Forum: HF, Funk und Felder Panoramaempfänger 10,7 MHz -- Welche Regeln gelten?


von Achim H. (anymouse)


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(Ich hoffe mal, dass mir da ein paar Amateurfunker helfen können --- und 
diesmal das mit dem Posten klappt)

Ich interessiere mich für einen Panoramaempfänger, genauer das PaG 148 
von Telefunken. Kurz, man kann ihn als Spektrumanalyser für den Bereich 
9,7 ... 11,7 MHz bzw. 10,7 +/- 1 MHz beschreiben.

Ich möchte ihn an die 10,7 MHz ZF einem normalen UKW-Tuners anschließen, 
um mir die Sendungen im UKW-Frequenzband mal anzuschauen.

Jetzt hat ein Verkäufer (im Kleingedruckten) darauf hingewiesen, dass es 
sich um ein Gerät militärischen Ursprungs handelt, und besondere 
rechtliche Bedingungen, Vorschriften und Regeln zu beachten sind, wenn 
ich das Gerät betreibe.

Was bedeutet dass?

Zunmindest vermute ich (nach etwas googlen), dass ich § 89 TKG beachten 
muss, wenn ich (irgendwelche) Frequenzen auf die 10,7 MHz transformiere. 
Mir ist auch klar, dass ich mich schon in diesem Rahmen bewege, wenn ich 
mit dem Tuner an den Rändern des UKW-Bands gehe, weil ich dann auch die 
86,5 .. 87,5 MHz bzw. 108,0 .. 109,0 MHz emfange.

Welche weiteren rechtlichen Regeln wären denn noch einschlägig? Mich 
irritiert dabei auch der ausdrückliche Hinweis auf die militärische 
Herkunft des Gerätes.

Oder ist das alles nur die Absicherung eine recht vorsichtigen 
Anbieters.

(Ich möchte das Gerät in Deutschland nutzen; falls es bundesland- oder 
sonstige lokalspezifische Unterschiede gibt, würde ich auch das 
Nutzungsgebiet näher beschreiben)

Vielen Dank für Eure Mühen!

: Bearbeitet durch User
von B e r n d W. (smiley46)


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Da hat sich in den letzten 20 Jahren einiges an der Gesetzeslage 
geändert.

Empangstechnisch ist heute praktisch alles erlaubt, solange nichts 
abgestrahlt und niemand gestört wird. Ein Panorama-Empfänger kann völlig 
problemlos selber gebaut und betrieben werden.

Es ist verboten, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Aussendungen 
mitzuhören.

von Frank (Gast)


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B e r n d W. schrieb:
> Es ist verboten, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Aussendungen
> mitzuhören.

Sicher? Ich meine, dass man diese zwar hören, nicht aber über deren 
Inhalt sprechen darf. Bin aber kein Experte.

von B e r n d W. (smiley46)


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Beides, ein Scanner konnte ja irgendwo stehen bleiben und Du hörst aus 
Versehen was mit. Dann darfst Du es niemandem mitteilen.

von Jasch (Gast)


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Achim Hensel schrieb:
[...]
> Welche weiteren rechtlichen Regeln wären denn noch einschlägig? Mich
> irritiert dabei auch der ausdrückliche Hinweis auf die militärische
> Herkunft des Gerätes.

Dabei geht es wahrscheinlich um Weiterverkauf. Sprich solltest Du es 
z.B. in den Iran verkaufen wollen hat der Verkäufer Dich darauf 
hingewiesen dass das nicht erlaubt sein könnte oder eine spezielle 
Genehmigung brauchen könnte - je nach Bestimmungsland.

von Achim H. (anymouse)


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Jasch schrieb:
> Dabei geht es wahrscheinlich um Weiterverkauf.

Also dann Ausfuhrliste Teil I A -- 0011a c) :

---

0011a Elektronische Ausrüstung, "Raumfahrzeuge" und deren Bestandteile, 
soweit nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und 
Rüstungsma
terial (Teil I A) erfasst, wie folgt
... elektronische Ausrüstung besonders konstruiert für militärische 
Zwecke und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; ...

c) elektronische Systeme oder Ausrüstung, konstruiert entweder für die 
Überwachung und Beobachtung des elektromagnetischen Spektrums für Zwecke 
des militärischen Nachrichtenwesens bzw. der militärischen Sicherheit 
oder um derartigen Überwachungs- und Beobachtungsmaßnahmen 
entgegenzuwirken,

---

Also sollte das Ding erstmal in Deutschland bleiben ... wobei man 
darüber geteilter Meinung sein kann, ob es "besonders konstruiert für 
militärische Zwecke" ist, bzw. es sich um "besonders konstruierte 
Bestandteile" handelt...

----

Editha meint, dass der Verkäufer etwaige Ausfuhrbestimmungen wohl 
nicht gemeint haben wird, weil er betont, dass die Regelungen bei der 
Verwendung des Geräts zu beachten sind. Abgesehen davon ist die Technik 
ungefähr Jahrgang 1965.

: Bearbeitet durch User
von Patrick D. (oldbug) Benutzerseite


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Ganz so abwegig ist das nicht; frag mal Funkamateure, die Satelliten 
bauen möchten :-/

http://de.wikipedia.org/wiki/International_Traffic_in_Arms_Regulations

Eine Kooperation mit - Beispielsweise - Vereinigungen in den USA werden 
damit nahezu unmöglich, wie P3-E und P5-A beweisen...

: Bearbeitet durch User
von Ralph B. (rberres)


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Patrick Dohmen schrieb:
> http://de.wikipedia.org/wiki/International_Traffic_in_Arms_Regulations

Wenn ich das Dokument durchlese geht mir irgendwie die Hutschnur hoch.

Was geht die USA es eigentlich an, wenn ein deutsches Unternehmen z.B. 
ein Gerät z.B. nach Iran liefern will?

Sind wie schon soweit, das die USA bestimmen kann, was andere Länder 
wohin verkaufen?

Dann wäre es aber höchste Zeit das die EU dieser Arroganz mal Einhalt 
gebietet.

Irgendwie bekomme ich immer mehr ein gestörtes Verhältnis zu diesem 
paranoiden Haufen.

Zum Thema zurück .

Bei diesem Panoramaempfänger gibt es meiner Meinung nichts, was 
irgendwelchen militärischen Geheimhaltungsgründen entgegensteht.

Jeder bessere Kurzwellenempfänger überstreicht einen viel weiteren 
Empfangsbereich, als 9,7MHz-11,7MHz. Und da gibt es auch keine 
Exportbeschränkungen. Auch wenn die USA das gerne hätte.

Zudem ist das Gerät mit Baujahr ca. 1960 technologisch völlig veraltet.

Die "Schurkenstaaten" lachen sich über so ein Produkt halb tot, wenn sie 
sehen , was für ein Aufhebens darum gemacht wird.

Also verwende das Gerät ruhig, und mache dir kein Kopfzerbrechen über 
irgendwelche Zulassungsbeschränkungen.

Allerdings darfst du weder öffentliche Inhalte die du zufällig abhörst, 
, noch die Tatsache, das du sie empfangen hast jemanden mitteilen.

Es stand so jedenfalls in den 70ger Jahren mal im Afunk Gesetz. Das kann 
sich aber auch wieder geändert haben.


Ralph Berres

von Dave N. (Firma: Geknechteter Pennäler) (schueler-bubi)


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Ralph Berres schrieb:
> Allerdings darfst du weder öffentliche Inhalte die du zufällig abhörst

Ich denke, er meinte NICHTöffentliche Inhalte.

von Ralph B. (rberres)


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Dave Trescher schrieb:
> Ich denke, er meinte NICHTöffentliche Inhalte.

Hast natürlich Recht. :-)

Ralph Berres

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