Forum: HF, Funk und Felder Amerikanische CB Funke in DE nutzen


von Alex S. (thor368)


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Tach allerseits!

Der Titel sag eigentlich schon alles. Es wurde ein Rudel CB Funklen in 
Amerika gekauft und liegen nun hier im Regal herum. Genaues Modell: 
Cobra 19 DX IV. Wenn ich das recht sehe hat das in Europa verkaufte 
Modell keinen technischen Unterschied zu den dortigen außer, dass hier 
optional die oberen 40 Kanäle nutzbar sind.

Das einzige Bedenken, das ich habe, ist die Zertifizierung. Darf ich ein 
solches Gerät nun hier verwenden oder nicht?

Thor

von Helge A. (besupreme)


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Wirst du damit angehalten, könnte es Scherereien geben. Keine "alte" 
Zulassung, und kein CE Zeichen ist doof.

4W AM sind in grenznahen Gebieten teilweise nicht erlaubt.

von Alex S. (thor368)


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Ja, dachte ich mir. Was ist den eine "alte" Zulassung?

Thor

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Alex S. schrieb:
> Wenn ich das recht sehe hat das in Europa verkaufte
> Modell keinen technischen Unterschied zu den dortigen außer, dass hier
> optional die oberen 40 Kanäle nutzbar sind.

DOCH, einen BEDEUTENDEN Unterschied scheint es zu geben, zumindest nach 
der Bedienungsanleitung die ich auf einer Amerikanischen WEbsite 
heruntergeladen habe. Die US Version hat nur 40 Kanäle in AM, kein FM!

Allerdings ist es heute so das die Mikrocontrollergesteuerten Funkgeräte 
nur noch in einer Einheitsversion mit Einheitsfirmware produziert werden 
und dann für das jeweilige Zielland das passende Profil ausgewählt wird.
Bei den billigen CB Funkgeräten üblicherweise durch Tastenkombination 
oder Codier-/Lötbrücken im Gerät. Die ersten Geräte dieser Art kamen 
übrigends schon vor gut 20 Jahren auf und waren eine Art Geheimtipp. 
Ganz normal als in DL zugelassenes CB Funkgerät käuflich zu erwerben und 
dann mittels Tastenkombination umschaltbar. War dann eine Kontrolle 
durch die Post hatte man nur ein legales Gerät im Haus ;-)
(Kontrolle durch die Post/Funkkontrollmessdienst kam damals ja noch 
häufiger vor , vor allem auch mal ohne konkreten Anlass aus eigener 
Initiative wenn die nur festgestellt haben das da jemand sendet - also 
so etwas ähnliches wie "Streife" Fahren bei der Polizei. Das gibt es 
heute ja so nicht mehr)
Fast berühmt geworden sind die Geräte President James (Frequenz- und 
Leistungserweiterung) und President George (Frequenz- und 
Leistungserweiterung, zudem noch das damals noch im CB verbotene SSB)

Aber BTT und weg von dem Erinnerungen.
Von der Fernmelderechtlichen seite ist es wohl so das die Nutzung der CB 
Frequenzen nicht mehr zwingend ein einen bestimmtes Gerät gebunden ist. 
Nur die Nutzungsparameter müssen eingehalten werden. Das wäre auch bei 
der US Version der Fall. (40 Kanäle AM in 4 Watt sind mittlerweile auch 
in DL Legal, lange zeit waren ja nur 12 Kanäle (4-15) mit 1 Watt 
zulässig)

Falls ein Gerät aber "verrückt" spielt und störungen verursacht bis du 
deutlich tiefer in Problemen wie bei den explizit fpr den EU Markt 
vorgesehenen Geräten da du dich ja nicht auf diese Zulassung verlassen 
konntest und hättest selber kontrollieren müssen.

Zumindest Interpretiere ich -und viele andere- die aktuelle 
Allgemeinzuteilung für CB Frequenzen so. Für die Vorgängerzuteilung habe 
ich auch die offizielle Bestätigung von seiten der -glaube das war noch 
RegTP- das es sioch genau so verhält! Aber das hat natürlich für die 
heute geltende Zuteilung keinerlei Relevanz mehr.

Wenn du ganz sicher sein willst, dann frage bei der Bundesnetzagentur 
offiziell an. Die beissen nicht und dann hast du nicht nur Meinungen 
sondern eine Verbindliche Auskunft!

Inoffizielle Meinung: Wo kein Kläger da kein Richter... und wenn man die 
Geräte mit den sowieso zulässigen Parametern betreibt und es dasselbe 
Gerät mit denselben Parametern auch zugelassen gibt braucht man kein 
Schlechtes Gewissen haben. Nur ist das keine Garantie im Fall der Fälle.

Beim Einbau in KFZ könnte es aber ein anderes Problem geben! Zumindest 
wenn dies bei Fahrzeugen geschieht die NACH 1996 (oder 98?) 
Bausrtzugelassen wurden. Da kann der Fahrzeughersteller nämlich Auflagen 
für den Einbau und Betrieb von Funkanlagen machen, ja dies sogar 
ausschließen.

Meist ist es so das sich in den Dokumenten dann ein Satz findet wie:
(Sinngemäß wiedergegeben)
 Funkanlagen bis zu einer Leistung von 10Watt dürfen verbaut werden wenn 
die Montage des Gerätes und der Antenne fachännisch erfolgt und das 
Gerät über eine nationale oder Europäische Bauartzulassung verfügt. Die 
Antenne ist dabei auf dem Fahrzeugdach im hinteren Drittel anzubringen.
(Handy-Festeinbauten gelten im Übrigen auch als Funkanlagen...)

Wenn sich in den Unterlagen eines Fahrzeuges also die Forderung "muss in 
der EU Zugelassen sein" findet darft du dieses Gerät formal nicht in das 
Fahrzeug einbauen, da kann bis zum Erlöschen der Betriebserlaubniss 
führen!
In der Konsequenz mit der Gefahr von Bussgeldern oder im Falle eines 
Unfalles mit der Kaskoversicherung (nicht aber der eigenen oder 
gegnerischen HAftpflichtversicherung... Haftpflicht ist davon NICHT 
betroffen)

Gruß
Carsten

P.S.: Falls keine Umstellung der Betriebsart möglich ist, dann sind die 
Geräte für Dinge wie kommunikation von mehreren Fahrzeugen in der 
eigenen Gruppe natürlich trotzdem möglich - Aber Kontakt zu "anderen" 
ausserhalb der Gruppe wird schwierig da hier in DL FM für Nahverkehr und 
vielleicht noch SSB für die DXer üblich sein. AM war lange zeit nur noch 
Kanal9 für die Brummifahrer von Interesse.
Allerdings hat der Betrieb auf CB sowieso EXTREMST nachgelassen, mehr 
als Kommunikation untereinander würde ich da heute eh nicht mehr 
erwarten. Wobei das bei Fahrten mit mehreren Fahrzeugen auch in Zeiten 
von HAndy & co. nicht schlecht ist, zumindest ist es "Lustiger" als 
Handy da immer alle gleichzeitig mithören und mitsprechen können. Da 
kann bei der richtigen "Zusammensetzung" dieselbe Stimmung aufkommen wie 
wenn alle in einem großen Auto sitzen würden.
Auch für ernste Anwendungen ist CB vielleicht wieder brauchbar. Nachdem 
es anfangs sogar mal rein als "einfacherer" Betriebsfunk gedacht war 
wurde dann für alles andere ausser belangsloses Quatschen durch die 
Störer(trolle) und fehlende Regularien ja unbrauchbar. Durch die 
nachgelassene Aktivität könnte man heute vielleicht damit wieder was 
machen.

von Helge A. (besupreme)


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Mit "alte" Zulassung meinte ich diese zweizeilige Nummer, die früher auf 
den Geräten war. Mit Posthorn oder "Geier" daneben. Irgendwann 
zwischendurch stand auch mal "CEPT" drauf.

von Alex S. (thor368)


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Hallo nochmal und erstmal vielen Dank! So eine rege Beteiligung hätte 
ich zu der späten Stunde nicht mehr erwartet!

Ich werde mich dann also im Laufe der nächsten Woche mal beim BNA 
erkundigen.

Thor

von Batselfuzzi (Gast)


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Hatte in den 80er Jahren auch ein US CB Funkgerät von General Electric.

4Watt AM

Nach einem halben Jahr stand damals die Post mit dem Peilwagen vor der 
Tür und hat es beschlagnahmt. Da ich damals noch Schüler war, war dieser 
Service kostenlos :-)

Die haben das Grät vorort geprüft und festgestellt, daß es gewaltige 
Oberwellen prodiziert. Also icch wäre vorsichtig. Heute sind solche 
Dienstleistungen der BNetzA sicher teurer!

von Heinz Wäscher (Gast)


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Die Sache ist weniger ein technische Angelegenheit, sondern eine 
rechtliche. Und die Rechtslage ist eindeutig:

- Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine oder 
mehrere der EU-Richtlinien Anwendung findet, müssen mit der 
CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den Verkehr 
gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden 
Richtlinien zu berücksichtigen.

- Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen 
werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt 
anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung 
gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.

- Der Hersteller oder Inverkehrbringer erstellt eine 
EG-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an dem Produkt 
an.Falls gefordert (z.B. bei Funkanlagen), ist für die 
Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten.

- Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der 
„Grundlegenden Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt 
sind.

von Ralph B. (rberres)


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Carsten Sch. schrieb:
> Beim Einbau in KFZ könnte es aber ein anderes Problem geben! Zumindest
> wenn dies bei Fahrzeugen geschieht die NACH 1996 (oder 98?)
> Bausrtzugelassen wurden. Da kann der Fahrzeughersteller nämlich Auflagen
> für den Einbau und Betrieb von Funkanlagen machen, ja dies sogar
> ausschließen.

Hallo Carsten

Auf den DARC Serviceseiten gibt es recht viele Informationen dazu.

Man kann unter anderem daraus ersehen, das die Vorschrift, das ein Gerät 
zwingend eine CE Kennzeichnung benötigt nur für 2 und 3 rädrige 
Fahrzeuge gilt. ( Ich rede allerdings von Afunkgeräten ).

Da ich in meinen 2 Jahre alten Golf6 ein älteres Afunkgerät einbauen 
wollte, was auf Grund seines Alters noch keine CE Kennzeichnung hat, 
musste ich mich zwangsläufig mit dem Thema auseinander setzen.

Man muss allerdings schon fast zwischen den Zeilen lesen und die Papiere 
sehr genau durchlesen, um zu diesen Schluss zu kommen.

VW schreibt zwar in der Bedienungsanleitung diesen von dir genannten 
Passus rein nur 10W maximal ( aber ohne auf den Antennenstandort 
einzugehen ), dem DARC liegt aber eine Freigabe von VW bis 50W auf 70cm 
und 2m, 25W auf 23cm und 100W auf KW vor, sofern die Antenne Mittig oder 
Mitte hinten auf dem Dach montiert ist.


 CB Funkgeräte unterliegen einer anderen Regelung. Sie müssen in 
Deutschland grundsätzlich eine CE Kennzeichnung haben, und somit 
zugelassen sein, wenn man sie in Deutschland errichten und betreiben 
will.

Bei Amateurfunkgeräten gibt es diese Regelung nur für Geräte die ab 1996 
in den Verkehr gebracht sind. Geräte vor dem Stichtag bedürfen nach wie 
vor keine CE Kennzeichnung. Schließlich dürfen Funkamateure Ihre Geräte 
ja auch selber bauen und betreiben.

Ralph Berres

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ralph Berres schrieb:
> Bei Amateurfunkgeräten gibt es diese Regelung nur für Geräte die ab 1996
> in den Verkehr gebracht sind.

Davor gab es die CE-Kennzeichnung noch gar nicht.

Deshalb gibt es bei CB den Passus, dass ein Gerät, welches nach einer
früheren Zulassung akzeptiert worden ist, de facto einem neueren, mit
CE-Kennzeichnung versehenem Gerät gleichgestellt ist.

> Schließlich dürfen Funkamateure Ihre Geräte
> ja auch selber bauen und betreiben.

Selbst gebaute Afu-Geräte sind ja auch heute noch von der CE-Pflicht
ausgenommen.  Nur industriell hergestellte Geräte fallen dadurch unter
die gleichen Regelungen wie auch alle anderen Geräte.

von Ralph B. (rberres)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Davor gab es die CE-Kennzeichnung noch gar nicht.

Es gab aber eine andere Kennzeichnung. FTZ-Nummer bzw. Bapt Nr.

> Deshalb gibt es bei CB den Passus, dass ein Gerät, welches nach einer
> früheren Zulassung akzeptiert worden ist, de facto einem neueren, mit
> CE-Kennzeichnung versehenem Gerät gleichgestellt ist.

Sie mussten aber eine Zulassungsnummer ( FTZ etc. ) haben.

Ob das heutige CE Zeichen die ( damalige ) Zulassungsnummer komplett 
ersetzt, weis ich allerdings nicht.

Es könnte ja sein, das außer dem CE Zeichen bei Funkgeräten immer noch 
eine wie auch immer geartete Nummer der jetztigen Bundesnetzagentur 
vorhanden sein muss, um sie errichten und betreiben zu dürfen.

Ich weis aus der Zeit von 1976, das CB Geräte, welche in Luxembourg 
gekauft wurden nicht zwangsläufig in Deutschland betrieben werden 
durfte, weil die FTZ Nummer gefehlt hat, obwohl es in Deutschland exakt 
baugleiche Geräte mit FTZ Nummer gegeben hat. Damals habe ich in 
Luxembourg ein einem Geschäft gearbeitet, welches auch CB-Funk verkauft 
hat.

Ralph Berres

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ralph Berres schrieb:
> Ob das heutige CE Zeichen die ( damalige ) Zulassungsnummer komplett
> ersetzt, weis ich allerdings nicht.

Ja.

von Sensortechnik (Gast)


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Ralph Berres schrieb:
> sofern die Antenne Mittig oder
> Mitte hinten auf dem Dach montiert ist.

Was ausgesprochen blöde ist.
An eine mittig auf dem Dach montierte Antenne kommst Du sehr schlecht 
heran, wenn Du mal schnell vor der Einfahrt ins Parkhaus die Antenne 
runterklappen willst.

Darum habe ich immer seitlich versetzt vorgezogen, so dass ich noch gut 
mit dem Arm hinlangen konnte.

Egal. Es ist eh alles vorbei.

von Ralph B. (rberres)


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Naja ich hab ein Lambda/viertel Stäbchen für 2m hinten Mitte, welches 
auf 70cm auch noch spielt. Die muss ich nicht einklappen.

Wer natürlich ein 2,70m Spargel für 11m drauf hat, der muss sie in der 
Tat demontieren, bevor er ins Parkhaus fährt.

Ralph.

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