Homeoffice steuerlich absetzbar?

OP #3558120
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Mal zwei Fragen an die Steuerexperten:

Ich arbeite regelmäßig (1x die Woche) von Zuhause aus. Kann ich in dem 
Fall das Arbeitszimmer, die Nebenkosten dafür etc anteilig absetzen?

In meinem Steuerbescheid vom Arbeitgeber habe ich in Punkt 20 
"Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" einen Betrag 
von 966 € stehen. Das ist die Verpflegungspauschale von 6 € * x Tage, 
die bei uns gezahlt wird, wenn man auf Dienstreise ist. Muss ich alle 
Dienstreisen jetzt einzeln aufschlüsseln oder übernehme ich nur diesen 
Wert und gut ist?

Danke
Persönliche Seite #3558294
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Filth __ schrieb:
> Kennt sich jemand mit dem zweiten Punkt aus?

Ja das Finanzamt. Also einfach anrufen und fragen wie die das gerne 
hätten. Oder du trägst nur den Wert ein und wartest ob es Nachforderung 
von Belegen gibt, alternativ halt mal beim Bearbeiter vorbeigehen. Sind 
alles Menschen, die beißen nicht (manche bellen höchstens etwas). Am 
besten gleich morgens früh wenn noch nicht soviel los ist und nicht 
schon 10 Leute da waren die ihre Ehefrau als außergewöhnliche Belastung 
absetzen wollten ;-)
Persönliche Seite #3558538
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Michael Bertrandt schrieb:
> Da kann er lange warten, die streichen einfach seinen unbelegten
> Anspruch.

Vermutest du das oder kannst du das durch eigene Erfahrung bestätigen? 
Wenn man natürlich als Steuerquerulant bekannt ist mag das ja stimmen in 
der Allgemeinheit aber nicht. Sollange es plausiebel ist wird bei Fahrt 
oder Verpflegungskosten teilweise nur Belege gefordert wenn man über den 
Pauschalen ist oder tatsächliche Fahrtkosten oder Verpflegungskosten 
geltend gemacht werden.

Das alles kann er sich ersparen, indem er einfach das ausfüllt und 
einmal mit denen spricht (HILFE!) die müssen auf eine Konkrete Anfrage 
was sie benötigen sogar antworten. Oder er geht halt zum Steuerberater 
wenn ihm das alles zu stressig ist.
#3558664
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Läubi .. schrieb:
> Vermutest du das oder kannst du das durch eigene Erfahrung bestätigen?

Ich kann das bestätigen. Z.B. fehlende Spendenquittungen oder 
Kontoauszüge, die sie ausweisen, führen dazu, daß die Spende nicht 
anerkannt wird.

> Wenn man natürlich als Steuerquerulant bekannt ist mag das ja stimmen in
> der Allgemeinheit aber nicht.

Nein, dafür muß man in keiner Weise irgendwie auffallen. Das Nachfragen 
ist denen 1. zu viel Arbeit und würde 2. den Staat auch noch die Steuern 
kosten - so weit geht die Liebe für das Milchvieh nicht...
(Firma: Q3) #3558854
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Wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, kann 
man Kosten quasi in beliebiger (plausibler) Höhe absetzen.

Ich habe einfach Miete und Betriebskosten gemäß Anteil an der Wohnfläche 
und eine plausible Hochrechnng der Stromkosten für die Geräte am 
Arbeitsplatz angesetzt (Nennleistung mal Betriebdauer mal kWh-Preis + 
50% Zählermiete) und dem wurde nicht widersprochen.

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