Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Darf ich Probanden fragen?


von Michi (Gast)


Lesenswert?

Hallo zusammen.

Ich bin seit vielen Jahren in der Medizinforschung (großes Unternehmen 
in Süddeutschland) tätig und habe seit drei Monaten eine innovative 
Idee, die einen kleinen medizinischen "Durchbruch" im Bereich 
bildgebender Verfahren bei Hautkrankheiten bringen könnte.

Da ich für die Forschung allerdings Hilfe 'von außerhalb' bräuchte, nun 
meine Frage:
 - darf ich ein Gesuche für Probanden z.B. im Internet aufgeben?
 Es würde sich um harmlose Proben (Haare) handeln.
Auch eine kleine "Aufwandsentschädigung" würde ich dafür aushändigen.


Das Ganze betreibe ich derzeit von zuhause "hobbymäßig".
Wenn der Plan aufgeht, möchte ich aber die Idee und evtl. die dazu 
benötigten Gerätschaften vermarkten.

Vielen Dank!

Gruß

von Fred (Gast)


Lesenswert?

Wahrscheinlich bist du verpflichtet, deine innovative Idee dem 
Arbeitgeber als Arbeitnehmererfindung zu melden.

Das mußt du unbedingt prüfen lassen. Wenn du das unterläßt, aber 
verpflichtet gewesen wärst, wirst du nicht nur all dein Geld abdrücken, 
falls du später wirtschaftlichen Erfolg hast, sondern dein Job dürfte 
auch in höchster Gefahr sein.

von Michi (Gast)


Lesenswert?

Hallo.

Man muss dazusagen, dass ich die Software und teilweise die Hardware 
selbst entwickelt habe. Also nichts von dem Ganzen auf einer 
"Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht.

Wichtiger wäre mir die Antwort auf die Frage, ob man generell Probanden 
erfragen darf, für eigene Forschungszwecke.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Michi schrieb:
> Da ich für die Forschung allerdings Hilfe 'von außerhalb' bräuchte, nun
> meine Frage:
>  - darf ich ein Gesuche für Probanden z.B. im Internet aufgeben?
>  Es würde sich um harmlose Proben (Haare) handeln.
> Auch eine kleine "Aufwandsentschädigung" würde ich dafür aushändigen.

Also bei uns an der Uni gingen jede Woche zig Mails rum, von 
irgendwelche Menschen die Abschlussarbeiten im Bereich Psycho oder 
Medizin o.ä. machten und dafür Probanden suchten. Das ging von 
Fragebögen, über diverse Proben (meist Blut) und Experimente wie 
Drehstuhl-Versuchen.

Sehe da kein Problem. Gehen bei dir auch Tierversuche? Rhesus-Äffchen 
sind für sowas immer wieder gerne genommen. Sind auch bei Forschern in 
Tü beliebt, darum kleben überall so merkwürdige Aufkleber in der Stadt 
wo dagegen gehetzt wird.

gruß cyblord

von Kaj (Gast)


Lesenswert?

Michi schrieb:
> Also nichts von dem Ganzen auf einer
> "Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht.

Mach dich mal ein bisschen schlau zu dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.
Wenn ich mich recht erinnere gilt es als diensterfindung, sobald du 
fähigkeiten/wissen einsetzt, das du während deiner Tätigkeit bei deinem 
AG erworben hast.


Zitat:
Als Arbeitnehmererfindung, oder auch Diensterfindung, bezeichnet man 
eine Erfindung die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Diensts erschaffen 
hat. Eindeutig liegt eine Arbeitnehmererfindung vor, wenn die 
Erfindungen aus der betrieblichen Tätigkeit des Arbeitnehmers entstanden 
ist. Zusätzlich werden auch diejenigen Erfindungen, die aus der 
Erfahrung der Arbeit im Betrieb entstanden sind, als 
Arbeitnehmererfindung eingestuft.
http://www.munich-innovation.com/de/Arbeitnehmererfindung/

von Stefan W. (dl6dx)


Lesenswert?

Michi schrieb:
> Man muss dazusagen, dass ich die Software und teilweise die Hardware
> selbst entwickelt habe. Also nichts von dem Ganzen auf einer
> "Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht.

Lies dir trotzdem mal die §§ 18 und 19 des 
Arbeitnehmererfindungsgesetzes durch. 
http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/

Auch bei einer "Freien Erfindung" gibt es unter Umständen eine 
Mitteilungs- und Angebotspflicht.

Grüße

Stefan

von Michi (Gast)


Lesenswert?

Hallo.

Danke erstmal für die Antworten.



Ich wollte wissen, ob es rechtliche Probleme geben kann, wenn ich 
Probanden suche.

von S. W. (svwhd)


Lesenswert?

Warum um alles in der Welt fragt man sowas in einem Elektronik-Forum, 
und nicht einen Fachanwalt?

Mein Verständnis der Materie ist allerdings: So lange du keinen 
"Eingriff" vornimmst (Medikamente verabreichen, Infektion mit 
irgendwas), sondern nur befragst oder so, sollte es problemfrei sein. 
Schon bei einer Blutprobe würde ich aber sicher gehen wollen.

@Cyblord: Tierversuche gehen nur mit Genehmigung. Und die kriegst du 
als Hobbyist/Garagenforscher garantiert nicht. Das ohne zu machen und 
dabei erwischt zu werden, wird sehr unangenehm.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

S. W. schrieb:

> @Cyblord: Tierversuche gehen nur mit Genehmigung. Und die kriegst du
> als Hobbyist/Garagenforscher garantiert nicht. Das ohne zu machen und
> dabei erwischt zu werden, wird sehr unangenehm.

Wo kein Kläger da kein Richter. Garagentor zu und gut ;-)

Außerdem was bedeutet SEHR unangenehm? Welchen Straftatbestand erfüllt 
man denn? Im Grunde ist das dann eine Ordnungswidrigkeit, weil keine 
Erlaubnis vorliegt. Im schlimmsten Fall irgendsowas wie "Töten von 
Wirbeltieren", oder nen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt. Alles 
harmlos.

: Bearbeitet durch User
von Di P. (drpepper) Benutzerseite


Lesenswert?

Zudem müssen zumindest im universitären Umfeld Probandentests immer von 
einer Ethikkommission abgesegnet werden.

von wendelsberg (Gast)


Lesenswert?

Michi schrieb:
> Ich wollte wissen, ob es rechtliche Probleme geben kann, wenn ich

Da bist Du hier vollkommen verkehrt. Sowas fragt man einen Anwalt, der 
auch eine Haftpflichtversicherung hat.

wendelsberg

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Cyblord faselte:
> Im schlimmsten Fall irgendsowas wie "Töten von
>Wirbeltieren", oder nen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt. Alles
>harmlos.

Dein Geisteszustand ist nicht harmlos...

Paul

: Bearbeitet durch User
von Medizinexperte (Gast)


Lesenswert?

Di Pi schrieb:
> Zudem müssen zumindest im universitären Umfeld Probandentests immer von
> einer Ethikkommission abgesegnet werden.
Nur bei potenzieller Patientengefährdung sowie des Einsatzes von 
Medizingeräten, die von der MPVO oder dem MPG erfasst sind.

Wenn Herr Müller ihm seine Haare überlässt, gibt er das Recht daran auf. 
Der TO plant mithin ein Art von Abfallanalyse. Da gibt es überhaupt 
nichts zu mäkeln, denn das sind Freiwillige. Zudem sind es 
medizintechnisch gesehen Spender und keine Patienten. Sein Problem 
besteht maximal darin, dass er Daten von ihnen speicher und dies mit 
deren Einwilligung tun muss. Wenn er anonyme Haare nutzt, ist aber auch 
das passe.

Allerdings frage ich mich, wie das funzen soll, wenn man nicht die Haare 
von Leuten mit deren realen Krankheiten in Verbindung bringen kann, um 
nachzuweisen, dass das, was man bei der Haaranalyse findet, auch real 
vorliegt.

von Fred (Gast)


Lesenswert?

Michi schrieb:
> Also nichts von dem Ganzen auf einer
> "Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht.

Das ist egal. Solange du privat eine Idee hast, die "im groben Bereich" 
des Arbeitsverhältnisses angesiedelt ist, bist du meldepflichtig.

von Di P. (drpepper) Benutzerseite


Lesenswert?

Medizinexperte schrieb:
> Di Pi schrieb:
>> Zudem müssen zumindest im universitären Umfeld Probandentests immer von
>> einer Ethikkommission abgesegnet werden.
> Nur bei potenzieller Patientengefährdung sowie des Einsatzes von
> Medizingeräten, die von der MPVO oder dem MPG erfasst sind.

Dann ist ja alles geklärt :)

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.