Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ?


von Jung.Ing (Gast)


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Hallo Zusammen,

schon des öfteren bin ich hier um das Orakel zu befragen, so auch heute.

Ich möchte gerne ein Ing.-Büro Gründen. Und habe noch fundamentale 
Fragen.
Beantwortet die Fragen ehrlich, dass hilft mir am meisten.


1. Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ?
Ingenieurtitel ist vorhanden. (Steht zumindest auf der Bachelorurkunde)
Nur den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen, "Ing.-Büro" 
eintragen, fertig ?


2. Welches Alter ist optimal um ein Ing.-Büro gründen ?
Ich bin 30 Jahre alt.


3. Was ist sinnvoller Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung ?
Regelbesteuerung sehe ich als sinnvoller an. Da man in seinen Rechnungen 
die Umsatzsteuer ausweisen kann. Wirkt m.M. gegenüber Geschäftskunden 
seriöser.


4. Was darf man als Freiberufler (nicht) machen ?
Meine Tätigkeitsvorhaben:
- Computernetzwerke/Telefonanlagen planen
- Computernetzwerkbau/Telefonanlagenbau beaufsichtigen
- Administration/Konfiguration von Computernetzwerken/Telefonanlagen
- Als Freier Mitarbeiter aushelfen
- Mitarbeiter als Systemadministratoren vermieten
- Open-Source Schulungen (evtl. auch MS Produkte)


5. Welcher Stundensatz ist angemessen ?
Ich wollte 60 Euro/Stunde verlangen inkl. Anfahrtskosten.


6. Kennt ihr gute und aktuelle Literatur über Ing. als Freiberufler ?
Die meisten Bücher haben nur kleine Kapitel darüber.


7. Jemand noch allgemeine Tipps für mich ?




Ich danke euch

von Horst (Gast)


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Es gibt bestimmt Beratungsstellen für Leute die sich selbstständig 
machen wollen. Da wird dir vermutlich besser geholfen als hier.
Deine Beschreibung hört sich aber nicht nach Ing. Büro sondern mehr nach 
"ich mach was mit Computern und Netzwerken und Telefonanlagen Klitsche" 
an...
Und deinen Fragen nach zu urteilen solltest du dich sehr genau 
informieren und dir das gut durchrechnen!

von Udo S. (urschmitt)


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Jung.Ing schrieb:
> Ingenieurtitel ist vorhanden. (Steht zumindest auf der Bachelorurkunde)

Du bist Bachelor of Science und nicht Dipl. Ing.
In Fact also ein etwas erweitertes Grundstudium.

Such mal nach Existenzgründungs-Seminare aber pass auf, da gibts 1000 
Scharlatane, die dich abzocken wollen.
Erster Anlaufpunkt für Beratung wäre Bundesagentur für Arbeit, dann ganz 
schnell deine Bank.

von Antimedial (Gast)


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Udo Schmitt schrieb:
> Du bist Bachelor of Science und nicht Dipl. Ing.
> In Fact also ein etwas erweitertes Grundstudium.

Mit einem 3-jährigen Bachelorstudium darf man sich auch Ingenieur 
nennen.

von Fred (Gast)


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Udo Schmitt schrieb:
> Du bist Bachelor of Science und nicht Dipl. Ing.

Er ist aber Ingenieur.

Wolltest du etwas beitragen?

von Marvin (Gast)


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In welcher Gegend planst du das Ganze?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Jung.Ing schrieb:
>
> 1. Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ?
> Ingenieurtitel ist vorhanden. (Steht zumindest auf der Bachelorurkunde)
> Nur den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen, "Ing.-Büro"
> eintragen, fertig ?

Ja, das sollte reichen.
Die Frage ist, ob Du vielleicht auch mal eigene Geräte entwickeln und 
verkaufen willst. Dann benötigst Du noch eine Gewerbeanmeldung.

> 2. Welches Alter ist optimal um ein Ing.-Büro gründen ?
> Ich bin 30 Jahre alt.

Das Alter ist mMn vollkommen nebensächlich. Wichtig ist nur eins: man 
hat sich gründlich vorbereitet und will das auch wirklich.

> 3. Was ist sinnvoller Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung ?
> Regelbesteuerung sehe ich als sinnvoller an. Da man in seinen Rechnungen
> die Umsatzsteuer ausweisen kann. Wirkt m.M. gegenüber Geschäftskunden
> seriöser.

Kleinunternehmerregelung läuft eh nur bis €17500 Brutto-Jahreseinkommen.

Bis dahin kommt es darauf an, ob Du eher Privatkunden oder 
"vorsteuerabzugsberechtigte Personen" Rechnungen stellst. Bei Privaten 
fährst Du mit der KUR besser, ansonsten mit der Regelbesteuerung.

> 4. Was darf man als Freiberufler (nicht) machen ?
> Meine Tätigkeitsvorhaben:
> - Computernetzwerke/Telefonanlagen planen
> - Computernetzwerkbau/Telefonanlagenbau beaufsichtigen
> - Administration/Konfiguration von Computernetzwerken/Telefonanlagen
> - Als Freier Mitarbeiter aushelfen
> - Mitarbeiter als Systemadministratoren vermieten
> - Open-Source Schulungen (evtl. auch MS Produkte)

Dazu kann ich wenig sagen, ich weiss aber, dass die 
Verkabelung/Einrichtung von IT in der Vergangenheit durchaus schon zu 
Ärger mit der HWK geführt hat.

> 5. Welcher Stundensatz ist angemessen ?
> Ich wollte 60 Euro/Stunde verlangen inkl. Anfahrtskosten.

Das ist nicht viel. Nebenberuflich (Student?) mag das aber gehen.

> 6. Kennt ihr gute und aktuelle Literatur über Ing. als Freiberufler ?
> Die meisten Bücher haben nur kleine Kapitel darüber.

Vermutlich, weil es da einfach zu viele Facetten gibt.

> 7. Jemand noch allgemeine Tipps für mich ?

Zähigkeit solltest Du haben - und kaufmännische Kenntnisse. Denk daran: 
ein erfolgreicher Unternehmer ist in erster Linie ein guter Kaufmann, 
erst danach ein guter Ing/Info/Meister etc.!

> Ich danke euch

Büdde :-)

Chris D. (Unternehmer mit Gewerbe und AG)

: Bearbeitet durch Moderator
von Steel (Gast)


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Jung.Ing schrieb:
> 3. Was ist sinnvoller Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung ?
> Regelbesteuerung sehe ich als sinnvoller an. Da man in seinen Rechnungen
> die Umsatzsteuer ausweisen kann.


> 5. Welcher Stundensatz ist angemessen ?
> Ich wollte 60 Euro/Stunde verlangen inkl. Anfahrtskosten.

Du kannst die Steuer dann ausweisen, musst sie aber auch abführen. Das 
heißt, von deinen 60 Euro gehen schonmal 10 Euro Umsatzsteuer ans 
Finanzamt. Wenn du weniger als 17500 im Jahr umsetzen willst ist daher 
die Kleinunternehmerregelung sinnvoller, außer du hast teure 
Anschaffungen für die du die Mwst. wieder haben willst.

Ich hoffe du machst das nebenher bei einem Master-Studium? Ansonsten 
sind 60,- sehr mickrig.

von Jung.Ing (Gast)


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Marvin schrieb:
> In welcher Gegend planst du das Ganze?

Baden-Württemberg

von Kim S. (Gast)


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Die richtige Ansprechstelle die Du suchst, ist die IHK.
Die geben Dir alle Infos die Du benötigst

von Jung.Ing (Gast)


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Steel schrieb:
> Anschaffungen für die du die Mwst. wieder haben willst.
That's the point ;D

> Ich hoffe du machst das nebenher bei einem Master-Studium? Ansonsten
> sind 60,- sehr mickrig.
klar (=

von Bürovorsteher (Gast)


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Als GF und Inhaber einer Ingbüro-GmbH sondere ich mal folgende Meinung 
ab:

Da du deine Fragen nicht selbst beantworten kannst, solltest du die 
Gründung sein lassen, zumal du mit 30 Jahren wahrscheinlich noch zu grün 
dafür bist, um ernstgenommen zu werden.

Trotzdem folgende Antworten:
1. Im wesentlichen: ja
2: wie bereits gesagt: zu grün, aber Versuch macht klug
3. immer Regelbesteuerung, alles andere ist unprofessionell
4. kannst du alles machen, aber evtl. wird es nicht nachgefragt
5. vllt zahlt es dir jemand, einfach ausprobieren
6. Ein Macher braucht keine Literatur
7. Wenn das Startkapital alle ist, aufhören.

von Jung.Ing (Gast)


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Kim Schmidt schrieb:
> Die richtige Ansprechstelle die Du suchst, ist die IHK.
> Die geben Dir alle Infos die Du benötigst

Da bist du schlecht informiert, Freiberufler haben nichts mit der IHK zu 
tun und das ist gut so.

von Klaus Kaiser (Gast)


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Beim VDE gibts eine schöne Checkliste:

http://www.vde.com/de/Karriere/Beruf-und-Arbeitsmarkt/Seiten/Existenzgruendung.aspx

Da wird auch auf Freiberuflichkeit und Ingenieurbüros eingegangen.

von Kim S. (Gast)


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Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ?
war die Eingangsfrage, dazu sollte ihm die IHK helfen können..
Detailfragen zum Freiberuf, dort wird er dann von der IHK zu verwiesen

von Mark B. (markbrandis)


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Chris D. schrieb:
> Chris D. (Unternehmer mit Gewerbe und AG)

Huch, eine Aktiengesellschaft? :-)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Mark Brandis schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Chris D. (Unternehmer mit Gewerbe und AG)
>
> Huch, eine Aktiengesellschaft? :-)

Haha, nein Danke - bin doch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ;-)

Für alle anderen: AG = Arbeitgeber

von Jung.Ing (Gast)


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Kim Schmidt schrieb:
> Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ?
> war die Eingangsfrage, dazu sollte ihm die IHK helfen können..
> Detailfragen zum Freiberuf, dort wird er dann von der IHK zu verwiesen

Für rein freiberuflich Tätige besteht eine IHK-Zugehörigkeit nur dann, 
wenn eine GmbH oder eine AG gegründet wird.

Mein vorhaben ist rein freiberuflich.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Jung.Ing schrieb:
> Kim Schmidt schrieb:
>> Die richtige Ansprechstelle die Du suchst, ist die IHK.
>> Die geben Dir alle Infos die Du benötigst
>
> Da bist du schlecht informiert, Freiberufler haben nichts mit der IHK zu
> tun und das ist gut so.

da bist du teilweise schlecht informiert.

Selbstverständlich berät die IHK auch gerne und kompetent zukünftige 
Freiberufler.

Du kannst zum Beispiel deinen Business-Plan besprechen, kannst dich 
beraten
lassen, welche deiner Tätigkeiten erlaubnispflichtig sind und auch, wie 
du an
Kunden kommen willst, kannst du mit deinem Gründungsberater besprechen.

Mit der Gründung von Großkonzernen und exotischen Nischenmärkten mag man
sich dort nicht so gut auskennen, aber bei plain Vanilla Business lohnt 
sich ein
Gespräch allemal!

Du kannst übrigens bei der IHK auch Adressen für die Geschäftsanbahnung 
kaufen,
auch als Nichtmitglied.

Außerdem kann es sich lohnen, klären zu lassen, welche deiner 
Tätigkeiten überhaupt
freiberuflich sind. Wenn Du erst Jahre später bemerkst, dass es da eine 
Fehleinschätzung gab, ist das ärgerlich oder bei knapper Ertragslage 
sogar existenzgefährdend.

Ach und noch eins: Pass auf, dass du nicht in die Vorauszahlungsfalle 
tappst.

vlg

 Timm

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Jung.Ing schrieb:
> Kim Schmidt schrieb:
>> Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ?
>> war die Eingangsfrage, dazu sollte ihm die IHK helfen können..
>> Detailfragen zum Freiberuf, dort wird er dann von der IHK zu verwiesen
>
> Für rein freiberuflich Tätige besteht eine IHK-Zugehörigkeit nur dann,
> wenn eine GmbH oder eine AG gegründet wird.
>
> Mein vorhaben ist rein freiberuflich.

Trotzdem kannst Du auch als Nichtmitglied dort fragen und auch 
Vorgründungsseminare besuchen.

Zumindest sollten sie Dir entsprechende Adressen und Anlaufstellen für 
Deine speziellen Anforderungen geben können.

Edit: Timm war schneller :-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Jung.Ing schrieb:
> Kim Schmidt schrieb:
>> Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ?
>> war die Eingangsfrage, dazu sollte ihm die IHK helfen können..
>> Detailfragen zum Freiberuf, dort wird er dann von der IHK zu verwiesen
>
> Für rein freiberuflich Tätige besteht eine IHK-Zugehörigkeit nur dann,
> wenn eine GmbH oder eine AG gegründet wird.

für freiberuflich tätige besteht nie eine IHK Mitgliedschaft. Eine GmbH 
oder AG ist nie freiberuflich. Deswegen besteht immer eine IHK 
Mitgliedschaft.

Auch hauptberuflich selbstständige Einzelunternehmer können 
selbstverständlich eine Pflicht zu Mitgliedschaft haben!

> Mein vorhaben ist rein freiberuflich.

Da habe ich Zweifel:

- Mitarbeiter als Systemadministratoren vermieten

könnte sehr wohl eine gewerbliche Tätigkeit sein!

vlg

Timm

von Jung.Ing (Gast)


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Timm Reinisch schrieb:
> da bist du teilweise schlecht informiert.

Da muss ich wohl zugeben, du hast mir die Augen geöffnet.
Ich werde drüber nachdenken. Aber das Kammerzeug, halte ich persönlich, 
für nicht sonderlich kompetent.


Chris D. schrieb:
> Trotzdem kannst Du auch als Nichtmitglied dort fragen und auch
> Vorgründungsseminare besuchen.
Sind die Seminare kostenlos ?

von Horst (Gast)


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Als erstes würde ich mir mal einen dicken Firmenwagen gönnen, das macht 
Eindruck bei den potentiellen Kunden.

von Jung.Ing (Gast)


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Timm Reinisch schrieb:
> Da habe ich Zweifel:
>
> - Mitarbeiter als Systemadministratoren vermieten
>
> könnte sehr wohl eine gewerbliche Tätigkeit sein!

Ich denke hier kommt es auf das Aufgabengebiet an.

dazu schrieb Chris D.

Chris D. schrieb:
> Dazu kann ich wenig sagen, ich weiss aber, dass die
> Verkabelung/Einrichtung von IT in der Vergangenheit durchaus schon zu
> Ärger mit der HWK geführt hat.

Dann wird ausdrücklich darauf hingewiesen das für 
Verkabelung/Einrichtung von Hardware eine externe Firma geholt wird.

Mal ehrlich wer sollte das nachprüfen ?

von Jung.Ing (Gast)


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Horst schrieb:
> Als erstes würde ich mir mal einen dicken Firmenwagen gönnen, das macht
> Eindruck bei den potentiellen Kunden.

Hab schon roten 3er BMW Baujahr 1990

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Jung.Ing schrieb:
> Timm Reinisch schrieb:
>> da bist du teilweise schlecht informiert.
>
> Da muss ich wohl zugeben, du hast mir die Augen geöffnet.
> Ich werde drüber nachdenken. Aber das Kammerzeug, halte ich persönlich,
> für nicht sonderlich kompetent.


Kann ich verstehen! Ich arbeite seit vielen vielen Jahren für IHKen und 
bin auch selbst mit zwei Firmen Mitglied. Ja, es hat alles dort so 
seinen eigenen Stil und ist fast finanzamtartig verbürokratisiert.

Aber meine Erfahrung ist dennoch, dass die bei normalen Geschäften sehr 
bemüht sind und einfach über sehr sehr viel Erfahrung mit sehr vielen 
Betrieben und sehr gute Kenntnis der einschlägigen Vorschriften 
verfügen.

vlg
 Timm

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Jung.Ing schrieb:

>
> Mal ehrlich wer sollte das nachprüfen ?

eieiei! Ganz ehrlich: Ich würde es mir gut überlegen, so zu denken!

Die Stichwörter heißen Kontrollmitteilung, Betriebsprüfung, 
Steuerfahndung.

Ist wie russisches Roulett mit einer 50 000-Patronen Trommel und einer 
Patrone.
(Unwahrscheinlich aber dafür im Schadensfall heftig)

Vlg
 Timm

von Horst (Gast)


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Jung.Ing schrieb:
> Horst schrieb:
>> Als erstes würde ich mir mal einen dicken Firmenwagen gönnen, das macht
>> Eindruck bei den potentiellen Kunden.
>
> Hab schon roten 3er BMW Baujahr 1990

Oh, mit so einer alten Gurke wirds schwierig.

von Alli hanz (Gast)


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Horst schrieb:
> Oh, mit so einer alten Gurke wirds schwierig.

Mein Daddy hat ein neuen VW Kombi Passat in Dunkelblau :D damit gehts

von MaWin (Gast)


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Antimedial schrieb:
> Mit einem 3-jährigen Bachelorstudium darf man sich auch Ingenieur
> nennen.

Nö.
240 ECTS, also ein 4-jähriges ist nötig.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Jung.Ing schrieb:
> Ich werde drüber nachdenken. Aber das Kammerzeug, halte ich persönlich,
> für nicht sonderlich kompetent.

Inwiefern hast Du denn - persönlich - die Kompetenz des "Kammerzeugs" 
getestet, dass Du das beurteilen kannst?

> Chris D. schrieb:
>> Trotzdem kannst Du auch als Nichtmitglied dort fragen und auch
>> Vorgründungsseminare besuchen.
> Sind die Seminare kostenlos ?

Üblicherweise: "Ja"

Jung.Ing schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Dazu kann ich wenig sagen, ich weiss aber, dass die
>> Verkabelung/Einrichtung von IT in der Vergangenheit durchaus schon zu
>> Ärger mit der HWK geführt hat.
>
> Dann wird ausdrücklich darauf hingewiesen das für
> Verkabelung/Einrichtung von Hardware eine externe Firma geholt wird.
>
> Mal ehrlich wer sollte das nachprüfen ?

Du willst nicht ernsthaft auf einer solch schwammigen Grundlage 
("Vielleicht erwischt man mich nicht") ein ganzes Unternehmen aufziehen, 
oder?

Du musst ja irgendwie im Markt in Erscheinung treten und da werden die 
Konkurrenzunternehmen schon genau gucken, wer ihnen da die Aufträge 
abgraben möchte.

Klär das auf jeden Fall vorher ab und zwar so, dass Du etwas 
Schriftliches in der Hand hast.

Edit: Timm war schon wieder schneller <:-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Alli hanz (Gast)


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Timm Reinisch schrieb:
> Ist wie russisches Roulett mit einer 50 000-Patronen Trommel und einer
> Patrone.
> (Unwahrscheinlich aber dafür im Schadensfall heftig)

Bis das soweit ist, wäre es sinnvoll zur GmbH zu mutieren und IHK 
Beiträge und Gewerbesteuer zu zahlen.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Die aus meiner Sicht wichtigsten Kriterien sind:

- ein gesunder Menschenverstand
- absolute Offenheit und Ehrlichkeit sich selbst gegenüber
- seine Grenzen kennen
- realistischer Blick auf Markt und Kunden
- visionäres Denken
- unkompliziertes Handeln
- die Bereitschaft sich mit artfremden Sachverhalten auseinander zu 
setzen
- nicht fantasieren und große Pläne schmieden sondern anpacken und die 
Aufgaben lösen

Buchhaltung, Marketing, Grundlagen des Steuerechtes, Überblick über die 
notwendige Gesetzeslage, Personal- und Führungserfahrung sind einfach 
Grundvoraussetzungen die jeder Selbstständige sowieso haben sollte, 
darüber brauchen wir eigentlich nicht zu reden.

von Jung.Ing (Gast)


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Heiner schrieb im Beitrag #3474526:
> Ich würde da lieber für 35.000 p.a. bei Perschau oder Frunel buckeln
> gehen.

Muss ich zum Glück nicht, habe sehr glückliche Lebensumstände.

von Sven S. (schwerminator)


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MaWin schrieb:
> Antimedial schrieb:
>> Mit einem 3-jährigen Bachelorstudium darf man sich auch Ingenieur
>> nennen.
>
> Nö.
> 240 ECTS, also ein 4-jähriges ist nötig.

Nö.

z.B. NRW: 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2720070525140950967

von Jung.Ing (Gast)


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Chris D. schrieb:
>> Ich werde drüber nachdenken. Aber das Kammerzeug, halte ich persönlich,
>> für nicht sonderlich kompetent.
>
> Inwiefern hast Du denn - persönlich - die Kompetenz des "Kammerzeugs"
> getestet, dass Du das beurteilen kannst?

Natürlich gar nicht. Ich hab aber ca. 30 Bücher über Existenzgründung 
gelesen und kann mir einfach nicht vorstellen das ich dort mehr erfahre.

Chris D. schrieb:
>> Sind die Seminare kostenlos ?
>
> Üblicherweise: "Ja"
Bei mir Kostennote 75€ und absolute Basics.

> Du musst ja irgendwie im Markt in Erscheinung treten und da werden die
> Konkurrenzunternehmen schon genau gucken, wer ihnen da die Aufträge
> abgraben möchte.
Connections und Google

> Klär das auf jeden Fall vorher ab und zwar so, dass Du etwas
> Schriftliches in der Hand hast.
Ich werde mir ein paar Gerichtsurteile suchen, um mich abzusichern.

von Antimedial (Gast)


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MaWin schrieb:
> Nö.
> 240 ECTS, also ein 4-jähriges ist nötig.

Nö, drei Jahre Regelstudienzeit, zumindest in Bayern und BaWü.

von Besserwisser (Gast)


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MaWin schrieb:
> Antimedial schrieb:
>> Mit einem 3-jährigen Bachelorstudium darf man sich auch Ingenieur
>> nennen.
>
> Nö.
> 240 ECTS, also ein 4-jähriges ist nötig.

(1) Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ allein oder in 
einer Wortverbindung darf führen,

1. wer

a) ein mindestens dreijähriges Studium einer technischen oder 
naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen 
wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule 
oder

b) ein mindestens dreijähriges Studium an einer deutschen öffentlichen 
oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten 
deutschen privaten Ingenieurschule oder

c) einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten 
Bergschule

mit Erfolg abgeschlossen hat oder

[aus: Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und 
„Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz - IngG) Zum Ausgangs- oder Titeldokument
Fundstelle: BayRS V, S. 6
Stand:   letzte berücksichtigte Änderung: Art. 4 geänd. und Art. 8b 
aufgeh. (§ 2 Abs. 18 G v. 8.4.2013, 174) ]

von yannik (Gast)


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Ingenieurgesetz-BW (IngG-BW)
Vom 30. März 1971
Zum 06.01.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

"Die Berufsbezeichnung »Ingenieur oder Ingenieurin« allein oder in einer 
Wortverbindung darf führen,

1.
wer

a)
das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung 
an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen 
Fachhochschule oder an einer deutschen Berufsakademie, deren Abschlüsse 
den Abschlüssen an einer staatlichen Fachhochschule gleichstehen, oder

b)
das Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des 
Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten 
Ingenieurschule oder

c)
einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten 
Bergschule

mit Erfolg abgeschlossen hat, oder

2.
wem durch die zuständige Behörde das Recht verliehen worden ist, die 
Bezeichnung »Ingenieur (grad.) oder Ingenieurin (grad.)« zu führen."

Ja, sogar ein Dilpom-Ing.(FH), Diplom-Physiker etc. darf sich als Ing. 
bezeichen und ein B.Sc. Absolvent eines ingenieurwissenschaftlichen 
Studiengangs an einer wissenschaftlichen Hochschule und FH natürlich 
auch.

von Klaus P. (Gast)


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Timm Reinisch schrieb:
>
> Selbstverständlich berät die IHK auch gerne und kompetent zukünftige
> Freiberufler.

Falls du in NRW wohnst, auch jedes andere STARTERCENTER (die gibt es in 
Technologiezentren, bei den Handwerkskammern oder bei den 
Wirtschaftsförderern der Kommunen und Kreise).

>
> Du kannst zum Beispiel deinen Business-Plan besprechen, kannst dich
> beraten
> lassen, welche deiner Tätigkeiten erlaubnispflichtig sind und auch, wie
> du an
> Kunden kommen willst, kannst du mit deinem Gründungsberater besprechen.
>
> Mit der Gründung von Großkonzernen und exotischen Nischenmärkten mag man
> sich dort nicht so gut auskennen, aber bei plain Vanilla Business lohnt
> sich ein
> Gespräch allemal!

Bei der Beratung zu Business Plänen gibt es große Unterschiede. Die 
Kenntnisse zu erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, Abgrenzung zu 
gewerblichen Tätigkeiten etc. sind aber in der Regel sehr gut.  Auch die 
Kenntnisse über Sozialversicherungen etc.

>
> Du kannst übrigens bei der IHK auch Adressen für die Geschäftsanbahnung
> kaufen,
> auch als Nichtmitglied.

Nicht mehr bei allen IHKs.

von Klaus P. (Gast)


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Jung.Ing schrieb:

>
> Chris D. schrieb:
>> Trotzdem kannst Du auch als Nichtmitglied dort fragen und auch
>> Vorgründungsseminare besuchen.
> Sind die Seminare kostenlos ?

Unterschiedlich je nach IHK. Die Suche auf deren Website ist aber 
bestimmt schneller als die Frage hier im Forum.

von anon (Gast)


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Die 60€ Stundenlohn sind wirklich sehr gering, als Selbständiger.
Normal sind hier so 100€/h,glaub mal nicht das du jede Stunde die du 
arbeitest abrechnen kannst.
Genauso wirst du Wochen haben in denen du nicht völlig ausgebucht bist.
Du zahlst private Krankenkasse...,Private Altersvorsorge, wenn du mal 
krank wirst bekommst du keinen Pfennig... Unternehmenssteuern..., 
Betriebskosten

von Jung.Ing (Gast)


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anon schrieb:
> Du zahlst private Krankenkasse

Bis 385€ Verdienst kann man in der Familienversicherung bleiben.
Verdienst wird es erst mal 2 Jahre bestimmt nicht geben.
Sonst müsste ich ja mehr Umsatzsteuer zahlen als ich bekomme.


anon schrieb:
> Private Altersvorsorge

Das würde ich niemals machen. Dafür ist mir mein Geld zu schade.


anon schrieb:
> Normal sind hier so 100€/h

Kann schon sein ich hab aber schon viele Ing.-Büros gefunden die um die 
40€ verlangen. Ich kann ja mal mit 100€ anfangen und geh stück für stück 
runter wenn ich keine Aufträge bekomme.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Besserwisser schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Antimedial schrieb:
>>> Mit einem 3-jährigen Bachelorstudium darf man sich auch Ingenieur
>>> nennen.
>>
>> Nö.
>> 240 ECTS, also ein 4-jähriges ist nötig.
>
> (1) Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ allein oder in
> einer Wortverbindung darf führen,
>
> 1. wer
>
> a) ein mindestens dreijähriges Studium einer technischen oder
> naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen
> wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule
> oder

ich bin Dipl. Chem. heisst das, ich darf mich „Ingenieur” nennen? Das
wäre ja nahezu ingeniös!

vlg
 Timm

von Jung.Ing (Gast)


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Timm Reinisch schrieb:
> ich bin Dipl. Chem. heisst das, ich darf mich „Ingenieur” nennen? Das
> wäre ja nahezu ingeniös!

Ist Bundesland abhängig. Zudem bekommst du ja den Titel ja mit dem Extra 
Wisch von der Hochschule. Steht zumindest bei nur drauf.
Kann die ja neh Kopie von schicken.

von Der Aufklärer (Gast)


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Zur Aufklärung:

B.Sc, M.Sc, Dr.-Ing. sind akademische GRADE, keine Titel.

von yannik (Gast)


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"Autor: Der Aufklärer (Gast)
Datum: 06.01.2014 22:56
Bewertung
0  ▲ lesenswert
▼ nicht lesenswert
Zur Aufklärung:

B.Sc, M.Sc, Dr.-Ing. sind akademische GRADE, keine Titel."

Das ist so Falsch!
In der BRD sind es keine Titel in der Schweiz hingegen schon!

Zum Bsp. verleiht die ETHZ nach "Art. 2 Akademischer Titel" des 
Rgelement

"für einen erfolgreich absolvierten Master-Studiengang
Elektrotechnik und Informationstechnologie (Studiengang) den 
akademischen Titel:  Master of Science ETH in Elektrotechnik und 
Informationstechnologie
(Abgekürzter Titel: MSc ETH ETIT)."

und nach der Doktoratsverordnung der selben Faultät "Art. 3 Doktortitel"
"verleiht [die ETHZ] den Doktortitel «Doktor der Wissenschaften (Dr. sc. 
ETH Zürich)» oder «Doktorin
der Wissenschaften (Dr. sc. ETH Zürich)» "
etc. pp.

Aber was wissen schon die vermeindlichen Aufklärer hier auf 
mikrocontroller.net!

von Selbständiger Ingenieur (Gast)


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Verlangen kannst Du, was Du bekommst und ein Ingenieurbüro kann jeder 
gründen, der einen Ingenieur beschäftigt, also auch ein 
nicht-Akademiker. Du musst aber nicht zwingend ein Ingenieurbüro 
gründen, also eine GmbH oder eine andere Rechtsform, sondern kannst als 
Freiberufler arbeiten, wenn Du selber den Titel hast.

Eine andere Frage ist, ob die Dienstleistungen auch abgenommen werden, 
wenn Du wenig Erfahrung hast und ob diese nicht in eine 
Scheinselbständigkeit münden, weil Du nur Aushilfsjobs machst, die 
keiner Selbständigen Tätigkeit entsprechen. Der Titel als solcher ist da 
kein Befreiungstatbestand, auch nicht in Sachen RV.

Mach Dich mal in Freiberuflerforen schlau, ob und wie sich das überhaupt 
für Dich lohnt.

Selbst erfahrene Ingenieure sind im Bereich der echten Selbständigkeit 
ja nicht 100% ausgelastet, sondern bestenfalls zu 60% bis 80%. Der Rest 
ist Blindleistung. Ob da die 60,- reichen, sei mal dahingestellt.

Die einzig gut gebuchten Ingenieure sind die beratenden Ingenieure und 
die Freelancer, als Consultants arbeiten. Da kannst Du mal mit 80% bis 
120% Auslastung rechnen, wenn Du was drauf hast. Ich habe z.B. im 
letzten Jahr fast 2000h abgerechnet und dies zu deutlich mehr, als 60,- 
die Stunde.

Das aber funktioniert nur mit TOP-Knowhow nach wenigstens 10 Jahren 
Berufserfahrung. Sonst kriegt man solche Projekte nämlich nicht.

von Mark B. (markbrandis)


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> Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ?

Indem man erstmal ein paar Jahre als Angestellter tätig ist. Dabei 
sammelt man Berufserfahrung und kann geschäftliche Kontakte knüpfen, aus 
denen später Kunden werden können.

So ganz ohne Kunden, zumindest potenzielle, würde ich persönlich lieber 
nicht in die Selbständigkeit starten. Es sei denn vielleicht man hat die 
Mega-Super-Idee für ein Gerät, eine Software oder eine Dienstleistung, 
was zuvor noch keiner angeboten hat. Aber das kann man wohl getrost als 
die Ausnahme von der Regel ansehen.

: Bearbeitet durch User
von Jürgen G. (Firma: Elektronikentwickler Aachen) (fjgensicke)


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4. Was darf man als Freiberufler (nicht) machen ?
Meine Tätigkeitsvorhaben:

a Computernetzwerke/Telefonanlagen planen
b Computernetzwerkbau/Telefonanlagenbau beaufsichtigen
c Administration/Konfiguration von Computernetzwerken/Telefonanlagen
d Als Freier Mitarbeiter aushelfen
e Mitarbeiter als Systemadministratoren vermieten
f Open-Source Schulungen (evtl. auch MS Produkte)

Gewerblich:
b, c, e, f

Freiberuflich:
a (evtl) und d

Einziger unterschied ist: Gewerbesteuer ja oder nein
Da gibts auch eine Schwelle für (gewerbliche) Einzelunternehmer.

von Ingenieur (Gast)


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>Gewerblich:
>b, c, e, f

f ist definitiv nicht gewerblich und auch die anderen nicht zwangsweise

Solange man selber Ingenieur ist, kann man als Freiberufler starten. Da 
wird auch unterwegs nicht viel geprüft und sogar eigentlich gewerbliche 
Tätigkeiten können noch reingemauschelt werden. In D ist das relativ 
locker. In der Schweiz wird theoretisch jedes Projekt geprüft und neu 
bewertet, ob es eine Selbständige Tätigkeit ist und auch da ist die 
Praxis lockerer, weil die Selbständigen dort ohnehin Soziales einzahlen.

In D passiert nur was, wenn es zu einem Rechtsfall kommt und was 
auffliegt oder man im Vorfeld so dumm ist, die RV eine Feststellung 
machen zu lassen. Die fällt oft zu Ungunsten aus und man muss es wieder 
wegklagen, was meist klappt aber sehr nervig wird.

Wenn mal was passiert, wird es in der Regel so sein, dass man für 3 
Jahre die RV nachzahlen muss, wenn sich herausstellt, dass man ein -> 
"rentenversicherungspflichtiger Selbständiger" war. Dies ist aber auch 
dann noch lange keine Scheinselbständigkeit und zieht weder 
Strafzahlungen noch Strafverfahren nach sich. Man muss nur etwas Geld 
abdrücken, von dem man später mal etwas Rente wiederbekommt. Wie es für 
den Projektgeber aussieht, ist eine andere Sache. Gfs muss auch der 
zahlen. Tritt der Fall der angenommenen abhängigen Beschäftigung ein, 
verliert man für diese Teätigkeiten den Unternehmerstatus, d.h. es gibt 
ein Fahrtostenproblem, ein Umsatzsteuerproblem und es gibt gfs 
Neuberechnung samt Steuerprüfung mit weiteren Ärgernissen.

Wenn man KEIN Ingenieur ist, sieht es schlecht aus, eine freiberufliche 
Tätigkeit nachzuweisen, da man dann ->"ingenieurähnlich gearbeitet" 
haben muss, was ein Anfänger garnicht und auch ein Erfahrener in der 
Regel nicht nachweisen kann. Dieses Problem haben in der Regel genau 
solche IT-Fritzen und Kommunikationsalangenüberwacher, die ohne Studium 
da reingerutscht sind.

von Zocker_18 (Gast)


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>> Re: Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ?

Beispiele hast du doch täglich vor Augen.

Frunel, Perschau, Europa-Engineering, ..... die Liste ist sehr lang.

Aber mal im Ernst : Camping-Tisch von IKEA, Stuhl vom Sperrmüll, 
Kugelschreiber und Block als Werbegeschenk, Telefonanschluß fest oder 
mobil,
und die Firma " Traumtanz GmbH & Co. KG " ist fertig.

Ach ja, brauchst auch noch ein paar Naivlinge die für dich fürn Abbel 
und ein Ei schuften.

Und schon vernimmst du den Ruf aus Zuffenhausen.

von Marx W. (Gast)


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Fred schrieb:
> Udo Schmitt schrieb:
>> Du bist Bachelor of Science und nicht Dipl. Ing.
>
> Er ist aber Ingenieur.
>
> Wolltest du etwas beitragen?

Um sich in die Ingenieurkammer eintragen zu können, müssen halt 
Vorraussetzungen gg. sein.
1. HS-studium mit min 4 Jahren Studienzeit
Oder
2. HS-studium mit weniger als 4 Jahren Studienzeit, da müssen dann 
berufliche zeiten nachgewiesen werden. Steht in den Verordungen über die 
Ing. Kammer!

von Zocker_18 (Gast)


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> Autor: Marx W. (Gast)
> Datum: 06.02.2014 14:33

Quatsch !

Um ein Ingenieurbüro zu eröffnen brauchst du keinen Abschluß als Ing.
Notfalls kannst du einen Einstellen, laufen ja genug auf der Straße rum.

Um eine Würstchenbude zu eröffnen mußt du ja auch nicht bei der 
Fleischerinnung eingetragen sein.

von m.n. (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> So ganz ohne Kunden, zumindest potenzielle, würde ich persönlich lieber
> nicht in die Selbständigkeit starten.

Ich denke, dieser Punkt ist bislang viel zu wenig beachtet worden. Aber 
davon hängt letztlich Alles ab.

Ob freiberuflich oder gewerblich - das ist doch wurscht. Die GwSt. kann 
mittlerweile mit der EKSt. verrechent werden; einzig der IHK-Beutrag ist 
rausgeschmissenes Geld!

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