Hubert schrieb:
> Bei einem Telefonat mit einer AfA-Mitabeiterin sagt mir diese dass dies
> nicht stimmt und wir das sehr wohl am Telefon erledigen können.
Klar, wenn die dir eine schriftliche Eingangsbestätigung zukommen
lassen.
> Gesagt-getan. Als ich sie nochmals darauf ansprach erklärte sie mis,
> dass sie das weitergeben würde.
Na, wenn die Quasselstrippe das selbst bearbeiten würde, käme sie
ja nicht mehr zum quasseln.
> Man darf gespannt sein, denn der Ausgabestand der Seite ist 31.07.2012
> und ich bin sicher nicht der erste, der da drüberstolpert.
Das ist nur der Aktualisierungsstand. Ursprünglich ist das so
auf 2004/05 datiert, als die Reform mit heißer Nadel gestrickt wurde.
Grundsätzlich gilt: Mit den Behörden verkehrt man nur schriftlich
mit Bestätigung. Wenn die einen Fehler machen, bestraft die niemand,
aber der Kunde, nämlich du, bist dann bestraft, aber ordentlich.
Gibt da genug Beispiele, auch wenn der Link unten jetzt nur das
Jobcenter betrifft, ist das bei der AfA nicht viel anders.
http://www.elo-forum.org/alg-ii/
Am Besten man meldet sich bei der AfA und dem Jobcenter gleichzeitig,
falls die AfA Mätzchen macht und kein Geld zahlt. Dann muss nämlich
das Jobcenter einspringen. Dazu müssen die das aber auch erst mal
wissen, bzw. ein Antrag vorliegen.
Die Drei-Monatsregel ist mal gedacht gewesen damit die Arbeitsverwaltung
schon mal aktiv für den Kunden wird, damit Arbeitslosigkeit gar nicht
erst entsteht. Ob es was bringt, weiß ich nicht.
Nach meinen Beobachtungen sind die damit ziemlich überfordert, vor
allem wenn die Qualifikation des Kunden schon ziemlich speziell ist.
Unpassende Vermittlungsangebote, sofern man überhaupt welche bekommt,
sind da keine Seltenheit.