Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Während der Probezeit kündigen


von Anonymer (Gast)


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Hallo liebe Forumsmitglieder.

Ich möchte gerne eure Meinung zu folgendem Thema erfahren:

Findet ihr es moralisch verwerflich, wenn Person A (frisch nach dem 
Studium) nach 5 Monaten Probezeit kündigt, wenn sie ein besseres Angebot 
hat?

Der Vorteil ist nicht mal finanziell, das bleibt genau genommen gleich.

Die Vorteile sind:
- Weniger Betriebsreisen
- kürzere Anfahrtwege
- erheblich bessere Parkplatzsituation
- Bessere Essensmöglichkeiten mittags
- besserer Ausgleich der Mehrarbeit beim neuen Arbeitgeber (beim 
bisherigen gar nicht vorhanden)
- bessere Büro-/Laborausstattung
- bessere Aufstiegschancen
- bessere Schulungsmöglichkeiten

Kontra:
Es ist so, dass Person A ich nach der Kündigung schon etwas "verbrannte 
Erde" hinterlässt, da schon eine gewisse Grundausstattung (Wert: ca. 
2000-3000€) bereitgestellt wurde, teilweise auch Verträge mit Kunden.


Pro: besser nach 5 Mon, als später, wernn man unzufrieden ist.
Und die Probezeit gibt es aus gutem Grund, für beide Seiten.
Und eigentlich muss ein Arbeitgeber doch einplanen, dass der AN auch 
innerhalb dieser Frist gehen könnte...

Das sind so die Überlegungen.

Was meint ihr dazu?

A weiß natürlich, dass sie die Entscheidung selbst treffen muss, die 
Meinungen wären trotzdem interessant.

Danke

von Jonas B. (jibi)


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>moralisch verwerflich

Vergiss das mal schnell wieder, auf Moral deines Arbeitgebers kannst du 
oft auch lange warten.

Nur man trifft sich immer zweimal im Leben... :)

Gruß Jonas

von Andreas B. (bitverdreher)


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Hi,
ein Arbeitgeber hätte da keine Hemmungen.
Warum sollst Du sie haben?

Probezeit ist Probezeit.

Gruß
Andreas

Edit: Man sollte das Ganze halt so freundlich wie möglich abziehen.

: Bearbeitet durch User
von Anonymer (Gast)


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Ui, die Meinungen sind echt entschieden hart :)

Wie habt ihr blos herausgefunden, dass ich die Person A bin?

Na gut, danke schon mal für eure Meinungen.


Andreas B. schrieb:
> Edit: Man sollte das Ganze halt so freundlich wie möglich abziehen.

Das ist klar, nur ist das ergebnis ja das Gleiche.


Jonas Biensack schrieb:
> Nur man trifft sich immer zweimal im Leben... :)

Ja, spätestens bei einer jährlichen Sportveranstaltung, an der Beide 
Firmen teilnehmen.

von Steel (Gast)


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Wechseln natürlich. Du hast keine moralische Verpflichtung deinem 
Arbeitgeber gegenüber. Du verkaufst ihm deine Arbeitskraft, das ist 
alles. Du musst in erster Linie darauf achten, dass es dir gut geht und 
nicht irgendeinem AG. Also nichts wie weg da.

von Udo S. (urschmitt)


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Dafür ist die PROBEzeit da.
Um auszuprobieren ob es für BEIDE Seiten stimmt.

von ... (Gast)


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Aber erst kündigen, wenn der andere Arbeitsvertrag rechtlich einwandfrei 
komplett abgeschlossen ist.

von Anonymer (Gast)


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... schrieb:
> Aber erst kündigen, wenn der andere Arbeitsvertrag rechtlich
> einwandfrei
> komplett abgeschlossen ist.

Was anderes kommt nicht mal ansatzweise in Frage, Danke!

von Hein (Gast)


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Ach komm, Du hast dich doch längst entschieden ;)

von Anonymer (Gast)


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Hein schrieb:
> Ach komm, Du hast dich doch längst entschieden ;)

Innerlich schon :)

von oszi40 (Gast)


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> gewisse Grundausstattung (Wert: ca. 2000-3000€) bereitgestellt wurde
Das wird eine Firma nicht ruinieren.

> Aber erst kündigen, wenn der andere Arbeitsvertrag rechtlich einwandfrei
> komplett abgeschlossen ist.

Es kurzer Arbeitsweg schafft mehr Freizeit. Man sollte aber wissen WARUM 
der Vorgänger dort verschwunden ist.

von Anonymer (Gast)


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oszi40 schrieb:
>> gewisse Grundausstattung (Wert: ca. 2000-3000€) bereitgestellt
> wurde
> Das wird eine Firma nicht ruinieren.

Hinzu kommen noch Lohnkosten, die das um ein Vielfaches übersteigen.
Aber stimmt schon, die verträgt das

>
>> Aber erst kündigen, wenn der andere Arbeitsvertrag rechtlich einwandfrei
>> komplett abgeschlossen ist.
>
> Es kurzer Arbeitsweg schafft mehr Freizeit. Man sollte aber wissen WARUM
> der Vorgänger dort verschwunden ist.

An die Info komme ich nicht mehr dran.
Hab da keine Insider in der Firma. Und im Bewerbungsgespräch direkt 
fragen wäre vllt auch etwas seltsam.

von adcap (Gast)


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Ich hab mal nach nichtmal einen Monat wieder bei einer Firma gekündigt, 
weil überaschenderweise doch die Zusage bei meiner Wunschfirma kam... 
gab damals ebenfalls keine Probleme mit dem AG.

Im Endeffekt: Im Business gibt es keine Moral. Da gibt es Verträge. Und 
solange sich beide Seiten an den Vertrag halten sollte es keine Probleme 
geben.

von Morgen nicht (Gast)


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Anonymer schrieb:
> Findet ihr es moralisch verwerflich, wenn Person A (frisch nach dem
> Studium) nach 5 Monaten Probezeit kündigt, wenn sie ein besseres Angebot
> hat?

Weiß nicht ob es moral verwerflich ist, glaube nicht. Es wäre aber auf 
jeden Fall sehr unklug: bleibe lieber da, bis Du mehr als 6 Monate hast, 
also warte noch 1 Monat. Warum? Wenn beim neuen Arbeitgeber irgendwas 
schief läuft und die die noch in der Probezeit entlassen (müssen?), dann 
hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern wirst direkt zum 
Hartz4ler ernannt (falls kein Vermögen vorhanden).

Es gab Fälle, da wurden neue Mitarbeiter (ohne deren wissen) nur für ein 
Projekt eingestellt. Das Projekt dauerte ungefähr 5-6 Monate > die 
Mitarbeiter hatten das Projekt fertig, wurden innerhalb der Probezeit 
wieder entlassen und - die Dummen, welche beim vorigen Arbeitgeber die 
Probezeit auch nicht überstanden hatten bzw. während der Probezeit 
kündigten - waren direkt Hartz4-Empfänger.

Anspruch auf ALG1 hat man nur, wenn man in den letzten 2 Jahren 12 
Monate gearbeitet hat. Das ist bei Dir nicht der Fall. Du wärst nicht 
der Erste, dem das passiert. Und Du wärst nicht der Erste, der sagt: 
"Das kann mir nicht passieren. Der neue Arbeitgeber ist seriös usw."

Überlege es Dir. Kannst Du noch 1 Monat durchhalten bei der jetzigen 
Firma, dann bleib.

von Morgen nicht (Gast)


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Ansonsten kann es gute Gründe geben, den Arbeitgeber zu wechseln, 
nachdem Du die Probezeit überstanden hast. Gerade als Absolvent kann 
man das im Nachhinein als Zielstrebigkeit verkaufen ("Der alte 
Arbeitgeber war nicht so dass, was ich mir vorgestellt hatte und da war 
das andere Angebot, das viel besser zu meinen langfristigen Zielen 
passte").

von Roland (Gast)


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nein wieso? dafür ist die Probezeit doch da, damit der AN und AG sich 
kennen lernen können und wenn es nciht passt, dann trennt man sich 
wieder. Viele AGs nehmen auch keine Rücksicht darauf, dass ein AN 
vielleicht extra für den Job umgezogen ist und dafür seine Kosten hatte. 
Der AG kann die Kosten wenigstens komplett von der Steuer absetzen.

von Mike (Gast)


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Anonymer schrieb:
> Kontra:
> Es ist so, dass Person A ich nach der Kündigung schon etwas "verbrannte
> Erde" hinterlässt, da schon eine gewisse Grundausstattung (Wert: ca.
> 2000-3000€) bereitgestellt wurde, teilweise auch Verträge mit Kunden.

Waren da schon Schulungen dabei? Dann solltest du sicherheitshalber 
einmal einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen. Wenn die Schulung 
deinen "Wert" auf dem Arbeitsmarkt gesteigert hat, dann es passieren das 
du etwas zurückzahlen musst.

Ansonsten freundlich bleiben und fristgemäß kündigen.

von Erfahrener (Gast)


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Anonymer schrieb:
> Und die Probezeit gibt es aus gutem Grund, für beide Seiten.

Ne, die ist nur ein Schlupfloch für Arbeitgeber die neue Mitarbeiter
erst mal testen wollen und wenn die Erwartungen nicht erfüllt werden
dann darf der AG in der Probezeit OHNE ANGABE VON GRÜNDEN KÜNDIGEN.
Nach der Probezeit greift dann ja der Kündigungsschutz, sofern mehr
als 10 Vollzeitbeschäftigte (Teilzeitbeschäftigte zählen anteilig)
im Unternehmen sind.
Ist es nur Klitsche mit weniger als der Mindstbeschäftigungszahl
greift das ganze ja nicht und eine Kündigung durch den Arbeitgeber
ist dann immer möglich. Nur die Kündigungsfristen sind dann auch
da bindend.

Was die Kündigung durch den Arbeitnehmer angeht, ist es egal, denn
der kann bei beiden Firmenkonstrukten JEDERZEIT unter Beachtung der
Kündigungsfrist kündigen. Da braucht man auch keine Gewissensbisse
haben, denn die Firmen haben da auch keine.

Da kommt es auch schon mal vor, dass Firmen die Probezeit mal
ausnutzen oder sich gar nicht an die Kündigungsfrist halten.

von Der Rächer der Transistormorde (Gast)


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Anonymer schrieb:
> Der Vorteil ist nicht mal finanziell, das bleibt genau genommen gleich.
...

Widerspricht sich mit:

> - Weniger Betriebsreisen
...
> - besserer Ausgleich der Mehrarbeit beim neuen Arbeitgeber (beim
> bisherigen gar nicht vorhanden)
...
> - bessere Schulungsmöglichkeiten

Da deine Aufwendungen für den gleichen Lohn höher sind und Schulung auch 
Geldwerte Aufwendungen sind.

von Anonymer (Gast)


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Morgen nicht schrieb:
> Weiß nicht ob es moral verwerflich ist, glaube nicht. Es wäre aber auf
> jeden Fall sehr unklug: bleibe lieber da, bis Du mehr als 6 Monate hast,
> also warte noch 1 Monat. Warum? Wenn beim neuen Arbeitgeber irgendwas
> schief läuft und die die noch in der Probezeit entlassen (müssen?), dann
> hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern wirst direkt zum
> Hartz4ler ernannt (falls kein Vermögen vorhanden).
>
> Anspruch auf ALG1 hat man nur, wenn man in den letzten 2 Jahren 12
> Monate gearbeitet hat. Das ist bei Dir nicht der Fall. Du wärst nicht
> der Erste, dem das passiert. Und Du wärst nicht der Erste, der sagt:
> "Das kann mir nicht passieren. Der neue Arbeitgeber ist seriös usw."
>
> Überlege es Dir. Kannst Du noch 1 Monat durchhalten bei der jetzigen
> Firma, dann bleib.


Danke für den Hinweis, allerdings habe ich während des Studiums immer 
soz.-vers.-pflichtig gearbeitet und in den letzten 2 Jahren war ich 
keinen Monat ohne Job.

Wird zwar nicht viel ALG-1 sein, weil da meiste davon in Teilzeit war, 
aber würde erstmal reichen.

Das Risiko, dass die Probezeit bei dem neuen Ag neu beginnt, ist mir 
auch klar.
Aber irgendwann muss man ja das wagen.

von Anonymer (Gast)


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Mike schrieb:
> Waren da schon Schulungen dabei?

Bisher nicht.

von Anonymer (Gast)


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Der Rächer der Transistormorde schrieb:
> Anonymer schrieb:
>> Der Vorteil ist nicht mal finanziell, das bleibt genau genommen gleich.
> ...
>
> Widerspricht sich mit:
>
>> - Weniger Betriebsreisen
> ...
>> - besserer Ausgleich der Mehrarbeit beim neuen Arbeitgeber (beim
>> bisherigen gar nicht vorhanden)
> ...
>> - bessere Schulungsmöglichkeiten
>
> Da deine Aufwendungen für den gleichen Lohn höher sind und Schulung auch
> Geldwerte Aufwendungen sind.

Du hast natürlich völlig Recht!

Die 3-4 Wochenstunden, die aktuell "unter den Tisch fallen" sind auch 
Geld wert.
Und der Rest ebenfalls.

Der Brutto-Input bleibt verändert sich aber nicht.

von Bruno Pelzer (Gast)


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Erfahrener schrieb:
> Ne, die ist nur ein Schlupfloch für Arbeitgeber die neue Mitarbeiter
> erst mal testen wollen und wenn die Erwartungen nicht erfüllt werden
> dann darf der AG in der Probezeit OHNE ANGABE VON GRÜNDEN KÜNDIGEN.

Das hat aber mit der Probezeit nichts zu tun.
Außerhalb des KSchG darf der AG -bis auf wenige Ausnahmen- immer "ohne 
Angabe von Gründen" kündigen.
Die Probezeit verkürzt die Kündigungsfrist lediglich auf 2 Wochen gem 
BGB, oder kürzer gem. TV.
Wenn keine PZ vereinbart wird, dann beträgt die Frist 4 Wochen zum 15. 
oder Monatsende.

Außerdem, warum soll der AG den neuen MiA nicht testen dürfen?? Und 
umgekehrt.

von Wilhelm F. (Gast)


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Erfahrener schrieb:

> Nach der Probezeit greift dann ja der Kündigungsschutz, sofern mehr
> als 10 Vollzeitbeschäftigte (Teilzeitbeschäftigte zählen anteilig)
> im Unternehmen sind.

Das ist auch nur Makulatur. Wenn man einen los werden muß, wird man ihn 
auch nach der Probezeit los.

Was willst du denn, wenn dich das Unternehmen im zweiten Jahr 
betriebsbedingt kündigt, weil auch die Lage nicht mehr gut ist?

Sie zahlen dir dann bestenfalls eine Abfindung von einem halben 
Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Ein Bekannter schaffte 
übers Arbeitsgericht sogar mal ein ganzes Monatsgehalt Abfindung pro 
Jahr Betriebszugehörigkeit. Er war aber auch keine drei Jahre dort, am 
Ende ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Und sich in eine Klitsche wieder hinein klagen, bringts bestimmt nicht. 
Mit wem soll denn dort jemals wieder gut Kirschen essen sein?

von Erfahrener (Gast)


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Bruno Pelzer schrieb:
> Das hat aber mit der Probezeit nichts zu tun.

Das KSchG greift aber erst nach der Probezeit, ansonsten würde
es ja auch nichts bringen.

> Außerhalb des KSchG darf der AG -bis auf wenige Ausnahmen- immer "ohne
> Angabe von Gründen" kündigen.

Nur hat die Wirksamkeit des KSchG so seine Tücken.
In größeren Betrieben über 10 MA ist das KSchG gewöhnlich wirksam.
In Klitschen kann man das vergessen.

> Die Probezeit verkürzt die Kündigungsfrist lediglich auf 2 Wochen gem
> BGB, oder kürzer gem. TV.

Die Kündungsfrist verlängert sich ja mit der Betriebszugehörigkeit.
So weit ich mich erinnere ist das sogar Gesetz, sofern das nicht
vertraglich günstiger geregelt ist. Andererseits lassen sich 
Unzulänglichkeiten auch wieder mit einem Aufhebungsvertrag lösen.
Man kann halt nur noch etwas Kohle herausschlagen.

> Wenn keine PZ vereinbart wird, dann beträgt die Frist 4 Wochen zum 15.
> oder Monatsende.

Da hätte ich mal so richtig absahnen können, denn weil keine Arbeit
mehr da war und das wusste der AG schon vorher, hat der nach drei
Wochen ohne Vertrag (aber bei der Sozialversicherung gemeldet) mir
mal einfach Tschüss gesagt. Bezahlt hat er da nur bis Monatsende.
Da hätte ich dann wohl noch mindestens für weitere zwei Wochen Kohle 
verlangen können.

> Außerdem, warum soll der AG den neuen MiA nicht testen dürfen?? Und
> umgekehrt.

Was willst du denn an einem AG testen? Das der nur die Absicht hat
dich auszubeuten bis du tot um fällst? Das weiß man auch so und
steuert das eben zum eigenen Nutzen. Gekündigt werden ist ja nicht so 
schlimm, wenn es dann störungsfrei in die Sozialsysteme übergeht.
Das klappt manchmal aber nicht so gut und dann darf der Absturz auch
nicht so tief sein.
Selbst kündigen muss man dann schon nachvollziehbar begründen können,
sonst gibts ne Sperre, also kein Geld vom Amt.

Wilhelm F. schrieb:
> Das ist auch nur Makulatur. Wenn man einen los werden muß, wird man ihn
> auch nach der Probezeit los.

Auch da steckt der Teufel im Detail. Macht der AG dabei einen Fehler
und die Kündigung ist unwirksam, weil das Arbeitsgericht die
Kündigung kassiert, darf der AG bis zu dem Zeitpunkt des Gerichts-
beschlusses das Gehalt dem AN nach zahlen.

> Was willst du denn, wenn dich das Unternehmen im zweiten Jahr
> betriebsbedingt kündigt, weil auch die Lage nicht mehr gut ist?

Wenn die Begründung prozessfest ist. Das muss ein AG dann aber auch
beweisen durch Vorlage seiner Geschäftsunterlagen, die das belegen.
Das macht sicher kein AG gern freiwillig.

> Sie zahlen dir dann bestenfalls eine Abfindung von einem halben
> Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit.

Ja, so viel ich weiß, Netto wie Brutto.
Was man nach der Probezeit bekäme, wenn noch kein Jahr rum ist, weiß
ich jetzt auch nicht, vermutlich anteilig oder gar nichts.

> Ein Bekannter schaffte
> übers Arbeitsgericht sogar mal ein ganzes Monatsgehalt Abfindung pro
> Jahr Betriebszugehörigkeit. Er war aber auch keine drei Jahre dort, am
> Ende ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Das sowieso, aber man hat es diesen Säcken mal gezeigt. Die Genugtuung
hat auch was.

> Und sich in eine Klitsche wieder hinein klagen, bringts bestimmt nicht.
> Mit wem soll denn dort jemals wieder gut Kirschen essen sein?

Na, vor allen Dingen versauste dir deinen guten Ruf bei neuen
Arbeitgebern die sich evtl. mal genötigt fühlen, mal bei einem
älteren AG Erkundigungen einzuholen. Arbeitszeugnisse machen es
denen doch leicht. "Ach der, der uns mal verklagt hat", wäre dann
ziemlich Kontraproduktiv für den neuen Job. Da interessiert sich dann
keiner dafür ob man im Recht war oder nicht. Ich bin bisher ohne
Prozess ausgekommen.;-b

von Wilhelm F. (Gast)


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Erfahrener schrieb:

> Wilhelm F. schrieb:
>> Ein Bekannter schaffte
>> übers Arbeitsgericht sogar mal ein ganzes Monatsgehalt Abfindung pro
>> Jahr Betriebszugehörigkeit. Er war aber auch keine drei Jahre dort, am
>> Ende ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
>
> Das sowieso, aber man hat es diesen Säcken mal gezeigt. Die Genugtuung
> hat auch was.

Meinen Bekannten freute es auch wirklich. Danach machte er was ganz 
anderes, auf das Arbeitszeugnis ist dann auch noch geschissen.

von Morgen nicht (Gast)


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Erfahrener schrieb:
> Na, vor allen Dingen versauste dir deinen guten Ruf bei neuen
> Arbeitgebern die sich evtl. mal genötigt fühlen, mal bei einem
> älteren AG Erkundigungen einzuholen. Arbeitszeugnisse machen es
> denen doch leicht. "Ach der, der uns mal verklagt hat", wäre dann
> ziemlich Kontraproduktiv für den neuen Job.

Naja, die werden nicht zugeben, dass sie mal verklagt wurden, und den 
Prozess dann auch noch verloren haben ;-) Ich habe da gute Erfahrungen 
gemacht (Dank Advocard) und auch später noch Jobs bekommen.

von Heiner (Gast)


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Anonymer schrieb:
> - besserer Ausgleich der Mehrarbeit beim neuen Arbeitgeber (beim
> bisherigen gar nicht vorhanden)

Angesichts der Tatsache, dass dein jetziger Arbeitgeber dich für deine 
Arbeit nicht bezahlt, hätte ich keine Sekunde moralische Bedenken zu 
kündigen.

Wenn du eh noch in der Probezeit bist und ohne Angabe von Gründen 
gekündigt werden kannst und auch selber kündigen kannst, würde ich das 
einfach tun und garnicht drüber diskutieren.

POWER TO THE PEOPLE!

von Marx W. (Gast)


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Erfahrener schrieb:
> Na, vor allen Dingen versauste dir deinen guten Ruf bei neuen
> Arbeitgebern die sich evtl. mal genötigt fühlen, mal bei einem
> älteren AG Erkundigungen einzuholen. Arbeitszeugnisse machen es
> denen doch leicht. "Ach der, der uns mal verklagt hat", wäre dann
> ziemlich Kontraproduktiv für den neuen Job. Da interessiert sich dann
> keiner dafür ob man im Recht war oder nicht. Ich bin bisher ohne
> Prozess ausgekommen.;-b

HäH? Wer glaubt die Ammenmärchen noch?

von Erfahrener (Gast)


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Marx W. schrieb:
> HäH? Wer glaubt die Ammenmärchen noch?

Die, die dann mal unerwartet zum Chef zitiert wurden, um wegen
uralter Kamellen Rechenschaft ablegen sollen, selbst wenn das
den eigentlich gar nichts anzugehen hat.

von Anonymer (Gast)


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Heiner schrieb:

> Angesichts der Tatsache, dass dein jetziger Arbeitgeber dich für deine
> Arbeit nicht bezahlt, hätte ich keine Sekunde moralische Bedenken zu
> kündigen.
>
> Wenn du eh noch in der Probezeit bist und ohne Angabe von Gründen
> gekündigt werden kannst und auch selber kündigen kannst, würde ich das
> einfach tun und garnicht drüber diskutieren.
>
> POWER TO THE PEOPLE!


Also ich werde die Gründe schon erklären, und alles möglichst freundlich 
regeln.


Danke für all eure Meinungen, sie haben mir geholfen haben, die Zweifel 
zu zerstreuen!

von MacGruber (Gast)


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... schrieb:
> Aber erst kündigen, wenn der andere Arbeitsvertrag rechtlich einwandfrei
> komplett abgeschlossen ist.

im Dezember einer Bekannten passiert: aus einem bestehenden 
Arbeitsverhältnis heraus hat sie sich beworben und sich dann von zwei 
Angeboten für eins entschieden, um mit ihrem Lebensgefährten 
zusammenziehen zu können.

Neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, beim bisherigen Arbeitgeber 
gekündigt und zwei Wochen vor Antritt kam plötzlich die Kündigung des 
neuen, da man wohl doch niemanden brauche. Natürlich war die andere 
Alternative auch schon besetzt worden, aber immerhin hat sie erstmal der 
alte Arbeitgeber wieder eingestellt. Nun beginnt ihre Suche erneut....

Zwischenzeitlich hatte sie ihren Mietvertrag gekündigt und den halben 
Hausrat auf dem Sperrmüll entsorgt.

Super -- und sowas kurz vor Weihnachten.

von MacGruber (Gast)


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Ich selbst hatte begonnen, schon wenige Wochen nach Beginn  meines neuen 
Arbeitsverhältnisses, mich umzusehen. Hatte auch ein weiteres 
Vorstellungsgespräch.

Der Grund war und ist ganz einfach: ich fühle mich beim neuen 
Arbeitgeber einfach nicht wohl. Habe nicht viel zu tun, viel Bürokratie. 
Zwar sind die Leute nett, aber ich muss auch viel rum reisen. Das 
Vorstellungsgespräch verlief ganz gut - man würde mich auch nehmen, aber 
ich habe mich dazu entschlossen, dem aktuellen Arbeitgeber treu zu 
bleiben, da ich sehe, dass ich gebraucht werden kann und auch gute 
Arbeit leisten könnte, um das Projekt voranzubringen. Auch hatte ich 
Skrupel, den Job nach nur ein paar Wochen wieder zu wechseln.

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