Hallo Zusammen! Ich plane grade den Bau eines Triangulationssensor mit einem Laser > 900nm mit ca. 1-5mW. Ohne mich mit der Materie auszukennen scheint es, als wäre man dank der Wellenlänge und dem fehlenden Lidschlussreflex sofort in der Laserschutzklasse 3R. Ich konnte bisher nicht rausfinden, was für das fertige Produkt (das an Kunden gehen soll) neben der Kennzeichnungspflicht dabei zu beachten ist. Könnte man sich evtl. Ärger sparen, wenn man mit UV-LEDs arbeitet? Ich habe zwar gelesen, dass die Klassen auch für LEDs gelten, aber dann würde ja auch die LED meiner Fernsehfernbedienung Klasse 3R sein... Welche Vorschriften gelten hier? Danke und viele Grüße Tobias
Ratgeberbär schrieb: > http://www.beadlight.com/pages/health_and_safety.asp Die IEC60825 ist NUR für die Anwendung bei Lasern gedacht, die LEDs wurden dort explizit rausgenommen. Wenn Du LEDs verwendest solltest Du IEC62471 beachten. Die IEC62471 gilt im übrigen auch für jede andere Lichtquelle (z.B. Halogen, Infrarot, UV,...). rgds
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