Hallo,
Habe seit ein paar Tagen einen Vertrag vorliegen.
Angebot für eine Bachelorarbeit in einem Betrieb.
Über die Vergütung wurde vorher gesprochen und 500 Euro fand ich knapp,
aber okay. Bei der Hochschule hätte es garnichts gegeben.
Im Vertrag steht, dass der Betrag zuzüglich nachweisbarer Fahrtkosten
oder Mietwohnung ist.
Eine Mietwohnung wäre klar nachweisbar. Mietvertrag eines kleinen
Appartments. Fertig.
Öffis wären auch nachweisbar.
Beim Auto ist das schwieriger, würde das aber gerne in Anspruch nehmen,
da die einzelne Fahrt 37km beträgt. Ne Wohnung kommt nur bedingt in
Frage, wohne ja schon außerhalb des Elternhauses, so schnell umziehen
(und das für 4 Monate) ist nicht drin.
Jemand der weiterhelfen kann?
PS: Habe versucht im Personalwesen anzurufen. Der Herr ist derzeit nicht
da und mir wurde gesagt, dass ich es übernächste Woche nochmal probieren
soll. :/
Mfg
Micha
Bachelorant schrieb:> Hallo,>> Habe seit ein paar Tagen einen Vertrag vorliegen.> Angebot für eine Bachelorarbeit in einem Betrieb.> Über die Vergütung wurde vorher gesprochen und 500 Euro fand ich knapp,> aber okay. Bei der Hochschule hätte es garnichts gegeben.
Schreib doch mal was zu Randbedingungen. Wohnen bei Muttern, eigenes
Auto, etc.. 37km sind aber nicht viel, eine Zweitwohnung wohl reiner
Quatsch.
37km pendelten sogar Studenten zu meiner Zeit täglich mit dem Auto an
die FH.
Bedingungsfeind schrieb im Beitrag #3355813:
> also 37 km ist ohne weiteres machbar zu pendeln.
Hallo,
Ja, ich will ja auch pendeln. Sehe die Strecke auch nicht als
problematisch an.
Randbedingungen:
Habe ein eigenes Appartement, zwecks Studium (rund 300€/Monat warm). Das
möchte ich nur wegen der Bachelorarbeit nicht aufgeben und eine
Zweitwohnung ist quatsch. Auto habe ich. Selbstfinanziert.
Daher die Frage ob und wie ich Fahrtkosten geltend machen kann, da diese
explizit im Vertrag erwähnt werden.
Mfg
Micha
Bachelorant schrieb:> Randbedingungen:> Habe ein eigenes Appartement, zwecks Studium (rund 300€/Monat warm). Das> möchte ich nur wegen der Bachelorarbeit nicht aufgeben und eine> Zweitwohnung ist quatsch. Auto habe ich. Selbstfinanziert.>> Daher die Frage ob und wie ich Fahrtkosten geltend machen kann, da diese> explizit im Vertrag erwähnt werden.
Frag mal nach dem km-Satz.
Bei 37km bekommst du bei 22 Arbeitstagen im Monat ungefähr 1500km
zusammen, macht bei Zugrundelegung von 20Ct. pro km dann 300€. Eine
Zweitunterkunft am Ort halte ich deswegen für Nonsens.
Du hast doch bestimmt noch eine Mami, die für dich in der Firma anrufen
und fragen kann, ob dir sonst noch jemand auf diese Frage antworten kann
wie z.B. dein Betreuer, Vorgesetzter oder wer auch immer.
Kolophonium schrieb:> Du hast doch bestimmt noch eine Mami, die für dich in der Firma anrufen> und fragen kann, ob dir sonst noch jemand auf diese Frage antworten kann> wie z.B. dein Betreuer, Vorgesetzter oder wer auch immer.
Stimmt! Die haben alle nichts besseres zu tun und wissen alle
grundsätzlich über alles Vertragsrechtliche Bescheid. Wird schon seinen
Grund haben warum auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen wird!
Claus M. schrieb:> Normal zahlen die Firmen 30 Cent pro Entfernungskilometer (also 37 * 0,3> = 11,10€ pro Tag an dem du angefahren kommst).
Danke, das habe ich auch bereits ergooglet.
Ich war mir aber unsicher ob das tatsächlich so gehandhabt wird.
Erscheint mir im Verhältnis doch recht viel.
Bedingungsfeind schrieb im Beitrag #3355889:
> das zahlen z.B. Dienstleister wenn man auf Dienstreise zum Kunden ist,> aber nicht Firmen, wo man einfach nur zum Standort fährt.
Soll das heißen, dass überhaupt nichts gezahlt wird?
Warum steht das so im Vertrag?
Danke an alle!
Claus M. schrieb:> Normal zahlen die Firmen 30 Cent pro Entfernungskilometer (also 37 * 0,3> = 11,10€ pro Tag an dem du angefahren kommst).
Was ist schon normal?
Ich bekam es immer mit 20Ct./km zu tun, zu einem VG
Reisekostenerstattung auch mal 17,5Ct., wenn sie überhaupt einer
erstattete. Die Arbeitsagentur legt für Reisekostenerstattung mit dem
eigenen PKW auch genau 20Ct. zugrunde.
30Ct. zur Arbeit gelten nur in einer Einkommensteuererklärung. Und da
fallen auch noch 10 zumutbare km weg, dann bekommst du da auch rein gar
nichts.
>Stimmt! Die haben alle nichts besseres zu tun
Nur weil du damit überfordert wärst, heißt das noch lange nicht, daß
andere das auch sind.
Ich gehe mal davon aus, daß du noch Schüler oder Student bist. Zu
Üblicherweise gibt es in seriösen Firmen eine Stellvertreterregelung.
Oder glaubst du, daß z.B. bei längerer Erkrankung oder Urlaub des
Personalverantwotlichen alle Tätigkeiten eingestellt werden.
Kolophonium schrieb:> Oder glaubst du, daß z.B. bei längerer Erkrankung oder Urlaub des> Personalverantwotlichen alle Tätigkeiten eingestellt werden.
Nein.
Aber weniger wichtige und zeitlich unkritische Dinge werden
grundsätzlich hinten angestellt. Nicht nur in der Personalabteilung
sondern auch in sämtlichen anderen Abteilungen.
Zu meiner Werksstudentenzeit war ich beim Erfragen von Informationen
geschlagene 20 Minuten in der Leitung bevor ich beim zuständigen
Mitarbeiter gelandet bin, weil mir niemand helfen konnte. Wenn diejenige
krank gewesen wäre, hätte man mich auch auf Tag X verwiesen.
Wilhelm F. schrieb:> Claus M. schrieb:>>> Normal zahlen die Firmen 30 Cent pro Entfernungskilometer (also 37 * 0,3>> = 11,10€ pro Tag an dem du angefahren kommst).>> Was ist schon normal?>> Ich bekam es immer mit 20Ct./km zu tun, zu einem VG> Reisekostenerstattung auch mal 17,5Ct., wenn sie überhaupt einer> erstattete. Die Arbeitsagentur legt für Reisekostenerstattung mit dem> eigenen PKW auch genau 20Ct. zugrunde.>> 30Ct. zur Arbeit gelten nur in einer Einkommensteuererklärung. Und da> fallen auch noch 10 zumutbare km weg, dann bekommst du da auch rein gar> nichts.
Quatsch. Vernünftige Firmen zahlen das auch an Leute die Diplomarbeit
schreiben. Unsere z.B. Alles andere sind Gülle-Klitschen.
Claus M. schrieb:> Quatsch. Vernünftige Firmen zahlen das auch an Leute die Diplomarbeit> schreiben. Unsere z.B.
Magst du sie nennen, damit ich auch mal an Richtige geraten kann?
;-)
> Alles andere sind Gülle-Klitschen.
Sorry, da konnte ich mangels Erfahrung noch nicht mit reden.
Bachelorant schrieb:> würde das aber gerne in Anspruch nehmen,> da die einzelne Fahrt 37km beträgt.
Jeden Tag pendelts du ja ned zur Firma, da ist die Zweitwohnung
rausgeschissenes Geld!
Wenn du nicht die Mietwohnung nimmst, so sind deine Fahrten
Studienwohnung zu deinen "Arbeitsplatz" zu ersetzen.
Den Nachweis erbringste durch deine Zeitkarte, den ich denk du wirst
kaum so durch die Firmeneingangstür latschen können! Die Zeitdaten
kannste dir dann vom Lohnbüro ausdrucken lassen und als Nachweis für
deine Fahrten beilegen.
Wenn es so eine Zugangsdatenerfassung nicht gibt, machste halt deine
eigene Tagesberichte mit Beginn und Ende der Tätigkeit plus bißchen
Beschreibung was du gemacht hast!