Hi, wie wird das eigentlich gehandhabt? In unserem Keller befindet sich ein HAK. Darüber wird unsere Haushälfte als auch der Nachbar (baulich getrennt) versorgt. Wir fahren 4 Wochen in Urlaub, am ersten Tag fliegt im HAK eine Sicherung und der Nachbar sitzt im dunkeln. Eigentlich heißt es ja jetzt für ihn, dass er 4 Wochen lang keinen Strom hat, da er keinen Zugang zu unserem HAK hat. Sehe ich das richtig? Eigentlich relativ blöd gelöst
Filth __ schrieb: > Eigentlich relativ blöd gelöst Wenn er selektive Vorsicherungen hat, könnte die Sicherung in deinem HAK nur rausfliegen, wenn auf dem Kabel bis zu dessen Sicherungskasten ein Kurzschluss auftritt, dann ist es mit einem Sicherungswechsel im HAK eh nicht getan, oder wenn dein Haus schuld ist. Dann ist es gut, daß auch dein Nachbar informiert ist, und mal nach dem Brandherd gucken kann. Gib ihm halt den Schlüssel und sag ihm er soll Blumen giessen, dann ist alles in Ordnung. Neu würde man so natürlich nicht bauen.
MaWin schrieb: > Neu würde man so natürlich nicht bauen. Och... beim heutigen Fachkräftemangel ist in Deutschland alles möglich... Vor einigen Wochen hatte ein Elektrofachbetrieb Folgendes installiert: - Wohnung mit Durchlauferhitzer 24kW -> Sicherungsautomat 3B40 für den DLE plus 5x B16 hinter RCD mit Nennstrom 40A -> Zusammen mit weiterem 40A-RCD mit weiteren Sicherungsautomaten (8x B16) an Steigleitung Zähler <-> Unterverteilung 4x10mm² (d. h. TN-C) in Kanal (Hinweis: TAB schreiben Auslegung für Absicherbarkeit mit mind. 63A vor) - Zählervorsicherung gL 35A - Zuleitung Vorsicherung im HAK zum Zähler 4x6mm² (d. h. TN-C; Leitung Altbestand) in Luft bzw. in Rohr im Mauerwerk; Vorsicherung NH 35A Ich mach' mal an dieser Stelle ein Such- bzw. Ratespiel für den geneigten Leserhinsichtlich der vom "Fachbetrieb" hinterlassenen Mängel daraus ;)
Filth __ schrieb: > Wir fahren 4 Wochen in Urlaub, am ersten Tag fliegt im HAK eine > Sicherung und der Nachbar sitzt im dunkeln. Eigentlich heißt es ja jetzt > für ihn, dass er 4 Wochen lang keinen Strom hat, da er keinen Zugang zu > unserem HAK hat. Sehe ich das richtig? Noe, fuer den HAK ist dein EVU zustaendig. Im Falle eines Falles lassen die dein Haus ueber einen Schlusseldienst oeffnen und ersetzen dann die Sicherung. Besser das EVU dazu draengen das sie den HAK vom Nachbarn in sein Haus verlegen. Normalerweise machen die das dann. Ich kenn jemand bei dem war im Keller neben seinem HAK die Sicherung fuer den ganzen Strassenzug eingbaut. Das EVU wusste fast nichts mehr darueber. Kurze bitte an das EVU gestellt und die haben den Sicherungskasten dann an den Strassenrand verlegt.
Die können ja kaum mein Haus öffnen lassen. Es existiert keine Dienstbarkeit, wäre doch Hausfriedensbruch, oder sehe ich das falsch?
Wir hatten das auch in unserem Doppelhaus, mussten das aber vor ca. 5 Jahren ändern. Es wurde Vorschrift, dass jeder einen eigenen HAK, welcher von außen zugänglich ist, haben muss. Die Kosten dafür hatte das EVU übernommen. Nur die Kosten vom HAK zum Zähler musste selber getragen werden. Ich hatte Glück, mein HAK war OK, nur der Nachbar vom Doppelhaus musste abgeklemmt werden und neue Kabel ziehen. Torsten
Filth __ schrieb: > Die können ja kaum mein Haus öffnen lassen. Es existiert keine > Dienstbarkeit, wäre doch Hausfriedensbruch, oder sehe ich das falsch? Die koennen aber auch nicht deinen Nachbarn 4 Wochen ohne Strom lassen. Und anscheinend koennen sie es doch.
Filth __ schrieb: > Die können ja kaum mein Haus öffnen lassen. Es existiert keine > Dienstbarkeit, wäre doch Hausfriedensbruch, oder sehe ich das falsch? Hei, also ich habe mit meinem "Strom"-Vertrag auch unterschrieben, dass der Energieversorger in mein Haus darf... Vielleicht solltest Du Deinen Vertrag auch nochmal lesen? (Anschluss wurde bei mir erst kürzlich gesetzt, sonst hätte ich das auch nicht mehr in Erinnerung.) Grüße, Tom
Tom P. schrieb: > also ich habe mit meinem "Strom"-Vertrag auch unterschrieben, dass der > Energieversorger in mein Haus darf... Allein schon wegen des ablesens des Zaehlers.
Ja, aber nicht selbstständig die Türen öffnen. Zumindest ist mir das neu. Wenn der Zähler abgelesen wird, kriegst du ne Info wann die kommen wollen.
Filth __ schrieb: > Die können ja kaum mein Haus öffnen lassen. Es existiert keine > Dienstbarkeit, wäre doch Hausfriedensbruch, oder sehe ich das falsch? Schau mal in das Kleingedruckte des Vetages mit Deinem VNB. Da steht nämlich exakt drin , das sie jederzeit an die elektrische anlage dürfen. also insbesondere JEDERZEIT. Dem hast Du bereits durch Deine Beauftragung des Anschlusses zugestimmt.
Filth __ schrieb: > Ja, aber nicht selbstständig die Türen öffnen. Probier es doch einfach mal aus. Zieh deinem Nachbarn einfach die Hauptsicherung raus und fahr schnell in Urlaub. Mal sehen was passiert und wie das EVU dazu sich auessert :=)
Ok wusste ich gar nicht. Spannend wirds dann, wenn der Typ von der EVU von meinem Rottweiler zerlegt wurde :D
Filth __ schrieb: > Wenn der Zähler abgelesen wird, kriegst du ne Info wann die kommen > wollen. Bei uns kommt da niemand mehr! Unser Energieversorger (Strom und Gas) schickt schon seit einigen Jahren keine Ableser mehr für die Jahresablesung vorbei. Diese Arbeit "dürfen" jetzt die (Privat-) Kunden übernehmen. Falls keine Rückmeldung erfolgt – per Postkarte oder übers Netz – wird der Verbrauch einfach geschätzt. Was natürlich immer zu Gunsten des Anbieters ausfällt... Sicherlich nutzen einige 'faule' Kunden diese Verfahrensweise aus, indem sie falsche Zählerstände durchgeben. Unter dem Strich wird sich die Sache aber für den Energieversorger mit Sicherheit rechnen. Zumal hier im Ländle ("Badem-Württemberg") ja (fast) nur ehrbare Leute leben. :-) NB "Wer Nachbarn hat, braucht keine Feinde" ;-)
Privatkunde schrieb: > Was natürlich immer zu Gunsten des Anbieters ausfällt... Wieso ? Schätzt er mehr, als du real verbraucht hast, bekommst du den Strom noch zum Preis vom Vorjahr, und der ist dank regelmässiger Preissteigerungen günstiger gewesen als der Strom in diesem Jahr, denn billiger wird er sicher nicht. Wer also schlau ist, liest MEHR ab als auf dem Zähler steht. Nur die Dummen lesen WENIGER ab und zahlen dann beim Auszug zum teuersten letzten Preis den "geborgten" Strom. Aber es gibt viele Dumme...
>Zumal hier >im Ländle ("Badem-Württemberg") ja (fast) nur ehrbare Leute leben. :-) >"Wer Nachbarn hat, braucht keine Feinde" ;-) Das glaube ich Dir in dieser Umgebung auf's Wort. Dort wollte ich nicht einmal tot über dem Gartenzaun hängen. Erast Fandorin
MaWin schrieb: > Privatkunde schrieb: >> Was natürlich immer zu Gunsten des Anbieters ausfällt... > > Wieso ? Ergibt die Jahresabrechnung ein Plus für den Kunden, so bekommt er den überzahlten Betrag natürlich gutgeschrieben. De facto hat man aber in diesem Fall dem Energieversorger ein zinsfreies Darlehen gewährt, von dem ausschliesslich er profitiert. > Wer also schlau ist, liest MEHR ab als auf dem Zähler steht. Folglich werden auch die Abschlagszahlungen für das kommende Jahr weitaus höher ausfallen, als es dem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Ein schönes Zusatzgeschäft für den Energieversorger. s.o. > Nur die Dummen lesen WENIGER ab und zahlen dann beim Auszug zum > teuersten letzten Preis den "geborgten" Strom. Bei 'faulen' Kunden kommen so oft gewaltige Nachforderungen zustande, die aber nach dem Wegzug (aus den unterschiedlichsten Gründen) niemals bezahlt werden.
Privatkunde schrieb: Oje oje, welche skurrilien Gedankengänge hast dudenn ? > De facto hat man aber in diesem Fall dem Energieversorger > ein zinsfreies Darlehen gewährt, von dem ausschliesslich er > profitiert. Zinsen gibt es eh keine mehr, sie liegen unterhalb der Inflation, also ist mit Geld kein Gewinn mehr zu machen, im Gegenteil, die Inflation frisst nicht mehr so viel von DEINEM angesparten Geld. > Folglich werden auch die Abschlagszahlungen für das kommende Jahr > weitaus höher ausfallen, als es dem tatsächlichen Verbrauch entspricht. > Ein schönes Zusatzgeschäft für den Energieversorger. s.o. Seit wann ist Abschlagszahlung ein Zusatzgeschäft ? Die werden bekanntlich in der Jahresendabrechnung verrechnet. Du glaubst auch, daß du mit einer anderen Steuerklasse mehr bzw. weniger Steuern zahlst. Armer Fehlgeleiteter. > Bei 'faulen' Kunden kommen so oft gewaltige Nachforderungen zustande, > die aber nach dem Wegzug (aus den unterschiedlichsten Gründen) niemals > bezahlt werden. Aha, du kennst dich also aus, ziehst wohl immer weg wenn dir die Rechnung über dem Kopf zusammenschlagen. Oje oje, so einfach wird man Schulden nicht los.
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