Jemand hat einen neuen Sony Laptop wahrscheinlich irgendwo im Internet
gekauft.
Da war eine "30 Tage Testversion" WIN8.1 drauf.
Nach den 30 Tagen kam eine Frage ???, welche mit Nein beantwortet wurde.
Seitdem ist der Laptop finster und nur der Mauszeiger ist noch zu sehen.
Ist das normal?
Ich dachte, in D muß jeder neue Computer mit einem funktionierenden BS
ausgeliefert werden.
Genaues weiß ich auch nicht, ein Bekannter hat mich gefragt, ob er da W7
aufspielen kann.
Wie ist das mit Secure Boot?
Nein in D muß kein Rechner mit OS Verkauft werden.
Ist unter dem Notobook oder am Netzteil kein Lizenzaufkleber angebracht,
muß eine Lizenz gekauft werden. Am Billigsten ist wenn man bei E-Bay
eine Lizenz schießt. Wobei ich Win 7 nehmen würde.
Dann komplett neu aufsetzen.
Martin Van de Kloten schrieb:> Ist unter dem Notobook oder am Netzteil kein Lizenzaufkleber angebracht,> muß eine Lizenz gekauft werden.
Was soll das mit einem ominösen "Lizenzaufkleber" zu tun haben?
Und wen kümmert, wie Microsoft das nennt?
Der Aufkleber allein gibt dir nichtmal nach Microsofts Lesart
irgendwelche Rechte.
Abgesehen davon, daß der ganze FUD zu Lizenzaufklebern zumindest bei im
Laden als Schachtel gekaufter Software völlig egal ist. Deutsches Recht
funktioniert anders, als irgendwelche Forenposter dir erklären wollen.
Rufus Τ. Firefly schrieb:> Microsoft nennt das COA.
Den gibt es bei W8 nicht mehr. Zumindest nicht bei
OEM-Vorinstallationen. Der Key wird mit dem BIOS verdongelt, läßt sich
aber mit Keyfinder auslesen, solange Windows noch läuft.
Michael_ schrieb:> Wie ist das mit Secure Boot?
Abschalten. Sofern möglich, im BIOS den ganzen UEFI-Krempel auf Legacy
umstellen. Bei Bedarf die Festplatte (erste Sektoren) mit Nullen
überschreiben, falls sie sich nicht neu partitionieren läßt.
Icke ®. schrieb:> Den gibt es bei W8 nicht mehr. Zumindest nicht bei> OEM-Vorinstallationen.
Dann aber ist das keine 30-Tage-Testversion.
Wenn auf einem Notebook so etwas installiert wird, ist entweder das
Notebook eigentlich ohne Betriebssystem verkauft worden, oder es ist ein
Altgerät, bei dem jemand das alte Betriebssystem durch eben jene
Testversion ersetzt hat.
Und in diesem Fall kann man nachsehen, ob am Notebook ein COA vorhanden
ist -- um das dazu passende ältere Betriebssystem zu installieren.
Icke ®. schrieb:> Den gibt es bei W8 nicht mehr.
Eben. Bis W7 ist mir alles klar und wie es gehandhabt wird.
Hoffentlich kann man im BIOS das Secure Boot noch abschalten, da ja das
W8 nicht mehr läuft.
Das sind meine Bedenken.
Bist du dir sicher, das man den Key auslesen kann und wiederverwenden?
Michael_ schrieb:> Jemand hat einen neuen Sony Laptop wahrscheinlich irgendwo im Internet> gekauft.
Wer macht sowas? Was macht derjenige, wenn ein Defekt auftritt? Die 2
jährige Gewährleistungpflicht hat der Verkäufer, nicht der Hersteller.
Insofern sollte man tunlich sehen, daß man den Verkäufer auch wieder
erreichen kann und genau der sollte auch wissen was Sache ist.
Am falschen Ende gespart?
Das ist von einem Bekannten, seiner Frau die Freundin und von der die
Freundin.... :-).
Deshalb wundert es mich ja, denn bei Anbietern wie Reichelt, Co ,
Alternate usw. ist immer ein vollwertiges BS mit dabei. Außer bei
gebrauchten Geräten von gewerblichen Anbietern.
"Aber jeden Tag steht eben ein Dummer auf."
Rufus Τ. Firefly schrieb:> Dann aber ist das keine 30-Tage-Testversion.
Es gibt keine "Testversionen" von Windows. Daß die Rechner 30 Tage ohne
Aktivierung bzw Eingabe eines Productkeys laufen, ist ein seit XP SP3
eingeführtes Zugeständnis von Microsoft, welches vor allem kleineren
OEM-Herstellern die Arbeit erleichtern soll. Ohne eine gültige Lizenz
darf Windows eigentlich nicht installiert werden, (mit einem Gerät)
verkauft schon gar nicht.
Michael_ schrieb:> Außer bei gebrauchten Geräten von gewerblichen Anbietern.
Diese gewerblichen Anbieter sind es gewöhnlich, die COAs von
Gebrauchtrechnern abkratzen und zusammen mit Recovery-Medien als
vermeintliche OEM-Lizenz zu Schnäppchenpreisen verscherbeln. Die Rechner
verhökern sie dann mit "30-Tage-Testversionen".
Icke ®. schrieb:> Diese gewerblichen Anbieter sind es gewöhnlich, die COAs von> Gebrauchtrechnern abkratzen und zusammen mit Recovery-Medien als> vermeintliche OEM-Lizenz zu Schnäppchenpreisen verscherbeln.
MS hätte das zwar gerne anders, aber ein "gebrauchtes" BS (oder sonstige
Software) zu verkaufen ist durchaus legal.
Da MS generell keine brauchbaren Updates anbietet, fallen solche Systeme
auch in Mengen an, ich habe auch noch einige XP-Lizenzen, die eben nicht
upgedatet, sondern durch Vollversionen ersetzt wurden, und
sebstverständlich bin ich berechtigt, diese anderweitig selbst
einzusetzen oder auch zu verkaufen, bloss lohnt sich das bei XP nicht
mehr.
Umgekehrt kaufe ich auch "refurbished" PCs und brauche da meistens kein
BS drauf, weil eben noch genug rumliegen. Es gibt auch noch genug
Anwender, die mit 95, 98 usw. arbeiten, die ganze Praxis meines
Hausarztes hat gerade erst auf 2000 umgestellt.
Gruss Reinhard
Set Win 2000 muss aber das Windows innerhalb von 30 Tagen aktiviert
werden,
auch wenn die Produktnummer eingegeben wurde.
Entweder Online oder ueber Telefon. Es ist sehr leicht mòglich, dass der
Benutzer es abgelehnt hat zu aktivieren, dabei die automatische
Aktivierung in 3 Tagen ausgeschaltet hat, oder durch Firewall usw die
Aktivierung blockiert wurde.
Reinhard Kern schrieb:> MS hätte das zwar gerne anders, aber ein "gebrauchtes" BS (oder sonstige> Software) zu verkaufen ist durchaus legal.
Jein. Das in diesem Zusammenhang stets zitierte Urteil des BGH bezieht
sich lediglich auf Unzulässigkeit der Hardwarebindung von Software, die
frei im Handel verkauft wird bzw. wurde, z.B. sogenannten Systembuilder
Versionen. Es trifft und traf niemals auf Software zu, die im Rahmen von
Lizenzverträgen an konkrete Partner geliefert wurde. Die auf Rechnern
großer OEM-Hersteller vorinstallierten Windows-Versionen sind trotz
identischen Funktionsumfangs genau genommen eben keine frei verkäufliche
Software, sondern stammen aus Lizenzverträgen, die MS mit dem jeweiligen
Hersteller geschlossen hat. Und deswegen ist ihr separater Weiterverkauf
ohne die zugehörige Hardware illegal. Die Aktivierung dieser Lizenzen
ist nur deshalb möglich, weil MS nicht feststellen kann, ob auf völlig
fremder Hardware installiert, oder der Originalrechner modifiziert
wurde, z.B. durch Einbau eines anderen Mainboards.
Der Käufer solcher grauer Lizenzen hat nichtsdestotrotz kaum etwas zu
befürchten, außer daß sein Windows evtl. irgendwann nicht mehr läuft,
weil der Key blacklisted wurde. Gegen Händler wird aber sehr wohl
vorgegangen, wie das jüngste Beispiel PC-Fritz zeigt. Aufgrund des
juristischen Aufwandes ist die Verfolgung jedoch langwierig und
aufwendig, sodaß der Handel nach wie vor blüht.
pic prog schrieb im Beitrag #3441003:
> Set Win 2000 muss aber das Windows innerhalb von 30 Tagen aktiviert> werden
Windows 2000 muß gar nicht aktiviert werden, das wurde erst mit XP
eingeführt.
pic prog schrieb im Beitrag #3441003:
> Set Win 2000 muss aber das Windows innerhalb von 30 Tagen aktiviert> werden,> auch wenn die Produktnummer eingegeben wurde.
Ich habe in meinem Leben noch nie W2000 freischalten müssen. Damit
konfrontiert wurde ich zum aller aller ertenmal bei xp.
Icke ®. schrieb:> keine frei verkäufliche> Software, sondern stammen aus Lizenzverträgen, die MS mit dem jeweiligen> Hersteller geschlossen hat. Und deswegen ist ihr separater Weiterverkauf> ohne die zugehörige Hardware illegal.
So einfach ist das nicht: es mag ja sein, dass Dell so einen Vertrag
unterschrieben hat, aber nicht Fritz Müller, der den PC mit BS gekauft
hat. Steht da auf der Rechnung ein Windows XP, so ist das zunächst mal
ein Wirtschaftgut wie jedes andere.
Möglicherweise hat ja der PC-Hersteller versucht, die Lizenzbedingungen
an den Endverbraucher so weiterzugeben, daran ist der dann gebunden wenn
er unterschrieben hat, aber meistens ist das sehr zweifelhaft, weil
besagter Fritz die Bedingungen erst im Lauf der Installation zu sehen
bekommt (F8). Damit sind sie zumindest bei uns unwirksam.
Ausserdem glaube ich, dass eine Vertragsbedingung, die festlegt, dass
Software zwangweise zusammen mit der Hardware untergeht, z.B. wegen
eines Defekts oder Verschrottung, rechtlich nicht wirksam wäre.
Gruss Reinhard
Reinhard Kern schrieb:> es mag ja sein, dass Dell so einen Vertrag> unterschrieben hat, aber nicht Fritz Müller, der den PC mit BS gekauft> hat
Fritz Müller bestätigt jedoch beim ersten Hochfahren des von Dell
gekauften PCs die entsprechenden Lizenzbedingungen. Ist er damit nicht
einverstanden, hat er das Recht, das Gerät mitsamt vorinstallierter
Software zurückzugeben.
Reinhard Kern schrieb:> besagter Fritz die Bedingungen erst im Lauf der Installation zu sehen> bekommt (F8). Damit sind sie zumindest bei uns unwirksam.
Die Lizenzbedingungen werden deswegen nicht unwirksam bzw. verschaffen
dem Kunden nicht das Recht, die Software unabhängig davon nach seinem
Gutdünken zu nutzen. Es verschafft ihm lediglich das Recht, vom Kauf
zurückzutreten, auch wenn die Verpackung bereits geöffnet bzw. der PC
hochgefahren wurde.
Wenn Fritz Müller seinen Rechner nicht bei Dell kauft, sondern bei einem
der zahlreichen kleinen Manufakturen, die auf ihren Geräten
vertragsfreie OEM-Lizenzen (Non-OSB) vorinstallieren und auch das
vollständige Paket aus Datenträger, COA, Handbuch usw. beilegen, dann..
ja dann darf er das Windows in Deutschland ganz legal auch einzeln
verkaufen.