Hi, für alle Schaltungstechniker und Chinesen dürfte das hier interessant sein: http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/energie-bgh-bei-schaeden-durch-zu-hohe-stromspannung-haftet-netzbetreiber-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140225-99-06871 scheint als könnten wir jetzt noch billigere Netzteile entwickeln und die Netzbetreiber zahlen lassen, wenn irgendwas kaput geht. danke dafür!
> BGH: Bei Schäden durch zu hohe Stromspannung haftet Netzbetreiber
was ist "Stromspannung"?
Da lese ich nichts davon das die üblichen Normen für Netzteile abgeschafft werden sollen.
Auf gut Deutsch: wenn der Wechselrichter der Nachbars-PV-Anlage alt ist, Spannungsspitzen einstreut und mein Fernseher deswegen Kaputtgeht, dann bekomme ich den vom Netzbetreiber ersetzt? Wie krank ist denn dieses Gesetz eigentlich? Der Netzbetreiber hat doch null Kontrolle, was nach den Trafos auf's Netz kommt, die "Öko"-Energien MÜSSEN schließlich einspeisen dürfen! Da ist dem Schindluder und (Versicherungs-) Betrug jeglicher Art Tür und Tor geöffnet!
Thomas Glass schrieb: > was ist "Stromspannung"? Weder Federspannung, noch entsteht sie in guten Thrillern.
B. Obachter schrieb: > Auf gut Deutsch: > > wenn der Wechselrichter der Nachbars-PV-Anlage alt ist, Spannungsspitzen > einstreut und mein Fernseher deswegen Kaputtgeht, dann bekomme ich den > vom Netzbetreiber ersetzt? wenn du nachweisen kannst das eine zu hohe spannungsstomspitze daran schuld ist…
Jörg S. schrieb: > Da lese ich nichts davon das die üblichen Normen für Netzteile > abgeschafft werden sollen. Manche glauben halt ernsthaft, es hätte bisher noch keine Normen für die Netzbetreiber gegeben. B. Obachter schrieb: > Auf gut Deutsch: > > wenn der Wechselrichter der Nachbars-PV-Anlage alt ist, Spannungsspitzen > einstreut und mein Fernseher deswegen Kaputtgeht, dann bekomme ich den > vom Netzbetreiber ersetzt? > > Wie krank ist denn dieses Gesetz eigentlich? > > Der Netzbetreiber hat doch null Kontrolle, was nach den Trafos auf's > Netz kommt, die "Öko"-Energien MÜSSEN schließlich einspeisen dürfen! > Da ist dem Schindluder und (Versicherungs-) Betrug jeglicher Art Tür und > Tor geöffnet! Einfach nur nein. Hingegen wäre es natürlich ganz toll, wenn es keine bindenden Normen für die Netzqualität gäbe, wie in Entwicklungsländern allgemein üblich. Dort schwankt halt die Netzspannung auch mal +-30%. Und wenn dein Fernseher deswegen kaputt ist, interessiert es keine Sau.
Thomas Glass schrieb: > was ist "Stromspannung"? Das ist eine Erfindung von Microsoft. Der USB Treiber meldet da auch immer was von Stromüberspannung am USB Port.
Thomas Glass schrieb: > was ist "Stromspannung"? Das ist einfach nur ein Übersetzungsfehler, wie bei "Sinn machen". Richtig übersetzt heißt es Netzspannung.
Peter Dannegger schrieb: > Das ist einfach nur ein Übersetzungsfehler, Was ist denn das Original? > wie bei "Sinn machen". Wobei das schon recht alt ist: http://www.iaas.uni-bremen.de/sprachblog/2007/10/01/sinnesfreuden-i/ > Richtig übersetzt heißt es Netzspannung. Und zwar die Spannung vom Spinnennetz. ;-) Da nicht jeder bis zum Hals im Strom-Verzeihung-Netz steckt, versuchen manche dadurch klar zu machen, was gemeint ist. Weshalb das vorzugsweise von Nichtfachleuten verwendet wird.
Die "Stromspannung" ist die Spannung des Produktes "Strom". Gruss Axel
Bei »…des Produktes Strom.« habe ich einen mathematischen Ausnahmezustand, da ein Produkt aus Multiplikator (=Strom) und Multiplikand (=?) besteht. Wird das aus der Blindleistung errechnet oder stoße ich da nur auf Scheinwiderstand? Aber zum Thema: Welche gerichtsverwertbaren Nachweise muss die häusliche Hutschiene denn erbringen, um Spitzenwerte als Ursache angeben zu können? (Stromkonzerne können sich teure Anwälte leisten, was nicht heißt, dass man nicht gegen deren Windmühlen kämpfen sollte.)
Hallo, da wird es interessant. Das Produkthaftungsgesetz sieht die Beweislastumkehr vor, d.h. der Geschädigte muss nur nachweisen, dass der Schaden durch das Produkt verursacht wurde, der Produzent muss dann beweisen, dass das Produkt dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens entsprochen hat. Hierauf angewand könnte das bedeuten, dass der Verbraucher nur nachweisen muss, dass sein Gerät aufgrund des Stromes einen Defekt bekommen hat (dies dürfte im Einzelfall recht einfach sein, z.B. wenn die Primärseite des Netzteils durchgebrannt ist). Danach darf dann der Netzbetreiber nachweisen, dass der gelieferte Strom im betreffenden Zeitraum den gängigen Normen (als Mindeststandard) entsprochen hat. So richtig lustig wird das bei Ereignissen, die der Netzbetreiber nicht direkt zu verantworten hat (wie z.B. die PV-Anlage vom Nachbarn oder noch lustiger: bei einem Blitzeinschlag in der Nähe). Hier muss er dann nachweisen, dass seine Anlage die Auswirkungen des Fremdereignisses gemäß dem Stand der Wissenschaft und Technik vermidert hat. Und das wird ziemlich schwierig, zumal die Branchenüblichkeit nicht den Stand der Technik definiert - also ein "so machen es alle" zählt nicht, nur ein "das konnte keiner (in der Praxis) besser machen". Das Kosten/Nutzen-Verhältnis spielt dabei auch keine (primäre) Rolle, lediglich ob eine Lösung praktisch einsetzbar gewesen wäre. Bei Sachschäden gilt allerdings zuersteinmal ein Selbstbehalt von 500 Euro, d.h. wenn nur das Taschenradio kaputt geht, braucht man nicht versuchen, den Netzbetreiber haftbar zu machen. Auch setzen deutsche Richter doch gelegentlich ihr Gehirn bei der Schadensersatz-Rechtsprechung ein (im Gegensatz z.B. zu amerikanischen Richtern), so dass z.B. Klagen wegen Blitzeinschlag auch in Zukunft mit Hinweis auf das allgemeine Lebensrisiko abgewiesen werden dürften, wenn der Netzbetreiber nicht grob geschlampt hat. Schöne Grüße, Martin
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