Hallo...
Ich hätte ein paar Bauteile abzugeben (siehe Liste).
Die Stückzahlen in der Liste können je nach bereits verkaufter Menge
schwanken, daher am besten einfach kurz ne E-Mail bzw. PN schreiben,
dann kann ich prüfen ob die gewünschte Menge noch vorhanden ist.
...
Gruß, Flo
Zwei Fragen zu den Lattice-CPLDs: Lattice listet M4-64/32 als "converted
to M4A5-64/32" -- deute ich richtig, dass die demnach baugleich sind?
Und: die sind schon im TQFP, oder?
ThomasV schrieb:> Schreibst Du eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.?> Ansonsten sind die Preise fuer Ware ohne Gewährleistung nicht> angemessen.
Keine Angst. Du hast automatisch 2 Jahre Gewährleistung. Das steht so im
Gesetz und gilt für jeden Kaufvertrag.
Würde der Verkäufer hier selbst als Verbraucher handeln (was er den
Umständen nach nicht ist), könnte er die Sachmängelhaftung
einzelvertraglich ausschließen. Ein Gewährleistungsausschluss in AGB
wäre unzulässig, da es sich um Neuware handelt..
Im Übrigen ist das Angebot von 70000 BE aus "Lagerräumung" niemals als
"privat" einzustufen, egal ob der Verkäufer das meint oder nicht.
Damit steht dir sogar noch ein sehr langes Widerrufsrecht zu ;-)
Kopfkratz schrieb:> Nicht besonders "privat"
Dein Beitrag ist der erste in diesem Thread, in dem das Wort "privat"
vorkommt. Der TE hat nirgends behauptet, dass er es privat verkaufen
würde und/oder keine Rechnung darüber zu schreiben in der Lage wäre
(was man ja auch privat kann, wenn man will).
Inwiefern ein bestimmtes Angebot gewerblich ist oder nicht, hängt im
Übrigen in keiner Weise mit einer bestimmten Stückzahl zusammen. Die
Kriterien für ein Gewerbe kannst du beispielsweise prima bei Wikipedia
nachlesen, wenn du nur willst. Auch mit Einzelstücken kann man
gewerblich handeln.
Jörg Wunsch schrieb:> Auch mit Einzelstücken kann man> gewerblich handeln.
Danke fürs Löschen.
Ich weiß, es kommt nicht allein auf die Stückzahl an. Wikipedia ist
nicht meine Primärquelle.
Wäre es als gewerbliches Angebot geplant, hätte es völlig anders
ausgestaltet werden müssen. Die pdf wäre dafür unvollständig. Nun egal.
Das Angebot ist gewerblich. Die Räumung des eigenen Hobbykellers wäre
das nicht. Der TE hat diese Bauteile aber allein zur Weiterveräußerung
besorgt. Zumal hier die Stückzahl 70.000 nicht unter den Tisch fallen
darf. Den Preisen nach zu urteilen, möchte der TE nicht nur seine Kosten
decken, sondern darüber hinaus Einnahmen erzielen.
Gewinnerzielungsabsicht liegt damit vor.
Noch Fragen?
Eigentlich wollte ich ThomasV nur informieren, dass ihm
Gewährleistungsrechte zustehen.
Kopfkratz schrieb:> Gewinnerzielungsabsicht liegt damit vor.
Ist nicht das einzige Kriterium. Ein zweites lautet, dass die
Tätigkeit „nachhaltig“ angelegt sein muss. Ein einmaliger Verkauf,
auch wenn mit Gewinnerzielungsabsicht, begründet kein Gewerbe.
Hallo Forenmitglieder,
nachdem Flo hier einige Unterstellungen aushalten muss
schalte nun ich mich ein.
Die Bauteile liegen aktuell zur Verschrottung bei einer Elekronikfirma.
Wir haben für euch 4 Wochen "ehrenamtlich" gezählt, gesichtet und
recherchiert. Dazu sind wir zwei mal 600km gefahren um die Verschrottung
zu stoppen und einen Palettenplatz dort auszuhandeln. Mehr als eine
Palette ist das nämlich nicht. Auch wenn es auf der Liste nach viel
aussieht.
Flo sondiert nun den Markt ob überhaupt Interesse an dem Kram besteht.
Wenn Interesse besteht und insgesamt mehr als 600Euro "Gewinn" erzielt
werden, dann übernehme ich den gewerblichen Teil. Soll heißen ihr
bekommt Gewährleistung, Rechnung mit MwSt, Widerrufsrecht und den
ganzen Kram.
Und wir versteuern das Zeug ordnungsgemäß - wovon sich dann jeder von
den Buchhaltungsspezialisten unter euch bei mir überzeugen kann.
Wenn unsere Idee ( = günstige Bauteile vor Verschrottung retten und
unseren bisherigen Aufwand decken ) allerdings weiter von vornherein als
Schwarzverkauf von euch zu Tode diskutiert wird
dann nehm ich morgen früh den Hörer in die Hand und gebe die
Verschrottung der Teile frei.
Denn dann haben wir uns einfach in der Bastlergemeinde getäuscht.
HEDRADIO schrieb:> Wenn Interesse besteht und insgesamt mehr als 600Euro "Gewinn" erzielt> werden, dann übernehme ich den gewerblichen Teil. Soll heißen ihr> bekommt Gewährleistung, Rechnung mit MwSt, Widerrufsrecht und den> ganzen Kram.
Nein, auch wenn ihr (GbR) nur 1€ "Gewinn" erzielt, hat der Käufer die
entsprechenden Rechte! Ihr wollt doch auch nicht mit Falschgeld bezahlt
werden!
Niemand hat doch was gegen den Verkauf von elektronischen BT gesagt.
Jörg Wunsch schrieb:> Ist nicht das einzige Kriterium. Ein zweites lautet, dass die> Tätigkeit „nachhaltig“ angelegt sein muss. Ein einmaliger Verkauf,> auch wenn mit Gewinnerzielungsabsicht, begründet kein Gewerbe.
Na dann lies bitte mal die BGH Urteile dazu. Im Sinne eines effektiven
Verbraucherschutzes werden die Anforderungen nicht sehr hoch gehangen.
Da hat schon viel weniger gereicht (z.B. 250 Akkus, die ein Verkäufer
von seinem AG geschenkt bekam).
Mit HEDRADIOS Post erübrigt sich ab jetzt jegliche Diskussion.
Ich wünsche euch trotzdem viel Erfolg mit eurer Aktion.
Thomas
Kopfkratz schrieb:> Im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes werden die Anforderungen> nicht sehr hoch gehangen.
Da haben wir über zwei verschiedene Dinge geredet. Ich hatte mich nur
auf „gewerblich“ bezogen. Dass man ein Rückgaberecht und all sowas
auch ohne tatsächlichem (steuerpflichtigem) Gewerbe haben kann, ist
etwas anderes. Aber letztlich müssten sich in dieser Hinsicht die
potenziellen Käufer dann mit dem Verkäufer herumschlagen. Egal, ob
du das hier postest: wenn der Verkäufer das nicht freiwillig dann
auch macht, würde es ja dennoch auf den Klageweg hinauslaufen.
@Kopfkratz
Freigrenze = 600Euro siehe unter
§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG
Aber darum geht es hier nicht.
In der Liste sind viele abgekündigte und spezielle Bauteile
von denen ich wenig Plan habe. Flo ist da recht fit und übernimmt den
"support. Wenn Interesse an Teilen besteht dann bitte PN an Flo.
Grüße auch an Jörg - hier ist DG1NMT ->
der mit den STANDARD Funkgeräten... ;-)
Falls Moderator-Rückfragen zu der Aktion auflaufen -
meine Daten sind Dir ja bekannt.
@Jörg,
der steuerrechtliche Aspekt wird dem Käufer doch relativ egal sein
können.
In Sachen Widerrufsrecht und Gewährleistung, sowie Impressumspflicht
verstehe ich die abwehrenden Reaktionen nicht.
Auch wenn die Technik noch so begeistern mag, leben wir nicht ganz im
rechtsfreien Raum.
@HEDRADIO
Steuerrecht und Zivilrecht sind 2 Paar Schuhe. Im Zivilrecht gibt es
keine Mindestumsätze.
Für den begeisterten Elektroniker sind die rechtlichen Anforderungen
ganz klar nervig und scheinen ihm überflüssig.
Viel ist in Sachen Gewährleistung sicher nicht zu befürchten. Ein BE
könnte defekt sein, oder die Anschlüsse so weit korrodiert, dass sich
das Teil nicht mehr anständig löten lässt.
Trotzdem bleibt es keinem erspart, sich mit den formalen Anforderungen
zu befassen.
Für euch bedeutet das
-Impressum
-Widerrufsbelehrung
HEDRADIO schrieb:> Falls Moderator-Rückfragen zu der Aktion auflaufen
Nö, wir kümmern uns nicht auch noch um sowas. ;-) Wir sind in erster
Linie dafür da, dass hier der korrekte Ton gewahrt bleibt, und natürlich
darum, dass nichts ganz und gar Ungesetzliches gehandelt wird.
Aber die zivilrechtlichen Aspekte können nicht mehr unser Ding sein
(wenngleich ich es prinzipiell begrüße, dass auch sowas diskutiert
werden kann, denn man wird nicht dümmer dadurch).
HEDRADIO schrieb:> Freigrenze = 600Euro siehe unter
Das ist ja aber auch nur wieder der steurrechtliche Aspekt.
„Kopfkratz“ wies ja (das ist mir nun klar geworden) darauf hin, dass all
die Dinge, die Fernabsatzgesetz, Gewährleistung und dergleichen
betreffen, auch jenseits steuerlicher (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)
Verantwortlichkeiten bereits deutlich eher greifen. Aber damit kann
man sich auch für so ein Geschäft ja durchaus arrangieren. Auch muss
ja eine Rechnung keineswegs immer eine Mehrwertsteuer ausgewiesen
haben, selbst beim Kleingewerbe ist es üblich, ohne zu arbeiten. Das
macht es nur für solche Kunden weniger attraktiv, die selbst
vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Kopfkratz schrieb:> verstehe ich die abwehrenden Reaktionen nicht.
Sagen wir mal so: wenn du hier mit einem ordentlichen Namen auftrittst,
ist das deutlich vertrauenerweckender, als kurz angebunden mit einem
derartigen Pseudonym. Auch hättest du deine ausführlicheren
Erläuterungen auch gleich im ersten Posting von dir geben können,
statt da nur lapidar einen Halbsatz fallen zu lassen. Dann wäre
wenigstens klar, dass du niemandem irgendwelche steurlichen
Unzulänglichkeiten unterstellen willst (wie ansonsten wohl erstmal
jeder vermutet hat).
Tip an TO
Vertick die Teile einzeln (z.B. in 10er Posten) für einen längeren
Zeitraum über Ebay
Dort gibt es eine Suchfunktion, sodass jemand der ein bestimmtes Bauteil
sucht, es auch findet. Die wahrscheinlichkeit das hier jemand genau
jetzt ein gewisses Bauteil braucht, ist relativ gering.
Die Wahrscheinlichkeit, das jemand im nächte Jahr ein Bauteil
(neuentwicklung oder weil was abgeraucht ist), um einiges grösser. Und
derjenige wird vermutlich als eher bei Ebay suchen, als sich durch viele
verspammte Marktthreads zu kämpfen.