Hallo!
Wenn im Arbeitsbertrag drin steht, dass man den Inhalt des
Arbeitsvertrages nicht preisgeben darf, macht man sich dann strafbar
wenn man Punkte die einem unklar sind mit einer juristisch bewandten
Person durchzugehen BEVOR man den Arbeitsvertrag unterschreibt?
Ich würde das so oder so machen. Rausfinden wird das vermutlich eh
keiner, aber die Antwort interessiert mich doch. Wieso steht sowas
überhaupt im Arbeitsvertrag drin?
So lange du nicht unterschrieben hast bist du nicht an die Klauseln im
Vertrag gebunden, also ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Du kannst Ihm
ja auch zuerst genau diese Frage stellen z.B. per Telefon bevor du ihm
den Vertrag vorlegst.
Vermutlich wirst du entweder sehr gut oder sehr schlecht bezahlt und der
Arbeitgeber will nicht das du es heraus findest ... der Kollege macht
das selbe und hat 30% mehr zieht dann schon mal nicht ... wäre mir in
jedem Fall suspekt so eine Klausel. Was ist es denn für eine Firma,
inhabergeführter Kleinbetrieb?
Dipl. Ing. (FH) schrieb:> Vermutlich wirst du entweder sehr gut oder sehr schlecht bezahlt und der> Arbeitgeber will nicht das du es heraus findest
Was zur Frage führt: Was wird denn für welche Tätigkeit mit welcher
Quali geboten?
>Wenn im Arbeitsbertrag drin steht, dass man den Inhalt des Arbeitsvertrages nicht
preisgeben darf, ...
sonst was ? Steht dazu was ? Ich wuerd auch denken, dass gewisse Punkte
im Vertrag nicht rechtskonform sind respektive der Lohn unterhalb von
akzeptabel. Er koennte ja auch ausserordentlich hoch sein, dann wuerde
der Poster aber nicht hier fragen.
Der Absatz ist so oder so ungültig (LAG Mecklenburg-Vorpommern 2 Sa
237/09).
Denn wie du richtig siehst würde er es zu deinen Lasten verbieten, den
Vetrag rechtlich prüfen zu lassen, einer Gewerkschaft beizutreten (die
will Beiträge anhand deiner Bezüge), deine gesetzliche
Gleichbehandlungspflicht zu prüfen, etc. pp, nur Nachteile für dich, der
Vorteil für den Arbeitgeber wären Dumpinglöhne, also nur Vorteile für
den Arbeitgeber, also unzulässig.
Nur Geheimhaltungsklauseln über Betriebgeheimnisse, sogar über das Ende
des Arbeitsvertrages hinaus, sind gültig.
Backflow schrieb:> Man braucht nicht für jeden Furz einen Anwalt.
Es ging ja sicher nicht nur um diese Klausel, der OP hat sicher noch
Fragen zu anderen Formulierungen, wenn schon so eine zweifelhafte
Geheimhaltung drin ist wird der Rest wohl nicht viel besser aussehen.
Ein Arbeitsvertrag ist ja eine nicht unerhebliche Verpflichtung von dem
die Finanzen von 1, 2 oder mehr Personen abhängen können, da sollte man
schon mal einen Profi ran lassen, grade wenn der Vertrag eigenwillige
Klauseln enthält.
>...wenn schon so eine zweifelhafte Geheimhaltung drin ist wird der>Rest wohl nicht viel besser aussehen.
Diese Klausel dürfte in vielen Standardarbeitsverträgen stehen, sogar in
meinem. Also nicht gleich in Panik verfallen.
>Es ging ja sicher nicht nur um diese Klausel,
Davon war im Ausgangsposting nicht die Rede, du bewegst dich damit im
Bereich der Spekulation.
>...grade wenn der Vertrag eigenwillige Klauseln enthält.
Standardformulierung, s.o.
Backflow schrieb:> Davon war im Ausgangsposting nicht die Rede, du bewegst dich damit im> Bereich der Spekulation.Petermann schrieb:> macht man sich dann strafbar> wenn man Punkte die einem unklar sind
Für mich liest sich das etwas anders, wenn ich den OP richtig verstanden
habe wollte er wissen ob er den Vertrag zeigen kann um (von der
Geheimhaltung abweichende) Punkte zu klären.
Backflow schrieb:>>...also ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht>> Man braucht nicht für jeden Furz einen Anwalt.
Genau, du kannst jetzt zu deinem neuen Arbeitgeber gehen und ihm
erzählen: "Die im Mikrocontroller-Forum haben gesagt das darfst du
nicht..." Das wird den Arbeitgeber total einschüchtern, er wird ein
schlechtes Gewissen bekommen und sofort einknicken. Damit du das dann
nicht weiter erzählst wird er dir 20% mehr Gehalt und einen größeren
Firmenwagen geben. Und damit die Gewerkschaft nicht mault, bekommen alle
anderen Angestellten der Firma auch 20% mehr.
Oder er sagt einfach: Wenn du das nicht unterschreiben willst,lass dich
doch von Backflow bezahlen. Auf wiedersehen und ein schönes Leben.
Grüße aus Berlin
Dipl. Ing. (FH) schrieb:> der Kollege macht das selbe und hat 30% mehr zieht dann schon mal nicht ... wäre
mir in
> jedem Fall suspekt so eine Klausel. Was ist es denn für eine Firma,
inhabergeführter Kleinbetrieb?
Ja. Das Gehalt ist mmN schon schlecht und liegt an der untersten Grenze
meiner Gehaltsvorstellung. Habe es bisjetzt aber darauf geschoben, dass
die Firma relativ klein ist und Sie kein Risiko eingehen will/kann.
Dipl. Ing. (FH) schrieb:> Für mich liest sich das etwas anders, wenn ich den OP richtig verstanden> habe wollte er wissen ob er den Vertrag zeigen kann um (von der> Geheimhaltung abweichende) Punkte zu klären.
Stimmt in der Tat. Werde da evtl. die Tage drauf zurück kommen. Will es
hier im Moment nicht preisgeben da man anhand der Infos ja schon recht
schnell rausfinden könnte wer ich bin(Obwohl ich nicht vermute, dass da
jemand googlen oder sonst was würde).
Die Klausel ist drin, weil die Firma Gehaltsdiskussionen vermeiden
möchte. Die wollen damit vermeiden dass die Leute darüber streiten warum
Mitarbeiter X 5 Euro mehr im Monat bekommt als Mitarbeiter Y und solche
Sachen. Deshalb sagt man einfach das Gehalt ist geheim und somit hat
sich die Sache.
>Die im Mikrocontroller-Forum haben gesagt das darfst du>nicht..."
Das ist ein nichtige Klausel, wo ist da dein Problem? Noch nie einen
Arbeitsvertrag, der über Hilfsarbeitertätigkeiten hinausgeht, gesehen?
>Wenn du das nicht unterschreiben willst,lass dich doch von Backflow>bezahlen.
Akuter Anfall von geistiger Diarrhoe?!
Dipl. Ing. (FH) schrieb:> Vermutlich wirst du entweder sehr gut oder sehr schlecht bezahlt und der> Arbeitgeber will nicht das du es heraus findest ...
Letzteres, und der will nicht, daß andere darüber informiert werden. ;-)
Schon komisch, diese Geheimniskrämerei. Bei meinem ersten Betrieb legten
wir Kollegen monatlich die Gehaltszettel nebeneinander, und schauten,
wer einen Euro mehr oder weniger hat. Das gab dann dem einen oder
anderen noch den Aufschluß, mal eine zu teuere Versicherung zu ändern.
Wir waren aber auch alle im gleichen Tarif, und hatten völlig gleiche
Arbeitsverträge. Da mußte man keinen Rat in Foren oder bei Anwälten
suchen.
Wilhelm F. schrieb:> Schon komisch, diese Geheimniskrämerei.
Das zeigt halt was der Arbeitgeber für ein Imperialist ist.
So einer hat dann auch nur eine Gutsherrenmentalität.
Die gibts fast in jedem Unternehmen. Wird wohl meist
wegen des schwierigen Umfeld als Selbständiger oder GF sein
das einem dazu macht. Da wird dann eben aus einem Paulus
ein Saulus. Mit solchen Leuten sollte man sich gar nicht
einlassen, weil die auch über Leichen gehen. Wer zufällig
einen hat oder kennt und den anders erlebt hat, Glückwunsch.
Entweder wird er sich nicht lange in seiner Position
halten können, oder er hat einfach nur Glück. Der hat das
andere Extrem dann einfach nicht nötig und kann sich eine
menschenfreundliche Seite leisten. Bin aber noch keinem begegnet.
Petermann schrieb:> Wenn im Arbeitsbertrag drin steht, dass man den Inhalt des> Arbeitsvertrages nicht preisgeben darf, macht man sich dann strafbar> wenn man Punkte die einem unklar sind mit einer juristisch bewandten> Person durchzugehen BEVOR man den Arbeitsvertrag unterschreibt?
Worte eines obrigkeitshörigen Untertanen!
Marx W. schrieb:> Worte eines obrigkeitshörigen Untertanen!
Einerseits.
Andererseits: nur von beiden Seiten unterschriebene Vertraege gelten,
also handelt es sich hier um einen Vertragsentwurf, bestenfalls ein
Vertragsangebot. Das kann natuerlich nicht unter diese Klausel fallen,
weil es ja noch kein gueltiger Vertrag ist.
Da haette der OP mit logischem Denken auch allein drauf kommen koennen.
wendelsberg
Auch wenn der Vertrag bereits gültig wäre, dürftest du mit deinem Anwalt
über den Inhalt sprechen.
Geheimhaltungsklauseln sind üblich, manchmal auch rechtswirksam.
Wie weit diese Klauseln reichen, richtet sich nicht nur nach ihrem
Wortlaut, sondern nach den berechtigten Interessen der Vertragsparteien.
So muss der AG überhaupt ein berechtigtes Interesse daran haben, dass
gewisse Vorgänge aus seiner Sphäre nicht an Dritte weiter gegeben
werden, was im bestehenden ArbV durchaus vorstellbar ist.
Aber auch der AN kann ein berechtigtes Interesse daran haben, über den
Inhalt des AV sowie des Arbeitsverhältnisses Dritte zu informieren.
Dieses Interesse überwiegt dem Geheimhaltungsinteresse des AG bei der
eigenen *Rechtswahrnehmung*. Daher darf der AN zur eigenen
Rechtswahrnehmung seinem FA für Arbeitsrecht alle notwendigen Details
preisgeben.
Die Angstmache scheint aber gut zu funktionieren, und immer weniger
Personaler haben überhaupt eine blasse Ahnung von Rechtsfragen, was dem
AG auch sehr willkommen ist.
Bruno Pelzer
RA
Bruno Pelzer schrieb:> und immer weniger> Personaler haben überhaupt eine blasse Ahnung von Rechtsfragen, was dem> AG auch sehr willkommen ist.
Die PERSONALABTEILUNGSANGESTELLTEN wissen meist sehr wohl, dass ihre im
Arbeitsvertrag stehenden Absätze ungültig sind, daher ja die
salvatorische Klausel.
Aber das müssen sie ja nicht dem zukünftigen AN auf die Nase binden.
Solche rechtswidrigen Absätze funktionieren trotzdem recht gut, wie man
an ganz Deutschland erkennt: Man redet hier über sein Gehalt nicht,
zumindest nicht ehrlich, oft wird nur versucht ein Phantasiegehalt
darzustellen, mit dem zu dicken Auto und Haus, oder man zeigt sich arm
trotz hoher Bezüge.
Bruno Pelzer schrieb:> Die Angstmache scheint aber gut zu funktionieren, und immer weniger> Personaler haben überhaupt eine blasse Ahnung von Rechtsfragen, was dem> AG auch sehr willkommen ist.
Die kennen das Gesetz sehr wohl und zählen bloss auf Angst und
Unwissenheit der Gegenpartei. Sobald solche Leute merken, dass man sein
Recht kennt und es auch durchsetzen will, wird sehr schnell nachgegeben.
Da aber der grösste Teil der Arbeitnehmer keine Ahnung von Recht hat,
ist die Masche trotzdem sehr erfolgreich.
Beispiele: Arbeitnehmer muss einen durch ihn verursachten Schaden ausser
bei grober Fahrlässigkeit nicht übernehmen. Arbeitnehmer kann wegen
eines Maschinendefekts ein paar Stunden nicht arbeiten, der Arbeitnehmer
darf diese Zeit nicht von der Arbeitszeit abziehen. usw.
P. M. schrieb:> Die kennen das Gesetz sehr wohl und zählen bloss auf Angst und> Unwissenheit der Gegenpartei.
Na dann frag mal die "Personaler" was zur Arbeitnehmerhaftung oder AGB
Kontrolle.
Woher sollen die das auch wissen. Und je weniger sie wissen, um so
leichter ist es mit dem Gewissen;-)
Bruno Pelzer
P. M. schrieb:> Beispiele: Arbeitnehmer muss einen durch ihn verursachten Schaden ausser> bei grober Fahrlässigkeit nicht übernehmen.
Bist du Personaler?
Was du sagst ist nämlich auch nicht richtig.
Zwar nicht ganz und gar falsch, aber eben nur Halbwissen.
Pelzer