Hallo zusammen. Ich bin seit vielen Jahren in der Medizinforschung (großes Unternehmen in Süddeutschland) tätig und habe seit drei Monaten eine innovative Idee, die einen kleinen medizinischen "Durchbruch" im Bereich bildgebender Verfahren bei Hautkrankheiten bringen könnte. Da ich für die Forschung allerdings Hilfe 'von außerhalb' bräuchte, nun meine Frage: - darf ich ein Gesuche für Probanden z.B. im Internet aufgeben? Es würde sich um harmlose Proben (Haare) handeln. Auch eine kleine "Aufwandsentschädigung" würde ich dafür aushändigen. Das Ganze betreibe ich derzeit von zuhause "hobbymäßig". Wenn der Plan aufgeht, möchte ich aber die Idee und evtl. die dazu benötigten Gerätschaften vermarkten. Vielen Dank! Gruß
Wahrscheinlich bist du verpflichtet, deine innovative Idee dem Arbeitgeber als Arbeitnehmererfindung zu melden. Das mußt du unbedingt prüfen lassen. Wenn du das unterläßt, aber verpflichtet gewesen wärst, wirst du nicht nur all dein Geld abdrücken, falls du später wirtschaftlichen Erfolg hast, sondern dein Job dürfte auch in höchster Gefahr sein.
Hallo. Man muss dazusagen, dass ich die Software und teilweise die Hardware selbst entwickelt habe. Also nichts von dem Ganzen auf einer "Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht. Wichtiger wäre mir die Antwort auf die Frage, ob man generell Probanden erfragen darf, für eigene Forschungszwecke.
Michi schrieb: > Da ich für die Forschung allerdings Hilfe 'von außerhalb' bräuchte, nun > meine Frage: > - darf ich ein Gesuche für Probanden z.B. im Internet aufgeben? > Es würde sich um harmlose Proben (Haare) handeln. > Auch eine kleine "Aufwandsentschädigung" würde ich dafür aushändigen. Also bei uns an der Uni gingen jede Woche zig Mails rum, von irgendwelche Menschen die Abschlussarbeiten im Bereich Psycho oder Medizin o.ä. machten und dafür Probanden suchten. Das ging von Fragebögen, über diverse Proben (meist Blut) und Experimente wie Drehstuhl-Versuchen. Sehe da kein Problem. Gehen bei dir auch Tierversuche? Rhesus-Äffchen sind für sowas immer wieder gerne genommen. Sind auch bei Forschern in Tü beliebt, darum kleben überall so merkwürdige Aufkleber in der Stadt wo dagegen gehetzt wird. gruß cyblord
Michi schrieb: > Also nichts von dem Ganzen auf einer > "Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht. Mach dich mal ein bisschen schlau zu dem Arbeitnehmererfindungsgesetz. Wenn ich mich recht erinnere gilt es als diensterfindung, sobald du fähigkeiten/wissen einsetzt, das du während deiner Tätigkeit bei deinem AG erworben hast. Zitat: Als Arbeitnehmererfindung, oder auch Diensterfindung, bezeichnet man eine Erfindung die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Diensts erschaffen hat. Eindeutig liegt eine Arbeitnehmererfindung vor, wenn die Erfindungen aus der betrieblichen Tätigkeit des Arbeitnehmers entstanden ist. Zusätzlich werden auch diejenigen Erfindungen, die aus der Erfahrung der Arbeit im Betrieb entstanden sind, als Arbeitnehmererfindung eingestuft. http://www.munich-innovation.com/de/Arbeitnehmererfindung/
Michi schrieb: > Man muss dazusagen, dass ich die Software und teilweise die Hardware > selbst entwickelt habe. Also nichts von dem Ganzen auf einer > "Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht. Lies dir trotzdem mal die §§ 18 und 19 des Arbeitnehmererfindungsgesetzes durch. http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/ Auch bei einer "Freien Erfindung" gibt es unter Umständen eine Mitteilungs- und Angebotspflicht. Grüße Stefan
Hallo. Danke erstmal für die Antworten. Ich wollte wissen, ob es rechtliche Probleme geben kann, wenn ich Probanden suche.
Warum um alles in der Welt fragt man sowas in einem Elektronik-Forum, und nicht einen Fachanwalt? Mein Verständnis der Materie ist allerdings: So lange du keinen "Eingriff" vornimmst (Medikamente verabreichen, Infektion mit irgendwas), sondern nur befragst oder so, sollte es problemfrei sein. Schon bei einer Blutprobe würde ich aber sicher gehen wollen. @Cyblord: Tierversuche gehen nur mit Genehmigung. Und die kriegst du als Hobbyist/Garagenforscher garantiert nicht. Das ohne zu machen und dabei erwischt zu werden, wird sehr unangenehm.
S. W. schrieb: > @Cyblord: Tierversuche gehen nur mit Genehmigung. Und die kriegst du > als Hobbyist/Garagenforscher garantiert nicht. Das ohne zu machen und > dabei erwischt zu werden, wird sehr unangenehm. Wo kein Kläger da kein Richter. Garagentor zu und gut ;-) Außerdem was bedeutet SEHR unangenehm? Welchen Straftatbestand erfüllt man denn? Im Grunde ist das dann eine Ordnungswidrigkeit, weil keine Erlaubnis vorliegt. Im schlimmsten Fall irgendsowas wie "Töten von Wirbeltieren", oder nen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt. Alles harmlos.
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Zudem müssen zumindest im universitären Umfeld Probandentests immer von einer Ethikkommission abgesegnet werden.
Michi schrieb: > Ich wollte wissen, ob es rechtliche Probleme geben kann, wenn ich Da bist Du hier vollkommen verkehrt. Sowas fragt man einen Anwalt, der auch eine Haftpflichtversicherung hat. wendelsberg
Cyblord faselte: > Im schlimmsten Fall irgendsowas wie "Töten von >Wirbeltieren", oder nen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt. Alles >harmlos. Dein Geisteszustand ist nicht harmlos... Paul
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Di Pi schrieb: > Zudem müssen zumindest im universitären Umfeld Probandentests immer von > einer Ethikkommission abgesegnet werden. Nur bei potenzieller Patientengefährdung sowie des Einsatzes von Medizingeräten, die von der MPVO oder dem MPG erfasst sind. Wenn Herr Müller ihm seine Haare überlässt, gibt er das Recht daran auf. Der TO plant mithin ein Art von Abfallanalyse. Da gibt es überhaupt nichts zu mäkeln, denn das sind Freiwillige. Zudem sind es medizintechnisch gesehen Spender und keine Patienten. Sein Problem besteht maximal darin, dass er Daten von ihnen speicher und dies mit deren Einwilligung tun muss. Wenn er anonyme Haare nutzt, ist aber auch das passe. Allerdings frage ich mich, wie das funzen soll, wenn man nicht die Haare von Leuten mit deren realen Krankheiten in Verbindung bringen kann, um nachzuweisen, dass das, was man bei der Haaranalyse findet, auch real vorliegt.
Michi schrieb: > Also nichts von dem Ganzen auf einer > "Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht. Das ist egal. Solange du privat eine Idee hast, die "im groben Bereich" des Arbeitsverhältnisses angesiedelt ist, bist du meldepflichtig.
Medizinexperte schrieb: > Di Pi schrieb: >> Zudem müssen zumindest im universitären Umfeld Probandentests immer von >> einer Ethikkommission abgesegnet werden. > Nur bei potenzieller Patientengefährdung sowie des Einsatzes von > Medizingeräten, die von der MPVO oder dem MPG erfasst sind. Dann ist ja alles geklärt :)
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