Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Prüfungsamt verlangt Diagnose auf Attesten.


von Nemesis (Gast)


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Das Prüfungsamt meines Fachbereichs verlangt neuerdings, dass auf 
Attesten bei Prüfungsunfähigkeit die Diagnose der Erkrankung steht.

Die Probleme, die ich sehe sind folgende:

1. Ich wüsste nicht aufgrund welcher Fachkenntnis die Mitarbeiter des 
Prüfungsamtes in der Lage sind, anhand der Diagnose zu beurteilen, ob 
Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

2. Bei Ablehnung eines Attests, würde die Diagnose eines 
Verwaltungsangestellten gegen die eines Facharztes stehen. Wie soll 
sowas bestand haben?

3. Die Mitarbeiter des Prüfungsamtes unterliegen nicht der ärztlichen 
Schweigepflicht.

4. Man wird hier genötigt, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht 
zu entbinden.

Ist das, was die verlangen rechtlich zulässig? Wenn nein, wie kann man 
dagegen vorgehen, insbesondere, wenn ein Attest bei Prüfungsunfähigkeit 
nicht angenommen wird?

: Gesperrt durch Moderator
von MaWin (Gast)


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Nemesis schrieb:
> das, was die verlangen rechtlich zulässig?

Nein.

> Wenn nein, wie kann man dagegen vorgehen, insbesondere, wenn
> ein Attest bei Prüfungsunfähigkeit nicht angenommen wird?

Gerichtlich.

von Philipp L. (philipp_l89)


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Möglichkeiten:
1) ASTA (auch wenn ich den Verein nicht mag!) darüber informieren, die 
haben meistens einen eigenen Rechtsbeistand.
2) Datenschutzbeauftragten der HS/Uni darauf aufmerksam machen
3) Verwaltung der HS/Uni darauf aufmerksam machen

von Ratgebend (Gast)


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Also die TUM hat Vertrauensärzte und nur bei denen kann man sich für 
Prüfungen krankschreiben lassen. Da braucht die Uni dann keine Diagnose 
sondern verlässt sich auf die Ärzte. Es ist eben bekannt das es Ärzte 
gibt die Gefälligkeitsatteste schreiben.

von wendelsberg (Gast)


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Nemesis schrieb:
> Wenn nein, wie kann man
> dagegen vorgehen, insbesondere, wenn ein Attest bei Prüfungsunfähigkeit
> nicht angenommen wird?

VORHER lernen.

wendelsberg

von Philipp L. (philipp_l89)


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Ratgebend schrieb:
> Also die TUM hat Vertrauensärzte und nur bei denen kann man sich für
> Prüfungen krankschreiben lassen...

Was ich persönlich sehr schwierig finde, weil nicht jeder Arzt dem die 
TUM vertraut auch zwangsläufig ein Arzt sein muss dem ich Vertraue!

http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/grundprinzipien/freie-arztwahl.html

von Nemesis (Gast)


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weRatgebend schrieb:

> Also die TUM hat Vertrauensärzte und nur bei denen kann man sich für
> Prüfungen krankschreiben lassen.

Bei uns gibt es einen Dienstarzt. Den muss man aber nur aufsuchen, wenn 
man während der Prüfung erkrankt.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Nemesis schrieb:
> Ist das, was die verlangen rechtlich zulässig?

Was steht in der Studien- und Prüfungsordnung? Das ist das "Gesetzblatt" 
des Studenten.

von Nemesis (Gast)


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Joe G. schrieb:
> Das ist das "Gesetzblatt"
> des Studenten.

Das ist sie nicht und Hochschulrecht steht in keinster Weise über 
allgemeinen Rechten.

von Philipp L. (philipp_l89)


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Joe G. schrieb:
> Nemesis schrieb:
>> Ist das, was die verlangen rechtlich zulässig?
>
> Was steht in der Studien- und Prüfungsordnung? Das ist das "Gesetzblatt"
> des Studenten.

Aber auch die ist nicht zwangsläufig Konform zum Verwaltungsrecht.

von Fred (Gast)


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Nemesis schrieb:
> Joe G. schrieb:
>> Das ist das "Gesetzblatt"
>> des Studenten.
>
> Das ist sie nicht und Hochschulrecht steht in keinster Weise über
> allgemeinen Rechten.

Hochschulrecht kann "allgemeine Rechte" aber sehr wohl verdrängen.

In diesem Fall mit der Schweigepflicht sicherlich nicht, aber allgemein 
ist das kein Problem.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Nemesis schrieb:
> Das ist sie nicht und Hochschulrecht steht in keinster Weise über
> allgemeinen Rechten.

Philipp L. schrieb:
> Aber auch die ist nicht zwangsläufig Konform zum Verwaltungsrecht.

Stellt euch einfach mal folgende Fragen:

Warum ist an den meisten Hochschulen ein Jurist beschäftigt?
Warum bestätigen diese Personen unabhängig von der Hochschulleitung die 
Rahmenordnungen?
Warum werden diese Ordnungen vom Kultusministerium bestätigt?

Nachtrag:
Warum fallen meist die Studenten durch die Prüfungen, die sich soooo gut 
mit dem Recht auskennen?

: Bearbeitet durch User
von g. b. (gunb)


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Nemesis schrieb:
> Das Prüfungsamt meines Fachbereichs verlangt neuerdings, dass auf
> Attesten bei Prüfungsunfähigkeit die Diagnose der Erkrankung steht.

Lass dich rechtlich beraten.

von Justus S. (jussa)


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Ratgebend schrieb:
> Also die TUM hat Vertrauensärzte und nur bei denen kann man sich für
> Prüfungen krankschreiben lassen. Da braucht die Uni dann keine Diagnose
> sondern verlässt sich auf die Ärzte. Es ist eben bekannt das es Ärzte
> gibt die Gefälligkeitsatteste schreiben.

öhm:

"Das Attest muss enthalten:

-den Vermerk "zur Vorlage beim DVP-Ausschuss EI"
-eine Erläuterung der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Prüflings, 
so dass der Prüfungsausschuss in der Lage ist zu entscheiden, ob diese 
Beeinträchtigung zur Prüfungsunfähigkeit geführt hat
-Beginn und Ende (genaue Datumsangabe!) des Zeitraums, für den 
Prüfungsunfähigkeit geltend gemacht wird.
-Name und Unterschrift des Arztes
-Die Entscheidung darüber, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, 
obliegt dem Prüfungsausschuss und ist nicht Aufgabe des Artzes. Ein 
vertrauensärztliches Attest, in dem lediglich Prüfungsunfähigkeit 
attestiert wird (z.B. Vordruck zum Ankreuzen) wird nicht akzeptiert!"

das stammt von der TUM...abgesehen davon bekommt man auch bei den 
Vertrauensärzten ein Attest ohne Probleme. Ich hab einmal eines 
gebraucht (wirklich krank), und war nur eine Minute beim Arzt drinnen...

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Nemesis schrieb:
> Das Prüfungsamt meines Fachbereichs verlangt neuerdings, dass auf
> Attesten bei Prüfungsunfähigkeit die Diagnose der Erkrankung steht.

Das Prüfungsamt verlangt sicherlich nur von DIR and anderen Verpissern 
solch ein Attest. Vorher wirst Du sicherlich schon etliche anderen 
Ausreden und Gefälligkeitsatteste vorgebracht haben. Dir wurde mit 
Sicherheit auch vorgeschlagen, Dich zwecks Ausstellung eines akzeptablen 
Attestes an einen Amtsarzt oder den von der Hochschule benannten Arzt zu 
wenden, worauf Du aber auch nicht eingegangen sein wirst. Vermutlich 
wurde sogar eine Rechtsmittelbelehrung durchgeführt oder Dir der 
ernstgemeinte Rat gegeben, Dir das Hochschulgesetz und/oder die 
Prüfungsordnung durchzulesen und zu verinnerlichen.

Ein durch Dritte erstelltes Attest mit aufgeführter Diagnose hat aber in 
der Tat nichts in den Händen eines Sachbearbeiters der 
Hochschulverwaltung zu suchen. Das heißt aber noch lange nicht, dass 
derjenige jedes Attest akzeptieren muss.

Du solltest Dir wirklich verinnerlichen, dass DU nachweisen musst, 
dass Du die Leistungen erbracht hast, auf Grund derer Du die 
entsprechenden Leistungsnachweise ("Scheine", Credits, Abschluss) 
erhältst. Atteste bringen da höchstens einen gewissen Aufschub, aber 
bewirken nicht, dass Du nach eigenem Gutdünken Prüfungsleistungen 
vorenthalten kannst.

Vielleicht solltest Du Dich einmal an die psychologische Beratungsstelle 
Eurer Hochschule wenden. Du bist mit Sicherheit nicht der einzige, der 
derartige Probleme hat.

von Philipp L. (philipp_l89)


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Joe G. schrieb:
> Nemesis schrieb:
>> Das ist sie nicht und Hochschulrecht steht in keinster Weise über
>> allgemeinen Rechten.
>
> Philipp L. schrieb:
>> Aber auch die ist nicht zwangsläufig Konform zum Verwaltungsrecht.
>
> Stellt euch einfach mal folgende Fragen:
>
> Warum ist an den meisten Hochschulen ein Jurist beschäftigt?
> Warum bestätigen diese Personen unabhängig von der Hochschulleitung die
> Rahmenordnungen?
> Warum werden diese Ordnungen vom Kultusministerium bestätigt?
>
> Nachtrag:
> Warum fallen meist die Studenten durch die Prüfungen, die sich soooo gut
> mit dem recht auskennen?

Und dann sag Du mir bitte warum so viele Klagen und Anträge gegen 
Hochschulen und Unis vor Gericht erfolg haben?

Zumal der von Dir genannte Jurist von mir ja auch eine empfohlene 
Anlaufstelle war, da nicht jede Hochschulverwaltung weiß welches 
Süppchen ihre Fachbereiche kochen - im speziellen nicht wie die Damen 
und Herren Dekan/in meinen die Studienordnung auslegen zu können!

von Karl O. (knorke)


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>Warum ist an den meisten Hochschulen ein Jurist beschäftigt?
>Warum bestätigen diese Personen unabhängig von der Hochschulleitung die
>Rahmenordnungen?
>Warum werden diese Ordnungen vom Kultusministerium bestätigt?

Weil viele Beamte und Angestellte gut bezahlte, nichtsnutzige Stellen 
brauchen. Die meisten rechtlichen Dokumente an unserer Uni wären in 
Rechtsstreiten nicht zu halten. Die Uni hat eben keine Top-Leute für 
sowas. Die machen irgendwas und dann ist gut. Der Rest wird vor Gericht 
geklärt.

von Nemesis (Gast)


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Andreas Schweigstill schrieb:

> Das Prüfungsamt verlangt sicherlich nur von DIR and anderen Verpissern
> solch ein Attest.

Wurde durch Rundmail an alle Stundenten mitgeteilt.

von Nemesis (Gast)


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Justus Skorps schrieb:
> -Die Entscheidung darüber, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht,
> obliegt dem Prüfungsausschuss und ist nicht Aufgabe des Artzes.

Sitzen da Ärzte im Prüfungsausschuss?

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Philipp L. schrieb:
> Was ich persönlich sehr schwierig finde, weil nicht jeder Arzt dem die
> TUM vertraut auch zwangsläufig ein Arzt sein muss dem ich Vertraue!
>
> http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/grundprinzipien/freie-arztwahl.html

In dem von Dir angegebenen Text steht schon in der Einleitung:
"Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können in 
Deutschland grundsätzlich die sie behandelnden Ärzte frei wählen."

Dies bezieht nur auf die Kostenübernahme durch die GKV, nicht auf 
andere Zusammenhänge, denn es folgt:
"Allerdings gibt es auch in Deutschland Einschränkungen. So können in 
der GKV nur die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte 
beziehungsweise Zahnärzte frei gewählt werden. Andere Ärzte dürfen nur 
im Notfall in Anspruch genommen werden."

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Ausstellung ärztlicher Atteste 
normalerweise nicht zur Leistung der GKV gehört, sondern separat in 
Rechnung gestellt werden könnte. Dies wird ja auch gemacht, wenn 
gesundheitliche Untersuchungen und die Erstellung von Gutachten für 
andere Zwecke gemacht werden, z.B. für die Teilnahme an 
Medikamentenstudien. Da müssen die Ärzte ganz genau aufpassen, welche 
Leistungen wem (KV, Patient, Hersteller) gegenüber in Rechnung gestellt 
werden.

Als Arbeitgeber kann/muss man ja auch den Betriebsarzt vorgeben. Dessen 
Leistungen werden auch nicht von der GKV (oder ggf. privaten KV) 
bezahlt, sondern vom Arbeitgeber.

Und letztendlich gibt es ja unter den Patienten auch noch die 
Selbstzahler, die also keine Abrechnung mit irgendeiner Versicherung 
durchführen und somit komplett frei sind in der Wahl ihrer 
Vertragspartner (, sofern diese die formale Berechtigung zur Ausübung 
ihres Heilberufes besitzen).

: Bearbeitet durch User
von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Karl Otto schrieb:
> Weil viele Beamte und Angestellte gut bezahlte, nichtsnutzige Stellen
> brauchen.

Philipp L. schrieb:
> Und dann sag Du mir bitte warum so viele Klagen und Anträge gegen
> Hochschulen und Unis vor Gericht erfolg haben?

Wie ich sehe, habt ihr nachgedacht. Jedoch in die falsche Richtung! 
Jeder Student hat Rechte UND Pflichten! Mit den Rechten habt ihr euch 
offensichtlich sehr ausgiebig beschäftigt, wie sieht es denn mit den 
Pflichten aus?

von Justus S. (jussa)


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Nemesis schrieb:
> Sitzen da Ärzte im Prüfungsausschuss?

von Nemesis (Gast)


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Joe G. schrieb:

> Mit den Rechten habt ihr euch
> offensichtlich sehr ausgiebig beschäftigt, wie sieht es denn mit den
> Pflichten aus?

Welche Pflichten meinst du denn konkret?

von Philipp L. (philipp_l89)


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Andreas Schweigstill schrieb:
> Philipp L. schrieb:
>> Was ich persönlich sehr schwierig finde, weil nicht jeder Arzt dem die
>> TUM vertraut auch zwangsläufig ein Arzt sein muss dem ich Vertraue!
>>
>> http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/grundprinzipien/freie-arztwahl.html
>
> In dem von Dir angegebenen Text steht schon in der Einleitung:
> "Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können in
> Deutschland grundsätzlich die sie behandelnden Ärzte frei wählen."
>...

Würde das Ausstellen der Ateste nicht durch die GKV getragen werden, 
würde dem Arbeitnehmer (oder in diesem Fall dem Studenten) ja ein 
erheblicher Nachteil entstehen, da er je nach seiner privaten 
wirtschaftlichen Position am Ende seinem Arbeitgeber (dem 
Prüfungsausschuss) nicht nachweisen kann dass er nicht arbeitsfähig 
("klausurfähig") ist. Ateste werden, meines wissens nach, von GKV und 
PKV gezahlt. Das er nicht zu jedem x-beliebigen Arzt rennen kann ist 
klar, jedoch ist die Menge der verbleibenden Ärzte, aus der man als 
GKVler oder PKVler wählen kann, immernoch viel, viel größer als die der 
TUM Vertrauensärzte. ;)

von Justus S. (jussa)


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Philipp L. schrieb:
> Ateste werden, meines wissens nach, von GKV und
> PKV gezahlt.

ich durfte meins selber zahlen...

und erst vor kurzem habe für etwas anderes ein Attest gebraucht (damit 
die KK die Kosten für eine Vollnarkose übernimmt), welches ich auch 
selber zahlen durfte...

: Bearbeitet durch User
von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Philipp L. schrieb:
> Würde das Ausstellen der Ateste nicht durch die GKV getragen werden,

Aha. Und daher klärt z.B. ein Arzt schon auf seiner Homepage darüber 
auf:
http://www.wittschier.com/index.php/attest-kosten

Und auch die Ärztekammer Nordrhein informiert ausdrücklich darüber, dass 
sogar bei Schülern separat abzurechnen sei:
http://www.aekno.de/downloads/aekno/goae-atteste-2009.pdf

Nur für gesetzliche versicherte Arbeitnehmer zahlt die GKV:
"es betrifft jedoch nur die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, bei 
denen das Ausstellen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 3 des 
Lohnfortzahlungsgesetzes mit der Behandlungsgebühr abgegolten und nicht 
getrennt berechnungsfähig ist."

Studenten sind aber keine gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, zumindest 
nicht hinsichtlich des Studiums selbst.

von yannik (Gast)


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z.B.
http://www.zeit.de/campus/2010/02/studieren-dwdd


vermutlich muss nur einer Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen 
und dann werden die vermutlich einknicken od. aber das Gericht wird 
entscheiden das es nichts rechtens ist.

von Torsten S. (torstensc)


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von Carsten S. (dg3ycs)


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Justus Skorps schrieb:
> Philipp L. schrieb:
>> Ateste werden, meines wissens nach, von GKV und
>> PKV gezahlt.
> ich durfte meins selber zahlen...

Jain,
Die Kosten für die UNTERSUCHUNG zur Feststellung der 
Schul-/Prüngsunfähigkeit trägt bei einem Vetragsarzt der GKV schon die 
Kasse.
(Die bekommst so ein Attest ja nur wenn du Krank bist - bist du Krank 
hast du Anspruch auf Diagnose und Behandlung)

Was du formal bezahlen musst ist die Ausstellung des "Scheinchens".
Ich meine das sind für einfache Ankreuzzettel 5Euro. Wobei es zwar Ärzte 
geben soll die tatsächlich auch bei der Austellung reiner Vordrucke von 
Schülern geld nehmen. Viele aber darauf verzichten bzw. nur bei 
ausführlichen Attesten (wo dann js auch Arbeit dahintersteckt) eine 
Rechnung stellen.

Ich selbst durfte aber noch nie was bezahlen, selbst bei so Dingen wie 
der Bescheinigung für den SBF See u.ä. Alles was ich jemals in der 
Arztpraxis gelassen habe waren die Praxisgebühr und mal Kleingeld für 
die Kaffeekasse der Arzthelferinnen...

Falls man aber genötigt wird zu einem Arzt zu gehen der kein Vetragsarzt 
der GKV ist, dann muss auch die Diagnose bezahlt werden. Und das kann 
teuer werden da dies auch noch als Privatleistung mit Satz 2,3 
abgerechnet werden kann. Falls die Uni aber eigene Ärzte hat die nur ein 
festes Gehalt beziehen oder sie Rahmenverträge mit niedergelassenen 
Ärzten hat und dadurch die Kosten übernimmt ist das natürlich was 
anderes.

Allerdings war bis jetzt nur die Rede davon das die UNI einen Beleg mit 
Diagnose haben will. Das geht doch auch in jedem Fall kostenlos wenn da 
keine weiteren BEdingungen dran geknüpft sind die hier nicht genannt 
wurden. Einfach eine AU ausstellen lassen und statt des kleinen 
Scheinchens den großen Schein der sonst für die KK gedacht ist (damit 
diese bei Kleinbetrieben den AG aus der Umlage entschädigt) abgeben.
Die Komischen "Ziffern" da unten drauf sind die Diagnose und eindeutig 
wieder in Klartext zu überführen...

Davon abgesehen:
Das man bei ABBRUCH einer Prüfung, also NACH KENNTNISSNAHME der 
Prüfungsaufgaben besonders hohe Auflagen erfüllen muss um entschuldigt 
zu werden ist völlig richtig. Da halte ich die Auflage unverzüglich 
einen konkret vond er Hochschule benannten Arzt aufzusuchen für mehr als 
gerechtfertigt (Ausser natürlich wenn man eh mit RW ins KH kommt)
Sosnt würde das einem Missbracuh der tatsächlich erhebliche Vorteile 
bringen kann tür und Tor öffnen. (z.B. zur Prüfung teilnehmen wenn man 
weiß das man erhebliche Lücken hat und hoffen das genug bekanntes 
vorkommt. ISt das nicht der Fall bekommt man halt "unwohlsein")

In anderen Fällen halte ich die Auflage nur benannte Ärzte aufzusuchen 
für sehr fragwürdig. Zum einen hat der Prüfling fast keinen Vorteil 
durch das nichterscheinen zur Prüfung, zumindest keinen gegenüber dem 
rechtzeitigen Abmelden, zum anderen wohnt nicht jeder Student in 
unmittelbarer Nähe der Hochschule und es ist sicher nicht zumutbar bei 
echter Krankheit (z.b. >40 Fieber, gebrochenes Bein, wirklich starke 
Migräneatacke) dann 30km mit Bahn und anderen öffentlichen 
Verkehrsmitteln anzureisen.
Das würde doch nur die schaffen wo es entweder ein Grenzfall ist (starke 
"normale" Kopfschmerzen, etwas den Hals verdreht, starker Schnupfen usw. 
halt alles was reicht um die Konzentratiosnfähig wirklich enorm zu 
verschlechtern ohen ans Bett zu fesseln) oder halt die Simulanten.

Justus Skorps schrieb:
> und erst vor kurzem habe für etwas anderes ein Attest gebraucht (damit
> die KK die Kosten für eine Vollnarkose übernimmt), welches ich auch
> selber zahlen durfte...
HHMm, wenn das Attest nötig war damit die Kasse eine Leistung übernimmt 
und diese dann auch der Kostenübernahme zustimmt müsste das Attest 
normalerweise dann auch -ggf. Nachträglich- zu einer Kassenleistung 
werden.
Es gibt natürlich einige Fälle wo die Leistungen generell nicht mit der 
Kasse direkt abgerechnet werden können sondern wo dann im Anschluss die 
Übernahme im Erstattungsverfahren passiert.
HAst du mal versucht die Rechnung für dasattest bei der Kasse 
einzureichen mit der Begründung das sie das ja selber gefordert hat?

Ich kenne das mit der Optionalen Vollnarkose nur bei mir als die 
Entfernung der Weisheitszähne anstand die wirklich waagerecht im Kiefer 
lagen. Da war die Vollnarkose wohl eine der nevenschonensten 
entscheidungen meines Lebens, zudem konnten dann auch gelich noch ein 
paar andere Sachen mitgemacht werden.
Da bekam ich einen Fragebogen von der KAsse, aber Geld wollte der 
Internist noch sonst jemand von mir.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Andreas Schweigstill schrieb:
> Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Ausstellung ärztlicher Atteste
> normalerweise nicht zur Leistung der GKV gehört,

Natürlich gehört sie.
Der gelbe Schein ist ein Hauptgrund wegen Grippe etc. zum Arzt zu 
rennen.

von Arne Maximilian R. (arnemaximilian_r)


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Joe G. schrieb:
> Karl Otto schrieb:
>> Weil viele Beamte und Angestellte gut bezahlte, nichtsnutzige Stellen
>> brauchen.
>
> Philipp L. schrieb:
>> Und dann sag Du mir bitte warum so viele Klagen und Anträge gegen
>> Hochschulen und Unis vor Gericht erfolg haben?
>
> Wie ich sehe, habt ihr nachgedacht. Jedoch in die falsche Richtung!
> Jeder Student hat Rechte UND Pflichten! Mit den Rechten habt ihr euch
> offensichtlich sehr ausgiebig beschäftigt, wie sieht es denn mit den
> Pflichten aus?

Ohh, ich finde, dass sich die Kollegen schon Gedanken in die richtige 
Richtung gemacht haben.

Ich kann in einem Vertrag/AGB/Pruefungsordnung viel rein schreiben, was 
der anderen Person sowohl Rechte, als auch deine Pflichten aufzwingt.
Da eh niemand die Details liest koennte ich ja Passagen einfuegen wie:
- Der Kunde/Student/etc. verpflichtet sich mir sein gesammtes Erbe zu 
uebertragen.
- Der Kunde/Student/etc. gibt mir das Recht in als Sklaven in ein 
anderes Land zu verkaufen.
- Der Kunde/Student/etc. hat die Pflicht sich von mir Satan opfern zu 
lassen (natuerlich fuer mich straffrei).

Ist das ganze dann nach dem Unterzeichnen gueltig?

Die Antwort ist nein!

Einem Vertrag/AGB/Pruefungsordnung ist immer das letzte Glied in der 
Kette der massgebenden Rechtsmitteln (das erste Element muesste das 
Grundgesetzt und/oder EU Recht sein - bin mir aber nicht ganz sicher). 
Und so schuetzt uns zum Glueck hoeheres Recht vor irgendwelcher 
Willkuer.
Wobei es natuerlich interessant und spannend waer, wenn die Hochschulen 
durch die Pruefungsortnung das Recht haetten jedes Semester einen 
Studenten zu opfern, damit das Semester erfolgreich wird...

: Bearbeitet durch User
von Justus S. (jussa)


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Carsten Sch. schrieb:
> Ich meine das sind für einfache Ankreuzzettel 5Euro.

nö, das waren deutlich mehr, glaube um die 30€...wobei das nicht von dem 
speziellen Arzt festgelegt wurde, sondern bei jedem der Vertrauensärzte 
gleich gewesen wäre...

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ha das ist ja wie bei fast allen internen Regulierungsversuchen. Da 
beugt der Hausjurist recht per Formular. Das macht es jedoch noch lange 
nicht zu gültigem Recht. Oft ist es nur der unwirksame Versuch 
rechtsungültige Praxis als Hausrecht zu postulieren.

Merke: Beschwerden führen nur dann sicher zum Ziel, wenn sie zwei 
Hierarchiestufen über dem zur Beschwerde Anlass Gebenden wirksam 
eingereicht werden. Das ist ein Psychologisches Prinzip. Der 
unmittelbare Vorgesetzt will selbst keine Verantwortung für das Handeln 
"seines MA" übernehmen, deshalb kehrt dieser Probleme gern  unter den 
Teppich. In der nächsthöheren Etage ist die Verbandelung des die 
Beschwerde Prüfenden mit dem zur Beschwerde Anlass Gebenden schon 
deutlich geringer. Weil aber auch er keine Lust hat den Mist auszubaden 
gibt er es nach unten zurück und wird sagen: "Kläre das, so etwas will 
ich nicht wieder auf meinem Schreibtisch sehen." o.ä. Somit muss der 
unmittelbare Vorgesetzte den Verursacher in die Schranken weisen will 
nicht er noch einmal Haue von oben kassieren.

Folgt man dem Dienstweg jedoch stufenweise, so versteckt sich Jeder 
hinter dem Anderen und  keiner wird bereit sein, die von ihm unmittelbar 
in der Hierarchie zu verantwortenden Personen zu reglementieren, denn 
das würfe schlechtes Licht auf Ihn daselbst.

Der Dienstweg muss somit für eine erfolgreiche Beschwerde verkürzt 
werden, dies jedoch mit Maß sonst wird man direkt auf den Dienstweg 
zurückverwiesen  und macht sich damit zum Querulanten, einem allen 
Amtsträgern verhasstes Subjekt welches aufsässig ist und schon von daher 
jeder Beachtung verweigert gehört.

: Bearbeitet durch User
von Hans (Gast)


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Andreas Schweigstill schrieb:
> Das Prüfungsamt verlangt sicherlich nur von DIR and anderen Verpissern
> solch ein Attest. Vorher wirst Du sicherlich schon etliche anderen
> Ausreden und Gefälligkeitsatteste vorgebracht haben.

Hey mach doch mal bitte Deinem Namen alle Ehre. Und rechtlich bewegst DU 
Dich schon im Bereich einer Beleidigung. Also: aufpassen!

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Arne Maximilian R. schrieb:
> Ohh, ich finde, dass sich die Kollegen schon Gedanken in die richtige
> Richtung gemacht haben.

Dann habe ich hier noch einen Tipp für eine qualifizierte 
Weiterbildungsveranstaltung.

Am Achten Tag Schuf Gott den Rechtsanwalt

„Dieses Programm ist eine unentbehrliche Lebenshilfe für jedermann: Es 
bietet dem geneigten Zuschauer eine juristische Notversorgung für alle 
Lebenslagen. Zum Beispiel: Juristische Tricks zum Bereich Geld und 
Erben. Wenn überraschend ein naher Verwandter den Löffel abgibt, wie 
sperrt man dann am schnellsten die Sparbücher, damit die Geschwister 
nicht an die Kohle rankommen. Welche Paragraphen regeln, unter welchen 
Umständen Sie bei praktiziertem Kannibalismus straffrei bleiben? Sie 
erfahren Grundlegendes zum Bundesseuchengesetz sowie zum 
Bundesrasenmähergesetz. Nach dem Genuss dieses Programms wird Sie eine 
einzelne Frage beschäftigen: Wie konnte ich bisher ohne Kenntnis dieses 
Paragraphendschungels überleben?“

Quelle: https://www.berlin.de/tickets/suche/detail.php?id=755685

von Arne Maximilian R. (arnemaximilian_r)


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Joe G. schrieb:
> Dann habe ich hier noch einen Tipp für eine qualifizierte
> Weiterbildungsveranstaltung.

Ich lese dort nichts, was der Aussage widerspricht. Wenn es ein Gesetz 
dazu gibt, dann ist es eine Sache (aber auch Gesetze koennen aufgrund 
von "hoeheren" Gesetzen gekippt werden). Dennoch kann die Hochschule 
sich nicht ueber geltendes Recht hinwegsetzen.

von und nun (Gast)


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Erstaunlich wieviel Leute in Bewegung setzen um nicht geprueft zu 
werden. Das bedeutet zB, sie schaffen's einfach nicht, und wollen trotz 
der ueberschrittenen, festgelegten Studienmaximaldauer nicht 
rausfliegen.
Weil : Papa wuerde sie enterben, es gibt keine Bafoeg mehr, usw.

von Arne Maximilian R. (arnemaximilian_r)


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und nun schrieb:
> Erstaunlich wieviel Leute in Bewegung setzen um nicht geprueft zu
> werden. Das bedeutet zB, sie schaffen's einfach nicht, und wollen trotz
> der ueberschrittenen, festgelegten Studienmaximaldauer nicht
> rausfliegen.
> Weil : Papa wuerde sie enterben, es gibt keine Bafoeg mehr, usw.

Soweit ich das mitbekommen habe, bekommen Leute ihr Bafög nur, wenn die 
Leistungen stimmen. Krankschreiben bringt da nicht viel.

Ich persönlich finde es auch nicht gut, dass sich ein paar Kommilitonen 
durch das ganze Studium krankschreiben (bei mir im Studium waren die 
besten Bremser  in jeder Vorlesung solche Personen - ich musste mir 
deshalb im Studium der Technischen Informatik 6 mal anhören, was ein 
Interrupt ist, weil 2 Personen es erst nach dem 3-4 mal verstanden haben 
und die Profs nachgeben). Ich würde es auch gut finden, wenn es eine 
sinnvolle Lösung gibt, dass derartige Personen sinnvoll rausgefiltert 
werden und dass man ihnen zumindest in die richtige Richtung hilft (z.B. 
eine Ausbildung vermittelt, ohne dass sie Monate für den Beginn warten 
müssen). Jedoch gehen die Massnahmen der erwähnten Hochschule zu weit. 
Daher solltest du nicht die Kritik an den Maßnahmen so sehen, dass die 
Person zwangsläufig versucht ihr Studium damit zu schieben.

von rcc (Gast)


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MaWin schrieb:
>> Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Ausstellung ärztlicher Atteste
>> normalerweise nicht zur Leistung der GKV gehört,
>
> Natürlich gehört sie.
> Der gelbe Schein ist ein Hauptgrund wegen Grippe etc. zum Arzt zu
> rennen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) und Attest sind zwei 
paar Stiefel. Erste ist Gebührenfrei.

von Wilhelm F. (Gast)


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rcc schrieb:

> Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) und Attest sind zwei
> paar Stiefel. Erste ist Gebührenfrei.

Für zweites zahlt der Auftraggeber, du selbst auch nicht.

von Rick M. (rick-nrw)


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Wenn mein Arbeitgeber Zweifel an meiner AU hat, darf er mich zu einem 
Amtsarzt auf seine Kosten schicken, der ebenso einer ärztlichen 
Schweigepflicht unterliegt.
Warum soll eine Hochschule mehr Rechte haben, um die ärztliche 
Schweigepflicht auszuhebeln?

Was hat die Hochschule davon, anstatt eines Kürzels die Diagnose 
funktionelle Dyspepsie zu bekommen?

von Wattestäbchen (Gast)


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Rick McGlenn schrieb:
> Was hat die Hochschule davon, anstatt eines Kürzels die Diagnose
> funktionelle Dyspepsie zu bekommen?

Nun die Krankheit, für die das Kürzel steht kann man sich ja auch aus 
dem ICD-10 rausholen.

Ich denke, dass an Hochschulen einfach eine gewissen Selbstgefälligkeit 
herrscht, auch durch das Wissen, dass sich bei weitem nicht jeder 
Student einen Rechtsstreit leisten kann.

Ich verstehe auch nicht, wo das Problem der Krankmeldungen liegt? Scheiß 
doch drauf, ob die Leute nun zur Klausur erscheinen oder ein Attest 
vorlegen. Der Hochschule entstehen dadurch doch keinen wesentlichen 
Nachteile, außer, dass ein paar Klausurbögen zuviel gedruckt werden.

Wenn Leute die Klausur aufgrund von Erkrankung abbrechen, dann ist das 
natürlich ein andere Sache, aber dafür gibt es dann ja den Dienstarzt.

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