Forum: Offtopic conrad bestellung


von Bastler B. (Gast)


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Moin,

Neulich hab ich mal wieder etwas bei C*nrad bestellt. Irgendwie haben 
sie dort etwas vertauscht/verwechselt.
Statt eines 8 MHz Quarzoszillators bekam ich ein "Ding" mit der 
Aufschrift RECOM RCD-48-0.70. Google sagte zu mir, es sei ein LED 
Treiber??? Ist das richtig? und wofür benutze ich den bzw. was kann 
der???
Habt Ihr auch schon solche Erfahrungen mit C*nrad gemacht?

MfG.
Lukas

von Dominik S. (dasd)


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Lukas Bunck schrieb:
> was kann der???

Naja... wie es das Datenblatt eben sagt:

"The RCD-48 series is a step-down constant current source designed for 
driving high power LED applications.
Four output currents are available. The maximum output voltage is 56V. 
The buck drivers have digital PWM
and/or analogue voltage dimming control and are special featured with 
very high efficiency. Typical applications
are 48V bus lighting solutions or high voltage LED arrays (e.g. high bay 
lights)."

Konstantstromquelle und Step-Down-Wandler in einem Gehäuse.

von Timmo H. (masterfx)


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Das ist mal ein guter Deal, die Dinger sind recht teuer im vergleich zu 
einem Oszillator :D
Das ist eine Konstantstromquelle für High Power LEDs. Da es ein 
Schaltregler ist hat er einen sehr hohen Wirkungsgrad.

Ich bestelle nicht oft bei Conrad, aber das was ich bestellt habe wurde 
auch richtig geliefert.

BTW: Ist man bei Falschliefererungen eigentlich verpflichtet dies zu 
melden bzw. zurückzusenden (unabhängig davon ob die falsche Ware einem 
gefällt oder nicht?)

: Bearbeitet durch User
von Dominik S. (dasd)


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Timmo H. schrieb:
> BTW: Ist man bei Falschliefererungen eigentlich verpflichtet dies zu
> melden bzw. zurückzusenden (unabhängig davon ob die falsche Ware einem
> gefällt oder nicht?)

Verpflichtet ist man soweit ich weiß nicht.
Wenn der Versender den Sachverhalt allerdings später bemerkt kann er die 
Ware bzw. deren Gegenwert zurückzufordern.
(http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html)

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Lukas Bunck schrieb:
> Moin,
>
> Neulich hab ich mal wieder etwas bei C*nrad bestellt.

befürchtest du, daß dich der Blitz trifft, wenn du den Namen "Conrad" 
vollständig ausschreibst?

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> befürchtest du, daß dich der Blitz trifft, wenn du den Namen "Conrad"
> vollständig ausschreibst?

Tippfehler ;-)

von Bastler B. (Gast)


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Ich war mir nicht sicher ob ich hier den Namen vollständig schreiben 
darf.

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Timmo H. schrieb:
> BTW: Ist man bei Falschliefererungen eigentlich verpflichtet dies zu
> melden bzw. zurückzusenden (unabhängig davon ob die falsche Ware einem
> gefällt oder nicht?)

Ich hab auch mal gegoogelt ("falsch gelieferte Ware behalten"), weil 
auch mich das interessiert. Ich hab noch was Interessantes dazu 
gefunden:

http://www.juraforum.de/forum/kaufrecht-leasingrecht/ware-bezahlt-falsch-geliefert-besteht-erfuellungspflicht-320633

Offenbar ist die Sache nicht ganz so einfach?

: Bearbeitet durch User
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