Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Formulierung "endet voraussichtlich" im Freelance-Projektvertrag


von J. W. (nuernberger)


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Hallo,
ich bearbeite seit April 2013 ein Projekt in einer großen Firma als 
freiberuflicher Entwickler, vermittelt durch einen bekannten Vermittler.
Laut urspr. Terminplan müsste die Aufgabe Oktober beendet sein, aber man 
hat 2 Monate zur Sicherheit drangehängt, somit endet der Projektvertrag 
am 31.12.2013.

Mittlerweilen habe ich neue Anfragen über Xing bekommen, aber nicht 
angebissen.
Stattdessen einen Urlaub gebucht von 1.1. bis 28.1.2014.
Hinterher(!!) kam mir der Gedanke, doch noch mal den Projektvertrag 
durchzulesen, ob das Projekt wirklich am 31.12.2013 endet.
Da viel mir die Formulierung "endet voraussichtlich" auf.

Wie ist das zu verstehen?
Muss ich auch nach dem 31.12. zur Verfügung stehen?
Bzw., muss ich eine andere Beschäftigung (z.B. Urlaub) erst mit dem 
Ansprechpartner des Vermittlers abklären?
Gruß

von TTL (Gast)


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Projekt ist zu ende wenn es fertig ist. Wenn du es nicht fertig machst 
weil du lieber in den Urlaub fährst, wirst du wohl kaum eine gute 
Bewertung bekommen. Man sieht sich immer 2 mal im Leben. Sprich doch 
einfach mit den Leuten. Ich bin >10 Jahre selbstständig und konnte auch 
immer nur spontan Urlaub buchen bzw. musste x-mal umbuchen.

von J. W. (nuernberger)


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> Projekt ist zu ende wenn es fertig ist.
Aber oft wechseln die Mitarbeiter.

Ich muss dazu sagen, dass hier einiges schlecht gelaufen ist.
Die Tätigkeit ist eine ganz andere, als die ausgeschriebene.
Der Abteilungsleiter, der mich genommen hat, ist gleich danach gegangen 
(von der Firma).
Der neue hat mir das Gefühl gegeben, ein Altlast des Vorgängers zu sein.
Zu Gesprächen wurde ich nie eingeladen, vom Fortschritt/Status des 
Projekts hörte ich nur über dritte.
Wenn ich zu einer Verlängerung gefragt worden wäre, hätte ich sogar 
gerne abgesagt, da es mir hier keinen Spass mehr macht.

Was mir andere über das Projekt sagen, ist es am 31.12. nicht beendet.
Bei allen anderen Firmen wurde reichlich vorher gefragt, ob ich 
womöglich verlängern könnte, und habe einer Verlängerung meistens 
zugestimmt.

von Medikus Maximus (Gast)


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Das ist eben kein Freiberuflervertrag sondern eine 
Scheinselbständigkeit, was Du da machst. Entweder ist die Sache 
benennbar, oder nicht. Wenn Du was komplett anderes tust, als 
beauftragt, dann arbeitest Du kein Gewerk ab. Wer gibt Dir denn vor, 
wann Du was zu tun hast? Offenbar der Abteilungsleiter und das ist 
SCHLECHT!

Du musst das Gewerk abgeben, wenn es fertig ist und die Termine nennen 
und dann auch einhalten.

In Deiner jetzigen Situation kannst Du froh sein, wenn die DRV das nicht 
mitbekommt und Du anderereseits Dein Geld bekommst.

Aufgrund welcher Basis willst Du abrechnen?

von J. W. (nuernberger)


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>Aufgrund welcher Basis willst Du abrechnen?

Davon habe ich nichts geschrieben.
Mein Vertrag ist ein reiner Dienstvertrag über eine Mitarbeit für einen 
bestimmten zeitraum.
Wenn das scheinselbständig ist, dann auch 95% der Verträge von 
Hays/Gulp/...

Meine Frage bezog sich auf die Phrase "endet voraussichtlich".
Heißt das, das der Vermittler (mein Vertragspartner), den Zeitraum OHNE 
mein Einverständnis verändern kann?
(Ich habe  NACH dem voraussichtlichen Vertragsende einen Urlaub gebucht 
und stünde nicht unmittelbar zur Verfügung)

von Jeje (Gast)


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J. Wa. schrieb:
>>Aufgrund welcher Basis willst Du abrechnen?
>
> Davon habe ich nichts geschrieben.
> Mein Vertrag ist ein reiner Dienstvertrag über eine Mitarbeit für einen
> bestimmten zeitraum.
> Wenn das scheinselbständig ist, dann auch 95% der Verträge von
> Hays/Gulp/...
>
> Meine Frage bezog sich auf die Phrase "endet voraussichtlich".
> Heißt das, das der Vermittler (mein Vertragspartner), den Zeitraum OHNE
> mein Einverständnis verändern kann?
> (Ich habe  NACH dem voraussichtlichen Vertragsende einen Urlaub gebucht
> und stünde nicht unmittelbar zur Verfügung)

Wenn das Projekt länger dauert als der angegebene Zeitraum, muss dann 
entsprechend nachverhandelt werden. Urlaub kannst du da allemal nehmen.

von J. W. (nuernberger)


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Mittlerweilen vermute ich dass das Wörtchen "voraussichtlich" dazu 
dient, dass der Vermittler vorzeitig beenden kann.
Eine Verlängerung macht ohnehin nur bei beiderseitigen Einverständnis 
Sinn.
Wenn ich bei dringenden Personalbedarf auf meinen Urlaub bestehe, könnte 
das mein letztes Projekt bei der Firma gewesen sein.
Muss man abwägen.

von klausr (Gast)


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J. Wa. schrieb:
> Wenn ich bei dringenden Personalbedarf auf meinen Urlaub bestehe, könnte
> das mein letztes Projekt bei der Firma gewesen sein.

Nun, diese Möglichkeit besteht. Aber: Du arbeitest dort seit April 2013. 
hast du seitdem "Urlaub" genommen - außer evtl. Brückentage? Klassischer 
Urlaub ist es ja eh nicht, da du ja kein Angestellter bist...
Eigentlich sollte es schon sein, dass man nach einem 3/4 Jahr mal 
"Urlaub" nehmen kann.

von Medikus Maximus (Gast)


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J. Wa. schrieb:
> Wenn das scheinselbständig ist, dann auch 95% der Verträge von
> Hays/Gulp/...
Da gibt es ja diesbezügliche Aussagen, dass dies durchaus der Fall sein 
könnte.

von J. W. (nuernberger)


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Ja, das ist aber ein anderes Thema und sollte in einen separaten Thread 
behandelt werden, da es zu umfangreich ist. Ok?

von J. W. (nuernberger)


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Ich hatte ein Telefongespräch mit einer Dame von H... .
Sie meinte alle Verträge wären so. Anscheinend hat das Wort 
"voraussichtlich" keine Bedeutung.
Wenn es eine Verlängerung gibt, fragt der Kunde 1-2 Monate vorher bei 
dem Vermittler nach, und dieser spricht sich mit dem "Experten" ab.

1-2 Monate halte ich etwas kurz. In meinem Fall hat der "Kunde" (d.h. 
die Firma, die Freiberufler beschäftigt) mich direkt gefragt, und nach 
meinem Zustimmen dem Vermittler bescheid gegeben.

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