Hallo,
bevor ich ein CE-Kennzeichen auf ein Produkt klebe, muss sich sicher
sein, dass die EMV des Produktes gewährleistet ist.
Da die meisten Firmen keine Ahnung von EMV haben, gehen sie den
(vermeintlich)* sicheren (und teuren) Weg und geben das Produkt in ein
EMV-Labor. Wenn alle EMV-Tests nach 61000-6 bestanden werden, stellt die
QS des Inverkehrbringers ruhigen Gewissens eine Konformitätserklärung
aus. Leider behaupten viele (Qualitätssicherungs- und EMV-Ingenieure),
dass das die einzige Möglichkeit sei.
Dabei kann man eine Konformitätserklärung auch ausstellen, wenn man auf
andere Art und Weise sichergestellt hat, dass die EMV gewährleistet ist,
z.B. durch improvisierte Messsungen im eigenen Labor und/oder durch
technische Überlegungen. Eine Messung in einem akkreditieren externen
Labor ist grundsätzlich erstmal nicht erforderlich.
Meine Frage ist nun: Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht, wie handhabt
Ihr es bzw. wird es in Euren Unternehmen gehandhabt? CE-Kennzeichnung
nur nach Messung im akkreditieren EMV-Labor oder ausschließlich auf
Basis eigene Bewertungen?
* vermeintlich deshalb, weil erstens im EMV-Labor nur eine
Momentaufbahnme gemacht wird (es ist unmöglich alle Betriebszustände zu
prüfen) und man sich meistens auch mit einer Ausrichtung des Prüflings
begnügt und weil zweitens das Erfüllen der Normen noch nicht die
Erfüllung der EMV-Richtlinie bedeutet, sondern nur eine widerlegliche
Vermutung darstellt (der Gegenbeweis, dass das Gerät in der Praxis zu
EMV-Problemem führt, kann jederzeit kommen).
Normale Module werden mit einem CISPR Spitzenwertempfänger in 4
Frequenzbereichen von 10kHz bis 2GHz belauscht zusätzlich zum normalen
Umgebungsfunkwellenmüll und so lange dort alles unter den Grenzwerten
ist nicht ins Labor geschleppt. Sender und KFZ Elektronik jedoch muss
begutachtet werden. Störfestigkeit ist normalerweise kein Thema.
die EMV Norm muss im ungünstigsten Betriebszustand eingehalten werden
deine Bastelmessung ist im Streitfall vor Gericht nichts wert, kannst
dir also sparen
Bei meinem Ex-Arbeitgeber (Zulieferer von Motorsteuerungen) gab es
Untersuchungen im Labor nur wenn der Kunde ein VDE Zeichen wollte, die
Kosten der Prüfung hat der Kunde natürlich auch bezahlt. Sonst und für
lange Jahre gab es nur Funktionistests und raus mit der Steuerungen (zig
Tausende weltweit).
In den letzten Jahren haben wir dann ein paar Geräte extra für solche
Messungen gekauft.
Man kann schon auch selbst die Messungen machen.
Es ist aber notwendig, das die Messungen glaubhaft und nachvollziehbar
dokumentiert sind, und den Messvorschriften der jeweiligen Norm
entsprechen. Auch müssen die Messgeräte selbst nachweislich von einen
akkreditierten Messlabor kalibriert sein.
Schon alleine die zutreffende Normen zu finden und zu erwerben ist schon
nicht ganz billig.
Du must im Zweifelsfalle vor Gericht glaubhaft machen können, das deine
Messungen zutreffend sind, vollständig sind, und den Vorschriften
entsprechen.
Das ist mit einen akkreditierten Messlabor eindeutig leichter. Den
könnte man glaube ich sogar haftbar machen.
Ralph Berres
Ralph Berres schrieb:> Auch müssen die Messgeräte selbst nachweislich von einen> akkreditierten Messlabor kalibriert sein.
Aber wieso? Wenn ich weiß, dass meine Messgeräte richtig anzeigen, wozu
müssen sie dann kalibriert sein?
Es kann doch vor Gericht auch nicht darum gehen, warum man meint alles
richtig gemacht zu haben und das dann zu belegen. Vielmehr muss es doch
darum gehen, die tatsächliche EMV des Gerätes zu bewerten. Ich meine,
nur weil die Messgreäte kalibriert waren, wer sagt denn das richtig
gemessen wurde? Vielleicht war ja ein 40 dB-Dämpfungslied in der Leitung
und niemand hat es gemerkt? Ich denke eher, dass es im Streitfall so
abläuft, dass das Gericht ein Gutachten beauftragt, das auch eine
Messung in einem akkreditieren Labor beinhaltet und wenn dann dort
massive Störungen sichtbar werden, dann hat der Inverkehrbringer ein
Problem, selbst wenn er vor Jahren eigene Messungen gemacht hat (egal ob
selbst oder in einem EMV-Labor) und nicht grade zufällig glaubhaft
machen kann, dass die Störungen durch unsachgemäße
Lagerung/Bedienung/Manipulation des Nutzers erst entstanden sind.
Ralph Berres schrieb:> Du must im Zweifelsfalle vor Gericht glaubhaft machen können, das deine> Messungen zutreffend sind, vollständig sind, und den Vorschriften> entsprechen.
Weiß jemand ob sowas schon mal passiert ist?
Es ist aber ein Unterschied für das Gericht, ob du glaubhaft darlegen
kannst, das du dich um die Einhaltung der Normen gekümmert hast, oder
einfach das Bapperl draufgeklebt hast.
Im letzteren Fall wird dir nämlich ein Vorsatz attestiert, und man geht
von aus das alle Geräte nicht der Norm entsprechen.
Im ersteren Falle , also wenn du glaubhafte Messungen vorlegen kannst,
die der Norm entsprechend, wird man sicher von einen Ausreiser des
Gerätes ausgehen.
Es ist schon ein Unterschied, ob du sämtliche schon ausgelieferte Geräte
zurückrufen musst, oder ein einzelnes Gerät nachbessern musst.
Ralph Berres
Martin schrieb:> Weiß jemand ob sowas schon mal passiert ist?
Ja ich weis von einem Fall, wo der Hersteller das Gerät vom Markt nehmen
musste, und sämtliche schon verkaufte Geräte zurück ordern musste, weil
es gestört hatte. Die damalige BAPT hatte dafür gesorgt.
Ich möchte aber hier keine Firma öffentlich nennen, da das
geschäftsschädigend wäre.
Ralph Berres
Christian schrieb:> Wenn ich weiß, dass meine Messgeräte richtig anzeigen, wozu müssen sie> dann kalibriert sein?
Woher willst du das wissen, wenn du sie nie gegen ein Normal verglichen
hast? Was anderes ist ja „Kalibrieren“ erstmal nicht: du weiß danach,
mit welchem Messfehler du rechnen musst.
Christian schrieb:> Wenn ich weiß, dass meine Messgeräte richtig anzeigen, wozu> müssen sie dann kalibriert sein?
Woher weisst Du das, Intuition? Ein Gefühl, im Urin?
Weshalb braucht das EMV Labor kalibrierte Geräte? Wenn sie wissen das
sie richtig anzeigen...
Mann oh mann.
Was kostet (nur ein Richtwert) so eine "CE" Untersuchung im Labor für
24VDC Steuerungen?
Ich glaube damals haben wir um die 10.000€ und wir durften zusätzlich
ein VDE Zeichen auf der Steuerung.
Ralph Berres schrieb:> Schon alleine die zutreffende Normen zu finden und zu erwerben ist schon> nicht ganz billig.
Man kann sie auch in der Bibliothek einer Hochschule lesen. Diesen
Abzockern vom Beuth-Verlag muss man nicht noch unnötig Geld hinterher
werfen. Die Früchte der Arbeit ehrenamtlicher Ausschussmitglieder teuer
verkaufen ist in meinen Augen kein ehrenwertes Geschäftsgebaren.
Ralph Berres schrieb:> Es ist aber ein Unterschied für das Gericht, ob du glaubhaft darlegen> kannst, das du dich um die Einhaltung der Normen gekümmert hast, oder> einfach das Bapperl draufgeklebt hast.
Und nicht mal denen (oder der Fraktion China-Export) ist jemals etwas
geschehen. Zunächst ist es wichtig dass etwas getan wurde und dies auch
ausreichend dokumentiert wird. Bei meiner alten Firma haben wir gar
nichts in dieser Richtung unternommen und die EMV den Kunden überlassen.
Die haben dass dann für die gesamte Anlage gemacht (oder auch nicht),
aber dieses Vorgehen wurde von der RegTP akzeptiert. Viele, gerade
kleinere Firmen, stellen irgendwelche Einzelstücke oder Kleinserien her.
Wenn das alles für jeweils einige k€ zum Dienstleister müsste gäbe es
keine Innovationen für Nischenmärkte mehr.
Wenn ein Gerät einmalig beim Dienstleister überprüft wurde und dann
jahrelang keiner mehr die Produktion überwacht könnte auch irgend wann
mal ein Richter einen Strick daraus drehen. Vor Gericht und auf hoher
See ist man in Gottes Hand.
Ärger droht aber in erster Linie von der RegTP, und die verlassen sich
auf keine fremden Messprotokolle, sondern messen im Zweifelsfall selbst
nach. Und das ist in jedem Fall kostenpflichtig.
Jörg Wunsch schrieb:> Christian schrieb:>> Wenn ich weiß, dass meine Messgeräte richtig anzeigen, wozu müssen sie>> dann kalibriert sein?>> Woher willst du das wissen, wenn du sie nie gegen ein Normal verglichen> hast? Was anderes ist ja „Kalibrieren“ erstmal nicht: du weiß danach,> mit welchem Messfehler du rechnen musst.
Ich denke, Christian verwechselt das mit einer Eichung.
Im Übrigen sollte man bei einem halbwegs sauberen Design durchaus ohne
EMV-Labor auskommen können. Gerade wenn man selbst über halbwegs
brauchbare Messgeräte verfügt, kann man ja die Schaltung bei jedem
Schritt ihrer Entwicklung begleiten - ein deutlicher Vorteil gegenüber
einer Prüfung erst gegen Ende.
Ich (und die Unternehmer"kollegen", die ich in dem Bereich kenne, und
auch die IHK) kennen allerdings auch keinen einzigen Fall, in dem es
wirklich zu einer Rückrufaktion kam. Und Ralph spricht ja offenbar von
einem Fall in der Antike ;-)
Die Störfestigkeit interessiert ja außer den Kunden - für den es
natürlich ärgerlich ist - eh keinen (mal wirklich sicherheitskritische
Bereiche ausgenommen). Aber natürlich achtet man darauf, dass das Gerät
nicht aussteigt.
Bleibt noch die Abstrahlung. Wenn man da ein paar Cent für ein
vernünftiges Gehäuse ausgeben kann, erledigt sich das meist von selbst.
Dann noch die Leitungen vernünftig verdrosseln - fertig.
Schnüffelt man dann noch mit dem SA regelmäßig die Prototypen ab, dann
erkennt man "böse" Dinge recht schnell und kann noch leicht korrigieren.
Man sollte darum nicht zu viel Tamtam machen: sauber und mit
Nachdenken(!) entwickeln, dann gibt es auch keinen Ärger.
Chris D. schrieb:> Die Störfestigkeit interessiert ja außer den Kunden - für den es> natürlich ärgerlich ist - eh keinen
Ja für wen denn dann, wenn nicht für den Kunden?
Solche pauschalen Aussagen sind nicht richtig. Unsere Geräte werden bei
einem Prozess eingesetzt, bei dem es betriebsbedingt zu elektrostischen
Entladungen kommt. Die Störfestigkeit ist dann elementar wichtig.
Chris D. schrieb:> Ich denke, Christian verwechselt das mit einer Eichung.
Eichung ist eine hoheitliche Aufgabe und dürfen nur die Eichämter.
Chris D. schrieb:> Und Ralph spricht ja offenbar von> einem Fall in der Antike ;-)
Es war 1996 gewesen. Ob es damals die Babt oder die schon die regtp war
weis ich jetzt nicht, ist aber auch egal.
Chris D. schrieb:> Bleibt noch die Abstrahlung. Wenn man da ein paar Cent für ein> vernünftiges Gehäuse ausgeben kann, erledigt sich das meist von selbst.> Dann noch die Leitungen vernünftig verdrosseln - fertig.
Und genau hier tappt man oft im dunkeln. Das Gerät welches vom Markt
genommen wurde, hatte auch ein Metallgehäuse. Und trotzdem hat das Gerät
eine empfindliche Störstrahlung gehabt, welche drahtlose Mikrofone
einfach lahmgelegt hatte. Es war übrigens ein Hersteller aus der
Beschallungsbranche.
Ein verdrosseln der Leitung hilft Garnichts, wenn die HF durch
Sichtfenster , Gehäuseritzen usw. entfleucht.
Chris D. schrieb:> Schnüffelt man dann noch mit dem SA regelmäßig die Prototypen ab, dann> erkennt man "böse" Dinge recht schnell und kann noch leicht korrigieren.
Es ist schlicht eine Frage des Aufwandes, ob man Störstrahlungen
ausreichend unterdrückt, oder viel mehr als ausreichend. Das schlägt
sich wohl direkt in den Produktionskosten nieder.
Wenn man mit solch einfachen Messmethoden auf die sichere Seite will,
dann muss man den Aufwand viel höher treiben, als eigentlich notwendig.
Ralph Berres
EMC schrieb:> Chris D. schrieb:>> Die Störfestigkeit interessiert ja außer den Kunden - für den es>> natürlich ärgerlich ist - eh keinen>> Ja für wen denn dann, wenn nicht für den Kunden?> Solche pauschalen Aussagen sind nicht richtig. Unsere Geräte werden bei> einem Prozess eingesetzt, bei dem es betriebsbedingt zu elektrostischen> Entladungen kommt. Die Störfestigkeit ist dann elementar wichtig.
Genau das meinte ich ja. Aber sie ist eben nur für den Kunden wichtig,
nicht für die RegTP, nicht für den Wettbewerber.
Ralph Berres schrieb:> Ein verdrosseln der Leitung hilft Garnichts, wenn die HF durch> Sichtfenster , Gehäuseritzen usw. entfleucht.
"Ach?" :-)
> Chris D. schrieb:>> Schnüffelt man dann noch mit dem SA regelmäßig die Prototypen ab, dann>> erkennt man "böse" Dinge recht schnell und kann noch leicht korrigieren.>> Es ist schlicht eine Frage des Aufwandes, ob man Störstrahlungen> ausreichend unterdrückt, oder viel mehr als ausreichend. Das schlägt> sich wohl direkt in den Produktionskosten nieder.
Natürlich - wir bauen unsere Gehäuse bspw. komplett selbst.
Und wenn es HF-technisch richtig heftig wird, dann wird auch gerne mal
aus dem Vollen gefräst.
> Wenn man mit solch einfachen Messmethoden auf die sichere Seite will,> dann muss man den Aufwand viel höher treiben, als eigentlich notwendig.
Diese "einfachen Messmethoden" haben bei uns zumindest dazu geführt,
dass wir die Messungen selbst durchführen können und sporadisch im
EMV-Labor getestete Geräte immer ohne Probleme durchkommen.
Viel wichtiger als der Gerätepark ist ganz klar Erfahrung: dass man
weiss, was und wo man misst und messen sollte.
Ein teurer Messgerätepark beeindruckt mich schon lange nicht mehr -
dafür kam aus solchen Buden schon viel zu oft Murks.
Ich hatte es ja schonmal erwähnt: 95% der Konsumergeräte (natürlich alle
schon mit CE-Kennzeichnung), die wir 2008 zum Spaß an der Uni vermessen
haben, sind glatt durchgefallen. Interessiert aber keine Sau, solange es
keinen wirklich stört.
Chris D. schrieb:> Genau das meinte ich ja. Aber sie ist eben nur für den Kunden wichtig,> nicht für die RegTP, nicht für den Wettbewerber.
Die Regtp interessiert das in dem Moment, wenn eine Störungsmeldung
eines völlig Unbeteiligten durch die Nachverfolgung der Störung durch
die Regtp genau auf dein Gerät als Ursache führt.
Chris D. schrieb:> Natürlich - wir bauen unsere Gehäuse bspw. komplett selbst.
Schön für euch. Aber nicht jeder Hersteller kann es sich leisten
wirklich EMV Konforme Gehäuse einzusetzen. Das ist letztlich auch eine
Preisfrage.
Chris D. schrieb:> Und wenn es HF-technisch richtig heftig wird, dann wird auch gerne mal> aus dem Vollen gefräst.
Auch schön für euch. darf man fragen in welchen Preissegmenten eure
Produkte liegen. das ihr euch das leisten könnt?
Chris D. schrieb:> Diese "einfachen Messmethoden" haben bei uns zumindest dazu geführt,> dass wir die Messungen selbst durchführen können und sporadisch im> EMV-Labor getestete Geräte immer ohne Probleme durchkommen
Klar kann man das erreichen, in dem man den Schirmungsaufwand bei
Geräten der Ecoklasse entsprechend hoch treibt. Aber das stößt auch
schnell an wirtschaftliche Grenzen.
Chris D. schrieb:> Viel wichtiger als der Gerätepark ist ganz klar Erfahrung: dass man> weiss, was und wo man misst und messen sollte.
Erfahrung sollte man in der Tat haben, doch ohne entsprechende
Messtechnik wird es eine Glaubensfrage. Und glauben tuen wir in der
Kirche gelle?
Chris D. schrieb:> Ich hatte es ja schonmal erwähnt: 95% der Konsumergeräte (natürlich alle> schon mit CE-Kennzeichnung), die wir 2008 zum Spaß an der Uni vermessen> haben, sind glatt durchgefallen. Interessiert aber keine Sau, solange es> keinen wirklich stört.
Wie gesagt diese Geräte bekommen massive Problem wenn sie 1. auffallen (
weil sie halt doch mal jemanden stören ) und2. wenn sie keine vernünftig
dokumentierte und glaubhafte Messungen vorweisen können. Dann wird es
richtig teuer.
Um ein Missverständnis auszuräumen. Das Gesetz schreibt nur vor, das man
als Inverkehrsbringer die Konformität nachweisen muss und das mit einen
CE Zeichen auf dem Gerät und in der Bedienungsanleitung bezeugen muss.
Das Gesetz schreibt nicht vor wie er die Konformität nachweist.
Aber ich würde mich als Hersteller lieber auf die sichere Seite stellen,
und eine Firma für den Nachweis beauftragen. Die kann man dann auch
dafür haftbar machen, wenn sie geschlampt haben.
Es sei denn man verfügt selbst über ein entsprechend ausgerüstetes Labor
nebst Personal und ist sogar akkreditiert. So Firmen soll es ja auch
geben.
Wenn man es selbst ( womöglich ohne Messungen ) die Konformität einfach
nur vermutet und als nachgewiesen deklariert, kann man ganz schnell ins
Teufels Küche kommen. Die Bundesnetzagentur reagiert da nämlich sehr
empfindlich drauf.
Letztendlich muss aber jeder hier selber wissen was er macht. Nur sollte
man dann mit Empfehlungen vorsichtig sein.
Ralph Berres
Ralph Berres schrieb:> Um ein Missverständnis auszuräumen. Das Gesetz schreibt nur vor, das man> als Inverkehrsbringer die Konformität nachweisen muss und das mit einen> CE Zeichen auf dem Gerät und in der Bedienungsanleitung bezeugen muss.
IMHO muß man die Konformität nicht nachweisen sondern erklären.
Ralph Berres schrieb:> Aber ich würde mich als Hersteller lieber auf die sichere Seite stellen,> und eine Firma für den Nachweis beauftragen.
Man kann daher auch niemand mit dem Nachweis beauftragen. Und man kann
sich auch nicht von der Verantwortung für das eigene Produkt freikaufen,
diese "sichere Seite" gibt es nicht.
So wie ich das kenne, interessiert die Bundesnetzagentur ein
Messprotokoll überhaupt nicht. Sie will es nicht einmal sehen. Sie läßt
sich Produkte aus der laufenden Fertigung aushändigen und erstellt ein
technisches Gutachten in ihrem eigenen Messlabor. Ist daß Ergebniss
ok, bekommst du ein prima (kostenloses) Messprotokoll aus einem der
besten Messlabore. Fällt das negativ aus, kannst du natürlich ein
eigenes Gutachten, deine eigene (beauftragte) Messung dagegen halten.
Wie das dann ausgeht?
MfG Klaus
Ralph Berres schrieb:> Chris D. schrieb:>> Genau das meinte ich ja. Aber sie ist eben nur für den Kunden wichtig,>> nicht für die RegTP, nicht für den Wettbewerber.>> Die Regtp interessiert das in dem Moment, wenn eine Störungsmeldung> eines völlig Unbeteiligten durch die Nachverfolgung der Störung durch> die Regtp genau auf dein Gerät als Ursache führt.
Das war eine Antwort bzgl. der Störstrahlungs*festigkeit*, nicht der
Aussendung. Und die ist Unbeteiligten und der RegTP ziemlich egal.
> Chris D. schrieb:>> Natürlich - wir bauen unsere Gehäuse bspw. komplett selbst.>> Schön für euch. Aber nicht jeder Hersteller kann es sich leisten> wirklich EMV Konforme Gehäuse einzusetzen. Das ist letztlich auch eine> Preisfrage.
Klar :-)
> Chris D. schrieb:>> Und wenn es HF-technisch richtig heftig wird, dann wird auch gerne mal>> aus dem Vollen gefräst.>> Auch schön für euch. darf man fragen in welchen Preissegmenten eure> Produkte liegen. das ihr euch das leisten könnt?
Wir produzieren hauptsächlich für die chemische Industrie, meist nur
wenige Dutzend bis Hundert Stück pro Gerät.
Da lohnt sich natürlich der Selbstbau - einfach weil man da nichts
Gescheites zu vernünftigen Preisen bekommt.
Preissegment: hoch ;-)
> Erfahrung sollte man in der Tat haben, doch ohne entsprechende> Messtechnik wird es eine Glaubensfrage. Und glauben tuen wir in der> Kirche gelle?
Natürlich. Aber da muss man nicht immer superexakte und auch nicht
extrem teure Messgeräte haben.
> Chris D. schrieb:>> Ich hatte es ja schonmal erwähnt: 95% der Konsumergeräte (natürlich alle>> schon mit CE-Kennzeichnung), die wir 2008 zum Spaß an der Uni vermessen>> haben, sind glatt durchgefallen. Interessiert aber keine Sau, solange es>> keinen wirklich stört.>> Wie gesagt diese Geräte bekommen massive Problem wenn sie 1. auffallen (> weil sie halt doch mal jemanden stören ) und2. wenn sie keine vernünftig> dokumentierte und glaubhafte Messungen vorweisen können. Dann wird es> richtig teuer.
Offenbar wird das aber in Kauf genommen und es interessiert auch
offenbar niemanden.
Wie gesagt: Du kennst genau einen Fall, der lange zurückliegt, ich und
meine "Netzwerke" überhaupt keinen.
> Um ein Missverständnis auszuräumen. Das Gesetz schreibt nur vor, das man> als Inverkehrsbringer die Konformität nachweisen muss und das mit einen> CE Zeichen auf dem Gerät und in der Bedienungsanleitung bezeugen muss.>> Das Gesetz schreibt nicht vor wie er die Konformität nachweist.
So ist es.
> Aber ich würde mich als Hersteller lieber auf die sichere Seite stellen,> und eine Firma für den Nachweis beauftragen. Die kann man dann auch> dafür haftbar machen, wenn sie geschlampt haben.
Zuerst einmal haftest aber DU. Und Du darfst dann den EMV-Dienst
verklagen - und wenn der die Hand hebt (oder es ihn schon gar nicht mehr
gibt), dann hast Du schlechtem Geld noch gutes hinterhergeworfen. Und
das dauert auch gerne mal ein paar Jährchen bis zum Urteil. Wenn Du
finanziell durchhältst.
Ich habe schon genug Prozesse begleitet (und auch mal selbst geführt),
um zu wissen, dass "Haftung" im Vertrag ein toller Begriff ist, aber im
Zweifel nicht das Papier wert ist, auf dem das Wort steht. Theorie und
Praxis eben.
Ich verlasse mich da deutlich lieber auf uns selbst. Da habe ich alles
selbst in der Hand.
Es spricht ja auch nichts dagegen, ab und zu Muster testen zu lassen -
wenn man sich denn wirklich mal unsicher ist. Aber sich deswegen
zurückzulegen mit "Die sind im Schadensfall dran." ... das empfinde
ich als sehr gefährlich.
> Wenn man es selbst ( womöglich ohne Messungen ) die Konformität einfach> nur vermutet und als nachgewiesen deklariert, kann man ganz schnell ins> Teufels Küche kommen. Die Bundesnetzagentur reagiert da nämlich sehr> empfindlich drauf.
Na, messen sollte man schon :-) Aber wie gesagt: das wird alles nicht so
heiss gegessen, wie es gekocht wird. Auch die Jungs von der RegTP sind
übrigens Menschen (einen kenne ich persönlich).
> Letztendlich muss aber jeder hier selber wissen was er macht. Nur sollte> man dann mit Empfehlungen vorsichtig sein.
Vor allem beim Messen gilt der erste Satz :-)
So, aber jetzt hab ich dazu genug geschrieben.
Wir fahren so schon seit Jahren sehr gut, es gab keine einzige
Beanstandung - selbst für Baugruppen, die im medizinischen Bereich
(MRT-Bereich) eingesetzt wurden (und das ist ja nochmal deutlich
schärfer).
Ganz im Gegenteil wurden die Geräte sogar noch gelobt - schon aufgrund
der vernünftigen Gehäuse ;-)
Also: sauber entwickeln, vernünftig messen, aber sicher keine Panik :-)
Hallo,
EMV-Prüfung in bisherigen Firmen:
Klitsche:
CE auf das Gehäuse angebracht, wenn interresiert das?
Riesenkonzern
Externe Prüfung durchgeführt und dann in einem Punkt durchgefallen und
trotzdem CE.
Mittelständler:
Internes EMV Labor und eigenen Dienstleister, der einem die Sachen
wirklich prüft und wenn man irgendwo durchfällt, bekommt man das alles
zurück und dreht dann nochmal eine Runde.
Georg W. schrieb:> Ärger droht aber in erster Linie von der RegTP,Chris D. schrieb:> Auch die Jungs von der RegTP sind> übrigens Menschen (einen kenne ich persönlich).
Hallo!
Wie weit steckt Ihr eigentlich fachlich und aktuell im Thema?
Die RegTP gibt es seit dem 13.07.2005 nicht mehr.
Ich denke, der aufmerksame Leser weiss, was gemeint war.
Für alle anderen: ja, das übernimmt jetzt die Bundesnetzagentur. Die
Menschen dahinter sind übrigens dieselben geblieben :-)
Route_66 schrieb:> Wie weit steckt Ihr eigentlich fachlich und aktuell im Thema?> Die RegTP gibt es seit dem 13.07.2005 nicht mehr.
Als Hersteller und Entwickler schon sehr weit. Es mag ein anderer Name
auf dem Briefpapier stehen, aber geändert hat sich (für mich) nichts.
Wichtiger ist dass man dieses Thema vernünftig und
entwicklungsbegleitend angeht, wie genau muss jeder für sich und seinen
besonderen Fall selbst herausfinden. Einfach eine Kiste zusammen nageln
und dann jemanden suchen, der ein gefälliges Gutachten schreibt kann
nicht die Lösung sein. Oder im Nachhinein irgendwelche teuren Ferrite an
alle Kabel klatschen. Displays und verlustarm betriebene MOSFETS sind
z.B. eine mögliche Achillesverse. Oder in meinem Fall Eingangssignale im
einstelligen mV-Bereich. Hier schlagen die Störungen aus dem eigenen
Gerät u.U. voll rein, je nachdem wie der Kunde die Verkabelung ausführt.
Und das kann schon geschehen bevor die Abstrahlung kritisch wird, das
hatte ich mal nachmessen lassen.
Im übrigen hat mir mal ein freundlicher Mitarbeiter der BNetzagentur
einmal die Einhaltung der Grenzwerte bei einer RFID-Geschichte
vorhergesagt. Einfach durch eine Leistungsbetrachtung auf Papier.
Hinsichtlich der Haftung sehe ich die selbe Problematik wie Chris.
So ganz nebenbei, ist es nicht zwingend, dass ein Geraet aus konformen
Untergruppen zusammengebaut auch wieder konform ist... Das bedeutet, man
muss sich die Aussage einer geprueften Untergruppe(subsystem)
ueberlegen. Die externenKabel falsch angeschlossen und das war's..
Hatte auch etwas Trouble letztes Jahr mit der BNetzA ... Mit 300 Euro
Strafzahlung war das aber erledigt.
Fakt ist aber auch, dass es dort Menschen gibt, die verstehen das ein
"Kleinunternehmer" sich keine mehrere Tausend Euro Messlabor leisten
kann, bei mir ging es um GSM also Hochfrequenzbereich.
Das ist der teuerste Funk Bereich, weil eine Basisstation simuliert
werden muß.
CE Konformität mußt erst mal nur erklären und schriftlich für jeden
Käufer zur Verfügung stellen oder in der Anleitung integrieren. Ein
schwer lösbaren Aufkleber anbringen mit Angaben wie Hersteller, 2
Symbolen (CE und Batterieverordnung), Bezeichnung der Ware,
Artikelnummer und am besten ein Fertigungsdatum.
Nachweisen gegenüber BNetzA musst es erst wenn es zu Funkstörungen kommt
aber dann ist es eeh zu spät und das Teil wird dort gemessen, je nach
Frequenzbereich 1000-15000 Euro für die Messstrecke.
Mein Tipp, nicht erst jahrelang verkaufen sondern bereits im Vorfeld mit
den Leuten reden. Die sind nicht nur zum abkassieren da sondern helfen
auch weiter und es wird eine Lösung gefunden, auch wenn dann der Verkauf
nur "geduldet" wird. Immerhin besser als ein Vertriebsverbot ;)