Die Heizungs-Abrechnung für Zentralheizungsanlagen funktioniert folgendermaßen: - Der am Heizkörper montierte Heizkostenverteiler mißt, wie lange der Heizkörper geheizt hat - Zur Abrechnung wird der vom Heizkostenverteiler gemessene Wert mit dem Bewertungsfaktor des Heizkörpers multipliziert. So geht Größe und Bauart des Heizkörpers in die Messung ein. (Der Heizkosten- verteiler weiß nichts über das Teil, auf dem er montiert ist.) - Die so berechneten Werte aller Heizkostenverteiler in der Anlage werden addiert und anschließend werden die verbrauchsabhängigen Kosten (meist 70% der Gesamtkosten) im Verhältnis [bewerteter Ablesewert] / [Summe der bewerteten Ablesewerte] auf die Heizkörper umgelegt. Der Bewertungsfaktor jedes Heizkörpers ist also ein Parameter von ganz zentraler Bedeutung für die Abrechnung. Nach übelsten Erfahrungen mit Abrechnungsunternehmen würde ich gerne die Bewertungsfaktoren der Heizkörper selbst nachprüfen. Wie kann man unabhängig vom Abrechnungsunternehmen an diese Information kommen?
Hi, wenn ich nach Heizkörper und Bewerungsfaktor google, erhalte ich als erstes dieses Doc. http://www.centrona.de/downloads/heizkoerpererkennung_und_bewertung.pdf Da steht doch alles drin. Gruß Andreas
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Andreas B. schrieb: > Da steht doch alles drin. Offenbar hast du die Frage nicht verstanden... Im Übrigen zeichnet sich gerade Minol durch für die Branche außergewöhnliche Unfähigkeit aus. Wenn ich bei denen lese:
1 | Nach der Gerätemontage und der anschließenden exakten Festlegung |
2 | der Bewertungsfaktoren KQ und Kc erhalten Minol Messtechnik-Ab- |
3 | rechnungskunden für jede Wohnung ein Technisches Grunddatenblatt. |
kann ich nur lachen...
Wie hast Du es denn gemeint? Da steht zumindest drin, wie die es machen. Gruß Andreas
Da steht drin, wie es gemacht werden sollte. In Natura geht man mit dem Würfelbecher an's Werk, um den Faktor festzulegen. Das führte zu enormem Spaß bei der Abrechnung, wenn der Faktor bei gleichem Heizkörper in jedem Jahr ein Anderer war. :-( Uhu frug: >Wie kann man unabhängig vom Abrechnungsunternehmen an diese Information >kommen? Über den freundlichen Heizkörperhersteller. Da habe ich mir die Faktoren für "meine" Heizkörper auch besorgt und konnte daraufhin meine Abrechnung berichtigen lassen. MfG Paul
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Paul Baumann schrieb: > Über den freundlichen Heizkörperhersteller. Dann werde ich deinem Bleistift nacheifern...
Psst.: Ein Lüfter an der Heizung verändert den "Faktor" ganz gewaltig zu deinen Gunsten. Nur nicht von den Nachbarn erwischen lassen, die dann deine Heizkosten zahlen. Mit höherem WAF als 08/15-PC-Lüfter: https://www.google.com/search?q=Radiator+Booster
Wichtig beim Verteilschluessel ist auch, dass die Summe der Ablesungen normiert weit uber 100% ergibt...
Wie meinst du das? Üblicherweise werden 70% der Kosten nach Verbrauch verteilt und 30% verbrauchsunabhängig.
Ah. Dass die addierten Zahlungen die Kosten um einiges uebersteigen ... es kontrolliert ja niemand.
Siebzehn mal Fuenfzehn schrieb: > kontrolliert ja niemand Woher hast du das? Die Heizkostenabrechnung muß auch die Gesamtkosten ausweisen - damit ist das Ganze nachprüfbar. Viel problematischer scheint mir die Schätzerei zu sein, wenn die Ablesebimbos nicht in die Wohnung kommen. Ich habe erst kürzlich in dem Zusammenhang Haarsträubendes erlebt. Da wird dann - trotz "Zwischenablesung" sowohl der Wasserverbrauch - der bis auf den Liter genau feststellbar ist - als auch der Heizungsverbrauch "geschätzt", sprich, es werden Fantasiezahlen aufgeschrieben, die im Leben nicht stimmen können und so soll der arme Nachmieter dann für eine Wohnung, die er überhaupt nicht geheizt hat, 500 Eier für Heizkosten abdrücken.
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Wer hier schreibt, dass er geschätzt wurde, derjenige war zum Ablestermin nicht da. Bei uns im Unternehmen gibt es für den Nutzer drei Termine, sollte er an diesem drei Terminen nicht da sein, kann er laut Gesetz geschätzt werden. Ansonsten kann und darf ein Unternehmen nicht einfach schätzen.!!! Was ein Unternehmen auch nicht darf ist, Zähler abzulesen und auszuwerten die außer der Eichung sind. Heizkostenverteiler unterliegen nicht dem Eichgesetz .! Heizkostenverteiler zählen zu den Erfassungsgeräten, anders als Wärmezähler die,- als Messgeräte ausgelegt sind und somit dem Eichgesetz unterliegen. Und da kommen wir zu dem Punkt der immer wieder vom Nutzer angesprochen wird, nämlich das Eichgesetz. Das Eichgesetz ist nicht von den Unternehmen ins Leben gerufen wurden, sondern von dem Gesetzgeber.!!!! Ob dies alles Sinn macht, ist fraglich (gerade der Austausch der Warmwasser und Wärmezähler nach 5 Jahren und der Kaltwasserzähler nach 6 Jahren). Fakt ist und das hat der Gesetzgeber auch erlassen, das ein Nutzer das Anrecht auf geeichte Zähler hat und sollte dies nicht sein, er dann den Wert der nicht geeichten Zähler pauschal um 15% senken darf.!!! Das der tatsächliche Verbrauch gerade bei der Wärmeversorgung, egal ob es die Brauchwassererwärmung oder aber der Heizkostenermittlung abweicht, ist dem System zu “verdanken“. Was ist damit gemeint? Der Verbrauch wird zu 70% auf den angezeigten Wert und zu 30% auf Wärmeverluste aufgeteilt die im gesamten Gebäude durch Strahlungsverluste etc. entstehen. Jetzt mag der eine oder sagen, was interessieren mich Wärmeverluste. Ich will nur das zahlen, was ich tatsächlich verbraucht habe, denjenigen rate ich ein Eigenheim zu erwerben in dem er alleine wohnt.
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