Hallo, ich habe heute die Kündigung erhalten. Da ich aus Anstand (Im Nachhinein betrachtet war es eher falsche Unterwürfigkeit) gegenüber meinem ehemaligen Arbeitgeber die Fahrkosten (Bestehend aus zwei Fahrten zu je 300 km) zur Vorstellung nicht eingefordert habe, will ich dies jetzt nachholen. (Was ja innerhalb von drei Jahren möglich ist.) Meine Frage ist jetzt folgende: Gibt es eine rechtssichere Formulierung unter Berufung auf den §670 BGB zur Einforderung von Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen? Dass eine Einforderung nur möglich ist, sofern der Arbeitgeber dies nicht vorher ausdrücklich ausschließt, ist mir bekannt und in meinem Fall nicht gegeben. Sowohl in der Stellenanzeige nicht als auch nicht in den Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen.
Entweder du hast den Anspruch oder nicht. Die Formulierung ändert daran nichts.
Gebe ich cyblord recht. Nett und höflich deine 2 Fahrten (hoffentlich weißt du das Datum von beiden noch) sowie die jeweilige km Zahl (30cent/km wenn mich nicht alles täuscht, sind dann 180€. Korrigiert mich wenn ich falsch liege) der entsprechend zuständigen mitteilen. Wenn sie Probleme machen schreibst du ihnen wie uns hier das es bis zu 3 Jahre später noch möglich ist und es anfangs nicht ausgeschlossen wurde. Falsche Unterwürfigkeit würde ich es nicht unbedingt nennen, ich verstehe schon das man am Anfang nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen möchte. War froh das mein Arbeitgeber nach dem Bewerbungsgespräch mich von sich aus darauf hingewiesen hat das er mir das Formular zukommen lässt und ich das ausfüllen soll dann bekomme ich die Kosten erstattet.
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Danke für die Antwort, sämtliche Einladungen und die Stellenanzeige habe ich noch zur Verfügung. Somit kann ich auch nachweisen, dass der Arbeitgeber die Kostenübernahme nicht ausschließt, da dies darin nicht erwähnt wird.
Am besten per Einwurfeinschreiben zustellen lassen. Frist in der Forderung nicht vergessen. Verläuft die Forderung fruchtlos, dann das gerichtliche Mahnverfahren an schubsen. Danach weiter sehen. Manche wollen es so. Kann ohnehin passieren, das die Forderung nur zum Teil erfüllt wird.
Würde ich persönlich lassen, da das eher als kindisches Getue rüberkommt und man sich doch auch "sauber" verabschieden kann.. Den Anspruch darauf hättest du wohl und wenn dir wirklich was daran liegt, einfach mal einfordern.
Lieber überprüfen ob die Kündigung so ok ist. Hat die Firma mehr als 10 MA?
Und unverzüglich beim arbeitsamt melden. Wie lange war da die Frist? 3 tage oder 1 Woche?
dadada schrieb: > Und unverzüglich beim arbeitsamt melden. Wie lange war da die Frist? 3 > tage oder 1 Woche? wozu? Es gibt auch Leute die finden im Anschluss gleich wieder Arbeit. Und wegen ein paar Tagen Arbeitslosengeld würde ich mir dem Stress mit dem Amt auch nicht antun.
C-Coder schrieb: > ich habe heute die Kündigung erhalten Krank melden, zum Anwalt gehen und Kündigung prüfen lassen, und neuen Job suchen.
Bewerber a.D. schrieb: > Am besten per Einwurfeinschreiben zustellen lassen. Das ist ja bald teuerer als die paar Cent die er an Fahrtkosten rausbekommt. Die Zeit, Energie und Geld würde ich für die Suche eines neue Jobs investieren. Nach 3 Jahren fällt ihm ein das Fahrtgeld von der Bewerbung einzufordern, das ist ja Realsatire pur. Die lachen sich sicher tot in der Perso wenn diese Zahlungsaufforderung aufschlägt und bekommt nen gerahmten Ehrenplatz der skurrilsten Bewerbungen. > Frist in der Forderung nicht vergessen. Verläuft die Forderung > fruchtlos, dann das gerichtliche Mahnverfahren an schubsen. Ja auch noch, noch mehr Geld und Zeit für Peanuts investieren. Gehts noch? > Danach weiter sehen. Manche wollen es so. Kann ohnehin passieren, > das die Forderung nur zum Teil erfüllt wird. Deshalb s.o.
Schwen Gel schrieb: >> Am besten per Einwurfeinschreiben zustellen lassen. > Das ist ja bald teuerer als die paar Cent die er an Fahrtkosten > rausbekommt. 180 Euro wurden mal genannt, also kein kleiner Betrag. Einschreiben kostet 1,60 Euro und bewahrt einen davor, dass die dann behaupten keine Forderung bekommen zu haben. Für den Nutzen sind das dann nur Peanuts an Kosten.
Schwen Gel schrieb: > Nach 3 Jahren fällt ihm ein das Fahrtgeld von der Bewerbung > einzufordern, das ist ja Realsatire pur. Mit den drei Jahren habe ich mich nur auf die aktuelle Rechtslage bezogen. Ich war in Wirklichkeit erst ca. 9 Monate bei der Firma. Bei der Arbeitsagentur habe ich mich auch schon gemeldet, sowie bei meinem Anwalt. Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete Stelle handelte, sehe ich die Kündigung jetzt nicht so tragisch, denn in drei Monaten wäre sowieso Schluss gewesen. Deswegen habe ich auch schon seit einiger Zeit Bewerbungen am laufen. Ich habe zwar extra für diese Firma den Wohnort gewechselt, aber letztendlich wollte ich sowieso wegen meiner Freundin umziehen. Ich bin im Moment halt nur etwas sauer, da diese Kündigung so plötzlich kam.
C-Coder schrieb: > Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete > Stelle handelte, sehe ich die Kündigung jetzt nicht so tragisch, denn in > drei Monaten wäre sowieso Schluss gewesen. ... > Ich bin im Moment halt nur etwas sauer, da diese Kündigung so plötzlich > kam. Hm, also wenn Du jetzt noch nach dem Fahrtgeld für das VG fragst, dann hat das schon was von "Nachtreten". Du hättest nach dem Fahrtgeld schon viel eher fragen müssen. Das nächste Mal weißt Du es besser.
Rainer Brüderle schrieb: > Hm, also wenn Du jetzt noch nach dem Fahrtgeld für das VG fragst, dann > hat das schon was von "Nachtreten". Du hättest nach dem Fahrtgeld schon > viel eher fragen müssen. Das nächste Mal weißt Du es besser. Ich würde das eher als "Zurücktreten" bezeichnen.
Peter II schrieb: > wozu? Es gibt auch Leute die finden im Anschluss gleich wieder Arbeit. > Und wegen ein paar Tagen Arbeitslosengeld würde ich mir dem Stress mit > dem Amt auch nicht antun. Genau, wenn schon arbeitslos, dann richtig mal für 12 Monate "dolce vita"!
C-Coder schrieb: > Rainer Brüderle schrieb: >> Hm, also wenn Du jetzt noch nach dem Fahrtgeld für das VG fragst, dann >> hat das schon was von "Nachtreten". Du hättest nach dem Fahrtgeld schon >> viel eher fragen müssen. Das nächste Mal weißt Du es besser. > > Ich würde das eher als "Zurücktreten" bezeichnen. Okay, Du bist sauer. Eventuell wirst Du unbeholfen agieren, weil zu viel Emotion im Spiel. Also erst Mal runterkommen. Die Sache mit den Fahrtkosten sind jetzt Dein kleinstes Problem. Du musst schauen, dass Du einen neuen Job bekommst. In erster Linie musst Du jetzt an Dich denken, und nicht, wie Du dem aktuellen AG noch irgendwas rauspressen kannst. Das kostet nur Energie, Zeit und Nerven, welche Du besser für Deine Zukunft einsetzt. Viel Glück, und Kopf hoch!
C-Coder schrieb: > Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete > Stelle handelte, darf die eigentlich garnicht vorher gekündigt werden.
C-Coder schrieb: > Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete > Stelle handelte, sehe ich die Kündigung jetzt nicht so tragisch, denn in > drei Monaten wäre sowieso Schluss gewesen. Ich habe das nicht ganz verstanden. Bist Du mit sofortiger Wirkung gekündigt, oder zum Monatesende, oder wird halt nur der befristete 12-monatige Vertrag nicht verlängert? Hast Du in den letzten 2 Jahren 12 Monate gearbeitet, dann hast Du Anspruch auf ALG 1. Das ist okay. Wenn Du in den letzten 2 Jahren nicht 12 Monate gearbeitet hast, zum Beispiel weil diese Stelle Deine erste Stelle nach dem Studium war, dann wirst Du Hartz4-ler.
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