Hallo Ich hab im April 2012 ein Samsung Notebbok gekauft. Da es mit der HD in letzter Zeit hin und wieder Probleme gab und auch deren SMART Status Fehler aufweist, hab ich mich entschieden, das Notebook einzusenden. Nun kam es wieder retour mit der Bemerkung, "nicht repariert - Wasserschaden" Anscheinend hat ein FeuchteSticker im Gerät einen Wassereintritt registriert. Es ist mir absolut schleierhaft, wie das passieren konnte, zumal das Gerät an sich ja einwandfrei läuft. Außerdem kann meiner Meinung nach der Defekt an der HD nichts mit einem evtl. Feuchtigkeitseintritt zu tun haben. DIe Dinger sind ja staubfrei versiegelt. Wenn dort mal Wasser eintritt, sind sicherlich die meisten anderen Komponenten des Notebooks auch hinüber. Jedenfalls stelle ich mir die Frage, ob ich nicht die HD alleine einsenden könnte. Ich hab zwar mal einen Garantiecheck der HD gemacht, aber ich erhielt den Hinweis, dass die Festplatte zu einenm Gerät gehört.
Vielleicht hat ein übereifriger Mitarbeiter, nach Ankunft des Notebooks, gleich ausgepackt, und gleich den Wasserschadentest gemacht... Das Ergebnis: "Wasserschaden" durch Kondensation...
Bei Lenovo ist es so, dass sie keine Einzelteile zur Reparatur annehmen. Als das Steckernetzteil meines Thinkpads kaputt war (keine Spannung, LED aus, keine äusserliche Beschädigung), musste ich sogar das Notebook miteinschicken. Man hat es damals mit "Service" begründet und man wisse ja nicht, ob es wirklich das Netzteil ist. ...man hat mir weder den Umgang mit einem Multimeter, noch das erkennen einer (nicht) leuchtenden LED zugetraut. I.d.R. ist die Seriennummer einer Baugruppe (HDD, Netzteil, RAM-Modul..) dem Computer zugeordnet, also wissen sie wo die HDD her kommt. Ob Samsung die Platte annehmen wird erfährst Du ja beim ausfüllen der Reklamation - Probiers aus, was kannst Du denn schon verlieren? Was dieses Feuchtepads betrifft: diese Feuchtesticker taugen nichts, liegt z.B. Dein Handy oder Notebook im Herbst über Nacht im Auto, läuft der Sticker blau an. Im Gegensatz zur Elektronik "trocknet" der Sticker nicht mehr. Wenn das Gerät dann mehrmals in einer Umgebung mit rel. hoher Luftfeuchte liegt, hat der sich irgendwann mal so voll gesaugt, das er nicht nur Feuchte sondern Nässe bzw. Wasser anzeigt. Laut Aussage von so nem Handydoc der dir das Glas am Smartphone wechselt, reicht da eine Luftfeuchte von 65% aus - das ist so gesehen nicht viel!
Jeffrey Lebowski schrieb: > diese Feuchtesticker taugen nichts, Jeffrey Lebowski schrieb: > reicht da eine Luftfeuchte von 65% aus Das heißt, wenn ich mit dem Teil mal durch den Nebel zum Auto gehe, hat es bereits einen "Wasserschaden". Oder auch wenn es jetzt 2 Tage lang auf dem PostLKW lag und es die ganze Zeit geregnet hat. Das kann ich doch nicht nachweisen, es ist somit ein Freibrief für die Hersteller. Naja, ich werd mal versuchen, ihnen die HD alleine unterzujubeln.
Electronic R. schrieb: > Naja, ich werd mal versuchen, ihnen die HD alleine unterzujubeln. Die kennen aber schon Deinen "Wasserschadenlaptop", das haben die nämlich sofort in ihren Computer eingegeben. Wenn Du also nur die HD alleine schickst, schauen sie erstmal in ihren PC: Aha, den kennen wir schon... Ich würde grundsätzlich vor dem ersten Einschicken zur Reparatur den Sticker rausnehmen. Jetzt ist es allerdings zu spät.
Dirk J. schrieb: > Ich würde grundsätzlich vor dem ersten Einschicken zur Reparatur den > Sticker rausnehmen. Was wird wohl passieren, wenn der Service den Feuchtigkeitsindikator vermisst? Dann gibts ersatzweise "nicht repariert - Manipulation".
Den Sticker würde ich nicht als Garantiesiegel bezeichnen. Rechtlich reicht das nicht aus, die Garantie abzulehnen.
Eine HD schickt man generell nie ein. Da ist viel zuviel Persoenliches drauf. Nur schon die Logins fuer das mail... Kauf eine Neue, und vergiss das Ganze.
Dirk J. schrieb: > Den Sticker würde ich nicht als Garantiesiegel bezeichnen. Rechtlich > reicht das nicht aus, die Garantie abzulehnen. Meinst du Hersteller-Garantie oder Händler-Gewährleistung?
A. K. schrieb: > Meinst du Hersteller-Garantie oder Händler-Gewährleistung? Ich meine diejenige Reparatur, die mich nichts kostet.
Electronic R. schrieb: > Außerdem kann meiner > Meinung nach der Defekt an der HD nichts mit einem evtl. > Feuchtigkeitseintritt zu tun haben. DIe Dinger sind ja staubfrei > versiegelt. Wenn dort mal Wasser eintritt, sind sicherlich die meisten > anderen Komponenten des Notebooks auch hinüber. So gesehen stimmt das nicht ganz. Ein Wassereintritt kann durchaus die HDD beschädigen, die Elektronik liegt ja außerhalb! Auch muss ein Wasserschaden nicht zwingend zum Totalausfall führen. Was sagen denn die SMART-Daten genau? Welcher Wert ist im kritischen Bereich? Ruf mal an und mach ihnen klar dass es keinen Wasserschaden gab, du diese Rückmeldung nicht akzeptierst.
Dirk J. schrieb: > A. K. schrieb: >> Meinst du Hersteller-Garantie oder Händler-Gewährleistung? > > Ich meine diejenige Reparatur, die mich nichts kostet. Das ist in diesem Kontext nicht hilfreich. Das eine ist etwas, was der Hersteller freiwillig leistet, worauf Du also keinen Rechtsanspruch hast, das andere ist etwas, was der Händler zu leisten hat, worauf Du also einen Rechtsanspruch hast.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Das ist in diesem Kontext nicht hilfreich. Das eine ist etwas, was der > Hersteller freiwillig leistet, worauf Du also keinen Rechtsanspruch > hast, wenn der Hersteller es versprochen hat, hat er aber auch Rechtsanspruch darauf. Der Unterschied ist nur, dass in diesem Fall die Garantiebedingungen meist so formuliert sind, dass sie sehr herstellerfreundlich inbezug auf die Möglichlkeiten zur Ablehnung der Reparatur sind.
Electronic R. schrieb: > DIe Dinger sind ja staubfrei versiegelt. Stimmt zwar, aber nicht hermetisch, also wasserdicht. Ein kleines Loch mit Filter wird man da immer finden, so das Wasser je nach Druckverhältnissen theoretisch eindringen könnte. Das müsste dann aber schon in Wasser untergetaucht werden um wirklich Schaden zu nehmen. Probiert hab ich das noch nicht. Dirk J. schrieb: > Rechtlich reicht das nicht aus, die Garantie abzulehnen. Fraglich ob man da überhaupt Rechte hat, denn Garantie ist eine freiwillige Geste des Herstellers auf der Basis SEINER Garantie- bedingungen. Wenn darin was von einem Wasserschadensreparaturaus- schluss oder Sinngemäßes stehen hat, wir man es schwer haben. Garantie wird einerseits zu Werbezwecken angeboten um sich von der Konkurrenz abzuheben, andererseits um die gesetzliche Gewährleistung auszuhebeln. Ob das dann allerdings immer gelingt, andere Sache. Ich würde es noch mal versuchen und versichern, das es keinen Wasserschaden gab, weil ja der PC nicht in seiner Gesamtheit (was dann einen Wasserschaden plausibel machen würde), sondern NUR eine Komponente defekt ist. Die Beweiskraft des Sticker würde ich mal gegen Null tendieren und denen das auch so kommunizieren. Dann würde ich an die Pflicht zur gesetzlichen Gewährleistung erinnern, im wiederholten Versagensfalle mit der Einschaltung eines Anwalts mit Sachverständigengutachten drohen/hinweisen und eine Frist setzen. Wenn die sich dann nämlich nochmal weigern, haben die nämlich ihre zweite Chance gehabt und man kann das Gerät bei jemand anders kostenpflichtig reparieren lassen und die Rechnung bekommt dann der Hersteller. Einfach wird es nicht werden, aber nach dem zweiten Versuch wäre es dann wohl ratsam einen Anwalt einzuschalten, der da mal Druck macht. Ob das den ganzen Aufwand Wert ist, weiß ich nicht. Gibts keine identische HD die man günstig erwerben kann und die man dann selbst einbaut? Rechte einzufordern sind nicht immer leicht und der Weg oft sehr steinig.
Dass der Sticker feucht war, bedeutet ja nicht, dass ganze Gerät oder Teile der Elektronik naß waren. Die sollen mal die Wasserflecken zeigen, die zum Ausfall des Gerätes führten, bevor sie ihre Leistung ablehnen.
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