Das Prüfungsamt meines Fachbereichs verlangt neuerdings, dass auf Attesten bei Prüfungsunfähigkeit die Diagnose der Erkrankung steht. Die Probleme, die ich sehe sind folgende: 1. Ich wüsste nicht aufgrund welcher Fachkenntnis die Mitarbeiter des Prüfungsamtes in der Lage sind, anhand der Diagnose zu beurteilen, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht. 2. Bei Ablehnung eines Attests, würde die Diagnose eines Verwaltungsangestellten gegen die eines Facharztes stehen. Wie soll sowas bestand haben? 3. Die Mitarbeiter des Prüfungsamtes unterliegen nicht der ärztlichen Schweigepflicht. 4. Man wird hier genötigt, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Ist das, was die verlangen rechtlich zulässig? Wenn nein, wie kann man dagegen vorgehen, insbesondere, wenn ein Attest bei Prüfungsunfähigkeit nicht angenommen wird?
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Nemesis schrieb: > das, was die verlangen rechtlich zulässig? Nein. > Wenn nein, wie kann man dagegen vorgehen, insbesondere, wenn > ein Attest bei Prüfungsunfähigkeit nicht angenommen wird? Gerichtlich.
Möglichkeiten: 1) ASTA (auch wenn ich den Verein nicht mag!) darüber informieren, die haben meistens einen eigenen Rechtsbeistand. 2) Datenschutzbeauftragten der HS/Uni darauf aufmerksam machen 3) Verwaltung der HS/Uni darauf aufmerksam machen
Also die TUM hat Vertrauensärzte und nur bei denen kann man sich für Prüfungen krankschreiben lassen. Da braucht die Uni dann keine Diagnose sondern verlässt sich auf die Ärzte. Es ist eben bekannt das es Ärzte gibt die Gefälligkeitsatteste schreiben.
Nemesis schrieb: > Wenn nein, wie kann man > dagegen vorgehen, insbesondere, wenn ein Attest bei Prüfungsunfähigkeit > nicht angenommen wird? VORHER lernen. wendelsberg
Ratgebend schrieb: > Also die TUM hat Vertrauensärzte und nur bei denen kann man sich für > Prüfungen krankschreiben lassen... Was ich persönlich sehr schwierig finde, weil nicht jeder Arzt dem die TUM vertraut auch zwangsläufig ein Arzt sein muss dem ich Vertraue! http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/grundprinzipien/freie-arztwahl.html
weRatgebend schrieb: > Also die TUM hat Vertrauensärzte und nur bei denen kann man sich für > Prüfungen krankschreiben lassen. Bei uns gibt es einen Dienstarzt. Den muss man aber nur aufsuchen, wenn man während der Prüfung erkrankt.
Nemesis schrieb: > Ist das, was die verlangen rechtlich zulässig? Was steht in der Studien- und Prüfungsordnung? Das ist das "Gesetzblatt" des Studenten.
Joe G. schrieb: > Das ist das "Gesetzblatt" > des Studenten. Das ist sie nicht und Hochschulrecht steht in keinster Weise über allgemeinen Rechten.
Joe G. schrieb: > Nemesis schrieb: >> Ist das, was die verlangen rechtlich zulässig? > > Was steht in der Studien- und Prüfungsordnung? Das ist das "Gesetzblatt" > des Studenten. Aber auch die ist nicht zwangsläufig Konform zum Verwaltungsrecht.
Nemesis schrieb: > Joe G. schrieb: >> Das ist das "Gesetzblatt" >> des Studenten. > > Das ist sie nicht und Hochschulrecht steht in keinster Weise über > allgemeinen Rechten. Hochschulrecht kann "allgemeine Rechte" aber sehr wohl verdrängen. In diesem Fall mit der Schweigepflicht sicherlich nicht, aber allgemein ist das kein Problem.
Nemesis schrieb: > Das ist sie nicht und Hochschulrecht steht in keinster Weise über > allgemeinen Rechten. Philipp L. schrieb: > Aber auch die ist nicht zwangsläufig Konform zum Verwaltungsrecht. Stellt euch einfach mal folgende Fragen: Warum ist an den meisten Hochschulen ein Jurist beschäftigt? Warum bestätigen diese Personen unabhängig von der Hochschulleitung die Rahmenordnungen? Warum werden diese Ordnungen vom Kultusministerium bestätigt? Nachtrag: Warum fallen meist die Studenten durch die Prüfungen, die sich soooo gut mit dem Recht auskennen?
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Nemesis schrieb: > Das Prüfungsamt meines Fachbereichs verlangt neuerdings, dass auf > Attesten bei Prüfungsunfähigkeit die Diagnose der Erkrankung steht. Lass dich rechtlich beraten.
Ratgebend schrieb: > Also die TUM hat Vertrauensärzte und nur bei denen kann man sich für > Prüfungen krankschreiben lassen. Da braucht die Uni dann keine Diagnose > sondern verlässt sich auf die Ärzte. Es ist eben bekannt das es Ärzte > gibt die Gefälligkeitsatteste schreiben. öhm: "Das Attest muss enthalten: -den Vermerk "zur Vorlage beim DVP-Ausschuss EI" -eine Erläuterung der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Prüflings, so dass der Prüfungsausschuss in der Lage ist zu entscheiden, ob diese Beeinträchtigung zur Prüfungsunfähigkeit geführt hat -Beginn und Ende (genaue Datumsangabe!) des Zeitraums, für den Prüfungsunfähigkeit geltend gemacht wird. -Name und Unterschrift des Arztes -Die Entscheidung darüber, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, obliegt dem Prüfungsausschuss und ist nicht Aufgabe des Artzes. Ein vertrauensärztliches Attest, in dem lediglich Prüfungsunfähigkeit attestiert wird (z.B. Vordruck zum Ankreuzen) wird nicht akzeptiert!" das stammt von der TUM...abgesehen davon bekommt man auch bei den Vertrauensärzten ein Attest ohne Probleme. Ich hab einmal eines gebraucht (wirklich krank), und war nur eine Minute beim Arzt drinnen...
Nemesis schrieb: > Das Prüfungsamt meines Fachbereichs verlangt neuerdings, dass auf > Attesten bei Prüfungsunfähigkeit die Diagnose der Erkrankung steht. Das Prüfungsamt verlangt sicherlich nur von DIR and anderen Verpissern solch ein Attest. Vorher wirst Du sicherlich schon etliche anderen Ausreden und Gefälligkeitsatteste vorgebracht haben. Dir wurde mit Sicherheit auch vorgeschlagen, Dich zwecks Ausstellung eines akzeptablen Attestes an einen Amtsarzt oder den von der Hochschule benannten Arzt zu wenden, worauf Du aber auch nicht eingegangen sein wirst. Vermutlich wurde sogar eine Rechtsmittelbelehrung durchgeführt oder Dir der ernstgemeinte Rat gegeben, Dir das Hochschulgesetz und/oder die Prüfungsordnung durchzulesen und zu verinnerlichen. Ein durch Dritte erstelltes Attest mit aufgeführter Diagnose hat aber in der Tat nichts in den Händen eines Sachbearbeiters der Hochschulverwaltung zu suchen. Das heißt aber noch lange nicht, dass derjenige jedes Attest akzeptieren muss. Du solltest Dir wirklich verinnerlichen, dass DU nachweisen musst, dass Du die Leistungen erbracht hast, auf Grund derer Du die entsprechenden Leistungsnachweise ("Scheine", Credits, Abschluss) erhältst. Atteste bringen da höchstens einen gewissen Aufschub, aber bewirken nicht, dass Du nach eigenem Gutdünken Prüfungsleistungen vorenthalten kannst. Vielleicht solltest Du Dich einmal an die psychologische Beratungsstelle Eurer Hochschule wenden. Du bist mit Sicherheit nicht der einzige, der derartige Probleme hat.
Joe G. schrieb: > Nemesis schrieb: >> Das ist sie nicht und Hochschulrecht steht in keinster Weise über >> allgemeinen Rechten. > > Philipp L. schrieb: >> Aber auch die ist nicht zwangsläufig Konform zum Verwaltungsrecht. > > Stellt euch einfach mal folgende Fragen: > > Warum ist an den meisten Hochschulen ein Jurist beschäftigt? > Warum bestätigen diese Personen unabhängig von der Hochschulleitung die > Rahmenordnungen? > Warum werden diese Ordnungen vom Kultusministerium bestätigt? > > Nachtrag: > Warum fallen meist die Studenten durch die Prüfungen, die sich soooo gut > mit dem recht auskennen? Und dann sag Du mir bitte warum so viele Klagen und Anträge gegen Hochschulen und Unis vor Gericht erfolg haben? Zumal der von Dir genannte Jurist von mir ja auch eine empfohlene Anlaufstelle war, da nicht jede Hochschulverwaltung weiß welches Süppchen ihre Fachbereiche kochen - im speziellen nicht wie die Damen und Herren Dekan/in meinen die Studienordnung auslegen zu können!
>Warum ist an den meisten Hochschulen ein Jurist beschäftigt? >Warum bestätigen diese Personen unabhängig von der Hochschulleitung die >Rahmenordnungen? >Warum werden diese Ordnungen vom Kultusministerium bestätigt? Weil viele Beamte und Angestellte gut bezahlte, nichtsnutzige Stellen brauchen. Die meisten rechtlichen Dokumente an unserer Uni wären in Rechtsstreiten nicht zu halten. Die Uni hat eben keine Top-Leute für sowas. Die machen irgendwas und dann ist gut. Der Rest wird vor Gericht geklärt.
Andreas Schweigstill schrieb: > Das Prüfungsamt verlangt sicherlich nur von DIR and anderen Verpissern > solch ein Attest. Wurde durch Rundmail an alle Stundenten mitgeteilt.
Justus Skorps schrieb: > -Die Entscheidung darüber, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, > obliegt dem Prüfungsausschuss und ist nicht Aufgabe des Artzes. Sitzen da Ärzte im Prüfungsausschuss?
Philipp L. schrieb: > Was ich persönlich sehr schwierig finde, weil nicht jeder Arzt dem die > TUM vertraut auch zwangsläufig ein Arzt sein muss dem ich Vertraue! > > http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/grundprinzipien/freie-arztwahl.html In dem von Dir angegebenen Text steht schon in der Einleitung: "Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können in Deutschland grundsätzlich die sie behandelnden Ärzte frei wählen." Dies bezieht nur auf die Kostenübernahme durch die GKV, nicht auf andere Zusammenhänge, denn es folgt: "Allerdings gibt es auch in Deutschland Einschränkungen. So können in der GKV nur die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte beziehungsweise Zahnärzte frei gewählt werden. Andere Ärzte dürfen nur im Notfall in Anspruch genommen werden." Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Ausstellung ärztlicher Atteste normalerweise nicht zur Leistung der GKV gehört, sondern separat in Rechnung gestellt werden könnte. Dies wird ja auch gemacht, wenn gesundheitliche Untersuchungen und die Erstellung von Gutachten für andere Zwecke gemacht werden, z.B. für die Teilnahme an Medikamentenstudien. Da müssen die Ärzte ganz genau aufpassen, welche Leistungen wem (KV, Patient, Hersteller) gegenüber in Rechnung gestellt werden. Als Arbeitgeber kann/muss man ja auch den Betriebsarzt vorgeben. Dessen Leistungen werden auch nicht von der GKV (oder ggf. privaten KV) bezahlt, sondern vom Arbeitgeber. Und letztendlich gibt es ja unter den Patienten auch noch die Selbstzahler, die also keine Abrechnung mit irgendeiner Versicherung durchführen und somit komplett frei sind in der Wahl ihrer Vertragspartner (, sofern diese die formale Berechtigung zur Ausübung ihres Heilberufes besitzen).
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Karl Otto schrieb: > Weil viele Beamte und Angestellte gut bezahlte, nichtsnutzige Stellen > brauchen. Philipp L. schrieb: > Und dann sag Du mir bitte warum so viele Klagen und Anträge gegen > Hochschulen und Unis vor Gericht erfolg haben? Wie ich sehe, habt ihr nachgedacht. Jedoch in die falsche Richtung! Jeder Student hat Rechte UND Pflichten! Mit den Rechten habt ihr euch offensichtlich sehr ausgiebig beschäftigt, wie sieht es denn mit den Pflichten aus?
Joe G. schrieb: > Mit den Rechten habt ihr euch > offensichtlich sehr ausgiebig beschäftigt, wie sieht es denn mit den > Pflichten aus? Welche Pflichten meinst du denn konkret?
Andreas Schweigstill schrieb: > Philipp L. schrieb: >> Was ich persönlich sehr schwierig finde, weil nicht jeder Arzt dem die >> TUM vertraut auch zwangsläufig ein Arzt sein muss dem ich Vertraue! >> >> http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/grundprinzipien/freie-arztwahl.html > > In dem von Dir angegebenen Text steht schon in der Einleitung: > "Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können in > Deutschland grundsätzlich die sie behandelnden Ärzte frei wählen." >... Würde das Ausstellen der Ateste nicht durch die GKV getragen werden, würde dem Arbeitnehmer (oder in diesem Fall dem Studenten) ja ein erheblicher Nachteil entstehen, da er je nach seiner privaten wirtschaftlichen Position am Ende seinem Arbeitgeber (dem Prüfungsausschuss) nicht nachweisen kann dass er nicht arbeitsfähig ("klausurfähig") ist. Ateste werden, meines wissens nach, von GKV und PKV gezahlt. Das er nicht zu jedem x-beliebigen Arzt rennen kann ist klar, jedoch ist die Menge der verbleibenden Ärzte, aus der man als GKVler oder PKVler wählen kann, immernoch viel, viel größer als die der TUM Vertrauensärzte. ;)
Philipp L. schrieb: > Ateste werden, meines wissens nach, von GKV und > PKV gezahlt. ich durfte meins selber zahlen... und erst vor kurzem habe für etwas anderes ein Attest gebraucht (damit die KK die Kosten für eine Vollnarkose übernimmt), welches ich auch selber zahlen durfte...
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Philipp L. schrieb: > Würde das Ausstellen der Ateste nicht durch die GKV getragen werden, Aha. Und daher klärt z.B. ein Arzt schon auf seiner Homepage darüber auf: http://www.wittschier.com/index.php/attest-kosten Und auch die Ärztekammer Nordrhein informiert ausdrücklich darüber, dass sogar bei Schülern separat abzurechnen sei: http://www.aekno.de/downloads/aekno/goae-atteste-2009.pdf Nur für gesetzliche versicherte Arbeitnehmer zahlt die GKV: "es betrifft jedoch nur die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, bei denen das Ausstellen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 3 des Lohnfortzahlungsgesetzes mit der Behandlungsgebühr abgegolten und nicht getrennt berechnungsfähig ist." Studenten sind aber keine gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, zumindest nicht hinsichtlich des Studiums selbst.
z.B. http://www.zeit.de/campus/2010/02/studieren-dwdd vermutlich muss nur einer Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und dann werden die vermutlich einknicken od. aber das Gericht wird entscheiden das es nichts rechtens ist.
Ist zum Teil so üblich: http://www.inf.tu-dresden.de/content/units/examoffice/upload/ef3cd5ee3e967585b1cc7f88b32cc118.pdf
Justus Skorps schrieb: > Philipp L. schrieb: >> Ateste werden, meines wissens nach, von GKV und >> PKV gezahlt. > ich durfte meins selber zahlen... Jain, Die Kosten für die UNTERSUCHUNG zur Feststellung der Schul-/Prüngsunfähigkeit trägt bei einem Vetragsarzt der GKV schon die Kasse. (Die bekommst so ein Attest ja nur wenn du Krank bist - bist du Krank hast du Anspruch auf Diagnose und Behandlung) Was du formal bezahlen musst ist die Ausstellung des "Scheinchens". Ich meine das sind für einfache Ankreuzzettel 5Euro. Wobei es zwar Ärzte geben soll die tatsächlich auch bei der Austellung reiner Vordrucke von Schülern geld nehmen. Viele aber darauf verzichten bzw. nur bei ausführlichen Attesten (wo dann js auch Arbeit dahintersteckt) eine Rechnung stellen. Ich selbst durfte aber noch nie was bezahlen, selbst bei so Dingen wie der Bescheinigung für den SBF See u.ä. Alles was ich jemals in der Arztpraxis gelassen habe waren die Praxisgebühr und mal Kleingeld für die Kaffeekasse der Arzthelferinnen... Falls man aber genötigt wird zu einem Arzt zu gehen der kein Vetragsarzt der GKV ist, dann muss auch die Diagnose bezahlt werden. Und das kann teuer werden da dies auch noch als Privatleistung mit Satz 2,3 abgerechnet werden kann. Falls die Uni aber eigene Ärzte hat die nur ein festes Gehalt beziehen oder sie Rahmenverträge mit niedergelassenen Ärzten hat und dadurch die Kosten übernimmt ist das natürlich was anderes. Allerdings war bis jetzt nur die Rede davon das die UNI einen Beleg mit Diagnose haben will. Das geht doch auch in jedem Fall kostenlos wenn da keine weiteren BEdingungen dran geknüpft sind die hier nicht genannt wurden. Einfach eine AU ausstellen lassen und statt des kleinen Scheinchens den großen Schein der sonst für die KK gedacht ist (damit diese bei Kleinbetrieben den AG aus der Umlage entschädigt) abgeben. Die Komischen "Ziffern" da unten drauf sind die Diagnose und eindeutig wieder in Klartext zu überführen... Davon abgesehen: Das man bei ABBRUCH einer Prüfung, also NACH KENNTNISSNAHME der Prüfungsaufgaben besonders hohe Auflagen erfüllen muss um entschuldigt zu werden ist völlig richtig. Da halte ich die Auflage unverzüglich einen konkret vond er Hochschule benannten Arzt aufzusuchen für mehr als gerechtfertigt (Ausser natürlich wenn man eh mit RW ins KH kommt) Sosnt würde das einem Missbracuh der tatsächlich erhebliche Vorteile bringen kann tür und Tor öffnen. (z.B. zur Prüfung teilnehmen wenn man weiß das man erhebliche Lücken hat und hoffen das genug bekanntes vorkommt. ISt das nicht der Fall bekommt man halt "unwohlsein") In anderen Fällen halte ich die Auflage nur benannte Ärzte aufzusuchen für sehr fragwürdig. Zum einen hat der Prüfling fast keinen Vorteil durch das nichterscheinen zur Prüfung, zumindest keinen gegenüber dem rechtzeitigen Abmelden, zum anderen wohnt nicht jeder Student in unmittelbarer Nähe der Hochschule und es ist sicher nicht zumutbar bei echter Krankheit (z.b. >40 Fieber, gebrochenes Bein, wirklich starke Migräneatacke) dann 30km mit Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Das würde doch nur die schaffen wo es entweder ein Grenzfall ist (starke "normale" Kopfschmerzen, etwas den Hals verdreht, starker Schnupfen usw. halt alles was reicht um die Konzentratiosnfähig wirklich enorm zu verschlechtern ohen ans Bett zu fesseln) oder halt die Simulanten. Justus Skorps schrieb: > und erst vor kurzem habe für etwas anderes ein Attest gebraucht (damit > die KK die Kosten für eine Vollnarkose übernimmt), welches ich auch > selber zahlen durfte... HHMm, wenn das Attest nötig war damit die Kasse eine Leistung übernimmt und diese dann auch der Kostenübernahme zustimmt müsste das Attest normalerweise dann auch -ggf. Nachträglich- zu einer Kassenleistung werden. Es gibt natürlich einige Fälle wo die Leistungen generell nicht mit der Kasse direkt abgerechnet werden können sondern wo dann im Anschluss die Übernahme im Erstattungsverfahren passiert. HAst du mal versucht die Rechnung für dasattest bei der Kasse einzureichen mit der Begründung das sie das ja selber gefordert hat? Ich kenne das mit der Optionalen Vollnarkose nur bei mir als die Entfernung der Weisheitszähne anstand die wirklich waagerecht im Kiefer lagen. Da war die Vollnarkose wohl eine der nevenschonensten entscheidungen meines Lebens, zudem konnten dann auch gelich noch ein paar andere Sachen mitgemacht werden. Da bekam ich einen Fragebogen von der KAsse, aber Geld wollte der Internist noch sonst jemand von mir. Gruß Carsten
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Andreas Schweigstill schrieb: > Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Ausstellung ärztlicher Atteste > normalerweise nicht zur Leistung der GKV gehört, Natürlich gehört sie. Der gelbe Schein ist ein Hauptgrund wegen Grippe etc. zum Arzt zu rennen.
Joe G. schrieb: > Karl Otto schrieb: >> Weil viele Beamte und Angestellte gut bezahlte, nichtsnutzige Stellen >> brauchen. > > Philipp L. schrieb: >> Und dann sag Du mir bitte warum so viele Klagen und Anträge gegen >> Hochschulen und Unis vor Gericht erfolg haben? > > Wie ich sehe, habt ihr nachgedacht. Jedoch in die falsche Richtung! > Jeder Student hat Rechte UND Pflichten! Mit den Rechten habt ihr euch > offensichtlich sehr ausgiebig beschäftigt, wie sieht es denn mit den > Pflichten aus? Ohh, ich finde, dass sich die Kollegen schon Gedanken in die richtige Richtung gemacht haben. Ich kann in einem Vertrag/AGB/Pruefungsordnung viel rein schreiben, was der anderen Person sowohl Rechte, als auch deine Pflichten aufzwingt. Da eh niemand die Details liest koennte ich ja Passagen einfuegen wie: - Der Kunde/Student/etc. verpflichtet sich mir sein gesammtes Erbe zu uebertragen. - Der Kunde/Student/etc. gibt mir das Recht in als Sklaven in ein anderes Land zu verkaufen. - Der Kunde/Student/etc. hat die Pflicht sich von mir Satan opfern zu lassen (natuerlich fuer mich straffrei). Ist das ganze dann nach dem Unterzeichnen gueltig? Die Antwort ist nein! Einem Vertrag/AGB/Pruefungsordnung ist immer das letzte Glied in der Kette der massgebenden Rechtsmitteln (das erste Element muesste das Grundgesetzt und/oder EU Recht sein - bin mir aber nicht ganz sicher). Und so schuetzt uns zum Glueck hoeheres Recht vor irgendwelcher Willkuer. Wobei es natuerlich interessant und spannend waer, wenn die Hochschulen durch die Pruefungsortnung das Recht haetten jedes Semester einen Studenten zu opfern, damit das Semester erfolgreich wird...
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Carsten Sch. schrieb: > Ich meine das sind für einfache Ankreuzzettel 5Euro. nö, das waren deutlich mehr, glaube um die 30€...wobei das nicht von dem speziellen Arzt festgelegt wurde, sondern bei jedem der Vertrauensärzte gleich gewesen wäre...
Ha das ist ja wie bei fast allen internen Regulierungsversuchen. Da beugt der Hausjurist recht per Formular. Das macht es jedoch noch lange nicht zu gültigem Recht. Oft ist es nur der unwirksame Versuch rechtsungültige Praxis als Hausrecht zu postulieren. Merke: Beschwerden führen nur dann sicher zum Ziel, wenn sie zwei Hierarchiestufen über dem zur Beschwerde Anlass Gebenden wirksam eingereicht werden. Das ist ein Psychologisches Prinzip. Der unmittelbare Vorgesetzt will selbst keine Verantwortung für das Handeln "seines MA" übernehmen, deshalb kehrt dieser Probleme gern unter den Teppich. In der nächsthöheren Etage ist die Verbandelung des die Beschwerde Prüfenden mit dem zur Beschwerde Anlass Gebenden schon deutlich geringer. Weil aber auch er keine Lust hat den Mist auszubaden gibt er es nach unten zurück und wird sagen: "Kläre das, so etwas will ich nicht wieder auf meinem Schreibtisch sehen." o.ä. Somit muss der unmittelbare Vorgesetzte den Verursacher in die Schranken weisen will nicht er noch einmal Haue von oben kassieren. Folgt man dem Dienstweg jedoch stufenweise, so versteckt sich Jeder hinter dem Anderen und keiner wird bereit sein, die von ihm unmittelbar in der Hierarchie zu verantwortenden Personen zu reglementieren, denn das würfe schlechtes Licht auf Ihn daselbst. Der Dienstweg muss somit für eine erfolgreiche Beschwerde verkürzt werden, dies jedoch mit Maß sonst wird man direkt auf den Dienstweg zurückverwiesen und macht sich damit zum Querulanten, einem allen Amtsträgern verhasstes Subjekt welches aufsässig ist und schon von daher jeder Beachtung verweigert gehört.
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Andreas Schweigstill schrieb: > Das Prüfungsamt verlangt sicherlich nur von DIR and anderen Verpissern > solch ein Attest. Vorher wirst Du sicherlich schon etliche anderen > Ausreden und Gefälligkeitsatteste vorgebracht haben. Hey mach doch mal bitte Deinem Namen alle Ehre. Und rechtlich bewegst DU Dich schon im Bereich einer Beleidigung. Also: aufpassen!
Arne Maximilian R. schrieb: > Ohh, ich finde, dass sich die Kollegen schon Gedanken in die richtige > Richtung gemacht haben. Dann habe ich hier noch einen Tipp für eine qualifizierte Weiterbildungsveranstaltung. Am Achten Tag Schuf Gott den Rechtsanwalt „Dieses Programm ist eine unentbehrliche Lebenshilfe für jedermann: Es bietet dem geneigten Zuschauer eine juristische Notversorgung für alle Lebenslagen. Zum Beispiel: Juristische Tricks zum Bereich Geld und Erben. Wenn überraschend ein naher Verwandter den Löffel abgibt, wie sperrt man dann am schnellsten die Sparbücher, damit die Geschwister nicht an die Kohle rankommen. Welche Paragraphen regeln, unter welchen Umständen Sie bei praktiziertem Kannibalismus straffrei bleiben? Sie erfahren Grundlegendes zum Bundesseuchengesetz sowie zum Bundesrasenmähergesetz. Nach dem Genuss dieses Programms wird Sie eine einzelne Frage beschäftigen: Wie konnte ich bisher ohne Kenntnis dieses Paragraphendschungels überleben?“ Quelle: https://www.berlin.de/tickets/suche/detail.php?id=755685
Joe G. schrieb: > Dann habe ich hier noch einen Tipp für eine qualifizierte > Weiterbildungsveranstaltung. Ich lese dort nichts, was der Aussage widerspricht. Wenn es ein Gesetz dazu gibt, dann ist es eine Sache (aber auch Gesetze koennen aufgrund von "hoeheren" Gesetzen gekippt werden). Dennoch kann die Hochschule sich nicht ueber geltendes Recht hinwegsetzen.
Erstaunlich wieviel Leute in Bewegung setzen um nicht geprueft zu werden. Das bedeutet zB, sie schaffen's einfach nicht, und wollen trotz der ueberschrittenen, festgelegten Studienmaximaldauer nicht rausfliegen. Weil : Papa wuerde sie enterben, es gibt keine Bafoeg mehr, usw.
und nun schrieb: > Erstaunlich wieviel Leute in Bewegung setzen um nicht geprueft zu > werden. Das bedeutet zB, sie schaffen's einfach nicht, und wollen trotz > der ueberschrittenen, festgelegten Studienmaximaldauer nicht > rausfliegen. > Weil : Papa wuerde sie enterben, es gibt keine Bafoeg mehr, usw. Soweit ich das mitbekommen habe, bekommen Leute ihr Bafög nur, wenn die Leistungen stimmen. Krankschreiben bringt da nicht viel. Ich persönlich finde es auch nicht gut, dass sich ein paar Kommilitonen durch das ganze Studium krankschreiben (bei mir im Studium waren die besten Bremser in jeder Vorlesung solche Personen - ich musste mir deshalb im Studium der Technischen Informatik 6 mal anhören, was ein Interrupt ist, weil 2 Personen es erst nach dem 3-4 mal verstanden haben und die Profs nachgeben). Ich würde es auch gut finden, wenn es eine sinnvolle Lösung gibt, dass derartige Personen sinnvoll rausgefiltert werden und dass man ihnen zumindest in die richtige Richtung hilft (z.B. eine Ausbildung vermittelt, ohne dass sie Monate für den Beginn warten müssen). Jedoch gehen die Massnahmen der erwähnten Hochschule zu weit. Daher solltest du nicht die Kritik an den Maßnahmen so sehen, dass die Person zwangsläufig versucht ihr Studium damit zu schieben.
MaWin schrieb: >> Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Ausstellung ärztlicher Atteste >> normalerweise nicht zur Leistung der GKV gehört, > > Natürlich gehört sie. > Der gelbe Schein ist ein Hauptgrund wegen Grippe etc. zum Arzt zu > rennen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) und Attest sind zwei paar Stiefel. Erste ist Gebührenfrei.
rcc schrieb: > Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) und Attest sind zwei > paar Stiefel. Erste ist Gebührenfrei. Für zweites zahlt der Auftraggeber, du selbst auch nicht.
Wenn mein Arbeitgeber Zweifel an meiner AU hat, darf er mich zu einem Amtsarzt auf seine Kosten schicken, der ebenso einer ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Warum soll eine Hochschule mehr Rechte haben, um die ärztliche Schweigepflicht auszuhebeln? Was hat die Hochschule davon, anstatt eines Kürzels die Diagnose funktionelle Dyspepsie zu bekommen?
Rick McGlenn schrieb: > Was hat die Hochschule davon, anstatt eines Kürzels die Diagnose > funktionelle Dyspepsie zu bekommen? Nun die Krankheit, für die das Kürzel steht kann man sich ja auch aus dem ICD-10 rausholen. Ich denke, dass an Hochschulen einfach eine gewissen Selbstgefälligkeit herrscht, auch durch das Wissen, dass sich bei weitem nicht jeder Student einen Rechtsstreit leisten kann. Ich verstehe auch nicht, wo das Problem der Krankmeldungen liegt? Scheiß doch drauf, ob die Leute nun zur Klausur erscheinen oder ein Attest vorlegen. Der Hochschule entstehen dadurch doch keinen wesentlichen Nachteile, außer, dass ein paar Klausurbögen zuviel gedruckt werden. Wenn Leute die Klausur aufgrund von Erkrankung abbrechen, dann ist das natürlich ein andere Sache, aber dafür gibt es dann ja den Dienstarzt.