Hallo Kollegen, ich habe einen Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung bekommen, welcher sich in einem Punkt vom ursprünglich vorgelegten "Mustervertrag" unterscheidet: Enthalten in der aktuellen und der Musterfassung: "Der Mitarbeiter verpflichtet sich, darüber hinaus zumutbare Überstunden, Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Schichtarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig und im Einzelfall aus betrieblichen Gründen notwendig ist." Zusätzlich nur in der ursprünglichen "Musterfassung" enthalten: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, etwaige Über- und Mehrarbeit durch Freizeitgewährung innerhalb von 3 Monaten nach dem Entstehen auszugleichen. Ist die Mehrarbeit bis dahin nicht durch Freizeit ausgeglichen, wird sie ohne Zuschläge vergütet. Mit der vereinbarten monatlichen Vergütung sind bis zu 10 Überstunden monatlich abgegolten." Wenn ich mich nicht irre, ist die aktuelle Fassung eher zu Gunsten des zukünftigen Arbeitgebers. Anmerkung: Ich werde zeitweise im Aussendienst eingesetzt, wobei dann mal eben in einer Woche gut 10-25 Überstunden anfallen können. Diese Aussendienste finden (geschätzt) rund 6 mal pro Jahr statt. Was denkt Ihr darüber?
> Wenn ich mich nicht irre, ist die aktuelle Fassung eher zu Gunsten des > zukünftigen Arbeitgebers. Natürlich. > Was denkt Ihr darüber? Was macht der Handwerker, den du zum Fliesenlegen eines 40m2 Zimmers zum Festpreis holst, der dann feststellt, daß er nun 60m2 legen soll ? > Diese Aussendienste finden (geschätzt) rund 6 mal pro Jahr statt. Oder 44 mal, da es den Arbeitgeber nichts kostet.
Im Mustervertrag stand, dass mit dem Gehalt bis zu 10 Überstunden
abgegolten sind. Man könnte argumentieren, dass mit dem aktuellen
Vertrag alle Überstunden ausbezahlt oder abgefeiert werden. Wie es
praktisch in der Firma gehandhabt wird kann dir hier keiner sagen, ob
evtl. Überstünden erwartet werden, keine ausbezahlt werden oder
abgefeiert werden können.
>Diese Aussendienste finden (geschätzt) rund 6 mal pro Jahr statt.
6 mal 2 Monate? ;)
Wichtig beim Aussendienst wäre z. B. noch: Wie werden die Reisezeiten
vergütet? Spesen? Welche Unterkunft? Deutschland Europa weltweit?
Überstunden_sind_wertvoll schrieb: > Mit der vereinbarten > monatlichen Vergütung sind bis zu 10 Überstunden monatlich abgegolten Du schenkst deinem Arbeitgeber 6% Lohn, musst du selbst wissen ob das für dich ok ist. Ich würde aber keine der Fassungen so unterschreiben, ohne Zulagen an Sonn- und Feiertagen arbeiten, ja nee is klar ...
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Ich glaube mit neuer Fassung wird alles ausbezahlt, da nach einschlägigen Gerichtsentscheidungen, müssen Überstunden ausbezahlt werden, wenn es nicht anders vereinbart ist. Wenn du Geld möchtest ist neue Fassung besser. Wenn du die Möglichkeit zu Freizeitausgleich möchtest - ist alte Fassung besser. Zuschläge bekommst du sowieso nicht.
Der aktuelle ist sogar besser für dich, da keine abgeltungsklausel mit einer Anzahl (wichtig, pauschale Klauseln sind unwirksam, da gibt es urteile) enthalten ist. Daher können die Stunden nicht verfallen. Es sei denn du möchtens 10 Stunden per se verschenken. Dem neuen zufolge müssen sie bezahlt werden oder irgendwie ausgeglichen werden.
Wie wird denn die Arbeitszeit rechtsverbindlich erfasst? Überstunden_sind_wertvoll schrieb: > "Der Mitarbeiter verpflichtet sich, darüber hinaus zumutbare > Überstunden, Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, Nachtarbeit, > Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Schichtarbeit zu leisten, soweit > dies gesetzlich zulässig und im Einzelfall aus betrieblichen Gründen > notwendig ist." Was zumutbar ist, dürfte auch fraglich sein. Hier sollte der Wortlaut "Einvernehmlich" mit eingefügt werden. Sonst hängt man nur noch an der Leine und man wird zu jeder Tag und Nachtzeit belästigt weil man verfügbar wäre. Muss ja nun nicht sein. > Zusätzlich nur in der ursprünglichen "Musterfassung" enthalten: > > "Der Arbeitgeber ist berechtigt, etwaige Über- und Mehrarbeit durch > Freizeitgewährung innerhalb von 3 Monaten nach dem Entstehen > auszugleichen. Ist die Mehrarbeit bis dahin nicht durch Freizeit > ausgeglichen, wird sie ohne Zuschläge vergütet. Mit der vereinbarten > monatlichen Vergütung sind bis zu 10 Überstunden monatlich abgegolten." Das hört sich doch viel positiver an, aber "ohne Zuschläge" ist schon mal unvorteilhaft und der letzten Satz ist nach meiner Kenntnis nur bei "leitenden" Tätigkeiten üblich, bzw. zulässig. Für den normalen Arbeitnehmer ist lt. Urteil des europäischen Gerichtshof nur eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro WOCHE zulässig. Man kann die Klausel ja akzeptieren, wenn man ohnehin nie dagegen klagen will, aber das weiß man ja vorher nicht oder man ändert sie. Ich würde mir das Beste raus picken und den Vertrag so gestalten, dass man auch etwas Mitbestimmung und Mitgestaltung hat, bzw. für seine Arbeit auch bezahlt wird, je nach eigenen Vorstellungen. Man muss sich nicht verheizen lassen. Meine persönliche Meinung ist keine Rechtsberatung.
Überstunden_sind_wertvoll schrieb: > Was denkt Ihr darüber? Wenn du in der Woche 15000€ bekommst, würde ich nur mehr fragen ob man in den Dschungel muß um Taliban zu köpfen! MM ist das eine etwas sehr krude Vertragsgestalltung! 1. Der Vertrag wird im Vorfeld geändert. Also Absprachen sind nur Schall und Rauch. 2. Der ganze Vertragstext ist mir so noch nie bekannt geworden. Würde hier als Firma auf eine kleine Klitsche mit gerissenen Unternehmertypen tippen. 3. Ich würde da jezt nachbohren, was und wie das in einzelnen bedeuten kann! Aber eigentlich denke ich, dass man da am besten nicht hingeht, oder die Belohnung ist aussergewöhnlich im Vergleich zum geforderten.
Danke für die bisherigen Antworten. Habe im Netz mal was informatives gefunden: http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html Demnach ist die aktuelle (gekürzte) Formulierung sogar besser, da ich nicht offiziell 10 unbezahlte Überstunden leisten müsste. http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html#tocitem11 Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen ? Ja, im Allgemeinen sind Überstunden zusätzlich zum normalen Lohn bzw. zum normalen Gehalt zu bezahlen. Wäre es anders, würde der Arbeitnehmer ja mehr Arbeit leisten, als ihm bezahlt wird. Und das ist mit dem Austauschcharakter des Arbeitsvertrags (Arbeit gegen Lohn) nicht zu vereinbaren. http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html#tocitem12 Kann der Arbeitgeber statt Bezahlung von Überstunden einen Freizeitausgleich gewähren ? Im Regelfall sind Überstunden zusätzlich zu bezahlen. Sie können nur dann durch Freizeitausgleich (Abbummeln) ausgeglichen werden, wenn der Arbeitnehmer damit im konkreten Einzelfall einverstanden ist oder wenn sich der Arbeitgeber diese Möglichkeit des Überstundenabbaus im Arbeitsvertrag vorbehalten hat. Der Grund dafür, dass ein Freizeitausgleich dem Arbeitnehmer nicht „aufgedrückt“ werden kann, liegt daran, dass er einen Anspruch auf Beschäftigung hat. Eine einseitige Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber ist im Regelfall rechtlich unzulässig.
Überstunden_sind_wertvoll schrieb: > Der Grund dafür, dass ein Freizeitausgleich dem Arbeitnehmer nicht > „aufgedrückt“ werden kann, liegt daran, dass er einen Anspruch auf > Beschäftigung hat. Eine einseitige Freistellung von der Arbeit durch den > Arbeitgeber ist im Regelfall rechtlich unzulässig. Aber Ü-Stundenkonten wurden doch bei der letzten Krise massiv bei den Firmen abgebaut! Was war dann das? Oder: Im Manteltarifvertrag Zeitarbeit werden doch auch Stunden angesammelt die der AN vor der "Entlassung" abbauen muß, quasi als ALG, das vom Arbeitnehmer zu 100% finanziert wird! Wie soll man das sehen?
Marx W. schrieb: > Aber Ü-Stundenkonten wurden doch bei der letzten Krise massiv bei den > Firmen abgebaut! > Was war dann das? > Oder: > Im Manteltarifvertrag Zeitarbeit werden doch auch Stunden angesammelt > die der AN vor der "Entlassung" abbauen muß, quasi als ALG, das vom > Arbeitnehmer zu 100% finanziert wird! > > Wie soll man das sehen? Das war ja Tarifvertraglich geregelt, sonst wäre das für die Firmen ziemlich teuer, zu teuer. Überstunden_sind_wertvoll schrieb: > Eine einseitige Freistellung von der Arbeit durch den > Arbeitgeber ist im Regelfall rechtlich unzulässig. In der Praxis wird das aber trotzdem oft gemacht. Ich hatte das schon mehrfach bei verschiedenen AGs. Da wird dann die Abhängigkeit einfach auf die Spitze getrieben. Kritisch wirds dann wenn man zich Überstunden vor sich hin wälzt bzw. gewälzt hat und die Kündigung ansteht. Dann werden AGs so richtig kreativ.;-b Da muss man sich dann nicht wundern wenn man in der Kündigungsfrist freigestellt wird.
Beim Arbeitgeber handelt es sich übrigens NICHT um eine Zeitarbeitsfirma!
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