Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Insolvenz - Fraglicher Paragraph in Abtrittserklärung


von Christian (Gast)


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Hallo,

ich bin bis Ende des Jahres 2013 bei einem Dienstleister angestellt, der 
mich als Werkstudent an ein Ingenieursunternehmen verleiht.
Heute erhielt ich die Nachricht, dass im März 2014 ein 
Insolvenzverfahren startet.
Der Lohn für Dezember 2013 (~400€) steht noch aus.
Nun soll ich einer Abtrittserklärung zustimmen, sodass ich mein Gehalt 
weiter bekomme und nicht auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens 
warten muss.
Dabei kauft die Sparkasse die Lohnforderungen von der Firma auf und 
finanziert diese.

Nun gibt es einen Paragraphen der mich stutzig macht:

Im Prinzip sagt der Paragraph aus, dass der Insolvenzverwalter 
versichert, dass die insolvente Firma den Kredit bei der Sparkasse 
bezahlen. Weiterhin heisst es:
(...) "Sollte die Masse der Schuldnerin (Firma) nicht ausreichen, diese 
Forderung der Sparkasse zu erfüllen, verpflichten sich die Arbeitnehmer 
die Differenz zwischen dem ausgezahlten Netto-Arbeitsentgelt und dem 
vereinbarten Kaufpreis an die Sparkasse zurückzuzahlen."

Ist das nicht etwas merkwürdig?

Viele Grüße
Christian

von Ahnungslooser (Gast)


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> ich bin bis Ende des Jahres 2013 bei einem Dienstleister angestellt, der
> mich als Werkstudent an ein Ingenieursunternehmen verleiht.
angestellt als Werkstudent, erster Punkt der mich ins Grübeln bringt, 
auf 400,- Euro-Basis ist ja dein Problem, nur so fangen die Probleme 
meist an !

die Abtittserklärung hat nur einen Sinn, wenn du den nicht erkennst, geh 
zu einem Anwalt für Arbeitsrecht,
vorher würde ich aber bei der AfA deiner Ortschaft meine > deine 
bevorstehende Kündigung durch Arbeitslosigkeit mitteilen
an deiner Stelle, abhängig davon was bei euch regional so Sache ist, 
wäre ich in so eine "Beschäftigung" unter den Bedingungen gar nicht erst 
eingestiegen,
oder bist du noch anderweitig "beschäftigt" oder in Ausbildung ?

wenn mich nicht alles täuscht, kannst du dich eigentl. gleich beim Amt 
arbeitssuchend weil -los melden

was haben denn deine "Kollegen" in der Bude so mit dem Wisch > 
Abtrittserklärung gemacht?

Intelligenz trifft Ahnungslosigkeit und macht mehr als ein Geschäft 
daraus
 > eine Anzeige wegen Vorbereitung eines Betruges wäre wohl auch nicht 
so verkehrt, weiß aber ein Anwalt besser, so der nicht genauso arbeitet!

von Claus M. (energy)


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Kommt mir auch spanisch vor, ich meine bei Insolvenz zahlt das Amt eine 
Weile deinen Lohn. Und dann erst ab März? Wenn das schon absehbar ist, 
dann ist das doch Insolvenzverschleppung?! Ich würde keine weitere 
Sekunde mehr arbeiten für diesen AG!

von Bürovorsteher (Gast)


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Ab zum Amt und dort diesen Wisch vorlegen.

von Christian (Gast)


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Ja so wie ich es verstehe, würde das Amt erst ab März 2014 bezahlen.
Ich arbeite diesen Monat sowieso nicht mehr und dann läuft der Vertrag 
eh aus.

von Erfahrener (Gast)


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Christian schrieb:



>ich bin bis Ende des Jahres 2013 bei einem Dienstleister angestellt, der
>mich als Werkstudent an ein Ingenieursunternehmen verleiht.
>Heute erhielt ich die Nachricht, dass im März 2014 ein
>Insolvenzverfahren startet.

Vom Dienstleister oder dem seinen Kunden?
Beim Kunden wäre es egal, denn du bekommst dein Geld doch wohl von dem
Dienstleister. Wo der sein Geld her bekommt kann dir doch egal sein.
Macht der Dienstleister dicht, dann wäre tatsächlich Gefahr in Verzug
und Aktionismus angesagt.

> Sollte die Masse der Schuldnerin (Firma) nicht ausreichen, diese
> Forderung der Sparkasse zu erfüllen, verpflichten sich die Arbeitnehmer
> die Differenz zwischen dem ausgezahlten Netto-Arbeitsentgelt und dem
> vereinbarten Kaufpreis an die Sparkasse zurückzuzahlen."

Im Insolvenzverfahren soll der Insolvenzverwalter drei Monatslöhne
rückwirkend zurück verlangen dürfen, was dann der Masse zu Gute
käme. (Wer sich hier am meisten bedient, kann man sich ja denken).
Aber dann müssten die Arbeitnehmer das Geld auch noch haben,
was ja nachvollziehbar kaum der Fall sein dürfte. Sieht für mich
so aus, als wolle man hier einen erklagbaren Betrag erschwindeln,
der dann betitelt 30 Jahre gepfändet werden kann. Würde ich mich
gar nicht drauf einlassen, zumal wie oben schon erwähnt, die Insolvenz
offensichtlich verschleppt wird. Das wird gewöhnlich nicht angekündigt
sondern durch Anmeldung des Verwaltungsaktes angezeigt. Da besteht
gewöhnlich nämlich eine Anzeigepflicht.
Also, da würde ich auch nichts unterschreiben und die Arbeitsagentur
benachrichtigen. Das Ende ist doch da schon absehbar.

Sollte der Dienstleister dicht machen, kann man doch dem seinen Kunden
fragen, wie es weiter gehen soll mit dem Job, oder?

von Cyblord -. (cyblord)


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Claus M. schrieb:
> Kommt mir auch spanisch vor, ich meine bei Insolvenz zahlt das Amt eine
> Weile deinen Lohn. Und dann erst ab März? Wenn das schon absehbar ist,
> dann ist das doch Insolvenzverschleppung?! Ich würde keine weitere
> Sekunde mehr arbeiten für diesen AG!

Eine Insovlenz startet nicht sofort dann wenn sie beantragt wird. 
Erstmal gibt es eine Vorlaufzeit und dann wird noch geguckt obs Geld 
überhaupt reicht und dann wird erst das Verfahren eröffnet. Also passt 
März und ganz ohne Verschleppungen.

von Wessi (Gast)


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übrigens darf ein Insolvenzverwalter auch einfach so Löhne einbehalten 
um den Laden zu sanieren oder gar Löhne zurück fordern!

von Cyblord -. (cyblord)


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Wessi schrieb:
> übrigens darf ein Insolvenzverwalter auch einfach so Löhne einbehalten
> um den Laden zu sanieren oder gar Löhne zurück fordern!

Naja also so nicht.

Grundsätzlich muss er entweder den Mitarbeitern kündigen, oder sie 
weiter bezahlen. Wenn die Masse das nicht hergibt, dann haftet ER 
persönlich. Darum auch das Vorverfahren, damit der I-Verwalter sich ein 
Bild der Lage machen kann. Und ggf. die Leute entlassen, Verträge 
kündigen kann usw.

Mit Eröffnung haftet er ggf. für alle Verbindlichkeiten der Firma, wenn 
er versäumt hat, solche Dinge zu tun.

gruß cyblord

von Christian (Gast)


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Erfahrener schrieb:
> Vom Dienstleister oder dem seinen Kunden?
> Beim Kunden wäre es egal, denn du bekommst dein Geld doch wohl von dem
> Dienstleister. Wo der sein Geld her bekommt kann dir doch egal sein.
> Macht der Dienstleister dicht, dann wäre tatsächlich Gefahr in Verzug
> und Aktionismus angesagt.

Da ich nächstes Jahr bei dem Kunden des Verleihers meine Masterarbeit 
beginne, habe ich meinen Werkstudentenvertrag sowohl beim Kunden als 
auch meine Beschäftigung bei dem Verleiher gekündigt. Passt also soweit. 
Es geht wirklich nur um das Gehalt Dezember 2013.

Meine Kollegen bzw. die anderen Werkstudenten konnte ich dazu noch nicht 
befragen.
Ich werde jetzt erstmal nichts unterschreiben.

Viele Grüße
Christian

von Erfahrener (Gast)


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Wessi schrieb:
> übrigens darf ein Insolvenzverwalter auch einfach so Löhne einbehalten

Kann er ja mal versuchen. Dann muss er sich aber nicht wundern
wenn sich die Belegschaft auch Rechtsrat einholt und mit Recht
die Arbeitsleistung verweigert wenn keine Lohnzahlung zugesichert
wird. Ich würde da keinen Handschlag machen.
Und bereits gezahlte Löhne zurückzufordern kann er, aber das
darf eben nicht zum Schaden von Ersparnissen und Vermögen der
Beschäftigten gehen. Das da üblicherweise nichts zu holen ist,
wissen die Insolvenzverwalter ganz genau und daher vermute ich
auch dieses komische Manöver.

von Paul (Gast)


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Hallo,
also ich habe letztes Jahr erst eine Insolvenz mitgemacht. So wie ich 
das sehe sieht es wie folgt aus:

1) Wir die insolvenz eingereicht, dann zahlt der Insolvenzverwalter erst 
mal GAR nichts mehr, auch kein Gehalt.
2) wir die Insolvenz eröffnet, so kann das Arbeitsamt rückwirkend die 
letzen 3 Monate Gehalt vor der Eröffnung der Insolvenz bezahlen. Das 
heist, man muss ne ganze Weile ohne Kohle auskommen.
3) Wenn man nun knapp bei Kasse ist o.Ä. gibt es z.T auch die 
Möglichkeit, dass ein Kreditinstitut einem den Betrag vorstreckt, und 
sich das Geld dann von der Agentur für Arbeit (oder die Firma wird 
weitergeführt, vom Insolvenzverwalter) zurückholt.
4) So wie ich das sehe ist der Passus mit der Rückzahlung nur, der, dass 
sich die Kreissparkasse eben auch absichern will.

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dir sagen, dass ich versuchen 
würde das Geld erst mal zu erhalten - die Zukunft zeigt den Rest. Was du 
nicht gleich bekommst wird ein riesen Heckmeck. - Klar, wenns super dumm 
läuft musst du die Kohle zurück zahlen.

von anonymous (Gast)


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Christian schrieb:
> Der Lohn für Dezember 2013 (~400€) steht noch aus.

Christian schrieb:
> habe ich meinen Werkstudentenvertrag sowohl beim Kunden als
> auch meine Beschäftigung bei dem Verleiher gekündigt. Passt also soweit.
> Es geht wirklich nur um das Gehalt Dezember 2013.

klar, 400 EUR sind nicht wenig geld (v.a. für einen studenten). aber in 
dem fall würde ich für das dezember-gehalt eine feststellungsklage 
einreichen (in österreich nur ein formular zum ausfüllen, afair 
bezirksgericht. damit ist deine forderung auch vor gericht aktenkundig) 
und sonst nichts machen.
im schlimmsten fall fehlen dir die 400 EUR, aber sonst kann dir niemand 
was anhaben bzw. was zurückfordern (weder jetzt noch irgendwann später)

von Georg A. (georga)


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> Erstmal gibt es eine Vorlaufzeit und dann wird noch geguckt obs Geld
> überhaupt reicht und dann wird erst das Verfahren eröffnet. Also passt
> März und ganz ohne Verschleppungen.

Aber so wie ich das von einer benachbarten Firma mitbekommen habe, 
soll/muss diese Vorlaufzeit "öffentlich" quasi unsichtbar sein, damit 
das noch laufende Geschäft nicht beinträchtigt wird. Bei denen war es 
sogar so, dass der Insolvenzverwalter lange vor dem offiziellen 
Einreichen explizit gefordert hat, dass der Webshop weiterläuft, obwohl 
absehbar war, dass nichts mehr geliefert werden kann (Vorlieferant im 
Ausland pleite). Es ging nur um die Zahlungseingänge, denn im Endeffekt 
ist das dann das Honorar des Verwalters. Der Geschäftsführer (der da 
schon eigentlich nichts mehr zu sagen hatte), hat dann den Webshop etwas 
"gestört", sodass man nicht mehr online zahlen konnte. Die Leute haben 
dann einfach so überwiesen :( Irgendwie schon etwas haarsträubend...

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