Hallo, ich bin bis Ende des Jahres 2013 bei einem Dienstleister angestellt, der mich als Werkstudent an ein Ingenieursunternehmen verleiht. Heute erhielt ich die Nachricht, dass im März 2014 ein Insolvenzverfahren startet. Der Lohn für Dezember 2013 (~400€) steht noch aus. Nun soll ich einer Abtrittserklärung zustimmen, sodass ich mein Gehalt weiter bekomme und nicht auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens warten muss. Dabei kauft die Sparkasse die Lohnforderungen von der Firma auf und finanziert diese. Nun gibt es einen Paragraphen der mich stutzig macht: Im Prinzip sagt der Paragraph aus, dass der Insolvenzverwalter versichert, dass die insolvente Firma den Kredit bei der Sparkasse bezahlen. Weiterhin heisst es: (...) "Sollte die Masse der Schuldnerin (Firma) nicht ausreichen, diese Forderung der Sparkasse zu erfüllen, verpflichten sich die Arbeitnehmer die Differenz zwischen dem ausgezahlten Netto-Arbeitsentgelt und dem vereinbarten Kaufpreis an die Sparkasse zurückzuzahlen." Ist das nicht etwas merkwürdig? Viele Grüße Christian
> ich bin bis Ende des Jahres 2013 bei einem Dienstleister angestellt, der > mich als Werkstudent an ein Ingenieursunternehmen verleiht. angestellt als Werkstudent, erster Punkt der mich ins Grübeln bringt, auf 400,- Euro-Basis ist ja dein Problem, nur so fangen die Probleme meist an ! die Abtittserklärung hat nur einen Sinn, wenn du den nicht erkennst, geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, vorher würde ich aber bei der AfA deiner Ortschaft meine > deine bevorstehende Kündigung durch Arbeitslosigkeit mitteilen an deiner Stelle, abhängig davon was bei euch regional so Sache ist, wäre ich in so eine "Beschäftigung" unter den Bedingungen gar nicht erst eingestiegen, oder bist du noch anderweitig "beschäftigt" oder in Ausbildung ? wenn mich nicht alles täuscht, kannst du dich eigentl. gleich beim Amt arbeitssuchend weil -los melden was haben denn deine "Kollegen" in der Bude so mit dem Wisch > Abtrittserklärung gemacht? Intelligenz trifft Ahnungslosigkeit und macht mehr als ein Geschäft daraus > eine Anzeige wegen Vorbereitung eines Betruges wäre wohl auch nicht so verkehrt, weiß aber ein Anwalt besser, so der nicht genauso arbeitet!
Kommt mir auch spanisch vor, ich meine bei Insolvenz zahlt das Amt eine Weile deinen Lohn. Und dann erst ab März? Wenn das schon absehbar ist, dann ist das doch Insolvenzverschleppung?! Ich würde keine weitere Sekunde mehr arbeiten für diesen AG!
Ab zum Amt und dort diesen Wisch vorlegen.
Ja so wie ich es verstehe, würde das Amt erst ab März 2014 bezahlen. Ich arbeite diesen Monat sowieso nicht mehr und dann läuft der Vertrag eh aus.
Christian schrieb: >ich bin bis Ende des Jahres 2013 bei einem Dienstleister angestellt, der >mich als Werkstudent an ein Ingenieursunternehmen verleiht. >Heute erhielt ich die Nachricht, dass im März 2014 ein >Insolvenzverfahren startet. Vom Dienstleister oder dem seinen Kunden? Beim Kunden wäre es egal, denn du bekommst dein Geld doch wohl von dem Dienstleister. Wo der sein Geld her bekommt kann dir doch egal sein. Macht der Dienstleister dicht, dann wäre tatsächlich Gefahr in Verzug und Aktionismus angesagt. > Sollte die Masse der Schuldnerin (Firma) nicht ausreichen, diese > Forderung der Sparkasse zu erfüllen, verpflichten sich die Arbeitnehmer > die Differenz zwischen dem ausgezahlten Netto-Arbeitsentgelt und dem > vereinbarten Kaufpreis an die Sparkasse zurückzuzahlen." Im Insolvenzverfahren soll der Insolvenzverwalter drei Monatslöhne rückwirkend zurück verlangen dürfen, was dann der Masse zu Gute käme. (Wer sich hier am meisten bedient, kann man sich ja denken). Aber dann müssten die Arbeitnehmer das Geld auch noch haben, was ja nachvollziehbar kaum der Fall sein dürfte. Sieht für mich so aus, als wolle man hier einen erklagbaren Betrag erschwindeln, der dann betitelt 30 Jahre gepfändet werden kann. Würde ich mich gar nicht drauf einlassen, zumal wie oben schon erwähnt, die Insolvenz offensichtlich verschleppt wird. Das wird gewöhnlich nicht angekündigt sondern durch Anmeldung des Verwaltungsaktes angezeigt. Da besteht gewöhnlich nämlich eine Anzeigepflicht. Also, da würde ich auch nichts unterschreiben und die Arbeitsagentur benachrichtigen. Das Ende ist doch da schon absehbar. Sollte der Dienstleister dicht machen, kann man doch dem seinen Kunden fragen, wie es weiter gehen soll mit dem Job, oder?
Claus M. schrieb: > Kommt mir auch spanisch vor, ich meine bei Insolvenz zahlt das Amt eine > Weile deinen Lohn. Und dann erst ab März? Wenn das schon absehbar ist, > dann ist das doch Insolvenzverschleppung?! Ich würde keine weitere > Sekunde mehr arbeiten für diesen AG! Eine Insovlenz startet nicht sofort dann wenn sie beantragt wird. Erstmal gibt es eine Vorlaufzeit und dann wird noch geguckt obs Geld überhaupt reicht und dann wird erst das Verfahren eröffnet. Also passt März und ganz ohne Verschleppungen.
übrigens darf ein Insolvenzverwalter auch einfach so Löhne einbehalten um den Laden zu sanieren oder gar Löhne zurück fordern!
Wessi schrieb: > übrigens darf ein Insolvenzverwalter auch einfach so Löhne einbehalten > um den Laden zu sanieren oder gar Löhne zurück fordern! Naja also so nicht. Grundsätzlich muss er entweder den Mitarbeitern kündigen, oder sie weiter bezahlen. Wenn die Masse das nicht hergibt, dann haftet ER persönlich. Darum auch das Vorverfahren, damit der I-Verwalter sich ein Bild der Lage machen kann. Und ggf. die Leute entlassen, Verträge kündigen kann usw. Mit Eröffnung haftet er ggf. für alle Verbindlichkeiten der Firma, wenn er versäumt hat, solche Dinge zu tun. gruß cyblord
Erfahrener schrieb: > Vom Dienstleister oder dem seinen Kunden? > Beim Kunden wäre es egal, denn du bekommst dein Geld doch wohl von dem > Dienstleister. Wo der sein Geld her bekommt kann dir doch egal sein. > Macht der Dienstleister dicht, dann wäre tatsächlich Gefahr in Verzug > und Aktionismus angesagt. Da ich nächstes Jahr bei dem Kunden des Verleihers meine Masterarbeit beginne, habe ich meinen Werkstudentenvertrag sowohl beim Kunden als auch meine Beschäftigung bei dem Verleiher gekündigt. Passt also soweit. Es geht wirklich nur um das Gehalt Dezember 2013. Meine Kollegen bzw. die anderen Werkstudenten konnte ich dazu noch nicht befragen. Ich werde jetzt erstmal nichts unterschreiben. Viele Grüße Christian
Wessi schrieb: > übrigens darf ein Insolvenzverwalter auch einfach so Löhne einbehalten Kann er ja mal versuchen. Dann muss er sich aber nicht wundern wenn sich die Belegschaft auch Rechtsrat einholt und mit Recht die Arbeitsleistung verweigert wenn keine Lohnzahlung zugesichert wird. Ich würde da keinen Handschlag machen. Und bereits gezahlte Löhne zurückzufordern kann er, aber das darf eben nicht zum Schaden von Ersparnissen und Vermögen der Beschäftigten gehen. Das da üblicherweise nichts zu holen ist, wissen die Insolvenzverwalter ganz genau und daher vermute ich auch dieses komische Manöver.
Hallo, also ich habe letztes Jahr erst eine Insolvenz mitgemacht. So wie ich das sehe sieht es wie folgt aus: 1) Wir die insolvenz eingereicht, dann zahlt der Insolvenzverwalter erst mal GAR nichts mehr, auch kein Gehalt. 2) wir die Insolvenz eröffnet, so kann das Arbeitsamt rückwirkend die letzen 3 Monate Gehalt vor der Eröffnung der Insolvenz bezahlen. Das heist, man muss ne ganze Weile ohne Kohle auskommen. 3) Wenn man nun knapp bei Kasse ist o.Ä. gibt es z.T auch die Möglichkeit, dass ein Kreditinstitut einem den Betrag vorstreckt, und sich das Geld dann von der Agentur für Arbeit (oder die Firma wird weitergeführt, vom Insolvenzverwalter) zurückholt. 4) So wie ich das sehe ist der Passus mit der Rückzahlung nur, der, dass sich die Kreissparkasse eben auch absichern will. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dir sagen, dass ich versuchen würde das Geld erst mal zu erhalten - die Zukunft zeigt den Rest. Was du nicht gleich bekommst wird ein riesen Heckmeck. - Klar, wenns super dumm läuft musst du die Kohle zurück zahlen.
Christian schrieb: > Der Lohn für Dezember 2013 (~400€) steht noch aus. Christian schrieb: > habe ich meinen Werkstudentenvertrag sowohl beim Kunden als > auch meine Beschäftigung bei dem Verleiher gekündigt. Passt also soweit. > Es geht wirklich nur um das Gehalt Dezember 2013. klar, 400 EUR sind nicht wenig geld (v.a. für einen studenten). aber in dem fall würde ich für das dezember-gehalt eine feststellungsklage einreichen (in österreich nur ein formular zum ausfüllen, afair bezirksgericht. damit ist deine forderung auch vor gericht aktenkundig) und sonst nichts machen. im schlimmsten fall fehlen dir die 400 EUR, aber sonst kann dir niemand was anhaben bzw. was zurückfordern (weder jetzt noch irgendwann später)
> Erstmal gibt es eine Vorlaufzeit und dann wird noch geguckt obs Geld > überhaupt reicht und dann wird erst das Verfahren eröffnet. Also passt > März und ganz ohne Verschleppungen. Aber so wie ich das von einer benachbarten Firma mitbekommen habe, soll/muss diese Vorlaufzeit "öffentlich" quasi unsichtbar sein, damit das noch laufende Geschäft nicht beinträchtigt wird. Bei denen war es sogar so, dass der Insolvenzverwalter lange vor dem offiziellen Einreichen explizit gefordert hat, dass der Webshop weiterläuft, obwohl absehbar war, dass nichts mehr geliefert werden kann (Vorlieferant im Ausland pleite). Es ging nur um die Zahlungseingänge, denn im Endeffekt ist das dann das Honorar des Verwalters. Der Geschäftsführer (der da schon eigentlich nichts mehr zu sagen hatte), hat dann den Webshop etwas "gestört", sodass man nicht mehr online zahlen konnte. Die Leute haben dann einfach so überwiesen :( Irgendwie schon etwas haarsträubend...
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