Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fahrtkosten rechtssicher einfordern


von C-Coder (Gast)


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Hallo,

ich habe heute die Kündigung erhalten.
Da ich aus Anstand (Im Nachhinein betrachtet war es eher falsche 
Unterwürfigkeit) gegenüber meinem ehemaligen Arbeitgeber die Fahrkosten 
(Bestehend aus zwei Fahrten zu je 300 km) zur Vorstellung nicht 
eingefordert habe, will ich dies jetzt nachholen. (Was ja innerhalb von 
drei Jahren möglich ist.)

Meine Frage ist jetzt folgende:
Gibt es eine rechtssichere Formulierung unter Berufung auf den §670 BGB 
zur Einforderung von Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen?

Dass eine Einforderung nur möglich ist, sofern der Arbeitgeber dies 
nicht vorher ausdrücklich ausschließt, ist mir bekannt und in meinem 
Fall nicht gegeben. Sowohl in der Stellenanzeige nicht als auch nicht in 
den Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Entweder du hast den Anspruch oder nicht. Die Formulierung ändert daran 
nichts.

von Sebastian H. (sebh)


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Gebe ich cyblord recht. Nett und höflich deine 2 Fahrten (hoffentlich 
weißt du das Datum von beiden noch) sowie die jeweilige km Zahl 
(30cent/km wenn mich nicht alles täuscht, sind dann 180€. Korrigiert 
mich wenn ich falsch liege) der entsprechend zuständigen mitteilen. Wenn 
sie Probleme machen schreibst du ihnen wie uns hier das es bis zu 3 
Jahre später noch möglich ist und es anfangs nicht ausgeschlossen wurde.

Falsche Unterwürfigkeit würde ich es nicht unbedingt nennen, ich 
verstehe schon das man am Anfang nicht gleich mit der Tür ins Haus 
fallen möchte. War froh das mein Arbeitgeber nach dem Bewerbungsgespräch 
mich von sich aus darauf hingewiesen hat das er mir das Formular 
zukommen lässt und ich das ausfüllen soll dann bekomme ich die Kosten 
erstattet.

: Bearbeitet durch User
von C-Coder (Gast)


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Danke für die Antwort,
sämtliche Einladungen und die Stellenanzeige habe ich noch zur 
Verfügung.
Somit kann ich auch nachweisen, dass der Arbeitgeber die Kostenübernahme 
nicht ausschließt, da dies darin nicht erwähnt wird.

von Bewerber a.D. (Gast)


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Am besten per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
Frist in der Forderung nicht vergessen. Verläuft die Forderung
fruchtlos, dann das gerichtliche Mahnverfahren an schubsen.
Danach weiter sehen. Manche wollen es so. Kann ohnehin passieren,
das die Forderung nur zum Teil erfüllt wird.

von Dave C. (dave_chappelle)


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Würde ich persönlich lassen, da das eher als kindisches Getue rüberkommt 
und man sich doch auch "sauber" verabschieden kann..

Den Anspruch darauf hättest du wohl und wenn dir wirklich was daran 
liegt, einfach mal einfordern.

von dadada (Gast)


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Lieber überprüfen ob die Kündigung so ok ist. Hat die Firma mehr als 10 
MA?

von dadada (Gast)


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Und unverzüglich beim arbeitsamt melden. Wie lange war da die Frist? 3 
tage oder 1 Woche?

von Peter II (Gast)


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dadada schrieb:
> Und unverzüglich beim arbeitsamt melden. Wie lange war da die Frist? 3
> tage oder 1 Woche?

wozu? Es gibt auch Leute die finden im Anschluss gleich wieder Arbeit. 
Und wegen ein paar Tagen Arbeitslosengeld würde ich mir dem Stress mit 
dem Amt auch nicht antun.

von Rainer Brüderle (Gast)


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C-Coder schrieb:
> ich habe heute die Kündigung erhalten

Krank melden, zum Anwalt gehen und Kündigung prüfen lassen, und neuen 
Job suchen.

von Seano L. (Gast)


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Bewerber a.D. schrieb:
> Am besten per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
Das ist ja bald teuerer als die paar Cent die er an Fahrtkosten 
rausbekommt.
Die Zeit, Energie und Geld würde ich für die Suche eines neue Jobs 
investieren.
Nach 3 Jahren fällt ihm ein das Fahrtgeld von der Bewerbung 
einzufordern, das ist ja Realsatire pur. Die lachen sich sicher tot in 
der Perso wenn diese Zahlungsaufforderung aufschlägt und bekommt nen 
gerahmten Ehrenplatz der skurrilsten Bewerbungen.

> Frist in der Forderung nicht vergessen. Verläuft die Forderung
> fruchtlos, dann das gerichtliche Mahnverfahren an schubsen.
Ja auch noch, noch mehr Geld und Zeit für Peanuts investieren. Gehts 
noch?

> Danach weiter sehen. Manche wollen es so. Kann ohnehin passieren,
> das die Forderung nur zum Teil erfüllt wird.
Deshalb s.o.

von Bewerber a.D. (Gast)


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Schwen Gel schrieb:
>> Am besten per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
> Das ist ja bald teuerer als die paar Cent die er an Fahrtkosten
> rausbekommt.

180 Euro wurden mal genannt, also kein kleiner Betrag.
Einschreiben kostet 1,60 Euro und bewahrt einen davor, dass
die dann behaupten keine Forderung bekommen zu haben.
Für den Nutzen sind das dann nur Peanuts an Kosten.

von C-Coder (Gast)


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Schwen Gel schrieb:
> Nach 3 Jahren fällt ihm ein das Fahrtgeld von der Bewerbung
> einzufordern, das ist ja Realsatire pur.

Mit den drei Jahren habe ich mich nur auf die aktuelle Rechtslage 
bezogen.
Ich war in Wirklichkeit erst ca. 9 Monate bei der Firma.
Bei der Arbeitsagentur habe ich mich auch schon gemeldet, sowie bei 
meinem Anwalt.
Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete 
Stelle handelte, sehe ich die Kündigung jetzt nicht so tragisch, denn in 
drei Monaten wäre sowieso Schluss gewesen.
Deswegen habe ich auch schon seit einiger Zeit Bewerbungen am laufen.
Ich habe zwar extra für diese Firma den Wohnort gewechselt, aber 
letztendlich wollte ich sowieso wegen meiner Freundin umziehen.

Ich bin im Moment halt nur etwas sauer, da diese Kündigung so plötzlich 
kam.

von Rainer Brüderle (Gast)


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C-Coder schrieb:
> Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete
> Stelle handelte, sehe ich die Kündigung jetzt nicht so tragisch, denn in
> drei Monaten wäre sowieso Schluss gewesen.
...
> Ich bin im Moment halt nur etwas sauer, da diese Kündigung so plötzlich
> kam.

Hm, also wenn Du jetzt noch nach dem Fahrtgeld für das VG fragst, dann 
hat das schon was von "Nachtreten". Du hättest nach dem Fahrtgeld schon 
viel eher fragen müssen. Das nächste Mal weißt Du es besser.

von C-Coder (Gast)


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Rainer Brüderle schrieb:
> Hm, also wenn Du jetzt noch nach dem Fahrtgeld für das VG fragst, dann
> hat das schon was von "Nachtreten". Du hättest nach dem Fahrtgeld schon
> viel eher fragen müssen. Das nächste Mal weißt Du es besser.

Ich würde das eher als "Zurücktreten" bezeichnen.

von Marx W. (Gast)


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Peter II schrieb:
> wozu? Es gibt auch Leute die finden im Anschluss gleich wieder Arbeit.
> Und wegen ein paar Tagen Arbeitslosengeld würde ich mir dem Stress mit
> dem Amt auch nicht antun.

Genau, wenn schon arbeitslos, dann richtig mal für 12 Monate "dolce 
vita"!

von Rainer Brüderle (Gast)


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C-Coder schrieb:
> Rainer Brüderle schrieb:
>> Hm, also wenn Du jetzt noch nach dem Fahrtgeld für das VG fragst, dann
>> hat das schon was von "Nachtreten". Du hättest nach dem Fahrtgeld schon
>> viel eher fragen müssen. Das nächste Mal weißt Du es besser.
>
> Ich würde das eher als "Zurücktreten" bezeichnen.

Okay, Du bist sauer. Eventuell wirst Du unbeholfen agieren, weil zu viel 
Emotion im Spiel. Also erst Mal runterkommen.

Die Sache mit den Fahrtkosten sind jetzt Dein kleinstes Problem. Du 
musst schauen, dass Du einen neuen Job bekommst. In erster Linie musst 
Du jetzt an Dich denken, und nicht, wie Du dem aktuellen AG noch 
irgendwas rauspressen kannst. Das kostet nur Energie, Zeit und Nerven, 
welche Du besser für Deine Zukunft einsetzt. Viel Glück, und Kopf hoch!

von Nachfragender (Gast)


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C-Coder schrieb:
> Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete
> Stelle handelte,

darf die eigentlich garnicht vorher gekündigt werden.

von Rainer Brüderle (Gast)


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C-Coder schrieb:
> Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine auf ein Jahr befristete
> Stelle handelte, sehe ich die Kündigung jetzt nicht so tragisch, denn in
> drei Monaten wäre sowieso Schluss gewesen.

Ich habe das nicht ganz verstanden. Bist Du mit sofortiger Wirkung 
gekündigt, oder zum Monatesende, oder wird halt nur der befristete 
12-monatige Vertrag nicht verlängert?

Hast Du in den letzten 2 Jahren 12 Monate gearbeitet, dann hast Du 
Anspruch auf ALG 1. Das ist okay.
Wenn Du in den letzten 2 Jahren nicht 12 Monate gearbeitet hast, zum 
Beispiel weil diese Stelle Deine erste Stelle nach dem Studium war, dann 
wirst Du Hartz4-ler.

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