Forum: Offtopic Fehler mit Rückgrat eingestehen


von Kurt S. (kurt_s84)


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Nehmen wir an du hast ungewollt einen Fehler in einer Abrechnung 
gemacht.

Du wirst nun auf eine hämische Art darauf hingewiesen. Vermutlich wird 
jener in Zukunft dies nicht vergessen und besonders kritisch sein, was 
an sich nicht verkehrt ist. Dennoch kommt damit eine gewisse Arroganz 
einher und später, sollte sich nochmals ein noch so kleiner Fehler 
einschleichen wird er sagen oder sich denken, daß "es ja schon damals 
nicht funktionierte". Bereits jetzt fordert er Unterlagen(die er nicht 
zu sehen hat), damit er es "selbst machen kann".

Wie kannst du darauf sachlich reagieren?

"Bitte entschuldigen Sie unseren Irrtum" oder "Fehler macht jeder mal" 
ist sicher nichts, was ihn in seine Schranken weist. Er weiß 
schließlich, daß jeder Fehler macht, hier geht es darum, daß er sich 
zusätzlich überlegen fühlen möchte.

Ich möchte nicht, daß er unkritisch ist, aber die Überheblichkeit und 
das "laß es mich doch bitte gleich selbst machen" lasse ich mir nicht 
gefallen.

von J. A. (gajk)


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Kurt S. schrieb:

> Dennoch kommt damit eine gewisse Arroganz
> einher und später, sollte sich nochmals ein noch so kleiner Fehler
> einschleichen wird er sagen oder sich denken, daß "es ja schon damals
> nicht funktionierte". Bereits jetzt fordert er Unterlagen(die er nicht
> zu sehen hat), damit er es "selbst machen kann".
>
> Wie kannst du darauf sachlich reagieren?
>
> "Bitte entschuldigen Sie unseren Irrtum" oder "Fehler macht jeder mal"
> ist sicher nichts, was ihn in seine Schranken weist. Er weiß
> schließlich, daß jeder Fehler macht, hier geht es darum, daß er sich
> zusätzlich überlegen fühlen möchte.

Es gibt solche Typen, die sich an den Fehlern anderer hochziehen, 
leider. Im Grunde geht es da gar nicht um den Fehler, sondern nur um den 
Status (hoch vs. tief). Da rauszukommen ist schwierig, da sich auch die 
Kommunikationsmuster (ich Chef, du doof) so eingefahren haben.

Der Statuswechsel muss daher aus der Situation heraus kommen.
Ich vermutet, dein Fehlerentdecker freut sich, wenn er nen Fehler 
entdeckt den er nicht gemacht hat. Und, der rechnet mit einer dir 
peinlichen Reaktion.

Wie wäre es mit:
Chef: Sie haben da einen Buchungsfehler gemacht!
Du: Um Gottes Willen, jetzt wird die Firma Pleite gehen!
Chef: Also, so schlimm ist es auch wieder nicht...

Oder in der Art:

A: Wer ist den diese fette, laute alte Vettel?
B: Das ist meine Frau.
A: Oh, es tut mir leid...
B: Ihnen tut's leid! Was glauben Sie, wie ICH mich fühle!

von Kurt S. (kurt_s84)


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J. Ad.: Ich bin Vermieter, er ist Mieter.

von Jens P. (picler)


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Kurt S. schrieb:
> Bereits jetzt fordert er Unterlagen(die er nicht
> zu sehen hat), damit er es "selbst machen kann".

Tja, das ist die typische Denkweise von vielen Vermietern. Die Mieter 
sollen ja schön zahlen und ansonsten die Fresse halten. Dir ist sicher 
bekannt, dass der Mieter das Recht hat, sich alle Unterlagen, die ihn 
betreffen, zwecks Prüfung anzusehen und sogar Kopien anzufertigen.

Im Normalfall ist solch einer Eskalation schon einiges an unschönen 
Vorfällen vorausgegangen. Vielleicht hast du deine Mieter ja irgendwo zu 
sehr gegängelt. Stichworte Lärm, Hausordnung, Wäsche waschen, etc.

Natürlich gibt es wie im Leben überall auch auf Mieterseite Idioten. Mit 
denen kann man sich nur auseinandersetzen und versuchen, sie mit ihren 
eigenen Waffen zu schlagen.

von Kurt S. (kurt_s84)


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Jens PICler schrieb:
> Natürlich gibt es wie im Leben überall auch auf Mieterseite Idioten. Mit
> denen kann man sich nur auseinandersetzen und versuchen, sie mit ihren
> eigenen Waffen zu schlagen.

Das heißt in diesem Fall?

von Philipp K. (numeriusnegidius)


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Ich verstehe die Problematik nicht. Mir doch egal, was man Mieter meint, 
solange er die Miete zahlt und die Mietsache nicht beschädigt. Schreib 
doch einfach, du hättest dich geirrt und gut.

von P. M. (o-o)


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Kurt S. schrieb:
> J. Ad.: Ich bin Vermieter, er ist Mieter.

Achso, umso besser für dich. Ich würde so vorgehen:

1. Entschuldige dich in aller Form für den Fehler
2. Biete ihm an, dass "ich Ihnen in Zukunft gerne Einsicht in folgende 
Unterlagen ... zur Verifikation der Rechnung gewähren werde".
3. Gehe mit keinem Wort auf seine Forderung ein, dass er es selbst 
macht.

Bleibe souverän, zeige klar, wer das sagen hat! Und zwar ohne zu 
diskutieren oder einen Machtkampf zu spielen.

von El Patron B. (bastihh)


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Melde Eingenbedarf und schmeiß den Typen raus...
Einen neuen Mieter bekommst du überall her und kannst sogar an dem mehr 
verdienen...

von Marcus W. (marcusaw)


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Nur musst du bei Eigenbedarfskündigung auch Eigenbedarf nachweisen - 
also mindestens ein Kind, direkten Verwandten oder selbst für min. 6 
Monate drin wohnen lassen.

von J. A. (gajk)


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Kurt S. schrieb:
> J. Ad.: Ich bin Vermieter, er ist Mieter.

Dann wird es vielleicht so sein, dass sich die Genugtuung, dass auch der 
VERmieter mal was falsch macht und nicht immer nur der Mieter, auf 
Begebenheiten gründet, bei denen der Mieter Fehler gemacht hat und ihm 
dies auch cm-dick aufs Brot geschmiert wurde. Das wäre dann 
zugegebenermaßen die billige Rache des Kanalarbeiters... (falls es so 
ist).

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Wenn es nicht die erste Abrechnung ist und die anderen davor ohne Fehler 
waren, kannst du ja darauf hinweisen, dass der Mieter daran sehen könne, 
dass es nicht dein Stil ist, zu betrügen.
Du entschuldigst dich genau einmal, ohne dich zu erniedrigen und gut is 
...

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Kurt S. schrieb:
> Wie kannst du darauf sachlich reagieren?

Ich mache in solchen Fällen keinen großen Zirkus, korrigiere die 
Abrechnung und schick sie mit einem kurzen Kommentar in dem Stil: "Anbei 
die korrigierte Abrechnung."

Auf Frechheiten und Provokationen der beschriebenen Art reagiere ich 
nicht.

von Alexander H. (ill_son)


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Basti B. schrieb:
> Melde Eingenbedarf und schmeiß den Typen raus...
> Einen neuen Mieter bekommst du überall her und kannst sogar an dem mehr
> verdienen...

Mir wird schlecht!

von Stefan M. (derwisch)


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Basti B. schrieb:
> Melde Eingenbedarf und schmeiß den Typen raus...
> Einen neuen Mieter bekommst du überall her und kannst sogar an dem mehr
> verdienen...

Super Beitrag.
Sir, dem Mieter ist ein Fehler in der Abrechnung aufgefallen...was 
sollen wir tun?

"Werft ihn den Löwen zum Fraß vor, und langweilt mich fortan nicht mehr 
mit langweiligen Mietergeschichten"

von Michael .. (thing)


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Marcus W. schrieb:
> Nur musst du bei Eigenbedarfskündigung auch Eigenbedarf nachweisen -
> also mindestens ein Kind, direkten Verwandten oder selbst für min. 6
> Monate drin wohnen lassen.

Hat mein früherer Vermieter mal versucht. Vor Gericht hatte er,
obwohl zwei Söhne, nichts in der Hand und ist abgeblitzt.
Eine andere Wohnung in seinem Bestand war auch noch Zeitnah
frei geworden. Hätte der die Klage durch bekommen und dann an
jemanden anders vermietet, also Eigenbedarf vorgeschoben, hätte
der sich aber auf eine Schadenersatzforderung gefasst machen
können, die sich gewaschen hätte.
Übrigens war es ein Ex-Unternehmer der seinen Betrieb verkauft und
das Geld in die Mietshäuser investiert hat. Und genauso hat der sich
dann auch benommen. Das Letzte was ich hörte, war das er dann später
ein Schwerstpflegefall wurde. Vermutlich lebt der auch mittlerweile
nicht mehr. Einer der Söhne ist jetzt Besitzer und mit dem kommt man
glücklicherweise gut klar.

von A. $. (mikronom)


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Jens PICler schrieb:
> Im Normalfall ist solch einer Eskalation schon einiges an unschönen
> Vorfällen vorausgegangen.

Nicht unbedingt. Es gibt Mieter, solche und solche.

Die einen wohnen da und wenn es Probleme gibt kommunizieren sie das 
ordentlich. Dass ein Mieter harte Fristen setzt ist trotz aller 
Freundlichekeit auch normal.

Dann gibt es aber auch Mieter, die machen immer Zoff. Sie fangen zum 
Beispiel an erst das Treppenhaus mit einem Teppich, dann mit einem 
Schuhschränkchen und zum Schluss mit einem ganzen Garderobenschrank zu 
assimilieren. Und wenn man dann, weil sich andere Mieter beschweren, den 
Mieter anspricht, dass erklärt der, das das schon immer so sei und die 
anderen es auch machen, "Da schauen sie mal die Schuhe beim Nachbar vor 
der Tür! Ich habe hier wenigstens einen Schrank hingestellt, damit es 
ordentlich aussieht."

Solche Mieter beschweren sich auch darüber, dass man die Wartungskosten 
für den Feuerlöscher gar nicht auf den Mieter umlegen dürfe, dies sei 
schließlich unzulässig. Doch mein lieber Mieter, man darf, lediglich die 
Anschaffung und Montage kann man nicht umlegen!

Über diese Antwort, die er nicht hören wollte, ist der aber trotzdem 
erbost und das lässt er dann dort aus, wo er es kann: Wenn zum Beispiel 
tatsächlich mal ein Fehler vorliegt und der vom Vermieter zu 
verantworten ist, so wie eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung. Fehler 
können passieren und es gibt Vermieter, die diese Fehler bewusst machen, 
weil sie wissen, dass nur ein Bruchteil der Mieter reklamieren wird.

Keinesfalls unterstellen würde ich aber, dass das eine Eskalation ist, 
nur weil man so einen Querulanten als Mieter hat. Ebensowenig kann man 
unterstellen, dass die "unschönen Vorfälle" ihre Ursache beim Vermieter 
haben.

Es gibt Menschen, die kann man mit nichts zufriedenstellen, die haben 
immer was zu meckern. 100% Kundenzufriedenheit kann man deshab nie 
erreichen, weil im statistischen Mittel, ein Unternehmensberater hat mir 
das mal gesagt, man nur 98% zufriedenstellen kann. Das heißt im 
Umkehrschluss, dass jeder 50ste Kunde immer was zu meckern hat. Man muss 
halt versuchen, genau diese 2% als Vertragspartner zu vermeiden. Dumm 
ist es, wenn man so einen Mieter aber schon hat.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Für den Mieter:
"Entschuldigung, anbei die Korrektur."

Für Dich:
F*ck It!: Loslassen - Entspannen - Glücklich sein von John C. Parkin

von Uhu U. (uhu)


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Joe G. schrieb:
> Für den Mieter:
> "Entschuldigung, anbei die Korrektur."

Wenn einer bei der Reklamation frech wurde, dann ist eine Entschuldigung 
nicht angesagt, bevor er sich für seinen unangebrachten Ton entschuldigt 
hat.

Da man bei solchen Gestalten auf eine Entschuldigung bis zum Jüngsten 
Tag warten kann, kann das Thema getrost vertagt werden.

von Paul B. (paul_baumann)


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Uhu schrob:
>Wenn einer bei der Reklamation frech wurde, dann ist eine Entschuldigung
>nicht angesagt, bevor er sich für seinen unangebrachten Ton entschuldigt
>hat.

Den Fehler hat der Vermieter weiter oben begangen. Der Gute lebt von
den Mieteinahmen (und bei den heutigen Mieten sicher nicht schlecht)
Da ist es seine Pflicht, eine vernünftige Abrechnung der Kosten zu 
erstellen.
Der Mieter hat das Recht, eine korrekte Abrechnung zu erhalten und kann 
zu diesem Zweck Einsicht in die Papiere verlangen, die der Abrechnung zu
Grunde liegen. So eine Abrechnung ist kompliziert, da kann ein Fehler
schon einmal passieren.

Aber:
Für einen Fehler, beabsichtigt oder nicht, ist eine Entschuldigung 
angebracht, denn es ist das sauer verdiente Geld des Mieters, um das es
hier geht.

...und Eins noch: Mit Deiner Einstellung würde ich Dir als Mieter
einen langsamen Walzer pfeifen!

Hochachtungsvoll wie immer
Paul

: Bearbeitet durch User
von Michael .. (thing)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Wenn einer bei der Reklamation frech wurde, dann ist eine Entschuldigung
> nicht angesagt, bevor er sich für seinen unangebrachten Ton entschuldigt
> hat.
Wäre mir neu das Schreiben Töne machen.
> Da man bei solchen Gestalten auf eine Entschuldigung bis zum Jüngsten
> Tag warten kann, kann das Thema getrost vertagt werden.
Wenn du dich als Vermieter nicht rappelst, kommt schneller als du denkst
das Anwaltsschreiben inkl. Mietminderung bei dir rein geflattert.
Ist das die Sache wert? Wenn die Sache eskaliert kann so mancher echt
mieser Zeitgenosse sich dann noch an deinem Eigentum vergreifen.
Also da bist du aber in der schwächeren Position und wenn du es
auf eine Räumungsklage ankommen lässt, sieht es auch nicht besser aus.
Dauert lange, kostet ein Schweine-Geld und Nerven noch dazu.
Und beim nächsten kannste die Nummer dann auch nicht abziehen,
weil gleiches Risiko. Dann lieber nachgeben, denn Eigentum verpflichtet,
ist zum Wohle aller da (zur Erinnerung).;-b

von El Patron B. (bastihh)


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Michael ... schrieb:
> Dann lieber nachgeben, denn Eigentum verpflichtet,
> ist zum Wohle aller da (zur Erinnerung).;-b

Kommunistisches geschwafel....

von Michael .. (thing)


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Basti B. schrieb:
> Kommunistisches geschwafel....

Nö, Grundgesetz:
http://dejure.org/gesetze/GG/14.html

von Uhu U. (uhu)


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Paul Baumann schrieb:
> Der Mieter hat das Recht, eine korrekte Abrechnung zu erhalten und kann
> zu diesem Zweck Einsicht in die Papiere verlangen, die der Abrechnung zu
> Grunde liegen. So eine Abrechnung ist kompliziert, da kann ein Fehler
> schon einmal passieren.

Ja eben. Und wenn mich der Mieter in angemessener Form auf dem Fehler 
hinweist, habe ich kein Problem, mich dafür zu entschldigen.

Nur wenn einer so kommt, wie oben beschrieben, dann bekommt er die 
korrigierte Abrechnung eben mit entsprechend kühlem Begleitschreiben.

> Aber:
> Für einen Fehler, beabsichtigt oder nicht, ist eine Entschuldigung
> angebracht, denn es ist das sauer verdiente Geld des Mieters, um das es
> hier geht.

Wieso aber? Der Mieter hat ein Recht auf korrekte Abrechnung - das halte 
ich für so selbstverständlich, daß man darüber nicht debattieren muß. Im 
Übrigen lautet der Thread-Titel: Fehler mit Rückgrat eingestehen

> ...und Eins noch: Mit Deiner Einstellung würde ich Dir als Mieter
> einen langsamen Walzer pfeifen!

Nein, solchen Mietern, wie Kurt S. einen beschrieben hat, würde ich noch 
nichtmal den Marsch blasen. Das lohnt sich nämlich nicht, denn ich will 
eine Wohnung vermieten und nicht mich mit einem Arschloch rumstreiten.


Michael ... schrieb:
> Wenn du dich als Vermieter nicht rappelst, kommt schneller als du denkst
> das Anwaltsschreiben inkl. Mietminderung bei dir rein geflattert.

Du kennst den Unterschied zwischen einer korrigierten Abrechnung und 
einer Verbeugung vor einem Arschloch?

Beitrag "Re: Fehler mit Rückgrat eingestehen"

: Bearbeitet durch User
von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>Nur wenn einer so kommt, wie oben beschrieben,

Was ist denn oben beschrieben?

Die kurze Beschreibung des TO könnte auch auf ein etwas überempfindsames 
Ego seinerseits hinweisen.

von Uhu U. (uhu)


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Kurt S. schrieb:
> Du wirst nun auf eine hämische Art darauf hingewiesen.

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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>> Du wirst nun auf eine hämische Art darauf hingewiesen.

Worin die Häme nun genau bestand wissen wir nicht. Aber Kurt S. hat sich 
schon länger nicht mehr mit Sachinformationen gemeldet.

Vermutlich schreibt der Mieter demnächst, daß er von seinem geldgierigen 
Vermieter abgezockt werden sollte und diesen eines offensichtlichen 
Betruges überführt hat, und das dieser nun beleidigt und voller Haß 
rumläuft, um dem Mieter demnächst einen reinzuwürgen.

von Uhu U. (uhu)


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Fatal Error schrieb:
> Worin die Häme nun genau bestand wissen wir nicht.

Müssen wir auch nicht wissen.

> Vermutlich schreibt der Mieter demnächst, daß er von seinem geldgierigen
> Vermieter abgezockt werden sollte

Warten wirs ab... Auf unsere Lösungsvorschläge für Kurts Problem hat das 
keinen Einfluß.

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


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Sehr wahrscheinlich geht es um einen Abrechungsfehler in der 
Größenordnung eines Kasten Bieres.

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