Forum: Offtopic Repair Cafe, Haftung


von Christian (Gast)


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Hallo,

Ich und noch ein paar andere Leute, wollen hier in Österreich ein 
Repaircafe aufmachen.Von denen es in Deutschland ja schon einige 
gibt.Unterlagen dazu,eher dürftig, haben wir uns von 
http://repaircafe.de/ kommen lassen. In einem Merkblatt das jedem 
"Kunden" der ein defektes Gerät zur Reparatur mitbringt übergeben wird, 
steht definitiv drin, daß keinerlei Haftung für die Funktionstüchtigkeit 
nach der Reparatur übernommen wird, und falls das Gerät nicht zu 
reparieren ist, das defekte Gerät selbst zu entsorgen ist und daß von 
uns auch Reparaturen abgelehnt werden können. Das Ganze wird von uns 
ohne Gegenleistung also höchstens für eine Spende durchgeführt.
Hauptsächlich elektische und elektronische Kleingeräte.
Ist aus eurer Sicht der Haftungsausschluss ausreichend?
Oder muss eventuell jedes Gerät daß geöffnet wird als Elektroschrott 
deklariert werden, der vom Kunden auf eigenes Risiko benutzt wird?

schöne Grüsse Christian

von Rene S. (Firma: BfEHS) (rschube)


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Hallo,

ich finde solche Ideen auch immer gut. Deine Frage ist aber 
"rechtlicher-Natur" also bist du damit hier nicht im richtigen Forum.

Ich vermute das die Leute die das in D machen, sich entsprechend 
'abgesichert' haben. Man wird so etwas unter 'Nachbarschaftshilfe' und 
mit 'Haftungsausschluss' machen können. Aber ihr solltet über eure 
Wirtschaftskammer verbindliche Informationen erhalten. Zumindest fragen 
kostet nichts.

Grüße aus Berlin

von Stefan (Gast)


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Mein Persönliches Empfinden für Recht sagt mir, dass eine kostenlose 
nachbarschaftliche Reparatur ohne jegliche Gewährleistung stattfindet.

Nur ist leider Recht haben, Recht bekommen und Recht empfinden manchmal 
nicht gleich. Außerdem empfinden andere Menschen eventuell auch anders.

Deswegen scheint mir so ein Handzettel angebracht und ausreichend.

Sicher ist das allerdings nicht, weil ich kein Rechtsgelehrter bin. Und 
selbst die sind sich nicht immer einig.

von Joachim .. (joachim_01)


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Die Kunden einen Haftungsausschluß unterschreiben lassen - genauso wie 
die Ablehnung evtl. Schadensersatzpflicht bei eurem Mitwirken bei einem 
Unfall (Gehäuse fällt runter, Zeh gebrochen).

Könnte passieren, daß ein nur teilweise defektes Gerät zu euch kommt und 
anschließen überhaupt nix mehr geht (mir ist so was mal passiert).

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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....

und dann sollten an netzbetriebenen Geräten nur Leute Hand anlegen wenn 
sie  die erforderlichen Kenntnisse haben und auch die Prüfgerätschaften,
denn bei einem Stromunfall ist der Staatsanwalt nicht fern.

von Karl O. (knorke)


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Sucht einen Anwalt, der sich mit der rechtlichen Situation bei Euch 
auskennt. Forenbeiträgen kommt im Klagefall keine rechtliche Relevanz 
zu, selbst wenn hier aller ihr ok geben.

von Christian L. (christian111)


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Ich hab`mich jetzt doch noch selbst ein bißchen schlau gemacht, falls es 
jemand interessiert. In anderen Fachforen wird empfohlen, zusätzlich zu 
den bereits angesprochenen Haftungsausschluss und der Ablehnung 
jeglicher Schadensersatzpflicht, nach jeder Reparatur oder 
Instandsetzung von Netzgeräten eine Prüfung nach VDE 0701_0702 zu 
machen. Dazu benötigt man jedoch nicht nur eine entsprechende 
Geräteausrüstung z.B. Fluke 6200 und 6500,sondern auch eine 
Fachausbildung zur Elektrofachkraft (was auch immer das ist ).Die 
Einzelergebnisse der Prüfung müssen dokumentiert und aufbewahrt 
werden.Ist sowas in einem vernünftigen Zeitrahmen durchführbar?

Ob das alles an einem gemütlichen Samstagnachmittag bei Kaffee und 
Kuchen mit quengelnden herumspringenden Kindern, Musik und was weiss ich 
noch alles unter einen Hut zu bringen ist, wage ich zu bezweifeln!

von Peter Z. (peter2)


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Hallo,
VDE702 geht mit den passenden Geräten sehr schnell <5 Minuten. Problem 
würden eher die Geräte sein da die nicht billig sein werden. Wie es da 
mit Kalibrieung und co aussieht weiß ich nicht.
Elektrofachkräfte sind auf jedenfall Meister und Leute mit 
entsprechendem Studium. (Bachelorabschluss reicht) Allerdings sollte man 
sich die Normen dazu schon mal durchgelesen haben.
Gruß
Peter

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Hallo,

Christian L. schrieb:
> Ich hab`mich jetzt doch noch selbst ein bißchen schlau gemacht, falls es
> jemand interessiert. In anderen Fachforen wird empfohlen, zusätzlich zu
> den bereits angesprochenen Haftungsausschluss und der Ablehnung
> jeglicher Schadensersatzpflicht, nach jeder Reparatur oder
> Instandsetzung von Netzgeräten eine Prüfung nach VDE 0701_0702 zu
> machen. Dazu benötigt man jedoch nicht nur eine entsprechende
> Geräteausrüstung z.B. Fluke 6200 und 6500,sondern auch eine
> Fachausbildung zur Elektrofachkraft (was auch immer das ist ).Die
> Einzelergebnisse der Prüfung müssen dokumentiert und aufbewahrt
> werden.Ist sowas in einem vernünftigen Zeitrahmen durchführbar?

wie wäre es denn im Handzettel darauf hinzuweisen, dass der Besitzer
selbst die Prüfung von einem Fachmann veranlassen muss und dass
eine Inbetriebnahme ansonsten auch bei fachlich korrekt vorgenommenen
Reparaturen rechtlich nicht zulässig ist und auf eigene Verantwortung 
erfolgt?

Oder so ähnlich?

Vlg

 Timm

von Wilhelm F. (Gast)


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Ein Repair-Cafe soll auch in meiner Gegend (D) eröffnet werden. Es gibt 
in Kürze eine Informationsveranstaltung.

So wie ich den Text las, glaube ich nicht, daß es sich da nur um Leute 
handelt, die mit einem defekten Elektrogerät ankommen, sondern so 
ziemlich alles, was reparaturbedürftig ist. Da kann auch mal eine 
aufgeplatzte Bettmatratze von einem Hartzer dabei sein, der sich keine 
neue leisten kann, eine zerissene Hose, also so ziemlich alles. Ob das 
dann auch mal eine Reparatur zu Hause beim Gast ist, oder ob man den 
gesamten Gerätepark mit Lagerbestand im Transporter mit bringt, keine 
Ahnung.

Ich wechselte hier schon mal z.B. alten Leuten als Hausnachbar einen 
Schnurschalter für die alte geliebte Stehlampe. Das braucht aber auch 
zwei Anläufe, nämlich den Schalter in einem weiteren Schritt neu kaufen 
gehen, wenn er defekt ist. Oder machte Türscharniere wieder gängig. Das 
geht mit einem Putzlappen und einer Tube Fett und evtl. Unterlegscheiben 
sofort, aber auch nur in der Wohnung vor Ort.

Eine Haftung übernimmt man natürlich nicht auch noch, wenn man schon den 
guten Willen zur Hilfe mit bringt, ist doch wohl von selbst klar.

Für Elektrozeugs habe ich immerhin eine Handwerksausbildung 
Fernmeldetechnik mit einem Zusatzschein Netzspannungsanlagen und noch 
ein E-Technik-Studium. Ein klein wenig kann man da schon. Wenn es eine 
mögliche Zerstörung bei der Reparatur geben kann, dann muß man wohl aus 
eigener Abschätzung darauf hin weisen. Denn wer außer einem selbst 
könnte das sonst besser beurteilen?

Aber ich werde mir so eine Infoveranstaltung mal anschauen, da kommt das 
Thema Haftung bestimmt vor. Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre.

Sowas darf auf keinen Fall in irgendeinen Streß beider Parteien 
ausarten, es ist dazu nicht da, ist keine Kunden-Geschäfts-Beziehung 
üblicher Art. Ich würde es nur deswegen machen, um mal wieder etwas mehr 
unter die Leute zu kommen, das kann immer ganz nett sein.

Ansonsten kann man sich doch auf dem PC selbst einen völligen 
Haftungsausschluß gestalten, der vor Arbeitsbeginn unterschrieben wird. 
Sowas hatte ich sogar als Handwerker im letzten Betrieb, um dem Kunden 
vor zu legen.

von Frank B. (frank501)


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Peter Z. schrieb:
> Elektrofachkräfte sind auf jedenfall Meister und Leute mit
> entsprechendem Studium. (Bachelorabschluss reicht)

Jeder der eine abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen 
Beruf hat ist Elektrofachkraft.
Dazu gehören selbst die Leute die nur eine theoretische Qualifikation 
besitzen, also leider Gottes auch solche die studiert haben ohne etwas 
praktisches zu lernen.

(noch mal ganz laut Jehova ruft)

von Wilhelm F. (Gast)


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Frank B. schrieb:

> Jeder der eine abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen
> Beruf hat ist Elektrofachkraft.

Nein, als Fernmelder bei der Post durfte man nur an Schwachstrom.

In den 1970-ern gab es erst die Erdölkrise 1973, danach eine 
Ausbildungskrise. Zu meinem Ausbildungsbeginn 1975 wurden nur 20 Azubis 
an zwei regionalen Orten zu je 10 Azubis gegenüber sonst immer 400 
Azubis neu eingestellt. Ich war dann 1978 bei der Post der erste, wo man 
eine Zusatzausbildung für Arbeiten an Netzspannung einführte. Dafür 
starb aber zwangsläufig ein anderer Ausbildungsabschnitt Vermittlungs- 
und Übertragungstechnik. Damit wir, falls wir nach der Ausbildung raus 
geworfen werden, eine Chance auf dem Arbeitsmarkt Elektrohandwerk 
hätten. Es kam glücklicherweise nicht ganz so krass. Aber 1979 war der 
höchste Konjunkturhöhepunkt, den es überhaupt gab. Seit dem geht es nur 
noch abwärts.

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