Forum: Offtopic Zoll und Beschlagnahme.was nun?


von X. A. (wilhem)


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Moin,
meine Verwandten in Australien haben mir einen Gürtel aus Leder vom 
echten Krokodil zugeschickt. Nun kriege ich vom Zollamt den Brief, der 
Gürtel sei  beschlagnahmt worden, da gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz 
deren EInlieferung in EU nicht erlaubt ist.

Gibt es eine Möglichkeit, wie Ware zu bekommen, oder kann ich es 
vergessen? Eigentlich weiß ich nähmlich nicht, welche Dokuemnte 
nachweisen soll bzw. was ich dazu sagen soll. Es ist ein Geschenk... 
weder von mir gewollt, noch bei Ebay oder Online bestellt.

Diese Webseite könnte mir nicht weiter helfen:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Artenschutz/artenschutz_node.html

Was sagt ihr dazu?

Gruß und schönes WOchenende!

Gruß

von Christian R. (supachris)


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Was gibts denn da für Unklarheiten? Wenn die Einfuhr verboten ist dann 
ist sie verboten, da helfen auch keine Papiere. Es sei denn man ist 
Bundesentwicklungshilfeminister...

von Sni T. (sniti)


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Dave Anadyr schrieb:
> Gibt es eine Möglichkeit, wie Ware zu bekommen,

Es gibt bestimmte Ausnahmen. Wenn deine Verwandten nachweisen können, 
dass der Gürtel nicht von einer geschützten Art und/ oder einer 
gezüchteten Art abstammt, ist es unter Umständen möglich, den Gürtel 
noch zu bekommen, wobei diese Dokumente i.d.R. vor dem Export bzw Import 
vorliegen müssen.

Ansonsten die Verwandten aufklären. Wäre das Ganze an der australischen 
Grenze aufgefallen (und möglicherweise auch so) könnte es für die 
unangenehme Konsequenzen haben (wenn es sich um eine geschützte Spezies 
handelt).

Ich finde es auch durchaus gut, dass entsprechende Artikel beschlagnahmt 
werden, besonders wenn man sich ansieht was alles im Umlauf ist und 
welche Tierarten betroffen sind. Da sehe ich die Tiere lieber in freier 
Natur, als dann ich dann eine ganz tolle Rarität habe, weil die Art 
ausgestorben ist.

von Tilo (Gast)


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So etwas geht eventuell mit einem Zertifikat, dass das Krokodilsleder 
von einer Zuchtfarm stammt.

von Harald W. (wilhelms)


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Tilo L. schrieb:

> So etwas geht eventuell mit einem Zertifikat, dass das Krokodilsleder
> von einer Zuchtfarm stammt.

...oder in Wirlichkeit Rindsleder ist. :-)

von Harald W. (wilhelms)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Tilo L. schrieb:
>
>> So etwas geht eventuell mit einem Zertifikat, dass das Krokodilsleder
>> von einer Zuchtfarm stammt.
>
> ...oder in Wirlichkeit Rindsleder ist. :-)
PS: Dürfen Krokodile eigentlich Gürtel aus Menschenleder tragen?

von Sni T. (sniti)


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Da Homo sapiens bei CITES nicht auftaucht, sprucht nichts gegen das 
Krokodil mit dem Menschengürtel ;-)

von Michael .. (thing)


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Harald Wilhelms schrieb:
> PS: Dürfen Krokodile eigentlich Gürtel aus Menschenleder tragen?

Wenn sich die Gelegenheit ergibt, aber nur INNEN im Verdauungstrakt.

von Paul B. (paul_baumann)


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Harald frog interessiert:
>PS: Dürfen Krokodile eigentlich Gürtel aus Menschenleder tragen?

Das nutzt dem Krokodil
doch überhaupt nicht viel,
denn trägt es ein Hose
dann sitzt die meist sehr lose.

;-)
MfG Paul

von Harald W. (wilhelms)


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Paul Baumann schrieb:
> Harald frog interessiert:
>>PS: Dürfen Krokodile eigentlich Gürtel aus Menschenleder tragen?
>
> Das nutzt dem Krokodil
> doch überhaupt nicht viel,
> denn trägt es ein Hose
> dann sitzt die meist sehr lose.
>
> ;-)
> MfG Paul

Schade, das Du zwar gut dichten kannst, aber keine passende
Karikatur dazu malen kannst. (Ich kanns auch nicht.) :-(

von Paul B. (paul_baumann)


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Harald schrub:
>Schade, das Du zwar gut dichten kannst, aber keine passende
>Karikatur dazu malen kannst.

Ja, das ist micht mein Mäh-Tier, äh Metier. Das Einzige, was ich 
ma(h)len
kann ist Kaffee...
;-)
MfG Paul

von Lothar S. (loeti)


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> Wenn deine Verwandten nachweisen können,
> dass der Gürtel nicht von einer geschützten Art und/ oder einer
> gezüchteten Art abstammt, ist es unter Umständen möglich, den Gürtel
> noch zu bekommen

Das lässt sich an einen einfachen Gürtel nur nicht mehr erkennen...
-> Der Gürtel is' futsch...

von Vn N. (wefwef_s)


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Steht doch sowohl in dem Brief den du bekommen (und nicht gepostet) 
hast, als auch in einem der weiterführenden Links der Seite, die dir 
angeblich nicht weiterhilft:
http://bfn.de/0305_pers_gebrauch.html
http://www.suedafrika-forum.org/suedafrika-allgemein/2901-krokoleder-durch-den-zoll/#post24835

von X. A. (wilhem)


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Vielen Dank,
wie kann ich beweisen, dass es um persönlichen Gebrauch geht?
Man kann aus einem einzigen Gürtel nicht geschäft machen.... es sollte 
den Behörden doch wohl klar sein..

von Hubert M. (hm-electric)


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Es geht hier doch um Artenschutz! Es ist egal, ob du das selber benutzt 
oder nicht, die Einfuhr ist verboten. Selbst, wenn du den Gürtel hier 
verkaufen würdest, und du kein Zertifikat hast, bekommst du mächtig 
ärger, wenn das rauskommt.
http://www.welt.de/welt_print/article1671795/Polizeieinsatz-wegen-Omas-Krokotasche.html

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Dave Anadyr schrieb:
> wie kann ich beweisen, dass es um persönlichen Gebrauch geht?

Das ist völlig irrelevant.

Selbst, wenn Du bei einem Flug von Australien zurück nach Hause so einen 
Gürtel am Körper tragen würdest, und die Kontrolleure aufmerksam genug 
sind, wird dieser Gürtel beschlagnahmt.

von Harald W. (wilhelms)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:

> Selbst, wenn Du bei einem Flug von Australien zurück nach Hause so einen
> Gürtel am Körper tragen würdest, und die Kontrolleure aufmerksam genug
> sind, wird dieser Gürtel beschlagnahmt.

...und ich muss dann mit um die Kniee schlabbernder Hose
nach Hause fahren? :-)

von Vn N. (wefwef_s)


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Dave Anadyr schrieb:
> wie kann ich beweisen, dass es um persönlichen Gebrauch geht?

> Tote Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die ohne kommerzielle
> Absichten für den eigenen Gebrauch in die Europäische Gemeinschaft ein-
> oder aus der Europäischen Gemeinschaft wieder ausgeführt werden. Die
> Exemplare müssen im Besitz einer Privatperson und Teil deren normalen Hab
> und Guts sein und sich in deren Reisegepäck befinden.

So schwer?

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Selbst, wenn Du bei einem Flug von Australien zurück nach Hause so einen
> Gürtel am Körper tragen würdest, und die Kontrolleure aufmerksam genug
> sind, wird dieser Gürtel beschlagnahmt.

Grundsätzlich erstmal: nein.

von Harald W. (wilhelms)


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vn nn schrieb:

>> Tote Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die ohne kommerzielle
>> Absichten für den eigenen Gebrauch in die Europäische Gemeinschaft ein-
>> oder aus der Europäischen Gemeinschaft wieder ausgeführt werden. Die
>> Exemplare müssen im Besitz einer Privatperson und Teil deren normalen Hab
>> und Guts sein und sich in deren Reisegepäck befinden.

Dieser Paragraph gilt aber m.W. nur für Tiere/Pflanzen, die nicht
dem Artenschutzbestimmungen unterliegen. Kiwis z.B. darfst Du wohl
so einführen, egal ob Tier oder Pflanze. :-)
Gruss
Harald

von Dominik J. (d-r-j)


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Dave Anadyr schrieb:
> Vielen Dank,
> wie kann ich beweisen, dass es um persönlichen Gebrauch geht?
> Man kann aus einem einzigen Gürtel nicht geschäft machen.... es sollte
> den Behörden doch wohl klar sein..




Persönlicher Gebrauch


Ausnahmen von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei der 
Ein-, Aus- oder Wiederausfuhr von persönlichen oder 
Haushaltsgegenständen aus geschützten Arten
....
....


Was zählt nicht zum persönlichen Gebrauch ?

Postsendungen mit in Versandhäusern oder bei Privatpersonen bestellten 
toten Tieren/Pflanzen, Teilen oder Erzeugnissen daraus (ausgenommen sind 
selbst erjagte Jagdtrophäen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt 
werden)


Tote Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die als Geschenk für 
eine andere Person bestimmt sind


Lebende Tiere oder Pflanzen





Es handelt sich also nicht um "zum persönlichen Gebrauch".
Von deiner verlinkten Website.

von Vn N. (wefwef_s)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Dieser Paragraph gilt aber m.W. nur für Tiere/Pflanzen, die nicht
> dem Artenschutzbestimmungen unterliegen. Kiwis z.B. darfst Du wohl
> so einführen, egal ob Tier oder Pflanze. :-)

Wohl kaum. Andernfalls würde nicht drüberstehen "Ausnahmen von den 
Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei der Ein-, Aus- oder 
Wiederausfuhr von persönlichen oder Haushaltsgegenständen aus 
geschützten Arten".

Dominik J. schrieb:
> Es handelt sich also nicht um "zum persönlichen Gebrauch".
> Von deiner verlinkten Website.

Endlich mal einer, der die Links auch liest, die gepostet werden. Nicht 
mal der TS selbst liest sie, sondern erwartet, dass er das auch noch 
vorgekaut bekommt.

von X. A. (wilhem)


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Nein
ich habe es doch alles durchgelesen.
Meine Hoffnung war doch, umformuliert: "Trotz der Gesetzten gibt es eine 
irgendwelche Art und Weise um so einen verschickten Artikel irgendwie zu 
bekommen?!?!?"

Die Links habe ich vor dem ersten Thread durchgelesen, doch e sbrauchst 
ein bisschen Zeit, bevor man das Ganze (und eigentlich von mir aus 
unerwartet) verdaut hat.

von John D. (Gast)


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Da wirst du wohl einen Einbruch begehen müssen. Und wenn der Gürtel 
bereits vernichtet wurde, brauchst du auch noch eine Zeitmaschine...

von X. A. (wilhem)


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Zeitmaschine?!!??!
Das verstehe ich nicht...was meinst Du genau?

von John D. (Gast)


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Wie willst du einen nicht mehr vorhandenen Gegenstand sonst 
zurückbekommen?

von John D. (Gast)


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Und bezeichnend, dass du das mit dem Einbruch sofort verstanden 
hattest...

von X. A. (wilhem)


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Achhhhhhhh soooooooo.
ok....da hast du recht.

Schade für das Geschenk...(und das Geld) das mit dem Versand war absolut 
blödsinn

von X. A. (wilhem)


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ja,
das mit dem Eibruch war mir klar.

von John D. (Gast)


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Dave Anadyr schrieb:
> ja,
> das mit dem Eibruch war mir klar.

Nein, ein Tritt in die Genitalien des Zollbeamten wird dir nicht helfen, 
den Gürtel wieder zu bekommen.

von Mac G. (macgyver0815)


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Vielleicht kann man ja aus dieser Schlange:

http://www.focus.de/wissen/videos/schlange-frisst-krokodil-riesenschlange-verschlingt-komplettes-krokodil_id_3657344.html

einen Gürtel machen... die hatte ja vorher ein Krokodil zum Frühstück.
Ist dass dann legal? ;-)

von Timm T. (Gast)


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Dave Anadyr schrieb:
> Nun kriege ich vom Zollamt den Brief, der
> Gürtel sei  beschlagnahmt worden, da gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz
> deren EInlieferung in EU nicht erlaubt ist.

Auf dem Brief steht doch bestimmt eine Telefonnummer. Ruf doch mal an 
und frag, ob mit entsprechendem Zertifikat oder so etwas zu machen wäre.

Allerdings: Wie kommen Deine Verwandten auf die Idee, dass man sowas 
verschicken könnte? Artenschutzabkommen und Zoll sollte sich doch auch 
nach Australien rumgesprochen haben.

von X. A. (wilhem)


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Timm Thaler schrieb:

> Allerdings: Wie kommen Deine Verwandten auf die Idee, dass man sowas
> verschicken könnte? Artenschutzabkommen und Zoll sollte sich doch auch
> nach Australien rumgesprochen haben.

Naja...Dummheit...das vestehe ich auch nicht so ganz. Der Verkäufer 
hatte garantiert, der Artikel sei problemlos nach EU zu verschicken. 
Dabei hatte er verschiedene (selbst hergestellte) Aufkleber und Zettel 
angeklemmt.


Ans Telefon geht keiner. Ich habe heute den ganzen Tag versucht.

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