Hallo Ich bin seit einigen Tagen in Wien und hab hier einen Mietwagen zu Verfügung. Heute haben wir einen Abstecher nach Budapest gemacht. Das Auto stand einige Stunden über Mittag in einem Parkhaus. Während dieser Zeit sind am Auto die Seitenspiegel abhanden gekommen. Ich habe nun den Mietvertrag durchstudiert. Ich wusste zwar, dass ich bei Schäden bis zu einem gewissen Betrag selbst hafte. Was ich aber nicth wusste, ist dass ich eigentlich gar nicht nach Ungarn hätte fahren dürfen (in dem Fall hafte ich uneingeschränkt). Könnte ich beim Vermieter angeben, der Diebstahl hätte sich in Wien ereignet? Könnte es sein (bzw. dürfen die das), dass der Vermieter den Weg per GPS mitloggt und live oder im Nachhinein einsehen kann?
Probiere es aus. Lügen ist zwar wenig ehrenhaft, gegenüber Zivilpersonen und Firmen aber nicht strafbar. Also bestenfalls beweisen sie dir das Gegenteil und du musst klein beigeben ...
Electronic R. schrieb: > Könnte ich beim Vermieter angeben, der Diebstahl hätte sich in Wien > ereignet? Vielleicht hast du den Schaden ja erst in Wien bemerkt. Also, warum so ein Spektakel? Ich habe auch mal erst einen Tag später bemerkt, daß mein Privatauto gestohlen war. Denn ich werde es nicht alle 5 Minuten vor dem Haus auf der Straße beobachten.
Sicher warst du in Budapest. Aber sind dir die Spiegel nicht danach in Wien gestolen worden? ;-)
Wilhelm F. schrieb: > Vielleicht hast du den Schaden ja erst in Wien bemerkt. Also, warum so > ein Spektakel? Genau, und er hat auf der ganzen Rückfahrt nicht in den Spiegel geschaut. GPS haben die wahrscheinlich drin, kostet ja nichts mehr heutzutage.
Sämtliche Fahrzeuge von Autovermietern sind heutzutage mit einem GPS-livetracker ausgestattet...
Julian Baugatz schrieb: > Genau, und er hat auf der ganzen Rückfahrt nicht in den Spiegel > geschaut. Ooch, das ist von mir bestimmt nicht so weit her geholt. Das sollte es heute überall geben, Leute, die nie in Rückspiegel schauen. ;-)
Wenn der Spiegel erst in Wien weg war, war er ja auf dem Weg von Budapest nach Wien noch da.
Frank Esselbach schrieb: > Probiere es aus. Lügen ist zwar wenig ehrenhaft, gegenüber Zivilpersonen > und Firmen aber nicht strafbar. Also bestenfalls beweisen sie dir das > Gegenteil und du musst klein beigeben ... Lügen an sich ist nicht strafbar. Wenn sich daraus aber, wie in diesem Fall, ein Versicherungsbetrug ergibt, ist es eine Straftat. Wenn man ihm den Versicherungsbetrug nachweisen kann, muss er schon seeeeehr klein beigeben.
Electronic R. schrieb: > Was ich aber nicth wusste, ist dass ich eigentlich gar nicht > nach Ungarn hätte fahren dürfen > (in dem Fall hafte ich uneingeschränkt). Es ist bei Leihwagen üblicher Standard, daß die nicht über Landesgrenzen ausgeführt werden dürfen. Ist das Dein allererster Leihwagen? Daß der Vermieter nicht mitbekommen hat, daß Du in Ungarn warst, ist sehr unwahrscheinlich, daher solltest Du gar nicht erst versuchen, Dich aus der Situation zu schwindeln. Stichwort Lehrgeld. Und das nächste mal solltest Du Dir zumindest stichpunktartig Verträge durchlesen, bevor Du sie unterschreibst, damit Du weißt, was Du da eigentlich unterschrieben hast.
Electronic R. schrieb: > Ich habe nun den Mietvertrag durchstudiert. Das sollte man möglichst VOR dem Unterschreiben tun... Unter Umständen solltest du froh sein, dass es "nur" die Seitenspiegel betroffen hat und der Schaden nicht noch viel höher ist! Das Auto wird mit hoher Wahrscheinlichkeit einen GPS-Empfänger drin haben, der Vermieter wird ihn sich ansehen und dann feststellen wo du warst. Das kann dann durchaus Probleme geben, da er ggf. annehmen wird, dass (was ja auch so war) der Diebstahl im Ausland stattgefunden hat. (wird bei sowas eigentlich die Polizei eingeschaltet? Dann würdest du ja, sofern du sagst wo im Inland das passiert ist, ja eine Falschaussage machen.) Bis zu welchem Schaden musst du selbst zahlen und wie groß ist etwa der Schaden?
Electronic R. schrieb: > Was ich aber > nicth wusste, ist dass ich eigentlich gar nicht nach Ungarn hätte fahren > dürfen (in dem Fall hafte ich uneingeschränkt). Das Auto ist nicht zufällig von Sixt? Oder machen andere das auch schon? Rufus Τ. Firefly schrieb: > Es ist bei Leihwagen üblicher Standard, daß die nicht über > Landesgrenzen ausgeführt werden dürfen. > > Ist das Dein allererster Leihwagen? Ich kann hier zwar nur von Sixt in Österreich reden, aber: Auslandsfahren sind durchaus möglich (Businesskunden zumindest), je nach Autoklasse aber nicht in alle Länder (sprich Osten).
vn nn schrieb: > Rufus Τ. Firefly schrieb: >> Es ist bei Leihwagen üblicher Standard, daß die nicht über > > Ich kann hier zwar nur von Sixt in Österreich reden, aber: > Auslandsfahren sind durchaus möglich (Businesskunden zumindest), je nach > Autoklasse aber nicht in alle Länder (sprich Osten). Ich kenns auch so (von Hertz, wenn auch vor einigen Jahren), das Auslandsfahrten generell möglich sind, nur nicht in bestimmte Länder. Und das stand damals relativ deutlich auf dem Vertrag oder dem Flyer dazu.
ungeachtet der Auswirkungen des SpiegelDiebstahls interessiert es mich momentan vielmehr, ob der Vermieter das Auto überhaupt orten darf - ohne meine Einwilligung bzw. mich darüber in Kenntnis zu setzen. Es wäre im Grunde ein Eingriff in mein Privatleben. In Deutschland gab es dazu ja einige Urteile, hier z.B.: http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/unzulaessige-gps-ortung-von-mietwagen.html In Österreich dürfte die Gesetzeslage ja ähnlcih sein.
Infolgedessen wär der Vermieter gut beraten, das in den Vertrag reinzuschreiben.
Frank Esselbach schrieb: > Probiere es aus. Lügen ist zwar wenig ehrenhaft, gegenüber > Zivilpersonen > und Firmen aber nicht strafbar. Äh, Lügen ist nicht strafbar, Punkt, egal wem gegenüber. Außer vor Gericht, und dann auch nur als Zeuge oder Sachverständiger. Im Umkehrschluss gilt, dass z.B. auch Polizeibeamte lügen dürfen. Interessanter Fakt am Rande: in den USA ist "lying to a federal agent" ein Verbrechen. So richtig. Mit Knast.
Malignes Melanom schrieb: > Äh, Lügen ist nicht strafbar, Punkt, egal wem gegenüber. Interessant. Hast du das schon mal beim Finanzamt probiert? ;-) Ernst beiseite: Versicherungen haben dazu auch sehr eigene Ansichten, und um die geht es hier letztlich.
Roland L. schrieb: > Lügen an sich ist nicht strafbar. Wenn sich daraus aber, wie in diesem > Fall, ein Versicherungsbetrug ergibt, ist es eine Straftat. Dazu müßte der Versicherungsbetrug aber erstmal nachgewiesen werden. Allein aus der Tatsache, daß der GPS-Tracker einen Abstecher nach Budapest geloggt hat, ergibt sich ja nicht zwingend, daß die Spiegel in Budapest gestohlen wurden (es sei denn natürlich, der/weitere GPS-Tracker befänden sich im Außenspiegel ;) Und sogar dann gehört zu Betrug immer noch Vorsatz. Man müßte ihm also zusätzlich noch nachweisen, daß er wußte daß die Spiegel in Budapest gestohlen wurden. OK, die Tatsache daß er hier gefragt hat, erleichtert die Führung dieses Beweises natürlich erheblich. Aber im Normalfall dürfte genau dieser Nachweis regelmäßig scheitern. Aber um mal halbwegs onTopic zu werden: für genau diese und ähnliche Situationen kann man sich das hier bauen: http://www.phrack.org/issues.html?issue=60&id=13#article XL
Axel Schwenke schrieb: > Und sogar dann gehört zu Betrug immer noch Vorsatz. Was im Begriff "Lüge" bereits enthalten ist. Ich würde auch nicht blind drauf wetten, das jeder Richter deiner Ansicht folgt. Die sind auch nicht blöd. Da könnte ein Anscheinsbeweis bereits für eine effektive Beweislastumkehr ausreichen. Das ist zwar umstritten, aber nicht so selten.
:
Bearbeitet durch User
Axel Schwenke schrieb: > Dazu müßte der Versicherungsbetrug aber erstmal nachgewiesen werden. Es wird nicht durch den Nachweis strafbar. Die Tat ist von Anfang an strafbar, lediglich eine folgende Strafe richtet sich nach der Aufdeckung. > Und sogar dann gehört zu Betrug immer noch Vorsatz. Man müßte ihm also > zusätzlich noch nachweisen, daß er wußte daß die Spiegel in Budapest > gestohlen wurden. Das er das nicht gemerkt hat, dürfte er wohl kaum glaubhaft nachweisen können. Und falls doch, wird er wohl anschließend seinen Führerschein abgeben dürfen. > OK, die Tatsache daß er hier gefragt hat, erleichtert die Führung dieses > Beweises natürlich erheblich. Das erfordert natürlich besondere Hirnakrobatik. > Aber im Normalfall dürfte genau dieser > Nachweis regelmäßig scheitern. S.o. Ansonsten finde ich es interessant, wie hier munter Empfehlungen und Tipps zum Versicherungbetrug gegeben werden. Ich bin zwar kein Jurist, aber das könnte durchaus schon unter Beihilfe zu einer Straftat zu verbuchen sein. Electronic R. schrieb: > ungeachtet der Auswirkungen des SpiegelDiebstahls interessiert es mich > momentan vielmehr, ob der Vermieter das Auto überhaupt orten darf - ohne > meine Einwilligung bzw. mich darüber in Kenntnis zu setzen. Lies den Vertrag, dann weißt du, dass du die Einwilligung gegeben hast. Wenn du nicht mal den Vertrag überfliegen kann, kann der Vermieter nichts dafür, oder soll er jedem Kunden eine zweitägige Schulung geben? Wie hier schon geschrieben wurde; an deiner Stelle wäre ich froh, dass es nur die Spiegel sind. Wäre das ganze Auto (mit letztem Standort in Ungarn) weg, würde es deutlich schlechter für dich aussehen. Also noch mal mit dem blauen Auge davongekommen..
Axel Schwenke schrieb: > http://www.phrack.org/issues.html?issue=60&id=13#article Dass das nicht legal ist und schwerwiegendere Konsequenzen nach sich ziehen kann, dürfte aber klar sein?
Sni Ti schrieb: >> http://www.phrack.org/issues.html?issue=60&id=13#article > > Dass das nicht legal ist und schwerwiegendere Konsequenzen nach sich > ziehen kann, dürfte aber klar sein? "Nein!" "Doch!!" "Ooooch!!1!"
Sni Ti schrieb: > Axel Schwenke schrieb: >> http://www.phrack.org/issues.html?issue=60&id=13#article > > Dass das nicht legal ist und schwerwiegendere Konsequenzen nach sich > ziehen kann, dürfte aber klar sein? Richtig!1!!! Das hat Konsequenzen! Und zwar schwerwiegende!!1!
Wenn große Mietwagenfirmen alle Autos ständig überwachen würden, müssten die aber viel zu tun haben. Ich denke das sie nur bei Diebstahl das Auto probieren zu orten. Sicher bin ich mir da allerdings nicht.
Jörg P. R. schrieb: > Wenn große Mietwagenfirmen alle Autos ständig überwachen würden, müssten > die aber viel zu tun haben. Ich denke das sie nur bei Diebstahl das Auto > probieren zu orten. Sicher bin ich mir da allerdings nicht. Sagen wir mal so: diesen Weg muß man entweder ganz gehen. Oder man kann es gleich ganz bleiben lassen. Um im Fall des Falles (Diebstahl) etwas zu bringen, reicht ein einfacher Datenlogger, bei dem man irgendwann mal nachschaut was er geloggt hat, nicht. Da muß das Gerät schon regelmäßig (ich sag mal: mindestens stündlich) die eigene Position erfassen und irgendwie nach Hause melden. Natürlich schaut sich jetzt keiner (kein Mensch) diese Daten in Echtzeit an. Man wird sie eher fallweise (Kunde meldet "verschwundenes" Fahrzeug) zu Rate ziehen. Bestenfalls wertet ein Computer die Daten heuristisch aus und triggert bspw. einen Alarm, wenn ein Fahrzeug ein verdächtiges Bewegungsprofil zeigt (wobei "verdächtig" hier ein weites Feld ist). Ist die Überquerung einer Staatsgrenze auf einem Feldweg verdächtig? Oder schon das Überschreiten der Grenze an sich? Usw. usf. Man sollte auch nicht vergessen, daß Autoverleiher so etwas vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten werden. Wieviele Fälle von "Versicherungsbetrug" haben sie überhaupt und in wie vielen davon wird das Tracking helfen? Und wie wird sich das auf die Versicherungsprämien auswirken? Tatsächlich scheinen ja eher die Versicherungsunternehmen daran interessiert zu sein als alle anderen. XL
Axel Schwenke schrieb: > Jörg P. R. schrieb: >> Wenn große Mietwagenfirmen alle Autos ständig überwachen würden, müssten >> die aber viel zu tun haben. Ich denke das sie nur bei Diebstahl das Auto >> probieren zu orten. Sicher bin ich mir da allerdings nicht. > > Sagen wir mal so: diesen Weg muß man entweder ganz gehen. Oder man kann > es gleich ganz bleiben lassen. > > Um im Fall des Falles (Diebstahl) etwas zu bringen, reicht ein einfacher > Datenlogger, bei dem man irgendwann mal nachschaut was er geloggt hat, > nicht. Da muß das Gerät schon regelmäßig (ich sag mal: mindestens > stündlich) die eigene Position erfassen und irgendwie nach Hause melden. Hmm, ich denke nicht das die da immer was nach Hause melden müssen. Ich würde das ding so einstellen das es alle 1km bzw. 30min die Position speichert. Ist fix ausgelesen und ich denke das die die Fahrstrecke gleich im CMS verarbeiten können um z.B. die Strecke zu verivizieren. Bei Baumaschienen wird das z.B. gemacht um festzustellen ob am Wochenende gearbeitet wurde und damit der Normalpreis zu zahlen ist. Sicher ist da je nach Maschine ne andere Einstellung nötig (Hebebühne, Gabelstapler oder Fahrzeugmontiertes Gerät). bye uwe
Uwe R. schrieb: > Axel Schwenke schrieb: >> Um im Fall des Falles (Diebstahl) etwas zu bringen, reicht ein einfacher >> Datenlogger, bei dem man irgendwann mal nachschaut was er geloggt hat, >> nicht. Da muß das Gerät schon regelmäßig (ich sag mal: mindestens >> stündlich) die eigene Position erfassen und irgendwie nach Hause melden. > > Hmm, ich denke nicht das die da immer was nach Hause melden müssen. Ich > würde das ding so einstellen das es alle 1km bzw. 30min die Position > speichert. Ist fix ausgelesen Aha. Und wie liest du den Datenlogger eines gestohlenen Fahrzeugs aus? Machst du nen Zettel dran: "Falls Sie dieses Fahrzeug stehlen und später diesen Datenlogger entdecken, schicken Sie ihn bitte mit der Post an ..." ? XL
Axel Schwenke schrieb: > "Nein!" > "Doch!!" > "Ooooch!!1!" "Ich führe mit mir ein Selbstgespräch" "Was, du auch?" "ja, den Zweck verstehe ich aber nicht" "Ooooch" "Ne" "Doch" "Hm, OK" Malignes Melanom schrieb: > Richtig!1!!! > > Das hat Konsequenzen! > > Und zwar schwerwiegende!!1! Da kommen sie wieder aus ihren Löchern gekrochen.. Ich verstehe zwar nicht, was daran falsch sein soll, auf rechtliche Aspekte hinzuweisen, aber selbst wenn die nicht vorhanden wären, wär das ganze Unternehmen ziemlich bescheuert. Jedenfalls wenn sich dann der Autoverleiher wundert, warum er keine GPS-Daten hat.. Uwe R. schrieb: > Hmm, ich denke nicht das die da immer was nach Hause melden müssen. Ich > würde das ding so einstellen das es alle 1km bzw. 30min die Position > speichert. Solange der Dieb die Blackbox später abgibt, mag das funktionieren. Ansonsten werden gerade in dem Bereich andere Wege gegangen. Inzwischen bekommt man schon eine Autoversicherung, bei der man sich eine derartige Blackbox ins Auto packt, die dann nicht nur Standort übermittelt, sondern auch Fahrverhalten (Beschleunigen/ starkes Bremsen/ Nachtfahrten/ etc). Daraus werden dann Herabsetzungen bei der Versicherung möglich.. Wie viele Leute so was nun wollen ist die andere Sache..
Axel Schwenke schrieb: > Uwe R. schrieb: >> Axel Schwenke schrieb: > >>> Um im Fall des Falles (Diebstahl) etwas zu bringen, reicht ein einfacher >>> Datenlogger, bei dem man irgendwann mal nachschaut was er geloggt hat, >>> nicht. Da muß das Gerät schon regelmäßig (ich sag mal: mindestens >>> stündlich) die eigene Position erfassen und irgendwie nach Hause melden. >> >> Hmm, ich denke nicht das die da immer was nach Hause melden müssen. Ich >> würde das ding so einstellen das es alle 1km bzw. 30min die Position >> speichert. Ist fix ausgelesen > > Aha. Und wie liest du den Datenlogger eines gestohlenen Fahrzeugs aus? Achso, "Diebstahl", sorry, hatte ich überlesen ;o)) bye uwe
> Könnte ich beim Vermieter angeben, der Diebstahl hätte sich in Wien ereignet?
Was steht denn auf der Diebstahlsmeldung, die du bei der Polizei gemacht
hast? Wien oder Budapest?
Wie, du hast keine polizeiliche Meldung gemacht?
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.