Forum: Ausbildung, Studium & Beruf E-Zulassung, KFZ


von Manuel H. (Gast)


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Hallo,

Ersteinmal möchte ich sagen das ich die Forensuche ausführlich genutzt 
habe aber keine passende Antwort auf meine Frage gefunden habe.

In den verschiedenen Threads heißt es um z.B. ein Steuergerät oder Modul 
in einem Fahrzeug verbauen zu dürfen braucht man eine Typgenehmigung. 
Leider sind die Kosten dafür zusammen mit einer CE/EMV Prüfung bei ca. 
3000 - 5000 €.

Mein Frage ist nun ob es eine alternative Möglichkeit gibt um Produkte, 
die nur einige wenige Male verkauft werden für ein KFZ zuzulassen.

Vielen Dank und Grüße
Manuel

von Oliver (Gast)


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Je nun, wenn es eine einfachere Möglichkeit gäbe, warum sollte dann 
jemand den aufwendingen Weg wählen?

Die Anforderungen sind eindeutig.

Oliver

von MaWin (Gast)


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Manuel H. schrieb:
> alternative Möglichkeit gibt um Produkte,
> die nur einige wenige Male verkauft werden für ein KFZ zuzulassen.

Ja, Einzelzulassung beim TÜV.

von Roland L. (Gast)


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die EMV-Prüfungen brauchst du allerdings auch bei einer 
Einzelgenehmigung. Nur die Kosten für die formale Typgenehmigung kannst 
du einsparen.

von Martin S. (sirnails)


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Probleme bekommt man dann allerdings, wenn man keine Bauartgenehmigung 
hat.

Beispie: Anhänger für die Simson Schwalbe. Marke Eigenbau -> 
Einzelabnahme. Kosten etwa 100 Euro.

Statt einer Deichsel eines alten ausgedienten DDR-Anhänger zu nutzen 
eine eigene zu bauen: Bauartgenehmigung erforderlich! Kosten ->10-1000x 
mal höher. Denn die Bauartgenehmigung umfasst umfangreiche Prüfungen wie 
Belastbarkeit.

Eine Einzelabnahme kann also auch daran scheitern, dass eine 
Bauartgenehmigung benötigt wird.

von Manuel H. (Gast)


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Eine Einzelabnahme scheidet hier aus, weil dann der Kunde ja selber zum 
TÜV fahren müsste. Außerdem wie Martin schon schreibt braucht man hier 
ggf. eine Bauartgenehmigung.

So wie es scheint gibt es keine andere Lösung. Schade eigentlich denn 
damit sind Module, die nur ein paar Mal verkauft werden zum Scheitern 
verurteilt. Denn mit der ganzen Prüfung zahlt man definitiv drauf.

von peterguy (Gast)


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Gib doch an dass dein Gerät nur für z.B. Motorsport verwendet werden 
darf, und keinesfalls im öffentlichen Strassenverkehr.

von Maik (Gast)


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Aus einem Projektbericht über einen auf Elektroantrieb umgebauten MX-5 
habe ich folgendes in Erinnerung :

- bei Fahrzeugen vor einem bestimmten Baujahr (2003 ?) wäre eine 
bestehendes Messprotokoll für die Emissionen des Motors mit Ansteuerung 
ausreichend.

Vielleicht kann das ja jemand mit ein paar Gesetzes- oder Normauszügen 
untermauern. Ich will vielleicht auch spaßeshalber noch einen Oldtimer 
umbauen.

mfg

von Axel L. (axel_5)


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Manuel H. schrieb:
> Hallo,
>
> Ersteinmal möchte ich sagen das ich die Forensuche ausführlich genutzt
> habe aber keine passende Antwort auf meine Frage gefunden habe.
>
> In den verschiedenen Threads heißt es um z.B. ein Steuergerät oder Modul
> in einem Fahrzeug verbauen zu dürfen braucht man eine Typgenehmigung.
> Leider sind die Kosten dafür zusammen mit einer CE/EMV Prüfung bei ca.
> 3000 - 5000 €.
>
> Mein Frage ist nun ob es eine alternative Möglichkeit gibt um Produkte,
> die nur einige wenige Male verkauft werden für ein KFZ zuzulassen.
>
> Vielen Dank und Grüße
> Manuel

Meines Wissens gilt das seit letztem oder vorletztem Jahr nur noch für 
sicherheitsrelevante Teile.

Gruss
Axel

von Manuel H. (Gast)


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Das wäre ja interessant. Hast du dazu zufälligerweise eine Quelle wo das 
steht?

von Axel L. (axel_5)


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Manuel H. schrieb:
> Das wäre ja interessant. Hast du dazu zufälligerweise eine Quelle wo das
> steht?

Musst Du mal nach der EU Richtlinie 2009/19/EG suchen.

Gruss
Axel

von Manuel H. (Gast)


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Also ich habe mal ein bisschen recherchiert:

Laut 27/245/EWG Anhang I, Punkt 3.2.9:
>Bauteile, die als Nachrüstteile verkauft werden und zum Einbau in
>Kraftfahrzeuge bestimmt sind benötigen keine Typgenehmigung, wenn
>sie nicht im Zusammenhang mit Funktionen der Störfestigkeit stehen
>(Anhang I, 2.1.12). In diesem Fall muss eine Übereinstimmungserklärung
>gemäß dem Verfahren der Richtlinien 89/336/EWG oder 1995/5/
>EG abgegeben werden. Diese Erklärung muss beinhalten, dass die EUB
>den in den Ziffern 6.5, 6.6, 6.8 und 6.9 in Anhang I dieser Richtlinie
>festgesetzten Grenzwerten entspricht.

Das heißt wenn keine der Punkte die in 2.1.12 genannt werden beeinflusst 
werden dürfen die Teile ohne Typgenehmigung eingebaut werden.

Weiterhin muss man laut der Richtlinine 2009/19/EG nun keinen 
technischen Dienst mehr beauftragen, der überprüft ob die geforderten 
Grenzwerte eingehalten wurden und ob es sich um ein Bauteil handelt 
welches die Störfestigkeit beeinflusst. Es muss nur sichergestellt 
werden das diese Grenzwerte eingehalten werden. Zu finden sind diese in 
der Richtlinine 72/245/EWG in den Punkten 6.5, 6.6, 6.8 und 6.9 in 
Anhang I.

>Funktionen im Zusammenhang mit der Störfestigkeit sind:
>a)Funktionen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Kontrolle über das
>  Fahrzeug:
>  — durch Beeinträchtigung oder Änderung von: z. B. Motor, Getriebe,
>    Bremsen, Radaufhängung, aktive Lenkung,
>    Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen,
>  — durch Auswirkungen auf die Position des Fahrers z. B. Stellung
>    des Sitzes oder des Lenkrades,
>  — durch Auswirkungen auf die Sicht des Fahrers: z. B. Abblendlicht,
>    Scheibenwischer;
>b)Funktionen im Zusammenhang mit dem Schutz des Fahrers, der
>  Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer:
>  — z. B. Airbag und Rückhaltesysteme;
>c)Funktionen, die bei Störung zur Verwirrung des Fahrers oder anderer
>  Verkehrsteilnehmer führen:
>  — optische Störungen: fehlerhafte Funktionsweise, z. B.
>    Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchten, Umrissleuchten, Rücklichter,
>    Lichtanlagen für Notfalldienste, Fehlinformation durch Warnanlagen,
>    Lampen oder Displays im Zusammenhang mit Funktionen
>    unter a) oder b), die der Fahrer unmittelbar beobachten könnte,
>  — akustische Störungen: fehlerhafte Funktionsweise z. B. von
>    Diebstahlsicherung, Hupe;
>d)Funktionen im Zusammenhang mit der Funktionalität des Fahrzeug-
>  Datenbusses:
>  — durch Blockieren der Datenübertragung über Datenbussysteme
>    des Fahrzeugs, die zur Übermittlung von Daten benutzt werden,
>    die zu Sicherstellung der korrekten Funktionsweise anderer
>    Funktionen im Zusammenhang mit der Störfestigkeit erforderlich
>    sind;
>e)Funktionen, deren Störung sich auf die vorgeschriebenen Daten des
>  Fahrzeugs auswirken: z. B. Fahrtenschreiber, Kilometerzähler.:


Demnach dürfte man doch legal Bauteile einbauen die zum Beispiel nur auf 
den Komfort CAN greifen.
Oder eben Komfort Module wie Spiegelabsenkung oder ähnliches.
Eine CE/EMV prüfung braucht man aber meiner Meinung trotzdem.

Oder was meint ihr dazu?

von Martin S. (sirnails)


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Vermutlich schließt:

Manuel H. schrieb:
> wenn
>>sie nicht im Zusammenhang mit Funktionen der Störfestigkeit stehen
>>(Anhang I, 2.1.12).

das hier

Manuel H. schrieb:
> Demnach dürfte man doch legal Bauteile einbauen die zum Beispiel nur auf
> den Komfort CAN greifen.
> Oder eben Komfort Module wie Spiegelabsenkung oder ähnliches.
> Eine CE/EMV prüfung braucht man aber meiner Meinung trotzdem.

aus.

Du musst nebenbei auch suchen, ob es zu den Verwaltungsvorschriften auch 
Ausführungsverordnungen gibt. Denn diese können oftmals die gut 
klingenden Vorschriften ganz schnell in eine Katastrophe verwandeln.

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Beispie: Anhänger für die Simson Schwalbe. Marke Eigenbau ->
> Einzelabnahme. Kosten etwa 100 Euro.

OT: Mein Hängerle für die Dnepr: 60 Euro, kompletter Selbstbau außer
den Rädern und dem Kugelkopf. Die 60 Eus waren für die TÜV-Abnahme und
das Ausstellen der Betriebserlaubnis.

von Manuel H. (Gast)


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@Martin:
Aber meiner Meinung nach beeinträchtig man mit dem Kofort CAN keine der 
oben genannden sicherheitsrelevanten Funktionen.

Wie soll man denn bei diesen ganzen Verordnungen und Richtlinien 
durchblicken.

von Kein Name (Gast)


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Gar nicht, sehe es als Beschäftigungsbeschaffungsmaßnahme.

Wenn es nicht zum Entwicklungsingenieur langt - mit diesem 
Vorschriftenwust können sich beliebig viele Knalltüten bis in alle 
Ewigkeiten ein dickes Einkommen verschaffen. Je weniger Durchblick, um 
so weiter lässt sich das Genehmigungsverfahren in die Länge ziehen.

von Martin S. (sirnails)


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Joachim Drechsel schrieb:
> Martin Schwaikert schrieb:
>> Beispie: Anhänger für die Simson Schwalbe. Marke Eigenbau ->
>> Einzelabnahme. Kosten etwa 100 Euro.
>
> OT: Mein Hängerle für die Dnepr: 60 Euro, kompletter Selbstbau außer
> den Rädern und dem Kugelkopf. Die 60 Eus waren für die TÜV-Abnahme und
> das Ausstellen der Betriebserlaubnis.

WAAAS? Die haben Dir Deine eigene Deichsel abgenommen? Dann hast Du aber 
verdammt viel Glück gehabt, denn in Deutschland MUSS eine Deichsel eine 
Bauartgenehmigung besitzen. Mir hat der TÜV damals gesagt, dass ich mir 
all den Ärger sparen kann, wenn ich eine alte Dichsel nehme. Man hat mir 
sogar gesagt, dass jegliche Schweißarbeiten an der Deichsel verboten 
sind, da sie die Bauartgenehmigung erlöschen lassen.

Manuel H. schrieb:
> @Martin:
> Aber meiner Meinung nach beeinträchtig man mit dem Kofort CAN keine der
> oben genannden sicherheitsrelevanten Funktionen.

Ìst der Can verbunden? Nein, dann nicht, falls ja, dann wäre es möglich. 
Kannst Du ausschließen, dass in irgendeinem Fahrzeug, in dem Deine 
Schaltung eingesetzt werden soll, nicht doch beide Bus-Systeme 
verbindet? Falls ja, dann hast Du gute Karten, falls nein (und das ist 
der wahrscheinliche Fall) solltest Du von Fahrzeugelektronik die Finger 
lassen, solange DU keine Haftpflichtversicherung mit 100 Mio Euro 
Deckungssumme im Hintergrund hast.

> Wie soll man denn bei diesen ganzen Verordnungen und Richtlinien
> durchblicken.

Was denkst Du, warum Menschen, die hier wirklich durchblicken, so 
verdammt gut bezahlt werden?

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Martin Schwaikert schrieb:
> WAAAS? Die haben Dir Deine eigene Deichsel abgenommen? Dann hast Du aber
> verdammt viel Glück gehabt, denn in Deutschland MUSS eine Deichsel eine
> Bauartgenehmigung besitzen. Mir hat der TÜV damals gesagt, dass ich mir
> all den Ärger sparen kann, wenn ich eine alte Dichsel nehme. Man hat mir
> sogar gesagt, dass jegliche Schweißarbeiten an der Deichsel verboten
> sind, da sie die Bauartgenehmigung erlöschen lassen.

Der Typ beim TÜV nennt sich "amtlich anerkannter Sachverständiger".
Also darf er wenn er will. Dafür wollte er Nebelschlußleuchten ;)
(die sind bei einem Motorradanhänger nicht notwendig, er hat ja eine
BE und keine Zulassung - er ließ sich davon überzeugen).

von Manuel H. (Gast)


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Mit dem CAN-Bus hast du vermutlich recht.
Wobei ich aber jetzt keine Schwierigkeiten sehe ist zum Beispiel bei 
einem Adapter der lediglich ein paar Potis ausliest und einen Stellmotor 
der Climatronic entsprechend regelt.

von Martin S. (sirnails)


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Joachim Drechsel schrieb:
> Der Typ beim TÜV nennt sich "amtlich anerkannter Sachverständiger".

Neee, der hießt dann Tüvler! :)

> Also darf er wenn er will. Dafür wollte er Nebelschlußleuchten ;)

Ist auch gut. Solange er keine Außenspiegel will ist ja alles noch im 
Reinen.

> er hat ja eine BE und keine Zulassung - er ließ sich davon überzeugen).

Wie gesagt, dann hast Du Glück gehabt. Eine Bauartgenehmigung ist schon 
ein anderer Schuh und geht schnell in die Tausende.

Ich will mir dieses Jahr jedenfalls meinen Wohnanhänger für die Renate 
bauen. Irgendwie werde ich das Teil schon auch durch den TÜV boxen :)

Manuel H. schrieb:
> Mit dem CAN-Bus hast du vermutlich recht.
> Wobei ich aber jetzt keine Schwierigkeiten sehe ist zum Beispiel bei
> einem Adapter der lediglich ein paar Potis ausliest und einen Stellmotor
> der Climatronic entsprechend regelt.

Es geht hier aber nicht darum, wie Du das ganze siehst ;-)

Komme bitte nicht mit Menschenverstand. Die Hoffnung danach solltest Du 
ganz schnell begraben. Sobald das Wort PKW auftaucht, wird es 
furztrockene, umfangreiche, unddurchschaubare Bürokratie der feinsten 
Sorte.

Es hat schon seinen Grund, warum hier kaum Autozubehör erscheint. Die 
Hürden zu hoch, die Genehmigungsprozedere zu umfangreich, teuer und 
langwierig und der zu erwartende Nutzen viel zu gering.

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Ich will mir dieses Jahr jedenfalls meinen Wohnanhänger für die Renate
> bauen. Irgendwie werde ich das Teil schon auch durch den TÜV boxen :)

Für die Simson ??????????

von Harald W. (wilhelms)


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Joachim Drechsel schrieb:

>> Wohnanhänger für die Renate

> Für die Simson ??????????

Naja, wenn man da das Modell "Diogenes" nimmt:
http://www.mainlesson.com/books/horne/statesmen/zpage044.gif
Gruss
Harald

von Martin S. (sirnails)


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Joachim Drechsel schrieb:
> Martin Schwaikert schrieb:
>> Ich will mir dieses Jahr jedenfalls meinen Wohnanhänger für die Renate
>> bauen. Irgendwie werde ich das Teil schon auch durch den TÜV boxen :)
>
> Für die Simson ??????????

Ok, ich nenne es eher Schlafanhänger. Eigentlich nur ein Hänger, der 
lang genug ist, dass man drauf schlafen kann.

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