Hallo, ich bearbeite seit April 2013 ein Projekt in einer großen Firma als freiberuflicher Entwickler, vermittelt durch einen bekannten Vermittler. Laut urspr. Terminplan müsste die Aufgabe Oktober beendet sein, aber man hat 2 Monate zur Sicherheit drangehängt, somit endet der Projektvertrag am 31.12.2013. Mittlerweilen habe ich neue Anfragen über Xing bekommen, aber nicht angebissen. Stattdessen einen Urlaub gebucht von 1.1. bis 28.1.2014. Hinterher(!!) kam mir der Gedanke, doch noch mal den Projektvertrag durchzulesen, ob das Projekt wirklich am 31.12.2013 endet. Da viel mir die Formulierung "endet voraussichtlich" auf. Wie ist das zu verstehen? Muss ich auch nach dem 31.12. zur Verfügung stehen? Bzw., muss ich eine andere Beschäftigung (z.B. Urlaub) erst mit dem Ansprechpartner des Vermittlers abklären? Gruß
Projekt ist zu ende wenn es fertig ist. Wenn du es nicht fertig machst weil du lieber in den Urlaub fährst, wirst du wohl kaum eine gute Bewertung bekommen. Man sieht sich immer 2 mal im Leben. Sprich doch einfach mit den Leuten. Ich bin >10 Jahre selbstständig und konnte auch immer nur spontan Urlaub buchen bzw. musste x-mal umbuchen.
> Projekt ist zu ende wenn es fertig ist.
Aber oft wechseln die Mitarbeiter.
Ich muss dazu sagen, dass hier einiges schlecht gelaufen ist.
Die Tätigkeit ist eine ganz andere, als die ausgeschriebene.
Der Abteilungsleiter, der mich genommen hat, ist gleich danach gegangen
(von der Firma).
Der neue hat mir das Gefühl gegeben, ein Altlast des Vorgängers zu sein.
Zu Gesprächen wurde ich nie eingeladen, vom Fortschritt/Status des
Projekts hörte ich nur über dritte.
Wenn ich zu einer Verlängerung gefragt worden wäre, hätte ich sogar
gerne abgesagt, da es mir hier keinen Spass mehr macht.
Was mir andere über das Projekt sagen, ist es am 31.12. nicht beendet.
Bei allen anderen Firmen wurde reichlich vorher gefragt, ob ich
womöglich verlängern könnte, und habe einer Verlängerung meistens
zugestimmt.
Das ist eben kein Freiberuflervertrag sondern eine Scheinselbständigkeit, was Du da machst. Entweder ist die Sache benennbar, oder nicht. Wenn Du was komplett anderes tust, als beauftragt, dann arbeitest Du kein Gewerk ab. Wer gibt Dir denn vor, wann Du was zu tun hast? Offenbar der Abteilungsleiter und das ist SCHLECHT! Du musst das Gewerk abgeben, wenn es fertig ist und die Termine nennen und dann auch einhalten. In Deiner jetzigen Situation kannst Du froh sein, wenn die DRV das nicht mitbekommt und Du anderereseits Dein Geld bekommst. Aufgrund welcher Basis willst Du abrechnen?
>Aufgrund welcher Basis willst Du abrechnen?
Davon habe ich nichts geschrieben.
Mein Vertrag ist ein reiner Dienstvertrag über eine Mitarbeit für einen
bestimmten zeitraum.
Wenn das scheinselbständig ist, dann auch 95% der Verträge von
Hays/Gulp/...
Meine Frage bezog sich auf die Phrase "endet voraussichtlich".
Heißt das, das der Vermittler (mein Vertragspartner), den Zeitraum OHNE
mein Einverständnis verändern kann?
(Ich habe NACH dem voraussichtlichen Vertragsende einen Urlaub gebucht
und stünde nicht unmittelbar zur Verfügung)
J. Wa. schrieb: >>Aufgrund welcher Basis willst Du abrechnen? > > Davon habe ich nichts geschrieben. > Mein Vertrag ist ein reiner Dienstvertrag über eine Mitarbeit für einen > bestimmten zeitraum. > Wenn das scheinselbständig ist, dann auch 95% der Verträge von > Hays/Gulp/... > > Meine Frage bezog sich auf die Phrase "endet voraussichtlich". > Heißt das, das der Vermittler (mein Vertragspartner), den Zeitraum OHNE > mein Einverständnis verändern kann? > (Ich habe NACH dem voraussichtlichen Vertragsende einen Urlaub gebucht > und stünde nicht unmittelbar zur Verfügung) Wenn das Projekt länger dauert als der angegebene Zeitraum, muss dann entsprechend nachverhandelt werden. Urlaub kannst du da allemal nehmen.
Mittlerweilen vermute ich dass das Wörtchen "voraussichtlich" dazu dient, dass der Vermittler vorzeitig beenden kann. Eine Verlängerung macht ohnehin nur bei beiderseitigen Einverständnis Sinn. Wenn ich bei dringenden Personalbedarf auf meinen Urlaub bestehe, könnte das mein letztes Projekt bei der Firma gewesen sein. Muss man abwägen.
J. Wa. schrieb: > Wenn ich bei dringenden Personalbedarf auf meinen Urlaub bestehe, könnte > das mein letztes Projekt bei der Firma gewesen sein. Nun, diese Möglichkeit besteht. Aber: Du arbeitest dort seit April 2013. hast du seitdem "Urlaub" genommen - außer evtl. Brückentage? Klassischer Urlaub ist es ja eh nicht, da du ja kein Angestellter bist... Eigentlich sollte es schon sein, dass man nach einem 3/4 Jahr mal "Urlaub" nehmen kann.
J. Wa. schrieb: > Wenn das scheinselbständig ist, dann auch 95% der Verträge von > Hays/Gulp/... Da gibt es ja diesbezügliche Aussagen, dass dies durchaus der Fall sein könnte.
Ja, das ist aber ein anderes Thema und sollte in einen separaten Thread behandelt werden, da es zu umfangreich ist. Ok?
Ich hatte ein Telefongespräch mit einer Dame von H... . Sie meinte alle Verträge wären so. Anscheinend hat das Wort "voraussichtlich" keine Bedeutung. Wenn es eine Verlängerung gibt, fragt der Kunde 1-2 Monate vorher bei dem Vermittler nach, und dieser spricht sich mit dem "Experten" ab. 1-2 Monate halte ich etwas kurz. In meinem Fall hat der "Kunde" (d.h. die Firma, die Freiberufler beschäftigt) mich direkt gefragt, und nach meinem Zustimmen dem Vermittler bescheid gegeben.
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