Forum: Offtopic geplante Obsoleszenz wird jetzt bezahlt


von A. S. (rava)


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Hi,

für alle Schaltungstechniker und Chinesen dürfte das hier interessant 
sein:
http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/energie-bgh-bei-schaeden-durch-zu-hohe-stromspannung-haftet-netzbetreiber-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140225-99-06871

scheint als könnten wir jetzt noch billigere Netzteile entwickeln und 
die Netzbetreiber zahlen lassen, wenn irgendwas kaput geht.


danke dafür!

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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> BGH: Bei Schäden durch zu hohe Stromspannung haftet Netzbetreiber

was ist "Stromspannung"?

von Jörg S. (joerg-s)


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Da lese ich nichts davon das die üblichen Normen für Netzteile 
abgeschafft werden sollen.

von B. O. (t_65)


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Auf gut Deutsch:

wenn der Wechselrichter der Nachbars-PV-Anlage alt ist, Spannungsspitzen 
einstreut und mein Fernseher deswegen Kaputtgeht, dann bekomme ich den 
vom Netzbetreiber ersetzt?

Wie krank ist denn dieses Gesetz eigentlich?

Der Netzbetreiber hat doch null Kontrolle, was nach den Trafos auf's 
Netz kommt, die "Öko"-Energien MÜSSEN schließlich einspeisen dürfen!
Da ist dem Schindluder und (Versicherungs-) Betrug jeglicher Art Tür und 
Tor geöffnet!

von (prx) A. K. (prx)


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Thomas Glass schrieb:
> was ist "Stromspannung"?

Weder Federspannung, noch entsteht sie in guten Thrillern.

von c. m. (Gast)


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B. Obachter schrieb:
> Auf gut Deutsch:
>
> wenn der Wechselrichter der Nachbars-PV-Anlage alt ist, Spannungsspitzen
> einstreut und mein Fernseher deswegen Kaputtgeht, dann bekomme ich den
> vom Netzbetreiber ersetzt?

wenn du nachweisen kannst das eine zu hohe spannungsstomspitze daran 
schuld ist…

von Vn N. (wefwef_s)


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Jörg S. schrieb:
> Da lese ich nichts davon das die üblichen Normen für Netzteile
> abgeschafft werden sollen.

Manche glauben halt ernsthaft, es hätte bisher noch keine Normen für die 
Netzbetreiber gegeben.

B. Obachter schrieb:
> Auf gut Deutsch:
>
> wenn der Wechselrichter der Nachbars-PV-Anlage alt ist, Spannungsspitzen
> einstreut und mein Fernseher deswegen Kaputtgeht, dann bekomme ich den
> vom Netzbetreiber ersetzt?
>
> Wie krank ist denn dieses Gesetz eigentlich?
>
> Der Netzbetreiber hat doch null Kontrolle, was nach den Trafos auf's
> Netz kommt, die "Öko"-Energien MÜSSEN schließlich einspeisen dürfen!
> Da ist dem Schindluder und (Versicherungs-) Betrug jeglicher Art Tür und
> Tor geöffnet!

Einfach nur nein. Hingegen wäre es natürlich ganz toll, wenn es keine 
bindenden Normen für die Netzqualität gäbe, wie in Entwicklungsländern 
allgemein üblich. Dort schwankt halt die Netzspannung auch mal +-30%. 
Und wenn dein Fernseher deswegen kaputt ist, interessiert es keine Sau.

von Jürgen D. (poster)


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Thomas Glass schrieb:
> was ist "Stromspannung"?

Das ist eine Erfindung von Microsoft.
Der USB Treiber meldet da auch immer was von Stromüberspannung am USB 
Port.

von Peter D. (peda)


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Thomas Glass schrieb:
> was ist "Stromspannung"?

Das ist einfach nur ein Übersetzungsfehler, wie bei "Sinn machen".
Richtig übersetzt heißt es Netzspannung.

von (prx) A. K. (prx)


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Peter Dannegger schrieb:
> Das ist einfach nur ein Übersetzungsfehler,

Was ist denn das Original?

> wie bei "Sinn machen".

Wobei das schon recht alt ist:
http://www.iaas.uni-bremen.de/sprachblog/2007/10/01/sinnesfreuden-i/

> Richtig übersetzt heißt es Netzspannung.

Und zwar die Spannung vom Spinnennetz. ;-)

Da nicht jeder bis zum Hals im Strom-Verzeihung-Netz steckt, versuchen 
manche dadurch klar zu machen, was gemeint ist. Weshalb das vorzugsweise 
von Nichtfachleuten verwendet wird.

von Axel L. (axel_5)


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Die "Stromspannung" ist die Spannung des Produktes "Strom".

Gruss
Axel

von Boris O. (bohnsorg) Benutzerseite


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Bei »…des Produktes Strom.« habe ich einen mathematischen 
Ausnahmezustand, da ein Produkt aus Multiplikator (=Strom) und 
Multiplikand (=?) besteht. Wird das aus der Blindleistung errechnet oder 
stoße ich da nur auf Scheinwiderstand?

Aber zum Thema: Welche gerichtsverwertbaren Nachweise muss die häusliche 
Hutschiene denn erbringen, um Spitzenwerte als Ursache angeben zu 
können? (Stromkonzerne können sich teure Anwälte leisten, was nicht 
heißt, dass man nicht gegen deren Windmühlen kämpfen sollte.)

von Martin L. (maveric00)


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Hallo,

da wird es interessant. Das Produkthaftungsgesetz sieht die 
Beweislastumkehr vor, d.h. der Geschädigte muss nur nachweisen, dass der 
Schaden durch das Produkt verursacht wurde, der Produzent muss dann 
beweisen, dass das Produkt dem Stand von Wissenschaft und Technik zum 
Zeitpunkt des Inverkehrbringens entsprochen hat.

Hierauf angewand könnte das bedeuten, dass der Verbraucher nur 
nachweisen muss, dass sein Gerät aufgrund des Stromes einen Defekt 
bekommen hat (dies dürfte im Einzelfall recht einfach sein, z.B. wenn 
die Primärseite des Netzteils durchgebrannt ist). Danach darf dann der 
Netzbetreiber nachweisen, dass der gelieferte Strom im betreffenden 
Zeitraum den gängigen Normen (als Mindeststandard) entsprochen hat.

So richtig lustig wird das bei Ereignissen, die der Netzbetreiber nicht 
direkt zu verantworten hat (wie z.B. die PV-Anlage vom Nachbarn oder 
noch lustiger: bei einem Blitzeinschlag in der Nähe). Hier muss er dann 
nachweisen, dass seine Anlage die Auswirkungen des Fremdereignisses 
gemäß dem Stand der Wissenschaft und Technik vermidert hat. Und das wird 
ziemlich schwierig, zumal die Branchenüblichkeit nicht den Stand der 
Technik definiert - also ein "so machen es alle" zählt nicht, nur ein 
"das konnte keiner (in der Praxis) besser machen". Das 
Kosten/Nutzen-Verhältnis spielt dabei auch keine (primäre) Rolle, 
lediglich ob eine Lösung praktisch einsetzbar gewesen wäre.

Bei Sachschäden gilt allerdings zuersteinmal ein Selbstbehalt von 500 
Euro, d.h. wenn nur das Taschenradio kaputt geht, braucht man nicht 
versuchen, den Netzbetreiber haftbar zu machen.

Auch setzen deutsche Richter doch gelegentlich ihr Gehirn bei der 
Schadensersatz-Rechtsprechung ein (im Gegensatz z.B. zu amerikanischen 
Richtern), so dass z.B. Klagen wegen Blitzeinschlag auch in Zukunft mit 
Hinweis auf das allgemeine Lebensrisiko abgewiesen werden dürften, wenn 
der Netzbetreiber nicht grob geschlampt hat.

Schöne Grüße,
Martin

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