Forum: Offtopic Bewertungsfaktoren für Heizkörper


von Uhu U. (uhu)


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Die Heizungs-Abrechnung für Zentralheizungsanlagen funktioniert 
folgendermaßen:

- Der am Heizkörper montierte Heizkostenverteiler mißt, wie lange der
  Heizkörper geheizt hat
- Zur Abrechnung wird der vom Heizkostenverteiler gemessene Wert mit
  dem Bewertungsfaktor des Heizkörpers multipliziert. So geht Größe
  und Bauart des Heizkörpers in die Messung ein. (Der Heizkosten-
  verteiler weiß nichts über das Teil, auf dem er montiert ist.)
- Die so berechneten Werte aller Heizkostenverteiler in der Anlage
  werden addiert und anschließend werden die verbrauchsabhängigen
  Kosten (meist 70% der Gesamtkosten) im Verhältnis

    [bewerteter Ablesewert] / [Summe der bewerteten Ablesewerte]

  auf die Heizkörper umgelegt.

Der Bewertungsfaktor jedes Heizkörpers ist also ein Parameter von ganz 
zentraler Bedeutung für die Abrechnung.

Nach übelsten Erfahrungen mit Abrechnungsunternehmen würde ich gerne die 
Bewertungsfaktoren der Heizkörper selbst nachprüfen.

Wie kann man unabhängig vom Abrechnungsunternehmen an diese Information 
kommen?

von Magic S. (magic_smoke)


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Da gibts Normen für.

http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverteiler

Viel Spaß...

von Andreas B. (bitverdreher)


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Hi,
wenn ich nach Heizkörper und Bewerungsfaktor google, erhalte ich als 
erstes dieses Doc.
http://www.centrona.de/downloads/heizkoerpererkennung_und_bewertung.pdf
Da steht doch alles drin.

Gruß
Andreas

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Andreas B. schrieb:
> Da steht doch alles drin.

Offenbar hast du die Frage nicht verstanden...

Im Übrigen zeichnet sich gerade Minol durch für die Branche 
außergewöhnliche Unfähigkeit aus. Wenn ich bei denen lese:
1
Nach der Gerätemontage und der anschließenden exakten Festlegung
2
der Bewertungsfaktoren KQ und Kc erhalten Minol Messtechnik-Ab-
3
rechnungskunden für jede Wohnung ein Technisches Grunddatenblatt.
kann ich nur lachen...

von Andreas B. (bitverdreher)


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Wie hast Du es denn gemeint?
Da steht zumindest drin, wie die es machen.

Gruß
Andreas

von Paul B. (paul_baumann)


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Da steht drin, wie es gemacht werden sollte.
In Natura geht man mit dem Würfelbecher an's Werk, um den Faktor
festzulegen. Das führte zu enormem Spaß bei der Abrechnung, wenn der
Faktor bei gleichem Heizkörper in jedem Jahr ein Anderer war.
:-(



Uhu frug:
>Wie kann man unabhängig vom Abrechnungsunternehmen an diese Information
>kommen?
Über den freundlichen Heizkörperhersteller. Da habe ich mir die Faktoren 
für
"meine" Heizkörper auch besorgt und konnte daraufhin meine Abrechnung
berichtigen lassen.
MfG Paul

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Paul Baumann schrieb:
> Über den freundlichen Heizkörperhersteller.

Dann werde ich deinem Bleistift nacheifern...

von Εrnst B. (ernst)


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Psst.: Ein Lüfter an der Heizung verändert den "Faktor" ganz gewaltig zu 
deinen Gunsten.
Nur nicht von den Nachbarn erwischen lassen, die dann deine Heizkosten 
zahlen.

Mit höherem WAF als 08/15-PC-Lüfter:
https://www.google.com/search?q=Radiator+Booster

von Purzel H. (hacky)


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Wichtig beim Verteilschluessel ist auch, dass die Summe der Ablesungen 
normiert weit uber 100% ergibt...

von Uhu U. (uhu)


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Wie meinst du das?

Üblicherweise werden 70% der Kosten nach Verbrauch verteilt und 30% 
verbrauchsunabhängig.

von Purzel H. (hacky)


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Ah. Dass die addierten Zahlungen die Kosten um einiges uebersteigen ... 
es kontrolliert ja niemand.

von Uhu U. (uhu)


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Siebzehn mal Fuenfzehn schrieb:
> kontrolliert ja niemand

Woher hast du das?

Die Heizkostenabrechnung muß auch die Gesamtkosten ausweisen - damit ist 
das Ganze nachprüfbar.

Viel problematischer scheint mir die Schätzerei zu sein, wenn die 
Ablesebimbos nicht in die Wohnung kommen. Ich habe erst kürzlich in dem 
Zusammenhang Haarsträubendes erlebt. Da wird dann - trotz 
"Zwischenablesung" sowohl der Wasserverbrauch - der bis auf den Liter 
genau feststellbar ist - als auch der Heizungsverbrauch "geschätzt", 
sprich, es werden Fantasiezahlen aufgeschrieben, die im Leben nicht 
stimmen können und so soll der arme Nachmieter dann für eine Wohnung, 
die er überhaupt nicht geheizt hat, 500 Eier für Heizkosten abdrücken.

: Bearbeitet durch User
von Marcel S. (marcel_s483)


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Wer hier schreibt, dass er geschätzt wurde, derjenige war zum 
Ablestermin nicht da. Bei uns im Unternehmen gibt es für den Nutzer drei 
Termine, sollte er an diesem drei Terminen nicht da sein, kann er laut 
Gesetz geschätzt werden. Ansonsten kann und darf ein Unternehmen nicht 
einfach schätzen.!!!
Was ein Unternehmen auch nicht darf ist, Zähler abzulesen und 
auszuwerten die außer der Eichung sind. Heizkostenverteiler unterliegen 
nicht dem Eichgesetz .!
Heizkostenverteiler zählen zu den Erfassungsgeräten, anders als 
Wärmezähler die,- als Messgeräte ausgelegt sind und somit dem Eichgesetz 
unterliegen.
Und da kommen wir zu dem Punkt der immer wieder vom Nutzer angesprochen 
wird, nämlich das Eichgesetz. Das Eichgesetz ist nicht von den 
Unternehmen ins Leben gerufen wurden, sondern von dem Gesetzgeber.!!!!
Ob dies alles Sinn macht, ist fraglich (gerade der Austausch der 
Warmwasser und Wärmezähler nach 5 Jahren und der Kaltwasserzähler nach 6 
Jahren).
Fakt ist und das hat der Gesetzgeber auch erlassen, das ein Nutzer das 
Anrecht auf geeichte Zähler hat und sollte dies nicht sein, er dann den 
Wert der nicht geeichten Zähler pauschal um 15% senken darf.!!!
Das der tatsächliche Verbrauch gerade bei der Wärmeversorgung, egal ob 
es die Brauchwassererwärmung oder aber der Heizkostenermittlung 
abweicht, ist dem System zu “verdanken“.
Was ist damit gemeint? Der Verbrauch wird zu 70% auf den angezeigten 
Wert und zu 30% auf Wärmeverluste aufgeteilt die im gesamten Gebäude 
durch Strahlungsverluste etc. entstehen.
Jetzt mag der eine oder  sagen, was interessieren mich Wärmeverluste. 
Ich will nur das zahlen, was ich tatsächlich verbraucht habe, denjenigen 
rate ich ein Eigenheim zu erwerben in dem er alleine wohnt.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Und das fällt Dir schon nach fünf Jahren ein.

Wow.

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