Ich ziehe demnächst um und wollte in meiner neuen Wohnung zum Thema Verkabelung "alles richtig" machen. Nun habe ich mir ein paar Steckerleisten mit Überspannungs- und Blitzschutz sowie Filterfunktion angesehen. Ein Produkt ist mir ins Auge gesprungen wo auch mein WTF Counter in die Höhe geschnellt ist: APC 8fach Steckdosenleiste PL8VT3-DE (Conrad 551404). Für diese Steckerleiste wird behauptet, dass sie PLC "Kompatibel" ist. Damit das ganze überhaupt funktionieren kann müssten ja alle Schutzmechanismen für die eine Dose abgetrennt werden und damit hätte man ja nur noch ein 7/8 des Produkts. Sofern die Dose dennoch einen (light) Schutz hat, dann müsste die PLC Leistungsfähigkeit ja drastisch sinken. Meine Frage: Hat jemand so ein Teil (wenn auch von einem anderem Hersteller)? Wie sind die Erfahrungen? Als PLC habe ich TL-PA551 (Conrad 557153) mit 500 Mbit/s (one way).
Wenn du alles richtig machen willst: Verzichte auf PLC! Damit machst du zumindest nichts falsch!
PLC muss ich leider nehmen, weil ich keine LAN-Kabel legen darf.
Sören K. schrieb: > PLC muss ich leider nehmen, weil ich keine LAN-Kabel legen darf. Dann würde ich mir gut überlegen, ob das die richtige, neue Wohnung für mich ist ;)
Sören K. schrieb: > PLC muss ich leider nehmen, weil ich keine LAN-Kabel legen darf. WLAN? Ist auch nicht schlechter als PLC...
OK, letzte Antwort für eure Troll-Posts: WLAN ist nicht besser... Ausleuchtung und Wände! Lieber die 200 Mbit/s PLC (bidirectional) als nur 40 Mbit/s WLAN. Bisher hat sich noch niemand mit meiner Frage beschäftigt, nur getrollt.
die 200 Mbit/s PLC sind auch nur Marketing-Geblubber, wenn es paar Meter mehr Abstand werden, und stören noch dazu das ganze Umfeld.
Sören K. schrieb: > Sofern die Dose dennoch einen > (light) Schutz hat, dann müsste die PLC Leistungsfähigkeit ja drastisch > sinken. Vermute: Die PLC-Dose hat nur den Überspannungsschutz, keinen Filter. Dieser (Varistor, Gasableiter, ...) alleine filtert nicht allzuviel vom PLC weg. Die Leistungsfähigkeit sinkt trotzdem, allein wegen dem zusätlichen "T-Abzweig" zur Steckdosenleiste. Normalerweise sagt man: PLC-Modems direkt, ohne Verlängerung, in die Wandsteckdose.
PLC-Geräte nach dem sog. "HomePlug"-Standard benutzen ganz bestimmte Frequenzen. Offenbar werden genau diese von den verbauten Filtern nicht oder nur wenig gedämpft. "Gewöhnliche" Störungen liegen meist darunter oder drüber - das ist Resultat einer langen Forschung und Entwicklung, die Leute, die hinter PLC stehen, sind ja auch nicht doof. Also verbaut man höherwertige Filter um PLC zu ermöglichen und nicht - wie bei billigen Filtersteckdosen - einfach nur Tiefpässe.
Sören K. schrieb: > OK, letzte Antwort für eure Troll-Posts: WLAN ist nicht besser... > Ausleuchtung und Wände! Lieber die 200 Mbit/s PLC (bidirectional) als > nur 40 Mbit/s WLAN. > > Bisher hat sich noch niemand mit meiner Frage beschäftigt, nur getrollt. Troll hin oder her. Ne Wohnung, in der du keine Kabel verlegen darfst erinnert mich an Etablisments, in denen der Paketempfang von Kuchen verboten ist, weil dort ne Feile drinnen sein könnte. Zieh aus, bevor du dich da zu tief festsetzt und den weiteren Represalien des Vermieters mehr und mehr ausgeliefert bist. Alternativ dazu empfehle ich, den Mieterverein in Anspruch zu nehmen ob so eine dreiste Bevormundung rechtlich überhaupt zulässig ist.
J. Ad. schrieb: > Alternativ dazu empfehle ich, den Mieterverein in Anspruch zu nehmen ob > so eine dreiste Bevormundung rechtlich überhaupt zulässig ist. Und als Vermieter würde ich mich erkundigen, ob das Verwenden von PLC-Modems nicht ein Abmahn- oder Kündigungsgrund ist, wenn die Grenzwerte überschritten werden (also quasi immer) Mindert schliesslich den Wert der anliegenden Wohnungen.
Εrnst B✶ schrieb: > Und als Vermieter würde ich mich erkundigen, ob das Verwenden von > PLC-Modems nicht ein Abmahn- oder Kündigungsgrund ist, wenn die > Grenzwerte überschritten werden (also quasi immer) Belege.
Martin P....... schrieb: > Belege. Schon tausendmal hier durchgekaut, Suchen. Kurzfassung: BNetzA hat keine Frequenzen zugeteilt ==> Grenzwert ist 0 (in Worten: Null) Absichtlich senden dürfen die PLC-Modems also nicht. Deshalb gilt EN 55022:2010, EMV-Richtline. Diese Grenzwerte müssen im Betrieb eingehalten werden, gemessen wird aber, soweit ich da noch den aktuellen Stand habe, mit dem Adapter "allein auf weiter Flur" ohne weitere Kabel, Steckdosenleisten, Lampen, Schalter, Sicherungskästen usw. Und bei einer Nutzung von 10%, d.H. eher 10MBit statt 100. Die Geräte werden deshalb exakt so getrimmt, dass sie unter Laborbedingungen "gerade noch so" legal sind, Bei dir zuhause an der Steckdose sind sie das eher weniger. Dem Hersteller ist's egal, der hat sein Geld dann ja schon. Dir ist's egal, du kriegst mehr Bandbreite für's Geld. Der BNetzA ist's egal, die wird nur auf Antrag tätig. Mir ist's egal, ich höre kein KW-Radio, und mein CB-Funkgerät verrottet seit Jahren. Dem Elektosensibelchen nebenan, das wegen der Feldstärke Schlafstörungen kriegt, und deshalb die Miete mindert, nicht.
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