Moin, meine Verwandten in Australien haben mir einen Gürtel aus Leder vom echten Krokodil zugeschickt. Nun kriege ich vom Zollamt den Brief, der Gürtel sei beschlagnahmt worden, da gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz deren EInlieferung in EU nicht erlaubt ist. Gibt es eine Möglichkeit, wie Ware zu bekommen, oder kann ich es vergessen? Eigentlich weiß ich nähmlich nicht, welche Dokuemnte nachweisen soll bzw. was ich dazu sagen soll. Es ist ein Geschenk... weder von mir gewollt, noch bei Ebay oder Online bestellt. Diese Webseite könnte mir nicht weiter helfen: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Artenschutz/artenschutz_node.html Was sagt ihr dazu? Gruß und schönes WOchenende! Gruß
Was gibts denn da für Unklarheiten? Wenn die Einfuhr verboten ist dann ist sie verboten, da helfen auch keine Papiere. Es sei denn man ist Bundesentwicklungshilfeminister...
Dave Anadyr schrieb: > Gibt es eine Möglichkeit, wie Ware zu bekommen, Es gibt bestimmte Ausnahmen. Wenn deine Verwandten nachweisen können, dass der Gürtel nicht von einer geschützten Art und/ oder einer gezüchteten Art abstammt, ist es unter Umständen möglich, den Gürtel noch zu bekommen, wobei diese Dokumente i.d.R. vor dem Export bzw Import vorliegen müssen. Ansonsten die Verwandten aufklären. Wäre das Ganze an der australischen Grenze aufgefallen (und möglicherweise auch so) könnte es für die unangenehme Konsequenzen haben (wenn es sich um eine geschützte Spezies handelt). Ich finde es auch durchaus gut, dass entsprechende Artikel beschlagnahmt werden, besonders wenn man sich ansieht was alles im Umlauf ist und welche Tierarten betroffen sind. Da sehe ich die Tiere lieber in freier Natur, als dann ich dann eine ganz tolle Rarität habe, weil die Art ausgestorben ist.
So etwas geht eventuell mit einem Zertifikat, dass das Krokodilsleder von einer Zuchtfarm stammt.
Tilo L. schrieb: > So etwas geht eventuell mit einem Zertifikat, dass das Krokodilsleder > von einer Zuchtfarm stammt. ...oder in Wirlichkeit Rindsleder ist. :-)
Harald Wilhelms schrieb: > Tilo L. schrieb: > >> So etwas geht eventuell mit einem Zertifikat, dass das Krokodilsleder >> von einer Zuchtfarm stammt. > > ...oder in Wirlichkeit Rindsleder ist. :-) PS: Dürfen Krokodile eigentlich Gürtel aus Menschenleder tragen?
Da Homo sapiens bei CITES nicht auftaucht, sprucht nichts gegen das Krokodil mit dem Menschengürtel ;-)
Harald Wilhelms schrieb: > PS: Dürfen Krokodile eigentlich Gürtel aus Menschenleder tragen? Wenn sich die Gelegenheit ergibt, aber nur INNEN im Verdauungstrakt.
Harald frog interessiert:
>PS: Dürfen Krokodile eigentlich Gürtel aus Menschenleder tragen?
Das nutzt dem Krokodil
doch überhaupt nicht viel,
denn trägt es ein Hose
dann sitzt die meist sehr lose.
;-)
MfG Paul
Paul Baumann schrieb: > Harald frog interessiert: >>PS: Dürfen Krokodile eigentlich Gürtel aus Menschenleder tragen? > > Das nutzt dem Krokodil > doch überhaupt nicht viel, > denn trägt es ein Hose > dann sitzt die meist sehr lose. > > ;-) > MfG Paul Schade, das Du zwar gut dichten kannst, aber keine passende Karikatur dazu malen kannst. (Ich kanns auch nicht.) :-(
Harald schrub: >Schade, das Du zwar gut dichten kannst, aber keine passende >Karikatur dazu malen kannst. Ja, das ist micht mein Mäh-Tier, äh Metier. Das Einzige, was ich ma(h)len kann ist Kaffee... ;-) MfG Paul
> Wenn deine Verwandten nachweisen können, > dass der Gürtel nicht von einer geschützten Art und/ oder einer > gezüchteten Art abstammt, ist es unter Umständen möglich, den Gürtel > noch zu bekommen Das lässt sich an einen einfachen Gürtel nur nicht mehr erkennen... -> Der Gürtel is' futsch...
Steht doch sowohl in dem Brief den du bekommen (und nicht gepostet) hast, als auch in einem der weiterführenden Links der Seite, die dir angeblich nicht weiterhilft: http://bfn.de/0305_pers_gebrauch.html http://www.suedafrika-forum.org/suedafrika-allgemein/2901-krokoleder-durch-den-zoll/#post24835
Vielen Dank, wie kann ich beweisen, dass es um persönlichen Gebrauch geht? Man kann aus einem einzigen Gürtel nicht geschäft machen.... es sollte den Behörden doch wohl klar sein..
Es geht hier doch um Artenschutz! Es ist egal, ob du das selber benutzt oder nicht, die Einfuhr ist verboten. Selbst, wenn du den Gürtel hier verkaufen würdest, und du kein Zertifikat hast, bekommst du mächtig ärger, wenn das rauskommt. http://www.welt.de/welt_print/article1671795/Polizeieinsatz-wegen-Omas-Krokotasche.html
Dave Anadyr schrieb: > wie kann ich beweisen, dass es um persönlichen Gebrauch geht? Das ist völlig irrelevant. Selbst, wenn Du bei einem Flug von Australien zurück nach Hause so einen Gürtel am Körper tragen würdest, und die Kontrolleure aufmerksam genug sind, wird dieser Gürtel beschlagnahmt.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Selbst, wenn Du bei einem Flug von Australien zurück nach Hause so einen > Gürtel am Körper tragen würdest, und die Kontrolleure aufmerksam genug > sind, wird dieser Gürtel beschlagnahmt. ...und ich muss dann mit um die Kniee schlabbernder Hose nach Hause fahren? :-)
Dave Anadyr schrieb: > wie kann ich beweisen, dass es um persönlichen Gebrauch geht? > Tote Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die ohne kommerzielle > Absichten für den eigenen Gebrauch in die Europäische Gemeinschaft ein- > oder aus der Europäischen Gemeinschaft wieder ausgeführt werden. Die > Exemplare müssen im Besitz einer Privatperson und Teil deren normalen Hab > und Guts sein und sich in deren Reisegepäck befinden. So schwer? Rufus Τ. Firefly schrieb: > Selbst, wenn Du bei einem Flug von Australien zurück nach Hause so einen > Gürtel am Körper tragen würdest, und die Kontrolleure aufmerksam genug > sind, wird dieser Gürtel beschlagnahmt. Grundsätzlich erstmal: nein.
vn nn schrieb: >> Tote Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die ohne kommerzielle >> Absichten für den eigenen Gebrauch in die Europäische Gemeinschaft ein- >> oder aus der Europäischen Gemeinschaft wieder ausgeführt werden. Die >> Exemplare müssen im Besitz einer Privatperson und Teil deren normalen Hab >> und Guts sein und sich in deren Reisegepäck befinden. Dieser Paragraph gilt aber m.W. nur für Tiere/Pflanzen, die nicht dem Artenschutzbestimmungen unterliegen. Kiwis z.B. darfst Du wohl so einführen, egal ob Tier oder Pflanze. :-) Gruss Harald
Dave Anadyr schrieb: > Vielen Dank, > wie kann ich beweisen, dass es um persönlichen Gebrauch geht? > Man kann aus einem einzigen Gürtel nicht geschäft machen.... es sollte > den Behörden doch wohl klar sein.. Persönlicher Gebrauch Ausnahmen von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei der Ein-, Aus- oder Wiederausfuhr von persönlichen oder Haushaltsgegenständen aus geschützten Arten .... .... Was zählt nicht zum persönlichen Gebrauch ? Postsendungen mit in Versandhäusern oder bei Privatpersonen bestellten toten Tieren/Pflanzen, Teilen oder Erzeugnissen daraus (ausgenommen sind selbst erjagte Jagdtrophäen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden) Tote Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die als Geschenk für eine andere Person bestimmt sind Lebende Tiere oder Pflanzen Es handelt sich also nicht um "zum persönlichen Gebrauch". Von deiner verlinkten Website.
Harald Wilhelms schrieb: > Dieser Paragraph gilt aber m.W. nur für Tiere/Pflanzen, die nicht > dem Artenschutzbestimmungen unterliegen. Kiwis z.B. darfst Du wohl > so einführen, egal ob Tier oder Pflanze. :-) Wohl kaum. Andernfalls würde nicht drüberstehen "Ausnahmen von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei der Ein-, Aus- oder Wiederausfuhr von persönlichen oder Haushaltsgegenständen aus geschützten Arten". Dominik J. schrieb: > Es handelt sich also nicht um "zum persönlichen Gebrauch". > Von deiner verlinkten Website. Endlich mal einer, der die Links auch liest, die gepostet werden. Nicht mal der TS selbst liest sie, sondern erwartet, dass er das auch noch vorgekaut bekommt.
Nein ich habe es doch alles durchgelesen. Meine Hoffnung war doch, umformuliert: "Trotz der Gesetzten gibt es eine irgendwelche Art und Weise um so einen verschickten Artikel irgendwie zu bekommen?!?!?" Die Links habe ich vor dem ersten Thread durchgelesen, doch e sbrauchst ein bisschen Zeit, bevor man das Ganze (und eigentlich von mir aus unerwartet) verdaut hat.
Da wirst du wohl einen Einbruch begehen müssen. Und wenn der Gürtel bereits vernichtet wurde, brauchst du auch noch eine Zeitmaschine...
Zeitmaschine?!!??! Das verstehe ich nicht...was meinst Du genau?
Wie willst du einen nicht mehr vorhandenen Gegenstand sonst zurückbekommen?
Und bezeichnend, dass du das mit dem Einbruch sofort verstanden hattest...
Achhhhhhhh soooooooo. ok....da hast du recht. Schade für das Geschenk...(und das Geld) das mit dem Versand war absolut blödsinn
Dave Anadyr schrieb: > ja, > das mit dem Eibruch war mir klar. Nein, ein Tritt in die Genitalien des Zollbeamten wird dir nicht helfen, den Gürtel wieder zu bekommen.
Vielleicht kann man ja aus dieser Schlange: http://www.focus.de/wissen/videos/schlange-frisst-krokodil-riesenschlange-verschlingt-komplettes-krokodil_id_3657344.html einen Gürtel machen... die hatte ja vorher ein Krokodil zum Frühstück. Ist dass dann legal? ;-)
Dave Anadyr schrieb: > Nun kriege ich vom Zollamt den Brief, der > Gürtel sei beschlagnahmt worden, da gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz > deren EInlieferung in EU nicht erlaubt ist. Auf dem Brief steht doch bestimmt eine Telefonnummer. Ruf doch mal an und frag, ob mit entsprechendem Zertifikat oder so etwas zu machen wäre. Allerdings: Wie kommen Deine Verwandten auf die Idee, dass man sowas verschicken könnte? Artenschutzabkommen und Zoll sollte sich doch auch nach Australien rumgesprochen haben.
Timm Thaler schrieb: > Allerdings: Wie kommen Deine Verwandten auf die Idee, dass man sowas > verschicken könnte? Artenschutzabkommen und Zoll sollte sich doch auch > nach Australien rumgesprochen haben. Naja...Dummheit...das vestehe ich auch nicht so ganz. Der Verkäufer hatte garantiert, der Artikel sei problemlos nach EU zu verschicken. Dabei hatte er verschiedene (selbst hergestellte) Aufkleber und Zettel angeklemmt. Ans Telefon geht keiner. Ich habe heute den ganzen Tag versucht.
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