Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kann ein Verleiher betriebsbedingt kündigen?


von Christian (Gast)


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Hallo,

können die großen Zeitarbeitsfirmen wie Ferchau, Brunel etc. eigentlich 
einen Entwickler betriebsbedingt kündigen? Ich meine, irgendwelche 
Aufträge werden die ja immer haben, so dass eine betriebsbedingte 
Kündigung eigentlich vor dem Arbeitsgericht kaum Bestand haben dürfte, 
oder?

Habt Ihr Erfahrungen damit?

von René K. (cyprius)


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Ob so eine Kündigung Bestand hat, findet das Arbeitsgericht dann schon 
raus. In der Regel ist das aber eher ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass 
man den AN aus welchen Gründen auch immer loswerden möchte. Der AN hat 
dann u.U. auch kein Interesse sich in den Laden wieder "reinzuklagen" 
und schluckt das einfach, oder erwirkt einen Aufhebungsvertrag mit 
eventueller Abfindung.

von Jo S. (Gast)


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Jede Firma kann betriebsbedingt (d.h. mangels Auträgen) kündigen.

TO "irgendwelche Aufträge werden die ja immer haben" Das ist eine 
Vermutung, die man nicht nachweisen kann. Und ob die Person für die 
Aufträge geeignet ist, entscheidet die Firma. Bei einem job in der 
Zeitarbeit sitzt man immer auf dem Schleuderstuhl - die kurzen 
Kündigungsfristen machen´s möglich.

Eine Klage bringt bestenfalls eine Abfindungszahlung ein.

von Ich (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Bei einem job in der
> Zeitarbeit sitzt man immer auf dem Schleuderstuhl - die kurzen
> Kündigungsfristen machen´s möglich.
>
> Eine Klage bringt bestenfalls eine Abfindungszahlung ein.

Die Kündigungsfristen sind überall gleich (es sei denn es sind tariflich 
längere vereinbart).

Bei der Zeitarbeit kommen längere Kündigungsfristen selten vor, da viele 
eh schon nach wenigen Monaten wieder draußen sind und die 
Kündigungsfrist nur 4 Wochen beträgt.

Ein Bekannter (Maschinenbau-Ing.) hat vor kurzem die Kündigung 
(betriebsbedingt) von seinem "Dienstleister" bekommen.
Die Aufräge müssen ja zu einem passen, ein Maschinenbau-Ing. kann ja 
schlecht als Elektronikentwickler irgendwo anfangen.
Kein Auftrag für Maschinenbauer in Ausssicht - Kündigung.

von WinkelAvocado (Gast)


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Wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen, kann natürlich daraus gekündigt 
werden. Ja...

..aber..
bei jeder Kündigung aus betrieblichem Anlass ist eine Sozialauswahl 
durchzuführen. Dabei werden Alter, Betriebszugehörigkeit, 
Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung meist tabellarisch ausgewertet 
und den letzten beißen die Hunde. High Potentials können aus dem 
Vergleich ausgenommen werden. D.h., es muss nicht nymphomanisch 
(zwangsläufig;-) derjenige gehen, der keinen Folgeeinsatz bekommen hat, 
sondern der am wenigsten Schutzwürdige. Sehr unpraktisch für die 
Verleiher-

Im Kündigungsschutzprozess muss der AG  das Vorliegen der 
Voraussetzungen BEWEISEN!

Was nutzt so ein Prozess?
Kaum einer klagt sich wieder auf "seine" Stelle. Im übrigen muss man als 
Kläger notfalls darlegen können, dass ein anderer Kollege weniger 
schutzwürdig ist und ihn damit praktisch ans Messer liefern -> toll fürs 
Betriebsklima.
Wenn man "gewinnt" ist man seinen Job (noch) nicht los, aber ob man 
willkommen ist?
Strategisch legt man dar, dass die Kündigung rechtswidrig ist. Dann 
bietet man an, auf das AV gegen Zahlung einer Entschädigung zu 
verzichteten (sog Abfindung). Je stärker die Argumente, umso mehr kann 
man rausschlagen.

Hier wieder das "Aber": Die Leihbuden kennen sich untereinander....

In der ANÜ ist eine "betriebsbedingte Kündigung" schnell ausgesprochen 
und gehört zum täglichen Business der Disponenten. Problematisch ist 
jedoch, dass das Risiko einsatzfreier Zeiten das Betriebsrisiko des 
Verleihers ist und dem Sklaven nicht ganz so einfach aufgebürdet werden 
darf. Daher sind die arbeitsgerichtlichen Anforderungen, die an die 
"unternehmerische Entscheidung" gestellt werden, schon zu beachteten.
Neben der sozialen Auswahl muss der AG noch darlegen, warum er das 
Fachgebiet des zu kündigenden denn aufgegeben hat, ob er sich um 
Aufträge bemüht hat, dass er den Bereich (wirklich) aufgegeben, 
outgesourct oder verkauft hat etc.
Das bedeutet zugleich, dass der AG sich in die Karten schauen lassen 
muss, und arbeitsgerichtliche Prozesse sind öffentlich.

Die soziale Rechtfertigung einer Kündigung wird übrigens erst nach 
sechsmonatigen Bestehen des AV geprüft. Bis dahin braucht der AG 
überhaupt keinen Grund zu haben und zu nennen.

von Jo S. (Gast)


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Hängt die Sechsmonatsfrist mit der Probezeit zusammen?

von Christian (Gast)


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Ok, danke für die ausführliche Antwort. Heißt: In der Praxis ist die 
betriebsbedingte Kündigung bei Verleihern Usus, obwohl sie in den 
meisten Fällen wohl einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten 
würden.

von Ich (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Hängt die Sechsmonatsfrist mit der Probezeit zusammen?

Ja!

von WinkelAvocado (Gast)


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Nein, nicht direkt. Die Probezeit "kann" vereinbart werden, und darf 
gem. § 622 Abs. 3 BGB nicht länger als 6 monate dauern.

Die 6 monatige Wartezeit ist gem. 1 Abs. I KSchG dagegen obligatorisch.

von Jo S. (Gast)


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Das heißt, daß Kündigungsschutz generell erst ab dem 7. Monat eintritt?
Kündigungsfrist: 2 Wochen, ab 7. Monat 4 Wochen.

Die gesetzl. Kündigungsfrist verlängert sich erst nach 5 J. 
Betriebszugehörigkeit auf 2 Monate für den AG. Durch Tarifverträge kann 
die Frist verlängert werden.

von WinkelAvocado (Gast)


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Ich schrieb:
> Jo S. schrieb:
>> Hängt die Sechsmonatsfrist mit der Probezeit zusammen?
>
> Ja!

Eben nicht!
Selbst wenn keine oder eine kürzere Probezeit vereinbart wird, gelten 
die 6 Monate Wartezeit nach dem KSchG.
Probezeit bedeutet nicht mehr oder weniger als eine für beide Seiten 
verkürzte Kündigungsfrist. Nach BGB sind das 2 Wochen ohne festgelegten 
Austrittstermin.
In TVen werden zumeist gestaffelte Fristen bis zu einen Tag vereinbart.

Jo S. schrieb:
> Das heißt, daß Kündigungsschutz generell erst ab dem 7. Monat eintritt?
> Kündigungsfrist: 2 Wochen, ab 7. Monat 4 Wochen.

Genau so ist es.
Der allgemeine KSchutz tritt erst nach 6 Monaten ein. Weitere Bedingung 
ist noch, dass der AG mehr als 10, also mindestens 10,25 AN beschäftigt. 
Hier werden nicht die Nasen gezählt, sondern die Zahl wird nach einem 
Schlüssel (§ 23 KSchG) berechnet. (Für Arbeitsverhältnisse, die bereits 
vor dem 1.1.2004 begonnen haben, gelten 5,25 MiA, wobei diese 5,25 MiA 
aber auch vor dem 1.1.2004 angefangen haben müssen. Kompliziert wegen 
einer Rechtsänderung im Jahre 2004).

Jo S. schrieb:
> Die gesetzl. Kündigungsfrist verlängert sich erst nach 5 J.
> Betriebszugehörigkeit auf 2 Monate für den AG. Durch Tarifverträge kann
> die Frist verlängert werden.

Ja.
Sie verlängert sich für arbeitgeberseitige Kündigungen schon nach 2 
Jahren auf einem Monat zum Monatsende.

von Marx W. (Gast)


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Christian schrieb:
> Hallo,
>
> können die großen Zeitarbeitsfirmen wie Ferchau, Brunel etc. eigentlich
> einen Entwickler betriebsbedingt kündigen? Ich meine,
Ja, brauche ja keinen Auftrag mehr für dich finden!
Hat der Entleiher keine Lust an dir, kann es passieren, dass du von heut 
auf Gestern gekündigt bist wg. Wegfall der Beschäftigungsbegründung!

> irgendwelche
> Aufträge werden die ja immer haben,
Aber der Entleiher bestimmt wer ihm auf dem Hof kommt!

> so dass eine betriebsbedingte
> Kündigung eigentlich vor dem Arbeitsgericht kaum Bestand haben dürfte,
> oder?
Träumst du?

von WinkelAvocado (Gast)


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Christian schrieb:
> Ok, danke für die ausführliche Antwort. Heißt: In der Praxis ist die
> betriebsbedingte Kündigung bei Verleihern Usus, obwohl sie in den
> meisten Fällen wohl einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten
> würden.

Richtig. Es ist auf den ersten Blick auch die einzigste Möglichkeit den 
MiA loszuwerden.
Sonst gäbe es noch die personenbedingte Kündigung. Da müssen aber die 
Gründe in der Person des AN liegen, also Krankheit, fehlende 
Qualifikation oder fehlende Berechtigungen usw..
Oder die verhaltensbedingte Kündigung, der aber idR eine Abmahnung 
voraus gehen muss.

Nur wer hat schon Zeit und nerven, über Monate hinweg zu warten und zu 
streiten, insbesondere dann, wenn er/sie eine neue Anstellung gefunden 
hat.

Erfahrungsgemäß "gewinnen" 80% der Kläger ihren KSchutzProzess, jedoch 
nicht ihre Stelle zurück.

von WinkelAvocado (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Ja, brauche ja keinen Auftrag mehr für dich finden!
> Hat der Entleiher keine Lust an dir, kann es passieren, dass du von heut
> auf Gestern gekündigt bist wg. Wegfall der Beschäftigungsbegründung!


Mag sein.
Nur den Personaler von Ferchau und Konsorten möchte ich erleben, der dem 
Arbeitsgericht beweist, dass er keine Ingenieure mehr braucht und auch 
keine Aufträge und Einsatzmöglichkeiten in Sicht hat, aber troztdem 
expandiert. Naja, in Einzelfällen ist das sicher denkbar, bei kleineren 
Verleihern sogar glaubhaft.

von WinkelAvocado (Gast)


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Christian schrieb:
> Habt Ihr Erfahrungen damit?

Noch was..

Persönliche Erfahrungen aus dem eigenem Prozess oder dem des Schwagers.. 
lassen sich nicht verallgemeinern.
Der Prozessausgang hängt immer von der Art der Prozessführung, dem 
Prozessziel, Überzeugungskraft, Zeugen und Beweismitteln und manchmal 
sogar von den Tatsachen ab ;-)

von Böser Onkel (Gast)


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WinkelAvocado schrieb:
> ist und dem Sklaven

Was für eine Verharmlosung. Sklaven sind schon alle abhängig
Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt. Beim Verleiher ist man
nur noch die Lohnhure und wer glaubt ihr, ist der Zuhälter?

von WinkelAvocado (Gast)


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OT:
vor 3 Wochen hatten wir die Chance.
Hätten alle Leihmis, Arbeitslosen, Rentner und andere strukturell 
Benachteiligte mal nicht Mutti, sondern Onkel Gregor gewählt, hätten wir 
jetzt eine linke Mehrheitsregierung und die Leiharbeit würde abgeschaft. 
Nur sicher wäre dass dann das kleinste Problem gewesen ;-)

von Böser Onkel (Gast)


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MützeGlatzeMützeGlatze schrieb im Beitrag #3363624:
> Armut für Alle!

Dann zieh dich mal warm an, denn das wird kommen.
Ist schon beschlossene Sache.

von Böser Onkel (Gast)


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MützeGlatzeMützeGlatze schrieb im Beitrag #3363659:
> schneller im Ausland als du "Armut" jodeln kannst!

Aber nur solange die Weltwirtschaft stabil bleibt.
Wenn die Amis ihren Kram nicht in den Griff bekommen, kann
das fatale Folgen haben. Da nützt dir dann die Flucht ins
Ausland nämlich wieviel? Nämlich NICHTS.

WinkelAvocado schrieb:
> vor 3 Wochen hatten wir die Chance.
> Hätten alle Leihmis, Arbeitslosen, Rentner und andere strukturell
> Benachteiligte mal nicht Mutti, sondern Onkel Gregor gewählt, hätten wir
> jetzt eine linke Mehrheitsregierung und die Leiharbeit würde abgeschaft.

Warte erst mal ab, noch ist nichts in trockenen Tüchern.
Der Begriff "Neuwahlen" ist in den Medien schon aufgetaucht.
Ich würde da jetzt keine großen Zukunftspläne schmieden, weil man
im Moment sich noch nicht (relativ) sicher sein kann.

von Jo S. (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Wenn die Amis ihren Kram nicht in den Griff bekommen, kann
> das fatale Folgen haben.

Ich kann Entwarnung verkünden: Das Theaterspiel ist beendet und die 
neuen Gelddruckaufträge sind erteilt worden.

von Jo S. (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Warte erst mal ab, noch ist nichts in trockenen Tüchern.
> Der Begriff "Neuwahlen" ist in den Medien schon aufgetaucht.

Ist auch nur Theater!

von Jo S. (Gast)


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MützeGlatzeMützeGlatze schrieb im Beitrag #3363682:
> Hast schon Nahrung und Waffen im Keller gesammelt?

Beides muß nicht dumm sein - längerfristig gesehen.  ;)

von Jo S. (Gast)


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???

von Böser Onkel (Gast)


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MützeGlatzeMützeGlatze schrieb im Beitrag #3363682:
> Ja genau und wenn ein Meteor einschlägt, dann nützt mir das Ausland auch
> nicht, eh? :D
Denn siehe mal zu das du schnell einen Fusionsreaktor und den
Warp-Antrieb entwickelst, damit du rechtzeitig ins außerplanetarische 
Ausland verduften kannst.
> Du bist wohl so ein depressiver Unterangsprophet.
Liest sich das so? Besser vorbereitet sein, als rum jammern.
> Hast schon Nahrung und Waffen im Keller gesammelt?
So was hat man, oder sollte man, als Puffer ohnehin ständig vorrätig
haben. ;-)

von Marx W. (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Der Begriff "Neuwahlen" ist in den Medien schon aufgetaucht.

Es gibt keine Neuwahlen, da jede Partei die im Bundestag sitzt keine 
Verbesserung ihres letzten Ergebnis erwarten kann!
Heiße Luft für nix, wären Neuwahlen also!

Die GroKo komt, da  hilft kein Rüttel oder Schütteln!

von Marx W. (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Beides muß nicht dumm sein - längerfristig gesehen.  ;)

Kommt drauf an ob man am lnagen Ende noch lebt.

von Wilhelm F. (Gast)


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Böser Onkel schrieb:

>> Hast schon Nahrung und Waffen im Keller gesammelt?
> So was hat man, oder sollte man, als Puffer ohnehin ständig vorrätig
> haben. ;-)

Im Wehrdienst gab es schon mal einen Restbestände-Tag. Meistens, wenn 
mal ein paar Tage ein Alarm simuliert wurde. Ölsardinen, oder 
Heringsfilets in Öl, das ist noch 10 Jahre nach dem Haltbarkeitsdatum 
genießbar. Und ohne ein Feuer zu machen. Kürzlich wurde noch ein 
Restbestand Dosenbrot irgendwo gefunden, aus dem WW2, es war noch voll 
genießbar und unbedenklich. Auch 50 Jahre hinter dem Haltbarkeitsdatum.

So Ölsardinenzeugs wird dann nicht vernichtet. Es wird durch einen 
Lebensmittelprüfer geprüft, ob es in Ordnung ist, und dann an die 
Kameraden verfüttert. Denn man möchte sich keinesfalls Beschwerden oder 
den Ausfall einer ganzen Kompanie einhandeln.

von Schleimbeutel (Gast)


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Ein Verleiher ist ein Verleiher ist ein Verleiher, der am Ende dem 
Verleihten an der Wurzel zupft.

von Leihheini (Gast)


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Christian schrieb:
> können die großen Zeitarbeitsfirmen wie Ferchau, Brunel etc. eigentlich
> einen Entwickler betriebsbedingt kündigen?

Bii uns lief das so ab: Fa. will sparen ------> Externe raus innerhalb 
von 3 Wochen ------> Externe wurden am letzten Arbeitstag vom Verleiher 
ins Büro gebeten ------> Kündigung der Leiher

von Ich (Gast)


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Leihheini schrieb:
> Christian schrieb:
>> können die großen Zeitarbeitsfirmen wie Ferchau, Brunel etc. eigentlich
>> einen Entwickler betriebsbedingt kündigen?
>
> Bii uns lief das so ab: Fa. will sparen ------> Externe raus innerhalb
> von 3 Wochen ------> Externe wurden am letzten Arbeitstag vom Verleiher
> ins Büro gebeten ------> Kündigung der Leiher

Kommt mir bekannt vor.
Schön bis zur letzten Sekunde reinhauen.
Die Kündigsfrist ist durch das Überstundenkonto+Resturlaub meist gut 
abgedeckt.

Gegen den Arbeitgeber klagen kann man.
Mit welchem Ziel? Höhere Abfindung? Wiedereinstellung?

Wenn ich mich auf Wiedereinstellung bei einem großen Dienstleister 
(Ferchau, Brunel, ..) einklagen würde, was machen die dann mit mir?

Tolle Jobs bei guten großen Kunden möglichst ortsnah?
Oder bei den eher unbeliebten Kunden (Chef ist ein Arxxx) am Ende der 
Welt, hunderte Kilometer entfernt?

@Willi: Die uralten Stories vom Wehrdienst kenne ich auch, aber die 
interessieren eigentlich kaum noch einen, bzw. keine Sau mehr.

von Informatiker (Gast)


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Ich schrieb:
> Tolle Jobs bei guten großen Kunden möglichst ortsnah?
> Oder bei den eher unbeliebten Kunden (Chef ist ein Arxxx) am Ende der
> Welt, hunderte Kilometer entfernt?

ja gut, wer einen guten Job will, muss halt etwas Flexibilität zeigen. 
Wer in einer wirtschaftlich schwachen Region lebt, darf dort keinen Top 
Job vor Ort erwarten. Aber das ist einigen hier ja schon zu 
"bedingungsfeindlich".

Jedenfalls, es gibt auch Leihfirmen die geben einem 6 Monate 
Kündigungsfrist, einfach weil die es schwer haben überhaupt Leute zu 
halten. Auch einige Mittelständler arbeiten so.

von Ich (Gast)


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Informatiker schrieb:
> Ich schrieb:
>> Tolle Jobs bei guten großen Kunden möglichst ortsnah?
>> Oder bei den eher unbeliebten Kunden (Chef ist ein Arxxx) am Ende der
>> Welt, hunderte Kilometer entfernt?
>
> ja gut, wer einen guten Job will, muss halt etwas Flexibilität zeigen.
> Wer in einer wirtschaftlich schwachen Region lebt, darf dort keinen Top
> Job vor Ort erwarten. Aber das ist einigen hier ja schon zu
> "bedingungsfeindlich".

OK, aber man kann einen, der sich einklagt, auch absichtlich durch die 
Gegend schicken, selbst wenn man vor Ort was hat.
Den will man dann raus haben.


> Jedenfalls, es gibt auch Leihfirmen die geben einem 6 Monate
> Kündigungsfrist, einfach weil die es schwer haben überhaupt Leute zu
> halten. Auch einige Mittelständler arbeiten so.

Bei Leihfirmen kenne ich da keine, bei Mittelständlern sieht das sicher 
anders aus.
Die Qualifikation muss dann auch stimmen.

von Informatiker (Gast)


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Ich schrieb:
> Bei Leihfirmen kenne ich da keine, bei Mittelständlern sieht das sicher
> anders aus.
> Die Qualifikation muss dann auch stimmen.

naja gut ok, ich spreche ja nur von "IT Leihfirmen", also 
"minderwertige" Leihfirmen in den Augen einer gewisser Leute hier.

Dort gibt es in der Tat Firmen die nur schwer an Personal kommen. Meist 
ist die Probezeit dort recht hart, aber wer die überstanden hat, den 
will das Unternehmen dann langfristig auch halten.

Da gibt es sogar viele Mittelständler, da kriegt man nach 2 Jahren 
Zugehörigkeit schon einen Firmenwagen, inkl. Benzinkosten für private 
Nutzung.

Und wer dort mit BE einsteigt, kriegt den teils auch schon direkt nach 
der Probezeit.

Aber ok, ich erzähle ja nur aus den Erfahrungen von "minderwertigen" IT 
Firmen ...

von Ich (Gast)


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Informatiker schrieb:
> Aber ok, ich erzähle ja nur aus den Erfahrungen von "minderwertigen" IT
> Firmen ...

Wie überall, es gibt überall Qualitätsunterschiede.

Ein guter Verleiher kündigt auch nicht so schnell betriebsbedingt, um 
beim Thema zu bleiben.

von Pete K. (pete77)


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Stell' Dir vor, Du wärst Chef einer Verleiherfirma und Dein Kunde setzt 
Dir Deine Leute vor die Tür oder hat keine Aufträge mehr für Dich.
Andere Aufträge sind leider nicht in Sicht oder decken den Ausfall nicht 
komplett ab.
Was würdest Du machen?

von Ich (Gast)


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Pete K. schrieb:
> Stell' Dir vor, Du wärst Chef einer Verleiherfirma und Dein Kunde setzt
> Dir Deine Leute vor die Tür oder hat keine Aufträge mehr für Dich.
> Andere Aufträge sind leider nicht in Sicht oder decken den Ausfall nicht
> komplett ab.
> Was würdest Du machen?

Wenn ich 50% meiner Leute bei einem einzigen Kunden habe, dann habe ich 
ein Problem.
Da hilft auch keine Klage.

von Informatiker (Gast)


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Ich schrieb:
> Wenn ich 50% meiner Leute bei einem einzigen Kunden habe, dann habe ich
> ein Problem.
> Da hilft auch keine Klage.

dann kann ein AG auch betriebsbedingt kündigen. Nicht aber wenn er 100 
Leute hat, davon 3 bei einem Kunden, der die Leute abmeldet.

von Ing. (Gast)


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Warum gibt es einen DL? Weil der die Leute loswerden kann! Kann er das? 
JA!

von Wilhelm F. (Gast)


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Ich schrieb:

> Gegen den Arbeitgeber klagen kann man.
> Mit welchem Ziel? Höhere Abfindung? Wiedereinstellung?
>
> Wenn ich mich auf Wiedereinstellung bei einem großen Dienstleister
> (Ferchau, Brunel, ..) einklagen würde, was machen die dann mit mir?
>
> Tolle Jobs bei guten großen Kunden möglichst ortsnah?
> Oder bei den eher unbeliebten Kunden (Chef ist ein Arxxx) am Ende der
> Welt, hunderte Kilometer entfernt?

Ja, das sagte mir schon mal ausgerechnet ein Anwalt für Arbeitsrecht, 
der mir einen Vertrag bei einem DL überprüfte. Sicherlich hatte er schon 
damit zu tun, sonst hätte er es nicht erwähnt. Also: Wenn du dich 
unbeliebt machst, da gibt es dann "Akten sortieren" in Frankfurt/Oder 
und ähnliches.

> @Willi: Die uralten Stories vom Wehrdienst kenne ich auch, aber die
> interessieren eigentlich kaum noch einen, bzw. keine Sau mehr.

Mußt ja nicht alles lesen. Es ist ja nicht für die, die es bereits 
kennen. ;-)

von Bude_Leih (Gast)


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Ing. schrieb:
> Warum gibt es einen DL? Weil der die Leute loswerden kann! Kann er das?
> JA!

Das ist doch der Grund, warum Leihbuden überhaupt existieren. Damit 
Leute schneller einer Frischluftkur unterzogen werden können.

Es ist so als wenn einer fragt, ob ein Flieger fliegen kann.

von Kunibert (Gast)


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Ich schrieb:
> Wenn ich 50% meiner Leute bei einem einzigen Kunden habe, dann habe ich
> ein Problem.
> Da hilft auch keine Klage.


Wieder hochaktuell das Thema.

Ferchau hat aktuell  7.305 offene Stellen bei indeed.com.

Auf eine Begründung von Ferchau vor Gericht bei einer betriebsbedingten 
Kündigung bin ich dann aber aber mal sehr gespannt .
Wäre sehr interessant wie sie das dem Richter verkaufen wollen.

von Ahmad El Talebani (Gast)


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Genial!!! Hier sind sogar noch Beiträge der Forumslegende W. Ferkes 
drin!!!

von F. B. (Firma: Finanzberater) (thomas1112)


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Habe damals den Beitrag mit dem Dosenbrot gelesen und mir eine Palette 
gekauft. Bin etwas enttäuscht, dass ich es trotz Corona nicht gebraucht 
habe. Irgendwie komme ich mir als Prepper von der aktuellen Katastrophe 
verarscht vor!

von Bobby X (Gast)


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Christian schrieb:

> Habt Ihr Erfahrungen damit?

Ja. Bevor eine Zeitarbeitsfirma BETRIEBSBEDINGT kündigen kann muss viel 
Zeit vergehen. Zeiten ohne Aufträge für einzelne Leiharbeitnehmer 
gehören bei solchen Firmen zum wirtschaftlichen Risiko. Auf keinem Fall 
darf solche Firma von einem Tag tag auf den anderen kündigen, nur weil 
ihren AN nicht zu einem Entleiher schicken kann.

Ich habe mal gegen solche Kündigung geklagt. Das brachte mir drei 
zusätzliche Gehälter und einige Tausend Euro Abfindung.

von Kunibert (Gast)


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Bobby X schrieb:
> Ich habe mal gegen solche Kündigung geklagt. Das brachte mir drei
> zusätzliche Gehälter und einige Tausend Euro Abfindung.

Wie lange warst du dort vorher beschäftigt ?
Wie hoch war die Abfindung genau ?

von Bobby X (Gast)


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Kunibert schrieb:
> Bobby X schrieb:
>> Ich habe mal gegen solche Kündigung geklagt. Das brachte mir drei
>> zusätzliche Gehälter und einige Tausend Euro Abfindung.
>
> Wie lange warst du dort vorher beschäftigt ?
> Wie hoch war die Abfindung genau ?

1. Ca. 1 Jahr
2. 5000 Euro soweit ich mich erinnern kann

Ein Kündigungschutzprozess ist ein großes Risiko für den Entleiher, 
besonders wenn er schlechte Karten hat. Es kann ein Jahr oder mehr 
vergehen bis das endgültige Urteil steht. Stellt das Gericht fest, dass 
die Kündigung unwirksam war muss der AG den ganzen Lohn nachzahlen und 
dann noch weiterzahlen.

Mir wurde nach 3 Wochen ohne Einsatz betriebsbedingt gekündigt. 
Entsprechend war die Chance, dass ich den Prozess gewinne sehr hoch. Ich 
habe einen neuen Job gefunden und deshalb einen Vergleich geschlossen, 
aber nur deswegen.

von Kunibert (Gast)


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Bobby X schrieb:
> Mir wurde nach 3 Wochen ohne Einsatz betriebsbedingt gekündigt.
> Entsprechend war die Chance, dass ich den Prozess gewinne sehr hoch. Ich
> habe einen neuen Job gefunden und deshalb einen Vergleich geschlossen,
> aber nur deswegen.

Welcher Dienstleiter war das ?

Dieser hier ? https://www.kununu.com/de/ferchau/fragen-antworten

von Thomas1 (Gast)


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von Qwertz (Gast)


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Thomas1 schrieb:
> Hier ist ein Video über Nachteile in der Zeitarbeit.

Gibt es denn auch Vorteile für den Arbeitnehmer?
Mir fallen jedenfalls keine ein.

von Danilo (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Gibt es denn auch Vorteile für den Arbeitnehmer?
> Mir fallen jedenfalls keine ein.

Richtige Vorteile darf man da nicht erwarten.
Die MA des Kunden haben Jobticket, Essenszuschuss, 13. Gehalt, 
Betriebsrente usw.

Es gibt aber ggf. beim Finanzamt die Möglichkeit, die Fahrten zum 
Entleiher als Dienstreisen abzusetzen.

Kann summa summarum schon paar Euros ausmachen.

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