Hallo,
ich habe ein Angebot aus der Schweiz; beläuft sich auf ca 130.000 CHF im
Jahr (= 10800 CHF im Monat).
Die Brutto-Netto-Rechnung auf http://www.***.ch/ (*** = lohncomputer)
für den Kanton Zug, ledig, keine Kirchensteuer und ohne Kind (Kind ist
in Deutschland) sieht wie folgt aus:
- AHV/IV/EO : 556,20 CHF
- ALV-Beitrag : 117,00 CHF
- NBU-Beitrag : 155,52 CHF
- KTG-Beitrag : 48,60 CHF
- Pensionskasse : 695,20 CHF
- Quellensteuer : 1018,44 CHF (Kanton ?)
Summe: : 2590,96 CHF
Netto: : 8209,04 CHF
Habe ich es richtig verstanden? Ist - sofern die obige Rechnung richtig
ist - hier noch der Abzug für den Zahnarzt und eine weitere
(Gemeinde)Steuer zu berücksichtigen? Wenn ja, wie viel in % sind das?
Kann ich meinen Sohn in Deutschland bei der Berechnung mitangeben oder
gilt das nur wenn er in der Schweiz lebt?
Danke.
Centuro
Centuro schrieb:> Hallo,>> ich habe ein Angebot aus der Schweiz; beläuft sich auf ca 130.000 CHF im> Jahr (= 10800 CHF im Monat).>> Die Brutto-Netto-Rechnung auf http://www.***.ch/ (*** = lohncomputer)> für den Kanton Zug, ledig, keine Kirchensteuer und ohne Kind (Kind ist> in Deutschland) sieht wie folgt aus:>> - AHV/IV/EO : 556,20 CHF> - ALV-Beitrag : 117,00 CHF> - NBU-Beitrag : 155,52 CHF> - KTG-Beitrag : 48,60 CHF> - Pensionskasse : 695,20 CHF> - Quellensteuer : 1018,44 CHF (Kanton ?)>> Summe: : 2590,96 CHF> Netto: : 8209,04 CHF>> Habe ich es richtig verstanden? Ist - sofern die obige Rechnung richtig> ist - hier noch der Abzug für den Zahnarzt und eine weitere> (Gemeinde)Steuer zu berücksichtigen? Wenn ja, wie viel in % sind das?> Kann ich meinen Sohn in Deutschland bei der Berechnung mitangeben oder> gilt das nur wenn er in der Schweiz lebt?>> Danke.> Centuro
wenn Du hier solche Brutto/Netto Fragen stellst hast Du irgendwie
Glückin der Lotterie gehabt, sonst kann ich mir Deinenzukünftigen
Lohnzettel nicht erklären....
Üblicherweise fragt man für Steuerliches bzgl der Schweiz einen
verschwiegenen Banker - ach ja, Du hast den Geldfluß ja in die andere
Richtung..., also ganz einfach einen sogenannten Steuerberater, den es
in der Schweiz - zumindest für die dort Erwebstätigen (und da wirst Du
ja auch dazugehören) gibt. Und wenn Du wider Erwarten keinen finden
solltest - die Finanzämter oder (hier in AT) die Arbeiterkammer - es
wird in der Schweiz sicher auch vergleichbare Institutionen geben -
können Dir da sicher gut weiterhelfen
Grüße
MiWi
Centuro schrieb:> Hallo MiWi,>> vielen Dank für die Info. Jetzt heißt es (hoffentlich bald): "Welcome in> Switzerland" :)>> Grüße,> Centuro
Das war keine Info - das war Sarkasmus - und ein leiser Versuch von
Ironie...
Grüße
MiWi
Stimmt genau, die Krankenversicherung fehlt noch.
Diese muss aber jeder selbst tragen. In Abhängigkeit der Franchise ist
diese bei jedem Unternehmen und Kanton unterschiedlich. Sie kann bei ca
150 CFR bis 400 CFR liegen. Du kannst auch noch einiges an Leistungen
dazu nehmen, Ein Teil der Kosten musst du auch selbst tragen. Alles
abhängig vom Unternehmen. Suche genau danach. Bei den unterschiden lohnt
es sich.
achim
Hallo Achim,
d. h., von den 8209 CHF (siehe oben) ziehe ich dann angenommen 300 CHF
ab; dann macht das ~ 7900 CHF. Zusätzliche Steuern werden aber nicht
mehr anfallen, oder?
Vielen Dank.
Centuro
Mach dich lieber mal richtig schlau, nicht hier!
Du schreibst Quellensteuer, d. h. Du bist ein Grenzgänger, kein
Aufenthalter. Dann wird in D versteuert, die Quellensteuer kann aber
geltend gemacht werden...
Falls doch das zweite zutrifft, Kind und Frau sind nicht
"mitkrankenversichert"... usw.
Google mal beide Begriffe.
Sorry, aber wer so einfach rechnet, nicht das Gesamtpaket bewertet (2.
u. 3. Säule der CH Altersversorgung etc.) und sich vorher nicht
anständig kundig macht ist mit 108k (Zürich oder Ostschweiz?) völlig
überbezahlt.
http://www.aufenthalter.ch/index.html
Die wollen was verkaufen (Krankenvesicherung, Mitgliedschaft), dennoch
hat es einige Infos.
Falls Du es mit der Karriere hast, die CH gilt schon ein wenig als
Ausland :).
Ein D´ler, seit über 10a bei den Eidgenossen arbeitend u. ein wenig
wohnend, dank Grenznähe super zufrieden (mit der Kohle als auch den
netten Helviten).
Centuro,
zunächst Glückwunsch!
Grundsätzliches:
Einkommensteuer - Wohnortprinzip
(d.h., wenn der Wohnsitz in D ist, ist man in D steuerpflichtig)
Anm.: in CH sind die Steuern allg. niedriger als in D
http://www.comparis.ch/steuern/steuervergleich/default.aspx
CH: Quellensteuer ist für Steuerausländer
http://www.comparis.ch/steuern/quellensteuerrechner/default.aspx
Sozialversicherung - Arbeitsortprinzip
(d.h., du bist in CH SV-pflichtig)
Anm.: in CH ist das SV-System allg. besser als in D
CH: Krankenversicherungspflicht für jede Person einzeln.
http://www.comparis.ch/krankenkassen/default.aspx
Umzug in die CH: http://www.comparis.ch/umzug-schweiz.aspx
130.000 CHF ist für den Anfang nicht schlecht, hast Du Berufserfahrung?
Gehaltsvergleich:
Gehalt in D in € ---> Bertrag * 2 ===> Gehalt in CH in CHF
Beispiel: (Überschlagsrechnung)
D: 50.000 € ---> CH: 100.000 CHF
130.000 CHF entsprechen 65.000 € in D
130kCHF ist ein sehr guter Lohn.
Was Du an Netto berechnet hast, ist das Schweizer Netto und lässt sich
mit dem Deutschen Netto nicht vergleichen.
Zum Thema Grenzgänger. Du bezahlst ordentliche Quellensteuern in der
Schweiz musst aber in Deutschland auch versteuern. Die Quellensteuern
werden Dir aber angerechnet.
Die Quellensteuern: ja, die sind Kantonal unterschiedlich.
Krankenkasse: werden nicht am Lohn abgezogen sondern sind Privatsache
sowie Haftpflicht Versicherung etc.
Wohnst Du in Deutschland (Grenzgänger) brauchst Du die Krankenkasse
nicht in der Schweiz abzuschliessen.
Willkommen in der Schweiz :-).
Grüsse,
René
D-CH schrieb:> Du schreibst Quellensteuer, d. h. Du bist ein Grenzgänger, kein
Blödsinn, Quellensteuern hat nichts mit Grenzgänger zu tun.
Quellensteuern bezahlt man auch mit Aufenthaltsbewilligung B. Ab 100'000
CHF kann man man aber die normale Steuererklärung beantragen.
Mit Aufenthaltsbewilligung C wird man nicht mehr Quellen besteuert.
Falls Du doch kein Grenzgänger bist und auch in Zug wohnen willst,
bedenke die Mietpreise dort. Die sind verdammt hoch.
Grüsse,
René
Rene H. schrieb:> Wohnst Du in Deutschland (Grenzgänger) brauchst Du die Krankenkasse> nicht in der Schweiz abzuschliessen.
Vermutlich wegen der Versicherungspflicht für alle, die in D einen
Wohnsitz haben. GKV wäre in D günstiger, wegen der beitragsfreien
Mitversicherung der Familie.
Rene H. schrieb:> Du bezahlst ordentliche Quellensteuern in der> Schweiz musst aber in Deutschland auch versteuern. Die Quellensteuern> werden Dir aber angerechnet.
Rene, Du bist die niedrigen Steuern im Steuerparadies Schweiz gewohnt!
;)
Quellensteuer im Kanton Zug: (verheiratet,1 Kind)
11.000 CHF Monatsgehalt ---> 366 CHF Steuern = 3,3%
In Zürich 778 CHF
Jo S. schrieb:> Rene, Du bist die niedrigen Steuern im Steuerparadies Schweiz gewohnt!> ;)gg mit ordentliche meinte ich nicht "ordentlich viel" sondern "nach
Ordnung". :-).
Kanton Zug ist von den Steuern her sehr gut, nur die Mieten sind dort
übel. Ich bezahle Steuern in Luzern, das ist nochmals wesentlich mehr
wie Zürich. Leider.
Grüsse,
René
Luzern ist fast schon Hochsteuerland. ;)
Beipiel: 11.000 CHF Monatsgehalt, ledig
1.515 CHF Quellensteuer ---> 13,7%
Vergleiche das mit D: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?
Ich bezahle keine Quellensteuern. Komme aber in etwa auf 1000 CHF im
Monat (Gehalt im Bereich wie der TO).
Allerdings kann ich Alimenten und Fahrkosten abziehen. Das macht schon
ziemlich viel Fett.
Grüsse,
René
3a meinst Du, hmmm.....
Dann aber unbedingt Sparen und Versichern trennen. Ich denke, dass ist
individuell.
Mit der Schweizer Rente aus PK und AHV kann man in Deutschland sehr gut
leben.
Grüsse,
René
Ja, aber nicht in der Schweiz. Und es lohnt sich steuerlich. Es gibt
schlimmeres, als zu viel Geld zurueck gelegt zu haben, wenn man seinen
Lebensabend dann doch in einem Billigland (also zum Beispiel MeckPom)
verbringt.
Rene H. schrieb:> Blödsinn, ...
Man merkt, Du bist kein Schweizer. Dafür hast Du aber bestimmt Recht.
Als ich angefangen habe (die C-Bewilligung wurde damals trotz
Zuzugsbeschränkung mit 4..7k Seelen/a sofort erteilt weil Mangelberuf,
heute obsolet), gab es die „Quellensteuer“ für den Grenzgänger (mit der
Besteuerung in D wie am Anfang beschrieben), die Bundes- und die
Gemeindesteuer für den Aufenthalter/Niedergelassenen.
Gleich wie heute einer das Kind nennt.
Die Gemeindesteuer ist der „relative“ :) Batzen, die darf jede Gemeinde
selbst festlegen. Zu den 3 oder 13% sag ich mal nichts weiter,
Summasumarum sind es 30% +- in dieser Gehaltsklasse, und das persönliche
„Gesamtpaket“ immer mit betrachten.
Hallo Rene,
danke für Deine Antwort. Ich werde nicht - und die Regelung kenne ich -
als Grenzgänger arbeiten, sondern meinen Wohnort entweder in Zürich oder
Zug haben. Ich denke vom Lebensunterhalt gleichen sich beide Kantons
(natürlich habe ich nicht die Erfahrung eines Schweizers oder von
jemandem der länger in der Schweiz lebt). Zug bietet steuerliche
Vorteile, hat aber (etwas) höhere Mietkosten.
Gruß,
Centuro
Centuro,
welche Tätigkeit kann man als Ing. in Zug ausüben?
Kann mir nicht vorstellen, daß es dort viel Entwicklungsbedarf gibt.
Die vielen "Briefkastenfirmen" dienen der Gewinnverlagerung ausl.
(deutscher) Firmen ins Steuerparadies Zug.
Unsere Firma hat lange Zeit Bauelemente aus Asien über eine eigene
"Scheinfirma" in Zug eingekauft und zu überhöhten Preisen an die dt. AG
weiterverkauft. Standardmethode der Gewinnverlagerung und
Steuerminimierung.
Die in den Bilanzen und GuV veröffentlichten Umsätze und insb. Gewinne
haben mit der Realität nichts zu tun. Die tatsächlichen Umsätze sind
wesentlich höher und die Gewinne um ein Mehrfaches.
Zug ist in diesem Spiel nur eine kleine Nummer. Antwerpen ist das
europäische Zentrum mit 24 Billionen € (10^12) Finanztransfer pro Jahr.
>welche Tätigkeit kann man als Ing. in Zug ausüben?>Kann mir nicht vorstellen, daß es dort viel Entwicklungsbedarf gibt.>Die vielen "Briefkastenfirmen" dienen der Gewinnverlagerung ausl.>(deutscher) Firmen ins Steuerparadies Zug.
Vielleicht sollte man sich auf die Herstellung von Briefkästen
konzentrieren? Lichtenstein ist ja auch nicht weit ;-)
D-CH schrieb:> Man merkt, Du bist kein Schweizer. Dafür hast Du aber bestimmt Recht.
Klar bin ich Schweizer. Hier geboren und aufgewachsen. :-)
D-CH schrieb:> gab es die „Quellensteuer“ für den Grenzgänger (mit der> Besteuerung in D wie am Anfang beschrieben),
Klar bezahlen Grenzgänger auch Quellensteuern. Aber Quellensteuern
bezahlen impliziert nicht Grenzgänger.
Grsse,
Ren
Centuro schrieb:> sondern meinen Wohnort entweder in Zürich oder> Zug haben.
Das spielt keine Rolle. Der Quellensteuersatz bemisst sich an Deinem
Wohnkanton und nicht Arbeitsort.
Grüsse,
René
Jo S. schrieb:> welche Tätigkeit kann man als Ing. in Zug ausüben?> Kann mir nicht vorstellen, daß es dort viel Entwicklungsbedarf gibt.
In Zug wird ziemlich viel auf "Embedded Systems" entwickelt. Zum
Beispiel Roche Diagnostics in Rotkreuz.
Grüsse,
René