(Ich hoffe mal, dass mir da ein paar Amateurfunker helfen können --- und diesmal das mit dem Posten klappt) Ich interessiere mich für einen Panoramaempfänger, genauer das PaG 148 von Telefunken. Kurz, man kann ihn als Spektrumanalyser für den Bereich 9,7 ... 11,7 MHz bzw. 10,7 +/- 1 MHz beschreiben. Ich möchte ihn an die 10,7 MHz ZF einem normalen UKW-Tuners anschließen, um mir die Sendungen im UKW-Frequenzband mal anzuschauen. Jetzt hat ein Verkäufer (im Kleingedruckten) darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gerät militärischen Ursprungs handelt, und besondere rechtliche Bedingungen, Vorschriften und Regeln zu beachten sind, wenn ich das Gerät betreibe. Was bedeutet dass? Zunmindest vermute ich (nach etwas googlen), dass ich § 89 TKG beachten muss, wenn ich (irgendwelche) Frequenzen auf die 10,7 MHz transformiere. Mir ist auch klar, dass ich mich schon in diesem Rahmen bewege, wenn ich mit dem Tuner an den Rändern des UKW-Bands gehe, weil ich dann auch die 86,5 .. 87,5 MHz bzw. 108,0 .. 109,0 MHz emfange. Welche weiteren rechtlichen Regeln wären denn noch einschlägig? Mich irritiert dabei auch der ausdrückliche Hinweis auf die militärische Herkunft des Gerätes. Oder ist das alles nur die Absicherung eine recht vorsichtigen Anbieters. (Ich möchte das Gerät in Deutschland nutzen; falls es bundesland- oder sonstige lokalspezifische Unterschiede gibt, würde ich auch das Nutzungsgebiet näher beschreiben) Vielen Dank für Eure Mühen!
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Da hat sich in den letzten 20 Jahren einiges an der Gesetzeslage geändert. Empangstechnisch ist heute praktisch alles erlaubt, solange nichts abgestrahlt und niemand gestört wird. Ein Panorama-Empfänger kann völlig problemlos selber gebaut und betrieben werden. Es ist verboten, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Aussendungen mitzuhören.
B e r n d W. schrieb: > Es ist verboten, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Aussendungen > mitzuhören. Sicher? Ich meine, dass man diese zwar hören, nicht aber über deren Inhalt sprechen darf. Bin aber kein Experte.
Beides, ein Scanner konnte ja irgendwo stehen bleiben und Du hörst aus Versehen was mit. Dann darfst Du es niemandem mitteilen.
Achim Hensel schrieb: [...] > Welche weiteren rechtlichen Regeln wären denn noch einschlägig? Mich > irritiert dabei auch der ausdrückliche Hinweis auf die militärische > Herkunft des Gerätes. Dabei geht es wahrscheinlich um Weiterverkauf. Sprich solltest Du es z.B. in den Iran verkaufen wollen hat der Verkäufer Dich darauf hingewiesen dass das nicht erlaubt sein könnte oder eine spezielle Genehmigung brauchen könnte - je nach Bestimmungsland.
Jasch schrieb: > Dabei geht es wahrscheinlich um Weiterverkauf. Also dann Ausfuhrliste Teil I A -- 0011a c) : --- 0011a Elektronische Ausrüstung, "Raumfahrzeuge" und deren Bestandteile, soweit nicht anderweitig von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsma terial (Teil I A) erfasst, wie folgt ... elektronische Ausrüstung besonders konstruiert für militärische Zwecke und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; ... c) elektronische Systeme oder Ausrüstung, konstruiert entweder für die Überwachung und Beobachtung des elektromagnetischen Spektrums für Zwecke des militärischen Nachrichtenwesens bzw. der militärischen Sicherheit oder um derartigen Überwachungs- und Beobachtungsmaßnahmen entgegenzuwirken, --- Also sollte das Ding erstmal in Deutschland bleiben ... wobei man darüber geteilter Meinung sein kann, ob es "besonders konstruiert für militärische Zwecke" ist, bzw. es sich um "besonders konstruierte Bestandteile" handelt... ---- Editha meint, dass der Verkäufer etwaige Ausfuhrbestimmungen wohl nicht gemeint haben wird, weil er betont, dass die Regelungen bei der Verwendung des Geräts zu beachten sind. Abgesehen davon ist die Technik ungefähr Jahrgang 1965.
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Ganz so abwegig ist das nicht; frag mal Funkamateure, die Satelliten bauen möchten :-/ http://de.wikipedia.org/wiki/International_Traffic_in_Arms_Regulations Eine Kooperation mit - Beispielsweise - Vereinigungen in den USA werden damit nahezu unmöglich, wie P3-E und P5-A beweisen...
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Patrick Dohmen schrieb: > http://de.wikipedia.org/wiki/International_Traffic_in_Arms_Regulations Wenn ich das Dokument durchlese geht mir irgendwie die Hutschnur hoch. Was geht die USA es eigentlich an, wenn ein deutsches Unternehmen z.B. ein Gerät z.B. nach Iran liefern will? Sind wie schon soweit, das die USA bestimmen kann, was andere Länder wohin verkaufen? Dann wäre es aber höchste Zeit das die EU dieser Arroganz mal Einhalt gebietet. Irgendwie bekomme ich immer mehr ein gestörtes Verhältnis zu diesem paranoiden Haufen. Zum Thema zurück . Bei diesem Panoramaempfänger gibt es meiner Meinung nichts, was irgendwelchen militärischen Geheimhaltungsgründen entgegensteht. Jeder bessere Kurzwellenempfänger überstreicht einen viel weiteren Empfangsbereich, als 9,7MHz-11,7MHz. Und da gibt es auch keine Exportbeschränkungen. Auch wenn die USA das gerne hätte. Zudem ist das Gerät mit Baujahr ca. 1960 technologisch völlig veraltet. Die "Schurkenstaaten" lachen sich über so ein Produkt halb tot, wenn sie sehen , was für ein Aufhebens darum gemacht wird. Also verwende das Gerät ruhig, und mache dir kein Kopfzerbrechen über irgendwelche Zulassungsbeschränkungen. Allerdings darfst du weder öffentliche Inhalte die du zufällig abhörst, , noch die Tatsache, das du sie empfangen hast jemanden mitteilen. Es stand so jedenfalls in den 70ger Jahren mal im Afunk Gesetz. Das kann sich aber auch wieder geändert haben. Ralph Berres
Ralph Berres schrieb: > Allerdings darfst du weder öffentliche Inhalte die du zufällig abhörst Ich denke, er meinte NICHTöffentliche Inhalte.
Dave Trescher schrieb: > Ich denke, er meinte NICHTöffentliche Inhalte. Hast natürlich Recht. :-) Ralph Berres
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