Hallo! Wenn im Arbeitsbertrag drin steht, dass man den Inhalt des Arbeitsvertrages nicht preisgeben darf, macht man sich dann strafbar wenn man Punkte die einem unklar sind mit einer juristisch bewandten Person durchzugehen BEVOR man den Arbeitsvertrag unterschreibt? Ich würde das so oder so machen. Rausfinden wird das vermutlich eh keiner, aber die Antwort interessiert mich doch. Wieso steht sowas überhaupt im Arbeitsvertrag drin?
So lange du nicht unterschrieben hast bist du nicht an die Klauseln im Vertrag gebunden, also ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Du kannst Ihm ja auch zuerst genau diese Frage stellen z.B. per Telefon bevor du ihm den Vertrag vorlegst. Vermutlich wirst du entweder sehr gut oder sehr schlecht bezahlt und der Arbeitgeber will nicht das du es heraus findest ... der Kollege macht das selbe und hat 30% mehr zieht dann schon mal nicht ... wäre mir in jedem Fall suspekt so eine Klausel. Was ist es denn für eine Firma, inhabergeführter Kleinbetrieb?
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>...also ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht Man braucht nicht für jeden Furz einen Anwalt. http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/title-raw%5D-61
Dipl. Ing. (FH) schrieb: > Vermutlich wirst du entweder sehr gut oder sehr schlecht bezahlt und der > Arbeitgeber will nicht das du es heraus findest Was zur Frage führt: Was wird denn für welche Tätigkeit mit welcher Quali geboten?
>Wenn im Arbeitsbertrag drin steht, dass man den Inhalt des Arbeitsvertrages nicht
preisgeben darf, ...
sonst was ? Steht dazu was ? Ich wuerd auch denken, dass gewisse Punkte
im Vertrag nicht rechtskonform sind respektive der Lohn unterhalb von
akzeptabel. Er koennte ja auch ausserordentlich hoch sein, dann wuerde
der Poster aber nicht hier fragen.
Der Absatz ist so oder so ungültig (LAG Mecklenburg-Vorpommern 2 Sa 237/09). Denn wie du richtig siehst würde er es zu deinen Lasten verbieten, den Vetrag rechtlich prüfen zu lassen, einer Gewerkschaft beizutreten (die will Beiträge anhand deiner Bezüge), deine gesetzliche Gleichbehandlungspflicht zu prüfen, etc. pp, nur Nachteile für dich, der Vorteil für den Arbeitgeber wären Dumpinglöhne, also nur Vorteile für den Arbeitgeber, also unzulässig. Nur Geheimhaltungsklauseln über Betriebgeheimnisse, sogar über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus, sind gültig.
Backflow schrieb: > Man braucht nicht für jeden Furz einen Anwalt. Es ging ja sicher nicht nur um diese Klausel, der OP hat sicher noch Fragen zu anderen Formulierungen, wenn schon so eine zweifelhafte Geheimhaltung drin ist wird der Rest wohl nicht viel besser aussehen. Ein Arbeitsvertrag ist ja eine nicht unerhebliche Verpflichtung von dem die Finanzen von 1, 2 oder mehr Personen abhängen können, da sollte man schon mal einen Profi ran lassen, grade wenn der Vertrag eigenwillige Klauseln enthält.
>...wenn schon so eine zweifelhafte Geheimhaltung drin ist wird der >Rest wohl nicht viel besser aussehen. Diese Klausel dürfte in vielen Standardarbeitsverträgen stehen, sogar in meinem. Also nicht gleich in Panik verfallen. >Es ging ja sicher nicht nur um diese Klausel, Davon war im Ausgangsposting nicht die Rede, du bewegst dich damit im Bereich der Spekulation. >...grade wenn der Vertrag eigenwillige Klauseln enthält. Standardformulierung, s.o.
Backflow schrieb: > Davon war im Ausgangsposting nicht die Rede, du bewegst dich damit im > Bereich der Spekulation. Petermann schrieb: > macht man sich dann strafbar > wenn man Punkte die einem unklar sind Für mich liest sich das etwas anders, wenn ich den OP richtig verstanden habe wollte er wissen ob er den Vertrag zeigen kann um (von der Geheimhaltung abweichende) Punkte zu klären.
Backflow schrieb: >>...also ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht > > Man braucht nicht für jeden Furz einen Anwalt. Genau, du kannst jetzt zu deinem neuen Arbeitgeber gehen und ihm erzählen: "Die im Mikrocontroller-Forum haben gesagt das darfst du nicht..." Das wird den Arbeitgeber total einschüchtern, er wird ein schlechtes Gewissen bekommen und sofort einknicken. Damit du das dann nicht weiter erzählst wird er dir 20% mehr Gehalt und einen größeren Firmenwagen geben. Und damit die Gewerkschaft nicht mault, bekommen alle anderen Angestellten der Firma auch 20% mehr. Oder er sagt einfach: Wenn du das nicht unterschreiben willst,lass dich doch von Backflow bezahlen. Auf wiedersehen und ein schönes Leben. Grüße aus Berlin
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Dipl. Ing. (FH) schrieb: > der Kollege macht das selbe und hat 30% mehr zieht dann schon mal nicht ... wäre mir in > jedem Fall suspekt so eine Klausel. Was ist es denn für eine Firma, inhabergeführter Kleinbetrieb? Ja. Das Gehalt ist mmN schon schlecht und liegt an der untersten Grenze meiner Gehaltsvorstellung. Habe es bisjetzt aber darauf geschoben, dass die Firma relativ klein ist und Sie kein Risiko eingehen will/kann. Dipl. Ing. (FH) schrieb: > Für mich liest sich das etwas anders, wenn ich den OP richtig verstanden > habe wollte er wissen ob er den Vertrag zeigen kann um (von der > Geheimhaltung abweichende) Punkte zu klären. Stimmt in der Tat. Werde da evtl. die Tage drauf zurück kommen. Will es hier im Moment nicht preisgeben da man anhand der Infos ja schon recht schnell rausfinden könnte wer ich bin(Obwohl ich nicht vermute, dass da jemand googlen oder sonst was würde).
Die Klausel ist drin, weil die Firma Gehaltsdiskussionen vermeiden möchte. Die wollen damit vermeiden dass die Leute darüber streiten warum Mitarbeiter X 5 Euro mehr im Monat bekommt als Mitarbeiter Y und solche Sachen. Deshalb sagt man einfach das Gehalt ist geheim und somit hat sich die Sache.
>Die im Mikrocontroller-Forum haben gesagt das darfst du >nicht..." Das ist ein nichtige Klausel, wo ist da dein Problem? Noch nie einen Arbeitsvertrag, der über Hilfsarbeitertätigkeiten hinausgeht, gesehen? >Wenn du das nicht unterschreiben willst,lass dich doch von Backflow >bezahlen. Akuter Anfall von geistiger Diarrhoe?!
Dipl. Ing. (FH) schrieb: > Vermutlich wirst du entweder sehr gut oder sehr schlecht bezahlt und der > Arbeitgeber will nicht das du es heraus findest ... Letzteres, und der will nicht, daß andere darüber informiert werden. ;-) Schon komisch, diese Geheimniskrämerei. Bei meinem ersten Betrieb legten wir Kollegen monatlich die Gehaltszettel nebeneinander, und schauten, wer einen Euro mehr oder weniger hat. Das gab dann dem einen oder anderen noch den Aufschluß, mal eine zu teuere Versicherung zu ändern. Wir waren aber auch alle im gleichen Tarif, und hatten völlig gleiche Arbeitsverträge. Da mußte man keinen Rat in Foren oder bei Anwälten suchen.
Wilhelm F. schrieb: > Schon komisch, diese Geheimniskrämerei. Das zeigt halt was der Arbeitgeber für ein Imperialist ist. So einer hat dann auch nur eine Gutsherrenmentalität. Die gibts fast in jedem Unternehmen. Wird wohl meist wegen des schwierigen Umfeld als Selbständiger oder GF sein das einem dazu macht. Da wird dann eben aus einem Paulus ein Saulus. Mit solchen Leuten sollte man sich gar nicht einlassen, weil die auch über Leichen gehen. Wer zufällig einen hat oder kennt und den anders erlebt hat, Glückwunsch. Entweder wird er sich nicht lange in seiner Position halten können, oder er hat einfach nur Glück. Der hat das andere Extrem dann einfach nicht nötig und kann sich eine menschenfreundliche Seite leisten. Bin aber noch keinem begegnet.
Petermann schrieb: > Wenn im Arbeitsbertrag drin steht, dass man den Inhalt des > Arbeitsvertrages nicht preisgeben darf, macht man sich dann strafbar > wenn man Punkte die einem unklar sind mit einer juristisch bewandten > Person durchzugehen BEVOR man den Arbeitsvertrag unterschreibt? Worte eines obrigkeitshörigen Untertanen!
Christian Berger schrieb: > Deshalb sagt man einfach das Gehalt ist geheim und somit hat > sich die Sache. Und die Betriebsräte sind die Gewinner!
Petermann schrieb: > macht man sich dann strafbar Welches Strafgesetz soll denn deiner Meinung nach berührt sein?
Marx W. schrieb: > Worte eines obrigkeitshörigen Untertanen! Einerseits. Andererseits: nur von beiden Seiten unterschriebene Vertraege gelten, also handelt es sich hier um einen Vertragsentwurf, bestenfalls ein Vertragsangebot. Das kann natuerlich nicht unter diese Klausel fallen, weil es ja noch kein gueltiger Vertrag ist. Da haette der OP mit logischem Denken auch allein drauf kommen koennen. wendelsberg
Auch wenn der Vertrag bereits gültig wäre, dürftest du mit deinem Anwalt über den Inhalt sprechen. Geheimhaltungsklauseln sind üblich, manchmal auch rechtswirksam. Wie weit diese Klauseln reichen, richtet sich nicht nur nach ihrem Wortlaut, sondern nach den berechtigten Interessen der Vertragsparteien. So muss der AG überhaupt ein berechtigtes Interesse daran haben, dass gewisse Vorgänge aus seiner Sphäre nicht an Dritte weiter gegeben werden, was im bestehenden ArbV durchaus vorstellbar ist. Aber auch der AN kann ein berechtigtes Interesse daran haben, über den Inhalt des AV sowie des Arbeitsverhältnisses Dritte zu informieren. Dieses Interesse überwiegt dem Geheimhaltungsinteresse des AG bei der eigenen *Rechtswahrnehmung*. Daher darf der AN zur eigenen Rechtswahrnehmung seinem FA für Arbeitsrecht alle notwendigen Details preisgeben. Die Angstmache scheint aber gut zu funktionieren, und immer weniger Personaler haben überhaupt eine blasse Ahnung von Rechtsfragen, was dem AG auch sehr willkommen ist. Bruno Pelzer RA
Bruno Pelzer schrieb: > und immer weniger > Personaler haben überhaupt eine blasse Ahnung von Rechtsfragen, was dem > AG auch sehr willkommen ist. Die PERSONALABTEILUNGSANGESTELLTEN wissen meist sehr wohl, dass ihre im Arbeitsvertrag stehenden Absätze ungültig sind, daher ja die salvatorische Klausel. Aber das müssen sie ja nicht dem zukünftigen AN auf die Nase binden. Solche rechtswidrigen Absätze funktionieren trotzdem recht gut, wie man an ganz Deutschland erkennt: Man redet hier über sein Gehalt nicht, zumindest nicht ehrlich, oft wird nur versucht ein Phantasiegehalt darzustellen, mit dem zu dicken Auto und Haus, oder man zeigt sich arm trotz hoher Bezüge.
Bruno Pelzer schrieb: > Die Angstmache scheint aber gut zu funktionieren, und immer weniger > Personaler haben überhaupt eine blasse Ahnung von Rechtsfragen, was dem > AG auch sehr willkommen ist. Die kennen das Gesetz sehr wohl und zählen bloss auf Angst und Unwissenheit der Gegenpartei. Sobald solche Leute merken, dass man sein Recht kennt und es auch durchsetzen will, wird sehr schnell nachgegeben. Da aber der grösste Teil der Arbeitnehmer keine Ahnung von Recht hat, ist die Masche trotzdem sehr erfolgreich. Beispiele: Arbeitnehmer muss einen durch ihn verursachten Schaden ausser bei grober Fahrlässigkeit nicht übernehmen. Arbeitnehmer kann wegen eines Maschinendefekts ein paar Stunden nicht arbeiten, der Arbeitnehmer darf diese Zeit nicht von der Arbeitszeit abziehen. usw.
P. M. schrieb: > Die kennen das Gesetz sehr wohl und zählen bloss auf Angst und > Unwissenheit der Gegenpartei. Na dann frag mal die "Personaler" was zur Arbeitnehmerhaftung oder AGB Kontrolle. Woher sollen die das auch wissen. Und je weniger sie wissen, um so leichter ist es mit dem Gewissen;-) Bruno Pelzer
P. M. schrieb: > Beispiele: Arbeitnehmer muss einen durch ihn verursachten Schaden ausser > bei grober Fahrlässigkeit nicht übernehmen. Bist du Personaler? Was du sagst ist nämlich auch nicht richtig. Zwar nicht ganz und gar falsch, aber eben nur Halbwissen. Pelzer
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Arbeitnehmer_Verguetung_Verschwiegenheitsklausel_LAG_Mecklenburg-Vorpommern_2Sa183-09.html zumindest über das Gehalt darf man reden, hier ist die Geheimhaltung rechtlich nicht bindend, zur Einschüchterung der meisten Arbeitnehmer reicht's aber anscheindend aus
P. M. schrieb: > eines Maschinendefekts ein paar Stunden nicht arbeiten, der Arbeitnehmer Arbeitnehmer --> Arbeitgeber ---- ODER?
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