Hallo, Ich will dieses Teil bauen (http://instructables.com/id/MicroSlice-A-tiny-Arduino-laser-cutter/) allerdings bin ich mir nicht sicher ob man den Laser ohne bedenken betreiben darf. Habe mich auch schon einwenig eingelesen und herausgefunden das es kein 300mw laser sein kann da dieser so dick wie ne Taschenlampe wäre. Ist das korrekt? Würdet ihr das ding bauen? Gruß Elso
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Verschoben durch Moderator
Bau dir was wo eine kleine Unachtsamkeit dir nicht gleich das Augenlicht kosten kann.
> Würdet ihr das ding bauen?
Nein. Ich habe einmal den Fehler gemacht mit einem 100mW Laser
herumzuspielen und habe eine Reflexion ins Auge bekommen. Ich habe dann
2 Stunden lang einen dunklen Fleck gesehen. Die 2 Stunden waren echt die
Schlimmsten meines Lebens, weil ich da echt Panik geschoben habe ;)
Gottseidank ging der Fleck dann wieder weg. Ich habe dann den Laser
genommen und in den Müll geschmissen.
Fazit:
- Niemals Laser ohne richtigen Augenschutz verwenden und nur dann, wenn
man weiß wie er sicher zu handhaben ist. Selbst Reflexionen sind
gefährlich.
Zu den 300mW vom obigen Beispiel: Damit kann man höchstens Gravieren,
aber zum Schneiden reicht er längst nicht aus. Dazu braucht man schon
einige W.
Ich würde die Finger davon lassen.
Ok danke euch beiden. Ich werde es lassen da mir mein Augenlicht wichtiger ist als jedes gelaserte Teil!
Wichtig ist in jedem Fall eine sichere Abschottung des Lasers. Sprich der Laster kommt in einen geschlossenen Kasten und die Türüberwachung muß den Laser absolut sicher abschalten sowie der Kasten geöffnet wird. Schneidlaser sind üblicherweise CO2-Laser, die in der Großindustrie auch mal einige kW Leistung haben können. Für den "Privatgebrauch" reichen 100W vielleicht schon für gute Ergebnisse aus. Ein 7W-Argonlaser für Lightshows zündet problemlos eine Zigarette an. Das Licht dieser Laser ist eine sehr langwellige Infrarotstrahlung. Diese geht nicht mal durch normales Glas durch, sondern brennt ein Loch rein. Was sie im Auge anrichtet weiß ich nicht so genau, wahrscheinlich wird die Hornhaut verbrannt. Bei diesen Laserleistungen kann schon allein das Streulicht gefährlich sein, da braucht man keine direkte Reflexion abzukriegen. Deswegen der geschlossene Kasten mit all seinen Sicherheitseinrichtungen - der glaube ich auch vom TÜV abgenommen und wiederkehrend geprüft werden muß wenn eine bestimmte Laserleistung überschritten wird. Naja, man sollte sich nur dranwagen wenn man Ahnung von sowas hat.
Laser sind gefährlich, keine Frage. Aber ein Kanister Benzin ist das auch und trotzdem zünden sich nicht täglich zahllose Leute an ... Oder ein Auto - kann eine Menge Schaden machen, wenn man damit durch die Fußgängerzone brettert ... Also Leute, lasst mal die Kirche im Dorf. Wenn der TE sorgfältig vorgeht, und z.B. immer eine zum Laser passende Schutzbrille trägt, seine Kinder nicht mit dem Laser spielen lässt usw. - Ihr wisst schon was ich meine, die ganz normale Sorgfalt eines (geistig gesunden) erwachsenen Menschen mit ausreichend Sachkenntnis. Klar kann man das dann machen - warum nicht?
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Bearbeitet durch User
Also dick wie eine Taschenlampe muss er nicht sein. Hab hier mal einen Link zu einem 300mW-Pointer, so wie ich ihn hier habe. Ist nicht viel größer als nen handelsüblicher Class I. http://www.tradeec.com/bmz_cache/e/e98c380a1b3b23be7276fd163c1371bd.image.347x350.jpg
Die Optik ist sowieso eine Sache für sich. Es geht darum, den Laserstrahl im Schneidbereich zu fokussieren, aber so, daß er dahinter wieder auffächert. Ansonsten geht er durch die Maschine durch und das wäre nicht so gut.
El S. schrieb: > allerdings bin ich mir nicht sicher ob man den Laser ohne bedenken > betreiben darf. Du darfst ihn betreiben, solange du dich damit nur selbst gefährdest. Eine Gefährdung anderer hingegen ist (zumindest theoretisch) schon für sich selber strafbar, also unabhängig davon, ob tatsächlich jemand zu Schaden kommt. Und was deine Eigengefahr angeht: Zwar ist Selbstverstümmelung nicht strafbar, aber keine Versicherung, auch keine Sozialversicherung tritt für die Folgekosten ein. Über die möglichen Konsequenzen solltest du sehr gut nachdenken...
magic smoke schrieb: > Was sie im Auge > anrichtet weiß ich nicht so genau, wahrscheinlich wird die Hornhaut > verbrannt. Durch die Einwirkung eines Lasers kann die Netzhaut irreversibel geschädigt werden. Dagegen lässt sich eine verschmorte Hornhaut notfalls durch ein Transplantat ersetzen.
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Wiederhergestellt durch Moderator
Unangenehm ist beides. Aber was passiert kommt halt drauf an ob der Laser den Augapfel bis zur Netzhaut durchdringen kann oder nicht.
Auszug aus: http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/03710/11216/index.html 4. Gefahren und gesundheitliche Risiken Das menschliche Auge hat einen natürlichen Schutzmechanismus gegen Lichtreize – den Lidschlussreflex. Dabei wird das Augenlid innerhalb von 0,25 Sekunden nach Auftreten des Reizes geschlossen. Bei Lasern bis Klasse 2 bewirkt der Lidschlussreflex, dass es zu keiner Netzhautschädigung kommt, wenn der Laserstrahl versehentlich direkt auf das Auge auftrifft, da die Bestrahlungszeit nur 0,25 Sekunden ist und die Leistung 1mW nicht überschreitet. Wird der Lidschlussreflex jedoch unterdrückt oder funktioniert er nicht, kann es auch durch Laserpointer bis Klasse 2 zu Netzhautschädigungen kommen. Darum darf mit keinem Laserpointer in die Augen und das Gesicht von anderen Personen gezielt werden. Bei stärkeren Lasern kann es innerhalb kürzester Zeit zu irreparablen Schäden kommen. Ausführlicher: http://www.chemie.uni-hamburg.de/service/sicherheit/download/Damit-nichts-ins-Auge-geht-A37-Laser.pdf
Der Liedschlussreflex ist aber nur bei etwa 50% der Bevölkerung vorhanden. Diese Erkenntnis ist jedoch noch relativ neu, weshalb die alte Version noch oft zu finden ist. Gruß Jannis
Was Du privat in Deinem Bastelkeller tust ist erstmal egal. Wenn Du das nachbauen willst, tue es und spendiere dem ganzen noch eine mit z.B. schwarzem Samt ausgeschlagene Sperrholzkiste die den gesamten Apparatus überdeckt. Vier Sicherheitsschalter in den Eckverieglungen und nur wenn Du den Hamster Deiner Schwester mit in die Kiste packst wird etwas gefärdet.
Jannis C. schrieb: > Der Liedschlussreflex ist aber nur bei etwa 50% der Bevölkerung > vorhanden. Dann gehöre ich zur zweiten Hälfte. Ich laß das Radio einfach weiterlaufen... =8P
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