Hallo, Ersteinmal möchte ich sagen das ich die Forensuche ausführlich genutzt habe aber keine passende Antwort auf meine Frage gefunden habe. In den verschiedenen Threads heißt es um z.B. ein Steuergerät oder Modul in einem Fahrzeug verbauen zu dürfen braucht man eine Typgenehmigung. Leider sind die Kosten dafür zusammen mit einer CE/EMV Prüfung bei ca. 3000 - 5000 €. Mein Frage ist nun ob es eine alternative Möglichkeit gibt um Produkte, die nur einige wenige Male verkauft werden für ein KFZ zuzulassen. Vielen Dank und Grüße Manuel
Je nun, wenn es eine einfachere Möglichkeit gäbe, warum sollte dann jemand den aufwendingen Weg wählen? Die Anforderungen sind eindeutig. Oliver
Manuel H. schrieb: > alternative Möglichkeit gibt um Produkte, > die nur einige wenige Male verkauft werden für ein KFZ zuzulassen. Ja, Einzelzulassung beim TÜV.
die EMV-Prüfungen brauchst du allerdings auch bei einer Einzelgenehmigung. Nur die Kosten für die formale Typgenehmigung kannst du einsparen.
Probleme bekommt man dann allerdings, wenn man keine Bauartgenehmigung hat. Beispie: Anhänger für die Simson Schwalbe. Marke Eigenbau -> Einzelabnahme. Kosten etwa 100 Euro. Statt einer Deichsel eines alten ausgedienten DDR-Anhänger zu nutzen eine eigene zu bauen: Bauartgenehmigung erforderlich! Kosten ->10-1000x mal höher. Denn die Bauartgenehmigung umfasst umfangreiche Prüfungen wie Belastbarkeit. Eine Einzelabnahme kann also auch daran scheitern, dass eine Bauartgenehmigung benötigt wird.
Eine Einzelabnahme scheidet hier aus, weil dann der Kunde ja selber zum TÜV fahren müsste. Außerdem wie Martin schon schreibt braucht man hier ggf. eine Bauartgenehmigung. So wie es scheint gibt es keine andere Lösung. Schade eigentlich denn damit sind Module, die nur ein paar Mal verkauft werden zum Scheitern verurteilt. Denn mit der ganzen Prüfung zahlt man definitiv drauf.
Gib doch an dass dein Gerät nur für z.B. Motorsport verwendet werden darf, und keinesfalls im öffentlichen Strassenverkehr.
Aus einem Projektbericht über einen auf Elektroantrieb umgebauten MX-5 habe ich folgendes in Erinnerung : - bei Fahrzeugen vor einem bestimmten Baujahr (2003 ?) wäre eine bestehendes Messprotokoll für die Emissionen des Motors mit Ansteuerung ausreichend. Vielleicht kann das ja jemand mit ein paar Gesetzes- oder Normauszügen untermauern. Ich will vielleicht auch spaßeshalber noch einen Oldtimer umbauen. mfg
Manuel H. schrieb: > Hallo, > > Ersteinmal möchte ich sagen das ich die Forensuche ausführlich genutzt > habe aber keine passende Antwort auf meine Frage gefunden habe. > > In den verschiedenen Threads heißt es um z.B. ein Steuergerät oder Modul > in einem Fahrzeug verbauen zu dürfen braucht man eine Typgenehmigung. > Leider sind die Kosten dafür zusammen mit einer CE/EMV Prüfung bei ca. > 3000 - 5000 €. > > Mein Frage ist nun ob es eine alternative Möglichkeit gibt um Produkte, > die nur einige wenige Male verkauft werden für ein KFZ zuzulassen. > > Vielen Dank und Grüße > Manuel Meines Wissens gilt das seit letztem oder vorletztem Jahr nur noch für sicherheitsrelevante Teile. Gruss Axel
Das wäre ja interessant. Hast du dazu zufälligerweise eine Quelle wo das steht?
Manuel H. schrieb: > Das wäre ja interessant. Hast du dazu zufälligerweise eine Quelle wo das > steht? Musst Du mal nach der EU Richtlinie 2009/19/EG suchen. Gruss Axel
Also ich habe mal ein bisschen recherchiert: Laut 27/245/EWG Anhang I, Punkt 3.2.9: >Bauteile, die als Nachrüstteile verkauft werden und zum Einbau in >Kraftfahrzeuge bestimmt sind benötigen keine Typgenehmigung, wenn >sie nicht im Zusammenhang mit Funktionen der Störfestigkeit stehen >(Anhang I, 2.1.12). In diesem Fall muss eine Übereinstimmungserklärung >gemäß dem Verfahren der Richtlinien 89/336/EWG oder 1995/5/ >EG abgegeben werden. Diese Erklärung muss beinhalten, dass die EUB >den in den Ziffern 6.5, 6.6, 6.8 und 6.9 in Anhang I dieser Richtlinie >festgesetzten Grenzwerten entspricht. Das heißt wenn keine der Punkte die in 2.1.12 genannt werden beeinflusst werden dürfen die Teile ohne Typgenehmigung eingebaut werden. Weiterhin muss man laut der Richtlinine 2009/19/EG nun keinen technischen Dienst mehr beauftragen, der überprüft ob die geforderten Grenzwerte eingehalten wurden und ob es sich um ein Bauteil handelt welches die Störfestigkeit beeinflusst. Es muss nur sichergestellt werden das diese Grenzwerte eingehalten werden. Zu finden sind diese in der Richtlinine 72/245/EWG in den Punkten 6.5, 6.6, 6.8 und 6.9 in Anhang I. >Funktionen im Zusammenhang mit der Störfestigkeit sind: >a)Funktionen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Kontrolle über das > Fahrzeug: > — durch Beeinträchtigung oder Änderung von: z. B. Motor, Getriebe, > Bremsen, Radaufhängung, aktive Lenkung, > Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen, > — durch Auswirkungen auf die Position des Fahrers z. B. Stellung > des Sitzes oder des Lenkrades, > — durch Auswirkungen auf die Sicht des Fahrers: z. B. Abblendlicht, > Scheibenwischer; >b)Funktionen im Zusammenhang mit dem Schutz des Fahrers, der > Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer: > — z. B. Airbag und Rückhaltesysteme; >c)Funktionen, die bei Störung zur Verwirrung des Fahrers oder anderer > Verkehrsteilnehmer führen: > — optische Störungen: fehlerhafte Funktionsweise, z. B. > Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchten, Umrissleuchten, Rücklichter, > Lichtanlagen für Notfalldienste, Fehlinformation durch Warnanlagen, > Lampen oder Displays im Zusammenhang mit Funktionen > unter a) oder b), die der Fahrer unmittelbar beobachten könnte, > — akustische Störungen: fehlerhafte Funktionsweise z. B. von > Diebstahlsicherung, Hupe; >d)Funktionen im Zusammenhang mit der Funktionalität des Fahrzeug- > Datenbusses: > — durch Blockieren der Datenübertragung über Datenbussysteme > des Fahrzeugs, die zur Übermittlung von Daten benutzt werden, > die zu Sicherstellung der korrekten Funktionsweise anderer > Funktionen im Zusammenhang mit der Störfestigkeit erforderlich > sind; >e)Funktionen, deren Störung sich auf die vorgeschriebenen Daten des > Fahrzeugs auswirken: z. B. Fahrtenschreiber, Kilometerzähler.: Demnach dürfte man doch legal Bauteile einbauen die zum Beispiel nur auf den Komfort CAN greifen. Oder eben Komfort Module wie Spiegelabsenkung oder ähnliches. Eine CE/EMV prüfung braucht man aber meiner Meinung trotzdem. Oder was meint ihr dazu?
Vermutlich schließt: Manuel H. schrieb: > wenn >>sie nicht im Zusammenhang mit Funktionen der Störfestigkeit stehen >>(Anhang I, 2.1.12). das hier Manuel H. schrieb: > Demnach dürfte man doch legal Bauteile einbauen die zum Beispiel nur auf > den Komfort CAN greifen. > Oder eben Komfort Module wie Spiegelabsenkung oder ähnliches. > Eine CE/EMV prüfung braucht man aber meiner Meinung trotzdem. aus. Du musst nebenbei auch suchen, ob es zu den Verwaltungsvorschriften auch Ausführungsverordnungen gibt. Denn diese können oftmals die gut klingenden Vorschriften ganz schnell in eine Katastrophe verwandeln.
Martin Schwaikert schrieb: > Beispie: Anhänger für die Simson Schwalbe. Marke Eigenbau -> > Einzelabnahme. Kosten etwa 100 Euro. OT: Mein Hängerle für die Dnepr: 60 Euro, kompletter Selbstbau außer den Rädern und dem Kugelkopf. Die 60 Eus waren für die TÜV-Abnahme und das Ausstellen der Betriebserlaubnis.
@Martin: Aber meiner Meinung nach beeinträchtig man mit dem Kofort CAN keine der oben genannden sicherheitsrelevanten Funktionen. Wie soll man denn bei diesen ganzen Verordnungen und Richtlinien durchblicken.
Gar nicht, sehe es als Beschäftigungsbeschaffungsmaßnahme. Wenn es nicht zum Entwicklungsingenieur langt - mit diesem Vorschriftenwust können sich beliebig viele Knalltüten bis in alle Ewigkeiten ein dickes Einkommen verschaffen. Je weniger Durchblick, um so weiter lässt sich das Genehmigungsverfahren in die Länge ziehen.
Joachim Drechsel schrieb: > Martin Schwaikert schrieb: >> Beispie: Anhänger für die Simson Schwalbe. Marke Eigenbau -> >> Einzelabnahme. Kosten etwa 100 Euro. > > OT: Mein Hängerle für die Dnepr: 60 Euro, kompletter Selbstbau außer > den Rädern und dem Kugelkopf. Die 60 Eus waren für die TÜV-Abnahme und > das Ausstellen der Betriebserlaubnis. WAAAS? Die haben Dir Deine eigene Deichsel abgenommen? Dann hast Du aber verdammt viel Glück gehabt, denn in Deutschland MUSS eine Deichsel eine Bauartgenehmigung besitzen. Mir hat der TÜV damals gesagt, dass ich mir all den Ärger sparen kann, wenn ich eine alte Dichsel nehme. Man hat mir sogar gesagt, dass jegliche Schweißarbeiten an der Deichsel verboten sind, da sie die Bauartgenehmigung erlöschen lassen. Manuel H. schrieb: > @Martin: > Aber meiner Meinung nach beeinträchtig man mit dem Kofort CAN keine der > oben genannden sicherheitsrelevanten Funktionen. Ìst der Can verbunden? Nein, dann nicht, falls ja, dann wäre es möglich. Kannst Du ausschließen, dass in irgendeinem Fahrzeug, in dem Deine Schaltung eingesetzt werden soll, nicht doch beide Bus-Systeme verbindet? Falls ja, dann hast Du gute Karten, falls nein (und das ist der wahrscheinliche Fall) solltest Du von Fahrzeugelektronik die Finger lassen, solange DU keine Haftpflichtversicherung mit 100 Mio Euro Deckungssumme im Hintergrund hast. > Wie soll man denn bei diesen ganzen Verordnungen und Richtlinien > durchblicken. Was denkst Du, warum Menschen, die hier wirklich durchblicken, so verdammt gut bezahlt werden?
Martin Schwaikert schrieb: > WAAAS? Die haben Dir Deine eigene Deichsel abgenommen? Dann hast Du aber > verdammt viel Glück gehabt, denn in Deutschland MUSS eine Deichsel eine > Bauartgenehmigung besitzen. Mir hat der TÜV damals gesagt, dass ich mir > all den Ärger sparen kann, wenn ich eine alte Dichsel nehme. Man hat mir > sogar gesagt, dass jegliche Schweißarbeiten an der Deichsel verboten > sind, da sie die Bauartgenehmigung erlöschen lassen. Der Typ beim TÜV nennt sich "amtlich anerkannter Sachverständiger". Also darf er wenn er will. Dafür wollte er Nebelschlußleuchten ;) (die sind bei einem Motorradanhänger nicht notwendig, er hat ja eine BE und keine Zulassung - er ließ sich davon überzeugen).
Mit dem CAN-Bus hast du vermutlich recht. Wobei ich aber jetzt keine Schwierigkeiten sehe ist zum Beispiel bei einem Adapter der lediglich ein paar Potis ausliest und einen Stellmotor der Climatronic entsprechend regelt.
Joachim Drechsel schrieb: > Der Typ beim TÜV nennt sich "amtlich anerkannter Sachverständiger". Neee, der hießt dann Tüvler! :) > Also darf er wenn er will. Dafür wollte er Nebelschlußleuchten ;) Ist auch gut. Solange er keine Außenspiegel will ist ja alles noch im Reinen. > er hat ja eine BE und keine Zulassung - er ließ sich davon überzeugen). Wie gesagt, dann hast Du Glück gehabt. Eine Bauartgenehmigung ist schon ein anderer Schuh und geht schnell in die Tausende. Ich will mir dieses Jahr jedenfalls meinen Wohnanhänger für die Renate bauen. Irgendwie werde ich das Teil schon auch durch den TÜV boxen :) Manuel H. schrieb: > Mit dem CAN-Bus hast du vermutlich recht. > Wobei ich aber jetzt keine Schwierigkeiten sehe ist zum Beispiel bei > einem Adapter der lediglich ein paar Potis ausliest und einen Stellmotor > der Climatronic entsprechend regelt. Es geht hier aber nicht darum, wie Du das ganze siehst ;-) Komme bitte nicht mit Menschenverstand. Die Hoffnung danach solltest Du ganz schnell begraben. Sobald das Wort PKW auftaucht, wird es furztrockene, umfangreiche, unddurchschaubare Bürokratie der feinsten Sorte. Es hat schon seinen Grund, warum hier kaum Autozubehör erscheint. Die Hürden zu hoch, die Genehmigungsprozedere zu umfangreich, teuer und langwierig und der zu erwartende Nutzen viel zu gering.
Martin Schwaikert schrieb: > Ich will mir dieses Jahr jedenfalls meinen Wohnanhänger für die Renate > bauen. Irgendwie werde ich das Teil schon auch durch den TÜV boxen :) Für die Simson ??????????
Joachim Drechsel schrieb: >> Wohnanhänger für die Renate > Für die Simson ?????????? Naja, wenn man da das Modell "Diogenes" nimmt: http://www.mainlesson.com/books/horne/statesmen/zpage044.gif Gruss Harald
Joachim Drechsel schrieb: > Martin Schwaikert schrieb: >> Ich will mir dieses Jahr jedenfalls meinen Wohnanhänger für die Renate >> bauen. Irgendwie werde ich das Teil schon auch durch den TÜV boxen :) > > Für die Simson ?????????? Ok, ich nenne es eher Schlafanhänger. Eigentlich nur ein Hänger, der lang genug ist, dass man drauf schlafen kann.
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