Forum: Offtopic Darf man Namen nennen?


von Johannes K. (anamollo)


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Hallo zusammen,

kurze Vorgeschichte:
Ich habe mein Auto in einer Werkstatt reparieren lassen.
Mit der Reparatur bin ich alles andere als zufrieden und habe in einem 
"Auto/Motor"-Forum darüber ein Thema erstellt, da ich um Hilfe bittete 
und Meinungen über den Hergang holen wollte.
Dabei habe ich den Namen der Firma genannt und ich wurde von einem 
Mitglied des Forums angeredet, dass ich doch bitte sofort die Namen aus 
dem Forum nehmen möchte.

Darf man keine Namen in Foren posten? Oder nur welche, die einem nur 
Glückseligkeit bescheren?

Solange man Empfehlungen preisgeben kann, kann man doch wohl auch 
schreiben, wenn eine Werkstatt "nicht besonders kompetent" ist?!


Gruß

von Tilo (Gast)


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Prinzipiell geht das schon, dass Problem ist aber, dass die Werkstatt 
dazu eine ganz andere Meinung haben wird, die Namensnennung als 
Rufschädigend interpretiert und versuchen wird den Forenbetreiber 
abzumahnen.

von Johannes K. (anamollo)


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Rufschädigung gibt es nicht im Gesetz. Allenfalls "Verleumdung". Aber 
das trifft schließlich auch nur dann zu, wenn meine "Urteile" nicht 
zutreffen/nicht beweisbar sind.

von Stefan R. (srand)


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Der Forenbetreiber ist aber nicht verpflichtet, Risiken einzugehen, nur 
damit du dich äußern kannst.

von Rick M. (rick-nrw)


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Johannes Knöller schrieb:
> Ich habe mein Auto in einer Werkstatt reparieren lassen.
> Mit der Reparatur bin ich alles andere als zufrieden und habe in einem
> "Auto/Motor"-Forum darüber ein Thema erstellt, da ich um Hilfe bittete
> und Meinungen über den Hergang holen wollte.

Bei google-maps sind einige Firmen (Werkstätten, Restaurants) 
eingetragen, bei denen man auch Bewertungen abgeben kann.

Ein Forum kann seine eigenen Regeln einführen, hier sind zB.: keine 
politische Diskussionen gestattet.

Das mit den Bewertungen ist immer so eine Sache.
Was heißt alles andere als zufrieden?
Fehlerhafte Ausführung, hoher Preis, schlechte Beratung/Service, ... ?

Wenn es sich um eine fehlerhafte Ausführung geht, gibt es eine 
Nachbesserung, im Zweifel sich an die Handwerkskammer wenden.

Johannes Knöller schrieb:
> darüber ein Thema erstellt, da ich um Hilfe bittete
> und Meinungen über den Hergang holen wollte.

Die Nennung der Firma war in diesem Fall eigentlich nicht nötig, max. 
XY-Vertragswerkstatt.

zB.: XY-Fachwerkstatt hat bei Fehler A direkt das Steuergerät für 1000€ 
ausgetauscht, ist das in Ordnung?

Ging das nicht ohne Nennung der Firma?

von Rainer S. (rsonline)


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Wenn die Werkstatt eine ganz andere Meinung hat kann sie diese ja 
ebenfalls veröffentlichen. Was spricht dagegen?

http://www.artikel5.de

Meine ehemalige Werkstatt hat versucht einen Motor zu reparieren (Opel 
Astra Kombi). Danach war der Wagen Schrottreif. Als ich den Inhaber per 
Mail darauf hingewiesen habe, dass etwas bei der mehr als 800 Euro 
teuren Reparatur nicht ganz richtig verlaufen ist meinte er Zitat: "Kann 
Ihnen aber nur den Rat geben doch noch mal über ein anderes Fahrzeug 
nachzudenken."
http://www.autohaus-niessing.de

Das wird langsam zur Seuche, dass Sachverhalte nicht veröffentlicht 
werden, weil irgendjemand daran Kritik äußert.

Abhilfe könnte für den Forenbetreiber ein Impressum im Ausland sein.

http://www.deuru.com/wer-ist-dabei

von Paul M. (paul_m65)


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Ich finde das sehr seltsam, dass du dies in diesem Forum fragst. Da gibt 
es doch viel passendere Foren. Eine Rechtsberatung zu diesem Thema 
sollte man in diesem Forum nicht ernst nehmen.

von Stefan R. (srand)


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Rainer S. schrieb:
> Wenn die Werkstatt eine ganz andere Meinung hat kann sie diese ja
> ebenfalls veröffentlichen. Was spricht dagegen?

Nichts spricht dagegen. Hat das jemand behauptet?

> http://www.artikel5.de

Und was willst du damit sagen?

von P. M. (o-o)


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Natürlich darf man Namen nennen. Ich finde es sogar eine ziemliche 
Unsitte, dass in Deutschland gerne nur von "grosser südteuscher 
Autohersteller", "mittelständische Medizinaltechnikfirma aus Bayern" 
oder "deutschlandweit bekannter Supermarktkette" gesprochen wird, 
anstatt die Kinder beim Namen zu nennen. Man schützt die Firmen ja 
geradezu vor Rufverlust nachdem sie Mist gebaut haben...

Zwei Probleme ergeben sich aber:
- Erstens ist der Forenbetreiber nicht oder nur sehr begrenzt 
verpflichtet, deine Meinung zu veröffentlichen. Ich bin zwar der 
Meinung, dass ein Forenbetreiber von Gesetzes wegen eine gewisse 
Meinungsfreiheit gewährleisten müsste und gleichzeitig vor Bestrafung 
durch Meinungsäusserungen seiner Mitglieder geschützt sein sollte. In 
der Praxis sieht das aber anders aus, denn zunächst wird immer der 
Forenbetreiber angegangen und die wenigsten davon möchten sich wohl auf 
einen Rechtsweg einlassen, sondern verbieten heikle Aussagen lieber 
gleich.
- Zweitens kann sich die Werkstatt natürlich wehren, wenn du 
ungerechtfertigt schlecht über sie redest. Es braucht zwar schon 
einiges, damit entsprechende Tatbestände erfüllt sind, aber auch hier 
gilt: Abmahnung oder Prozess können teuer und riskant werden, selbst 
wenn man mit grosser Wahrscheinlichkeit recht hat.

von Michael B. (laberkopp)


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Das ist Deutschland.

Da macht sich der Forenbetreiber schon vor Angst in die Hose,
daß ein Blockwart den Gang zum Winkeladvokaten antritt
um ihm eine Meinung als angebliche Rufschädigung zu verbieten,
damit auch bloss in Deutschland nie mehr die Wahrheit erzählt
wird, sondern Pfuscher weiter ungestört ihr Handwerd machen
können.

Natürlich ist es erlaubt, deine Erfahrungen mit einer Firma
auch öffentlich zu verkünden, sie müssen bloss wahr sein,
auch wenn es nur die Wahrheit aus deiner Sicht ist.
Du darfst das mit deinen Worten tun und positives auch
weglassen (die Werbung der Firma lässt Negatives ebenfalls
weg), und lau Gesetz sollte damit weder du noch der
Forenbetreiber irgendein Problem bekommen.

Aber Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland
bekanntlich 2 unterschiedliche Dinge, Recht bekommt vor
allem der der mehr Geld besitzt, und das ist immer die Firma.

Demnächst ist Wahl, wähle doch die, die vielleicht was daran
ändern.

von Rick M. (rick-nrw)


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P. M. schrieb:
> - Zweitens kann sich die Werkstatt natürlich wehren, wenn du
> ungerechtfertigt schlecht über sie redest. Es braucht zwar schon
> einiges, damit entsprechende Tatbestände erfüllt sind, aber auch hier
> gilt: Abmahnung oder Prozess können teuer und riskant werden, selbst
> wenn man mit grosser Wahrscheinlichkeit recht hat.

Wenn ich meine von der Firma XY schlecht beraten worden zu sein, dann 
ist das rein subjektiv.

Wenn ich behaupte, die Firma XY hat technischen Mist gebaut oder 
verkauft.

Es ist auch eine Unsitte Konkurrenten anonym in den Dreck zu ziehen.

Wenn es mir in einem Restaurant nicht geschmeckt hat, die Bedienung war 
unfreundlich, ist das subjektiv. Der Name des Restaurants kann da 
genannt werden.
Wenn ich dagegen behaupte, das Essen war so mies, das ich ins 
Krankenhaus kommen musste, ist das mit Vorsicht zu sehen.

von Stefan R. (srand)


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P. M. schrieb:
> Ich bin zwar der
> Meinung, dass ein Forenbetreiber von Gesetzes wegen eine gewisse
> Meinungsfreiheit gewährleisten müsste

Ich finde auch, du müßtest mir eine Webseite bereitstellen, wo ich meine 
Meinung veröffentlichen darf.

von Stefan R. (srand)


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Michael Bertrandt schrieb:
> Natürlich ist es erlaubt, deine Erfahrungen mit einer Firma
> auch öffentlich zu verkünden, sie müssen bloss wahr sein,
> auch wenn es nur die Wahrheit aus deiner Sicht ist.

Nein, es muß objektiv wahr sein.

Wenn es nur "aus seiner Sicht" ist, mag strafrechtlich vereinzelt ein 
Tatbestandsirrtum in Betracht kommen (aber eher nicht), zivilrechtlich 
gibt es aber genug auf die Mütze.

von Rainer S. (rsonline)


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Stefan Rand schrieb:
> Rainer S. schrieb:
>> Wenn die Werkstatt eine ganz andere Meinung hat kann sie diese ja
>> ebenfalls veröffentlichen. Was spricht dagegen?
>
> Nichts spricht dagegen. Hat das jemand behauptet?

So direkt nicht.

>> http://www.artikel5.de
>
> Und was willst du damit sagen?

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu 
äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen 
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der 
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine 
Zensur findet nicht statt.

von Rainer S. (rsonline)


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Rick McGlenn schrieb:
> Es ist auch eine Unsitte Konkurrenten anonym in den Dreck zu ziehen.

Das mag sein. Aber wenn man will kann man meistens durchaus erkennen, ob 
es jemandem darum geht einen Konkurrenten einfach so in den Dreck zu 
ziehen oder ob da was dran ist.

von Rainer S. (rsonline)


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Stefan Rand schrieb:
> Wenn es nur "aus seiner Sicht" ist, mag strafrechtlich vereinzelt ein
> Tatbestandsirrtum in Betracht kommen (aber eher nicht), zivilrechtlich
> gibt es aber genug auf die Mütze.

Beispiele?

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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@Rainer,

>Jeder hat das Recht, ...nicht statt.

Das hast du aber sehr schön abgeschrieben. Meiner voller Anerkennung.

Der Artikel 5 stößt aber auch an Grenzen:

Siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit#Grenzen

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer S. schrieb:
> Das mag sein. Aber wenn man will kann man meistens durchaus erkennen, ob
> es jemandem darum geht einen Konkurrenten einfach so in den Dreck zu
> ziehen oder ob da was dran ist.

Woran? An Troll-Sprache? Das merkt der Leser auch, Ziel verfehlt. In 
dieser Rolle würde ich ganz im Gegenteil gerade so formulieren, dass es 
nicht auffällt. Aber in Summe über ein paar Posts ein negativer 
Eindruck entsteht.

Und woran sollte es dann der Provider eines Forums erkennen? Glaskugel? 
Nachforschen?

von Stefan R. (srand)


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Rainer S. schrieb:
>>> http://www.artikel5.de
>>
>> Und was willst du damit sagen?
>
> Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
> äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
> ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
> Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
> Zensur findet nicht statt.

Daran hindert dich ja auch keiner.

von Rainer S. (rsonline)


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A. K. schrieb:
> In
> dieser Rolle würde ich ganz im Gegenteil gerade so formulieren, dass es
> nicht auffällt.

Gerade dann, je 'künstlicher' und unnatürlicher man formuliert fällt es 
auf.

A. K. schrieb:
> Und woran sollte es dann der Provider eines Forums erkennen? Glaskugel?
> Nachforschen?

Warum muss denn der Provider jede mögliche Intention von Beiträgen 
erkennen.

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer S. schrieb:
> Gerade dann, je 'künstlicher' und unnatürlicher man formuliert fällt es
> auf.

Du meinst, eine Schimpfkanonade mit Beleidigungen aller Art ist die 
natürliche Ausdrucksweise, während eine schon aus Selbstschutz eher 
sachlich wirkende Formulierung als unnatürlich auffällt? ;-)

von Rick M. (rick-nrw)


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Rainer S. schrieb:
> Das mag sein. Aber wenn man will kann man meistens durchaus erkennen, ob
> es jemandem darum geht einen Konkurrenten einfach so in den Dreck zu
> ziehen oder ob da was dran ist.

Das ist oft schwer bis unmöglich, besonders, wenn einer unter mehreren 
Namen ein Unternehmen schlecht machen will.

Wenn bei 10 ganz guten Bewertungen 1 völlig negativ ist oder bei 10 
naja-ausreichend Bewertungen 1 überragend ist, fällt das auf.

Es ist auch ein Unterscheid zwischen XY hat mich über den Tisch gezogen 
weil... und
ich FÜHLE mich von XY über den Tisch gezogen weil....

Johannes Knöller schrieb:
> Solange man Empfehlungen preisgeben kann, kann man doch wohl auch
> schreiben, wenn eine Werkstatt "nicht besonders kompetent" ist?!

Besser, das man diese Werkstatt für "nicht besonders kompetent" HÄLT.
Unbewiesene Tatsache gegenüber persönlicher Meinung.
Oder hast Du harte unwiderlegbare Beweise dafür, das diese Werkstatt 
"nicht besonders kompetent" ist?

von Rainer S. (rsonline)


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A. K. schrieb:
> Rainer S. schrieb:
>> Gerade dann, je 'künstlicher' und unnatürlicher man formuliert fällt es
>> auf.
>
> Du meinst, eine Schimpfkanonade mit Beleidigungen aller Art ist die
> natürliche Ausdrucksweise, während eine schon aus Selbstschutz eher
> sachlich wirkende Formulierung als unnatürlich auffällt? ;-)

Es gibt da wohl die unterschiedlichsten Variationen in beiden Fällen.

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer S. schrieb:
> Es gibt da wohl die unterschiedlichsten Variationen in beiden Fällen.

Eben. Weshalb Forenbetreiber und Moderatoren da schlechte Karten haben. 
Ausserdem gibts Desinformation in Internetmedien aller Art längst als 
Dienstleistung von bezahlten Profis.

von P. M. (o-o)


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Stefan Rand schrieb:
> P. M. schrieb:
>> Ich bin zwar der
>> Meinung, dass ein Forenbetreiber von Gesetzes wegen eine gewisse
>> Meinungsfreiheit gewährleisten müsste
>
> Ich finde auch, du müßtest mir eine Webseite bereitstellen, wo ich meine
> Meinung veröffentlichen darf.

Sagt dir das Stichwort "Netzneutralität" was? Es wird niemand gezwungen, 
bestimmte Inhalte anzubieten. Aber es soll verboten sein, gewisse 
Inhalte willkürlich zu unterdrücken. Was würdest du sagen, wenn 
Internetanbieter plötzlich gewisse Meinungen nicht mehr ausliefern 
würden?

von Michael B. (laberkopp)


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> Nein, es muß objektiv wahr sein.

Daß es wahr sein muß, stand da schon,
objektiv ist es nie.

> Wenn es nur "aus seiner Sicht" ist, mag strafrechtlich vereinzelt ein
> Tatbestandsirrtum in Betracht kommen (aber eher nicht), zivilrechtlich
> gibt es aber genug auf die Mütze.

Seine Sicht heisst: Es ist nicht seine Aufgabe,
verteidigendes für den kritisierten Laden zu nennen und zu finden.
Er urteilt aus dem was ihm widerfahren ist und wie das bei ihm ankam.
"Völlig gekünstelte Freundlichkeit" ist subjetiv, aber wenn er es so 
empfunden hat darf er es selbstverständlich so schreiben.
"Esssen viel zu scharf" ist subjektiv, aber seine Wahrheit, auch wenn 
ein Thailänder das anders sehen mag.

von Stefan R. (srand)


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P. M. schrieb:
> Sagt dir das Stichwort "Netzneutralität" was? Es wird niemand gezwungen,
> bestimmte Inhalte anzubieten. Aber es soll verboten sein, gewisse
> Inhalte willkürlich zu unterdrücken.

Der Forenbetreiber ist aber kein Netzanbieter. Und er unterdrückt auch 
nicht willkürlich, sondern er weigert sich, bestimmte Inhalte 
anzubieten.

Ich wiederhole mich: auf Basis deines Forums darfst du schreiben, was du 
willst.

Auf Basis meines Forums darfst du es nur, soweit ich es dir gestatte.

von (prx) A. K. (prx)


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Man kann nicht alles über einen Kamm scheren a.k.a. nicht alles was 
hinkt ist ein Vergleich.

Neutralität eines Anbieters ist dort wichtig, der Kunde eine zeitliche 
Bindung an genau einen Anbieter hat. Die Strasse in der man wohnt, woher 
man den Strom bezieht, alle solchen Dienste müssen so gestaltet sein, 
dass deren Anbieter dir nicht noch vorschreibt, welche Automarke die 
Strasse befahren darf oder welches Staubsaugerprinzip am Werk sein darf.

Ein Forum ist eine gänzlich andere Situation, weil - Netzneutralität 
vorausgesetzt - keinerlei Bindung an genau einen oder wenige Anbieter 
vorliegt. Daher sind Anbieter von Internet-Seiten ziemlich frei darin, 
eben nicht neutral anzubieten. Die Vielzahl gleichzeitig nutzbarer 
Anbieter gleicht das aus. Verlangt jemand von Linken, ihre Seiten auch 
der NPD zur Verfügung zu stellen, weil sonst Zensur?

Die rechtliche Folge ist, dass zwangsweise zu Neutralität verpflichtete 
Anbieter irgendwelcher Durchleitung nicht dafür haftbar gemacht werden 
(sollten), wenn ihre Dienste unkoscher genutzt werden. Bei Anbietern 
ohne Verpflichtung zur Neutralität kann dieser Freibrief entfallen.

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