Hallo,
Ich und noch ein paar andere Leute, wollen hier in Österreich ein
Repaircafe aufmachen.Von denen es in Deutschland ja schon einige
gibt.Unterlagen dazu,eher dürftig, haben wir uns von
http://repaircafe.de/ kommen lassen. In einem Merkblatt das jedem
"Kunden" der ein defektes Gerät zur Reparatur mitbringt übergeben wird,
steht definitiv drin, daß keinerlei Haftung für die Funktionstüchtigkeit
nach der Reparatur übernommen wird, und falls das Gerät nicht zu
reparieren ist, das defekte Gerät selbst zu entsorgen ist und daß von
uns auch Reparaturen abgelehnt werden können. Das Ganze wird von uns
ohne Gegenleistung also höchstens für eine Spende durchgeführt.
Hauptsächlich elektische und elektronische Kleingeräte.
Ist aus eurer Sicht der Haftungsausschluss ausreichend?
Oder muss eventuell jedes Gerät daß geöffnet wird als Elektroschrott
deklariert werden, der vom Kunden auf eigenes Risiko benutzt wird?
schöne Grüsse Christian
Hallo,
ich finde solche Ideen auch immer gut. Deine Frage ist aber
"rechtlicher-Natur" also bist du damit hier nicht im richtigen Forum.
Ich vermute das die Leute die das in D machen, sich entsprechend
'abgesichert' haben. Man wird so etwas unter 'Nachbarschaftshilfe' und
mit 'Haftungsausschluss' machen können. Aber ihr solltet über eure
Wirtschaftskammer verbindliche Informationen erhalten. Zumindest fragen
kostet nichts.
Grüße aus Berlin
Mein Persönliches Empfinden für Recht sagt mir, dass eine kostenlose
nachbarschaftliche Reparatur ohne jegliche Gewährleistung stattfindet.
Nur ist leider Recht haben, Recht bekommen und Recht empfinden manchmal
nicht gleich. Außerdem empfinden andere Menschen eventuell auch anders.
Deswegen scheint mir so ein Handzettel angebracht und ausreichend.
Sicher ist das allerdings nicht, weil ich kein Rechtsgelehrter bin. Und
selbst die sind sich nicht immer einig.
Die Kunden einen Haftungsausschluß unterschreiben lassen - genauso wie
die Ablehnung evtl. Schadensersatzpflicht bei eurem Mitwirken bei einem
Unfall (Gehäuse fällt runter, Zeh gebrochen).
Könnte passieren, daß ein nur teilweise defektes Gerät zu euch kommt und
anschließen überhaupt nix mehr geht (mir ist so was mal passiert).
....
und dann sollten an netzbetriebenen Geräten nur Leute Hand anlegen wenn
sie die erforderlichen Kenntnisse haben und auch die Prüfgerätschaften,
denn bei einem Stromunfall ist der Staatsanwalt nicht fern.
Sucht einen Anwalt, der sich mit der rechtlichen Situation bei Euch
auskennt. Forenbeiträgen kommt im Klagefall keine rechtliche Relevanz
zu, selbst wenn hier aller ihr ok geben.
Ich hab`mich jetzt doch noch selbst ein bißchen schlau gemacht, falls es
jemand interessiert. In anderen Fachforen wird empfohlen, zusätzlich zu
den bereits angesprochenen Haftungsausschluss und der Ablehnung
jeglicher Schadensersatzpflicht, nach jeder Reparatur oder
Instandsetzung von Netzgeräten eine Prüfung nach VDE 0701_0702 zu
machen. Dazu benötigt man jedoch nicht nur eine entsprechende
Geräteausrüstung z.B. Fluke 6200 und 6500,sondern auch eine
Fachausbildung zur Elektrofachkraft (was auch immer das ist ).Die
Einzelergebnisse der Prüfung müssen dokumentiert und aufbewahrt
werden.Ist sowas in einem vernünftigen Zeitrahmen durchführbar?
Ob das alles an einem gemütlichen Samstagnachmittag bei Kaffee und
Kuchen mit quengelnden herumspringenden Kindern, Musik und was weiss ich
noch alles unter einen Hut zu bringen ist, wage ich zu bezweifeln!
Hallo,
VDE702 geht mit den passenden Geräten sehr schnell <5 Minuten. Problem
würden eher die Geräte sein da die nicht billig sein werden. Wie es da
mit Kalibrieung und co aussieht weiß ich nicht.
Elektrofachkräfte sind auf jedenfall Meister und Leute mit
entsprechendem Studium. (Bachelorabschluss reicht) Allerdings sollte man
sich die Normen dazu schon mal durchgelesen haben.
Gruß
Peter
Hallo,
Christian L. schrieb:> Ich hab`mich jetzt doch noch selbst ein bißchen schlau gemacht, falls es> jemand interessiert. In anderen Fachforen wird empfohlen, zusätzlich zu> den bereits angesprochenen Haftungsausschluss und der Ablehnung> jeglicher Schadensersatzpflicht, nach jeder Reparatur oder> Instandsetzung von Netzgeräten eine Prüfung nach VDE 0701_0702 zu> machen. Dazu benötigt man jedoch nicht nur eine entsprechende> Geräteausrüstung z.B. Fluke 6200 und 6500,sondern auch eine> Fachausbildung zur Elektrofachkraft (was auch immer das ist ).Die> Einzelergebnisse der Prüfung müssen dokumentiert und aufbewahrt> werden.Ist sowas in einem vernünftigen Zeitrahmen durchführbar?
wie wäre es denn im Handzettel darauf hinzuweisen, dass der Besitzer
selbst die Prüfung von einem Fachmann veranlassen muss und dass
eine Inbetriebnahme ansonsten auch bei fachlich korrekt vorgenommenen
Reparaturen rechtlich nicht zulässig ist und auf eigene Verantwortung
erfolgt?
Oder so ähnlich?
Vlg
Timm
Ein Repair-Cafe soll auch in meiner Gegend (D) eröffnet werden. Es gibt
in Kürze eine Informationsveranstaltung.
So wie ich den Text las, glaube ich nicht, daß es sich da nur um Leute
handelt, die mit einem defekten Elektrogerät ankommen, sondern so
ziemlich alles, was reparaturbedürftig ist. Da kann auch mal eine
aufgeplatzte Bettmatratze von einem Hartzer dabei sein, der sich keine
neue leisten kann, eine zerissene Hose, also so ziemlich alles. Ob das
dann auch mal eine Reparatur zu Hause beim Gast ist, oder ob man den
gesamten Gerätepark mit Lagerbestand im Transporter mit bringt, keine
Ahnung.
Ich wechselte hier schon mal z.B. alten Leuten als Hausnachbar einen
Schnurschalter für die alte geliebte Stehlampe. Das braucht aber auch
zwei Anläufe, nämlich den Schalter in einem weiteren Schritt neu kaufen
gehen, wenn er defekt ist. Oder machte Türscharniere wieder gängig. Das
geht mit einem Putzlappen und einer Tube Fett und evtl. Unterlegscheiben
sofort, aber auch nur in der Wohnung vor Ort.
Eine Haftung übernimmt man natürlich nicht auch noch, wenn man schon den
guten Willen zur Hilfe mit bringt, ist doch wohl von selbst klar.
Für Elektrozeugs habe ich immerhin eine Handwerksausbildung
Fernmeldetechnik mit einem Zusatzschein Netzspannungsanlagen und noch
ein E-Technik-Studium. Ein klein wenig kann man da schon. Wenn es eine
mögliche Zerstörung bei der Reparatur geben kann, dann muß man wohl aus
eigener Abschätzung darauf hin weisen. Denn wer außer einem selbst
könnte das sonst besser beurteilen?
Aber ich werde mir so eine Infoveranstaltung mal anschauen, da kommt das
Thema Haftung bestimmt vor. Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre.
Sowas darf auf keinen Fall in irgendeinen Streß beider Parteien
ausarten, es ist dazu nicht da, ist keine Kunden-Geschäfts-Beziehung
üblicher Art. Ich würde es nur deswegen machen, um mal wieder etwas mehr
unter die Leute zu kommen, das kann immer ganz nett sein.
Ansonsten kann man sich doch auf dem PC selbst einen völligen
Haftungsausschluß gestalten, der vor Arbeitsbeginn unterschrieben wird.
Sowas hatte ich sogar als Handwerker im letzten Betrieb, um dem Kunden
vor zu legen.
Peter Z. schrieb:> Elektrofachkräfte sind auf jedenfall Meister und Leute mit> entsprechendem Studium. (Bachelorabschluss reicht)
Jeder der eine abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen
Beruf hat ist Elektrofachkraft.
Dazu gehören selbst die Leute die nur eine theoretische Qualifikation
besitzen, also leider Gottes auch solche die studiert haben ohne etwas
praktisches zu lernen.
(noch mal ganz laut Jehova ruft)
Frank B. schrieb:> Jeder der eine abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen> Beruf hat ist Elektrofachkraft.
Nein, als Fernmelder bei der Post durfte man nur an Schwachstrom.
In den 1970-ern gab es erst die Erdölkrise 1973, danach eine
Ausbildungskrise. Zu meinem Ausbildungsbeginn 1975 wurden nur 20 Azubis
an zwei regionalen Orten zu je 10 Azubis gegenüber sonst immer 400
Azubis neu eingestellt. Ich war dann 1978 bei der Post der erste, wo man
eine Zusatzausbildung für Arbeiten an Netzspannung einführte. Dafür
starb aber zwangsläufig ein anderer Ausbildungsabschnitt Vermittlungs-
und Übertragungstechnik. Damit wir, falls wir nach der Ausbildung raus
geworfen werden, eine Chance auf dem Arbeitsmarkt Elektrohandwerk
hätten. Es kam glücklicherweise nicht ganz so krass. Aber 1979 war der
höchste Konjunkturhöhepunkt, den es überhaupt gab. Seit dem geht es nur
noch abwärts.