Forum: Ausbildung, Studium & Beruf IG-Metall Tariffrage


von referee (Gast)


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Ich hatte letzte Woche ein Bewerbungsgespräch und hatte es so 
verstanden, dass bei Einstellung direkt das Geld gezahlt wird, "nach 36 
Monaten". Es wurde jedenfalls von der dazu passenden Summe gesprochen. 
Aber ist das überhaupt möglich? "Darf" die Firma das?

von Quantum (Gast)


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Erstmal einen VHS-Kurs "Deutsch" belegen, ok?

von Ich (Gast)


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referee schrieb:
> dass bei Einstellung direkt das Geld gezahlt wird, "nach 36
> Monaten".

Hä?
Welches Geld "nach 36 Monaten"?

Einer von uns beiden steht voll auf dem Schlauch und
referee schrieb:
> hatte es so
falsch
>verstanden

von Claus M. (energy)


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Er meint vermutlich, dass man im Tarif ja normalerweise nach 12, 24 und 
36 Monaten jeweils im Gehalt steigt, bis man nach 36 Monaten sein 
Endgehalt erreicht hat.

von Marx W. (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Er meint vermutlich, dass man im Tarif ja normalerweise nach 12, 24 und
> 36 Monaten jeweils im Gehalt steigt, bis man nach 36 Monaten sein
> Endgehalt erreicht hat.

AAAHHH! Ein Interpreter!

von aGast (Gast)


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Claus M. schrieb:
> 12, 24 und 36 Monaten jeweils im Gehalt steigt,
Also der einzige Automatismus den ich aus dem Tarifvertrag kenne ist der 
Wechsel von der Gruppe A in die Gruppe B in der jeweiligen 
Entgeltgruppe. Einen automatischen anstieg er Entgeltgruppen gibt es 
nicht. Manche Firmen arbeiten hier mit einem sog. Stufenplan. D.h.z.B. 
man wird für einen EG11 Stelle eingestellt, bekommt am Anfang aber die 
EG9. Da liegt es aber im Ermessen des Vorgesetzten (Wann er der Meinung 
ist du machst den Job gut genug) wann die nächsthöhere EG bezahlt wird.

von Claus M. (energy)


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Ne, vielleicht ist das nur in NRW so. Da wird INNERHALB der 
Entgeldgruppe das Gehalt nach 12, 24 und 36 Monaten angehoben.

Siehe:
http://www.metallnrw.de/uploads/media/METALL_NRW-Entgelttabellen_2012-2013_01.pdf

@Marx W.
^^

von Ich (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Ne, vielleicht ist das nur in NRW so. Da wird INNERHALB der
> Entgeldgruppe das Gehalt nach 12, 24 und 36 Monaten angehoben.


Dann wäre die Frage

referee schrieb:
> Aber ist das überhaupt möglich? "Darf" die Firma das?

überflüssig.

Die Entgeltgruppe darf angehoben werden, wo ist das Problem.

Aber was jemand meint und sich ggf. nicht richtig ausdrücken kann, will, 
...
weiß referee (Gast) am Besten.
Vielleicht testet er oder sie uns auch nur.

von referee (Gast)


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Sorry, tippe vom Handy aus und das macht mich bekloppt. Daher die 
unverständliche Ansage. Es ist wie Claus sagt. Es geht ja nicht um die 
Anhebung der Entgeltgruppe sondern darum innerhalb der Entgeltgruppe die 
Entlohnung zu bekommen, die es eigentlich erst nach 36 Monaten gibt.

von aGast (Gast)


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referee schrieb:
> nnerhalb der Entgeltgruppe die
> Entlohnung zu bekommen, die es eigentlich erst nach 36 Monaten gibt.

Das ist möglich und Verhandlungssache.

von Stefan R. (srand)


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referee schrieb:
> Ich hatte letzte Woche ein Bewerbungsgespräch und hatte es so
> verstanden, dass bei Einstellung direkt das Geld gezahlt wird, "nach 36
> Monaten". Es wurde jedenfalls von der dazu passenden Summe gesprochen.
> Aber ist das überhaupt möglich? "Darf" die Firma das?

Jedenfalls habe ich das genau so gemacht.

von Autor (Gast)


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Normal wird doch Weihnachts und Urlaubsgeld gestaffelt nach 
Betriebszugehörigkeit gezahlt, wenn ich das bei unserem BR Treff richtig 
verstanden hab :-D.

von Mark B. (markbrandis)


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Claus M. schrieb:
> Er meint vermutlich, dass man im Tarif ja normalerweise nach 12, 24 und
> 36 Monaten jeweils im Gehalt steigt, bis man nach 36 Monaten sein
> Endgehalt erreicht hat.

Nein, das ist kein Automatismus. Jedenfalls nicht bundesweit.

von Heikon (Gast)


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das ist möglich!!! damit hat man immer noch einen vertrag nach tarif.

bevor ich mich hier über gründe etc. auslasse:

bei mir war es so!
vom ersten tag den tabellenwert, als hätte ich schon 36 monate 
betriebszugehörigkeit und auch sofort das volle weihnachtsgeld (55%).
urlaubsgeld ist nicht gestaffelt und beträgt 3,6% pro urlaubstag.

hängt dann jetzt noch von der anzahl der wochenstunden ab und von der 
leistungszulage.

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