Hallo zusammen.
Ich bin seit vielen Jahren in der Medizinforschung (großes Unternehmen
in Süddeutschland) tätig und habe seit drei Monaten eine innovative
Idee, die einen kleinen medizinischen "Durchbruch" im Bereich
bildgebender Verfahren bei Hautkrankheiten bringen könnte.
Da ich für die Forschung allerdings Hilfe 'von außerhalb' bräuchte, nun
meine Frage:
- darf ich ein Gesuche für Probanden z.B. im Internet aufgeben?
Es würde sich um harmlose Proben (Haare) handeln.
Auch eine kleine "Aufwandsentschädigung" würde ich dafür aushändigen.
Das Ganze betreibe ich derzeit von zuhause "hobbymäßig".
Wenn der Plan aufgeht, möchte ich aber die Idee und evtl. die dazu
benötigten Gerätschaften vermarkten.
Vielen Dank!
Gruß
Wahrscheinlich bist du verpflichtet, deine innovative Idee dem
Arbeitgeber als Arbeitnehmererfindung zu melden.
Das mußt du unbedingt prüfen lassen. Wenn du das unterläßt, aber
verpflichtet gewesen wärst, wirst du nicht nur all dein Geld abdrücken,
falls du später wirtschaftlichen Erfolg hast, sondern dein Job dürfte
auch in höchster Gefahr sein.
Hallo.
Man muss dazusagen, dass ich die Software und teilweise die Hardware
selbst entwickelt habe. Also nichts von dem Ganzen auf einer
"Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht.
Wichtiger wäre mir die Antwort auf die Frage, ob man generell Probanden
erfragen darf, für eigene Forschungszwecke.
Michi schrieb:> Da ich für die Forschung allerdings Hilfe 'von außerhalb' bräuchte, nun> meine Frage:> - darf ich ein Gesuche für Probanden z.B. im Internet aufgeben?> Es würde sich um harmlose Proben (Haare) handeln.> Auch eine kleine "Aufwandsentschädigung" würde ich dafür aushändigen.
Also bei uns an der Uni gingen jede Woche zig Mails rum, von
irgendwelche Menschen die Abschlussarbeiten im Bereich Psycho oder
Medizin o.ä. machten und dafür Probanden suchten. Das ging von
Fragebögen, über diverse Proben (meist Blut) und Experimente wie
Drehstuhl-Versuchen.
Sehe da kein Problem. Gehen bei dir auch Tierversuche? Rhesus-Äffchen
sind für sowas immer wieder gerne genommen. Sind auch bei Forschern in
Tü beliebt, darum kleben überall so merkwürdige Aufkleber in der Stadt
wo dagegen gehetzt wird.
gruß cyblord
Michi schrieb:> Also nichts von dem Ganzen auf einer> "Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht.
Mach dich mal ein bisschen schlau zu dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.
Wenn ich mich recht erinnere gilt es als diensterfindung, sobald du
fähigkeiten/wissen einsetzt, das du während deiner Tätigkeit bei deinem
AG erworben hast.
Zitat:
Als Arbeitnehmererfindung, oder auch Diensterfindung, bezeichnet man
eine Erfindung die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Diensts erschaffen
hat. Eindeutig liegt eine Arbeitnehmererfindung vor, wenn die
Erfindungen aus der betrieblichen Tätigkeit des Arbeitnehmers entstanden
ist. Zusätzlich werden auch diejenigen Erfindungen, die aus der
Erfahrung der Arbeit im Betrieb entstanden sind, als
Arbeitnehmererfindung eingestuft.
http://www.munich-innovation.com/de/Arbeitnehmererfindung/
Michi schrieb:> Man muss dazusagen, dass ich die Software und teilweise die Hardware> selbst entwickelt habe. Also nichts von dem Ganzen auf einer> "Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht.
Lies dir trotzdem mal die §§ 18 und 19 des
Arbeitnehmererfindungsgesetzes durch.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/
Auch bei einer "Freien Erfindung" gibt es unter Umständen eine
Mitteilungs- und Angebotspflicht.
Grüße
Stefan
Warum um alles in der Welt fragt man sowas in einem Elektronik-Forum,
und nicht einen Fachanwalt?
Mein Verständnis der Materie ist allerdings: So lange du keinen
"Eingriff" vornimmst (Medikamente verabreichen, Infektion mit
irgendwas), sondern nur befragst oder so, sollte es problemfrei sein.
Schon bei einer Blutprobe würde ich aber sicher gehen wollen.
@Cyblord: Tierversuche gehen nur mit Genehmigung. Und die kriegst du
als Hobbyist/Garagenforscher garantiert nicht. Das ohne zu machen und
dabei erwischt zu werden, wird sehr unangenehm.
S. W. schrieb:> @Cyblord: Tierversuche gehen nur mit Genehmigung. Und die kriegst du> als Hobbyist/Garagenforscher garantiert nicht. Das ohne zu machen und> dabei erwischt zu werden, wird sehr unangenehm.
Wo kein Kläger da kein Richter. Garagentor zu und gut ;-)
Außerdem was bedeutet SEHR unangenehm? Welchen Straftatbestand erfüllt
man denn? Im Grunde ist das dann eine Ordnungswidrigkeit, weil keine
Erlaubnis vorliegt. Im schlimmsten Fall irgendsowas wie "Töten von
Wirbeltieren", oder nen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt. Alles
harmlos.
Michi schrieb:> Ich wollte wissen, ob es rechtliche Probleme geben kann, wenn ich
Da bist Du hier vollkommen verkehrt. Sowas fragt man einen Anwalt, der
auch eine Haftpflichtversicherung hat.
wendelsberg
Cyblord faselte:
> Im schlimmsten Fall irgendsowas wie "Töten von>Wirbeltieren", oder nen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt. Alles>harmlos.
Dein Geisteszustand ist nicht harmlos...
Paul
Di Pi schrieb:> Zudem müssen zumindest im universitären Umfeld Probandentests immer von> einer Ethikkommission abgesegnet werden.
Nur bei potenzieller Patientengefährdung sowie des Einsatzes von
Medizingeräten, die von der MPVO oder dem MPG erfasst sind.
Wenn Herr Müller ihm seine Haare überlässt, gibt er das Recht daran auf.
Der TO plant mithin ein Art von Abfallanalyse. Da gibt es überhaupt
nichts zu mäkeln, denn das sind Freiwillige. Zudem sind es
medizintechnisch gesehen Spender und keine Patienten. Sein Problem
besteht maximal darin, dass er Daten von ihnen speicher und dies mit
deren Einwilligung tun muss. Wenn er anonyme Haare nutzt, ist aber auch
das passe.
Allerdings frage ich mich, wie das funzen soll, wenn man nicht die Haare
von Leuten mit deren realen Krankheiten in Verbindung bringen kann, um
nachzuweisen, dass das, was man bei der Haaranalyse findet, auch real
vorliegt.
Michi schrieb:> Also nichts von dem Ganzen auf einer> "Erfindung"/Innovation meines jetzigen Arbeitgebers beruht.
Das ist egal. Solange du privat eine Idee hast, die "im groben Bereich"
des Arbeitsverhältnisses angesiedelt ist, bist du meldepflichtig.
Medizinexperte schrieb:> Di Pi schrieb:>> Zudem müssen zumindest im universitären Umfeld Probandentests immer von>> einer Ethikkommission abgesegnet werden.> Nur bei potenzieller Patientengefährdung sowie des Einsatzes von> Medizingeräten, die von der MPVO oder dem MPG erfasst sind.
Dann ist ja alles geklärt :)