Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Webshop fürs Ausland aber in Deutschland hosten


von Martin (Gast)


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Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand hier aus:
Was muss man beachten wenn ein Webshop in Deutschand gehostet sit aber 
für ein anderes Land bestimmt (Afrika)? Was soll in dem Impressum rein?

von hans (Gast)


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Das was der "Afrikanische Gestztgeber" vorsieht

von Oliver (Gast)


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Wo der Shop gehosted wird, ist doch völlig egal. Interessant ist die 
Firma, die für den Shop verantwortlich ist. Die INternetseite sollte 
möglichst den lokalen Anforderungen des Firmensitzes entsprechen.

Oliver

von Martin (Gast)


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in "Afrika" ist z.B das Impressum wie in Deutschland kein Muss, nur eine 
Email Adresse und eine Tel. Nr. sind nötig (keine Adresse, keine Steuer 
Nr.), dann muss ich für den Shop auch kein Impressum erstellen (nicht 
das ich am nächsten Tag ein paar Abmahnungen bekomme!)

von Car (Gast)


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Deutsche Firma - Deutsches Impressum
Afrikanische Firma - Afrikanisches Impressum

Deutsche Firma die nach Afrika verkauft - Deutsches Impressum

von Fred (Gast)


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Car schrieb:
> Deutsche Firma - Deutsches Impressum
> Afrikanische Firma - Afrikanisches Impressum
>
> Deutsche Firma die nach Afrika verkauft - Deutsches Impressum

Warum antwortest du, wenn du keine Ahnung hast?

Denn offensichtlich gilt beispielsweise:

Afrikanisches Unternehmen, das nach Deutschland verkauft
--> mindestens deutsches Impressum

von Tommy.S (Gast)


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Ich möchte nur kurz anmerken: Afrika ist kein Land, sondern viele davon. 
Und genauso viele verschiedene gesetzliche Anforderungen wird es 
geben...

Grüße,
Tommy.S

von Luther B. (luther-blissett)


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Fred schrieb:
> Car schrieb:
>> Deutsche Firma - Deutsches Impressum
>> Afrikanische Firma - Afrikanisches Impressum
>>
>> Deutsche Firma die nach Afrika verkauft - Deutsches Impressum
>
> Warum antwortest du, wenn du keine Ahnung hast?
>
> Denn offensichtlich gilt beispielsweise:
>
> Afrikanisches Unternehmen, das nach Deutschland verkauft
> --> mindestens deutsches Impressum

Nein:

http://www.angster.net/haftungsrecht/diensteanbieter-ausserhalb-eu-muessen-sich-nicht-an-impressumspflicht-halten-auch-wenn-sich-angebote-an-deutsche-nutzer-richtet/

von Fred (Gast)


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Einzelmeinung eines LG, vermutlich nichtmal rechtskräftig.

Die ganz herrschende Meinung (lehre wie Rechtsprechung) sieht das 
anders.

von lalala (Gast)


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Überleg Dir, ob Du Zugriffe auf die Webseite aus Deutschland sperrst.

von Car (Gast)


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Fred schrieb:
> Warum antwortest du, wenn du keine Ahnung hast?
>
> Denn offensichtlich gilt beispielsweise:
>
> Afrikanisches Unternehmen, das nach Deutschland verkauft
> --> mindestens deutsches Impressum

Eine Deutsche Firma braucht ein deutsches Impressum.
Da, wie vom TO geschrieben wurde aber gilt afrikanisches Impressum < 
ddeutsches Impressum, deckt das Deutsche wohl die Anforderungen des 
Afrikanischen ab.

Mein lieber Fred, schau dir doch mal http://dx.com/ an. Ich finde da 
nichts was auch nur aussieht wie ein Impressum. Und doch wird jede Menge 
Zeug von da nach Deutschland verhökert. Vielleicht magst Du ja eine 
Abmahnung da hin schicken?

Und bitte erkläre mir noch, warum ein deutsches Unternehmen kein 
deutsches Impressum braucht. Das verstehe ich nicht.

von Fred (Gast)


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Vielleicht lernst du lesen, legst mir nichts in den Mund, was ich nie 
geschrieben habe (deutsches Unternehmen ohne deutsches Impressum), und 
gewöhnst dir überhaupt mal an, still zu sein, wenn Erwachsene 
miteinander reden.

von Wattestäbchen (Gast)


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Martin schrieb:
> vielleicht kennt sich jemand hier aus:
> Was muss man beachten wenn ein Webshop in Deutschand gehostet sit aber
> für ein anderes Land bestimmt (Afrika)? Was soll in dem Impressum rein?

Was willst du denn überhaupt verkaufen? Trommeln, Speere und gebrauchte 
Waschmaschinen? Was heißt überhaupt Afrika? Libyen, Alergrien oder 
Subsahara (da wo die Neger wohnen)? Und es ist jetzt auch nicht so, dass 
alle Schwarzen gleich sind. Sonst gäbe es da keine 1000 Bürgerkriege.

von Albrecht H. (alieninside)


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@Martin
Klingt zwar auch nach einem komplexen juristischen Problem ist aber doch 
wohl in erster Linie eine Praxisfrage.

Kurze Antwort:
Abmahnungen und juristischer Ärger in Deutschland bleiben aus, wenn es 
keinen Ansprechpartner mit deutschem Pass oder deutscher Adresse gibt.
Also Domain / Webspace von Afrika aus in Deutschland bestellen und mit 
"afrikanischer" Kreditkarte bezahlen.


Man kann es natürlich auch anders machen, man kann völlig legitim als 
deutscher Dienstleister, den Internetauftritt einer afrikanischen Firma 
in Deutschland betreuen, muss dann aber jedesmal wenn es einem deutschen 
Abmahner in den Kram passt vor Gericht darstellen, dass man die 
afrikanische Firma nicht selbst betreibt sondern nur ihr technischer 
Dienstleister, also die afrikanische Firma ein Kunde ist, für Freelancer 
oder Firmen ohne eigene Rechtsabteilung also eher lästig und 
zeitaufwändig.

von Luther B. (luther-blissett)


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Letzter Stand: Das OLG hat die Berufung zurück gewiesen: Ein Impressum 
muss zwar sein, aber man kann nicht verlangen, dass es unseren Regeln 
genügt. Ausserdem ist der Domaininhaber nicht der Anbieter und kann für 
den Wettbewerbsverstoss nicht rangezogen werden.

http://www.angster.net/datenschutzrecht/auch-ausserhalb-eu-muessen-sich-diensteanbieter-an-impressumspflicht-halten-domaininhaber-ist-aber-nicht-ohne-weiteres-anbieter/

Das macht die Sache mit der Impressumspflicht von nicht-EU Anbietern 
genauso witzlos wie es in der Praxis sowieso schon ist. Auf ebay.com ist 
man z.B. nicht verpflichtet sich als gewerblicher Anbieter zu 
kennzeichnen und ein Impressum anzugeben. Sämtliche Angebote die einen 
Versand nach D. beinhalten sind demzufolge ein Fall für ein LG - aber 
wie soll das funktionieren?

von Alex W. (a20q90)


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Er kann aber den WebSpace im Ausland kaufen, die TLD (Domain mit .de) in 
Deutschland registrieren und der A-Record auf den Auslandsserver leiten.
Solange seine Firma im Ausland ist, gelten dort die Regeln (als 
Deutscher staatsangehöriger kann es aber auch sein das er noch als 
Inhaber dies mit berücksichtigen muss).

Bezahlung per Bareinzahlung bei ner deutschen Bank und fertig würde 
nämlich auch gehen!

von Fred (Gast)


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Luther Blissett schrieb:
> Letzter Stand: Das OLG hat die Berufung zurück gewiesen: Ein Impressum
> muss zwar sein, aber man kann nicht verlangen, dass es unseren Regeln
> genügt.

Doch.

Das LG ist vollumfänglich zurechtgewiesen worden. Die Klägerin hatte nur 
ihrer Darlegungslast nicht genügt.

Sachlich ist es also genau entsprechend meiner Darlegung entschieden 
worden.

von Martin (Gast)


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Wattestäbchen schrieb:
> Was willst du denn überhaupt verkaufen? Trommeln, Speere und gebrauchte
> Waschmaschinen? Was heißt überhaupt Afrika? Libyen, Alergrien oder
> Subsahara (da wo die Neger wohnen)? Und es ist jetzt auch nicht so, dass
> alle Schwarzen gleich sind. Sonst gäbe es da keine 1000 Bürgerkriege.

das alles ist unwichtig, wichtig ist das im deutschen Impressum eine 
SteuerNr , Ustr Id,.. sein müssen und die gibt es nicht!

von klausi (Gast)


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Martin schrieb:
> Libyen, Alergrien oder
> Subsahara (da wo die Neger wohnen)? Und es ist jetzt auch nicht so, dass
> alle Schwarzen gleich sind. Sonst gäbe es da keine 1000 Bürgerkriege.

Das sind eigentlich die Ölländer. Vielleicht will er ja öl fördern.

Oder Inbetriebnahme machen und sich von den Hutsis oder Tutsis nen Arm 
abschlagen lassen (wie es Zuckerle immer treffend beschreibt) ;-)

von Jubi (Gast)


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Warum steht der Thread hier eigentlich unter der Rubrik "Ausbildung, 
Studium & Beruf"?

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