Nehmen wir an du hast ungewollt einen Fehler in einer Abrechnung gemacht. Du wirst nun auf eine hämische Art darauf hingewiesen. Vermutlich wird jener in Zukunft dies nicht vergessen und besonders kritisch sein, was an sich nicht verkehrt ist. Dennoch kommt damit eine gewisse Arroganz einher und später, sollte sich nochmals ein noch so kleiner Fehler einschleichen wird er sagen oder sich denken, daß "es ja schon damals nicht funktionierte". Bereits jetzt fordert er Unterlagen(die er nicht zu sehen hat), damit er es "selbst machen kann". Wie kannst du darauf sachlich reagieren? "Bitte entschuldigen Sie unseren Irrtum" oder "Fehler macht jeder mal" ist sicher nichts, was ihn in seine Schranken weist. Er weiß schließlich, daß jeder Fehler macht, hier geht es darum, daß er sich zusätzlich überlegen fühlen möchte. Ich möchte nicht, daß er unkritisch ist, aber die Überheblichkeit und das "laß es mich doch bitte gleich selbst machen" lasse ich mir nicht gefallen.
Kurt S. schrieb: > Dennoch kommt damit eine gewisse Arroganz > einher und später, sollte sich nochmals ein noch so kleiner Fehler > einschleichen wird er sagen oder sich denken, daß "es ja schon damals > nicht funktionierte". Bereits jetzt fordert er Unterlagen(die er nicht > zu sehen hat), damit er es "selbst machen kann". > > Wie kannst du darauf sachlich reagieren? > > "Bitte entschuldigen Sie unseren Irrtum" oder "Fehler macht jeder mal" > ist sicher nichts, was ihn in seine Schranken weist. Er weiß > schließlich, daß jeder Fehler macht, hier geht es darum, daß er sich > zusätzlich überlegen fühlen möchte. Es gibt solche Typen, die sich an den Fehlern anderer hochziehen, leider. Im Grunde geht es da gar nicht um den Fehler, sondern nur um den Status (hoch vs. tief). Da rauszukommen ist schwierig, da sich auch die Kommunikationsmuster (ich Chef, du doof) so eingefahren haben. Der Statuswechsel muss daher aus der Situation heraus kommen. Ich vermutet, dein Fehlerentdecker freut sich, wenn er nen Fehler entdeckt den er nicht gemacht hat. Und, der rechnet mit einer dir peinlichen Reaktion. Wie wäre es mit: Chef: Sie haben da einen Buchungsfehler gemacht! Du: Um Gottes Willen, jetzt wird die Firma Pleite gehen! Chef: Also, so schlimm ist es auch wieder nicht... Oder in der Art: A: Wer ist den diese fette, laute alte Vettel? B: Das ist meine Frau. A: Oh, es tut mir leid... B: Ihnen tut's leid! Was glauben Sie, wie ICH mich fühle!
Kurt S. schrieb: > Bereits jetzt fordert er Unterlagen(die er nicht > zu sehen hat), damit er es "selbst machen kann". Tja, das ist die typische Denkweise von vielen Vermietern. Die Mieter sollen ja schön zahlen und ansonsten die Fresse halten. Dir ist sicher bekannt, dass der Mieter das Recht hat, sich alle Unterlagen, die ihn betreffen, zwecks Prüfung anzusehen und sogar Kopien anzufertigen. Im Normalfall ist solch einer Eskalation schon einiges an unschönen Vorfällen vorausgegangen. Vielleicht hast du deine Mieter ja irgendwo zu sehr gegängelt. Stichworte Lärm, Hausordnung, Wäsche waschen, etc. Natürlich gibt es wie im Leben überall auch auf Mieterseite Idioten. Mit denen kann man sich nur auseinandersetzen und versuchen, sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen.
Jens PICler schrieb: > Natürlich gibt es wie im Leben überall auch auf Mieterseite Idioten. Mit > denen kann man sich nur auseinandersetzen und versuchen, sie mit ihren > eigenen Waffen zu schlagen. Das heißt in diesem Fall?
Ich verstehe die Problematik nicht. Mir doch egal, was man Mieter meint, solange er die Miete zahlt und die Mietsache nicht beschädigt. Schreib doch einfach, du hättest dich geirrt und gut.
Kurt S. schrieb: > J. Ad.: Ich bin Vermieter, er ist Mieter. Achso, umso besser für dich. Ich würde so vorgehen: 1. Entschuldige dich in aller Form für den Fehler 2. Biete ihm an, dass "ich Ihnen in Zukunft gerne Einsicht in folgende Unterlagen ... zur Verifikation der Rechnung gewähren werde". 3. Gehe mit keinem Wort auf seine Forderung ein, dass er es selbst macht. Bleibe souverän, zeige klar, wer das sagen hat! Und zwar ohne zu diskutieren oder einen Machtkampf zu spielen.
Melde Eingenbedarf und schmeiß den Typen raus... Einen neuen Mieter bekommst du überall her und kannst sogar an dem mehr verdienen...
Nur musst du bei Eigenbedarfskündigung auch Eigenbedarf nachweisen - also mindestens ein Kind, direkten Verwandten oder selbst für min. 6 Monate drin wohnen lassen.
Kurt S. schrieb: > J. Ad.: Ich bin Vermieter, er ist Mieter. Dann wird es vielleicht so sein, dass sich die Genugtuung, dass auch der VERmieter mal was falsch macht und nicht immer nur der Mieter, auf Begebenheiten gründet, bei denen der Mieter Fehler gemacht hat und ihm dies auch cm-dick aufs Brot geschmiert wurde. Das wäre dann zugegebenermaßen die billige Rache des Kanalarbeiters... (falls es so ist).
Wenn es nicht die erste Abrechnung ist und die anderen davor ohne Fehler waren, kannst du ja darauf hinweisen, dass der Mieter daran sehen könne, dass es nicht dein Stil ist, zu betrügen. Du entschuldigst dich genau einmal, ohne dich zu erniedrigen und gut is ...
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Kurt S. schrieb: > Wie kannst du darauf sachlich reagieren? Ich mache in solchen Fällen keinen großen Zirkus, korrigiere die Abrechnung und schick sie mit einem kurzen Kommentar in dem Stil: "Anbei die korrigierte Abrechnung." Auf Frechheiten und Provokationen der beschriebenen Art reagiere ich nicht.
Basti B. schrieb: > Melde Eingenbedarf und schmeiß den Typen raus... > Einen neuen Mieter bekommst du überall her und kannst sogar an dem mehr > verdienen... Mir wird schlecht!
Basti B. schrieb: > Melde Eingenbedarf und schmeiß den Typen raus... > Einen neuen Mieter bekommst du überall her und kannst sogar an dem mehr > verdienen... Super Beitrag. Sir, dem Mieter ist ein Fehler in der Abrechnung aufgefallen...was sollen wir tun? "Werft ihn den Löwen zum Fraß vor, und langweilt mich fortan nicht mehr mit langweiligen Mietergeschichten"
Marcus W. schrieb: > Nur musst du bei Eigenbedarfskündigung auch Eigenbedarf nachweisen - > also mindestens ein Kind, direkten Verwandten oder selbst für min. 6 > Monate drin wohnen lassen. Hat mein früherer Vermieter mal versucht. Vor Gericht hatte er, obwohl zwei Söhne, nichts in der Hand und ist abgeblitzt. Eine andere Wohnung in seinem Bestand war auch noch Zeitnah frei geworden. Hätte der die Klage durch bekommen und dann an jemanden anders vermietet, also Eigenbedarf vorgeschoben, hätte der sich aber auf eine Schadenersatzforderung gefasst machen können, die sich gewaschen hätte. Übrigens war es ein Ex-Unternehmer der seinen Betrieb verkauft und das Geld in die Mietshäuser investiert hat. Und genauso hat der sich dann auch benommen. Das Letzte was ich hörte, war das er dann später ein Schwerstpflegefall wurde. Vermutlich lebt der auch mittlerweile nicht mehr. Einer der Söhne ist jetzt Besitzer und mit dem kommt man glücklicherweise gut klar.
Jens PICler schrieb: > Im Normalfall ist solch einer Eskalation schon einiges an unschönen > Vorfällen vorausgegangen. Nicht unbedingt. Es gibt Mieter, solche und solche. Die einen wohnen da und wenn es Probleme gibt kommunizieren sie das ordentlich. Dass ein Mieter harte Fristen setzt ist trotz aller Freundlichekeit auch normal. Dann gibt es aber auch Mieter, die machen immer Zoff. Sie fangen zum Beispiel an erst das Treppenhaus mit einem Teppich, dann mit einem Schuhschränkchen und zum Schluss mit einem ganzen Garderobenschrank zu assimilieren. Und wenn man dann, weil sich andere Mieter beschweren, den Mieter anspricht, dass erklärt der, das das schon immer so sei und die anderen es auch machen, "Da schauen sie mal die Schuhe beim Nachbar vor der Tür! Ich habe hier wenigstens einen Schrank hingestellt, damit es ordentlich aussieht." Solche Mieter beschweren sich auch darüber, dass man die Wartungskosten für den Feuerlöscher gar nicht auf den Mieter umlegen dürfe, dies sei schließlich unzulässig. Doch mein lieber Mieter, man darf, lediglich die Anschaffung und Montage kann man nicht umlegen! Über diese Antwort, die er nicht hören wollte, ist der aber trotzdem erbost und das lässt er dann dort aus, wo er es kann: Wenn zum Beispiel tatsächlich mal ein Fehler vorliegt und der vom Vermieter zu verantworten ist, so wie eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung. Fehler können passieren und es gibt Vermieter, die diese Fehler bewusst machen, weil sie wissen, dass nur ein Bruchteil der Mieter reklamieren wird. Keinesfalls unterstellen würde ich aber, dass das eine Eskalation ist, nur weil man so einen Querulanten als Mieter hat. Ebensowenig kann man unterstellen, dass die "unschönen Vorfälle" ihre Ursache beim Vermieter haben. Es gibt Menschen, die kann man mit nichts zufriedenstellen, die haben immer was zu meckern. 100% Kundenzufriedenheit kann man deshab nie erreichen, weil im statistischen Mittel, ein Unternehmensberater hat mir das mal gesagt, man nur 98% zufriedenstellen kann. Das heißt im Umkehrschluss, dass jeder 50ste Kunde immer was zu meckern hat. Man muss halt versuchen, genau diese 2% als Vertragspartner zu vermeiden. Dumm ist es, wenn man so einen Mieter aber schon hat.
Für den Mieter: "Entschuldigung, anbei die Korrektur." Für Dich: F*ck It!: Loslassen - Entspannen - Glücklich sein von John C. Parkin
Joe G. schrieb: > Für den Mieter: > "Entschuldigung, anbei die Korrektur." Wenn einer bei der Reklamation frech wurde, dann ist eine Entschuldigung nicht angesagt, bevor er sich für seinen unangebrachten Ton entschuldigt hat. Da man bei solchen Gestalten auf eine Entschuldigung bis zum Jüngsten Tag warten kann, kann das Thema getrost vertagt werden.
Uhu schrob: >Wenn einer bei der Reklamation frech wurde, dann ist eine Entschuldigung >nicht angesagt, bevor er sich für seinen unangebrachten Ton entschuldigt >hat. Den Fehler hat der Vermieter weiter oben begangen. Der Gute lebt von den Mieteinahmen (und bei den heutigen Mieten sicher nicht schlecht) Da ist es seine Pflicht, eine vernünftige Abrechnung der Kosten zu erstellen. Der Mieter hat das Recht, eine korrekte Abrechnung zu erhalten und kann zu diesem Zweck Einsicht in die Papiere verlangen, die der Abrechnung zu Grunde liegen. So eine Abrechnung ist kompliziert, da kann ein Fehler schon einmal passieren. Aber: Für einen Fehler, beabsichtigt oder nicht, ist eine Entschuldigung angebracht, denn es ist das sauer verdiente Geld des Mieters, um das es hier geht. ...und Eins noch: Mit Deiner Einstellung würde ich Dir als Mieter einen langsamen Walzer pfeifen! Hochachtungsvoll wie immer Paul
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Uhu Uhuhu schrieb: > Wenn einer bei der Reklamation frech wurde, dann ist eine Entschuldigung > nicht angesagt, bevor er sich für seinen unangebrachten Ton entschuldigt > hat. Wäre mir neu das Schreiben Töne machen. > Da man bei solchen Gestalten auf eine Entschuldigung bis zum Jüngsten > Tag warten kann, kann das Thema getrost vertagt werden. Wenn du dich als Vermieter nicht rappelst, kommt schneller als du denkst das Anwaltsschreiben inkl. Mietminderung bei dir rein geflattert. Ist das die Sache wert? Wenn die Sache eskaliert kann so mancher echt mieser Zeitgenosse sich dann noch an deinem Eigentum vergreifen. Also da bist du aber in der schwächeren Position und wenn du es auf eine Räumungsklage ankommen lässt, sieht es auch nicht besser aus. Dauert lange, kostet ein Schweine-Geld und Nerven noch dazu. Und beim nächsten kannste die Nummer dann auch nicht abziehen, weil gleiches Risiko. Dann lieber nachgeben, denn Eigentum verpflichtet, ist zum Wohle aller da (zur Erinnerung).;-b
Michael ... schrieb: > Dann lieber nachgeben, denn Eigentum verpflichtet, > ist zum Wohle aller da (zur Erinnerung).;-b Kommunistisches geschwafel....
Basti B. schrieb: > Kommunistisches geschwafel.... Nö, Grundgesetz: http://dejure.org/gesetze/GG/14.html
Paul Baumann schrieb: > Der Mieter hat das Recht, eine korrekte Abrechnung zu erhalten und kann > zu diesem Zweck Einsicht in die Papiere verlangen, die der Abrechnung zu > Grunde liegen. So eine Abrechnung ist kompliziert, da kann ein Fehler > schon einmal passieren. Ja eben. Und wenn mich der Mieter in angemessener Form auf dem Fehler hinweist, habe ich kein Problem, mich dafür zu entschldigen. Nur wenn einer so kommt, wie oben beschrieben, dann bekommt er die korrigierte Abrechnung eben mit entsprechend kühlem Begleitschreiben. > Aber: > Für einen Fehler, beabsichtigt oder nicht, ist eine Entschuldigung > angebracht, denn es ist das sauer verdiente Geld des Mieters, um das es > hier geht. Wieso aber? Der Mieter hat ein Recht auf korrekte Abrechnung - das halte ich für so selbstverständlich, daß man darüber nicht debattieren muß. Im Übrigen lautet der Thread-Titel: Fehler mit Rückgrat eingestehen > ...und Eins noch: Mit Deiner Einstellung würde ich Dir als Mieter > einen langsamen Walzer pfeifen! Nein, solchen Mietern, wie Kurt S. einen beschrieben hat, würde ich noch nichtmal den Marsch blasen. Das lohnt sich nämlich nicht, denn ich will eine Wohnung vermieten und nicht mich mit einem Arschloch rumstreiten. Michael ... schrieb: > Wenn du dich als Vermieter nicht rappelst, kommt schneller als du denkst > das Anwaltsschreiben inkl. Mietminderung bei dir rein geflattert. Du kennst den Unterschied zwischen einer korrigierten Abrechnung und einer Verbeugung vor einem Arschloch? Beitrag "Re: Fehler mit Rückgrat eingestehen"
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>Nur wenn einer so kommt, wie oben beschrieben,
Was ist denn oben beschrieben?
Die kurze Beschreibung des TO könnte auch auf ein etwas überempfindsames
Ego seinerseits hinweisen.
>> Du wirst nun auf eine hämische Art darauf hingewiesen.
Worin die Häme nun genau bestand wissen wir nicht. Aber Kurt S. hat sich
schon länger nicht mehr mit Sachinformationen gemeldet.
Vermutlich schreibt der Mieter demnächst, daß er von seinem geldgierigen
Vermieter abgezockt werden sollte und diesen eines offensichtlichen
Betruges überführt hat, und das dieser nun beleidigt und voller Haß
rumläuft, um dem Mieter demnächst einen reinzuwürgen.
Fatal Error schrieb: > Worin die Häme nun genau bestand wissen wir nicht. Müssen wir auch nicht wissen. > Vermutlich schreibt der Mieter demnächst, daß er von seinem geldgierigen > Vermieter abgezockt werden sollte Warten wirs ab... Auf unsere Lösungsvorschläge für Kurts Problem hat das keinen Einfluß.
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Sehr wahrscheinlich geht es um einen Abrechungsfehler in der Größenordnung eines Kasten Bieres.
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