Hallo, ich habe einen Kunden bei dem ich im Bereich "Linux Entwicklung" tätig war. Nach dem dritten Monat hat der Kunde die Rechnung nicht bezahlt und den Stundenzettel nicht ausgefüllt. Terminabsprachen wurden abgewimmelt, ohne ersichtlichen Gründe. Versuche weitere Gesprächstermine zu bekommen wurden auch abgelehnt. Ich hab die Arbeit freiwillig abgebrochen, bzw. eingestellt. Nach Mahnungen habe ich mir einen Anwalt genommen der von den 17000€ Euro offenen Rechnungen 12000€ einstreiten konnte. Er schuldet mir noch 5000€, es kam aber noch nicht zu einer Gerichtsverhandlung weil der Anwalt meinte es wäre ein Problem das ich keinen unterschriebenen Stundenzettel habe und die Leute dazu zu bringen in der Firma gegen Ihren Chef auszusagen wäre schwierig. Soll ich mir ein Inkasso unternehmen nehmen oder wie komme ich an mein Geld. Die Firma heist **** und ist in der nähe von München --> *****
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Joachim schrieb: > ***** Kannst dich schonmal auf ein Schreiben von deren Anwalt freuen! ;)
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Joachim schrieb: > Soll ich mir ein Inkasso unternehmen nehmen oder wie komme ich an mein > Geld. Ein Inkassounternehmen, daß eine Forderung übernimmt, die nicht nur strittig ist, sondern die in einem bereits gelaufenen Gerichtsverfahren mangels Erfolgsaussichten von dir nicht weiterverfolgt wurde? Viel Spaß beim Suchen.
Wieviel Stunden oder Materialeinsatz sind denn die ausständigen 5000€? Wie hoch ist die Warscheinlichkeit dass sie dich nochmal für deine Entwicklung brauchen, oder braucht es Wartung?
Wieso kann ich mich auf ein schreiben von deren Anwalt freuen ?
Ne es war reine Entwicklung, keine Wartungskosten. Es geht um 70 stunden...
ja, danke, das wollte ich auch grade machen. Offensichtlich tummeln sich hier in diesem Teil des Forums mehr personaler herum als Ingenieure.
Abhacken, kein Geld mehr dahin investieren. Wenn es vor Gericht geht bekommst du fast nichts mehr, die Gegenpartei wird dir nachweisen wollen das z.B. der Stundenlohn zu hoch, nicht das zu 100% das erbracht wurde was du solltest usw.... auch wenn das alles nicht stimmt wirst du fast kein Geld mehr davon bekommen.. Da du "nur" Arbeitszeit vermisst, vielleicht. 2 Wochen, hake es ab. Diese Ausfälle" solltest du vorneherein einkalkulieren --> Unternehmerisches Risiko.
Ok, Du willst aber schon für deine Arbeit bezahlt werden und nicht über den Tisch gezogen werden ?
Joachim schrieb: > Ok, Du willst aber schon für deine Arbeit bezahlt werden und nicht > über > den Tisch gezogen werden ? Ja, aber was du hier machst, ist nicht die richtige Vorgehensweise in solchen Fällen. Zumal wir hier nur eine Seite der Medaille hören.
Ein öffentliches Forum ist genau dafür vorgesehen um solche Dinge auszusprechen. Wenn der Herr Troll hier seine bösen ängste verbreiten will und sich wichtig machen will soll er das bitteschön wo anders machen.
Joachim schrieb: > Ein öffentliches Forum ist genau dafür vorgesehen um solche Dinge > auszusprechen. Wir sind nicht mehr im Mittelalter, aber wer nicht hören will, muss fühlen - und das geht an die Brieftasche.
Joachim schrieb: > Soll ich mir ein Inkasso unternehmen nehmen oder wie komme ich an mein > Geld. Die werden genauso auflaufen wie du, so ganz ohne Titel. Hast du an der gelieferten Leistung noch Rechte, z.B. Urheberrechte, oder sind die schon an den Kunden gegangen? Evtl. könnte dein Anwalt da ansetzen, aber es muss auch beweisbar sein. Ansonsten teile ich die Auffassungen die hier gemacht wurden. Bezgl. des kleinen Missgeschicks würde ich mal schnell den Admin kontakten, damit er den Firmennamen aus dem Thread löscht. Andererseits jemanden der ein Problem hat, bei der Gegenseite anzuschwärzen ist auch kein fairer Zug. Petze. Was deine Kenntnisse im Kaufmännischen angeht solltest du zur Vermeidung künftiger Verluste mal ein Seminar machen, sonst fällst du immer wieder auf die Schnauze. Das ist da draußen kein Ponyhof, sondern ein Haifischbecken. ;-b
@Dorf-FHler --> Wenn man nach deinem Namen in Forum sucht findet sich kein einziger geistig anspruchsvoller Beitrag deinerseits.
Geht nicht gibts nicht schrieb: > Bezgl. des kleinen Missgeschicks würde ich mal schnell den Admin > kontakten, damit er den Firmennamen aus dem Thread löscht. > Andererseits jemanden der ein Problem hat, bei der Gegenseite > anzuschwärzen ist auch kein fairer Zug. Petze. Naja, er ist derjenige, der hier als Petze auftritt, in dem er den Firmennamen nennt. Und wir kennen nur seine Variante der Geschichte, dazu ist die gerichtlich nicht mal sattelfest. Zur Sache mit dem Admin: Ist zu spät, ich habe selbstverständlich schon die Beweise gesichert. Da wird der Admin sicher bald Post bekommen. Da kann unser Joachim nur rauskommen, wenn er über eine verschleierte IP geschrieben hat.
Joachim schrieb: > @Dorf-FHler --> Wenn man nach deinem Namen in Forum sucht findet > sich > kein einziger geistig anspruchsvoller Beitrag deinerseits. Ja und? Es geht hier nicht um mich, sondern um dich. Spürst du schon das Wasser, das dir bis zum Halse steht?
Eddie Bauer meets Uli Knecht schrieb: > Da kann unser Joachim nur rauskommen, wenn er über eine verschleierte IP > geschrieben hat. Über die paar Informationen die der TO hier eingestellt hat wird man dann vermutlich bei seinem Kunden sofort wissen wer es war. Die Beträge allein werden da wohl kaum alltäglich sein. Ob üble Nachrede reicht, um die Herausgabe der Identität des TO beim Provider zu erwirken, weiß ich nicht. Eher halten sich die Staatsanwälte da wohl den Bauch vor Lachen, aber man weiß ja nie. Eddie Bauer meets Uli Knecht schrieb: > Naja, er ist derjenige, der hier als Petze auftritt, Der TO ist ja betroffen. Ein Unbetroffener der indiskret wird, der ist dann eher eine Petze. Weiß ich ehrlich nicht so genau.
Geht nicht gibts nicht schrieb: > Über die paar Informationen die der TO hier eingestellt hat wird man > dann vermutlich bei seinem Kunden sofort wissen wer es war. Die Beträge > allein werden da wohl kaum alltäglich sein. Sehr wahrscheinlich ja. Und falls noch nicht mitbekommen: Es reicht inzwischen eine einfache Strafanzeige (die hier möglich wäre!!!), um die Herausgabe von IP-Adressen bei Dienstanbietern verlangen zu können. Dafür braucht es keinen Staatsanwalt mehr, das kann inzwischen auch ein Polizist. An Stelle des TO wäre ich durchaus nervös. Den Namen der Fa. zu nennen war ein ziemlich Schuss in den Ofen - selbst wenn seine Schilderungen der Warhheit entsprächen. Wie ein andere User schrieb: Den öffentlichen Scheiterhaufen gibt es nicht und wenn jemand meint, diesen einführen zu wollen, muss er mit den strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Geht nicht gibts nicht schrieb: > Ob üble Nachrede reicht, um die Herausgabe der Identität des TO beim > Provider zu erwirken, weiß ich nicht. Eher halten sich die > Staatsanwälte da wohl den Bauch vor Lachen, aber man weiß ja nie. Eher sowas in dieser Richtung. Ich hatte ja da vergangenes Jahr mal die Ehre, mich mit einem Kripo-Beamten einer Abteilung Internetkriminalität zu unterhalten. Es braucht schon einen gewissen Kriminalitäts- bzw. Schadenslevel, z.B. Phishing, bevor die überhaupt tätig werden dürfen.
Eddie Bauer meets Uli Knecht schrieb: > Zur Sache mit dem Admin: Ist zu spät, ich habe selbstverständlich schon > die Beweise gesichert. Da wird der Admin sicher bald Post bekommen. Ich würde dir raten, nicht (nur) einen einfachen Screenshot zu machen, sondern ein echtes digitales Foto mit "Fingerabdruck". Zudem solltest du dir einen weiteren Zeugen suchen. Der Thread wird wohl bald gelöscht, aber damit ist die Sache für den TO nicht vom Tisch.
Wilhelm F. schrieb: > vergangenes Jahr Zeiten ändern sich! Die Gesetze haben sich erst im Juli geändert, aber das wurde nicht groß kundgetan.
Dorf-FHler schrieb im Beitrag #3387297: > Joachim schrieb: >> Offensichtlich tummeln sich >> hier in diesem Teil des Forums mehr personaler herum als Ingenieure. > > Ich bin selbst Ingenieur, aber dein Verhalten geht mal gar nicht. Da bin ich etwas anderer Ansicht. Fakten können und dürfen geäussert werden. Dass die Firma einen Stundenzettel nicht unterschreibt, ist nicht von Bedeutung. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du dort warst, haben die nämlich ein gewaltiges Problem: Du hättest dann u.U. illegal gearbeitet, wenn Du da etwas getan hast, was die nicht bezahlen wollen oder was durch einen Freiberuflervertrag gedeckt ist. Ich würde, wenn die sich nicht rühren, kurzerhand der deutschen Rentenversicherung mal einen kleinen Tipp geben und parallel eine Strafanzeige erstatten, nachdem sie letztendlich abgelehnt haben, dann auch eine mündliche Beauftragung ist bindend und die Weigerung, die Forderung zu akzeptieren, ist schlicht weg Betrug. Weiters könnte man überlegen, die zuständige Ordnungsbehörde einzuschalten und das Ordnungsamt auf die Geschäftspraktiken hinzuweisen. Dasselbe gilt für die Steuerbehören: Schreibe denen, dass Du dort eine Rechnung gestellt hast und sicherstellen möchtest, dass die Firma die Rechung dazu misbraucht, um MWST zu ziehen und sich die Bilanzen zu schönen. Das tun nämlich einige, indem sie Rechnungen nicht bezahlen und dann trotzdem als Ausgaben verbuchen. Als letzte Konsequenz kannst Du die Kunden deines IT-Dienstleisters anschreiben, an den die SW geht, und sie höflichst bitten, ob sie eine Möglichkeit sehen, Dich zu entlohnen oder einzustellen. Schreibe einfach eine Bewerbung an die Firma und bewirb dich dort als Softwareentwickler. Gib an, dass Du an dem System gearbeitet hast und dich damit auskennst. Gib an, dass du wechseln möchtest, weil Du Rechnungen nicht bezahlt bekommen hast.
Anwalt (a. D.) schrieb: > Wilhelm F. schrieb: >> vergangenes Jahr > > Zeiten ändern sich! > > Die Gesetze haben sich erst im Juli geändert, aber das wurde nicht groß > kundgetan. Dann wäre mein Fall anstatt vergangenes Jahr erst jetzt für mich besser verlaufen. Es gab aber keinen wirklichen Schaden bzw. Folgeschaden mehr, von daher ist es mir egal. Jemand hatte meinen Email-Account zu kriminellen Aktivitäten gehackt, und meinen Namen als Absender von Emails benutzt. Dem konnte nicht nach gegangen werden. Das ganze lief unter dem Thema Datenausspionierung.
Hmm, ok es war dumm den kunden zu nenn wobei mir durchaus um Hinweise des weiteren vorhehen geing als jetzten ein Faß hier aufzumachen... Ich hoffe da der Firmenane gelöscht wird.
Noch ein Ingenieur schrieb: > Da bin ich etwas anderer Ansicht. Es geht hier aber leider nicht um die Ansicht eines Amateurs. >Fakten können und dürfen geäussert werden Falsch und zwar mehrfach! Weder verstehst du nicht, was Fakten sind, noch was die Öffentlichmachung bedeutet. > Dass die Firma einen Stundenzettel nicht unterschreibt, ist > nicht von Bedeutung. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du dort warst, > haben die nämlich ein gewaltiges Problem: Im Prinzip richtig. > Du hättest dann u.U. illegal gearbeitet, wenn Du da etwas getan hast, Das hätte für den TO ebenfalls negtative Konsequenzen! > was die nicht bezahlen wollen oder was durch einen Freiberuflervertrag > gedeckt ist. Zusatzleistungen müssen vereinbart (schriftlich, mündlich) werden!!! >Ich würde, wenn die sich nicht rühren, kurzerhand der > deutschen Rentenversicherung mal einen kleinen Tipp geben und parallel > eine Strafanzeige erstatten, Das geht nur, wenn er vereinbarte und (größtenteils) erbrachte, aber nicht bezahlte Zusatzleistungen nachweisen kann und zwar im Detail. So einfach wie du es dir machst, ist das aber nicht. > nachdem sie letztendlich abgelehnt haben, > dann auch eine mündliche Beauftragung ist bindend und die Weigerung, die > Forderung zu akzeptieren, ist schlicht weg Betrug. Siehe oben. > Weiters könnte man überlegen, die zuständige Ordnungsbehörde > einzuschalten und das Ordnungsamt auf die Geschäftspraktiken > hinzuweisen. Dasselbe gilt für die Steuerbehören: Schreibe denen, dass > Du dort eine Rechnung gestellt hast und sicherstellen möchtest, dass die > Firma die Rechung dazu misbraucht, um MWST zu ziehen und sich die > Bilanzen zu schönen. Das tun nämlich einige, indem sie Rechnungen nicht > bezahlen und dann trotzdem als Ausgaben verbuchen. Jetzt wird es sehr gefährlich. Du redest von Dingen, von denen du offenbar gar keine Ahnung hast. Wenn du anderen solche Tipps gibst, muss man fragen, ob das böse Absicht ist oder einfach nur dreiste Unwissenheit. > Als letzte Konsequenz kannst Du die Kunden deines IT-Dienstleisters > anschreiben, an den die SW geht, und sie höflichst bitten, ob sie eine > Möglichkeit sehen, Dich zu entlohnen oder einzustellen. Wenn der Kunde vernünftig ist, wird es diesen Versuch dem DL melden und das kann ebenso negative rechtliche Konsequenzen für den TO haben. > Schreibe einfach eine Bewerbung an die Firma und bewirb dich dort als > Softwareentwickler. Gib an, dass Du an dem System gearbeitet hast und > dich damit auskennst. Gib an, dass du wechseln möchtest, weil Du > Rechnungen nicht bezahlt bekommen hast. Das ist wirklich zum Mäuse melken. Hast du überhaupt Ahnung von der Realität? Es gibt mehr einen Grund, weshalb Rechnungen nicht bezahlt werden, du machst es dir viel zu einfach in allen Belangen. Also sei so gut und spare mit deinen Tipps. Ingenieur bleib bei deinen Leisten! So, Frau und Kinder warten. Schönen Sonntag allen!
Joachim schrieb: > Hmm, ok es war dumm den kunden zu nenn wobei mir durchaus um Hinweise > des weiteren vorhehen geing als jetzten ein Faß hier aufzumachen... Ich > hoffe da der Firmenane gelöscht wird. Ich habe normalerweise auch keine Hemmungen, Dinge zu nennen, die mir Unrecht zu fügten. Aber es ist ja leider so: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.
Ach so: Nein ein Nachtrag: Ein Betrug seitens der Firma wäre im Sinne juristischer Grundauslegung von öffentlichem Interesse und würde offen verhandelt. Ich würe ich jedem Fall eine Strafanzeige wegen Betruges bei der Polizei stellen, wenn sie Dich haben arbeiten lassen und die Leistung bestreiten. Wenn Die Verhandlung durch ist, kann - mit Bezugnahme auf den Prozess und die Prozessakten - die Firma genannt werden mitsamt den durch das Gericht festgestellten Fakten. Ich kenne den Fall eines Freiberuflers, der fast 2 Jahre lang fu seiner Webseite einen Satz wie diesen hatte: "Das Amtgericht X hat gestern die Firma Y vom Verdacht des Betruges freigesprochen, da (wörtlich) "nicht nachweisbar war, dass die Forderungen des Klägers berechtigt waren" und dann im Nachsatz so was wie: "Der Kläger war ich, meine Forderung bezog sich auf Begleichung des Rechung vom xx.xx.xx auf grund der von mir gelieferten Leistungen". Es werden also nur Fakten genannt, nämlich, dass man Forderungen hatte, die man nicht nachweisen konnte. Für wen das dann letztlich günstiger ist, bleibt dahingestellt. Die Firma hat am Ende die Rechung DOCH beglichen, um den FB dazu zu bewegen, den Satz von der HP zu nehmen. "Geht nicht", gibt es nicht!
Joachim schrieb: > Ich > hoffe da der Firmenane gelöscht wird. Noch so viel: Das wird dir im Ernstfall gar nichts nutzen, die Beweise sind schon vorhanden. Ob der Thread gelöscht wird oder nicht spielt für dich keine Rolle mehr - für den Betreiber hier aber sehr wohl!!! Ich kann dir nur raten, dich kooperativ zu zeigen. Betrachte es so: Die offene Summe ist dein Lehrgeld! Grüße
Noch ein Ingenieur schrieb: > "Geht nicht", gibt es nicht! Dein "Google-Wissen" ist höchst gefährlich. Wenn du gerne Amateur-Anwalt bist, dann hole dir doch bitte ein PC-Spiel, dann kannst du zumindest keinen Schaden anrichten!
Noch ein Ingenieur schrieb: > Ich würde, wenn die sich nicht rühren, kurzerhand der > deutschen Rentenversicherung mal einen kleinen Tipp geben Warum? Weil man als Selbstständiger nicht sozialversicherungspflichtig ist? > und parallel > eine Strafanzeige erstatten, nachdem sie letztendlich abgelehnt haben, > dann auch eine mündliche Beauftragung ist bindend und die Weigerung, die > Forderung zu akzeptieren, ist schlicht weg Betrug. Nein ist es nicht. Dafür muss Vorsatz bestehen und das heißt, dass von Anfang an die Nichtbezahlung geplant war. Strafrechtlich wenig relevent, weil der Nachweis kaum zu führen ist. Zivilrechtlich schaut es auch scheiße aus da die Forderung kaum nachweisbar ist. Wenn es keinen Vetrag und keine festgehaltenen Arbeitszeiten gab, helfen nur Zeugenaussagen und da würde ich mich nicht auf eine sinnvolle Aussage verlassen. Gewinnen wird in jedem Falle nur der Anwalt.
> Dass die Firma einen Stundenzettel nicht unterschreibt, ist > nicht von Bedeutung. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du dort warst, > haben die nämlich ein gewaltiges Problem: das dachte ich auch, mein Anwalt erwähnte das ich in der Praxis wenig reale Chancen hätte stundenweise nachzuweisen das ich die erbrachte Leistung tatsächlich erbracht hätte, ich müsste für jede Erbrachte Stunden konkret Zeugen haben.
Wilhelm F. schrieb: > Joachim schrieb: > >> Hmm, ok es war dumm den kunden zu nenn wobei mir durchaus um Hinweise >> des weiteren vorhehen geing als jetzten ein Faß hier aufzumachen... Ich >> hoffe da der Firmenane gelöscht wird. > > Ich habe normalerweise auch keine Hemmungen, Dinge zu nennen, die mir > Unrecht zu fügten. Aber es ist ja leider so: Recht haben und Recht > bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Du bringst es abermals auf den Punkt. Das erinnert mich an eine Strafsache gegen einen Bekannten. Anklage führte ein Jungspund, der seine Vita nach vorne bringen wollte. Beweise gab es keine. Der Bekannte ist Choleriker und kommt damit oftmals sehr ungehalten rüber - ist aber eigentlich Zahm wie ein Kätzchen. Einziger Zeuge war ein Arzt, der gelogen hat, dass sich die Balken biegen (die beiden sind mal recht böse aneinander geraten, weil der Arzt mit Verlaub auch ein rechtes A+++ ist). Ergo: Verurteilt zu einer saftigen Geldstrafe, denn er war nicht schuldeinsichtig. So tickt Justizia in Deutschland. Passend dazu: Auf hoher See und vor deutschem Gericht bist Du einzig in Gottes Hand.
Joachim schrieb: > das dachte ich auch, mein Anwalt erwähnte das ich in der Praxis wenig > reale Chancen hätte stundenweise nachzuweisen das ich die erbrachte > Leistung tatsächlich erbracht hätte, ich müsste für jede Erbrachte > Stunden konkret Zeugen haben. Es gibt aber auch einen Anscheinsbeweis. Da Du hoffentlich an diversen Stellen Deine Urheberschaft - am besten versteckt - hinterlassen hast, und Du damit auch beweisen kannst, der Urheber zu sein, lässt sich auf Grund des Umfanges unter Zuhilfenahme von Sachverständigen der Arbeitsaufwand abschätzen. Das kann natürlich auch recht blöd für Dich ausgehen, aber prinzipiell ist eine Schuld damit beweisbar.
Also Tatsache ist, dass es in der Branche immer mehr um sich greift, Freiberufler um ihre Rechungen zu betrügen. Das Ganze hat schon Methode! In Gulp gibt es mehrere Diskussionen dazu - von den threads in Foren ganz abgesehen. Die Geschichte ist schlichtweg Betrug, denn die Firmen wissen sehr genau, was sie da machen. Und sie machen es mit Kalkül: Da wird genau soviel nicht bezahlt, dass es sich dann für den FB nicht lohnt. Im Zweifelsfall wird einfach mit dem Anwalt gedroht und der FB eingeschüchtert. Dem muss Einhalt geboten werden und dazu darf man aus meiner Sicht auch zu den entsprechenden Mittel greifen! Richtig ist natürlich, dass man sich durch Nennung des Namens juristisch angreifbar macht, daher ist der Vorgehensweise, jemanden offen zu bezichtigen, taktisch unklug, wenn man das, was man behauptet, nicht beweisen kann. Ein Gerichtsverfahren, das stattgefunden hat, darf aber benannt werden, weil der Umstand, dass es stattgefunden hat, nachweisbares Fakt ist. Ich kann z.B. hier ohne irgendwelche Probleme darstellen, dass ein bestimmter Wettermoderator unlängst wegen Vergewaltigung vor Gericht stand. Man muss halt aufpassen, dass man der Gegenseite keine Waffen in die Hand gibt, die sie dann benutzten können. Also entweder anonym schiessen oder offen die Fakten nennen und das juristisch mögliche tun. Eine Nachfrage bei der Steuerbehörde, ob die Firma die Rechung illegalerweise abgezogen hat, ist absolut Rechtens, da im eigenen Interessen. Eine Nachfrage bei der Rentenversicherung, ob man dort von der Firma als AN angemeldet wurde ebenso. Ich sehe auch kein Problem darin, die RV um eine Stellungnahme zu bitten, ob dadurch, dass Leistungen erbracht wurden, die von der Firma in Frage gestellt wurden, dazu führen können, dass man als illegal Beschäftigter gelten kann. Wenn Der Endkunde dann die Steuerbeamten im Haus hat und eine Profung kriegt, Pech gehabt. Es gibt tausende Möglichkeiten, einer Firma richtig Ärger zu machen. Die Standardmethode ist, einen illegalen Sachverhalt dort beobachtet haben zu wollen und nun in der Zwickmühle zu stecken, diesen anzuzeigen, da man einerseits keine Beweise hat, andererseits aber Straftaten nach deutschem Recht anzeigen muss. Da gibt es für Freiberufler=Geschäftsparter nämlich andere Richtlinien, als für einen AN, der intern etwas mitbekommt. Für den gilt nämlich, erstmal Klappe halten. Ein etwas klügere Methode ist es, dem miesen AG einfach Mitarbeiter abzuwerben oder abwerben zu lassen, indem man die Namen den headhunern weitergibt. Eine elegante Methode ist es, für die Konkurrenz zu arbeiten und die Leistung nochmal zu verkaufen, zumindest soweit, wie sie nicht bezahlt wurde. Alles Weitere ist dann dann nürlich illegal und dazu darf man auch nicht aufrufen. P.S: Bei unserem örtlichen Intersport gab es letztens Baseballschläger aus Holz zu 29,80. Von einem befreundeten Konstrukteur in der Autobranche weiss ich, dass Motorhauben von Firmenbossprivatautos schon bei weniger, als 5kp dazu neigen, Dellen zu bilden.
Noch ein Ingenieur schrieb: > P.S: Bei unserem örtlichen Intersport gab es letztens Baseballschläger > aus Holz zu 29,80. Von einem befreundeten Konstrukteur in der > Autobranche weiss ich, dass Motorhauben von Firmenbossprivatautos schon > bei weniger, als 5kp dazu neigen, Dellen zu bilden. Das zeigt schon, welch Geistes Kind du bist.
Martin Schwaikert schrieb: > So tickt Justizia in Deutschland. Und wie soll Justitia deiner Mienung nach "ticken"? Straftäter werden nur noch nach Geständnis verurteilt? Gute Idee, Im Mittelalter gabs da probate Mittel. ;-) Insgesamt glaube ich dir aber sowieso kein Wort. "Keine Beweise", "nur Vita nach vorne bringen", "Zeuge lügt". Alles schon x-mal gehört. In einem von zehntausend Fällen trifft das sogar zu. schulterzuck
ja aber ich geh ja nicht zum Kunden um danach mit Baseballschlägern zu hantieren. Ich war aber überrascht das ich keine chance habe die tatsächlich erbrachten Stunden einzuklagen. Ich muss aber dazu sagen das es auch Kunden gibt die das anders regeln. Aber lassen wir das, ich muss es wohl als Lehrgeld abstempeln.
Martin Schwaikert schrieb: > Nein ist es nicht. Dafür muss Vorsatz bestehen und das heißt, dass von > Anfang an die Nichtbezahlung geplant war. Strafrechtlich wenig relevent, > weil der Nachweis kaum zu führen ist. Doch, unter Umständen schon. Z.B. wenn der Auftraggeber bereits insolvent war oder wusste, dass er es bald sein wird. Dann musste er damit rechnen, die Forderung nicht begleichen zu können, zumindest hat er das billigend in Kauf genommen. Dolus eventualis reicht für §263 StgB. Ob das hier so war, ist allerdings Tatfrage. Eine Anzeige kann trotzdem nützlich sein. Vielleicht ist es nicht die erste Anzeige dieser Art? Wer weiß. Ein Tipp an die ganzen Möchtegern Anwälte und "Beweissicherer": Ihr tragt mit eurem zweifelhaften aber gefährlichen Halbwissen nichts bei. Geht woanders spielen.
Noch ein Ingenieur schrieb: > Ein Gerichtsverfahren, das stattgefunden hat, darf aber benannt werden, > weil der Umstand, dass es stattgefunden hat, nachweisbares Fakt ist. Richtig. Und weil Gerichtsverhandlungen idR auch öffentlich sind, darf der Betroffene darüber schreiben, singen, tanzen, oder was malen. Damit verletzt er nicht die Rechte der Gegenseite!
Ossborn schrieb: > Und weil Gerichtsverhandlungen idR auch öffentlich sind, darf der > Betroffene darüber schreiben, singen, tanzen, oder was malen. Damit > verletzt er nicht die Rechte der Gegenseite! Und so ein Verfahren hat hier noch nicht stattgefunden. Ist das denn so schwer? Mei o Mei - sans deppert ..
Ossborn schrieb: > Martin Schwaikert schrieb: >> Nein ist es nicht. Dafür muss Vorsatz bestehen und das heißt, dass von >> Anfang an die Nichtbezahlung geplant war. Strafrechtlich wenig relevent, >> weil der Nachweis kaum zu führen ist. > > Doch, unter Umständen schon. Z.B. wenn der Auftraggeber bereits > insolvent war oder wusste, dass er es bald sein wird. Wohl wahr. Dann allerdings hat er zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bereits davon ausgehen müssen, die Forderung nicht begleichen zu können, bzw. dass eine Wahrscheinlichkeit bestand, dass dieser Fall eintritt. Stefan Rand schrieb: > Martin Schwaikert schrieb: >> So tickt Justizia in Deutschland. > > Und wie soll Justitia deiner Mienung nach "ticken"? Straftäter werden > nur noch nach Geständnis verurteilt? Nein, nach nachweisbarer Sachlage. Die wird aber oftmals nicht berücksichtigt und dann kommen solche Urteile wie Mollath oder die angeblich vergewaltigte Lehrerin zustande. In dubio pro reo interessiert so manchen Richter nicht mehr und auch die Tatsache, dass sich Richter überhaupt nicht mehr in die Materie umfassend einlesen (nicht nur überfliegen). In meinem Bekanntenkreis ist eine Richterin Zivilrecht AG sowie ein Sozialrichter die ein Liedchen über ihre Arbeit singen können. Das Problem ist: Ist man unschuldig, und die Sachlage deutet aber gegen einen, gilt ein Leugnen oder ein Schweigen zu den Vorwüfen automatisch als "uneinsichtig". Und das ist eine Sauerei in einem Rechtsstaat. > Insgesamt glaube ich dir aber sowieso kein Wort. "Keine Beweise", "nur > Vita nach vorne bringen", "Zeuge lügt". > > Alles schon x-mal gehört. In einem von zehntausend Fällen trifft das > sogar zu. schulterzuck Ob Du mir glaubst, ist mir ehrlichgesagt vollkommen egal. Der Sachverhalt ist zu kompliziert, um ihn hier niederzuschreiben. Fakt ist jedoch, dass der einzige Zeuge innerhalb von fünf Minuten zwei komplett verschiedene Aussagen gemacht hat. Als er merkte, dass der Ausgang des Verfahrens von einer kleinen Feinheit abhängt, hat er seine Aussage komplett geändert (er erstattete die Anzeige). Weder die desinteressierte Richterin, noch die Staatsanwältin, die dies nicht hören wollten, haben da weiter nachgehakt. Im Schlusswort sagte die Richterin, ob für die Staatsanwältin etwas anderes als Freispruch in Frage kommt. Die SAin hat hingegen das geforderte Strafmaß noch deutlich erhöht, da keine "Schuldeinsicht" bestünde. Daraufhin zogen SAin und Richterin vor die Tür auf ein Vieraugengespräch. Plötlich war nichts mehr von Freispruch die Rede... Wenn man da nicht das Gefühl bekommt, dass hier ganz kräftig gemauschelt wurde... Wie dem auch sei - die Berufung ist am laufen.
Deswegen macht man eine Rechnung nicht im Nachhinein, sondern schon wenn was laeuft. Ein Doku, Instruktionen usw gibt es erst nachher. Und natuerlich verkauft man Leistungen doppelt. Am besten in moeglichst hoher Stueckzahl.
Im Grunde kann man einem eine strafbare Handlung schon anmaßen, der sich überhaupt nur bewegt, oder noch lebt. Also, Leute, immer schön fröhlich bleiben, und locker ruhig durch die Hose atmen.