Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitsvertrag -> Geheimhaltung


von Petermann (Gast)


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Hallo!

Wenn im Arbeitsbertrag drin steht, dass man den Inhalt des 
Arbeitsvertrages nicht preisgeben darf, macht man sich dann strafbar 
wenn man Punkte die einem unklar sind mit einer juristisch bewandten 
Person durchzugehen BEVOR man den Arbeitsvertrag unterschreibt?

Ich würde das so oder so machen. Rausfinden wird das vermutlich eh 
keiner, aber die Antwort interessiert mich doch. Wieso steht sowas 
überhaupt im Arbeitsvertrag drin?

von Kire L. (Firma: HTW) (sachse88)


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So lange du nicht unterschrieben hast bist du nicht an die Klauseln im 
Vertrag gebunden, also ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Du kannst Ihm 
ja auch zuerst genau diese Frage stellen z.B. per Telefon bevor du ihm 
den Vertrag vorlegst.

Vermutlich wirst du entweder sehr gut oder sehr schlecht bezahlt und der 
Arbeitgeber will nicht das du es heraus findest ... der Kollege macht 
das selbe und hat 30% mehr zieht dann schon mal nicht ... wäre mir in 
jedem Fall suspekt so eine Klausel. Was ist es denn für eine Firma, 
inhabergeführter Kleinbetrieb?

: Bearbeitet durch User
von Backflow (Gast)


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>...also ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht

Man braucht nicht für jeden Furz einen Anwalt.

http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/title-raw%5D-61

von Häuslebauer™ (Gast)


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Dipl. Ing. (FH) schrieb:
> Vermutlich wirst du entweder sehr gut oder sehr schlecht bezahlt und der
> Arbeitgeber will nicht das du es heraus findest

Was zur Frage führt: Was wird denn für welche Tätigkeit mit welcher 
Quali geboten?

von je. (Gast)


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>Wenn im Arbeitsbertrag drin steht, dass man den Inhalt des Arbeitsvertrages nicht 
preisgeben darf, ...


sonst was ? Steht dazu was ? Ich wuerd auch denken, dass gewisse Punkte 
im Vertrag nicht rechtskonform sind respektive der Lohn unterhalb von 
akzeptabel. Er koennte ja auch ausserordentlich hoch sein, dann wuerde 
der Poster aber nicht hier fragen.

von MaWin (Gast)


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Der Absatz ist so oder so ungültig (LAG Mecklenburg-Vorpommern 2 Sa 
237/09).
Denn wie du richtig siehst würde er es zu deinen Lasten verbieten, den 
Vetrag rechtlich prüfen zu lassen, einer Gewerkschaft beizutreten (die 
will Beiträge anhand deiner Bezüge), deine gesetzliche 
Gleichbehandlungspflicht zu prüfen, etc. pp, nur Nachteile für dich, der 
Vorteil für den Arbeitgeber wären Dumpinglöhne, also nur Vorteile für 
den Arbeitgeber, also unzulässig.
Nur Geheimhaltungsklauseln über Betriebgeheimnisse, sogar über das Ende 
des Arbeitsvertrages hinaus, sind gültig.

von Kire L. (Firma: HTW) (sachse88)


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Backflow schrieb:
> Man braucht nicht für jeden Furz einen Anwalt.

Es ging ja sicher nicht nur um diese Klausel, der OP hat sicher noch 
Fragen zu anderen Formulierungen, wenn schon so eine zweifelhafte 
Geheimhaltung drin ist wird der Rest wohl nicht viel besser aussehen.

Ein Arbeitsvertrag ist ja eine nicht unerhebliche Verpflichtung von dem 
die Finanzen von 1, 2 oder mehr Personen abhängen können, da sollte man 
schon mal einen Profi ran lassen, grade wenn der Vertrag eigenwillige 
Klauseln enthält.

von Backflow (Gast)


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>...wenn schon so eine zweifelhafte Geheimhaltung drin ist wird der
>Rest wohl nicht viel besser aussehen.

Diese Klausel dürfte in vielen Standardarbeitsverträgen stehen, sogar in 
meinem. Also nicht gleich in Panik verfallen.

>Es ging ja sicher nicht nur um diese Klausel,

Davon war im Ausgangsposting nicht die Rede, du bewegst dich damit im 
Bereich der Spekulation.

>...grade wenn der Vertrag eigenwillige Klauseln enthält.

Standardformulierung, s.o.

von Kire L. (Firma: HTW) (sachse88)


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Backflow schrieb:
> Davon war im Ausgangsposting nicht die Rede, du bewegst dich damit im
> Bereich der Spekulation.

Petermann schrieb:
> macht man sich dann strafbar
> wenn man Punkte die einem unklar sind

Für mich liest sich das etwas anders, wenn ich den OP richtig verstanden 
habe wollte er wissen ob er den Vertrag zeigen kann um (von der 
Geheimhaltung abweichende) Punkte zu klären.

von Rene S. (Firma: BfEHS) (rschube)


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Backflow schrieb:
>>...also ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
>
> Man braucht nicht für jeden Furz einen Anwalt.

Genau, du kannst jetzt zu deinem neuen Arbeitgeber gehen und ihm 
erzählen: "Die im Mikrocontroller-Forum haben gesagt das darfst du 
nicht..." Das wird den Arbeitgeber total einschüchtern, er wird ein 
schlechtes Gewissen bekommen und sofort einknicken. Damit du das dann 
nicht weiter erzählst wird er dir 20% mehr Gehalt und einen größeren 
Firmenwagen geben. Und damit die Gewerkschaft nicht mault, bekommen alle 
anderen Angestellten der Firma auch 20% mehr.

Oder er sagt einfach: Wenn du das nicht unterschreiben willst,lass dich 
doch von Backflow bezahlen. Auf wiedersehen und ein schönes Leben.

Grüße aus Berlin

: Bearbeitet durch User
von Petermann (Gast)


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Dipl. Ing. (FH) schrieb:
> der Kollege macht das selbe und hat 30% mehr zieht dann schon mal nicht ... wäre 
mir in
> jedem Fall suspekt so eine Klausel. Was ist es denn für eine Firma,
inhabergeführter Kleinbetrieb?

Ja. Das Gehalt ist mmN schon schlecht und liegt an der untersten Grenze 
meiner Gehaltsvorstellung. Habe es bisjetzt aber darauf geschoben, dass 
die Firma relativ klein ist und Sie kein Risiko eingehen will/kann.

Dipl. Ing. (FH) schrieb:
> Für mich liest sich das etwas anders, wenn ich den OP richtig verstanden
> habe wollte er wissen ob er den Vertrag zeigen kann um (von der
> Geheimhaltung abweichende) Punkte zu klären.

Stimmt in der Tat. Werde da evtl. die Tage drauf zurück kommen. Will es 
hier im Moment nicht preisgeben da man anhand der Infos ja schon recht 
schnell rausfinden könnte wer ich bin(Obwohl ich nicht vermute, dass da 
jemand googlen oder sonst was würde).

von Christian B. (casandro)


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Die Klausel ist drin, weil die Firma Gehaltsdiskussionen vermeiden 
möchte. Die wollen damit vermeiden dass die Leute darüber streiten warum 
Mitarbeiter X 5 Euro mehr im Monat bekommt als Mitarbeiter Y und solche 
Sachen. Deshalb sagt man einfach das Gehalt ist geheim und somit hat 
sich die Sache.

von Backflow (Gast)


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>Die im Mikrocontroller-Forum haben gesagt das darfst du
>nicht..."

Das ist ein nichtige Klausel, wo ist da dein Problem? Noch nie einen 
Arbeitsvertrag, der über Hilfsarbeitertätigkeiten hinausgeht, gesehen?


>Wenn du das nicht unterschreiben willst,lass dich doch von Backflow
>bezahlen.

Akuter Anfall von geistiger Diarrhoe?!

von Wilhelm F. (Gast)


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Dipl. Ing. (FH) schrieb:

> Vermutlich wirst du entweder sehr gut oder sehr schlecht bezahlt und der
> Arbeitgeber will nicht das du es heraus findest ...

Letzteres, und der will nicht, daß andere darüber informiert werden. ;-)

Schon komisch, diese Geheimniskrämerei. Bei meinem ersten Betrieb legten 
wir Kollegen monatlich die Gehaltszettel nebeneinander, und schauten, 
wer einen Euro mehr oder weniger hat. Das gab dann dem einen oder 
anderen noch den Aufschluß, mal eine zu teuere Versicherung zu ändern.

Wir waren aber auch alle im gleichen Tarif, und hatten völlig gleiche 
Arbeitsverträge. Da mußte man keinen Rat in Foren oder bei Anwälten 
suchen.

von Erfahrener (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Schon komisch, diese Geheimniskrämerei.

Das zeigt halt was der Arbeitgeber für ein Imperialist ist.
So einer hat dann auch nur eine Gutsherrenmentalität.
Die gibts fast in jedem Unternehmen. Wird wohl meist
wegen des schwierigen Umfeld als Selbständiger oder GF sein
das einem dazu macht. Da wird dann eben aus einem Paulus
ein Saulus. Mit solchen Leuten sollte man sich gar nicht
einlassen, weil die auch über Leichen gehen. Wer zufällig
einen hat oder kennt und den anders erlebt hat, Glückwunsch.
Entweder wird er sich nicht lange in seiner Position
halten können, oder er hat einfach nur Glück. Der hat das
andere Extrem dann einfach nicht nötig und kann sich eine
menschenfreundliche Seite leisten. Bin aber noch keinem begegnet.

von Marx W. (Gast)


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Petermann schrieb:
> Wenn im Arbeitsbertrag drin steht, dass man den Inhalt des
> Arbeitsvertrages nicht preisgeben darf, macht man sich dann strafbar
> wenn man Punkte die einem unklar sind mit einer juristisch bewandten
> Person durchzugehen BEVOR man den Arbeitsvertrag unterschreibt?

Worte eines obrigkeitshörigen Untertanen!

von Marx W. (Gast)


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Christian Berger schrieb:
> Deshalb sagt man einfach das Gehalt ist geheim und somit hat
> sich die Sache.

Und die Betriebsräte sind die Gewinner!

von Fred (Gast)


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Petermann schrieb:
> macht man sich dann strafbar

Welches Strafgesetz soll denn deiner Meinung nach berührt sein?

von wendelsberg (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Worte eines obrigkeitshörigen Untertanen!

Einerseits.
Andererseits: nur von beiden Seiten unterschriebene Vertraege gelten, 
also handelt es sich hier um einen Vertragsentwurf, bestenfalls ein 
Vertragsangebot. Das kann natuerlich nicht unter diese Klausel fallen, 
weil es ja noch kein gueltiger Vertrag ist.

Da haette der OP mit logischem Denken auch allein drauf kommen koennen.

wendelsberg

von Bruno Pelzer (Gast)


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Auch wenn der Vertrag bereits gültig wäre, dürftest du mit deinem Anwalt 
über den Inhalt sprechen.
Geheimhaltungsklauseln sind üblich, manchmal auch rechtswirksam.
Wie weit diese Klauseln reichen, richtet sich nicht nur nach ihrem 
Wortlaut, sondern nach den berechtigten Interessen der Vertragsparteien.
So muss der AG überhaupt ein berechtigtes Interesse daran haben, dass 
gewisse Vorgänge aus seiner Sphäre nicht an Dritte weiter gegeben 
werden, was im bestehenden ArbV durchaus vorstellbar ist.

Aber auch der AN kann ein berechtigtes Interesse daran haben, über den 
Inhalt des AV sowie des Arbeitsverhältnisses Dritte zu informieren.
Dieses Interesse überwiegt dem Geheimhaltungsinteresse des AG bei der 
eigenen *Rechtswahrnehmung*. Daher darf der AN zur eigenen 
Rechtswahrnehmung seinem FA für Arbeitsrecht alle notwendigen Details 
preisgeben.

Die Angstmache scheint aber gut zu funktionieren, und immer weniger 
Personaler haben überhaupt eine blasse Ahnung von Rechtsfragen, was dem 
AG auch sehr willkommen ist.

Bruno Pelzer
RA

von MaWin (Gast)


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Bruno Pelzer schrieb:
> und immer weniger
> Personaler haben überhaupt eine blasse Ahnung von Rechtsfragen, was dem
> AG auch sehr willkommen ist.

Die PERSONALABTEILUNGSANGESTELLTEN wissen meist sehr wohl, dass ihre im 
Arbeitsvertrag stehenden Absätze ungültig sind, daher ja die 
salvatorische Klausel.

Aber das müssen sie ja nicht dem zukünftigen AN auf die Nase binden.

Solche rechtswidrigen Absätze funktionieren trotzdem recht gut, wie man 
an ganz Deutschland erkennt: Man redet hier über sein Gehalt nicht, 
zumindest nicht ehrlich, oft wird nur versucht ein Phantasiegehalt 
darzustellen, mit dem zu dicken Auto und Haus, oder man zeigt sich arm 
trotz hoher Bezüge.

von P. M. (o-o)


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Bruno Pelzer schrieb:
> Die Angstmache scheint aber gut zu funktionieren, und immer weniger
> Personaler haben überhaupt eine blasse Ahnung von Rechtsfragen, was dem
> AG auch sehr willkommen ist.

Die kennen das Gesetz sehr wohl und zählen bloss auf Angst und 
Unwissenheit der Gegenpartei. Sobald solche Leute merken, dass man sein 
Recht kennt und es auch durchsetzen will, wird sehr schnell nachgegeben. 
Da aber der grösste Teil der Arbeitnehmer keine Ahnung von Recht hat, 
ist die Masche trotzdem sehr erfolgreich.

Beispiele: Arbeitnehmer muss einen durch ihn verursachten Schaden ausser 
bei grober Fahrlässigkeit nicht übernehmen. Arbeitnehmer kann wegen 
eines Maschinendefekts ein paar Stunden nicht arbeiten, der Arbeitnehmer 
darf diese Zeit nicht von der Arbeitszeit abziehen. usw.

von Bruno Pelzer (Gast)


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P. M. schrieb:
> Die kennen das Gesetz sehr wohl und zählen bloss auf Angst und
> Unwissenheit der Gegenpartei.

Na dann frag mal die "Personaler" was zur Arbeitnehmerhaftung oder AGB 
Kontrolle.
Woher sollen die das auch wissen. Und je weniger sie wissen, um so 
leichter ist es mit dem Gewissen;-)

Bruno Pelzer

von Bruno Pelzer (Gast)


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P. M. schrieb:
> Beispiele: Arbeitnehmer muss einen durch ihn verursachten Schaden ausser
> bei grober Fahrlässigkeit nicht übernehmen.

Bist du Personaler?
Was du sagst ist nämlich auch nicht richtig.
Zwar nicht ganz und gar falsch, aber eben nur Halbwissen.

Pelzer

von Dipl Ing ( FH ) (Gast)


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http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Arbeitnehmer_Verguetung_Verschwiegenheitsklausel_LAG_Mecklenburg-Vorpommern_2Sa183-09.html

zumindest über das Gehalt darf man reden, hier ist die Geheimhaltung 
rechtlich nicht bindend, zur Einschüchterung der meisten Arbeitnehmer 
reicht's aber anscheindend aus

von wendelsberg (Gast)


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P. M. schrieb:
> eines Maschinendefekts ein paar Stunden nicht arbeiten, der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer --> Arbeitgeber   ---- ODER?

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