Hi, ich bin in einer Festanstellung und will aus diversen Gründen eine Steuernummer (selbstständige Tätigkeit) ohne Gewerbe beantragen (bitte keine Diskussion um Liebhaberei). Kann ich die "selbstständige Tätigkeit" problemlos wieder einstellen oder gilt diese bis ans Ende meiner Tage? Was passiert bei einer ungewollten Arbeitslosigkeit, wie wird dort die "selbstständige Tätigkeit" vom Amt behandelt? Danke!
1. Arbeitgeber muss zustimmen. 2. Wenn nicht Gewerbe dann musst du dich als Freiberufler anmelden. Geht nur wenn die Tätigkeit die Anforderungen erfüllt. 3. Die Überlegung ob es bis ans Ende deiner Tage ist überlasse ich dir selber. 4. Du musst die Tätigkeit als Nebentätigkeit anmelden, sonst gibt es im Falle der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld.
KeinDurchblick schrieb: > ich bin in einer Festanstellung und will aus diversen Gründen eine > Steuernummer (selbstständige Tätigkeit) ohne Gewerbe beantragen (bitte > keine Diskussion um Liebhaberei). > Beim Finanzamt anrufen und sagen, daß du als Freiberufler eine selbständige Tätigkeit aufnehmen willst. Das FA schickt dir dann einen Fragebogen zu. Aber nicht beim Gewerbeamt anmelden, sonst wirst du Gewerbetreibender. Freiberufler (steuerrechtlich heißen ausschließlich die "Selbständige") sind privilegiert (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.). > Kann ich die "selbstständige Tätigkeit" problemlos wieder einstellen > oder gilt diese bis ans Ende meiner Tage? Die selbst. Tätigkeit kannst du jederzeit durch formloses Schreiben ans FA abmelden. > > Was passiert bei einer ungewollten Arbeitslosigkeit, wie wird dort die > "selbstständige Tätigkeit" vom Amt behandelt? > Das hängt vom wöchentl. Zeitaufwand und der Höhe der Einkünfte ab. Das kannst du regeln, wenn´s mal soweit ist.
Steel schrieb: > 1. Arbeitgeber muss zustimmen. Nein, man muß die Tätigkeit aber dem AG melden und man darf nicht als dessen Konkurrent agieren. > 2. Wenn nicht Gewerbe dann musst du dich als Freiberufler anmelden. Geht > nur wenn die Tätigkeit die Anforderungen erfüllt. Stimmt, z.B. als Ingenieurbüro, dann ist man Selbständiger (Freiberufler). > 4. Du musst die Tätigkeit als Nebentätigkeit anmelden, sonst gibt es im > Falle der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld. Als Selbständiger meldet man sich ausschließlich beim FA an. Das FA unterscheidet nicht zw. haupt- oder nebenberuflich, es zählen nur die Einkünfte. Bei Arbeitslosigkeit ist ein Selbständiger mit ausreichend hohem Einkommen schließlich auch nicht arbeitslos. ;)
Jo S. schrieb: > Nein, man muß die Tätigkeit aber dem AG melden und man darf nicht als > dessen Konkurrent agieren. Wann ist man hier eigentlich Konkurrent? Wenn man den selben Kunden haben könnte oder nur, wenn man ihn hat?
Konkurrent ist, wer in der gleichen Branche wie der AG tätig IST. Du willst nur die Steuernummer, beabsichtigst aber nicht tätig zu werden. Also musst du deinem AG nichts mitteilen. Dem FA wirst du aber monatlich deine Umsätze und USt erklären müssen. Tom
TomTom schrieb: > Konkurrent ist, wer in der gleichen Branche wie der AG tätig IST. D.h. wenn man bei einem Gemischtwarendienstleister tätig ist, wird man sich schwer damit tun, selbst Entwicklungsdienstleistungen anzubieten?
genervt schrieb: > D.h. wenn man bei einem Gemischtwarendienstleister tätig ist, wird man > sich schwer damit tun, selbst Entwicklungsdienstleistungen anzubieten? Wenn EntwicklungsDL eine Teilmenge von GemischtwarenDL ist und tatsächlich EntwicklungsDL vom AG angeboten werden, dann ja. In diesem Falle braucht man die vorherige Erlaubnis des AG. Tom
Jo S. schrieb: > Als Selbständiger meldet man sich ausschließlich beim FA an. Da wäre ich aber vorsichtig, insbesondere wenn du Werbung machst, könnte es die Gewerbeaufsicht auf den Plan rufen, wenn die dich nicht kennen. Einen Antrag auf Freiberuflichkeit werden die schon entsprechend bescheiden, wenn die nicht zuständig sind, also es kein Gewerbe ist, aber auf Grund deren Kenntnis gibts dann auch keinen Ärger wenn sich jemand an der Werbung stört. Auch Konkurrenten schlafen nicht den ganzen Tag. Jo S. schrieb: > Freiberufler (steuerrechtlich heißen ausschließlich > die "Selbständige") sind privilegiert (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.). Steuerrecht ist ja kein allgemeines Recht. Ärzte, Rechtsanwälte, etc. gehören zu den sogenannten spezialisierten Kammerberufen. Darin liegt nämlich deren Privileg. Im Grundsatz sind Freiberufler wissenschaftlich oder künstlerisch tätig. Bei Zahnärzten kann diese Definition dann einen ins Grübeln bringen, aber da die ja der Ärztekammer angehören, wäre das kein Problem.
In Deutschland regelt §18 EStG wer Freiberufler ist. Spezialist# schrieb: > Darin liegt nämlich deren Privileg. Das wesentliche Privileg der Freiberufler ist Gewerbesteuerbefreiung. Spezialist# schrieb: > Steuerrecht ist ja kein allgemeines Recht. Könnte man meinen wenn man hört was manche Leute so an Steuern hinterziehen. Ist aber nicht so.
Jo S. schrieb: > Steel schrieb: >> 1. Arbeitgeber muss zustimmen. > > Nein, man muß die Tätigkeit aber dem AG melden und man darf nicht als > dessen Konkurrent agieren. Beides falsch. >> 4. Du musst die Tätigkeit als Nebentätigkeit anmelden, sonst gibt es im >> Falle der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld. > > Als Selbständiger meldet man sich ausschließlich beim FA an. Einen Gewerbebetrieb muss man bei der zuständigen Behörde anzeigen. Lediglich die freiberufliche Tätigkeit läuft nur über das Finanzamt. > Bei Arbeitslosigkeit ist ein Selbständiger mit ausreichend > hohem Einkommen schließlich auch nicht arbeitslos. ;) Auch falsch. Arbeitslosengeldbezug richtet sich nach der Verfügbarkeit (Stunden pro Woche), ALG I bekommt man auch als Einkommensmillionär, wenn man dem Arbeitsmarkt in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht.
ZF schrieb: > In Deutschland regelt §18 EStG wer Freiberufler ist. > > Spezialist# schrieb: >> Darin liegt nämlich deren Privileg. > Das wesentliche Privileg der Freiberufler ist Gewerbesteuerbefreiung. Dazu muss man erst mal viel verdienen, damit das ein Privileg ist. Bis 24.500 Euro pro Jahr sind so oder so frei (§ 11 Abs. 1 Ziffer 1 GewStG). 2000 Euro im Monat (Neben)Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit muss man erst mal schaffen, wenn man noch einem Vollzeitjob nachgeht. Ein wesentliches Privileg der Gewerbetreibenden ist dagegen mit Waren handeln zu dürfen.
Autor: Andi $nachname (mikronom) Datum: 23.10.2013 18:09 >> ... und man darf nicht als dessen Konkurrent agieren. >Beides falsch. Irgendwie beeindruckend, wie selbstbewußt aber ahnunglos du dein Geschwätz verbreitest: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html#tocitem4
Backflow schrieb: > Autor: Andi $nachname (mikronom) > Datum: 23.10.2013 18:09 >>> ... und man darf nicht als dessen Konkurrent agieren. > >>Beides falsch. > > Irgendwie beeindruckend, wie selbstbewußt aber ahnunglos du dein > Geschwätz verbreitest: Mein "Beides falsch." bezieht sich auf "Arbeitgeber muss zustimmen." und "man muß die Tätigkeit aber dem AG melden", denn beide Aussagen sind falsch.
ZF schrieb: > Das wesentliche Privileg der Freiberufler ist Gewerbesteuerbefreiung. Erzähl das mal dem Augenarzt in Kiel der von der Oberbürgermeisterin da eine Erlassung, wie man hört von drei Millionen, bekommen haben soll. Nach den Medien soll das Gewerbesteuer gewesen sein. Allerdings kann da auch ein vom Augenarzt mitgeführte gewerblicher Gewerbebetrieb mit gemeint sein. So präzise war die Medienauskunft da mal wieder nicht. Andi $nachname schrieb: > Mein "Beides falsch." bezieht sich auf "Arbeitgeber muss zustimmen." und > "man muß die Tätigkeit aber dem AG melden", denn beide Aussagen sind > falsch. Da wird wohl nicht nur die Konkurrenzsituation eine Rolle spielen, sondern ob die volle Arbeitskraft der Firma bei so einem Konstrukt dann noch zur Verfügung steht. Wenn man dann auf der Arbeit wegen der Doppelbelastung einschläft, wird das dem Chef sicher sauer aufstoßen und wird sich genötigt sehen, da was gegen zu unternehmen.
Chef schrieb: > Erzähl das mal dem Augenarzt in Kiel der von der Oberbürgermeisterin > da eine Erlassung, wie man hört von drei Millionen, bekommen haben soll. > Nach den Medien soll das Gewerbesteuer gewesen sein. Allerdings kann > da auch ein vom Augenarzt mitgeführte gewerblicher Gewerbebetrieb mit > gemeint sein. So präzise war die Medienauskunft da mal wieder nicht. Es handelt sich bei der Summe um Steuern aus Immobiliengeschäften. Diese Steuern wurden dadurch fälling, dass er Immobilien innerhalb kurzer Zeit gekauft und wieder verkauft hat. Bei dem Teil, der ihm erlassen wurde, handelt es sich um Gebühren und Zinsen, die durch die lange Verfahrenslaufzeit angehäuft wurden.
Die Gewerbesteuerpflicht muss kein Nachteil sein. Solange man in einer Gemeinde / Stadt das Gewerbe betreibt, wo der Gewerbesteuerhebesatz nicht höher ist als 3,8 (380%), wird die Gewerbesteuer vollständig auf die Einkommenssteuer angerechnet. Vorteil: Anders als bei der Einkommenssteuer kommt die Gewerbesteuer vollständig der Gemeinde / Stadt zugute in der man das Gewerbe betreibt (Verteilung der Einkommenssteuer: 15% Gemeinde, jeweils 42,5% Land und Bund). Nachteil: Zusätzlicher Aufwand für die Ermittlung der Daten für die Gewerbesteuererklärung (meist gering -> Gewinn, Leasingraten, Mieten, Finanzierungen, ...).
Michael H. schrieb: > Nachteil: Zusätzlicher Aufwand für die Ermittlung der Daten für die > Gewerbesteuererklärung (meist gering -> Gewinn, Leasingraten, Mieten, > Finanzierungen, ...). weiterer Nachteil und allergrößtes Ärgernis: Die Pflichtmitgliedschaft in der "Kammer Deines Vertrauens" Ein einnmaliger Schildbürgerstreich in Deutschland und keine Regierung tut was dagegen. Da sind zuviele Parteimitglieder mit infiltriert und sehen ihre Pfründe in Gefahr...
Finger in die offene Wunde schrieb: > Michael H. schrieb: >> Nachteil: Zusätzlicher Aufwand für die Ermittlung der Daten für die >> Gewerbesteuererklärung (meist gering -> Gewinn, Leasingraten, Mieten, >> Finanzierungen, ...). > > weiterer Nachteil und allergrößtes Ärgernis: > Die Pflichtmitgliedschaft in der "Kammer Deines Vertrauens" Ich bin froh, dass wir sie (hier die IHK) haben. Denn wie es mit der Selbstorganisation der Kleinen ausschaut, sieht man schon hier im Forum sehr gut - und im echten Leben erst recht. Die ist nämlich gleich null. Dazu gibt es von der IHK eine Menge kostenfreier Dienstleistungen, z.B. führen diese kostenfrei das Unternehmensregister für die Verpackungsverordnung. Wer den (teuren) Krampf mit der EAR kennt, weiss, wovon ich rede. Damals waren es nämlich die IHKs mit ihrer Lobbyarbeit, die uns für dem gleichen Mist wie beim WEEE bewahrt haben und das halbwegs erträglich gestalteten - insbesondere bei der Kleinmengenregelung (keine Meldepflicht usw.). Dazu gibt's kostenfreie Sprechstunden mit Patentanwälten, Steuerberatern usw., insbesondere bei Import/Export sind sie bei der Auslandsvertretung sehr hilfreich. Oder alleine die Veranstaltungen zur Gelangensbestätigung - wie gut, dass das jemand mit Ahnung kurz und bündig in zwei Stunden zusammengefasst hat. Oder der Steuerausblick für das jeweils nächste Jahr, wo grob die steuerlichen Änderungen erklärt werden. Dazu gabs/gibts (kostenfreie) Seminare zur Widerrufsbelehrung, dazu den Newsletter, wo wirklich Relevantes drinsteht. Wer sich das alles selbst anlesen möchte (oder sein Geld beim Steuerberater lässt), darf aber nicht wirklich über den Kammerbeeitrag beschweren - denn der hat offenbar zu viel Zeit. Und diese Leute zahlen sowieso keinen/kaum Beitrag, weil der Gewinn so gering ist. > Ein einnmaliger Schildbürgerstreich in Deutschland und keine Regierung > tut was dagegen. Da sind zuviele Parteimitglieder mit infiltriert und > sehen ihre Pfründe in Gefahr... Für den Beitrag erhält man - gerade als Kleiner - deutlich mehr zurück. Zumal die größeren Unternehmen entsprechend Umlage zahlen, die den Kleinen zu Gute kommt. Aber man muss die Dinge natürlich auch mal nutzen, anstatt zu jammern: "Ich bin so klein - niemand nimmt mich wahr!" Die Beiträge sind für uns Kleinen nun wirklich Peanuts mit sehr großzügigen Freigrenzen. Wer diese "Pfründe" nicht nutzt, ist selbst schuld.
Und das rechtfertigt die PFLICHTmitgliedschaft???? Das sind alles Argumente für eine freiwillige Mitgliedschaft. Wem es nützt, umso besser. Wenn ich Karate machen will, dann gehe ich auch freiwillig in den Verein und zahle gern dafür. Meine und nur meine Entscheidung! Ich kreide den unsäglichen und unvermeidbaren Zwang dazu an! Und dieser Zwang wird mitnichten zum Wohle des ach so dummen und hilfsbedürftigen Gewerbetreibenden ausgeübt.
Finger in die offene Wunde schrieb: > Und das rechtfertigt die PFLICHTmitgliedschaft???? Ja. > Das sind alles Argumente für eine freiwillige Mitgliedschaft. Wem es > nützt, umso besser. > Wenn ich Karate machen will, dann gehe ich auch freiwillig in den Verein > und zahle gern dafür. Meine und nur meine Entscheidung! > Ich kreide den unsäglichen und unvermeidbaren Zwang dazu an! Ich weiss ja, dass die Klage das Morgengebet des Unternehmers ist :-) Trotzdem halte ich die Zwangsmitgliedschaft hier für richtig. Denn sonst gäbe es überhaupt keine Institution, die uns Kleine und unsere Interessen vertreten würde. Und es würde auch kaum einer beitreten, weil "kost ja Geld!". Bis dann mal wieder die Hütte brennt und man keine Stimme hat, wenn es um Entscheidungen geht, die wirklich Geld kosten. Das Argument: "die kümmern sich eh nur um die Großen" zieht nicht, denn es liegt nur an einem selbst, sich dort einzubringen. Die Jungs und Mädels dort werden von uns Zahlern gewählt und man kann sich auch selbst wählen lassen. Aber man muss denen natürlich auch mal zuliefern und darf nicht in seiner Bude hocken. > Und dieser Zwang wird mitnichten zum Wohle des ach so dummen und > hilfsbedürftigen Gewerbetreibenden ausgeübt. Wenn ich mir die Kleinbetriebe so ansehe - ja, da gibt es immer noch viel Nichtwissen. Und dann ist das Gejammer wieder groß. Welche Organisation hier in DE kümmert sich denn sonst um produzierende Gewerbetreibende und hat Einfluss? Ich wechsel gerne, wenn die das für den Beitrag hinkriegt.
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Komisch, die IHK hat sich schon lange nicht mehr bei mir gemeldet. Einen Beitrag zahle ich inzwischen auch nicht mehr. Es handelt sich allerdings auch um ein Nebengewerbe, was mehr als Hobby betrieben wird. Würde ich das Gewerbe ausbauen, wäre ich auch an der vom Chris beschriebenen Unterstützung durch die IHK interessiert. Mein Beitrag lag irgendwo bei 50Euro im Jahr oder so. Wenn man unter einem bestimmten Umsatz bleibt, ist die Zwangsmitgliedschaft kostenlos... und irgendwo muss ja die Grenze sein.
STK500-Besitzer schrieb: > Komisch, die IHK hat sich schon lange nicht mehr bei mir gemeldet. > Einen Beitrag zahle ich inzwischen auch nicht mehr. Es handelt sich > allerdings auch um ein Nebengewerbe, was mehr als Hobby betrieben wird. > Würde ich das Gewerbe ausbauen, wäre ich auch an der vom Chris > beschriebenen Unterstützung durch die IHK interessiert. > Mein Beitrag lag irgendwo bei 50Euro im Jahr oder so. Wenn man unter > einem bestimmten Umsatz bleibt, ist die Zwangsmitgliedschaft > kostenlos... und irgendwo muss ja die Grenze sein. Ja, dann liegst Du vermutlich sowieso drunter. Hier in Koblenz liegt die Freigrenze bei 5200€ Gewinn(!). Dazu darf man nicht vergessen, dass genau die IHKs mit ihrer zusätzlichen Umlagefinanzierung das Solidaritätsprinzip umsetzen: große Unternehmen unterstützen dadurch kleine Unternehmen. Dass die durchaus nicht "schröpfen" oder "abzocken" sieht man schon daran, dass die Beiträge jetzt zum wiederholten Male gesenkt wurden, jetzt das letzte Mal sogar massiv (-40%). Unter 5200€ zahlt man nix, bis 10000€ Gewinn zahlt man jetzt lächerliche 26€ pro Jahr, bis 50k€ Gewinn 138€. Bringt mir irgendein Angebot der IHK also auch nur 1,5h Zeitersparnis, dann habe ich den Beitrag locker wieder drin. Und natürlich wird die Höhe der Beiträge durch die Vollversammlung, also durch uns bzw. die gewählten vertreter beschlossen. Es liegt also - wieder einmal- nur an uns selbst.
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Bearbeitet durch Moderator
STK500-Besitzer schrieb: > Komisch, die IHK hat sich schon lange nicht mehr bei mir gemeldet. > Einen Beitrag zahle ich inzwischen auch nicht mehr. Es handelt sich > allerdings auch um ein Nebengewerbe, was mehr als Hobby betrieben wird. Einzelpersonen sind zwar zwangsmitglied, bei geringen Gewinnen, oft bis 10.000 Euro, kann man aber eine Beitragsbefreiung bekommen.
Andi $nachname schrieb: > Einzelpersonen sind zwar zwangsmitglied, bei geringen Gewinnen, oft bis > 10.000 Euro, kann man aber eine Beitragsbefreiung bekommen. Um einem Film mit Louis de Funès zu zitieren:"Nein!" - "Doch!" - "Oh!" Been there done that.
Chris D. schrieb: > Ich weiss ja, dass die Klage das Morgengebet des Unternehmers ist :-) Ja, das gehört zum Handwerk... > Trotzdem halte ich die Zwangsmitgliedschaft hier für richtig. > Denn sonst gäbe es überhaupt keine Institution, die uns Kleine und > unsere Interessen vertreten würde. Und es würde auch kaum einer > beitreten, weil "kost ja Geld!". Stell Dir vor Du willst einen Ballsport betreiben. Dann kommt die Sportkammer auf Dich zu und sagt, Du musst aber den Beitrag für unseren Golf-Club zahlen, denn das deckt alle Aspekte des Ballsports ab. Dafür darfst Du auch kostenlos unser Gelände nutzen! Schade, wenn Du da nicht spielen willst. Schön für die, die gerne Golf spielen, denn sie werden durch die Nichtspieler mitgesponsort. > > Bis dann mal wieder die Hütte brennt und man keine Stimme hat, wenn es > um Entscheidungen geht, die wirklich Geld kosten. > > Das Argument: "die kümmern sich eh nur um die Großen" zieht nicht, denn > es liegt nur an einem selbst, sich dort einzubringen. Die Jungs und > Mädels dort werden von uns Zahlern gewählt und man kann sich auch selbst > wählen lassen. > > Aber man muss denen natürlich auch mal zuliefern und darf nicht in > seiner Bude hocken. > > Wenn ich mir die Kleinbetriebe so ansehe - ja, da gibt es immer noch > viel Nichtwissen. Und dann ist das Gejammer wieder groß. > > Welche Organisation hier in DE kümmert sich denn sonst um produzierende > Gewerbetreibende und hat Einfluss? Ich wechsel gerne, wenn die das für > den Beitrag hinkriegt. Für Dich passt das. Freu dich, denn Du bist offenbar Nutznießer. Du würdest sicherlich auch mehr zahlen, wenn es für Dich keine Alternative gäbe und es Dir wirklich wert ist. Die Kamnmern sind sicherlich keine kosteneffektiv geführten Konstrukte. Wer dies unterstützen möchte, gerne. Ich würde mir aber eine persönliche Entscheidungsfreiheit wünschen. Aber sorry, ich habe das Thema etwas abdriften lassen. Der TO wollte sicherlich nicht meine Meinung über die Kammern wissen. Aber manchmal kann ich nicht anders. Man möge Nachsicht mit mir üben...
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