Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Reparaturen durchführen


von Klaus (Gast)


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Hallo,
wollte mal folgendes mit euch diskutieren und nach eurem Rat fragen.

Die Situation:
Ich wurde von einem Künstler gebeten seine eignen defekten Lichtobjekte 
zu reparieren.
Altershalber kann er die Reparaturen nicht mehr selbst durchführen.
Die Objekte werden alle mit 230AC versorgt.  Innerhalb der Objekte ist 
jeweils ein Trafo eingebaut, der die notwendigen Spannungen zur 
Verfügung stellt.
In den meisten Fällen liegt der Defekt auch im Bereich der Trafos.
Der Jahresumsatz würde max. 5000€ betragen -> somit 
Kleinunternehmerregelung möglich.

Bei der IHK wurde mir gesagt, dass ich diese Tätigkeiten ganz legal 
durchführen könnte, da ich ein Dipl.-Ing. Elektronik bin.
Als weiter Bedingungen und Empfehlungen wurden mir genannt:
-  Pflicht: Information des Finanzamts (Meldung)
-  Pflicht: Gewerbeschein
-  Empfehlung: Betriebshaftpflicht abschließen
-  Empfehlung: Die Reparaturen beim Auftraggeber durchführen

Nach einer Betriebshaftpflichtversicherung habe ich bei meinem 
Versicherer nachgefragt und eine Angebot eingeholt. Der Jahresbeitrag 
würde mich etwa 195€ kosten.

Aktuelle wäre ich eigentlich bereit den Schritt zu wagen.
Nach der Recherche einiger Foren kommen mir aber Bedenken.

Wer von euch hat ähnliches schon einmal gemacht?
Was meint ihr dazu?
Was muss noch weiter bedacht werden?
Bin ich mit einer Betriebshaftpflicht wirklich auf der sicheren Seite, 
wenn doch etwas passiert?

Herzlichen Dank
Klaus

von Lothar S. (loeti)


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Du kannst Dich auch von Deinen Künstler per Minijob oder Nebenjob 
anstellen lassen, dann kannst Du von 0 bis max. 450€ pro Monat Lohn von 
ihn bekommen (als Rentner z. b.) oder auf 2 Lohnsteuerkarte 
unbeschränkt.
Damit entfällt der ganze Sums außer der Angabe beim Finanzamt und 
eventuell der Mitteilung an den Arbeitgeber über den temporären 
Nebenjob.

Das ist, wenn Du nicht vorhast Dich wirklich dauerhaft selbstständig zu 
machen, die einfachere und bessere Lösung.

Grüße Löti

von oszi40 (Gast)


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1.Was sagt Deine jetziger Arbeitsvertrag? Meldepflicht bei 
Nebenbeschäftigung? Wenn "der Opa" Dich anfangs stundenweise 
beschäftigt, wäre das vorerst auch eine Lösung?

2.Die Folgekosten würde ich vorher noch gründlicher erfragen. Da wird 
die Versicherung nicht die einzige Position bleiben. 
IHK/Berfsgenossenschaft, GEZ ...  In ungünstigen Fällen Aufwand > Nutzen 
bei 5000€ ?

von Klaus (Gast)


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Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Mir geht es hauptsächlich um Absicherung gegen Schäden aller Art, die 
durch meine Reparaturen entstehen könnten.
Nach meinen Informationen benötige ich doch eine 
Betriebshaftpflichtversicherung.
Diese erhalte ich jedoch erst, wenn ich einen Gewerbeschein habe.

Oder ist immer der Künstler für die Objekte verantwortlich, wenn er 
diese dann verkauft?

Klaus

von Klaus (Gast)


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Nach Aussage der IHK fallen solche Kosten wie GEZ, Abfall, … nicht an, 
wenn die Objekte bei dem Künstler repariert werden.
Stimmt das nicht?

von MaWin (Gast)


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> Stimmt das nicht?

Doch, ohne eigenen Firmenstandort stimmt das schon.

Eine Haftpflicht entbindet dich nur von Schäden,
wenn du zuvor nach dem Stand der Technik gearbeitet hast.

Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind nicht versichert,
und die Versicherungsgesellschaft wird alles tun, damit
sie dir im Schadenfall nichts erstatten muss.

Also besorge wir wenigstens die einschlägigen Normen,
wenn du nach denen arbeitest, entspricht das dem Stand
der Technik.

Aderendhülsen, korrekte Schutzerdung, Aderquerschnitte,
Trafo der benötigten Schutzklasse, passende Absicherung
fällt mir bei den Objekten ein.

von oszi40 (Gast)


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Einen ähnlichen Fall mit Künstlern kenne ich noch nicht.
3.Wenn Du NUR einen Auftraggeber hast, bist Du nicht selbständig, 
sondern abhängig, was bei Unlust des Künstlers oder des Finanzamts nicht 
ideal ist.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo Klaus!

> Nach einer Betriebshaftpflichtversicherung habe ich bei meinem
> Versicherer nachgefragt und eine Angebot eingeholt. Der Jahresbeitrag
> würde mich etwa 195€ kosten.

Wer macht das denn so günstig? Oder liegt das an der sehr 
eingeschränkten Tätigkeit und der Arbeit ausschließlich beim 
Auftraggeber?! Mir sind da eher Summen geläufig, die 10-20 mal höher 
liegen...

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Klaus (Gast)


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Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten.
Ich habe das Angebot bei der Allianz erhalten.
Dazu gilt zu beachten:
- 250€ Selbstbeteiligung
- keine Versicherung der Objekte, wenn die Objekte durch mich beschädigt 
werden (ich lass den Hammer auf das Objekt fallen)
- keine Versicherung von Schäden die in der Wohnung der Künstlers 
verursachte (ich werfe einen Spiegel um.

Weiß jemand wo ich die entsprechenden Normen am günstigsten bekommen 
kann?
hat da jemand einen Tipp?


Klaus

von oszi40 (Gast)


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Rockefeller hat auch erst die Petroleumlampen verschenkt
... und ist später durch den Petroleumverkauf reich geworden. Sollte 
Deine Versicherung das schlechter können?

von oszi40 (Gast)


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Klaus schrieb:
> Weiß jemand wo ich die entsprechenden Normen am günstigsten bekommen
> kann? hat da jemand einen Tipp?
>
Für viel Geld einzeln im Beuth Verlag, günstiger in Handbüchern vom 
Beut-Verlag oder durch Studenten.

von Klaus (Gast)


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Was willst du damit sagen?

von oszi40 (Gast)


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Klaus schrieb:
> Was willst du damit sagen?

Dein Geschäftssinn ist noch in einem frühen Stadium.
Versuche besser stundenweise beim Künstler angestellt.

von Klaus (Gast)


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Hallo,
der Vorschlag ist in Ordnung.
Aber auch wenn ich stundenweise bei dem Künstler arbeite benötige ich 
doch auch eine Versicherung, oder nicht?
Ich bin doch für die Instandsetzung verantwortlich?
Oder kann die Verantwortung ganz auf den Künstler übetragen werden?

Gruß

von oszi40 (Gast)


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Wenn ich so überlege 12x400=4800

Hat jeder Frittenwender, der bei McDo angestellt ist, eine 
Betriebshaftpflicht usw.? Ich denke das ist Sache des jeweilgen Vertrags 
und des Arbeitgebers. Da solltes Du noch etwas forschen.

von Lothar S. (loeti)


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> Oder ist immer der Künstler für die Objekte verantwortlich, wenn er
> diese dann verkauft?

Wenn Du beim Künstler angestellt bist, wie auch immer, ist der Künstler 
als "Hersteller" dafür verantwortlich.

Dir genügt dann als zusätzliche  Absicherung, für Deine eventuellen 
Fehler, eine sogenannte Berufshaftpflicht die nur für von Dir gemachte 
Fehler haftet.

Das ist wesentlich günstiger als eine Betriebshaftpflicht. Auch alle 
anderen mit einen Gewerbebetrieb anfallenden Kosten fallen dann nicht 
an.

Grüße Löti

von Klaus (Gast)


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Hallo,
genau das habe ich mir ebenfalls gedacht und erhofft.
Bin jedoch im Netz nicht fündig geworden.
Klar, ich will nicht unbedingt eine Betriebshaftplicht abschließen.
Diese wurde mir empfohlen, weil ich mich bestmöglich absichern will.

Wenn es eine vertragliche  Möglichkeit gibt die Verantwortung gänzlich 
auf den Künstler zu übertragen würde ich dies wählen.
Kennt jemand von euch ein solches Arbeits- bzw. Zusammenarbeitsmodell.

Klaus

von Christopher J. (christopher_j18)


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Adam Riese schrieb im Beitrag #3304808:
> Wenn der Künstler so nach einem Jahr der einzige "Kunde" bleibt,
> könnte es passieren das man dir Scheinselbständigkeit unterstellt
> und du den Laden gleich wieder dicht machen musst.

Genau so siehts aus. Würde auch eher 450€-Minijob empfehlen.

Was die Haftung für deine Arbeiten angeht bin ich mir unsicher aber mein 
Bauchgefühl sagt mir, dass du als Angestellter raus bist, so lange du 
nicht grob fahrlässig handelst.

von MaWin (Gast)


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> Hat jeder Frittenwender, der bei McDo angestellt ist, eine
> Betriebshaftpflicht

Ist der Frittenwender selbständig ?
Du weisst scheinbar gar nicht, was der Unterschied ist.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Hallo,

der Betrag für die Betriebshaftpflicht ist normal oder für den geringen 
Umsatz eigentlich schon ein wenig hoch. Ist da evtl. eine private 
Haftpflicht mit drin? Schau mal nach, es gibt auch deutlich höhere 
Selbstbeteiligungen. Das Prinzip einer Haftpflichtversicherung ist es ja 
nicht Inkompetenz durch eine regelmäßige Zahlung auszugleichen, sondern 
existenzielle Risiken abzufangen, da wären doch auch 500 € oder sogar 
1000 € Selbstbeteiligung denkbar?


Zur Scheinselbstständigkeit: Bist du hauptberuflich anderweitig tätig? 
Dann dürfte sich die Frage nach Scheinselbstständigkeit nicht stellen. 
Ansonsten lässt sich das Thema in deinem Fall vermutlich vertraglich 
ausreichend absichern. Zum Beispiel in dem Ihr aufschreibt, dass du 
eigenes Material verwendest und völlig frei entscheidest, wann du die 
Arbeiten erledigst und das du der Einzige bist, der über die Art und die 
Durchführung der Reparaturen entscheidest.
Mach dir da nicht in die Hose! Die zuständigen Behörden haben auch 
ernste Fälle zu bearbeiten und sind nicht gelangweilt auf der Suche nach 
Kleinsch***.

Übrigens kennt sich deine IHK auch damit aus und wird dich sehr gern und 
kompetent beraten!

Zu den Minijob-Empfehlern: Das Stichwort heißt geringfügige 
Beschäftigung, googel einfach mal, was dein Künstler noch so zusätzlich 
zahlen müsste. Bei 5000 € dürften das über 1500 € an Abgaben für deinen 
Künstler sein.

Vlg
 Timm

von Klaus (Gast)


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Hallo,
ich bin völlig überrascht von den vielen Meldungen.
Hierfür meinen herzlichen Dank.

Timm, deine Fragen ist berechtigt.
Ja, ich bin hauptberuflich anderweitig tätig.
Ja, der Preis für die Betriebshaftpflicht lässt sich noch weiter senken 
durch eine höhere Selbsbeteiligung.
In der Versicherung ist auch noch eine Produkthaftpflicht enthalten.
Das werde ich wahrscheinlich auch anstreben, wenn ich es mache.

Eine positive Zustimmung von meinem Arbeitgeber habe ich bereits 
erhalten.

Klaus

von Lothar S. (loeti)


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> Wenn es eine vertragliche  Möglichkeit gibt die Verantwortung gänzlich
> auf den Künstler zu übertragen würde ich dies wählen.

Das geht nicht vollständig, deshalb empfehle ich ja eine 
Berufshaftpflicht. (Bei grobfahrlässig haftet aber auch Die nicht.)
Dann reicht ein ganz normaler Arbeitsvertrag.

Grüße Löti

von Klaus (Gast)


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Hallo Lothar,
danke dir für deine Hilfe.
Habe zuerst deinen Vorschlag mit der Berufshaftpflicht anstatt einer 
Betriebshaftpflicht übersehen.
Da werde ich nochamls meinen Versicherungsmenschen anfragen.
Allerdings meine ich, mich erinnern zu können, dass diese nicht viel 
günstiger ist.
Ich frage aber sicher nochmal nach.

Gruß Klaus

von Klaus (Gast)


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Adam Riese schrieb im Beitrag #3304808:
> Klaus schrieb:
>
>> Bei der IHK wurde mir gesagt, dass ich diese Tätigkeiten ganz legal
>> durchführen könnte, da ich ein Dipl.-Ing. Elektronik bin.
> Na, hoffentlich haben die dir das schriftlich gegeben?
> In jedem Fall würde ich mir die Erlaubnis auch noch von der
> Handwerkskammer geben lassen, sofern die das auch so sehen.
> Die kriegen den Vorgang vom Gewerbeamt sowieso auf den Tisch.

Also, ich habe mich ganz höflich bei der Handwerkskammer informiert.
Die Handwerkskammer haben mir zugesichert, dass ich das machen darf.
Im Internet habe ich ebenfalls mehrfach gefunden, dass ein Meisterbrief 
nicht notwendig ist.
Ein Dipl.Ing.-Titel reicht.


Gruß Klaus

von Lothar S. (loeti)


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> Allerdings meine ich, mich erinnern zu können, dass diese nicht viel
> günstiger ist.

a) Dann hast Du bei der falschen Versicherung angefragt, die kostet 
normalerweise weniger als die Hälfte.

b) Die solltest Du für Deine normale Tätigkeit eigentlich schon lange 
haben...

Grüße Löti

von Klaus (Gast)


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Hallo,
mit normaler Tätigkeit meinst du meine Anstellung als Ing. bei meinen 
Arbeitgeber?
Diese Versicherung habe ich nicht. Auch alle meine Kollgen haben keine.


Gruß

von Lothar S. (loeti)


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Wenn Du der Meinung bist das Du in Deiner normalen Tätigkeit keine 
Versicherung brauchst wieso dann beim Künstler?

Grüße Löti

von Klaus (Gast)


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Hallo,
die Frage ist berechtigt.
Bei meiner "normalen" Tätigkeit bin ich bei einem großen 
Industriekonzern angestellt.
Ich habe noch nie gehört, dass bei uns in der Firma jemand wegen einem 
Fehler verklagt wurde. Auch nicht nach einem Brand.
Deshalb habe ich keine Berufshaftpflicht für meine "normale" Anstellung.
Wenn ich aber für den Künstler arbeite bin ich ja selbst die Firma und 
muss Schadensfall dafür bezahlen.


Gruß Klaus

von Lothar S. (loeti)


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> Wenn ich aber für den Künstler arbeite bin ich ja selbst die Firma und
> muss Schadensfall dafür bezahlen.

Nicht bei einen Minijob, da bist Du Angestellter.

Grüße Löti

von Paul M. (paul_m65)


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Klaus schrieb:

> Ich wurde von einem Künstler gebeten seine eignen defekten Lichtobjekte
> zu reparieren.
> Die Objekte werden alle mit 230AC versorgt.  Innerhalb der Objekte ist
> jeweils ein Trafo eingebaut, der die notwendigen Spannungen zur
> Verfügung stellt.
> In den meisten Fällen liegt der Defekt auch im Bereich der Trafos.
> Bei der IHK wurde mir gesagt, dass ich diese Tätigkeiten ganz legal
> durchführen könnte, da ich ein Dipl.-Ing. Elektronik bin.

> Also, ich habe mich ganz höflich bei der Handwerkskammer informiert.
> Die Handwerkskammer haben mir zugesichert, dass ich das machen darf.
> Im Internet habe ich ebenfalls mehrfach gefunden, dass ein Meisterbrief
> nicht notwendig ist.
> Ein Dipl.Ing.-Titel reicht.


Also das sollte man einrahmen und hier deutlich sichtbar auf der 
Startseite von mikrocontroller.net veröffentlichen, weil hier ja immer 
gern behauptet wird ein E-Technik Ingenieur dürfte keine Elektroarbeiten 
machen weil man ihm nicht zutraut, sich in die relevanten Normen 
einzuarbeiten weil die ja nicht Gegenstand des Studiums waren. Sonst 
erwartet man von einem Ingenieur natürlich immer, dass er sich überall 
einarbeiten kann. Nur die Normvorschriften sind nach Aussage der 
Schreiberlinge in diesem Forum angeblich zu kompliziert für Ingenieure.

von vn nn (Gast)


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Paul M. schrieb:
> Also das sollte man einrahmen und hier deutlich sichtbar auf der
> Startseite von mikrocontroller.net veröffentlichen, weil hier ja immer
> gern behauptet wird ein E-Technik Ingenieur dürfte keine Elektroarbeiten
> machen weil man ihm nicht zutraut, sich in die relevanten Normen
> einzuarbeiten weil die ja nicht Gegenstand des Studiums waren. Sonst
> erwartet man von einem Ingenieur natürlich immer, dass er sich überall
> einarbeiten kann. Nur die Normvorschriften sind nach Aussage der
> Schreiberlinge in diesem Forum angeblich zu kompliziert für Ingenieure.

Falsch, es wird lediglich (völlig zu recht) gesagt, dass das Studium 
alleine ohne Fachkenntnisse nicht dazu berechtigt.

von Paul M. (paul_m65)


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vn nn schrieb:
> Falsch, es wird lediglich (völlig zu recht) gesagt, dass das Studium
> alleine ohne Fachkenntnisse nicht dazu berechtigt.

Die Fachkenntnisse kann sich der Ingenieur aneignen und braucht dazu 
keine Berufsausbildung und keinen Meister.

von Paul M. (paul_m65)


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> Nachher zu sagen, das hätte er nicht wissen können, hilft ihm
> nämlich dann auch nicht weiter.

Wenn der Elektoing Fehler macht und es passiert was muss er genauso 
dafür gerade stehen wie der Elektomeister. Wo ist also dein Problem?

von Paul M. (paul_m65)


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Adam Riese schrieb im Beitrag #3311927:
> Der Meister hat Praxiswissen (und -können).
> Der ElektroIng hat meist nur Theoriewissen.
> Das ist das Problem.

Das und deine persönliche Einschätzung ist für eine Haftungsfrage im 
Schadensfall aber irrelevant. Entscheidend ist die Gesetzeslage.

von Mr. X (Gast)


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Klaus schrieb:
> Die Objekte werden alle mit 230AC versorgt.  Innerhalb der Objekte ist
> jeweils ein Trafo eingebaut, der die notwendigen Spannungen zur
> Verfügung stellt.
> In den meisten Fällen liegt der Defekt auch im Bereich der Trafos.

Dann wäre wohl die erste Maßnahme, diese Baugruppe durch eine den 
aktuellen Sicherheitsnormen entsprechende und sicher funktionierende zu 
ersetzen. Falls die Objekte nicht mit Hochspannung betrieben werden, 
kommt eventuell auch ein externes Kleinspannungsnetzteil in Frage.
Das dürfte die Haftungsfrage deutlich entspannen, sofern die Objekte 
nicht noch anderes Risikopotential beinhalten.

von Lothar S. (loeti)


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Das ist ein Schmarrn!
Ein Elektro-Ing. darf solche Geräte entwickeln und bauen. Per Gesetz
Das dazu erforderliche Fachwissen kann und muß er sich in Eigenregie 
aneigenen. Dazu ist er durch sein Studium berechtigt und befähigt.

Grüße Löti

von MaWin (Gast)


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Alles Weicheier ohne Rückgrat.

Wie sagte Rafael: "Wer beim Aufkleben des CE-Bapperls Skrupel hat, ist 
als Unternehmer charakterlich ungeeignet. "

von EC (Gast)


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Das ist falsch. Wer es so formuliert hat "CE" nicht verstanden.

An den TO, wer fragt wo es Normen "günstig" zu erwerben gibt sollte sich 
lieber erstmal mit den technischen/fachlichen Anforderungen 
beschäftigen, und nicht gleich mit den Euronen. (BGV A3 [VBG4] bzw. TRBS 
2131, VDE 0701-0702...).

von Klaus (Gast)


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An Adam Riese,
ich glaube du hat irgendwelche Zahnräder verloren.
Weshalb solch ich sowas erfinden.
Bitte ruf bei der Handwerksammmer in Ulm an und frag nach.

Dort wurde mir das bestätigt.
Auch von der IHK bekomme ich die gleiche Aussage.

In Dipl.Ing. darf das diese Reperaturen durchführen.

Ich finde die Verhalten nicht passend.

Klaus

von Marx W. (Gast)


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Absoluter Experten-Thread hier.

von Klaus (Gast)


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Adam,
vielen Dank für deine telefonischen Überprüfungen.
Glückwunsch !!

von Klaus (Gast)


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Hallo zusammen,
ich möchte mich hiermit bei ADAM RIESE für mein unpassendes Schreiben 
entschuldigen.
Zu dem Schreiben habe ich verleiten lassen, weil hier vermutet wurde ich 
hätte mein Anfragen frei erfunden um die Foren-Mitglieder zu veräppeln.
Dies habe ich nie getan. Meine Anfrage an euch war und ist immer 
ernsthaft gemeint.
-> Ich will niemanden vorführen!

Und es stimmt meine Einträge waren mit Rechtschreibfehlern und 
Tippfehlern übersät. Auch hier bitte ich um Verzeihung.

Fassen wir jetzt aber bitte zusammen:
Im Bereich Ulm ist es als Dipl.Ing erlaubt die genannten Reparaturen 
durchzuführen.
Auch ADAM RIESE hat dies durch seine Telefonate erfahren. Du hast doch 
angerufen?
Für andere Regional-Kammern kann ich nicht sprechen.

Klaus

von Seltsam (Gast)


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Ist das irgendwo eine Prüfungsfrage?

Genau das gleiche wurde schonmal vor einigen Monaten gefragt. Zwar nicht 
wortwörtlich aber singemäß und es ging auch um Kunst-Lampen.

von Depp (Gast)


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MaWin schrieb:
> Wie sagte Rafael: "Wer beim Aufkleben des CE-Bapperls Skrupel hat, ist
> als Unternehmer charakterlich ungeeignet. "

Oje! Hat der sich damals schon mit dem Mist rumgeärgert ? Aber es wurden 
doch niemals CE Aufbepper auf den Bildern gefunden ?

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