Hallo, können die großen Zeitarbeitsfirmen wie Ferchau, Brunel etc. eigentlich einen Entwickler betriebsbedingt kündigen? Ich meine, irgendwelche Aufträge werden die ja immer haben, so dass eine betriebsbedingte Kündigung eigentlich vor dem Arbeitsgericht kaum Bestand haben dürfte, oder? Habt Ihr Erfahrungen damit?
Ob so eine Kündigung Bestand hat, findet das Arbeitsgericht dann schon raus. In der Regel ist das aber eher ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass man den AN aus welchen Gründen auch immer loswerden möchte. Der AN hat dann u.U. auch kein Interesse sich in den Laden wieder "reinzuklagen" und schluckt das einfach, oder erwirkt einen Aufhebungsvertrag mit eventueller Abfindung.
Jede Firma kann betriebsbedingt (d.h. mangels Auträgen) kündigen. TO "irgendwelche Aufträge werden die ja immer haben" Das ist eine Vermutung, die man nicht nachweisen kann. Und ob die Person für die Aufträge geeignet ist, entscheidet die Firma. Bei einem job in der Zeitarbeit sitzt man immer auf dem Schleuderstuhl - die kurzen Kündigungsfristen machen´s möglich. Eine Klage bringt bestenfalls eine Abfindungszahlung ein.
Jo S. schrieb: > Bei einem job in der > Zeitarbeit sitzt man immer auf dem Schleuderstuhl - die kurzen > Kündigungsfristen machen´s möglich. > > Eine Klage bringt bestenfalls eine Abfindungszahlung ein. Die Kündigungsfristen sind überall gleich (es sei denn es sind tariflich längere vereinbart). Bei der Zeitarbeit kommen längere Kündigungsfristen selten vor, da viele eh schon nach wenigen Monaten wieder draußen sind und die Kündigungsfrist nur 4 Wochen beträgt. Ein Bekannter (Maschinenbau-Ing.) hat vor kurzem die Kündigung (betriebsbedingt) von seinem "Dienstleister" bekommen. Die Aufräge müssen ja zu einem passen, ein Maschinenbau-Ing. kann ja schlecht als Elektronikentwickler irgendwo anfangen. Kein Auftrag für Maschinenbauer in Ausssicht - Kündigung.
Wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen, kann natürlich daraus gekündigt werden. Ja... ..aber.. bei jeder Kündigung aus betrieblichem Anlass ist eine Sozialauswahl durchzuführen. Dabei werden Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung meist tabellarisch ausgewertet und den letzten beißen die Hunde. High Potentials können aus dem Vergleich ausgenommen werden. D.h., es muss nicht nymphomanisch (zwangsläufig;-) derjenige gehen, der keinen Folgeeinsatz bekommen hat, sondern der am wenigsten Schutzwürdige. Sehr unpraktisch für die Verleiher- Im Kündigungsschutzprozess muss der AG das Vorliegen der Voraussetzungen BEWEISEN! Was nutzt so ein Prozess? Kaum einer klagt sich wieder auf "seine" Stelle. Im übrigen muss man als Kläger notfalls darlegen können, dass ein anderer Kollege weniger schutzwürdig ist und ihn damit praktisch ans Messer liefern -> toll fürs Betriebsklima. Wenn man "gewinnt" ist man seinen Job (noch) nicht los, aber ob man willkommen ist? Strategisch legt man dar, dass die Kündigung rechtswidrig ist. Dann bietet man an, auf das AV gegen Zahlung einer Entschädigung zu verzichteten (sog Abfindung). Je stärker die Argumente, umso mehr kann man rausschlagen. Hier wieder das "Aber": Die Leihbuden kennen sich untereinander.... In der ANÜ ist eine "betriebsbedingte Kündigung" schnell ausgesprochen und gehört zum täglichen Business der Disponenten. Problematisch ist jedoch, dass das Risiko einsatzfreier Zeiten das Betriebsrisiko des Verleihers ist und dem Sklaven nicht ganz so einfach aufgebürdet werden darf. Daher sind die arbeitsgerichtlichen Anforderungen, die an die "unternehmerische Entscheidung" gestellt werden, schon zu beachteten. Neben der sozialen Auswahl muss der AG noch darlegen, warum er das Fachgebiet des zu kündigenden denn aufgegeben hat, ob er sich um Aufträge bemüht hat, dass er den Bereich (wirklich) aufgegeben, outgesourct oder verkauft hat etc. Das bedeutet zugleich, dass der AG sich in die Karten schauen lassen muss, und arbeitsgerichtliche Prozesse sind öffentlich. Die soziale Rechtfertigung einer Kündigung wird übrigens erst nach sechsmonatigen Bestehen des AV geprüft. Bis dahin braucht der AG überhaupt keinen Grund zu haben und zu nennen.
Hängt die Sechsmonatsfrist mit der Probezeit zusammen?
Ok, danke für die ausführliche Antwort. Heißt: In der Praxis ist die betriebsbedingte Kündigung bei Verleihern Usus, obwohl sie in den meisten Fällen wohl einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten würden.
Nein, nicht direkt. Die Probezeit "kann" vereinbart werden, und darf gem. § 622 Abs. 3 BGB nicht länger als 6 monate dauern. Die 6 monatige Wartezeit ist gem. 1 Abs. I KSchG dagegen obligatorisch.
Das heißt, daß Kündigungsschutz generell erst ab dem 7. Monat eintritt? Kündigungsfrist: 2 Wochen, ab 7. Monat 4 Wochen. Die gesetzl. Kündigungsfrist verlängert sich erst nach 5 J. Betriebszugehörigkeit auf 2 Monate für den AG. Durch Tarifverträge kann die Frist verlängert werden.
Ich schrieb: > Jo S. schrieb: >> Hängt die Sechsmonatsfrist mit der Probezeit zusammen? > > Ja! Eben nicht! Selbst wenn keine oder eine kürzere Probezeit vereinbart wird, gelten die 6 Monate Wartezeit nach dem KSchG. Probezeit bedeutet nicht mehr oder weniger als eine für beide Seiten verkürzte Kündigungsfrist. Nach BGB sind das 2 Wochen ohne festgelegten Austrittstermin. In TVen werden zumeist gestaffelte Fristen bis zu einen Tag vereinbart. Jo S. schrieb: > Das heißt, daß Kündigungsschutz generell erst ab dem 7. Monat eintritt? > Kündigungsfrist: 2 Wochen, ab 7. Monat 4 Wochen. Genau so ist es. Der allgemeine KSchutz tritt erst nach 6 Monaten ein. Weitere Bedingung ist noch, dass der AG mehr als 10, also mindestens 10,25 AN beschäftigt. Hier werden nicht die Nasen gezählt, sondern die Zahl wird nach einem Schlüssel (§ 23 KSchG) berechnet. (Für Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2004 begonnen haben, gelten 5,25 MiA, wobei diese 5,25 MiA aber auch vor dem 1.1.2004 angefangen haben müssen. Kompliziert wegen einer Rechtsänderung im Jahre 2004). Jo S. schrieb: > Die gesetzl. Kündigungsfrist verlängert sich erst nach 5 J. > Betriebszugehörigkeit auf 2 Monate für den AG. Durch Tarifverträge kann > die Frist verlängert werden. Ja. Sie verlängert sich für arbeitgeberseitige Kündigungen schon nach 2 Jahren auf einem Monat zum Monatsende.
Christian schrieb: > Hallo, > > können die großen Zeitarbeitsfirmen wie Ferchau, Brunel etc. eigentlich > einen Entwickler betriebsbedingt kündigen? Ich meine, Ja, brauche ja keinen Auftrag mehr für dich finden! Hat der Entleiher keine Lust an dir, kann es passieren, dass du von heut auf Gestern gekündigt bist wg. Wegfall der Beschäftigungsbegründung! > irgendwelche > Aufträge werden die ja immer haben, Aber der Entleiher bestimmt wer ihm auf dem Hof kommt! > so dass eine betriebsbedingte > Kündigung eigentlich vor dem Arbeitsgericht kaum Bestand haben dürfte, > oder? Träumst du?
Christian schrieb: > Ok, danke für die ausführliche Antwort. Heißt: In der Praxis ist die > betriebsbedingte Kündigung bei Verleihern Usus, obwohl sie in den > meisten Fällen wohl einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten > würden. Richtig. Es ist auf den ersten Blick auch die einzigste Möglichkeit den MiA loszuwerden. Sonst gäbe es noch die personenbedingte Kündigung. Da müssen aber die Gründe in der Person des AN liegen, also Krankheit, fehlende Qualifikation oder fehlende Berechtigungen usw.. Oder die verhaltensbedingte Kündigung, der aber idR eine Abmahnung voraus gehen muss. Nur wer hat schon Zeit und nerven, über Monate hinweg zu warten und zu streiten, insbesondere dann, wenn er/sie eine neue Anstellung gefunden hat. Erfahrungsgemäß "gewinnen" 80% der Kläger ihren KSchutzProzess, jedoch nicht ihre Stelle zurück.
Marx W. schrieb: > Ja, brauche ja keinen Auftrag mehr für dich finden! > Hat der Entleiher keine Lust an dir, kann es passieren, dass du von heut > auf Gestern gekündigt bist wg. Wegfall der Beschäftigungsbegründung! Mag sein. Nur den Personaler von Ferchau und Konsorten möchte ich erleben, der dem Arbeitsgericht beweist, dass er keine Ingenieure mehr braucht und auch keine Aufträge und Einsatzmöglichkeiten in Sicht hat, aber troztdem expandiert. Naja, in Einzelfällen ist das sicher denkbar, bei kleineren Verleihern sogar glaubhaft.
Christian schrieb: > Habt Ihr Erfahrungen damit? Noch was.. Persönliche Erfahrungen aus dem eigenem Prozess oder dem des Schwagers.. lassen sich nicht verallgemeinern. Der Prozessausgang hängt immer von der Art der Prozessführung, dem Prozessziel, Überzeugungskraft, Zeugen und Beweismitteln und manchmal sogar von den Tatsachen ab ;-)
WinkelAvocado schrieb: > ist und dem Sklaven Was für eine Verharmlosung. Sklaven sind schon alle abhängig Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt. Beim Verleiher ist man nur noch die Lohnhure und wer glaubt ihr, ist der Zuhälter?
OT: vor 3 Wochen hatten wir die Chance. Hätten alle Leihmis, Arbeitslosen, Rentner und andere strukturell Benachteiligte mal nicht Mutti, sondern Onkel Gregor gewählt, hätten wir jetzt eine linke Mehrheitsregierung und die Leiharbeit würde abgeschaft. Nur sicher wäre dass dann das kleinste Problem gewesen ;-)
MützeGlatzeMützeGlatze schrieb im Beitrag #3363624:
> Armut für Alle!
Dann zieh dich mal warm an, denn das wird kommen.
Ist schon beschlossene Sache.
MützeGlatzeMützeGlatze schrieb im Beitrag #3363659: > schneller im Ausland als du "Armut" jodeln kannst! Aber nur solange die Weltwirtschaft stabil bleibt. Wenn die Amis ihren Kram nicht in den Griff bekommen, kann das fatale Folgen haben. Da nützt dir dann die Flucht ins Ausland nämlich wieviel? Nämlich NICHTS. WinkelAvocado schrieb: > vor 3 Wochen hatten wir die Chance. > Hätten alle Leihmis, Arbeitslosen, Rentner und andere strukturell > Benachteiligte mal nicht Mutti, sondern Onkel Gregor gewählt, hätten wir > jetzt eine linke Mehrheitsregierung und die Leiharbeit würde abgeschaft. Warte erst mal ab, noch ist nichts in trockenen Tüchern. Der Begriff "Neuwahlen" ist in den Medien schon aufgetaucht. Ich würde da jetzt keine großen Zukunftspläne schmieden, weil man im Moment sich noch nicht (relativ) sicher sein kann.
Böser Onkel schrieb: > Wenn die Amis ihren Kram nicht in den Griff bekommen, kann > das fatale Folgen haben. Ich kann Entwarnung verkünden: Das Theaterspiel ist beendet und die neuen Gelddruckaufträge sind erteilt worden.
Böser Onkel schrieb: > Warte erst mal ab, noch ist nichts in trockenen Tüchern. > Der Begriff "Neuwahlen" ist in den Medien schon aufgetaucht. Ist auch nur Theater!
MützeGlatzeMützeGlatze schrieb im Beitrag #3363682:
> Hast schon Nahrung und Waffen im Keller gesammelt?
Beides muß nicht dumm sein - längerfristig gesehen. ;)
MützeGlatzeMützeGlatze schrieb im Beitrag #3363682: > Ja genau und wenn ein Meteor einschlägt, dann nützt mir das Ausland auch > nicht, eh? :D Denn siehe mal zu das du schnell einen Fusionsreaktor und den Warp-Antrieb entwickelst, damit du rechtzeitig ins außerplanetarische Ausland verduften kannst. > Du bist wohl so ein depressiver Unterangsprophet. Liest sich das so? Besser vorbereitet sein, als rum jammern. > Hast schon Nahrung und Waffen im Keller gesammelt? So was hat man, oder sollte man, als Puffer ohnehin ständig vorrätig haben. ;-)
Böser Onkel schrieb: > Der Begriff "Neuwahlen" ist in den Medien schon aufgetaucht. Es gibt keine Neuwahlen, da jede Partei die im Bundestag sitzt keine Verbesserung ihres letzten Ergebnis erwarten kann! Heiße Luft für nix, wären Neuwahlen also! Die GroKo komt, da hilft kein Rüttel oder Schütteln!
Jo S. schrieb: > Beides muß nicht dumm sein - längerfristig gesehen. ;) Kommt drauf an ob man am lnagen Ende noch lebt.
Böser Onkel schrieb: >> Hast schon Nahrung und Waffen im Keller gesammelt? > So was hat man, oder sollte man, als Puffer ohnehin ständig vorrätig > haben. ;-) Im Wehrdienst gab es schon mal einen Restbestände-Tag. Meistens, wenn mal ein paar Tage ein Alarm simuliert wurde. Ölsardinen, oder Heringsfilets in Öl, das ist noch 10 Jahre nach dem Haltbarkeitsdatum genießbar. Und ohne ein Feuer zu machen. Kürzlich wurde noch ein Restbestand Dosenbrot irgendwo gefunden, aus dem WW2, es war noch voll genießbar und unbedenklich. Auch 50 Jahre hinter dem Haltbarkeitsdatum. So Ölsardinenzeugs wird dann nicht vernichtet. Es wird durch einen Lebensmittelprüfer geprüft, ob es in Ordnung ist, und dann an die Kameraden verfüttert. Denn man möchte sich keinesfalls Beschwerden oder den Ausfall einer ganzen Kompanie einhandeln.
Ein Verleiher ist ein Verleiher ist ein Verleiher, der am Ende dem Verleihten an der Wurzel zupft.
Christian schrieb: > können die großen Zeitarbeitsfirmen wie Ferchau, Brunel etc. eigentlich > einen Entwickler betriebsbedingt kündigen? Bii uns lief das so ab: Fa. will sparen ------> Externe raus innerhalb von 3 Wochen ------> Externe wurden am letzten Arbeitstag vom Verleiher ins Büro gebeten ------> Kündigung der Leiher
Leihheini schrieb: > Christian schrieb: >> können die großen Zeitarbeitsfirmen wie Ferchau, Brunel etc. eigentlich >> einen Entwickler betriebsbedingt kündigen? > > Bii uns lief das so ab: Fa. will sparen ------> Externe raus innerhalb > von 3 Wochen ------> Externe wurden am letzten Arbeitstag vom Verleiher > ins Büro gebeten ------> Kündigung der Leiher Kommt mir bekannt vor. Schön bis zur letzten Sekunde reinhauen. Die Kündigsfrist ist durch das Überstundenkonto+Resturlaub meist gut abgedeckt. Gegen den Arbeitgeber klagen kann man. Mit welchem Ziel? Höhere Abfindung? Wiedereinstellung? Wenn ich mich auf Wiedereinstellung bei einem großen Dienstleister (Ferchau, Brunel, ..) einklagen würde, was machen die dann mit mir? Tolle Jobs bei guten großen Kunden möglichst ortsnah? Oder bei den eher unbeliebten Kunden (Chef ist ein Arxxx) am Ende der Welt, hunderte Kilometer entfernt? @Willi: Die uralten Stories vom Wehrdienst kenne ich auch, aber die interessieren eigentlich kaum noch einen, bzw. keine Sau mehr.
Ich schrieb: > Tolle Jobs bei guten großen Kunden möglichst ortsnah? > Oder bei den eher unbeliebten Kunden (Chef ist ein Arxxx) am Ende der > Welt, hunderte Kilometer entfernt? ja gut, wer einen guten Job will, muss halt etwas Flexibilität zeigen. Wer in einer wirtschaftlich schwachen Region lebt, darf dort keinen Top Job vor Ort erwarten. Aber das ist einigen hier ja schon zu "bedingungsfeindlich". Jedenfalls, es gibt auch Leihfirmen die geben einem 6 Monate Kündigungsfrist, einfach weil die es schwer haben überhaupt Leute zu halten. Auch einige Mittelständler arbeiten so.
Informatiker schrieb: > Ich schrieb: >> Tolle Jobs bei guten großen Kunden möglichst ortsnah? >> Oder bei den eher unbeliebten Kunden (Chef ist ein Arxxx) am Ende der >> Welt, hunderte Kilometer entfernt? > > ja gut, wer einen guten Job will, muss halt etwas Flexibilität zeigen. > Wer in einer wirtschaftlich schwachen Region lebt, darf dort keinen Top > Job vor Ort erwarten. Aber das ist einigen hier ja schon zu > "bedingungsfeindlich". OK, aber man kann einen, der sich einklagt, auch absichtlich durch die Gegend schicken, selbst wenn man vor Ort was hat. Den will man dann raus haben. > Jedenfalls, es gibt auch Leihfirmen die geben einem 6 Monate > Kündigungsfrist, einfach weil die es schwer haben überhaupt Leute zu > halten. Auch einige Mittelständler arbeiten so. Bei Leihfirmen kenne ich da keine, bei Mittelständlern sieht das sicher anders aus. Die Qualifikation muss dann auch stimmen.
Ich schrieb: > Bei Leihfirmen kenne ich da keine, bei Mittelständlern sieht das sicher > anders aus. > Die Qualifikation muss dann auch stimmen. naja gut ok, ich spreche ja nur von "IT Leihfirmen", also "minderwertige" Leihfirmen in den Augen einer gewisser Leute hier. Dort gibt es in der Tat Firmen die nur schwer an Personal kommen. Meist ist die Probezeit dort recht hart, aber wer die überstanden hat, den will das Unternehmen dann langfristig auch halten. Da gibt es sogar viele Mittelständler, da kriegt man nach 2 Jahren Zugehörigkeit schon einen Firmenwagen, inkl. Benzinkosten für private Nutzung. Und wer dort mit BE einsteigt, kriegt den teils auch schon direkt nach der Probezeit. Aber ok, ich erzähle ja nur aus den Erfahrungen von "minderwertigen" IT Firmen ...
Informatiker schrieb: > Aber ok, ich erzähle ja nur aus den Erfahrungen von "minderwertigen" IT > Firmen ... Wie überall, es gibt überall Qualitätsunterschiede. Ein guter Verleiher kündigt auch nicht so schnell betriebsbedingt, um beim Thema zu bleiben.
Stell' Dir vor, Du wärst Chef einer Verleiherfirma und Dein Kunde setzt Dir Deine Leute vor die Tür oder hat keine Aufträge mehr für Dich. Andere Aufträge sind leider nicht in Sicht oder decken den Ausfall nicht komplett ab. Was würdest Du machen?
Pete K. schrieb: > Stell' Dir vor, Du wärst Chef einer Verleiherfirma und Dein Kunde setzt > Dir Deine Leute vor die Tür oder hat keine Aufträge mehr für Dich. > Andere Aufträge sind leider nicht in Sicht oder decken den Ausfall nicht > komplett ab. > Was würdest Du machen? Wenn ich 50% meiner Leute bei einem einzigen Kunden habe, dann habe ich ein Problem. Da hilft auch keine Klage.
Ich schrieb: > Wenn ich 50% meiner Leute bei einem einzigen Kunden habe, dann habe ich > ein Problem. > Da hilft auch keine Klage. dann kann ein AG auch betriebsbedingt kündigen. Nicht aber wenn er 100 Leute hat, davon 3 bei einem Kunden, der die Leute abmeldet.
Warum gibt es einen DL? Weil der die Leute loswerden kann! Kann er das? JA!
Ich schrieb: > Gegen den Arbeitgeber klagen kann man. > Mit welchem Ziel? Höhere Abfindung? Wiedereinstellung? > > Wenn ich mich auf Wiedereinstellung bei einem großen Dienstleister > (Ferchau, Brunel, ..) einklagen würde, was machen die dann mit mir? > > Tolle Jobs bei guten großen Kunden möglichst ortsnah? > Oder bei den eher unbeliebten Kunden (Chef ist ein Arxxx) am Ende der > Welt, hunderte Kilometer entfernt? Ja, das sagte mir schon mal ausgerechnet ein Anwalt für Arbeitsrecht, der mir einen Vertrag bei einem DL überprüfte. Sicherlich hatte er schon damit zu tun, sonst hätte er es nicht erwähnt. Also: Wenn du dich unbeliebt machst, da gibt es dann "Akten sortieren" in Frankfurt/Oder und ähnliches. > @Willi: Die uralten Stories vom Wehrdienst kenne ich auch, aber die > interessieren eigentlich kaum noch einen, bzw. keine Sau mehr. Mußt ja nicht alles lesen. Es ist ja nicht für die, die es bereits kennen. ;-)
Ing. schrieb: > Warum gibt es einen DL? Weil der die Leute loswerden kann! Kann er das? > JA! Das ist doch der Grund, warum Leihbuden überhaupt existieren. Damit Leute schneller einer Frischluftkur unterzogen werden können. Es ist so als wenn einer fragt, ob ein Flieger fliegen kann.
Ich schrieb: > Wenn ich 50% meiner Leute bei einem einzigen Kunden habe, dann habe ich > ein Problem. > Da hilft auch keine Klage. Wieder hochaktuell das Thema. Ferchau hat aktuell 7.305 offene Stellen bei indeed.com. Auf eine Begründung von Ferchau vor Gericht bei einer betriebsbedingten Kündigung bin ich dann aber aber mal sehr gespannt . Wäre sehr interessant wie sie das dem Richter verkaufen wollen.
Genial!!! Hier sind sogar noch Beiträge der Forumslegende W. Ferkes drin!!!
Habe damals den Beitrag mit dem Dosenbrot gelesen und mir eine Palette gekauft. Bin etwas enttäuscht, dass ich es trotz Corona nicht gebraucht habe. Irgendwie komme ich mir als Prepper von der aktuellen Katastrophe verarscht vor!
Christian schrieb: > Habt Ihr Erfahrungen damit? Ja. Bevor eine Zeitarbeitsfirma BETRIEBSBEDINGT kündigen kann muss viel Zeit vergehen. Zeiten ohne Aufträge für einzelne Leiharbeitnehmer gehören bei solchen Firmen zum wirtschaftlichen Risiko. Auf keinem Fall darf solche Firma von einem Tag tag auf den anderen kündigen, nur weil ihren AN nicht zu einem Entleiher schicken kann. Ich habe mal gegen solche Kündigung geklagt. Das brachte mir drei zusätzliche Gehälter und einige Tausend Euro Abfindung.
Bobby X schrieb: > Ich habe mal gegen solche Kündigung geklagt. Das brachte mir drei > zusätzliche Gehälter und einige Tausend Euro Abfindung. Wie lange warst du dort vorher beschäftigt ? Wie hoch war die Abfindung genau ?
Kunibert schrieb: > Bobby X schrieb: >> Ich habe mal gegen solche Kündigung geklagt. Das brachte mir drei >> zusätzliche Gehälter und einige Tausend Euro Abfindung. > > Wie lange warst du dort vorher beschäftigt ? > Wie hoch war die Abfindung genau ? 1. Ca. 1 Jahr 2. 5000 Euro soweit ich mich erinnern kann Ein Kündigungschutzprozess ist ein großes Risiko für den Entleiher, besonders wenn er schlechte Karten hat. Es kann ein Jahr oder mehr vergehen bis das endgültige Urteil steht. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam war muss der AG den ganzen Lohn nachzahlen und dann noch weiterzahlen. Mir wurde nach 3 Wochen ohne Einsatz betriebsbedingt gekündigt. Entsprechend war die Chance, dass ich den Prozess gewinne sehr hoch. Ich habe einen neuen Job gefunden und deshalb einen Vergleich geschlossen, aber nur deswegen.
Bobby X schrieb: > Mir wurde nach 3 Wochen ohne Einsatz betriebsbedingt gekündigt. > Entsprechend war die Chance, dass ich den Prozess gewinne sehr hoch. Ich > habe einen neuen Job gefunden und deshalb einen Vergleich geschlossen, > aber nur deswegen. Welcher Dienstleiter war das ? Dieser hier ? https://www.kununu.com/de/ferchau/fragen-antworten
Hier ist ein Video über Nachteile in der Zeitarbeit. https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-die-dunkle-seite-der-zeitarbeit-100.html
Thomas1 schrieb: > Hier ist ein Video über Nachteile in der Zeitarbeit. Gibt es denn auch Vorteile für den Arbeitnehmer? Mir fallen jedenfalls keine ein.
Qwertz schrieb: > Gibt es denn auch Vorteile für den Arbeitnehmer? > Mir fallen jedenfalls keine ein. Richtige Vorteile darf man da nicht erwarten. Die MA des Kunden haben Jobticket, Essenszuschuss, 13. Gehalt, Betriebsrente usw. Es gibt aber ggf. beim Finanzamt die Möglichkeit, die Fahrten zum Entleiher als Dienstreisen abzusetzen. Kann summa summarum schon paar Euros ausmachen.
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