Wieso kein WEEE für USB I2C Dongle?

Gast #3488981
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Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich bin nun schon lang am überlegen wie ich ein paar selbstentwickelte 
Schaltungen in Deutschland verkaufen kann. Die größte Hürde stellt dabei 
wohl die WEEE dar. Nun gibt es ja "Ausnahmen" bei Bausätzen wobei man 
dabei auch sehr viel unterschiedliches hört. Direkt erreicht hatte ich 
bei EAR niemanden um nachzufragen.

Mich würde interessiern warum z.b. der Verkäufer dieser USB Dongles kein 
WEEE braucht?

http://www.codemercs.com/shop/index.php?page=product&info=29

Gruß
Michi
(Firma: KHTronik) #3489126
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Hallo Michi,
die brauchen eine Nummer und ich könnte sie ja mal abmahnen 
(Wettbewerbsverstoß). :-)
Wenn Du ernsthaft Produkte vermarkten willst, die auch Gewinn bringen, 
kannst Du die EAR-Aktivitäten an take-e-way abgeben. Ich mache das jetzt 
zum zweiten Mal. Das erste Produkt waren Bausätze für Weichenantriebe, 
das jetzige Produkt ist ein adaptiver Hörverstärker. Der ist mit 460,00 
VK teuer genug, um den offiziellen Weg zu gehen. Meine Regsitriernummer 
ist heute gekommen :-).
take-e-way und deren Zusatzangebote für die Verpackungsverordnung sind 
fair und die machen eine gute Lobbyarbeit bei der EAR.
Grüße, Kurt
Gast #3489129
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Michael Lehr schrieb:
> wenn du die bei Stiftung EAR meldest brauchen die demnächst auch
> WEEE
> ;-)

Im Codemercs Forum wurde nach Inkraftteten (glaube ab 2006) ausgiebig 
über Konsequenzen aus der nationalen Umsetzung des WEEE, die weltfremder 
und idiotischer nicht sein kann, gerade für Kleinmengen diskutiert. 
Insofern glaube ich schon, daß die wissen, was sie tun. Viele haben 
schon 2006 den Schluß gezogen, den Vertrieb Von Kleinmengen 
einzustellen.
Kein Wunder bei 2000E Bürokratie vs. 8 E Entsorgungskosten. Was kann man 
schon anderes erwarten, wenn  von Lobbyisten Geschriebene Gesetze von 
regierenden Sozialpädagogen, Rockbandmanagern und Taxifahrern sowie 
Juristen, die lichtjahreweit von der Lebenspraxis entfernt sind, 
abgenickt werden.
Fazit: die Kleinmenge ist tot. Weil unrentabel durch Bürokratiewahnsinn 
namens ElektroG- die Nekrose des Menschenverstandes.  Elektronik 
definiert sich heute ausschließlich über Tonnage.
Gast #3489138
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Kehrt doch lieber erstmal vor euren eigenen Tür , sonst kommt evtl. mal 
das Finanzamt und macht ganz unkonventionell eine kleine Prüfung eurer 
Buchführung - das bringt bestimmt mehr als eine Abmahnung :-)
#3489190
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ich denke am besten wäre es eine Firma in Österreich zu eröffnen die 
Teile dann dort produzieren, registrieren zu lassen(Pauschalbeträge) und 
dort einen Versandhandel einzurichten, wenn das dann jemand aus 
Deutschland dort bestellt ist er selber der Importeur und müsste sich 
darum kümmern.
#3489242
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Thomas O. schrieb:
> ich denke am besten wäre es eine Firma in Österreich zu eröffnen die
> Teile dann dort produzieren, registrieren zu lassen(Pauschalbeträge) und
> dort einen Versandhandel einzurichten, wenn das dann jemand aus
> Deutschland dort bestellt ist er selber der Importeur und müsste sich
> darum kümmern.

Huch? Ich dachte wenn Du als Firma aus der EU etwas an Endverbraucher in 
anderen EU-Ländern verkaufst, musst Du dafür sorgen daß Du die dortigen 
Entsorgungsvorschriften einhälst. Nur wenn Du von außerhalb der EU was 
in die EU verschickst ist der Empfänger der Importeur.

Aber ich kann mich da auch täuschen.
Gast #3489393
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Rudi schrieb:
> Lutz Michael schrieb:
>> Direkt erreicht hatte ich
>> bei EAR niemanden um nachzufragen.
>
>

Was erhofftst Du Dir von Leuten, deren Syndikat einen finanziellen 
Vorteil hat, wenn sie dich in das Drecksystem eingliedern ? Ist Dir 
wirklich nicht klar, was die sagen werden ? Spar Dir den Anruf. 
Nichterreichbarkeit könnte ein Teil der Methode sein.
Gast #3489672
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Lutz Michael schrieb:
> Mich würde interessiern warum z.b. der Verkäufer dieser USB Dongles kein
> WEEE braucht?

Na ganz einfach: Weil es ohne den Einsatz von Werkzeug nicht in Betrieb 
zu nehmen ist und damit nicht als Gerät, sondern als Bausatz zählt. 
Natürlich nimmt die EAR gerne Registrierungen für Bausätze entgegen, 
rechtlich notwendig sind die jedoch nicht. Es wird auch gerne versucht 
für Eval-Boards eine Registrierung an den Haaren herbei zu ziehen, aber 
auch die gibt das Gesetz nicht her.

Registriert sind wir für unsere JW24F14-WP Sensoren, da die als 
steckerfertige Geräte daher kommen.
Gast #3489919
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Erstmal danke für die zahlreichen Antworten auf meine Frage.

Gleich mal vorweg, ich hatte nicht vor jemanden an den Pranger zu 
stellen oder anzustiften. Mein Anruf bei der EAR galt lediglich der 
Auskunft ob ICH WEEE anmelden muss. Wie gesagt, erfolglos und mir 
vergeht auch ganz ehrlich die Lust daran.

>Na ganz einfach: Weil es ohne den Einsatz von Werkzeug nicht in Betrieb
>zu nehmen ist und damit nicht als Gerät, sondern als Bausatz zählt.
>Natürlich nimmt die EAR gerne Registrierungen für Bausätze entgegen,
>rechtlich notwendig sind die jedoch nicht. Es wird auch gerne versucht
>für Eval-Boards eine Registrierung an den Haaren herbei zu ziehen, aber
>auch die gibt das Gesetz nicht her.

Ok, das klingt nach einer vernünftigen Aussage. Unter Werkzeug wird hier 
vermutlich ein Lötkoblen gesehen, oder? Dann brauch ich bei meinem 
"Bausatz" ja nichts befürchten. Hatte vor alle SMD Teile zu löten und 
der Endkunde muss anschließend eine Hand voll THT Bauteile samt den 
Anschlusskabeln bestücken und verlöten.

Somit bin ich ja ganz klar aus der WEEE Nummer raus, oder?
Gast #3490207
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Lutz Michael schrieb:
> Somit bin ich ja ganz klar aus der WEEE Nummer raus, oder?

Ohne hier ein juristisch bindende Antwort geben zu wollen: Ja, das 
entspricht allen mir bekannten kompetenten Interpretationen des 
ElektroG.

Einfach Stecken, wie es z.B. bei Komponenten für Computer der Fall ist, 
zählt nicht, aber wenn man einen Lötkolben anwerfen muss, dann sollte 
man damit auf der sicheren Seite sein. Was aber nicht heisst, dass 
niemand auf interessante Ideen kommt. Dafür sollte man dann eine gut 
ausgewählte Rechtsschutzversicherung haben und einen kompetenten Anwalt 
kennen
Gast #3497979
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Nach tagelangen Recherchen bin ich noch nicht so ganz schlüssig geworden 
und hab noch eine wichtige Frage.

Was zählt als Gerät? Ist es z.b. das fertige Radio das ich mir ins 
Wohnzimmer stelle oder bringe ich bereits ein anmeldepflichtiges Gerät 
auf den Markt wenn ich nur die DSP Platine fertig aufgebaut verkaufe?

Allein mit der DSP Platine kann man ja nicht viel anfangen, man benötigt 
eine geeignete Audioquelle, muss diese erstmal an die Platine führen, 
man benötigt einen Verstätker, einen Lautsprecher, etc... Gilt diese DSP 
Platine (fertig aufgebaut) auch schon als anmeldepflichtiges Gerät?
Gast #3500103
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Ah ok, sprich sobald ich "steckfertige" Platinen verkaufe die man zu 
einem Gesamtgerät zusammensetzen könnte (wie auch immer der Kunde das 
macht) muss ich es bei WEEE anmelden. Verkaufe ich Platinen bei denen 
mehr als nur stecken gefragt ist (z.b. Auflöten eines µC und die 
Programmierung dessen durch den Kunden) zählt es als Bausatz und muss 
nicht angemeldet werden.

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