Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Gekauftes Modul in eigenentwicklung Einbauen


von Bernhard M. (Gast)


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Hallo,
ich hätte mal eine Grundsatzfrage an euch, wie ihr zu dem Thema steht:

Ganz einfaches Beispiel:
Ich nehmen einen fertigen Wechselrichter (sagen wir mal einen 150W/12V 
von Aldi um 30€) nun baue ich diesen in einen Kasten ein, indem sich 
noch ein Akku und sonst noch ein paar Sachen befinden. Der 
Wechselrichter schließe ich
a) direkt an die Batterie (Bedeutet ich entferne den "vormontierten" 
Stecker
b) mit dem Vormotierten Stecker in eine 12V Buchse (Zigarettenanschluss)

Müssten dan theoretisch die Ganzen Prüfungen EMV, CE, usw. neu gemacht 
werden (speziell bei Fall a) oder gilt das bestehende noch?

Üblicherweise haben diese Wechlrichter keinen FI oder sonst was 
eingbaut, Wie siehts mit den Sicherheitsbestimmungen in diesem Fall aus, 
der Ausgang des Wechselrichters ist Galvanisch zu Erde getrennt - reicht 
dass?

Grüße Bernhard

von Bernd H. (bhallinger) Benutzerseite


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Es kommt stark darauf an, wie du das machst...

Also machst du das nur so für dich, dann solle das so ok sein.


Machst du das um es zu verkaufen, dann ist das dein Produkt. Dafür bist 
du verantwortlich und must die Konformität zu den richtigen EU 
Richtlinien bescheinigen.

Dann bist auch du für die Sicherheit und die Einhaltung der 
erforderlichen Normen verantwortlich.

von Bernhard M. (Gast)


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Danke für deine Antwort,
Bedeutet also, ich bin in verkehr bringer eines Neuen Gerätes und muss 
daher alles neu Prüfen lassen.

von MaWin (Gast)


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Wenn du es NICHT umbaust, sondern einfach weiterverkauft,
machst du dich, so bald du deinen Namen draufstempelst,
zum Inverkehrbringer, also auch zum Haftenden.
Allerdings prüfen auch die Händler die als Importeure
agieren ihre Geröte nicht selbst, sondern verlassen sich
auf Aussagen der Hersteller und Zulieferer. Und da gilt
schon mal, daß dein Einbau-Inverter CE trägt. Natürlich
gilt die nur unmodifiziert, du müsstest dich also schlau
machen, ob dein Umbau was an CE ändert. Scheinbar nicht.
Also kannst du deinen Namen auf's Gesamtgerät stempeln
und den Inverter drin lassen. Die Frage ist nun, ob du
den Markennamen und CE Stempel vom Inverter entfernst,
oder ob du ihn drauflässt. Ohne Namensschild wendet man
sich im Fehlerfall sicher an dich. Mit Markennamen werden
sich einige gleich an den Originalhersteller wenden.

von Roland .. (rowland)


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MaWin schrieb:
> Mit Markennamen werden
> sich einige gleich an den Originalhersteller wenden.

Und der wird mit allen erdenklichen Mitteln abwinken, weil sein Produkt 
nicht wie vorgesehen frei herumliegt, sondern in ein zusätzliches 
Gehäuse eingeschlossen wurde.

von Reinhard Kern (Gast)


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MaWin schrieb:
> du müsstest dich also schlau
> machen, ob dein Umbau was an CE ändert. Scheinbar nicht.
> Also kannst du deinen Namen auf's Gesamtgerät stempeln
> und den Inverter drin lassen.

Wenn man das so riskieren will. Geht es aber schief, sind die Aussichten 
gut, dass sich ein Gericht bzw. ein Gutachter dieser Meinung nicht 
anschliesst, und das hätte gravierende Folgen. Aber no risc no fun, und 
das besonders, wenn das hauptsächliche Risiko (dass ein Schaden 
eintritt) andere tragen müssen. Alle Geschädigten und alle Behörden 
werden sich dann an den halten, der aussen CE draufgeklebt hat.

Gruss Reinhard

von Bernhard M. (Gast)


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Ich glaub dan wärs schlauer, dem "Kunden" zu sagen, kauf das und baus 
selber ein, Halterung und steckplatz ist vorgesehen...

von Roland .. (rowland)


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Bernhard M. schrieb:
> Ich glaub dan wärs schlauer, dem "Kunden" zu sagen, kauf das und baus
> selber ein, Halterung und steckplatz ist vorgesehen...

Oder alles liefern und als Bausatz verkaufen. Da gelten dann auch andere 
Regeln.

von MaWin (Gast)


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> Da gelten dann auch andere Regeln.

Nämlich die, daß ein Bausatz behandelt wird wie das daraus 
zusammengebaute Ding.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Bernhard M. schrieb:
> Bedeutet also, ich bin in verkehr bringer eines Neuen Gerätes und muss
> daher alles neu Prüfen lassen.

Prüfen lassen musst du nicht alles.

Aber du musst selbst die Konformitätsbescheinigung für das Gerät
anfertigen und den CE-Kuckuck draußen draufkleben.  Ob du dich nun
für die Bescheinigung auf Messung anderer verlassen kannst (weil du
sie für verlässlich befindest und dir sicher bist, nichts Relevantes
geändert zu haben) oder ob du (teilweise) neu messen musst, ist in
weiten Teilen deine Angelegenheit.  Haftbar bist du für das Resultat
so oder so.

Wenn du beispielsweise einen Funkmodul in ein Spielzeug baust, und dir
sicher bist, HF-mäßig nichts versaut zu haben, kannst du dich bezüglich
der Funkaussendung natürlich auf die verlassen, die den Modul bereits
gemessen haben.  Aber für um die Einhaltung der Spielzeugrichtlinien
für dein Gerät musst du dich natürlich selbst kümmern (um mal ein
Beispiel zur Verdeutlichung zu bringen).  Aber auch elektrisch gibt es
einiges, was sich erst am fertigen Gerät messen lässt, Störfestigkeit
beispielsweise.  Die kann der Funkmodul für sich gar nicht (sinnvoll)
gemessen und zertifiziert haben.

von oh. (Gast)


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Es ist so ganz nebenbei nicht so, dass ein zusammengekloppter Haufen von 
zertifizierten Teilen automatisch zu einem zertifizierbaren Produkt 
fuehrt. Beim Zusammenbau ein Draht falsch gefuehrt, und dann hat man 
einen Sender.

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