Hallo,
ich habe heute die Kündigung erhalten.
Da ich aus Anstand (Im Nachhinein betrachtet war es eher falsche
Unterwürfigkeit) gegenüber meinem ehemaligen Arbeitgeber die Fahrkosten
(Bestehend aus zwei Fahrten zu je 300 km) zur Vorstellung nicht
eingefordert habe, will ich dies jetzt nachholen. (Was ja innerhalb von
drei Jahren möglich ist.)
Meine Frage ist jetzt folgende:
Gibt es eine rechtssichere Formulierung unter Berufung auf den §670 BGB
zur Einforderung von Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen?
Dass eine Einforderung nur möglich ist, sofern der Arbeitgeber dies
nicht vorher ausdrücklich ausschließt, ist mir bekannt und in meinem
Fall nicht gegeben. Sowohl in der Stellenanzeige nicht als auch nicht in
den Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen.
Gebe ich cyblord recht. Nett und höflich deine 2 Fahrten (hoffentlich
weißt du das Datum von beiden noch) sowie die jeweilige km Zahl
(30cent/km wenn mich nicht alles täuscht, sind dann 180€. Korrigiert
mich wenn ich falsch liege) der entsprechend zuständigen mitteilen. Wenn
sie Probleme machen schreibst du ihnen wie uns hier das es bis zu 3
Jahre später noch möglich ist und es anfangs nicht ausgeschlossen wurde.
Falsche Unterwürfigkeit würde ich es nicht unbedingt nennen, ich
verstehe schon das man am Anfang nicht gleich mit der Tür ins Haus
fallen möchte. War froh das mein Arbeitgeber nach dem Bewerbungsgespräch
mich von sich aus darauf hingewiesen hat das er mir das Formular
zukommen lässt und ich das ausfüllen soll dann bekomme ich die Kosten
erstattet.
Danke für die Antwort,
sämtliche Einladungen und die Stellenanzeige habe ich noch zur
Verfügung.
Somit kann ich auch nachweisen, dass der Arbeitgeber die Kostenübernahme
nicht ausschließt, da dies darin nicht erwähnt wird.
Am besten per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
Frist in der Forderung nicht vergessen. Verläuft die Forderung
fruchtlos, dann das gerichtliche Mahnverfahren an schubsen.
Danach weiter sehen. Manche wollen es so. Kann ohnehin passieren,
das die Forderung nur zum Teil erfüllt wird.
Würde ich persönlich lassen, da das eher als kindisches Getue rüberkommt
und man sich doch auch "sauber" verabschieden kann..
Den Anspruch darauf hättest du wohl und wenn dir wirklich was daran
liegt, einfach mal einfordern.
dadada schrieb:> Und unverzüglich beim arbeitsamt melden. Wie lange war da die Frist? 3> tage oder 1 Woche?
wozu? Es gibt auch Leute die finden im Anschluss gleich wieder Arbeit.
Und wegen ein paar Tagen Arbeitslosengeld würde ich mir dem Stress mit
dem Amt auch nicht antun.
Bewerber a.D. schrieb:> Am besten per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
Das ist ja bald teuerer als die paar Cent die er an Fahrtkosten
rausbekommt.
Die Zeit, Energie und Geld würde ich für die Suche eines neue Jobs
investieren.
Nach 3 Jahren fällt ihm ein das Fahrtgeld von der Bewerbung
einzufordern, das ist ja Realsatire pur. Die lachen sich sicher tot in
der Perso wenn diese Zahlungsaufforderung aufschlägt und bekommt nen
gerahmten Ehrenplatz der skurrilsten Bewerbungen.
> Frist in der Forderung nicht vergessen. Verläuft die Forderung> fruchtlos, dann das gerichtliche Mahnverfahren an schubsen.
Ja auch noch, noch mehr Geld und Zeit für Peanuts investieren. Gehts
noch?
> Danach weiter sehen. Manche wollen es so. Kann ohnehin passieren,> das die Forderung nur zum Teil erfüllt wird.
Deshalb s.o.
Schwen Gel schrieb:>> Am besten per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.> Das ist ja bald teuerer als die paar Cent die er an Fahrtkosten> rausbekommt.
180 Euro wurden mal genannt, also kein kleiner Betrag.
Einschreiben kostet 1,60 Euro und bewahrt einen davor, dass
die dann behaupten keine Forderung bekommen zu haben.
Für den Nutzen sind das dann nur Peanuts an Kosten.
Schwen Gel schrieb:> Nach 3 Jahren fällt ihm ein das Fahrtgeld von der Bewerbung> einzufordern, das ist ja Realsatire pur.
Mit den drei Jahren habe ich mich nur auf die aktuelle Rechtslage
bezogen.
Ich war in Wirklichkeit erst ca. 9 Monate bei der Firma.
Bei der Arbeitsagentur habe ich mich auch schon gemeldet, sowie bei
meinem Anwalt.
Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete
Stelle handelte, sehe ich die Kündigung jetzt nicht so tragisch, denn in
drei Monaten wäre sowieso Schluss gewesen.
Deswegen habe ich auch schon seit einiger Zeit Bewerbungen am laufen.
Ich habe zwar extra für diese Firma den Wohnort gewechselt, aber
letztendlich wollte ich sowieso wegen meiner Freundin umziehen.
Ich bin im Moment halt nur etwas sauer, da diese Kündigung so plötzlich
kam.
C-Coder schrieb:> Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete> Stelle handelte, sehe ich die Kündigung jetzt nicht so tragisch, denn in> drei Monaten wäre sowieso Schluss gewesen.
...
> Ich bin im Moment halt nur etwas sauer, da diese Kündigung so plötzlich> kam.
Hm, also wenn Du jetzt noch nach dem Fahrtgeld für das VG fragst, dann
hat das schon was von "Nachtreten". Du hättest nach dem Fahrtgeld schon
viel eher fragen müssen. Das nächste Mal weißt Du es besser.
Rainer Brüderle schrieb:> Hm, also wenn Du jetzt noch nach dem Fahrtgeld für das VG fragst, dann> hat das schon was von "Nachtreten". Du hättest nach dem Fahrtgeld schon> viel eher fragen müssen. Das nächste Mal weißt Du es besser.
Ich würde das eher als "Zurücktreten" bezeichnen.
Peter II schrieb:> wozu? Es gibt auch Leute die finden im Anschluss gleich wieder Arbeit.> Und wegen ein paar Tagen Arbeitslosengeld würde ich mir dem Stress mit> dem Amt auch nicht antun.
Genau, wenn schon arbeitslos, dann richtig mal für 12 Monate "dolce
vita"!
C-Coder schrieb:> Rainer Brüderle schrieb:>> Hm, also wenn Du jetzt noch nach dem Fahrtgeld für das VG fragst, dann>> hat das schon was von "Nachtreten". Du hättest nach dem Fahrtgeld schon>> viel eher fragen müssen. Das nächste Mal weißt Du es besser.>> Ich würde das eher als "Zurücktreten" bezeichnen.
Okay, Du bist sauer. Eventuell wirst Du unbeholfen agieren, weil zu viel
Emotion im Spiel. Also erst Mal runterkommen.
Die Sache mit den Fahrtkosten sind jetzt Dein kleinstes Problem. Du
musst schauen, dass Du einen neuen Job bekommst. In erster Linie musst
Du jetzt an Dich denken, und nicht, wie Du dem aktuellen AG noch
irgendwas rauspressen kannst. Das kostet nur Energie, Zeit und Nerven,
welche Du besser für Deine Zukunft einsetzt. Viel Glück, und Kopf hoch!
C-Coder schrieb:> Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete> Stelle handelte,
darf die eigentlich garnicht vorher gekündigt werden.
C-Coder schrieb:> Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete> Stelle handelte, sehe ich die Kündigung jetzt nicht so tragisch, denn in> drei Monaten wäre sowieso Schluss gewesen.
Ich habe das nicht ganz verstanden. Bist Du mit sofortiger Wirkung
gekündigt, oder zum Monatesende, oder wird halt nur der befristete
12-monatige Vertrag nicht verlängert?
Hast Du in den letzten 2 Jahren 12 Monate gearbeitet, dann hast Du
Anspruch auf ALG 1. Das ist okay.
Wenn Du in den letzten 2 Jahren nicht 12 Monate gearbeitet hast, zum
Beispiel weil diese Stelle Deine erste Stelle nach dem Studium war, dann
wirst Du Hartz4-ler.