besser geworden ist.

Wobei ich nicht glaube, dass es solche Beispiele wie die brandenburger 
Bürgermeisterin nicht auch im Westen gibt. Und auch Zweckverbände sind 
glaube ich nirgends sonderlich beliebt.

von Uhu U. (uhu)


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Timm Thaler schrieb:
> Das wirklich Erschreckende: Mit der Wende haben viele Leute geglaubt,
> jetzt können sie mitbestimmen. Und musten frustriert feststellen, dass
> der Filz zwar anders, aber nicht besser geworden ist.

Tja, hätte man euch das als Wessi vor 23 Jahren gesagt, wäre man in der 
Luft zerrissen worden. (Ich habe es selbst ausprobiert - wenn der Mann 
nicht zwischenzeitlich gestorben wäre, würde er wohl heute noch grün 
anlaufen, wenn er mich sieht.)

> Wobei ich nicht glaube, dass es solche Beispiele wie die brandenburger
> Bürgermeisterin nicht auch im Westen gibt.

Hm, ich stehe ja nun wohl eher nicht in dem Verdacht, in dieser 
Beziehung den Westen schönreden zu wollen, aber mir scheint, in der 
ehemaligen DDR ist man um ein vielfaches skrupelloser, als im Ex-Bonner 
Revier.

Wenn ich mir ansehe, was sich die "Sicherheitsbehörden" in Sachsen in 
den letzten Jahren so alles an eklatanten Rechtsbrüchen heraus genommen 
haben, da kommen mir die Kerle hier im Westen fast schon wie 
Musterschüler i.S. Befolgung einschlägiger Rechtsvorschriften vor.

Ich schätze, das liegt daran, daß die Leute "drüben" aus DDR-Zeit eine 
Art stalinistische Rigorosität gewöhnt waren und andereseits dem Staat 
und allem, was sie dafür hielten, doch einiges an Vertrauen 
entgegengbracht haben, was dem gemeinen Wessi im Traum nicht einfiele.

Ossis über den Tisch zu ziehen war Anfang der 90er ein leichter und 
verbreiteter Sport allen möglichen, zugereisten Gesindels.

Das alles zusammen und die Folgen der wilden Geldmacherei wurde eben 
weiterentwickelt zu für die Leibeigenen durchaus noch genügend 
ärgerlichen Pfründen.

Aber der Westen ist dabei aufzuholen.

von Timm T. (Gast)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Wenn ich mir ansehe, was sich die "Sicherheitsbehörden" in Sachsen in
> den letzten Jahren so alles an eklatanten Rechtsbrüchen heraus genommen
> haben,

Da musst Du aber sehen, dass viele dieser Machenschaften, wie z.B. 
Leipziger Filz, der unfähige thüringer Verfassungsschutz, oder die 
vielen kleinen Schweinereien oft auf "Wessies" zurückzuführen sind, die 
im Westen nix geworden und sich dann im Osten gesundgestoßen haben.

Legendär sind da zum Beispiel die Bürgermeister, die aus dem Westen 
kommend die Orte "mal auf Vordermann bringen" wollten. Die haben erstmal 
Wiesen oder Brachland aufgekauft. Dann den Gemeinderäten eingeredet, 
dass man unbedingt ein Gewerbegebiet braucht. Dafür haben sie dann ihr 
Land wieder verkauft. Das Gewerbegebiet wurde mit viel Geld aus dem 
Aufbau Ost angelegt - um dann Jahrelang leer zu stehen. Nach vier Jahren 
waren die Bürgermeister wieder weg, und die Gemeinde hatte einen Arsch 
voll Schulden.

Dann wurden Straßen gebaut, wieder mit Aufbau Ost-Geld. Da die Ossis 
alle nicht arbeiten können, haben das Firmen aus dem Westen gemacht - 
mit Ossis als Subunternehmer. Das Aufbau Ost-Geld ist also zu 90% direkt 
wieder in den Westen abgeflossen. Und die Anlieger wurden zu 
Straßenausbaubeiträgen verdonnert, die manchem Bürgermeister 
Morddrohungen einbrachten.

Dann kamen die Abwasserzweckverbände. Mit Zwangsanschluss - ok, das 
System funktioniert halt nur, wenn sich viele beteiligen. Aber die 
Kosten haben manchem alten Ehepaar mit ihrem klein Häuschen den Boden 
unter den Füssen weggezogen.

Was ist der Unterschied zwischen nem Ei und nem Ossi? - Das Ei kann man 
nur einmal in die Pfanne hauen.

von Uhu U. (uhu)


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Timm Thaler schrieb:
> Da musst Du aber sehen...

Ja, das sehe ich schon. Nur auch im Westen waren/sind nicht immer die 
Fähigsten an der Macht und trotzdem sind derlei Exzesse fast undenkbar.

Auf der einen Seite das Pack aus dem Westen in Goldgräberstimmung, auf 
der anderen die naiven Ossis, die das alles nur für Karl-Eduards 
perverse Fantasie hielten und dachten, für sie würde jetzt weiterhin 
gesorgt, nur besser.

Aber womöglich liegt das ja nur daran, daß im Westen die Claims schon 40 
- oder doch 1040? - Jahre früher abgesteckt waren...

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