Forum: Offtopic Gefilterte Steckerleisten mit "PLC-Funktion"


von Sören K. (burnersk)


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Ich ziehe demnächst um und wollte in meiner neuen Wohnung zum Thema
Verkabelung "alles richtig" machen. Nun habe ich mir ein paar 
Steckerleisten mit Überspannungs- und Blitzschutz sowie Filterfunktion 
angesehen. Ein Produkt ist mir ins Auge gesprungen wo auch mein WTF 
Counter in die Höhe geschnellt ist: APC 8fach Steckdosenleiste PL8VT3-DE 
(Conrad 551404).

Für diese Steckerleiste wird behauptet, dass sie PLC "Kompatibel" ist. 
Damit das ganze überhaupt funktionieren kann müssten ja alle 
Schutzmechanismen für die eine Dose abgetrennt werden und damit hätte 
man ja nur noch ein 7/8 des Produkts. Sofern die Dose dennoch einen 
(light) Schutz hat, dann müsste die PLC Leistungsfähigkeit ja drastisch 
sinken.

Meine Frage: Hat jemand so ein Teil (wenn auch von einem anderem 
Hersteller)? Wie sind die Erfahrungen?

Als PLC habe ich TL-PA551 (Conrad 557153) mit 500 Mbit/s (one way).

von J. A. (gajk)


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Wenn du alles richtig machen willst: Verzichte auf PLC!
Damit machst du zumindest nichts falsch!

von Sören K. (burnersk)


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PLC muss ich leider nehmen, weil ich keine LAN-Kabel legen darf.

von Reinhard S. (rezz)


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Sören K. schrieb:
> PLC muss ich leider nehmen, weil ich keine LAN-Kabel legen darf.

Dann würde ich mir gut überlegen, ob das die richtige, neue Wohnung für 
mich ist ;)

von Vn N. (wefwef_s)


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Sören K. schrieb:
> PLC muss ich leider nehmen, weil ich keine LAN-Kabel legen darf.

WLAN? Ist auch nicht schlechter als PLC...

von Sören K. (burnersk)


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OK, letzte Antwort für eure Troll-Posts: WLAN ist nicht besser... 
Ausleuchtung und Wände! Lieber die 200 Mbit/s PLC (bidirectional) als 
nur 40 Mbit/s WLAN.

Bisher hat sich noch niemand mit meiner Frage beschäftigt, nur getrollt.

von Jens G. (jensig)


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die 200 Mbit/s PLC sind auch nur Marketing-Geblubber, wenn es paar Meter 
mehr Abstand werden, und stören noch dazu das ganze Umfeld.

von Εrnst B. (ernst)


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Sören K. schrieb:
> Sofern die Dose dennoch einen
> (light) Schutz hat, dann müsste die PLC Leistungsfähigkeit ja drastisch
> sinken.

Vermute: Die PLC-Dose hat nur den Überspannungsschutz, keinen Filter.
Dieser (Varistor, Gasableiter, ...) alleine filtert nicht allzuviel vom 
PLC weg.
Die Leistungsfähigkeit sinkt trotzdem, allein wegen dem zusätlichen 
"T-Abzweig" zur Steckdosenleiste.
Normalerweise sagt man: PLC-Modems direkt, ohne Verlängerung, in die 
Wandsteckdose.

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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PLC-Geräte nach dem sog. "HomePlug"-Standard benutzen ganz bestimmte 
Frequenzen. Offenbar werden genau diese von den verbauten Filtern nicht 
oder nur wenig gedämpft.

"Gewöhnliche" Störungen liegen meist darunter oder drüber - das ist 
Resultat einer langen Forschung und Entwicklung, die Leute, die hinter 
PLC stehen, sind ja auch nicht doof.

Also verbaut man höherwertige Filter um PLC zu ermöglichen und nicht - 
wie bei billigen Filtersteckdosen - einfach nur Tiefpässe.

von J. A. (gajk)


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Sören K. schrieb:
> OK, letzte Antwort für eure Troll-Posts: WLAN ist nicht besser...
> Ausleuchtung und Wände! Lieber die 200 Mbit/s PLC (bidirectional) als
> nur 40 Mbit/s WLAN.
>
> Bisher hat sich noch niemand mit meiner Frage beschäftigt, nur getrollt.

Troll hin oder her. Ne Wohnung, in der du keine Kabel verlegen darfst 
erinnert mich an Etablisments, in denen der Paketempfang von Kuchen 
verboten ist, weil dort ne Feile drinnen sein könnte.

Zieh aus, bevor du dich da zu tief festsetzt und den weiteren 
Represalien des Vermieters mehr und mehr ausgeliefert bist.


Alternativ dazu empfehle ich, den Mieterverein in Anspruch zu nehmen ob 
so eine dreiste Bevormundung rechtlich überhaupt zulässig ist.

von Εrnst B. (ernst)


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J. Ad. schrieb:
> Alternativ dazu empfehle ich, den Mieterverein in Anspruch zu nehmen ob
> so eine dreiste Bevormundung rechtlich überhaupt zulässig ist.

Und als Vermieter würde ich mich erkundigen, ob das Verwenden von 
PLC-Modems nicht ein Abmahn- oder Kündigungsgrund ist, wenn die 
Grenzwerte überschritten werden (also quasi immer)

Mindert schliesslich den Wert der anliegenden Wohnungen.

von Martin P. (billx)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Und als Vermieter würde ich mich erkundigen, ob das Verwenden von
> PLC-Modems nicht ein Abmahn- oder Kündigungsgrund ist, wenn die
> Grenzwerte überschritten werden (also quasi immer)

Belege.

von Εrnst B. (ernst)


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Martin P....... schrieb:
> Belege.

Schon tausendmal hier durchgekaut, Suchen.
Kurzfassung:
BNetzA hat keine Frequenzen zugeteilt ==> Grenzwert ist 0 (in Worten: 
Null)
Absichtlich senden dürfen die PLC-Modems also nicht.
Deshalb gilt EN 55022:2010, EMV-Richtline.
Diese Grenzwerte müssen im Betrieb eingehalten werden, gemessen wird 
aber, soweit ich da noch den aktuellen Stand habe, mit dem Adapter 
"allein auf weiter Flur" ohne weitere Kabel, Steckdosenleisten, Lampen, 
Schalter, Sicherungskästen usw.
Und bei einer Nutzung von 10%, d.H. eher 10MBit statt 100.

Die Geräte werden deshalb exakt so getrimmt, dass sie unter 
Laborbedingungen "gerade noch so" legal sind, Bei dir zuhause an der 
Steckdose sind sie das eher weniger.

Dem Hersteller ist's egal, der hat sein Geld dann ja schon.
Dir ist's egal, du kriegst mehr Bandbreite für's Geld.
Der BNetzA ist's egal, die wird nur auf Antrag tätig.
Mir ist's egal, ich höre kein KW-Radio, und mein CB-Funkgerät verrottet 
seit Jahren.
Dem Elektosensibelchen nebenan, das wegen der Feldstärke Schlafstörungen 
kriegt, und deshalb die Miete mindert, nicht.

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