Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Firmenrente kündbar?


von Robert (Gast)


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Hallo,
mein AG, ein mittelständischer Betrieb, hat eine Firmenrente bei der 
Ergo abgeschlossen. Die Beiträge dazu werden mir vom brutto abgezogen. 
Bei der Einstellung hat man mir gesagt, daß die Rente auf mich 
übertragen wird, wenn ich fünf Jahre eingezahlt habe. Wenn ich vor 
dieser Frist aufhöre einzuzahlen, z.B. wenn ich gekündigt werde, 
verfällt die Rente ersatzlos.

Ich zahle jetzt knappe drei Jahre ein und habe Zweifel, daß ich die fünf 
Jahre voll kriege. Meinem AG geht es nicht gut und ich mache mir auch 
Gedanken, dieses oder nächstes Jahr zu wechseln.

Ich möchte die Rente kündigen, weil ich ernsthaft bezweifle, jemals 
etwas davon zu haben. Kann man solche Renten üblicherweise kündigen? 
Mein AG wird das wahrscheinlich nicht gern sehen, aber damit kann ich 
gut leben.

Vielen Dank für alle Antworten!

von Wilhelm F. (Gast)


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Und warum jammerst du jetzt, wenn du die Vertragsbedingungen von Anfang 
an kanntest?

Ja, man kann auch eine lang laufende Kapitallebensversicherung während 
der Laufzeit kündigen. Bzw. das Arbeitsamt wird einen schon dazu 
bewegen. Man bekommt da mal die Hälfte der Einzahlung wieder raus, und 
sonst eine Feder in die Luft geblasen!

Die Zivilisation ist doch kein Schlaraffenland!

von Robert (Gast)


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Tja, jetzt bin ich eben klüger als damals.

von Amateur (Gast)


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Schau' mal ins Kleingedruckte der Verträge. Normalerweise ist die 
Einzahlung von der Auszahlung entkoppelt.

Anders ausgedrückt: Auch wenn Deine Firma pleite geht, so bleiben die
Versicherungsansprüche  - welche das auch immer sind - bestehen.

Wie sicher die Versicherung ist kann ich aber nicht sagen.

von Helge A. (besupreme)


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Ähm. Nach 3 Jahren ist mit Glück grad mal der Versicherungsvertretaer 
bezahlt, der den Vertrag eingeheimst hat. Grad bei der Ergo.

Ich mag auch keinem deutschen AG anlasten, daß er ein paar Rubel 
"steuerfrei" (ist eh gelogen) dem AN zusteckt. Nur nach < 5 Jahren kommt 
da nichts bei raus. Zuerst macht die Versicherung die Hand auf, der Rest 
wird angelegt.

von Ingenieur (Gast)


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Ich hatte jahrelang eine Einzahlung vermögenswirksamer Leistungen. Der 
AG hat das auch direkt eingezahlt. Dazu schoss der Staat noch zu. 
Entgangen sind mir dabei rund 700,- netto. Heraus bekam ich 267,-! Den 
Rest und auch auch das, was der Staat zugezahlt hat, blieb bei der 
Münchner Kapital.

Alles Betrügereien!

von Christian B. (luckyfu)


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kannst du die nicht zu deinem neuen AG "mitnehmen"?

von Steel (Gast)


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Robert schrieb:
> Bei der Einstellung hat man mir gesagt, daß die Rente auf mich
> übertragen wird, wenn ich fünf Jahre eingezahlt habe.

Kommt mir alles sehr spanisch vor. Richtig ist, dass diese 
Entgeltumwandlung zunächst ein Vertrag zwischen der Versicherung und 
deinem Arbeitgeber ist. Aber wenn du kündigst wird der auf dich oder 
deinen neunen AG übertragen.

5 Jahre ist genau die Zeit, über die die Kosten verteilt werden dürfen, 
die sich Versicherung und Vertreter in die Tasche stecken. Wenn nach 5 
Jahren noch kein Guthaben da sein soll, dann zahlst du entweder wenig 
ein oder die Ergo plant schon ihren nächsten Trip nach Budapest.

von Sepp (Gast)


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Ich schließe mich Steel an:

Kling wie eine "Entgeltumwandlung" oder "Pensionskasse" o.ä.

Das ist aber keine Betriebsrente!!!

Deshalb müsstest Du den Vertrag zu einem neuen AG mitnehmen können.

Über den Sinn solcher Anlageformen kann man aber streiten. Verdienen 
daran tut auf älle Fälle ergo und dein AG, der sich dadurch 
Sozialabgaben spart.

von lüsterklemme (Gast)


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Ich kenne solche Verträge in denen nur die Firma einzahlt. Dort gibt es 
in der Tat diese 5 Jahrs Frist.
Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung#Unverfallbarkeit

und dort unter "Unverfallbarkeit".

von Pete K. (pete77)


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Wenn Deine Beiträge vom Brutto abgezogen werden, dann ist das wohl eine 
Entgeltumwandlung. Dann sind sie laut Wiki unverfallbar.

Du könntest Dich mit den Fragen an Deine Krankenkasse oder die 
Rentenversicherung wenden. Die können Dir gesicherte Auskunft geben.

von Bruno Pelzer (Gast)


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Frag lieber jemanden, der sich mit dem BertAVG auskennt und deinen 
Vertrag lesen kann.
Alles andere ist sinnlos.
Der einzig richtige Hinweis hier war der auf die Unverfallbarkeit.

Manche Steuerberater, Rechtsanwälte oder MiA in Vertragsabteilungen bei 
Lebensversicherern kennen sich aus.

Pelzer

von testtest (Gast)


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Du meinst wahrscheinlich das komische Konstrukt namens "Betriebsrente". 
Die kannst du zu jedem anderen Arbeitgeber mit übernehmen. Ob er die 
Zuschüsse zahlt bleibt ihm überlassen, da das eine freiwillige 
Komponente ist. Dein Anteil läuft dann weiter, gibt ja eine gesetzliche 
Regelung dafür.
Ich habs mal für mich durchgerechnet: Der Break-Even wäre bei >>80 
Lebensjahren gewesen, ohne jetzt Inflation und/oder Währungsabwertungen 
zu berücksichtigen. Das einzigste was an diesen Verträgen sicher ist 
sind die Gebühren die du an die Versicherungen abdrückst.

von auch_was_dazu (Gast)


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Einmal vorneweg, ich habe mit einem ähnlichen Konstrukt schlechte 
Erfahrungen gemacht.

Grundsätzlich gilt, eine Versicherung die aus einer Entgeltumwandlung 
bezahlt wird darf dir keine Gebühren anrechnen. Die hat dein AG zu 
bezahlen. Grund ist die Steuerfreiheit. Dazu gibt es einschlägige 
Urteile.

Weiter wichtig ist wer der eigentliche Versicherungsnehmer ist. Ich 
vermute in deinem Fall ist es der AG und du bist nur der Begünstigte. In 
dem Fall hängt es vom Kleingedruckten ab. Ich habe hier schon Verträge 
gesehen bei denen sich der AG den Zugriff auf die Versicherungssumme 
ohne zeitliche Befristung ausbedungen hat. Ob das rechtlich sauber ist 
kann ich nicht sagen. Wo kein Kläger da kein Richter. Lass deinen 
Vertrag von einem Rechtsverdreher ansehen.

von Interessenbogen (Gast)


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Robert schrieb:
> mein AG, ein mittelständischer Betrieb, hat eine Firmenrente bei der
> Ergo abgeschlossen. Die Beiträge dazu werden mir vom brutto abgezogen.
> Bei der Einstellung hat man mir gesagt, daß die Rente auf mich
> übertragen wird, wenn ich fünf Jahre eingezahlt habe. Wenn ich vor
> dieser Frist aufhöre einzuzahlen, z.B. wenn ich gekündigt werde,
> verfällt die Rente ersatzlos.

Wenn dir die Beiträge vom Brutto abgezogen werden müssen diese ja 
irgedwo sein. Habe auch eine solche Entgeltumwandlung und ja finde diese 
extrem intransparent. Wenn ich meinen AG wechsel darf ich den Vertrag 
mitnehmen, vorrausgesetzt mei neuer AG will dafür auch weiter seinen 
Anteil zahlen.

von Peter (Gast)


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Es gibt vielleicht auch noch die Möglichkeit,
die Versicherung beitragsfrei zu stellen.

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