Hallo,
mein AG, ein mittelständischer Betrieb, hat eine Firmenrente bei der
Ergo abgeschlossen. Die Beiträge dazu werden mir vom brutto abgezogen.
Bei der Einstellung hat man mir gesagt, daß die Rente auf mich
übertragen wird, wenn ich fünf Jahre eingezahlt habe. Wenn ich vor
dieser Frist aufhöre einzuzahlen, z.B. wenn ich gekündigt werde,
verfällt die Rente ersatzlos.
Ich zahle jetzt knappe drei Jahre ein und habe Zweifel, daß ich die fünf
Jahre voll kriege. Meinem AG geht es nicht gut und ich mache mir auch
Gedanken, dieses oder nächstes Jahr zu wechseln.
Ich möchte die Rente kündigen, weil ich ernsthaft bezweifle, jemals
etwas davon zu haben. Kann man solche Renten üblicherweise kündigen?
Mein AG wird das wahrscheinlich nicht gern sehen, aber damit kann ich
gut leben.
Vielen Dank für alle Antworten!
Und warum jammerst du jetzt, wenn du die Vertragsbedingungen von Anfang
an kanntest?
Ja, man kann auch eine lang laufende Kapitallebensversicherung während
der Laufzeit kündigen. Bzw. das Arbeitsamt wird einen schon dazu
bewegen. Man bekommt da mal die Hälfte der Einzahlung wieder raus, und
sonst eine Feder in die Luft geblasen!
Die Zivilisation ist doch kein Schlaraffenland!
Schau' mal ins Kleingedruckte der Verträge. Normalerweise ist die
Einzahlung von der Auszahlung entkoppelt.
Anders ausgedrückt: Auch wenn Deine Firma pleite geht, so bleiben die
Versicherungsansprüche - welche das auch immer sind - bestehen.
Wie sicher die Versicherung ist kann ich aber nicht sagen.
Ähm. Nach 3 Jahren ist mit Glück grad mal der Versicherungsvertretaer
bezahlt, der den Vertrag eingeheimst hat. Grad bei der Ergo.
Ich mag auch keinem deutschen AG anlasten, daß er ein paar Rubel
"steuerfrei" (ist eh gelogen) dem AN zusteckt. Nur nach < 5 Jahren kommt
da nichts bei raus. Zuerst macht die Versicherung die Hand auf, der Rest
wird angelegt.
Ich hatte jahrelang eine Einzahlung vermögenswirksamer Leistungen. Der
AG hat das auch direkt eingezahlt. Dazu schoss der Staat noch zu.
Entgangen sind mir dabei rund 700,- netto. Heraus bekam ich 267,-! Den
Rest und auch auch das, was der Staat zugezahlt hat, blieb bei der
Münchner Kapital.
Alles Betrügereien!
Robert schrieb:> Bei der Einstellung hat man mir gesagt, daß die Rente auf mich> übertragen wird, wenn ich fünf Jahre eingezahlt habe.
Kommt mir alles sehr spanisch vor. Richtig ist, dass diese
Entgeltumwandlung zunächst ein Vertrag zwischen der Versicherung und
deinem Arbeitgeber ist. Aber wenn du kündigst wird der auf dich oder
deinen neunen AG übertragen.
5 Jahre ist genau die Zeit, über die die Kosten verteilt werden dürfen,
die sich Versicherung und Vertreter in die Tasche stecken. Wenn nach 5
Jahren noch kein Guthaben da sein soll, dann zahlst du entweder wenig
ein oder die Ergo plant schon ihren nächsten Trip nach Budapest.
Ich schließe mich Steel an:
Kling wie eine "Entgeltumwandlung" oder "Pensionskasse" o.ä.
Das ist aber keine Betriebsrente!!!
Deshalb müsstest Du den Vertrag zu einem neuen AG mitnehmen können.
Über den Sinn solcher Anlageformen kann man aber streiten. Verdienen
daran tut auf älle Fälle ergo und dein AG, der sich dadurch
Sozialabgaben spart.
Wenn Deine Beiträge vom Brutto abgezogen werden, dann ist das wohl eine
Entgeltumwandlung. Dann sind sie laut Wiki unverfallbar.
Du könntest Dich mit den Fragen an Deine Krankenkasse oder die
Rentenversicherung wenden. Die können Dir gesicherte Auskunft geben.
Frag lieber jemanden, der sich mit dem BertAVG auskennt und deinen
Vertrag lesen kann.
Alles andere ist sinnlos.
Der einzig richtige Hinweis hier war der auf die Unverfallbarkeit.
Manche Steuerberater, Rechtsanwälte oder MiA in Vertragsabteilungen bei
Lebensversicherern kennen sich aus.
Pelzer
Du meinst wahrscheinlich das komische Konstrukt namens "Betriebsrente".
Die kannst du zu jedem anderen Arbeitgeber mit übernehmen. Ob er die
Zuschüsse zahlt bleibt ihm überlassen, da das eine freiwillige
Komponente ist. Dein Anteil läuft dann weiter, gibt ja eine gesetzliche
Regelung dafür.
Ich habs mal für mich durchgerechnet: Der Break-Even wäre bei >>80
Lebensjahren gewesen, ohne jetzt Inflation und/oder Währungsabwertungen
zu berücksichtigen. Das einzigste was an diesen Verträgen sicher ist
sind die Gebühren die du an die Versicherungen abdrückst.
Einmal vorneweg, ich habe mit einem ähnlichen Konstrukt schlechte
Erfahrungen gemacht.
Grundsätzlich gilt, eine Versicherung die aus einer Entgeltumwandlung
bezahlt wird darf dir keine Gebühren anrechnen. Die hat dein AG zu
bezahlen. Grund ist die Steuerfreiheit. Dazu gibt es einschlägige
Urteile.
Weiter wichtig ist wer der eigentliche Versicherungsnehmer ist. Ich
vermute in deinem Fall ist es der AG und du bist nur der Begünstigte. In
dem Fall hängt es vom Kleingedruckten ab. Ich habe hier schon Verträge
gesehen bei denen sich der AG den Zugriff auf die Versicherungssumme
ohne zeitliche Befristung ausbedungen hat. Ob das rechtlich sauber ist
kann ich nicht sagen. Wo kein Kläger da kein Richter. Lass deinen
Vertrag von einem Rechtsverdreher ansehen.
Robert schrieb:> mein AG, ein mittelständischer Betrieb, hat eine Firmenrente bei der> Ergo abgeschlossen. Die Beiträge dazu werden mir vom brutto abgezogen.> Bei der Einstellung hat man mir gesagt, daß die Rente auf mich> übertragen wird, wenn ich fünf Jahre eingezahlt habe. Wenn ich vor> dieser Frist aufhöre einzuzahlen, z.B. wenn ich gekündigt werde,> verfällt die Rente ersatzlos.
Wenn dir die Beiträge vom Brutto abgezogen werden müssen diese ja
irgedwo sein. Habe auch eine solche Entgeltumwandlung und ja finde diese
extrem intransparent. Wenn ich meinen AG wechsel darf ich den Vertrag
mitnehmen, vorrausgesetzt mei neuer AG will dafür auch weiter seinen
Anteil zahlen.