Hallo zusammen, vielleicht kennt sich jemand hier aus: Was muss man beachten wenn ein Webshop in Deutschand gehostet sit aber für ein anderes Land bestimmt (Afrika)? Was soll in dem Impressum rein?
Wo der Shop gehosted wird, ist doch völlig egal. Interessant ist die Firma, die für den Shop verantwortlich ist. Die INternetseite sollte möglichst den lokalen Anforderungen des Firmensitzes entsprechen. Oliver
in "Afrika" ist z.B das Impressum wie in Deutschland kein Muss, nur eine Email Adresse und eine Tel. Nr. sind nötig (keine Adresse, keine Steuer Nr.), dann muss ich für den Shop auch kein Impressum erstellen (nicht das ich am nächsten Tag ein paar Abmahnungen bekomme!)
Deutsche Firma - Deutsches Impressum Afrikanische Firma - Afrikanisches Impressum Deutsche Firma die nach Afrika verkauft - Deutsches Impressum
Car schrieb: > Deutsche Firma - Deutsches Impressum > Afrikanische Firma - Afrikanisches Impressum > > Deutsche Firma die nach Afrika verkauft - Deutsches Impressum Warum antwortest du, wenn du keine Ahnung hast? Denn offensichtlich gilt beispielsweise: Afrikanisches Unternehmen, das nach Deutschland verkauft --> mindestens deutsches Impressum
Ich möchte nur kurz anmerken: Afrika ist kein Land, sondern viele davon. Und genauso viele verschiedene gesetzliche Anforderungen wird es geben... Grüße, Tommy.S
Fred schrieb: > Car schrieb: >> Deutsche Firma - Deutsches Impressum >> Afrikanische Firma - Afrikanisches Impressum >> >> Deutsche Firma die nach Afrika verkauft - Deutsches Impressum > > Warum antwortest du, wenn du keine Ahnung hast? > > Denn offensichtlich gilt beispielsweise: > > Afrikanisches Unternehmen, das nach Deutschland verkauft > --> mindestens deutsches Impressum Nein: http://www.angster.net/haftungsrecht/diensteanbieter-ausserhalb-eu-muessen-sich-nicht-an-impressumspflicht-halten-auch-wenn-sich-angebote-an-deutsche-nutzer-richtet/
Einzelmeinung eines LG, vermutlich nichtmal rechtskräftig. Die ganz herrschende Meinung (lehre wie Rechtsprechung) sieht das anders.
Überleg Dir, ob Du Zugriffe auf die Webseite aus Deutschland sperrst.
Fred schrieb: > Warum antwortest du, wenn du keine Ahnung hast? > > Denn offensichtlich gilt beispielsweise: > > Afrikanisches Unternehmen, das nach Deutschland verkauft > --> mindestens deutsches Impressum Eine Deutsche Firma braucht ein deutsches Impressum. Da, wie vom TO geschrieben wurde aber gilt afrikanisches Impressum < ddeutsches Impressum, deckt das Deutsche wohl die Anforderungen des Afrikanischen ab. Mein lieber Fred, schau dir doch mal http://dx.com/ an. Ich finde da nichts was auch nur aussieht wie ein Impressum. Und doch wird jede Menge Zeug von da nach Deutschland verhökert. Vielleicht magst Du ja eine Abmahnung da hin schicken? Und bitte erkläre mir noch, warum ein deutsches Unternehmen kein deutsches Impressum braucht. Das verstehe ich nicht.
Vielleicht lernst du lesen, legst mir nichts in den Mund, was ich nie geschrieben habe (deutsches Unternehmen ohne deutsches Impressum), und gewöhnst dir überhaupt mal an, still zu sein, wenn Erwachsene miteinander reden.
Martin schrieb: > vielleicht kennt sich jemand hier aus: > Was muss man beachten wenn ein Webshop in Deutschand gehostet sit aber > für ein anderes Land bestimmt (Afrika)? Was soll in dem Impressum rein? Was willst du denn überhaupt verkaufen? Trommeln, Speere und gebrauchte Waschmaschinen? Was heißt überhaupt Afrika? Libyen, Alergrien oder Subsahara (da wo die Neger wohnen)? Und es ist jetzt auch nicht so, dass alle Schwarzen gleich sind. Sonst gäbe es da keine 1000 Bürgerkriege.
@Martin Klingt zwar auch nach einem komplexen juristischen Problem ist aber doch wohl in erster Linie eine Praxisfrage. Kurze Antwort: Abmahnungen und juristischer Ärger in Deutschland bleiben aus, wenn es keinen Ansprechpartner mit deutschem Pass oder deutscher Adresse gibt. Also Domain / Webspace von Afrika aus in Deutschland bestellen und mit "afrikanischer" Kreditkarte bezahlen. Man kann es natürlich auch anders machen, man kann völlig legitim als deutscher Dienstleister, den Internetauftritt einer afrikanischen Firma in Deutschland betreuen, muss dann aber jedesmal wenn es einem deutschen Abmahner in den Kram passt vor Gericht darstellen, dass man die afrikanische Firma nicht selbst betreibt sondern nur ihr technischer Dienstleister, also die afrikanische Firma ein Kunde ist, für Freelancer oder Firmen ohne eigene Rechtsabteilung also eher lästig und zeitaufwändig.
Letzter Stand: Das OLG hat die Berufung zurück gewiesen: Ein Impressum muss zwar sein, aber man kann nicht verlangen, dass es unseren Regeln genügt. Ausserdem ist der Domaininhaber nicht der Anbieter und kann für den Wettbewerbsverstoss nicht rangezogen werden. http://www.angster.net/datenschutzrecht/auch-ausserhalb-eu-muessen-sich-diensteanbieter-an-impressumspflicht-halten-domaininhaber-ist-aber-nicht-ohne-weiteres-anbieter/ Das macht die Sache mit der Impressumspflicht von nicht-EU Anbietern genauso witzlos wie es in der Praxis sowieso schon ist. Auf ebay.com ist man z.B. nicht verpflichtet sich als gewerblicher Anbieter zu kennzeichnen und ein Impressum anzugeben. Sämtliche Angebote die einen Versand nach D. beinhalten sind demzufolge ein Fall für ein LG - aber wie soll das funktionieren?
Er kann aber den WebSpace im Ausland kaufen, die TLD (Domain mit .de) in Deutschland registrieren und der A-Record auf den Auslandsserver leiten. Solange seine Firma im Ausland ist, gelten dort die Regeln (als Deutscher staatsangehöriger kann es aber auch sein das er noch als Inhaber dies mit berücksichtigen muss). Bezahlung per Bareinzahlung bei ner deutschen Bank und fertig würde nämlich auch gehen!
Luther Blissett schrieb: > Letzter Stand: Das OLG hat die Berufung zurück gewiesen: Ein Impressum > muss zwar sein, aber man kann nicht verlangen, dass es unseren Regeln > genügt. Doch. Das LG ist vollumfänglich zurechtgewiesen worden. Die Klägerin hatte nur ihrer Darlegungslast nicht genügt. Sachlich ist es also genau entsprechend meiner Darlegung entschieden worden.
Wattestäbchen schrieb: > Was willst du denn überhaupt verkaufen? Trommeln, Speere und gebrauchte > Waschmaschinen? Was heißt überhaupt Afrika? Libyen, Alergrien oder > Subsahara (da wo die Neger wohnen)? Und es ist jetzt auch nicht so, dass > alle Schwarzen gleich sind. Sonst gäbe es da keine 1000 Bürgerkriege. das alles ist unwichtig, wichtig ist das im deutschen Impressum eine SteuerNr , Ustr Id,.. sein müssen und die gibt es nicht!
Martin schrieb: > Libyen, Alergrien oder > Subsahara (da wo die Neger wohnen)? Und es ist jetzt auch nicht so, dass > alle Schwarzen gleich sind. Sonst gäbe es da keine 1000 Bürgerkriege. Das sind eigentlich die Ölländer. Vielleicht will er ja öl fördern. Oder Inbetriebnahme machen und sich von den Hutsis oder Tutsis nen Arm abschlagen lassen (wie es Zuckerle immer treffend beschreibt) ;-)
Warum steht der Thread hier eigentlich unter der Rubrik "Ausbildung, Studium & Beruf"?
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