Mal zwei Fragen an die Steuerexperten: Ich arbeite regelmäßig (1x die Woche) von Zuhause aus. Kann ich in dem Fall das Arbeitszimmer, die Nebenkosten dafür etc anteilig absetzen? In meinem Steuerbescheid vom Arbeitgeber habe ich in Punkt 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" einen Betrag von 966 € stehen. Das ist die Verpflegungspauschale von 6 € * x Tage, die bei uns gezahlt wird, wenn man auf Dienstreise ist. Muss ich alle Dienstreisen jetzt einzeln aufschlüsseln oder übernehme ich nur diesen Wert und gut ist? Danke
Filth __ schrieb: > Kann ich in dem > Fall das Arbeitszimmer, die Nebenkosten dafür etc anteilig absetzen? Das geht wohl mittlerweile selbst dann, wenn das Arbeitszimmer nur anteilig als Arbeitszimmer (und sonst als Wohnraum) genutzt wird. > Muss ich alle Dienstreisen jetzt einzeln aufschlüsseln Davon würde ich ausgehen.
Filth __ schrieb: > Ich arbeite regelmäßig (1x die Woche) von Zuhause aus. Kann ich in dem > Fall das Arbeitszimmer, die Nebenkosten dafür etc anteilig absetzen? Wohl nicht, denn du müsstest über 50% deiner Arbeitszeit in dieseem Arbeitszimmer verbringen.
Ja habe ich gerade gelesen. Kennt sich jemand mit dem zweiten Punkt aus?
Filth __ schrieb: > Kennt sich jemand mit dem zweiten Punkt aus? Ja das Finanzamt. Also einfach anrufen und fragen wie die das gerne hätten. Oder du trägst nur den Wert ein und wartest ob es Nachforderung von Belegen gibt, alternativ halt mal beim Bearbeiter vorbeigehen. Sind alles Menschen, die beißen nicht (manche bellen höchstens etwas). Am besten gleich morgens früh wenn noch nicht soviel los ist und nicht schon 10 Leute da waren die ihre Ehefrau als außergewöhnliche Belastung absetzen wollten ;-)
Läubi .. schrieb: > Oder du trägst nur den Wert ein und wartest ob es Nachforderung > von Belegen gibt Da kann er lange warten, die streichen einfach seinen unbelegten Anspruch.
Michael Bertrandt schrieb: > Da kann er lange warten, die streichen einfach seinen unbelegten > Anspruch. Vermutest du das oder kannst du das durch eigene Erfahrung bestätigen? Wenn man natürlich als Steuerquerulant bekannt ist mag das ja stimmen in der Allgemeinheit aber nicht. Sollange es plausiebel ist wird bei Fahrt oder Verpflegungskosten teilweise nur Belege gefordert wenn man über den Pauschalen ist oder tatsächliche Fahrtkosten oder Verpflegungskosten geltend gemacht werden. Das alles kann er sich ersparen, indem er einfach das ausfüllt und einmal mit denen spricht (HILFE!) die müssen auf eine Konkrete Anfrage was sie benötigen sogar antworten. Oder er geht halt zum Steuerberater wenn ihm das alles zu stressig ist.
Läubi .. schrieb: > Vermutest du das oder kannst du das durch eigene Erfahrung bestätigen? Ich kann das bestätigen. Z.B. fehlende Spendenquittungen oder Kontoauszüge, die sie ausweisen, führen dazu, daß die Spende nicht anerkannt wird. > Wenn man natürlich als Steuerquerulant bekannt ist mag das ja stimmen in > der Allgemeinheit aber nicht. Nein, dafür muß man in keiner Weise irgendwie auffallen. Das Nachfragen ist denen 1. zu viel Arbeit und würde 2. den Staat auch noch die Steuern kosten - so weit geht die Liebe für das Milchvieh nicht...
Wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, kann man Kosten quasi in beliebiger (plausibler) Höhe absetzen. Ich habe einfach Miete und Betriebskosten gemäß Anteil an der Wohnfläche und eine plausible Hochrechnng der Stromkosten für die Geräte am Arbeitsplatz angesetzt (Nennleistung mal Betriebdauer mal kWh-Preis + 50% Zählermiete) und dem wurde nicht widersprochen.
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