Hallo,
muss ein mobiles Kamerasystem, das auf Verkehrsflughäfen (u.a. Vorfeld)
eingesetzt werden soll, besondere EMV-Anforderungen erfüllen oder reicht
das einhalten der "normalen" EN-Grenzwerte?
Nehmen wir an, der Auftraggeber (Flughafen) hat keine expliziten
EMV-Anforderungen, meine Frage wäre daher, ob es spezielle Normen für
Flughäfen gibt oder ob es reicht, wenn das System die normalen EN-Werte
für CE-Kennzeichnung (Industrieumgebung) einhält und darüberhinaus
natürlich sichergestellt wird, dass es nicht zu Wechselwirkungen mit den
auf dem Flughafen präsenten Diensten (Funk, Radar) kommt?
Welche EN-Normen würde man dann heranziehen? Nur die Fachgrundnormen der
Reihe 61000 oder auch spezielle Produktnormen?
hal9000 schrieb:> Hab gerade beschlossen nicht mehr zu fliegen,> wenn das der Lieferant nicht weiss....
Sehr witzig^^. Normalerweise sollte der Kunde das wissen, aber der Kunde
sagt hier nur CE-Kennzeichnung. Meine Frage war daher, ob und wenn ja,
welche Normen es im Zusammenhang mit Flughäfen gibt.
Meister Eder schrieb:> Natürlich> gibt es Normen für Flughäfen, was soll die Frage überhaupt?
Dann wäre ich Dir dankbar, wenn Du mir diese Normen nennen kannst bzw.
einen Hinweis geben kannst, wo ich sie finden kann.
Denn so natürlich finde ich das jetzt nicht, dass es spezielle
EMV-Normen für Flughäfen gibt und ich habe bisher auch noch nichts von
diesen Normen gehört (abgesehen von den EN 50490 und 50512 für
Befeuerungsanlagen). Daher halte ich meine Frage durchaus für berechtigt
und sinnvoll.
Wenn Du bei Beuth einfach mal "Flughafen" in die Suche eingegeben
hättest, würdest Du zum Beispiel solche Dinge finden:
DIN V ENV 50230:1998-04; VDE V 0161-230:1998-04
Titel (deutsch): Elektrische Flugplatzbefeuerungsanlagen - Steuerungs-
und Überwachungssysteme - Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung ENV
50230:1997
(Das ist jetzt aber nur ein Beispiel!)
Die beste Anlaufadresse dafür dürfte das LBA sein, bzw. das Landesamt
für Straßenbau und Verkehr.
Praktisch braucht (fast) alles, was Du nicht in der Tasche mit Dir
rumträgst eine Zulassung vom LBA, sobald es am oder im Luftfahrzeug oder
auf dem Landeplatz zum Einsatz kommt.
Ich weiß, dass es ein spezielles System für solche Kameras von Mobotix
gibt und lange Zeit waren es auch die einzigen, am Markt verfügbaren
Systeme. Da ich die letzte Security geschwänzt habe weiß ich nicht ob es
da inzwischen mehr Anbieter gibt.
Ja da gibt es definitiv extra dafür. Ich hab mal bei einer Firma
entwickelt die hatten elektrotechnische Medizinprodukte entwickelt die
auch für den Luft-Transport geeignet sein mussten. Das war garnicht so
einfach mit dem EMV-Prüfung. Die Einstrahlungstests sind da mehr als
böse. Gerade am Flughafen gibt es da so schönes Radar ... nicht umsonst
sollst du dein Handy abschalten ! Die Flugelektronik stört das überhaupt
nicht, wenn da hunderte Handys senden ... nur gab es eine Zeit lang
Probleme mit Eingangsstufen von Handys die zu nahe am Radar
vorbeigeflogen waren ...
4112 schrieb:> Ja da gibt es definitiv extra dafür. Ich hab mal bei einer Firma> entwickelt die hatten elektrotechnische Medizinprodukte entwickelt die> auch für den Luft-Transport geeignet sein mussten.
Moment, ich glaube hier liegt eine Verwechslung vor. Dass es spezielle
Normen für Equipment gibt, das im oder am Luftfahrzeug eingesetzt wird,
ist mir bekannt, z.B. D0160.
Diese Normen gelten aber nicht für ortsgebundenes Equipment auf den
Flughäfen.
Christian schrieb:> Dann wäre ich Dir dankbar, wenn Du mir diese Normen nennen kannst bzw.> einen Hinweis geben kannst, wo ich sie finden kann.
Sorry, kann ich nicht, siehe unten.
> Denn so natürlich finde ich das jetzt nicht, dass es spezielle> EMV-Normen für Flughäfen gibt und ich habe bisher auch noch nichts von> diesen Normen gehört (abgesehen von den EN 50490 und 50512 für> Befeuerungsanlagen). Daher halte ich meine Frage durchaus für berechtigt> und sinnvoll.
Da hast du recht. Ich habe den Zusatz "EMV" in deiner Frage nicht
beachtet.
Trotzdem, dein Kunde muss wissen, wenn besondere Ansprüche an seine
Betriebsmittel gestellt werden.
Wenn keine spezifische Norm verlangt wird, kann das auch nicht bemängelt
werden.
Entschuldige das Missverständnis.
M.W. gibt es keine speziellen Normen; der Germanische Lloyd als
Schiffsversicherer hat für Einrichtungen, die auf der Brücke betrieben
werden,im kommerziellen 2-m-Bereich extrem niedrige
Funkstörstrahlungsgrenzwerte angesetzt. Vergleichbares gibt es für
Geräte, die in Zügen betrieben werden und die den Rangierfunk
beeinträchtigen könnten. Für ein Kamerasystem würde ich die EN55105 (
"professionelle AV- Einrichtungen" ) bzw die EN55022 ( "
informationstechnische Einrichtungen") anwenden und versuchen, die
Aussendung im Flugfunkbereich ( etwa 120 bis 140MHz ) so niedrig wie
möglich zu halten, wobei im Kollisionsfall Pegel, die weit unterhalb der
Grenzwertkurve liegen, sich auch als störende Beeinflussung bemerkbar
machen können.
Dieser Fall wird bedarfsweise von den Außendienstmitarbeitern der
Bundesnetzagentur ermittelt und möglicherweise ein Betriebsverbot
ausgesprochen. Eine Anfrage dort könnte vorab Klärung bringen.
Es reicht nicht, alle Normen zu kennen. Der Aufbau muß auch noch
stimmen. Schon Dein Kabel ist eine wunderbare Antenne, die allen Dreck
vom Radar bis zur Befeuerung einsammeln kann. Wahrscheinlich wäre es
besser, demnächst nicht mehr zu fliegen?
Hallo,
wenn dein Kamerasystem nicht am Flugzeug oder dafür geeigneten
Betriebsmitteln installiert wird, also nur an dem Gebäude um Abzusichern
usw., so gilt die ganz normale DIN EN 61000-x. Den Härtegrad der
Prüfungen kann man natürlich auf Industrie Level setzen.
Zu begründen ist es ganz einfach damit, dass durch eine Fehlfunktion
deines Systemes keine Beeinträchtigung der Flugsicherheit entsteht. Und
auch das Wohlbefinden der Menschen in keiner Weise beeinträchtigt wird.
Ansonsten müsste man sogar SIL1 bis SIL2 erfüllen.
Bei der EMV Prüfung gibt es versiedene V/M (Volt pro Meter) Härtegrade,
dass muss aber unter Umständen dein Auftraggeber verlangen. Aber man
sollte keine schlafenden wecken....
@oszi40 wie ich sehe verstehst du davon auch nicht viel. Welche Frequenz
hat den ein solches Rader? Welches kabel kann diese Frequenz noch
übertragen? (Dämpfung dB/m)
Problematisch ist da eher der Flugfunk der ist auf ca. 118MHZ mit AM.
Und die Probleme hat nicht nur der Flugplatz sondern auch das Ganze
Umfeld.
Gruß Sascha
Sascha schrieb:> @oszi40 wie ich sehe verstehst du davon auch nicht viel.
Du schon? Bei mir stopften früher der Boardradar und Flugfunk die
Hifi-Anlage und das SAT-LNB zu. Inwieweit irgendein beliebiges Gerät
ausreichend großsignalfest ist, wage ich hier nicht zu behaupten.
Hallo oszi40,
sorry will dir bei einer alten Hifi-Anlage und einem Sat-LNB nicht auf
die Füße treten, das Zeug hat auch nach heutiger Sicht vermutlich keine
EMV Prüfung gesehen.
Ich selber habe auch noch so manches Gerät in meinem Haushalt was schon
bei meinem 23cm Handfunkgerät bei 0.5Watt üble Töne von sich gibt.
Und übrigens heißt das noch lange nichts, denn eine Prüfung besteht das
Gerät ja trotzdem, es nimmt ja keinen bleibenden Schaden.
Dazu muss ich sagen, gibt es immer noch eine menge elektronik Schrott
aus dem Baumarkt und von diversen Discountern was mit sicherheit keine
EMV Prüfung beim Importieren gesehen hat.
In Deutschland finde ich es klasse wir dürfen nach Gesetz sehr viel
Abstrahlen, da wurde mal wieder gute Arbeit geleistet. Die alten
Herzschrittmacher Werte sind nun auch vom Tisch.
z.B.
- Radio Sender 27.5V/m
- 23cm 48.4V/m
- GHz aufwärts 61V/m
Nur die meisten EMV Prüfungen verlaufen noch mit dem Grenzwert 10V/m.
Aber richtig ist dann natürlich der verschärfte EMV Test mit 100V/m.
Na wie dem auch sei, zumindest hat er ja noch das Recht auf
Nachbesserung, wenns nicht gleich geht. Nur ein Händler kann da schnell
Probleme bekommen wenn er zu viel in Umlauf gebracht hat. Gerade in
letzter Zeit sind einige Artikel von der BNETZ-A zu lesen über manche
Importeure.
Gruß Sascha
> auch nach heutiger Sicht
...kommt es "ein wenig auf die Entfernung" an, die jedoch im Vorfeld
ziemlich nahe ist. Deswegen wird wohl Baumarkt-Qualität kaum reichen. Es
bleibt zu hoffen, daß die Ausschreibung solche Kleinigkeiten
berücksichtigt hat und nicht dem Steuerzahler (wie in BER) das Geld
mehrfach aus der Tasche gezogen wird. EMV wird nicht sein einziges
Problem sein. Eine "mobile" Anlage sollte so mobil sein, wie der
Autraggeber es wünscht und vom Turbinenschub nicht wackeln!