Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Freiberuflich: Kunde Zahlt nicht


Announcement: there is an English version of this forum on EmbDev.net. Posts you create there will be displayed on Mikrocontroller.net and EmbDev.net.
von Joachim (Gast)


Lesenswert?

Hallo,
ich habe einen Kunden bei dem ich im Bereich "Linux Entwicklung" tätig 
war. Nach dem dritten Monat hat der Kunde die Rechnung nicht bezahlt und 
den Stundenzettel nicht ausgefüllt. Terminabsprachen wurden abgewimmelt, 
ohne ersichtlichen Gründe. Versuche weitere Gesprächstermine zu bekommen 
wurden auch abgelehnt. Ich hab die Arbeit freiwillig abgebrochen, bzw. 
eingestellt.

Nach Mahnungen habe ich mir einen Anwalt genommen der von den 17000€ 
Euro offenen Rechnungen 12000€ einstreiten konnte. Er schuldet mir noch 
5000€, es kam aber noch nicht zu einer Gerichtsverhandlung weil der 
Anwalt meinte es wäre ein Problem das ich keinen unterschriebenen 
Stundenzettel habe und die Leute dazu zu bringen in der Firma gegen 
Ihren Chef auszusagen wäre schwierig.

Soll ich mir ein Inkasso unternehmen nehmen oder wie komme ich an mein 
Geld.

Die Firma heist **** und ist in der nähe von München --> *****

: Gesperrt durch Moderator
von Dorf-FHler (Gast)


Lesenswert?

Joachim schrieb:
> *****

Kannst dich schonmal auf ein Schreiben von deren Anwalt freuen! ;)

: Bearbeitet durch User
von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

Joachim schrieb:
> Soll ich mir ein Inkasso unternehmen nehmen oder wie komme ich an mein
> Geld.

Ein Inkassounternehmen, daß eine Forderung übernimmt, die nicht nur 
strittig ist, sondern die in einem bereits gelaufenen Gerichtsverfahren 
mangels Erfolgsaussichten von dir nicht weiterverfolgt wurde?

Viel Spaß beim Suchen.

von Kasse (Gast)


Lesenswert?

Wieviel Stunden oder Materialeinsatz sind denn die ausständigen 5000€?
Wie hoch ist die Warscheinlichkeit dass sie dich nochmal für deine 
Entwicklung brauchen, oder braucht es Wartung?

von Joachim (Gast)


Lesenswert?

Wieso kann ich mich auf ein schreiben von deren Anwalt freuen ?

von Joachim (Gast)


Lesenswert?

Ne es war reine Entwicklung, keine Wartungskosten. Es geht um 70 
stunden...

von Joachim (Gast)


Lesenswert?

ja, danke, das wollte ich auch grade machen. Offensichtlich tummeln sich 
hier in diesem Teil des Forums mehr personaler herum als Ingenieure.

von Kasse (Gast)


Lesenswert?

Abhacken, kein Geld mehr dahin investieren. Wenn es vor Gericht geht 
bekommst du fast nichts mehr, die Gegenpartei wird dir nachweisen wollen 
das z.B. der Stundenlohn zu hoch, nicht das zu 100% das erbracht wurde 
was du solltest usw.... auch wenn das alles nicht stimmt wirst du fast 
kein Geld mehr davon bekommen..
Da du "nur" Arbeitszeit vermisst, vielleicht. 2 Wochen, hake es ab. 
Diese Ausfälle" solltest du vorneherein einkalkulieren --> 
Unternehmerisches Risiko.

von Joachim (Gast)


Lesenswert?

Ok, Du willst aber schon für deine Arbeit bezahlt werden und nicht über 
den Tisch gezogen werden ?

von Dorf-FHler (Gast)


Lesenswert?

Joachim schrieb:
> Ok, Du willst aber schon für deine Arbeit bezahlt werden und nicht
> über
> den Tisch gezogen werden ?

Ja, aber was du hier machst, ist nicht die richtige Vorgehensweise in 
solchen Fällen. Zumal wir hier nur eine Seite der Medaille hören.

von Joachim (Gast)


Lesenswert?

Ein öffentliches Forum ist genau dafür vorgesehen um solche Dinge 
auszusprechen. Wenn der Herr Troll hier seine bösen ängste verbreiten 
will und sich wichtig machen will soll er das bitteschön wo anders 
machen.

von Dorf-FHler (Gast)


Lesenswert?

Joachim schrieb:
> Ein öffentliches Forum ist genau dafür vorgesehen um solche Dinge
> auszusprechen.

Wir sind nicht mehr im Mittelalter, aber wer nicht hören will, muss 
fühlen - und das geht an die Brieftasche.

von Geht nicht gibts nicht (Gast)


Lesenswert?

Joachim schrieb:
> Soll ich mir ein Inkasso unternehmen nehmen oder wie komme ich an mein
> Geld.

Die werden genauso auflaufen wie du, so ganz ohne Titel.
Hast du an der gelieferten Leistung noch Rechte, z.B. Urheberrechte,
oder sind die schon an den Kunden gegangen?
Evtl. könnte dein Anwalt da ansetzen, aber es muss auch beweisbar
sein. Ansonsten teile ich die Auffassungen die hier gemacht wurden.

Bezgl. des kleinen Missgeschicks würde ich mal schnell den Admin
kontakten, damit er den Firmennamen aus dem Thread löscht.
Andererseits jemanden der ein Problem hat, bei der Gegenseite
anzuschwärzen ist auch kein fairer Zug. Petze.

Was deine Kenntnisse im Kaufmännischen angeht solltest du zur Vermeidung
künftiger Verluste mal ein Seminar machen, sonst fällst du immer wieder
auf die Schnauze. Das ist da draußen kein Ponyhof, sondern ein
Haifischbecken. ;-b

von Joachim (Gast)


Lesenswert?

@Dorf-FHler --> Wenn man nach deinem Namen in Forum sucht findet sich 
kein einziger geistig anspruchsvoller Beitrag deinerseits.

von Eddie Bauer meets Uli Knecht (Gast)


Lesenswert?

Geht nicht gibts nicht schrieb:
> Bezgl. des kleinen Missgeschicks würde ich mal schnell den Admin
> kontakten, damit er den Firmennamen aus dem Thread löscht.
> Andererseits jemanden der ein Problem hat, bei der Gegenseite
> anzuschwärzen ist auch kein fairer Zug. Petze.

Naja, er ist derjenige, der hier als Petze auftritt, in dem er den 
Firmennamen nennt. Und wir kennen nur seine Variante der Geschichte, 
dazu ist die gerichtlich nicht mal sattelfest.

Zur Sache mit dem Admin: Ist zu spät, ich habe selbstverständlich schon 
die Beweise gesichert. Da wird der Admin sicher bald Post bekommen.

Da kann unser Joachim nur rauskommen, wenn er über eine verschleierte IP 
geschrieben hat.

von Eddie Bauer meets Uli Knecht (Gast)


Lesenswert?

Joachim schrieb:
> @Dorf-FHler --> Wenn man nach deinem Namen in Forum sucht findet
> sich
> kein einziger geistig anspruchsvoller Beitrag deinerseits.

Ja und?

Es geht hier nicht um mich, sondern um dich.

Spürst du schon das Wasser, das dir bis zum Halse steht?

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Heiner, ist das hier schon deine neue versprochene Story?

;-)

von Geht nicht gibts nicht (Gast)


Lesenswert?

Eddie Bauer meets Uli Knecht schrieb:
> Da kann unser Joachim nur rauskommen, wenn er über eine verschleierte IP
> geschrieben hat.

Über die paar Informationen die der TO hier eingestellt hat wird man
dann vermutlich bei seinem Kunden sofort wissen wer es war. Die Beträge
allein werden da wohl kaum alltäglich sein.

Ob üble Nachrede reicht, um die Herausgabe der Identität des TO beim
Provider zu erwirken, weiß ich nicht. Eher halten sich die
Staatsanwälte da wohl den Bauch vor Lachen, aber man weiß ja nie.

Eddie Bauer meets Uli Knecht schrieb:
> Naja, er ist derjenige, der hier als Petze auftritt,

Der TO ist ja betroffen. Ein Unbetroffener der indiskret wird, der
ist dann eher eine Petze. Weiß ich ehrlich nicht so genau.

von Anwalt (a. D.) (Gast)


Lesenswert?

Geht nicht gibts nicht schrieb:
> Über die paar Informationen die der TO hier eingestellt hat wird man
> dann vermutlich bei seinem Kunden sofort wissen wer es war. Die Beträge
> allein werden da wohl kaum alltäglich sein.

Sehr wahrscheinlich ja.

Und falls noch nicht mitbekommen: Es reicht inzwischen eine einfache 
Strafanzeige (die hier möglich wäre!!!), um die Herausgabe von 
IP-Adressen bei Dienstanbietern verlangen zu können. Dafür braucht es 
keinen Staatsanwalt mehr, das kann inzwischen auch ein Polizist.

An Stelle des TO wäre ich durchaus nervös. Den Namen der Fa. zu nennen 
war ein ziemlich Schuss in den Ofen - selbst wenn seine Schilderungen 
der Warhheit entsprächen. Wie ein andere User schrieb: Den öffentlichen 
Scheiterhaufen gibt es nicht und wenn jemand meint, diesen einführen zu 
wollen, muss er mit den strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Geht nicht gibts nicht schrieb:

> Ob üble Nachrede reicht, um die Herausgabe der Identität des TO beim
> Provider zu erwirken, weiß ich nicht. Eher halten sich die
> Staatsanwälte da wohl den Bauch vor Lachen, aber man weiß ja nie.

Eher sowas in dieser Richtung. Ich hatte ja da vergangenes Jahr mal die 
Ehre, mich mit einem Kripo-Beamten einer Abteilung Internetkriminalität 
zu unterhalten. Es braucht schon einen gewissen Kriminalitäts- bzw. 
Schadenslevel, z.B. Phishing, bevor die überhaupt tätig werden dürfen.

von Anwalt (a. D.) (Gast)


Lesenswert?

Eddie Bauer meets Uli Knecht schrieb:
> Zur Sache mit dem Admin: Ist zu spät, ich habe selbstverständlich schon
> die Beweise gesichert. Da wird der Admin sicher bald Post bekommen.

Ich würde dir raten, nicht (nur) einen einfachen Screenshot zu machen, 
sondern ein echtes digitales Foto mit "Fingerabdruck".
Zudem solltest du dir einen weiteren Zeugen suchen.

Der Thread wird wohl bald gelöscht, aber damit ist die Sache für den TO 
nicht vom Tisch.

von Anwalt (a. D.) (Gast)


Lesenswert?

Wilhelm F. schrieb:
> vergangenes Jahr

Zeiten ändern sich!

Die Gesetze haben sich erst im Juli geändert, aber das wurde nicht groß 
kundgetan.

von Noch ein Ingenieur (Gast)


Lesenswert?

Dorf-FHler schrieb im Beitrag #3387297:
> Joachim schrieb:
>> Offensichtlich tummeln sich
>> hier in diesem Teil des Forums mehr personaler herum als Ingenieure.
>
> Ich bin selbst Ingenieur, aber dein Verhalten geht mal gar nicht.

Da bin ich etwas anderer Ansicht. Fakten können und dürfen geäussert 
werden. Dass die Firma einen Stundenzettel nicht unterschreibt, ist 
nicht von Bedeutung. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du dort warst, 
haben die nämlich ein gewaltiges Problem:

Du hättest dann u.U. illegal gearbeitet, wenn Du da etwas getan hast, 
was die nicht bezahlen wollen oder was durch einen Freiberuflervertrag 
gedeckt ist. Ich würde, wenn die sich nicht rühren, kurzerhand der 
deutschen Rentenversicherung mal einen kleinen Tipp geben und parallel 
eine Strafanzeige erstatten, nachdem sie letztendlich abgelehnt haben, 
dann auch eine mündliche Beauftragung ist bindend und die Weigerung, die 
Forderung zu akzeptieren, ist schlicht weg Betrug.

Weiters könnte man überlegen, die zuständige Ordnungsbehörde 
einzuschalten und das Ordnungsamt auf die Geschäftspraktiken 
hinzuweisen. Dasselbe gilt für die Steuerbehören: Schreibe denen, dass 
Du dort eine Rechnung gestellt hast und sicherstellen möchtest, dass die 
Firma die Rechung dazu misbraucht, um MWST zu ziehen und sich die 
Bilanzen zu schönen. Das tun nämlich einige, indem sie Rechnungen nicht 
bezahlen und dann trotzdem als Ausgaben verbuchen.

Als letzte Konsequenz kannst Du die Kunden deines IT-Dienstleisters 
anschreiben, an den die SW geht, und sie höflichst bitten, ob sie eine 
Möglichkeit sehen, Dich zu entlohnen oder einzustellen.

Schreibe einfach eine Bewerbung an die Firma und bewirb dich dort als 
Softwareentwickler. Gib an, dass Du an dem System gearbeitet hast und 
dich damit auskennst. Gib an, dass du wechseln möchtest, weil Du 
Rechnungen nicht bezahlt bekommen hast.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Anwalt (a. D.) schrieb:

> Wilhelm F. schrieb:
>> vergangenes Jahr
>
> Zeiten ändern sich!
>
> Die Gesetze haben sich erst im Juli geändert, aber das wurde nicht groß
> kundgetan.

Dann wäre mein Fall anstatt vergangenes Jahr erst jetzt für mich besser 
verlaufen. Es gab aber keinen wirklichen Schaden bzw. Folgeschaden mehr, 
von daher ist es mir egal. Jemand hatte meinen Email-Account zu 
kriminellen Aktivitäten gehackt, und meinen Namen als Absender von 
Emails benutzt. Dem konnte nicht nach gegangen werden. Das ganze lief 
unter dem Thema Datenausspionierung.

von Joachim (Gast)


Lesenswert?

Hmm, ok es war dumm den kunden zu nenn wobei mir durchaus um Hinweise 
des weiteren vorhehen geing als jetzten ein Faß hier aufzumachen... Ich 
hoffe da der Firmenane gelöscht wird.

von Anwalt (a. D.) (Gast)


Lesenswert?

Noch ein Ingenieur schrieb:
> Da bin ich etwas anderer Ansicht.

Es geht hier aber leider nicht um die Ansicht eines Amateurs.

>Fakten können und dürfen geäussert werden

Falsch und zwar mehrfach!

Weder verstehst du nicht, was Fakten sind, noch was die 
Öffentlichmachung bedeutet.


> Dass die Firma einen Stundenzettel nicht unterschreibt, ist
> nicht von Bedeutung. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du dort warst,
> haben die nämlich ein gewaltiges Problem:

Im Prinzip richtig.

> Du hättest dann u.U. illegal gearbeitet, wenn Du da etwas getan hast,

Das hätte für den TO ebenfalls negtative Konsequenzen!

> was die nicht bezahlen wollen oder was durch einen Freiberuflervertrag
> gedeckt ist.

Zusatzleistungen müssen vereinbart (schriftlich, mündlich) werden!!!

>Ich würde, wenn die sich nicht rühren, kurzerhand der
> deutschen Rentenversicherung mal einen kleinen Tipp geben und parallel
> eine Strafanzeige erstatten,

Das geht nur, wenn er vereinbarte und (größtenteils) erbrachte, aber 
nicht bezahlte Zusatzleistungen nachweisen kann und zwar im Detail. So 
einfach wie du es dir machst, ist das aber nicht.

> nachdem sie letztendlich abgelehnt haben,
> dann auch eine mündliche Beauftragung ist bindend und die Weigerung, die
> Forderung zu akzeptieren, ist schlicht weg Betrug.

Siehe oben.

> Weiters könnte man überlegen, die zuständige Ordnungsbehörde
> einzuschalten und das Ordnungsamt auf die Geschäftspraktiken
> hinzuweisen. Dasselbe gilt für die Steuerbehören: Schreibe denen, dass
> Du dort eine Rechnung gestellt hast und sicherstellen möchtest, dass die
> Firma die Rechung dazu misbraucht, um MWST zu ziehen und sich die
> Bilanzen zu schönen. Das tun nämlich einige, indem sie Rechnungen nicht
> bezahlen und dann trotzdem als Ausgaben verbuchen.

Jetzt wird es sehr gefährlich. Du redest von Dingen, von denen du 
offenbar gar keine Ahnung hast. Wenn du anderen solche Tipps gibst, muss 
man fragen, ob das böse Absicht ist oder einfach nur dreiste 
Unwissenheit.

> Als letzte Konsequenz kannst Du die Kunden deines IT-Dienstleisters
> anschreiben, an den die SW geht, und sie höflichst bitten, ob sie eine
> Möglichkeit sehen, Dich zu entlohnen oder einzustellen.

Wenn der Kunde vernünftig ist, wird es diesen Versuch dem DL melden und 
das kann ebenso negative rechtliche Konsequenzen für den TO haben.

> Schreibe einfach eine Bewerbung an die Firma und bewirb dich dort als
> Softwareentwickler. Gib an, dass Du an dem System gearbeitet hast und
> dich damit auskennst. Gib an, dass du wechseln möchtest, weil Du
> Rechnungen nicht bezahlt bekommen hast.

Das ist wirklich zum Mäuse melken. Hast du überhaupt Ahnung von der 
Realität? Es gibt mehr einen Grund, weshalb Rechnungen nicht bezahlt 
werden, du machst es dir viel zu einfach in allen Belangen.


Also sei so gut und spare mit deinen Tipps. Ingenieur bleib bei deinen 
Leisten!

So, Frau und Kinder warten.

Schönen Sonntag allen!

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Joachim schrieb:

> Hmm, ok es war dumm den kunden zu nenn wobei mir durchaus um Hinweise
> des weiteren vorhehen geing als jetzten ein Faß hier aufzumachen... Ich
> hoffe da der Firmenane gelöscht wird.

Ich habe normalerweise auch keine Hemmungen, Dinge zu nennen, die mir 
Unrecht zu fügten. Aber es ist ja leider so: Recht haben und Recht 
bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

von Noch ein Ingenieur (Gast)


Lesenswert?

Ach so: Nein ein Nachtrag:

Ein Betrug seitens der Firma wäre im Sinne juristischer Grundauslegung 
von öffentlichem Interesse und würde offen verhandelt. Ich würe ich 
jedem Fall eine Strafanzeige wegen Betruges bei der Polizei stellen, 
wenn sie Dich haben arbeiten lassen und die Leistung bestreiten. Wenn 
Die Verhandlung durch ist, kann - mit Bezugnahme auf den Prozess und die 
Prozessakten - die Firma genannt werden mitsamt den durch das Gericht 
festgestellten Fakten.

Ich kenne den Fall eines Freiberuflers, der fast 2 Jahre lang fu seiner 
Webseite einen Satz wie diesen hatte:

"Das Amtgericht X hat gestern die Firma Y vom Verdacht des Betruges 
freigesprochen, da (wörtlich) "nicht nachweisbar war, dass die 
Forderungen des Klägers berechtigt waren"

und dann im Nachsatz so was wie:

"Der Kläger war ich, meine Forderung bezog sich auf Begleichung des 
Rechung vom xx.xx.xx auf grund der von mir gelieferten Leistungen".

Es werden also nur Fakten genannt, nämlich, dass man Forderungen hatte, 
die man nicht nachweisen konnte.

Für wen das dann letztlich günstiger ist, bleibt dahingestellt.

Die Firma hat am Ende die Rechung DOCH beglichen, um den FB dazu zu 
bewegen, den Satz von der HP zu nehmen.

"Geht nicht", gibt es nicht!

von Anwalt (a. D.) (Gast)


Lesenswert?

Joachim schrieb:
> Ich
> hoffe da der Firmenane gelöscht wird.

Noch so viel: Das wird dir im Ernstfall gar nichts nutzen, die Beweise 
sind schon vorhanden. Ob der Thread gelöscht wird oder nicht spielt für 
dich keine Rolle mehr - für den Betreiber hier aber sehr wohl!!!

Ich kann dir nur raten, dich kooperativ zu zeigen.

Betrachte es so: Die offene Summe ist dein Lehrgeld!

Grüße

von Anwalt (a. D.) (Gast)


Lesenswert?

Noch ein Ingenieur schrieb:
> "Geht nicht", gibt es nicht!

Dein "Google-Wissen" ist höchst gefährlich.

Wenn du gerne Amateur-Anwalt bist, dann hole dir doch bitte ein 
PC-Spiel, dann kannst du zumindest keinen Schaden anrichten!

von Martin S. (sirnails)


Lesenswert?

Noch ein Ingenieur schrieb:
> Ich würde, wenn die sich nicht rühren, kurzerhand der
> deutschen Rentenversicherung mal einen kleinen Tipp geben

Warum? Weil man als Selbstständiger nicht sozialversicherungspflichtig 
ist?

> und parallel
> eine Strafanzeige erstatten, nachdem sie letztendlich abgelehnt haben,
> dann auch eine mündliche Beauftragung ist bindend und die Weigerung, die
> Forderung zu akzeptieren, ist schlicht weg Betrug.

Nein ist es nicht. Dafür muss Vorsatz bestehen und das heißt, dass von 
Anfang an die Nichtbezahlung geplant war. Strafrechtlich wenig relevent, 
weil der Nachweis kaum zu führen ist.

Zivilrechtlich schaut es auch scheiße aus da die Forderung kaum 
nachweisbar ist. Wenn es keinen Vetrag und keine festgehaltenen 
Arbeitszeiten gab, helfen nur Zeugenaussagen und da würde ich mich nicht 
auf eine sinnvolle Aussage verlassen. Gewinnen wird in jedem Falle nur 
der Anwalt.

von Joachim (Gast)


Lesenswert?

> Dass die Firma einen Stundenzettel nicht unterschreibt, ist
> nicht von Bedeutung. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du dort warst,
> haben die nämlich ein gewaltiges Problem:

das dachte ich auch, mein Anwalt erwähnte das ich in der Praxis wenig 
reale Chancen hätte stundenweise nachzuweisen das ich die erbrachte 
Leistung tatsächlich erbracht hätte, ich müsste für jede Erbrachte 
Stunden konkret Zeugen haben.

von Martin S. (sirnails)


Lesenswert?

Wilhelm F. schrieb:
> Joachim schrieb:
>
>> Hmm, ok es war dumm den kunden zu nenn wobei mir durchaus um Hinweise
>> des weiteren vorhehen geing als jetzten ein Faß hier aufzumachen... Ich
>> hoffe da der Firmenane gelöscht wird.
>
> Ich habe normalerweise auch keine Hemmungen, Dinge zu nennen, die mir
> Unrecht zu fügten. Aber es ist ja leider so: Recht haben und Recht
> bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

Du bringst es abermals auf den Punkt. Das erinnert mich an eine 
Strafsache gegen einen Bekannten. Anklage führte ein Jungspund, der 
seine Vita nach vorne bringen wollte. Beweise gab es keine. Der Bekannte 
ist Choleriker und kommt damit oftmals sehr ungehalten rüber - ist aber 
eigentlich Zahm wie ein Kätzchen. Einziger Zeuge war ein Arzt, der 
gelogen hat, dass sich die Balken biegen (die beiden sind mal recht böse 
aneinander geraten, weil der Arzt mit Verlaub auch ein rechtes A+++ 
ist). Ergo: Verurteilt zu einer saftigen Geldstrafe, denn er war nicht 
schuldeinsichtig. So tickt Justizia in Deutschland. Passend dazu: Auf 
hoher See und vor deutschem Gericht bist Du einzig in Gottes Hand.

von Martin S. (sirnails)


Lesenswert?

Joachim schrieb:
> das dachte ich auch, mein Anwalt erwähnte das ich in der Praxis wenig
> reale Chancen hätte stundenweise nachzuweisen das ich die erbrachte
> Leistung tatsächlich erbracht hätte, ich müsste für jede Erbrachte
> Stunden konkret Zeugen haben.

Es gibt aber auch einen Anscheinsbeweis. Da Du hoffentlich an diversen 
Stellen Deine Urheberschaft - am besten versteckt - hinterlassen hast, 
und Du damit auch beweisen kannst, der Urheber zu sein, lässt sich auf 
Grund des Umfanges unter Zuhilfenahme von Sachverständigen der 
Arbeitsaufwand abschätzen. Das kann natürlich auch recht blöd für Dich 
ausgehen, aber prinzipiell ist eine Schuld damit beweisbar.

von Noch ein Ingenieur (Gast)


Lesenswert?

Also Tatsache ist, dass es in der Branche immer mehr um sich greift, 
Freiberufler um ihre Rechungen zu betrügen. Das Ganze hat schon Methode! 
In Gulp gibt es mehrere Diskussionen dazu - von den threads in Foren 
ganz abgesehen.

Die Geschichte ist schlichtweg Betrug, denn die Firmen wissen sehr 
genau, was sie da machen. Und sie machen es mit Kalkül: Da wird genau 
soviel nicht bezahlt, dass es sich dann für den FB nicht lohnt. Im 
Zweifelsfall wird einfach mit dem Anwalt gedroht und der FB 
eingeschüchtert.

Dem muss Einhalt geboten werden und dazu darf man aus meiner Sicht auch 
zu den entsprechenden Mittel greifen!

Richtig ist natürlich, dass man sich durch Nennung des Namens juristisch 
angreifbar macht, daher ist der Vorgehensweise, jemanden offen zu 
bezichtigen, taktisch unklug, wenn man das, was man behauptet, nicht 
beweisen kann.

Ein Gerichtsverfahren, das stattgefunden hat, darf aber benannt werden, 
weil der Umstand, dass es stattgefunden hat, nachweisbares Fakt ist.

Ich kann z.B. hier ohne irgendwelche Probleme darstellen, dass ein 
bestimmter Wettermoderator unlängst wegen Vergewaltigung vor Gericht 
stand.

Man muss halt aufpassen, dass man der Gegenseite keine Waffen in die 
Hand gibt, die sie dann benutzten können. Also entweder anonym schiessen 
oder offen die Fakten nennen und das juristisch mögliche tun.

Eine Nachfrage bei der Steuerbehörde, ob die Firma die Rechung 
illegalerweise abgezogen hat, ist absolut Rechtens, da im eigenen 
Interessen.

Eine Nachfrage bei der Rentenversicherung, ob man dort von der Firma als 
AN angemeldet wurde ebenso. Ich sehe auch kein Problem darin, die RV um 
eine Stellungnahme zu bitten, ob dadurch, dass Leistungen erbracht 
wurden, die von der Firma in Frage gestellt wurden, dazu führen können, 
dass man als illegal Beschäftigter gelten kann. Wenn Der Endkunde dann 
die Steuerbeamten im Haus hat und eine Profung kriegt, Pech gehabt.

Es gibt tausende Möglichkeiten, einer Firma richtig Ärger zu machen.

Die Standardmethode ist, einen illegalen Sachverhalt dort beobachtet 
haben zu wollen und nun in der Zwickmühle zu stecken, diesen anzuzeigen, 
da man einerseits keine Beweise hat, andererseits aber Straftaten nach 
deutschem Recht anzeigen muss. Da gibt es für 
Freiberufler=Geschäftsparter nämlich andere Richtlinien, als für einen 
AN, der intern etwas mitbekommt. Für den gilt nämlich, erstmal Klappe 
halten.

Ein etwas klügere Methode ist es, dem miesen AG einfach Mitarbeiter 
abzuwerben oder abwerben zu lassen, indem man die Namen den headhunern 
weitergibt.

Eine elegante Methode ist es, für die Konkurrenz zu arbeiten und die 
Leistung nochmal zu verkaufen, zumindest soweit, wie sie nicht bezahlt 
wurde.

Alles Weitere ist dann dann nürlich illegal und dazu darf man auch nicht 
aufrufen.

P.S: Bei unserem örtlichen Intersport gab es letztens Baseballschläger 
aus Holz zu 29,80. Von einem befreundeten Konstrukteur in der 
Autobranche weiss ich, dass Motorhauben von Firmenbossprivatautos schon 
bei weniger, als 5kp dazu neigen, Dellen zu bilden.

von Anwalt (a. D.) (Gast)


Lesenswert?

Noch ein Ingenieur schrieb:
> P.S: Bei unserem örtlichen Intersport gab es letztens Baseballschläger
> aus Holz zu 29,80. Von einem befreundeten Konstrukteur in der
> Autobranche weiss ich, dass Motorhauben von Firmenbossprivatautos schon
> bei weniger, als 5kp dazu neigen, Dellen zu bilden.

Das zeigt schon, welch Geistes Kind du bist.

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

Martin Schwaikert schrieb:
> So tickt Justizia in Deutschland.

Und wie soll Justitia deiner Mienung nach "ticken"? Straftäter werden 
nur noch nach Geständnis verurteilt?

Gute Idee, Im Mittelalter gabs da probate Mittel. ;-)


Insgesamt glaube ich dir aber sowieso kein Wort. "Keine Beweise", "nur 
Vita nach vorne bringen", "Zeuge lügt".

Alles schon x-mal gehört. In einem von zehntausend Fällen trifft das 
sogar zu. schulterzuck

von Joachim (Gast)


Lesenswert?

ja aber ich geh ja nicht zum Kunden um danach mit Baseballschlägern zu 
hantieren. Ich war aber überrascht das ich keine chance habe die 
tatsächlich erbrachten Stunden einzuklagen. Ich muss aber dazu sagen das 
es auch Kunden gibt die das anders regeln. Aber lassen wir das, ich muss 
es wohl als Lehrgeld abstempeln.

von Ossborn (Gast)


Lesenswert?

Martin Schwaikert schrieb:
> Nein ist es nicht. Dafür muss Vorsatz bestehen und das heißt, dass von
> Anfang an die Nichtbezahlung geplant war. Strafrechtlich wenig relevent,
> weil der Nachweis kaum zu führen ist.

Doch, unter Umständen schon. Z.B. wenn der Auftraggeber bereits 
insolvent war oder wusste, dass er es bald sein wird.
Dann musste er damit rechnen, die Forderung nicht begleichen zu können, 
zumindest hat er das billigend in Kauf genommen. Dolus eventualis reicht 
für §263 StgB.

Ob das hier so war, ist allerdings Tatfrage.
Eine Anzeige kann trotzdem nützlich sein. Vielleicht ist es nicht die 
erste Anzeige dieser Art?
Wer weiß.

Ein Tipp an die ganzen Möchtegern Anwälte und "Beweissicherer": Ihr 
tragt mit eurem zweifelhaften aber gefährlichen Halbwissen nichts bei. 
Geht woanders spielen.

von Ossborn (Gast)


Lesenswert?

Noch ein Ingenieur schrieb:
> Ein Gerichtsverfahren, das stattgefunden hat, darf aber benannt werden,
> weil der Umstand, dass es stattgefunden hat, nachweisbares Fakt ist.

Richtig.
Und weil Gerichtsverhandlungen idR auch öffentlich sind, darf der 
Betroffene darüber schreiben, singen, tanzen, oder was malen. Damit 
verletzt er nicht die Rechte der Gegenseite!

von Gerhard (Gast)


Lesenswert?

Ossborn schrieb:
> Und weil Gerichtsverhandlungen idR auch öffentlich sind, darf der
> Betroffene darüber schreiben, singen, tanzen, oder was malen. Damit
> verletzt er nicht die Rechte der Gegenseite!

Und so ein Verfahren hat hier noch nicht stattgefunden.

Ist das denn so schwer?

Mei o Mei - sans deppert ..

von Martin S. (sirnails)


Lesenswert?

Ossborn schrieb:
> Martin Schwaikert schrieb:
>> Nein ist es nicht. Dafür muss Vorsatz bestehen und das heißt, dass von
>> Anfang an die Nichtbezahlung geplant war. Strafrechtlich wenig relevent,
>> weil der Nachweis kaum zu führen ist.
>
> Doch, unter Umständen schon. Z.B. wenn der Auftraggeber bereits
> insolvent war oder wusste, dass er es bald sein wird.

Wohl wahr. Dann allerdings hat er zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe 
bereits davon ausgehen müssen, die Forderung nicht begleichen zu können, 
bzw. dass eine Wahrscheinlichkeit bestand, dass dieser Fall eintritt.

Stefan Rand schrieb:
> Martin Schwaikert schrieb:
>> So tickt Justizia in Deutschland.
>
> Und wie soll Justitia deiner Mienung nach "ticken"? Straftäter werden
> nur noch nach Geständnis verurteilt?

Nein, nach nachweisbarer Sachlage. Die wird aber oftmals nicht 
berücksichtigt und dann kommen solche Urteile wie Mollath oder die 
angeblich vergewaltigte Lehrerin zustande. In dubio pro reo interessiert 
so manchen Richter nicht mehr und auch die Tatsache, dass sich Richter 
überhaupt nicht mehr in die Materie umfassend einlesen (nicht nur 
überfliegen). In meinem Bekanntenkreis ist eine Richterin Zivilrecht AG 
sowie ein Sozialrichter die ein Liedchen über ihre Arbeit singen können.

Das Problem ist: Ist man unschuldig, und die Sachlage deutet aber gegen 
einen, gilt ein Leugnen oder ein Schweigen zu den Vorwüfen automatisch 
als "uneinsichtig". Und das ist eine Sauerei in einem Rechtsstaat.

> Insgesamt glaube ich dir aber sowieso kein Wort. "Keine Beweise", "nur
> Vita nach vorne bringen", "Zeuge lügt".
>
> Alles schon x-mal gehört. In einem von zehntausend Fällen trifft das
> sogar zu. schulterzuck

Ob Du mir glaubst, ist mir ehrlichgesagt vollkommen egal. Der 
Sachverhalt ist zu kompliziert, um ihn hier niederzuschreiben. Fakt ist 
jedoch, dass der einzige Zeuge innerhalb von fünf Minuten zwei komplett 
verschiedene Aussagen gemacht hat. Als er merkte, dass der Ausgang des 
Verfahrens von einer kleinen Feinheit abhängt, hat er seine Aussage 
komplett geändert (er erstattete die Anzeige). Weder die 
desinteressierte Richterin, noch die Staatsanwältin, die dies nicht 
hören wollten, haben da weiter nachgehakt.

Im Schlusswort sagte die Richterin, ob für die Staatsanwältin etwas 
anderes als Freispruch in Frage kommt. Die SAin hat hingegen das 
geforderte Strafmaß noch deutlich erhöht, da keine "Schuldeinsicht" 
bestünde. Daraufhin zogen SAin und Richterin vor die Tür auf ein 
Vieraugengespräch. Plötlich war nichts mehr von Freispruch die Rede... 
Wenn man da nicht das Gefühl bekommt, dass hier ganz kräftig gemauschelt 
wurde...

Wie dem auch sei - die Berufung ist am laufen.

von Der Gilb (Gast)


Lesenswert?

Deswegen macht man eine Rechnung nicht im Nachhinein, sondern schon wenn 
was laeuft. Ein Doku, Instruktionen usw gibt es erst nachher.
Und natuerlich verkauft man Leistungen doppelt. Am besten in moeglichst 
hoher Stueckzahl.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Im Grunde kann man einem eine strafbare Handlung schon anmaßen, der sich 
überhaupt nur bewegt, oder noch lebt.

Also, Leute, immer schön fröhlich bleiben, und locker ruhig durch die 
Hose atmen.

Dieser Beitrag ist gesperrt und kann nicht beantwortet werden.