Hallo, Ich und noch ein paar andere Leute, wollen hier in Österreich ein Repaircafe aufmachen.Von denen es in Deutschland ja schon einige gibt.Unterlagen dazu,eher dürftig, haben wir uns von http://repaircafe.de/ kommen lassen. In einem Merkblatt das jedem "Kunden" der ein defektes Gerät zur Reparatur mitbringt übergeben wird, steht definitiv drin, daß keinerlei Haftung für die Funktionstüchtigkeit nach der Reparatur übernommen wird, und falls das Gerät nicht zu reparieren ist, das defekte Gerät selbst zu entsorgen ist und daß von uns auch Reparaturen abgelehnt werden können. Das Ganze wird von uns ohne Gegenleistung also höchstens für eine Spende durchgeführt. Hauptsächlich elektische und elektronische Kleingeräte. Ist aus eurer Sicht der Haftungsausschluss ausreichend? Oder muss eventuell jedes Gerät daß geöffnet wird als Elektroschrott deklariert werden, der vom Kunden auf eigenes Risiko benutzt wird? schöne Grüsse Christian
Hallo, ich finde solche Ideen auch immer gut. Deine Frage ist aber "rechtlicher-Natur" also bist du damit hier nicht im richtigen Forum. Ich vermute das die Leute die das in D machen, sich entsprechend 'abgesichert' haben. Man wird so etwas unter 'Nachbarschaftshilfe' und mit 'Haftungsausschluss' machen können. Aber ihr solltet über eure Wirtschaftskammer verbindliche Informationen erhalten. Zumindest fragen kostet nichts. Grüße aus Berlin
Mein Persönliches Empfinden für Recht sagt mir, dass eine kostenlose nachbarschaftliche Reparatur ohne jegliche Gewährleistung stattfindet. Nur ist leider Recht haben, Recht bekommen und Recht empfinden manchmal nicht gleich. Außerdem empfinden andere Menschen eventuell auch anders. Deswegen scheint mir so ein Handzettel angebracht und ausreichend. Sicher ist das allerdings nicht, weil ich kein Rechtsgelehrter bin. Und selbst die sind sich nicht immer einig.
Die Kunden einen Haftungsausschluß unterschreiben lassen - genauso wie die Ablehnung evtl. Schadensersatzpflicht bei eurem Mitwirken bei einem Unfall (Gehäuse fällt runter, Zeh gebrochen). Könnte passieren, daß ein nur teilweise defektes Gerät zu euch kommt und anschließen überhaupt nix mehr geht (mir ist so was mal passiert).
.... und dann sollten an netzbetriebenen Geräten nur Leute Hand anlegen wenn sie die erforderlichen Kenntnisse haben und auch die Prüfgerätschaften, denn bei einem Stromunfall ist der Staatsanwalt nicht fern.
Sucht einen Anwalt, der sich mit der rechtlichen Situation bei Euch auskennt. Forenbeiträgen kommt im Klagefall keine rechtliche Relevanz zu, selbst wenn hier aller ihr ok geben.
Ich hab`mich jetzt doch noch selbst ein bißchen schlau gemacht, falls es jemand interessiert. In anderen Fachforen wird empfohlen, zusätzlich zu den bereits angesprochenen Haftungsausschluss und der Ablehnung jeglicher Schadensersatzpflicht, nach jeder Reparatur oder Instandsetzung von Netzgeräten eine Prüfung nach VDE 0701_0702 zu machen. Dazu benötigt man jedoch nicht nur eine entsprechende Geräteausrüstung z.B. Fluke 6200 und 6500,sondern auch eine Fachausbildung zur Elektrofachkraft (was auch immer das ist ).Die Einzelergebnisse der Prüfung müssen dokumentiert und aufbewahrt werden.Ist sowas in einem vernünftigen Zeitrahmen durchführbar? Ob das alles an einem gemütlichen Samstagnachmittag bei Kaffee und Kuchen mit quengelnden herumspringenden Kindern, Musik und was weiss ich noch alles unter einen Hut zu bringen ist, wage ich zu bezweifeln!
Hallo, VDE702 geht mit den passenden Geräten sehr schnell <5 Minuten. Problem würden eher die Geräte sein da die nicht billig sein werden. Wie es da mit Kalibrieung und co aussieht weiß ich nicht. Elektrofachkräfte sind auf jedenfall Meister und Leute mit entsprechendem Studium. (Bachelorabschluss reicht) Allerdings sollte man sich die Normen dazu schon mal durchgelesen haben. Gruß Peter
Hallo, Christian L. schrieb: > Ich hab`mich jetzt doch noch selbst ein bißchen schlau gemacht, falls es > jemand interessiert. In anderen Fachforen wird empfohlen, zusätzlich zu > den bereits angesprochenen Haftungsausschluss und der Ablehnung > jeglicher Schadensersatzpflicht, nach jeder Reparatur oder > Instandsetzung von Netzgeräten eine Prüfung nach VDE 0701_0702 zu > machen. Dazu benötigt man jedoch nicht nur eine entsprechende > Geräteausrüstung z.B. Fluke 6200 und 6500,sondern auch eine > Fachausbildung zur Elektrofachkraft (was auch immer das ist ).Die > Einzelergebnisse der Prüfung müssen dokumentiert und aufbewahrt > werden.Ist sowas in einem vernünftigen Zeitrahmen durchführbar? wie wäre es denn im Handzettel darauf hinzuweisen, dass der Besitzer selbst die Prüfung von einem Fachmann veranlassen muss und dass eine Inbetriebnahme ansonsten auch bei fachlich korrekt vorgenommenen Reparaturen rechtlich nicht zulässig ist und auf eigene Verantwortung erfolgt? Oder so ähnlich? Vlg Timm
Ein Repair-Cafe soll auch in meiner Gegend (D) eröffnet werden. Es gibt in Kürze eine Informationsveranstaltung. So wie ich den Text las, glaube ich nicht, daß es sich da nur um Leute handelt, die mit einem defekten Elektrogerät ankommen, sondern so ziemlich alles, was reparaturbedürftig ist. Da kann auch mal eine aufgeplatzte Bettmatratze von einem Hartzer dabei sein, der sich keine neue leisten kann, eine zerissene Hose, also so ziemlich alles. Ob das dann auch mal eine Reparatur zu Hause beim Gast ist, oder ob man den gesamten Gerätepark mit Lagerbestand im Transporter mit bringt, keine Ahnung. Ich wechselte hier schon mal z.B. alten Leuten als Hausnachbar einen Schnurschalter für die alte geliebte Stehlampe. Das braucht aber auch zwei Anläufe, nämlich den Schalter in einem weiteren Schritt neu kaufen gehen, wenn er defekt ist. Oder machte Türscharniere wieder gängig. Das geht mit einem Putzlappen und einer Tube Fett und evtl. Unterlegscheiben sofort, aber auch nur in der Wohnung vor Ort. Eine Haftung übernimmt man natürlich nicht auch noch, wenn man schon den guten Willen zur Hilfe mit bringt, ist doch wohl von selbst klar. Für Elektrozeugs habe ich immerhin eine Handwerksausbildung Fernmeldetechnik mit einem Zusatzschein Netzspannungsanlagen und noch ein E-Technik-Studium. Ein klein wenig kann man da schon. Wenn es eine mögliche Zerstörung bei der Reparatur geben kann, dann muß man wohl aus eigener Abschätzung darauf hin weisen. Denn wer außer einem selbst könnte das sonst besser beurteilen? Aber ich werde mir so eine Infoveranstaltung mal anschauen, da kommt das Thema Haftung bestimmt vor. Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre. Sowas darf auf keinen Fall in irgendeinen Streß beider Parteien ausarten, es ist dazu nicht da, ist keine Kunden-Geschäfts-Beziehung üblicher Art. Ich würde es nur deswegen machen, um mal wieder etwas mehr unter die Leute zu kommen, das kann immer ganz nett sein. Ansonsten kann man sich doch auf dem PC selbst einen völligen Haftungsausschluß gestalten, der vor Arbeitsbeginn unterschrieben wird. Sowas hatte ich sogar als Handwerker im letzten Betrieb, um dem Kunden vor zu legen.
Peter Z. schrieb: > Elektrofachkräfte sind auf jedenfall Meister und Leute mit > entsprechendem Studium. (Bachelorabschluss reicht) Jeder der eine abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen Beruf hat ist Elektrofachkraft. Dazu gehören selbst die Leute die nur eine theoretische Qualifikation besitzen, also leider Gottes auch solche die studiert haben ohne etwas praktisches zu lernen. (noch mal ganz laut Jehova ruft)
Frank B. schrieb: > Jeder der eine abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen > Beruf hat ist Elektrofachkraft. Nein, als Fernmelder bei der Post durfte man nur an Schwachstrom. In den 1970-ern gab es erst die Erdölkrise 1973, danach eine Ausbildungskrise. Zu meinem Ausbildungsbeginn 1975 wurden nur 20 Azubis an zwei regionalen Orten zu je 10 Azubis gegenüber sonst immer 400 Azubis neu eingestellt. Ich war dann 1978 bei der Post der erste, wo man eine Zusatzausbildung für Arbeiten an Netzspannung einführte. Dafür starb aber zwangsläufig ein anderer Ausbildungsabschnitt Vermittlungs- und Übertragungstechnik. Damit wir, falls wir nach der Ausbildung raus geworfen werden, eine Chance auf dem Arbeitsmarkt Elektrohandwerk hätten. Es kam glücklicherweise nicht ganz so krass. Aber 1979 war der höchste Konjunkturhöhepunkt, den es überhaupt gab. Seit dem geht es nur noch abwärts.
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