Hallo, muss ein mobiles Kamerasystem, das auf Verkehrsflughäfen (u.a. Vorfeld) eingesetzt werden soll, besondere EMV-Anforderungen erfüllen oder reicht das einhalten der "normalen" EN-Grenzwerte? Nehmen wir an, der Auftraggeber (Flughafen) hat keine expliziten EMV-Anforderungen, meine Frage wäre daher, ob es spezielle Normen für Flughäfen gibt oder ob es reicht, wenn das System die normalen EN-Werte für CE-Kennzeichnung (Industrieumgebung) einhält und darüberhinaus natürlich sichergestellt wird, dass es nicht zu Wechselwirkungen mit den auf dem Flughafen präsenten Diensten (Funk, Radar) kommt? Welche EN-Normen würde man dann heranziehen? Nur die Fachgrundnormen der Reihe 61000 oder auch spezielle Produktnormen?
Hab gerade beschlossen nicht mehr zu fliegen, wenn das der Lieferant nicht weiss....
hal9000 schrieb: > Hab gerade beschlossen nicht mehr zu fliegen, > wenn das der Lieferant nicht weiss.... Sehr witzig^^. Normalerweise sollte der Kunde das wissen, aber der Kunde sagt hier nur CE-Kennzeichnung. Meine Frage war daher, ob und wenn ja, welche Normen es im Zusammenhang mit Flughäfen gibt.
Mensch, dann frag halt energischer bei DEINEM KUNDEN nach. Natürlich gibt es Normen für Flughäfen, was soll die Frage überhaupt?
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Meister Eder schrieb: > Natürlich > gibt es Normen für Flughäfen, was soll die Frage überhaupt? Dann wäre ich Dir dankbar, wenn Du mir diese Normen nennen kannst bzw. einen Hinweis geben kannst, wo ich sie finden kann. Denn so natürlich finde ich das jetzt nicht, dass es spezielle EMV-Normen für Flughäfen gibt und ich habe bisher auch noch nichts von diesen Normen gehört (abgesehen von den EN 50490 und 50512 für Befeuerungsanlagen). Daher halte ich meine Frage durchaus für berechtigt und sinnvoll.
Wenn Du bei Beuth einfach mal "Flughafen" in die Suche eingegeben hättest, würdest Du zum Beispiel solche Dinge finden: DIN V ENV 50230:1998-04; VDE V 0161-230:1998-04 Titel (deutsch): Elektrische Flugplatzbefeuerungsanlagen - Steuerungs- und Überwachungssysteme - Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung ENV 50230:1997 (Das ist jetzt aber nur ein Beispiel!)
Die beste Anlaufadresse dafür dürfte das LBA sein, bzw. das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Praktisch braucht (fast) alles, was Du nicht in der Tasche mit Dir rumträgst eine Zulassung vom LBA, sobald es am oder im Luftfahrzeug oder auf dem Landeplatz zum Einsatz kommt. Ich weiß, dass es ein spezielles System für solche Kameras von Mobotix gibt und lange Zeit waren es auch die einzigen, am Markt verfügbaren Systeme. Da ich die letzte Security geschwänzt habe weiß ich nicht ob es da inzwischen mehr Anbieter gibt.
Ja da gibt es definitiv extra dafür. Ich hab mal bei einer Firma entwickelt die hatten elektrotechnische Medizinprodukte entwickelt die auch für den Luft-Transport geeignet sein mussten. Das war garnicht so einfach mit dem EMV-Prüfung. Die Einstrahlungstests sind da mehr als böse. Gerade am Flughafen gibt es da so schönes Radar ... nicht umsonst sollst du dein Handy abschalten ! Die Flugelektronik stört das überhaupt nicht, wenn da hunderte Handys senden ... nur gab es eine Zeit lang Probleme mit Eingangsstufen von Handys die zu nahe am Radar vorbeigeflogen waren ...
4112 schrieb: > Ja da gibt es definitiv extra dafür. Ich hab mal bei einer Firma > entwickelt die hatten elektrotechnische Medizinprodukte entwickelt die > auch für den Luft-Transport geeignet sein mussten. Moment, ich glaube hier liegt eine Verwechslung vor. Dass es spezielle Normen für Equipment gibt, das im oder am Luftfahrzeug eingesetzt wird, ist mir bekannt, z.B. D0160. Diese Normen gelten aber nicht für ortsgebundenes Equipment auf den Flughäfen.
Christian schrieb: > Dann wäre ich Dir dankbar, wenn Du mir diese Normen nennen kannst bzw. > einen Hinweis geben kannst, wo ich sie finden kann. Sorry, kann ich nicht, siehe unten. > Denn so natürlich finde ich das jetzt nicht, dass es spezielle > EMV-Normen für Flughäfen gibt und ich habe bisher auch noch nichts von > diesen Normen gehört (abgesehen von den EN 50490 und 50512 für > Befeuerungsanlagen). Daher halte ich meine Frage durchaus für berechtigt > und sinnvoll. Da hast du recht. Ich habe den Zusatz "EMV" in deiner Frage nicht beachtet. Trotzdem, dein Kunde muss wissen, wenn besondere Ansprüche an seine Betriebsmittel gestellt werden. Wenn keine spezifische Norm verlangt wird, kann das auch nicht bemängelt werden. Entschuldige das Missverständnis.
M.W. gibt es keine speziellen Normen; der Germanische Lloyd als Schiffsversicherer hat für Einrichtungen, die auf der Brücke betrieben werden,im kommerziellen 2-m-Bereich extrem niedrige Funkstörstrahlungsgrenzwerte angesetzt. Vergleichbares gibt es für Geräte, die in Zügen betrieben werden und die den Rangierfunk beeinträchtigen könnten. Für ein Kamerasystem würde ich die EN55105 ( "professionelle AV- Einrichtungen" ) bzw die EN55022 ( " informationstechnische Einrichtungen") anwenden und versuchen, die Aussendung im Flugfunkbereich ( etwa 120 bis 140MHz ) so niedrig wie möglich zu halten, wobei im Kollisionsfall Pegel, die weit unterhalb der Grenzwertkurve liegen, sich auch als störende Beeinflussung bemerkbar machen können. Dieser Fall wird bedarfsweise von den Außendienstmitarbeitern der Bundesnetzagentur ermittelt und möglicherweise ein Betriebsverbot ausgesprochen. Eine Anfrage dort könnte vorab Klärung bringen.
Es reicht nicht, alle Normen zu kennen. Der Aufbau muß auch noch stimmen. Schon Dein Kabel ist eine wunderbare Antenne, die allen Dreck vom Radar bis zur Befeuerung einsammeln kann. Wahrscheinlich wäre es besser, demnächst nicht mehr zu fliegen?
Hallo, wenn dein Kamerasystem nicht am Flugzeug oder dafür geeigneten Betriebsmitteln installiert wird, also nur an dem Gebäude um Abzusichern usw., so gilt die ganz normale DIN EN 61000-x. Den Härtegrad der Prüfungen kann man natürlich auf Industrie Level setzen. Zu begründen ist es ganz einfach damit, dass durch eine Fehlfunktion deines Systemes keine Beeinträchtigung der Flugsicherheit entsteht. Und auch das Wohlbefinden der Menschen in keiner Weise beeinträchtigt wird. Ansonsten müsste man sogar SIL1 bis SIL2 erfüllen. Bei der EMV Prüfung gibt es versiedene V/M (Volt pro Meter) Härtegrade, dass muss aber unter Umständen dein Auftraggeber verlangen. Aber man sollte keine schlafenden wecken.... @oszi40 wie ich sehe verstehst du davon auch nicht viel. Welche Frequenz hat den ein solches Rader? Welches kabel kann diese Frequenz noch übertragen? (Dämpfung dB/m) Problematisch ist da eher der Flugfunk der ist auf ca. 118MHZ mit AM. Und die Probleme hat nicht nur der Flugplatz sondern auch das Ganze Umfeld. Gruß Sascha
Sascha schrieb: > @oszi40 wie ich sehe verstehst du davon auch nicht viel. Du schon? Bei mir stopften früher der Boardradar und Flugfunk die Hifi-Anlage und das SAT-LNB zu. Inwieweit irgendein beliebiges Gerät ausreichend großsignalfest ist, wage ich hier nicht zu behaupten.
Hallo oszi40, sorry will dir bei einer alten Hifi-Anlage und einem Sat-LNB nicht auf die Füße treten, das Zeug hat auch nach heutiger Sicht vermutlich keine EMV Prüfung gesehen. Ich selber habe auch noch so manches Gerät in meinem Haushalt was schon bei meinem 23cm Handfunkgerät bei 0.5Watt üble Töne von sich gibt. Und übrigens heißt das noch lange nichts, denn eine Prüfung besteht das Gerät ja trotzdem, es nimmt ja keinen bleibenden Schaden. Dazu muss ich sagen, gibt es immer noch eine menge elektronik Schrott aus dem Baumarkt und von diversen Discountern was mit sicherheit keine EMV Prüfung beim Importieren gesehen hat. In Deutschland finde ich es klasse wir dürfen nach Gesetz sehr viel Abstrahlen, da wurde mal wieder gute Arbeit geleistet. Die alten Herzschrittmacher Werte sind nun auch vom Tisch. z.B. - Radio Sender 27.5V/m - 23cm 48.4V/m - GHz aufwärts 61V/m Nur die meisten EMV Prüfungen verlaufen noch mit dem Grenzwert 10V/m. Aber richtig ist dann natürlich der verschärfte EMV Test mit 100V/m. Na wie dem auch sei, zumindest hat er ja noch das Recht auf Nachbesserung, wenns nicht gleich geht. Nur ein Händler kann da schnell Probleme bekommen wenn er zu viel in Umlauf gebracht hat. Gerade in letzter Zeit sind einige Artikel von der BNETZ-A zu lesen über manche Importeure. Gruß Sascha
> auch nach heutiger Sicht
...kommt es "ein wenig auf die Entfernung" an, die jedoch im Vorfeld
ziemlich nahe ist. Deswegen wird wohl Baumarkt-Qualität kaum reichen. Es
bleibt zu hoffen, daß die Ausschreibung solche Kleinigkeiten
berücksichtigt hat und nicht dem Steuerzahler (wie in BER) das Geld
mehrfach aus der Tasche gezogen wird. EMV wird nicht sein einziges
Problem sein. Eine "mobile" Anlage sollte so mobil sein, wie der
Autraggeber es wünscht und vom Turbinenschub nicht wackeln!
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