Forum: Offtopic Rechtliche Situation: Handwerkliche Arbeiten im Keller (Miethaus) und Selber gebautes Gerät


von Patrick E. (f4550tim)


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Hallo Ihr lieben,

ich hätte da mal eine Frage. Eventuell kann mir der eine oder andere der 
damit oder ähnliche Erfahrung hat helfen.

Ich wohne in einem kleinem Mehrfamilienhaus (4 Parteien). Jede Partei 
hat einen eigenen Kellerraum, der durch eine Absperrbare Türe vom 
Kellerflur getrennt ist.

Ich habe im Kellerraum einen Selber gebauten XY-Plotter stehen. Diesen 
betreibe ich so evt. 3mal die Woche zwischen 10 Uhr morgens und 8 Uhr 
Abends. Sonntag nicht und Feiertage auch nicht. Ich achte auch auf die 
Mittagspause. Auch arbeite ich dort handwerklich. Betreibe aber keine 
Maschinen wie Kreissägen oder so, welche störend laut sind.

Ich habe mit den EG-Mietern gesprochen, die über meinem Kellerraum 
wohnen, und diese haben gesagt das Sie durch keine Störgeräusche 
belästigt werden.

Jetzt hat einer in dem Haus mal aus Interesse mich mal so gefragt was 
ich im Keller mache und war interessiert. Da habe ich Ihm vorgeführt wie 
der Plotter funktioniert.

Soweit so gut. Nun hat er mit unserem Vermieter gesprochen (weil der 
Sohn von unserem Vermieter war) und hat Ihnen erzählt, das ich eine 
selbst gebaute Maschine im Keller betreibe.

Diese haben nun Angst das wenn ich im Keller arbeite, mein Plotter in 
Flammen auf gehen würde und das ganze Haus abbrennen würde. Und Sie 
Ihren Versicherungsschutz verlieren, weil der Unfall von einer nicht CE, 
Tüv geprüften Maschine ausgehe.

Ist das tatsächlich so, oder ist das nicht ein Fall meiner 
Haftpflichtversicherung ?

Dazu sei noch erwähnt, was aber nichts zur Sache tut, dass alles 
ausgestreckt ist wenn ich gehe, die Maschinen niemals alleine (ohne 
Aufsicht) in Betrieb sind und es Sicherheitseinrichtungen wie einen 
Not-Ausschalter an dem Plotter gibt. Auch ist ein Schlüsselschalter 
vorhanden. Somit könnte kein Unbefugter der `zufällig` im Keller ist an 
die Maschine und damit gefährdet werden. Zudem ist die Kellertüre 
abgesperrt.


Hat der Vermieter das Recht zu sagen, "Ich verbiete Ihnen im Keller 
Handwerkliche Tätigkeiten durchzuführen." ?


Schöne Grüße und besinnliche Tage !

Patrick

: Verschoben durch User
von wendelsberg (Gast)


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Frag einen Anwalt. Nur der kann rechtsverbindliche Auskuenfte geben und 
hat i.A. auch eine Haftpflichtversicherung, wenn er selbst mal falsch 
liegt (und das beweisbar ist).

wendelsberg

von Pascal B. (telefunken)


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das CE-Zeichen bedeutet absolut gar nichts, da kein Prüfsiegel. du 
kannst bei dir im keller tun und lassen was du willst. wenn die bude 
abbrennt zahlt sowieso erstmal die gebäude versicherung und holt sich 
das evtl. zurück wenn die kripo dann "grobe fahrlässigkeit" feststellt, 
was bei dir aber äußerst unrealistisch ist, da wäre der grund wohl 
"technischer defekt" und da zahlt die versicherung anstandslos. hol dirn 
feuerlöscher und gut ist und der vermieter soll die klappe halten.

von Andreas (Gast)


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CE-Prüfung, TÜV, VDE-Prüfung etc. ist nur für Geräte notwendig, die in 
den Handel gebracht werden. Selbst wenn ein Gewerbebetrieb im Haus 
selbstgebaute Geräte ohne irgendwelche Prüfungen betreibt, ist das 
rechtens und völlig legal, solange das Gerät nicht verkauft wird. Die 
Betriebssicherheit des Geräts muss natürlich gegeben sein.

So viel mal dazu.

Zur Paranoia des Vermieters:

Verbietet er auch einer normalen Hausfrau /einem normalen Hausmann, in 
der Küche eine Friteuse zu benützen? Mit der gleichen Argumentation 
könnte man ja sagen, dass nur ausgebildete Köche in den Küchen kochen 
dürfen, es könnnte ja sonst die Wohnung abbrennen, weil ein Laie mit 
einer Friteuse nicht richtig umgehen kann.

Meiner Meinung nach darf er dir deine Hobbies nicht verbieten, solange 
nicht nachgewiesenermaßen eine Gefährdung davon ausgeht. Bei einem 
Plotter kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, was daran 
gefährlicher als ein normales Haushaltsgerät sein soll. Ein 
unbeaufsichtigtes Bügeleisen wäre meiner Meinung nach eine viel größere 
Gefahr, es kommt aber kein Vermieter auf die Idee, seinen Mietern das 
Bügeln zu verbieten.

Es könnte höchstens sein, dass die Kellernutzung in irgend einer Art und 
Weise beschränkt ist. Was steht denn im Mietvertrag bzw. in der 
Hausordnung über die Kellernutzung?

von oszi40 (Gast)


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Andreas schrieb:
> Was steht denn im Mietvertrag bzw. in der
> Hausordnung über die Kellernutzung?

Es gibt Menschen mit denen man reden kann.
1.Meine Vermieter-Frage wäre eher: Wer bezahlt den Strom?
2.Wenn z.B. Deine Mutter einen Wäschetrockner betreibt, besteht auch ein 
erhöhtes Brandrisiko! Als Vorschlag zur Güte würde ich einen Brandmelder 
in den Keller hängen und dem Vermieter bei NACHFRAGE von Deiner 
"vorsorglichen Vorsorge" berichten. :-)

von Ungläubiger (Gast)


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Nimm deinen Nachbarn mal mit und zeige ihm wie die Maschine 
funktioniert, bzw was sie macht. (Den 10W Laser vll vorher ausbauen...)

Ich kann mir beim besten WIllen nicht vorstellen dass ein XY-Plotter 
irgendwo gefährlich werden kann. Auch defekte Elektronik kann erst einen 
bösen Brand auslösen wenn da viel brennbares Material im Einfluß ist, 
normalerweise fallen die Dinge aus, weil Kabel durchbrennen etc.



Wenn die Leute verstehen was da passiert ist meistens die Sorge 
genommen, lass den am besten erkennen, dass du da nur einen großen 
Drucker stehen hast.

von Claus M. (energy)


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Andreas schrieb:
> Zur Paranoia des Vermieters:
>
> Verbietet er auch einer normalen Hausfrau /einem normalen Hausmann, in
> der Küche eine Friteuse zu benützen?

Nicht zu vergessen die Kerzen zur Weihnachtszeit. Was da passieren kann! 
Verboten!

von Eigentümer (Gast)


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also es kommt darauf an. Wird die Maschine irgendwie gewerblich genutzt? 
wenn ja, darf der Vermieter das sehr wohl verbieten. Selbst als 
Wohnungseigentümer darf man seine Wohn- und Kellerräume nicht gewerblich 
nutzen, wenn die Eigentümergemeinschaft das verboten hat.

Falls es nicht gewerblich ist, dann frag einen Anwalt. Dann weiß ich 
auch nicht weiter.

von Michael .. (thing)


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Patrick E. schrieb:

> Ich habe im Kellerraum einen Selber gebauten XY-Plotter stehen.

Du meinst den Kellerraum der dir Mietvertraglich zugewiesen wurde?
Ist denn da eine Steckdose die auch schon bei Vertragsabschluss
vorhanden war? In dem Fall wäre eine Gerätenutzung schon mal als
grundsätzlich möglich eingeräumt.

> Diesen
> betreibe ich so evt. 3mal die Woche zwischen 10 Uhr morgens und 8 Uhr
> Abends.

Es kommt darauf nur an, wenn von einem Gegenstand eine unzumutbare 
Belästigung oder Gefährdung für andere ausgeht. Das kann vom Platz 
abhängen, den der Gegenstand einnimmt, insbesondere wenn der Platz
für die Gemeinschaft frei gegeben ist (Beispiel: Kinderwagen im 
Treppenhaus, der auch geduldet werden muss, wenn ansonsten ein
Fluchtweg gewährleistet ist).
Fahrräder z.B. sind an den vom Vermieter bereitgestellten Platz oder
im eigenen Keller zu deponiern. Was man im eigenen Keller macht hat
somit niemand was anzugehen, wenn man sich ansonsten an den
Mietvertrag und die Hausordnung hält.

> Sonntag nicht und Feiertage auch nicht. Ich achte auch auf die
> Mittagspause.

Also gemäß Hausordnung.

> Auch arbeite ich dort handwerklich. Betreibe aber keine
> Maschinen wie Kreissägen oder so, welche störend laut sind.

Dürftest du aber, innerhalb der Hausordnung geregelt nutzen, wenn
dieses nicht öfter, als sagen wir mal, ein paar Tage im Monat
stattfindet und auch nicht von gewerblicher Natur wäre
was dann auch eine Nutzungsänderung nach sich ziehen würde.

> Ich habe mit den EG-Mietern gesprochen, die über meinem Kellerraum
> wohnen, und diese haben gesagt das Sie durch keine Störgeräusche
> belästigt werden.

Wäre wahrscheinlich juristisch ohnehin ohne Belang weil die Nachbarn
ja beim Vermieter in der Pflicht stehen und nicht gegenüber einem 
Nachbarn. Hier ist allenfalls das Gebot der Rücksichtnahme zu beachten.

> Jetzt hat einer in dem Haus mal aus Interesse mich mal so gefragt was
> ich im Keller mache und war interessiert. Da habe ich Ihm vorgeführt wie
> der Plotter funktioniert.

War vom Gedanken gut gemeint, kann aber im ungünstigsten Fall ein
Fehler sein, denn das wäre ein Einblick in deine Privatsphäre.
Sollte man nur dulden wenn man mit demjenigen gut befreundet ist
und ihm vertrauen kann. Dem Sohn des Vermieters würde ich da eher
nicht dazu zu zählen. Blut ist halt dicker als Wasser.
Gegen ein gutes Verhältnis ist ja nichts einzuwenden, aber dann nur
außerhalb meiner Wohnung bitte. Die haben in der Regel genug
vertragliche Möglichkeiten ihre Interessen zu vertreten.

> Soweit so gut. Nun hat er mit unserem Vermieter gesprochen (weil der
> Sohn von unserem Vermieter war) und hat Ihnen erzählt, das ich eine
> selbst gebaute Maschine im Keller betreibe.

Das kommt dann dabei raus.

> Diese haben nun Angst das wenn ich im Keller arbeite, mein Plotter in
> Flammen auf gehen würde und das ganze Haus abbrennen würde. Und Sie
> Ihren Versicherungsschutz verlieren, weil der Unfall von einer nicht CE,
> Tüv geprüften Maschine ausgehe.

Paranoia. Sollte die doch ihre Haftpflichtversicherung (die du
übrigens über die Nebenkosten mitbezahlst) fragen, ob es da ein
Wagnis gibt. Mittlerweile zahlen die Versicherungen ja schon auch
bei Fahrlässigkeit.

> Ist das tatsächlich so, oder ist das nicht ein Fall meiner
> Haftpflichtversicherung ?

Da musst du deine Versicherung fragen.

> Dazu sei noch erwähnt, was aber nichts zur Sache tut, dass alles
> ausgestreckt ist wenn ich gehe, die Maschinen niemals alleine (ohne
> Aufsicht) in Betrieb sind und es Sicherheitseinrichtungen wie einen
> Not-Ausschalter an dem Plotter gibt. Auch ist ein Schlüsselschalter
> vorhanden. Somit könnte kein Unbefugter der `zufällig` im Keller ist an
> die Maschine und damit gefährdet werden. Zudem ist die Kellertüre
> abgesperrt.

Ist doch vorbildlich. Meines Erachtens kann der Vermieter dir die
Nutzung in dem von dir angemieteten Räumlichkeiten nachträglich
NICHT verbieten, sofern eine unzumutbare Belästigung, Gefährdung
oder Nutzungsänderung gegeben sind.
Ein Gefährdung, wie auch alles andere, müsste der Vermieter beweisen,
da er im Streitfalle in der Beweispflicht wäre.
Da dem Vermieter aber der Zugang durch den Schutz der Wohnung gemäß 
Grundgesetz kaum eine Möglichkeit gegeben ist sich Beweise zu
beschaffen, dürfte sich die Angelegenheit von selbst erledigen.
Der Vermieter kann zwar die Besichtigung der gemieteten Räumlichkeiten
nach Terminabsprache verlangen, aber wenn das Streitobjekt mit einer
Decke abgedeckt nur so da steht, kann man ein Gefahrpotenzial kaum
nachvollziehen, es sei denn es wäre offensichtlich, wie bei
Gefahrstoffen, wie Benzin, Lösungsmittel, o.ä..
Ein Plotter gehört sicher nicht dazu.

> Hat der Vermieter das Recht zu sagen, "Ich verbiete Ihnen im Keller
> Handwerkliche Tätigkeiten durchzuführen." ?

Gewöhnlich nicht, denn der Vermieter müsste einen derartigen Eingriff
in deine grundsätzlich garantierten Freiheiten begründen und beweisen, 
dass ihm die Duldung nicht zuzumuten wäre oder dadurch der Hausfrieden
gefährdet wäre. Da müsste der aber alle Mietparteien Prozessfest gegen
dich bei Gericht aufmarschieren lassen. Ich sehe da in deinem Fall
kaum eine Chance für.

Schütze deine Privatsphäre und dann ist Ruhe.

Meine privat Meinung, auch aus Erfahrung, keine Rechtsberatung.

von J. A. (gajk)


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Da sieht man mal wieder wozu es führt, wenn man zu den Leuten offen, 
freundlich und ehrlich ist: Sie schauen heuchlerisch zu und petzen 
hintenrum damit man Ärger kriegt.

Gut, wenn du jetzt Drogen zusammengebruzelt hättest oder er in deinem 
Kellerabteil halbe Hände etc. gefunden hätte...

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>Sie schauen heuchlerisch zu und petzen hintenrum damit man Ärger kriegt.

Und andere heucheln im Forum Solidarität. Oder weißt du, was sich genau 
hinter einem X/Y-Plotter verbirgt, der 3x pro Woche zwischen 10 und 
20Uhr  betreiben wird?

Nach einem reinen Bastelprojekt hört sich das nicht an.

"Audiatur et altera pars, wie der Latriner sagt ("werde auch der andere 
Teil)."

von J. A. (gajk)


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Kara Benemsi schrieb:
>>Sie schauen heuchlerisch zu und petzen hintenrum damit man Ärger
> kriegt.
>
> Und andere heucheln im Forum Solidarität. Oder weißt du, was sich genau
> hinter einem X/Y-Plotter verbirgt, der 3x pro Woche zwischen 10 und
> 20Uhr  betreiben wird?
>
> Nach einem reinen Bastelprojekt hört sich das nicht an.
>
> "Audiatur et altera pars, wie der Latriner sagt ("werde auch der andere
> Teil)."

Da müssten wir mehr erfahren. Ich übe auch jeden Tag zwischen 9 Uhr und 
21 Uhr Klavier, achte auf die Mittagszeiten etc. Doch bei dieser Aussage 
gilt:

WENN ich übe, ist es zwischen 9 Uhr und 21 Uhr.
Du drehst den Spieß um und sagst: WENN es zwischen 9 Uhr und 21 Uhr ist, 
übt er Klavier.

Das KANN sein, muss aber nicht so sein.

Und zum Bastelprojekt: Wie viele Eisenbahnfreunde verbringen Stunden, ja 
Tage in ihrem Anlagenkämmerlein. Das sind viele viele Stunden UND es ist 
ein Bastelprojekt.


Und: Wenn er dem Bub vom Vermieter nix erzählt hätte, hätte es auch 
keiner gemerkt. Selbst die EG-Leute störten sich nicht dran.

Für mich folgt daraus: Die manchmal dumm-dreiste Tour, etwas einfach 
erstmal zu machen bis sich jemand beschweren kommt, ist manchmal 
zielführender als von Pontius zu Pilatus zu laufen und sich zu 
überlegen, ob es jemand stören könnte.

Unsere Nachbarn hier in Bayern sind da ähnlich: Erst mal die Nerven der 
Nachbarn ordentlich strapazieren und wenn man was sagt kommen sie 
scheinheilig: "Ach, das hört man wohl,.. na so was... wußte ich 
nicht...sülz sülz sülz".

: Bearbeitet durch User
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