Hallo, ich hätte mal eine Grundsatzfrage an euch, wie ihr zu dem Thema steht: Ganz einfaches Beispiel: Ich nehmen einen fertigen Wechselrichter (sagen wir mal einen 150W/12V von Aldi um 30€) nun baue ich diesen in einen Kasten ein, indem sich noch ein Akku und sonst noch ein paar Sachen befinden. Der Wechselrichter schließe ich a) direkt an die Batterie (Bedeutet ich entferne den "vormontierten" Stecker b) mit dem Vormotierten Stecker in eine 12V Buchse (Zigarettenanschluss) Müssten dan theoretisch die Ganzen Prüfungen EMV, CE, usw. neu gemacht werden (speziell bei Fall a) oder gilt das bestehende noch? Üblicherweise haben diese Wechlrichter keinen FI oder sonst was eingbaut, Wie siehts mit den Sicherheitsbestimmungen in diesem Fall aus, der Ausgang des Wechselrichters ist Galvanisch zu Erde getrennt - reicht dass? Grüße Bernhard
Es kommt stark darauf an, wie du das machst... Also machst du das nur so für dich, dann solle das so ok sein. Machst du das um es zu verkaufen, dann ist das dein Produkt. Dafür bist du verantwortlich und must die Konformität zu den richtigen EU Richtlinien bescheinigen. Dann bist auch du für die Sicherheit und die Einhaltung der erforderlichen Normen verantwortlich.
Danke für deine Antwort, Bedeutet also, ich bin in verkehr bringer eines Neuen Gerätes und muss daher alles neu Prüfen lassen.
Wenn du es NICHT umbaust, sondern einfach weiterverkauft, machst du dich, so bald du deinen Namen draufstempelst, zum Inverkehrbringer, also auch zum Haftenden. Allerdings prüfen auch die Händler die als Importeure agieren ihre Geröte nicht selbst, sondern verlassen sich auf Aussagen der Hersteller und Zulieferer. Und da gilt schon mal, daß dein Einbau-Inverter CE trägt. Natürlich gilt die nur unmodifiziert, du müsstest dich also schlau machen, ob dein Umbau was an CE ändert. Scheinbar nicht. Also kannst du deinen Namen auf's Gesamtgerät stempeln und den Inverter drin lassen. Die Frage ist nun, ob du den Markennamen und CE Stempel vom Inverter entfernst, oder ob du ihn drauflässt. Ohne Namensschild wendet man sich im Fehlerfall sicher an dich. Mit Markennamen werden sich einige gleich an den Originalhersteller wenden.
MaWin schrieb: > Mit Markennamen werden > sich einige gleich an den Originalhersteller wenden. Und der wird mit allen erdenklichen Mitteln abwinken, weil sein Produkt nicht wie vorgesehen frei herumliegt, sondern in ein zusätzliches Gehäuse eingeschlossen wurde.
MaWin schrieb: > du müsstest dich also schlau > machen, ob dein Umbau was an CE ändert. Scheinbar nicht. > Also kannst du deinen Namen auf's Gesamtgerät stempeln > und den Inverter drin lassen. Wenn man das so riskieren will. Geht es aber schief, sind die Aussichten gut, dass sich ein Gericht bzw. ein Gutachter dieser Meinung nicht anschliesst, und das hätte gravierende Folgen. Aber no risc no fun, und das besonders, wenn das hauptsächliche Risiko (dass ein Schaden eintritt) andere tragen müssen. Alle Geschädigten und alle Behörden werden sich dann an den halten, der aussen CE draufgeklebt hat. Gruss Reinhard
Ich glaub dan wärs schlauer, dem "Kunden" zu sagen, kauf das und baus selber ein, Halterung und steckplatz ist vorgesehen...
Bernhard M. schrieb: > Ich glaub dan wärs schlauer, dem "Kunden" zu sagen, kauf das und baus > selber ein, Halterung und steckplatz ist vorgesehen... Oder alles liefern und als Bausatz verkaufen. Da gelten dann auch andere Regeln.
> Da gelten dann auch andere Regeln.
Nämlich die, daß ein Bausatz behandelt wird wie das daraus
zusammengebaute Ding.
Bernhard M. schrieb: > Bedeutet also, ich bin in verkehr bringer eines Neuen Gerätes und muss > daher alles neu Prüfen lassen. Prüfen lassen musst du nicht alles. Aber du musst selbst die Konformitätsbescheinigung für das Gerät anfertigen und den CE-Kuckuck draußen draufkleben. Ob du dich nun für die Bescheinigung auf Messung anderer verlassen kannst (weil du sie für verlässlich befindest und dir sicher bist, nichts Relevantes geändert zu haben) oder ob du (teilweise) neu messen musst, ist in weiten Teilen deine Angelegenheit. Haftbar bist du für das Resultat so oder so. Wenn du beispielsweise einen Funkmodul in ein Spielzeug baust, und dir sicher bist, HF-mäßig nichts versaut zu haben, kannst du dich bezüglich der Funkaussendung natürlich auf die verlassen, die den Modul bereits gemessen haben. Aber für um die Einhaltung der Spielzeugrichtlinien für dein Gerät musst du dich natürlich selbst kümmern (um mal ein Beispiel zur Verdeutlichung zu bringen). Aber auch elektrisch gibt es einiges, was sich erst am fertigen Gerät messen lässt, Störfestigkeit beispielsweise. Die kann der Funkmodul für sich gar nicht (sinnvoll) gemessen und zertifiziert haben.
Es ist so ganz nebenbei nicht so, dass ein zusammengekloppter Haufen von zertifizierten Teilen automatisch zu einem zertifizierbaren Produkt fuehrt. Beim Zusammenbau ein Draht falsch gefuehrt, und dann hat man einen Sender.
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