Jemand hat einen neuen Sony Laptop wahrscheinlich irgendwo im Internet gekauft. Da war eine "30 Tage Testversion" WIN8.1 drauf. Nach den 30 Tagen kam eine Frage ???, welche mit Nein beantwortet wurde. Seitdem ist der Laptop finster und nur der Mauszeiger ist noch zu sehen. Ist das normal? Ich dachte, in D muß jeder neue Computer mit einem funktionierenden BS ausgeliefert werden. Genaues weiß ich auch nicht, ein Bekannter hat mich gefragt, ob er da W7 aufspielen kann. Wie ist das mit Secure Boot?
Nein in D muß kein Rechner mit OS Verkauft werden. Ist unter dem Notobook oder am Netzteil kein Lizenzaufkleber angebracht, muß eine Lizenz gekauft werden. Am Billigsten ist wenn man bei E-Bay eine Lizenz schießt. Wobei ich Win 7 nehmen würde. Dann komplett neu aufsetzen.
Martin Van de Kloten schrieb: > Ist unter dem Notobook oder am Netzteil kein Lizenzaufkleber angebracht, > muß eine Lizenz gekauft werden. Was soll das mit einem ominösen "Lizenzaufkleber" zu tun haben?
Microsoft nennt das COA. Bemühe die Suchmaschine Deiner Wahl, um mehr darüber herauszufinden.
Und wen kümmert, wie Microsoft das nennt? Der Aufkleber allein gibt dir nichtmal nach Microsofts Lesart irgendwelche Rechte. Abgesehen davon, daß der ganze FUD zu Lizenzaufklebern zumindest bei im Laden als Schachtel gekaufter Software völlig egal ist. Deutsches Recht funktioniert anders, als irgendwelche Forenposter dir erklären wollen.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Microsoft nennt das COA. Den gibt es bei W8 nicht mehr. Zumindest nicht bei OEM-Vorinstallationen. Der Key wird mit dem BIOS verdongelt, läßt sich aber mit Keyfinder auslesen, solange Windows noch läuft. Michael_ schrieb: > Wie ist das mit Secure Boot? Abschalten. Sofern möglich, im BIOS den ganzen UEFI-Krempel auf Legacy umstellen. Bei Bedarf die Festplatte (erste Sektoren) mit Nullen überschreiben, falls sie sich nicht neu partitionieren läßt.
Icke ®. schrieb: > Den gibt es bei W8 nicht mehr. Zumindest nicht bei > OEM-Vorinstallationen. Dann aber ist das keine 30-Tage-Testversion. Wenn auf einem Notebook so etwas installiert wird, ist entweder das Notebook eigentlich ohne Betriebssystem verkauft worden, oder es ist ein Altgerät, bei dem jemand das alte Betriebssystem durch eben jene Testversion ersetzt hat. Und in diesem Fall kann man nachsehen, ob am Notebook ein COA vorhanden ist -- um das dazu passende ältere Betriebssystem zu installieren.
Icke ®. schrieb: > Den gibt es bei W8 nicht mehr. Eben. Bis W7 ist mir alles klar und wie es gehandhabt wird. Hoffentlich kann man im BIOS das Secure Boot noch abschalten, da ja das W8 nicht mehr läuft. Das sind meine Bedenken. Bist du dir sicher, das man den Key auslesen kann und wiederverwenden?
Michael_ schrieb: > Jemand hat einen neuen Sony Laptop wahrscheinlich irgendwo im Internet > gekauft. Wer macht sowas? Was macht derjenige, wenn ein Defekt auftritt? Die 2 jährige Gewährleistungpflicht hat der Verkäufer, nicht der Hersteller. Insofern sollte man tunlich sehen, daß man den Verkäufer auch wieder erreichen kann und genau der sollte auch wissen was Sache ist. Am falschen Ende gespart?
Das ist von einem Bekannten, seiner Frau die Freundin und von der die Freundin.... :-). Deshalb wundert es mich ja, denn bei Anbietern wie Reichelt, Co , Alternate usw. ist immer ein vollwertiges BS mit dabei. Außer bei gebrauchten Geräten von gewerblichen Anbietern. "Aber jeden Tag steht eben ein Dummer auf."
> "Aber jeden Tag steht eben ein Dummer auf." Evtl. hat diese entfernte Bekannte einen leeren PC gekauft und das 30-Tage-System war nur drauf um zu beweisen daß diese HW mit W8.1 funktioniert? Oder nur Aktivierungsärger? http://www.com-magazin.de/praxis/windows-8/aktivierungsaerger-windows-8-209239.html
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Dann aber ist das keine 30-Tage-Testversion. Es gibt keine "Testversionen" von Windows. Daß die Rechner 30 Tage ohne Aktivierung bzw Eingabe eines Productkeys laufen, ist ein seit XP SP3 eingeführtes Zugeständnis von Microsoft, welches vor allem kleineren OEM-Herstellern die Arbeit erleichtern soll. Ohne eine gültige Lizenz darf Windows eigentlich nicht installiert werden, (mit einem Gerät) verkauft schon gar nicht. Michael_ schrieb: > Außer bei gebrauchten Geräten von gewerblichen Anbietern. Diese gewerblichen Anbieter sind es gewöhnlich, die COAs von Gebrauchtrechnern abkratzen und zusammen mit Recovery-Medien als vermeintliche OEM-Lizenz zu Schnäppchenpreisen verscherbeln. Die Rechner verhökern sie dann mit "30-Tage-Testversionen".
Icke ®. schrieb: > Diese gewerblichen Anbieter sind es gewöhnlich, die COAs von > Gebrauchtrechnern abkratzen und zusammen mit Recovery-Medien als > vermeintliche OEM-Lizenz zu Schnäppchenpreisen verscherbeln. MS hätte das zwar gerne anders, aber ein "gebrauchtes" BS (oder sonstige Software) zu verkaufen ist durchaus legal. Da MS generell keine brauchbaren Updates anbietet, fallen solche Systeme auch in Mengen an, ich habe auch noch einige XP-Lizenzen, die eben nicht upgedatet, sondern durch Vollversionen ersetzt wurden, und sebstverständlich bin ich berechtigt, diese anderweitig selbst einzusetzen oder auch zu verkaufen, bloss lohnt sich das bei XP nicht mehr. Umgekehrt kaufe ich auch "refurbished" PCs und brauche da meistens kein BS drauf, weil eben noch genug rumliegen. Es gibt auch noch genug Anwender, die mit 95, 98 usw. arbeiten, die ganze Praxis meines Hausarztes hat gerade erst auf 2000 umgestellt. Gruss Reinhard
Set Win 2000 muss aber das Windows innerhalb von 30 Tagen aktiviert werden, auch wenn die Produktnummer eingegeben wurde. Entweder Online oder ueber Telefon. Es ist sehr leicht mòglich, dass der Benutzer es abgelehnt hat zu aktivieren, dabei die automatische Aktivierung in 3 Tagen ausgeschaltet hat, oder durch Firewall usw die Aktivierung blockiert wurde.
Reinhard Kern schrieb: > MS hätte das zwar gerne anders, aber ein "gebrauchtes" BS (oder sonstige > Software) zu verkaufen ist durchaus legal. Jein. Das in diesem Zusammenhang stets zitierte Urteil des BGH bezieht sich lediglich auf Unzulässigkeit der Hardwarebindung von Software, die frei im Handel verkauft wird bzw. wurde, z.B. sogenannten Systembuilder Versionen. Es trifft und traf niemals auf Software zu, die im Rahmen von Lizenzverträgen an konkrete Partner geliefert wurde. Die auf Rechnern großer OEM-Hersteller vorinstallierten Windows-Versionen sind trotz identischen Funktionsumfangs genau genommen eben keine frei verkäufliche Software, sondern stammen aus Lizenzverträgen, die MS mit dem jeweiligen Hersteller geschlossen hat. Und deswegen ist ihr separater Weiterverkauf ohne die zugehörige Hardware illegal. Die Aktivierung dieser Lizenzen ist nur deshalb möglich, weil MS nicht feststellen kann, ob auf völlig fremder Hardware installiert, oder der Originalrechner modifiziert wurde, z.B. durch Einbau eines anderen Mainboards. Der Käufer solcher grauer Lizenzen hat nichtsdestotrotz kaum etwas zu befürchten, außer daß sein Windows evtl. irgendwann nicht mehr läuft, weil der Key blacklisted wurde. Gegen Händler wird aber sehr wohl vorgegangen, wie das jüngste Beispiel PC-Fritz zeigt. Aufgrund des juristischen Aufwandes ist die Verfolgung jedoch langwierig und aufwendig, sodaß der Handel nach wie vor blüht.
pic prog schrieb im Beitrag #3441003: > Set Win 2000 muss aber das Windows innerhalb von 30 Tagen aktiviert > werden Windows 2000 muß gar nicht aktiviert werden, das wurde erst mit XP eingeführt.
pic prog schrieb im Beitrag #3441003: > Set Win 2000 muss aber das Windows innerhalb von 30 Tagen aktiviert > werden, > auch wenn die Produktnummer eingegeben wurde. Ich habe in meinem Leben noch nie W2000 freischalten müssen. Damit konfrontiert wurde ich zum aller aller ertenmal bei xp.
Icke ®. schrieb: > keine frei verkäufliche > Software, sondern stammen aus Lizenzverträgen, die MS mit dem jeweiligen > Hersteller geschlossen hat. Und deswegen ist ihr separater Weiterverkauf > ohne die zugehörige Hardware illegal. So einfach ist das nicht: es mag ja sein, dass Dell so einen Vertrag unterschrieben hat, aber nicht Fritz Müller, der den PC mit BS gekauft hat. Steht da auf der Rechnung ein Windows XP, so ist das zunächst mal ein Wirtschaftgut wie jedes andere. Möglicherweise hat ja der PC-Hersteller versucht, die Lizenzbedingungen an den Endverbraucher so weiterzugeben, daran ist der dann gebunden wenn er unterschrieben hat, aber meistens ist das sehr zweifelhaft, weil besagter Fritz die Bedingungen erst im Lauf der Installation zu sehen bekommt (F8). Damit sind sie zumindest bei uns unwirksam. Ausserdem glaube ich, dass eine Vertragsbedingung, die festlegt, dass Software zwangweise zusammen mit der Hardware untergeht, z.B. wegen eines Defekts oder Verschrottung, rechtlich nicht wirksam wäre. Gruss Reinhard
Reinhard Kern schrieb: > es mag ja sein, dass Dell so einen Vertrag > unterschrieben hat, aber nicht Fritz Müller, der den PC mit BS gekauft > hat Fritz Müller bestätigt jedoch beim ersten Hochfahren des von Dell gekauften PCs die entsprechenden Lizenzbedingungen. Ist er damit nicht einverstanden, hat er das Recht, das Gerät mitsamt vorinstallierter Software zurückzugeben. Reinhard Kern schrieb: > besagter Fritz die Bedingungen erst im Lauf der Installation zu sehen > bekommt (F8). Damit sind sie zumindest bei uns unwirksam. Die Lizenzbedingungen werden deswegen nicht unwirksam bzw. verschaffen dem Kunden nicht das Recht, die Software unabhängig davon nach seinem Gutdünken zu nutzen. Es verschafft ihm lediglich das Recht, vom Kauf zurückzutreten, auch wenn die Verpackung bereits geöffnet bzw. der PC hochgefahren wurde. Wenn Fritz Müller seinen Rechner nicht bei Dell kauft, sondern bei einem der zahlreichen kleinen Manufakturen, die auf ihren Geräten vertragsfreie OEM-Lizenzen (Non-OSB) vorinstallieren und auch das vollständige Paket aus Datenträger, COA, Handbuch usw. beilegen, dann.. ja dann darf er das Windows in Deutschland ganz legal auch einzeln verkaufen.
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